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Imil,«. «krllrtr. 18 > , «mpüsklt io L.usvakl: > uvä Herck«, »««« , Itüvl»«» uvä I HauptgelchSftsslell«: «artenstr. 88/4«. /snreigen-csrN. »nnabme van Ankündt«»»,«» Ai» nachmitlaa» » Ubr Sann- und deiena,» nur Maneulkrat« » »an » bi« V.l Ubr Di» i l»alti««niud< «eile (ca. a Sildenl ao Pia. >»- kündiaunaen aul der Privatleit« Seile re Pt, : die alvaltlae Zeile auf Lert- ieite so Bla > al« Linaeiandt Seile ao Vl» Sin »t»««er» »nch *»»»- und Arier»«,c» r ivaliiae Prund»üe so Pf,., aut Privaiielte «c> Bla . rlvaliiae Seil« aut Terileiie und al» Luiaelandtao Pfa. AubwärtiaeAui. trüae nur aeaen lvorauSdeeablun,. Beleadlütter werden mit to Pfa- derechiiet. Aernivrechanichlub: Amt l Rr U und Nr. S0S«. Julius WedLcklied 8v« 1«, i»»i t. u. I. Lt. SeleliclilliligsKegmtiWe kör 6-ls, elsktr. hiebt, kotroloum, Xorrsn. Lux« Mieklvr, 2iKsrr«»I Lvtriebsodrock», Itsissnsr Strass« 51 I'üiAls äer „Drssänsr HaeliriolitsL". DM' >dnnaIiii»e«teU« kür Ins«r»tv uns Ldonoomout«. k'luiZsxtralrt gor klättor <tvr Läollrsstsnls urui 6ai'loutl>xmtao. ^romal. Lvllvddllstvllvüsstsr, so v«r»>»»»a n»<i, »ua«ittrt». "WH DE" ^Iletulx« altcrIarlaD«: Lülliel. Lolüpotdvke, vresäen, üeorevntor. vi'erilnel' VvrniekvLimL8 ^n8tLlt von Otto Lüttuvr, Irtllienstrilsse IV«. l-3 IDE Wtzj «r.S4S. S,ik,kI:L°L.«-. steuer. Chirurg koloniales, Engl Die ErgiinzilitllSsteller. Die in der Landtagsscssion 1061/02 neu eingeführte Er- gäiiziingssteuer, wie sie gesetzestechnisch heiszt, weil sie ihrem Wesen nach eine Ergänzung der Einkommensteuer darstellt, oder Vermögens st euer, wie ihre landläufige Bezeichnung auf Grund des Umstandes lautet, das; sie von der Substanz des Vermögens selbst und nicht von dessen Erträgnissen erhoben wird, hat sich in der kurzen Zeit ihres Bestehens, wie Voralls zusehen war, noch nicht bei dem von ihr betroffenen Kreise der Steuerzahler einzubürgcrn vermocht. Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da jede neue Steuer einer gewissen, länger be- messenen Frist bedarf, um sich einzuleben, ganz besonders aber eine solche, die, wie die Ergänzungssteucr bei uns in Sachsen, von vornherein mit dem Odium einer weitgehenden Unbeliebt heit belastet war. Die Schuld an dieser das gewöhnliche Mas; erheblich übersteigenden Unvolkstümlichkeit der Vermögenssteuer tragen hauptsächlich zwei handgreifliche Mängel, die im Laufe der parlamentarischen Behandlung des Gegenstandes in de» Regierungsentwurf hineingebracht wurden. Der eine davon be- sicht in der Freilassung des von der Grundsteuer erfaßten Ver- mögens und der zweite tritt in der weiteren, ebenfalls erst ciii- gesiigten Bestimmung in die Erscheinung, daß auch das landwirtschaftlich« Betriebskapital von der Vermögens steuer befreit bleiben soll. Daß beide genannten Punkte das Gegenteil von Vorzügen des Gesetzes über die Ergänzungs steuer bilden, darüber ist die allgemeine Stimmung im Lande einig. Wenn aber insbesondere die Freilassung des land wirtschaftlichen Betriebskapitals zum Anlaß genommen wird, um den oft genug widerlegten Vorwurf von der angeblichen „Jndustriefcindlichkeit" der Mehrheit der Zweiten Kammer zu erneuern, so erfordert das doch eine ausdrückliche Abwehr au der Hand eines objektiven Rückblicks aus den tatsächlichen Ver lauf der parlamentarischen Geschichte des Entwurfs. Die gesetzgeberische Berechtigung zu einer besonderen Be steuerung des Vermögens überhaupt beruht auf der Erwägung, daß aus Gründen des sozialen Ausgleichs nach der Leistungs- sähigkeit das fundierte Einkommen stärker heranzuziehen ist als das nicht fundierte. Fundiertes Einkommen ohne Besitz von Vermögen gibt es überhaupt nicht, und gerade dieser Besitz ist es, der dem daraus fließenden Einkommen eine höhere wirt schaftliche Bedeutung für den verleiht, der es genießt. Das Ein kommen an und für sich betrachtet, heißt es in der darüber dem Landtage seinerzeit vorgelegten Denkschrift der Regierung, hat unter sonst gleichen Verhältnissen denselben Wert, gleichviel aus welcher Quelle cs fließt: denn es läßt sich gewiß nicht verkennen, daß ein reines Arbeitseinkommen denjenigen, der es bezieht, mit gleicher Kaufkraft ausstattet, wie sie einem reinen Renten-Ein- kommen von derselben Höhe innewohnt. Wenn gleichwohl -wischen beiden ein wesentlicher Unterschied gemacht und allge mein derjenige, der ein Renteneinkommcn bezieht, gegenüber dem aus seiner Arbeit ein gleich hohes Einkommen Erzielenden als der wirtschaftlich Stärkere mit vollem Rechte angesehen wird, so beruht das lediglich auf der besonderen Eigenschaft der Ein- kommensguelle, auf dem Vermögensbesitz. In der Tat gewährt auch der Vermögensbesitz, gleichviel wie er zum Erwerbe von Einkommen nutzbar gemacht wird, dem Besitzer eine wirt schaftlich stärkere Stellung als dem Nicht begüterten, insofern er ihm nicht nur eine größere Freiheit in seinen geschäftlichen und wirtschaftlichen Dispositionen ermöglicht, etwaige ungünstige Zeiten leichter überwinden läßt und vor Sorgen verschiedener Art bewahrt, sondern ihm auch in minderem Grade Ausgaben zur Sicher stellung der eigenen Existenz im Alter und zur Fürsorge für seine Angehörigen für den Fall seines TodeS auferlegt. Hieraus rechtfertigt sich steuerpolitisch ein besonderer Zugriff auf das Vermögen als solches neben der Einkommensteuer als Ergänzung dieser, und darauf ist auch die technische Bezeichnung der Ver mögenssteuer als einer „Ergänzungssteuer" zurückzuführen. Ter auf der gekennzeichneten theoretischen Grundlage auf- gebaute Negierungs-Entwurf vom November 1901 strebte die Lösung der Frage an durch die Einführung einer allgemeinen Vermögenssteuer unter gleichzeitiger Auf hebung der Grundsteuer. In der Vorlage wurde er klärt. daß mit einer Vermögenssteuer die Beibehaltung der Grundsteuer im Staatssteuersysteme unvereinbar sei, da «S an jedem rationellen Grund« gebreche, den Grundbesitz außer mit der allgemeinen Einkommensteuer und der auf das fundierte Einkommen gelegten besonderen Steuer noch mit der zeit» herigen Grundsteuer zu belasten. Der sächsische Regierungs- Entwurf über die Vermögenssteuer wollte also konsequenter- weise die Grundsteuer nach dem Vorbilde des preußischen Er- gänzungssteuergesetzeS vom 14. Juli 1893 aufheben und das unbewegliche sd. h. aus Grundbesitz bestehende! zusammen mit dem beweglichen Vermögen der Steuer unterwerfen. Die Zweite Kammer erteilte zu dieser Regelung zuerst ihre Zustimmung. In der Ersten Kammer aber erhob sich gegen die Beseitigung der Grundsteuer «in scharfer Wider- storch, der in dem arundsätzlichen Bedenken wurzelte, daß Instrumente, Kirchl. Septcinbcrfeste. Bezirksvbstbauverein Mutmaßliche Witterung:! <2 Zlotte, Jleischteueuiug. Fall Äacdke. Zur Eholeragefahr. Warm, veränderlich.! v * . Erste Kammer dadurch vielleicht selbst eine goldene Brücke zumRückzuge hat bauen wollen. Je länger die Geltungs- srist des Gesetzes sich erstreckt, desto mehr verliert auch jener taktische Einwand an Gewicht und desto leichter könnte sich die Erste Kammer zu einer Revision ihrer bisherigen ablehnenden Haltung in der Frage entschließen. Es würde jedenfalls im ganzen Lande mit aufrichtiger Freude und Genugtuung begrüßt werden, wenn die Herren der Ersten Ständckammer das Ihrige dazu beitragen wollten, um den sicher nicht mit einer aus gleichenden stcnerpolitischen Gerechtigkeit in Einklang zu bringen den Zustand zu beseitigen, der dem Landwirt kraft Gesetzes vor den anderen Grundbesitzern den Vorteil gewährt, daß er nach dem gegenwärtigen 8 19 des Ergänznngssteuergesetzes das dem Be triebe der Land- und Forstwirtschaft auf eigenem Grundstücke dienende Anlage- und Veiriebsrapital nicht besonders zu ver steuern braucht, während dem Gewerbetreibenden sür sein An- läge- und Betriebskapital die Bestenerungspflicht obliegt. mit der Aufhebung der Grundsteuer auch die mit ihr verknüpfte Grundsteuerversassung, die dem Grundbesitz gewisse Vorzugs rechte öffentlichen Charakters in Staat und Gemeinde sz. B. bei der Vertretung in der Ersten Kammer! verleiht, erschüttert werden könnte. In der Zweiten Kammer erfuhr schon diese Stellungnahme der Mehrheit der Ersten Kammer eine deutliche Kritik, namentlich durch den Abgeordneten Opitz. Wenn sich die Mehrheit der Zweiten Kammer gleichwohl im Vereinigungsverfahrcn dem Standpunkte der Ersten Kammer anbeqncmte, so geschah das lediglich unter dem Zwange der bitteren Notwendigkeit, weil sonst angesichts des unbeugsamen Willens der Ersten Kammer der Entwurf über die Vermögenssteuer unter den Tisch gefallen und damit die gesamte Steuerreform in die Brüche gegangen wäre. Bei der bedenklichen Lage der Staatsfinanzen konnte man es hierauf aber unmöglich ankommen lassen. Die Zweite Kammer ließ sich also von dem höheren Gesichtspunkte ihrer Mitverantwortlichkeit für das Zustandekommen der Steuer reform vor dem Lande leiten, als sic im Punkte der Beibehaltung der Grundsteuer wider ihre bessere sachliche Ueberzeugung nach gab und darein willigte, daß nur eine Ergänzungssteuer auf das der Grundsteuer nicht unterliegende Vermögen eingesührt und dadurch dem Gesetz ein völlig veränderter Charakter gegeben wurde. In der gleichen Zwangslage befand sich die Zweite Kammer gegenüber der von der Ersten Kammer beschlossenen Einfügungdes § 19 in das Gesetz, der lautet: „Das dem Betriebe der Land- oder Forstwirtschaft auf eigenen Grundstücken ausschließlich der Nebenbetriebe derselben dienende Anlage- und Betriebskapital gehört nickt zu dem ergänzungssteucrpflichtigen Vermögen." Diese Bevorzugung der Landwirtschaft gegenüber dem gewerblichen und industriellen Betriebskapital erregte selbst in ausgesprochen agrarischen Kreisen der Zweiten Kammer die unzweideutigste Opposition. Landwirte der Zweiten K a m in e r von dem fachmännischen Ruse und der politischen Be deutung, wie die Abgeordneten Andrä, Hähncl und Schubcirt, traten nachdrücklich dafür ein, daß das An lage rt nd Betriebskapital der Land- und Forst wirtschaft der Ergänzungssteuer unterworfen werde. Besonders bemerkenswert war die Schärfe des Tones, mit der selbst ein so hervorragender landwirtschaftlicher Führer und Sachverständiger wie der Abgeordnete Andrä gegen die Erste Kammer Stellung nahm. Er erklärte es „zu seinem tiefsten Schmerze für unbegreiflich, wie man bei dieser wichtigen Vorlage nur wegen prinzipieller Bedenken gegen die Besteuerung des landwirtschaftlichen Betriebskapitals polemisieren und stimmen konnte", und warf der Opposition in der Ersten Kammer „Prinzi pienreiterei" vor, die „wahrscheinlich recht schlechte Früchte tragen werde". Auch in diesem Punkte siegte indessen schließlich die äir» nsoessilss, der herbe Zwang, daß zunächst unbedingt etwas Positives geschaffen werden mußte, über die gewichtigsten sach lichen Gegengründe, und so kam denn das Gesetz über die Ergän- zungssteuer mit den zwei „Verschlimmbesserungen", welche die Erste Kammer hineingebracht hatte, der Beibehaltung der Grund steuer und der Freilassung des landwirtschaftlichen Betriebs kapitals, zu stände. Daß aber damit der zweite Punkt, der am »leisten die allge meine Unzufriedenheit erregte, noch nicht endgültig erledigt war, bewies die Tatsache, daß im nächsten Landtage 1903/04 aus der Mitte der konservativen Fraktion der Zweiten Kammer heraus von den Abgeordneten Rüder, Andrä, Nudelt und Genossen ein Antrag auf Aushebung des 8 19 des ErgänzungssteuergesetzeS eingebracht wurde. Der Ab geordnete Rüder wies bei der Begründung des Antrages ausdrück lich darauf hin, daß seine politischen Freunde nur ungern, „der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe", dem 8 19 zugestimmt hätten. „Wir sind nicht überzeugt gewesen," bemerkte der genannte Abgeordnete wörtlich, „daß dieser Paragraph notwendig und ge eignet gewesen ist, die Zufriedenheit im Lande zu erhöhen. Wir haben uns aber dem Wunsche der Ersten Kammer gefügt, weil sonst das Scheitern der gesamten Regierungsvorlage zu erwarten gewesen wäre. „Ich meine, daß wir allen Ernstes dahin wirken müssen, daß dieser 8 19 seine Aufhebung erfährt, weil er im Volke böses Blut gemacht hat, und ich gebe der Hoff nung Ausdruck, daß die Erste Kammer auch ihrerseits die Auf hebung des 8 IS beschließen wird." Die von dem Abgeordneten Rüder damals ausgesprochene Hoffnung hat sich bekanntlich nicht erfüllt, die Erste Kammer lehnte vielmehr den Antrag ab und ließ sich auch im Bereinigungsverfahren zu keiner Aenderung ihrer Haltung bestimmen. Gleichwohl erscheint die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, daß sich vielleicht in dem jetzt zusammentretenden Landtage dennoch eine Mehrheit in der Ersten Kammer zu gunsten der Aufhebung des 8 19 ziisamniciifindet. Diesen Schluß zu ziehen, berechtigt eine Stelle in dem Teputations- bericht« der Ersten Kammer, in der als „durchschlagender Grund" für die Ablehnung des Antrages Rüder die Erwägung angeführt wird, daß „die sofortige Aenderung des eben erst in Kraft getretenen Gesetzes durchaus inopportun erscheine". Da hier ein taktisches Moment in den Vordergrund gerückt wird, so läßt sich die Annahme nicht schlechtweg abweisen, daß sich die preußischen Der Polizeipräsident von Berlin Neueste Drnhtmcldliiliieu rom 7. Seplbr. Koloniales. Berlin. (Pn'v.-Tel.) In Anbetracht vielfach verbreiteter nnriclitiger Nachrichten über die Kompetenz- usw. Angelegenheiten der für ^slafrila bestimmten M a r i n est rc i t k räf t e wird offiziös seslgestcllt. daß weder eine Mobilmachung der Marineseld- konipaguie siattgesunden hat, noch daß sie als ini Kriegszustand befindlich gilt. Auch der Kreuzer „Bussard" befindet sich nicht im Kriegszustände, ebenso wenig die anderen nach dem Airfstauds- gcbiete beorderten Schisse. Infolgedessen sind auch Krieasgebnhr- »isse für die Beteiligten nicht zuständig, wie auch die Portover- günstigimgen der Feldpost nicht eingetrcteii sind. Köln. (Priv.-Tel.) Die „K. V.-Z." schreibt zur gegenwär tigen Verwirrung im K o l o ni a l a in t e. Aufsehen errege der Austritt des Dezernenten für Südwestafrikci, Legationsrnts Gollinolli, der nicht ans gekränktem Ehrgefühl gehe, vielmehr hinansgebissen wurde. Die Affäre Rohrbach-Foerste-Vohsc» stehe damit im Ziisainmeiihange. Nach der Rückkehr Trothas, der dem Kaiser ein ungeschminktes Urteil über die südwestafritanische Kolo nie geben solle, stehe ein schlimmes Gericht zu erwarten. Das Blatt erfährt übrigens aus erster Quelle, daß die Untersuchung über die bekannten Briefe, welche von Grausamkeiten der deutschen Soldaten meldeten, ergaben, daß es sich nur um bloße Renom mistereien oder böswillige Lügen handelte. Die Cholera-Gefahr. Berlin. lPriv.-Tcl.j Vom 6. bis 7. September mittags sind im preußischen Staate 15 Erkrankungen und 6 Todesfälle an Cholera neu gemeldet. Unter den Neuerkrankten be- finden sich ein Fährmann, ein Flößer und ein Schisfslehrling, lowie 7 Arbeiter, die mit russischen Arbeitern engen Verkehr gehabt halten. Tie Gesamtzahl der Erkrankungen und Todes fälle beträgt bis jetzt 105 bezm. 32. Neun Stromüberwachungs stellen sind errichtet in Pogprzelice (Posen), Schrimm und Wronke an der Warth«. Zur Anordnung der für die Bekämpfung der Cholera erforderlichen Maßnahmen findet täglich mittags ini Kultusministerium eine Konferenz statt. Das Reichsamt des Innern sowie das Kaiserliche Gelundheitsamt werden über die in Preußen ergriffenen Maßregeln seitens der Medizinalverwaltung auf dem Laufenden erhalten. Berlin. sPriv.-Tel.! Der Polizeipräsidei macht bekannt: Nachdem im Osten der Monarchie mehrere C'holerafälle festgestellt worden sind, erscheint es bei den Verkehrsbeziehungen nicht ausgeschlossen, daß auch eine Be drohung der Stadt Berlin durch die Cholera eintritt. Die Polizeireviere sind deshalb angewiesen worden, eine verschärfte Aufficht dahin auszuüben, daß die Grundstücke möglichst rein gehalten werden, insbesondere daß die Beseitigung des Haus- mnlls sorgfältig und möglichst häufig erfolge und dag Unreinlich- keitcn, namenstick Schmutzwässcr usw. fortdauernd entfernt wer den. Auch ist vorauf hinzuwirken, daß Abort«, vorzugsweise die im öffentlichen Verkehr, zugängig, peinlich rein gehalten werden. Die Hauswirte und Schankwirt« werden in diesem Sinne verständigt werden. Berlin. sPriv.-Tel.) Im Kriegsministerium finden gegenwärtig Erhebungen darüber statt, ov Rekruten in die von der Cholera verseuchten Provinzen, speziell Ost- und Westprenßens, Anfang nächsten Monats gesandt wer- den sollen. Jedenfalls ist den Rekruten, die zu dem in diesen Provinzen stehenden Armeekorps ausgehoben worden sind, vom Bezirkskommandanten mitgeteilt worden, daß sie wahrscheinlich erst im Monat November die EmberufungLorder erhallen werden. Stettin. Seitens der Stadtverwaltung wird bekannt gemacht, daß im ganzen Gebiete von Stettin oderabwärts und -auswärts irgend ein Fall von Cholera-Erkrankung nicht vorgekommen ist. Aus der Mitteilung, daß eine aus Stettin kommende Schifserssrau in Posen an Cholera er krankt sei, könnte geschlossen werden, daß die Frau in Stettin infiziert sei. Dieser Schluß sei durchaus unrichtig, da die Wasserfahrt von Stettin nach Posen mindestens 10 Tage in Anspruch nimmt, die JnkupationSdauer bei asiatischer Cholera aber längstens 5 Tage währt. Die Stadtverwaltung habe im Einverständnisse mit der Regierung alle Vorsichtsmahreg«ln getroffen, um etwa cingeschleppte Fälle von Cholera sofort zu isolieren. Hamburg. sPriv.-Tel.! Zum dritten hiesigen Cho- lera fa ll ist festgeslellt worden, daß die erkrankte Kontrollierte zwei Schiffer bei sich beherbergt hat, nach denen eifrig gesucht wird Lübeck. sPriv.-Tel ! Der Senat verbot den gesamten Vcrkebr der russischen Auswanderer über Lübeck wegen Eholeragefahr. "sen iPnv.-Tel.l Amtlich wird die Erkrankung eines Schiffcrlehrlings m Birnbaum an asiatischer Cholera ge meldet. -r «-->