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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 29.10.1903
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1903-10-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19031029016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1903102901
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1903102901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1903
-
Monat
1903-10
- Tag 1903-10-29
-
Monat
1903-10
-
Jahr
1903
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 29.10.1903
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- L> «.'V.'ck..?! > GotteSiegensc! >se« in Stollbera I N. schöne» und nachahmenswerte» Bei. litat gaben die Bergarbeiter auf dem «chte: da bei dem Brande de» ESpickschen «n darin wohnenden Arbeitern Rohrschmied ert ULsig und Tagearbeiter Bruno Vogel sämtliche Habe ver- bmnnt ist und sie mcht» versichert halten, sammelte die gesamte Arbeiterschaft unter sich und konnte dann den beiden Kalam,tosen einen Betrag von über 300 Mark übergeben. — In GeifbennerSdorf wurde am Dien-tag vormittag am Userrandr der Mandau dt« Leiche «ine» ausaebitdeten Kin de» weibliche» Geschlecht» in einem mit Bindfachen verschnürten Paket ausaesuiiden. — Wahrend de» Vormittag»gotte»diensirS wurde am Sonntag in BerthelSdorf bei Herrnhut da» für langjährige treue Dienst« imKtrchenchor vom LandeSkonsistouum gestiftete Ediendiplom überreicht dem Hausbesitzer Albert, seit 1853. Restau rateur Richter, seit 1857. Gartenbesitzer Nocke, seit 1858. und Hausbesitzer Grober, sett 1867 im Slrchenchor wirkend. — Die Einweihung drS BiSmarckturms auf demHain- dcrge bei Asch ist wegen der vorgerückten Jahreszeit aus nächstes Frühjahr verschoben worden. — Ein BiSmarckturm soll, dank der Ovkerfreudigkelt de» Herrn Kommerzienrats Hossmann, im nächsten Jahre auch in Neugersdorf auf der Hutung errichtet werde» Der Turni. der auch als AuSsichtSturm dienen soll, wird eine Höhe von 16 w erhalte». Die Zinne des Turmes soll eine Psannc lomen, au» der bei nationalen Festen Freuden seuer empvrlodern lallen. Diele» BiSmarckturm wird oaS erste derartige Erinnerungs mal in der Oberlausitz sein. — OberkriegSgerickt. Der 1877 zu Kemtau beiChem nih geborene Sergeant Emil Richard Setfertvon der 5. Kom pagnie des Leib-Grenadirr-Regiments gab am 3. August d. I. auj dem Schiehstande dem inzwischen zur Reserve entlassenen Grenadier W.. weil dieser eine Anweisung an die in der Anzeiger- dcckung befindlichen Soldaten falsch ausgerichtet haben sollte, eine Lhrseigc und einen Jaustschlag auf den linken Oberarm. Tem iSemißyandelten haben infolgedessen die Zähne geblutet Als der Sergeant am nächsten Tage erfuhr, daß W. bereits dem Haupt mann den Vorfall gemeldet habe, versuchte er den Grenadier zu überreden, die Meldung wieder^urückrunehmen. Als seine Bitten kein Gehör fanden, bemerkte S- zu ihm: „Sie können mir auch später kommen, wie Sie wollen, ich werde Ihnen nichts mehr sagen I" W. blieb aber standhast. Die eingeleitete Untersuchung brachte noch einige Vergehe» des Sergeanten an den Tag. So hat er im November 1002 demselben Soldaten ans dem Kasemen- lioie beim Schießen mit der Jaust oder dem Gewehrkolben einen Schlag ins Kniegelenk versetzt, so daß W. zusammenkmckte und mehrere Tage Schmerzen verspürte. Bei einer anderen Gelegen heit schlug er den W. mit dem Zielspiegrl auf den Handrücken und brachte ihm dadurch eine blutende Hautwunde bei. Obgleich der Angeklagte, der bereits wegen Körperverletzung und tätlicher Belci digung eines Untergebenen vorbestrast ist. leugnete, hatte ihn das Kriegsgericht der 23. Division durch die Zeugenvernehmung für überführt erachtet und wegen Mißhandlung eines Untergebenen in 3 Fällen und versuchter Abhallung von der Beschwerde unter An Wendung rechtswidriger Mittel, indem eS minderschwere Fälle an nahm, zu 6 Wochen mittleren Arrest verurteilt. Hiergegen legte S.. der durch RechtSanwall Tr. Baum verteidigt wird. Berufung ein. dir ober nach erneuter Verhandlung vom Lberkrieasgericht »nt« Vorsitz des Oberstleutnants v. Holleben gen. v. Norman» und unter jurlitiicher Leitung des ObcrkriegSgerichtSrats Ober,usttz rats Dr. Mücke verworfen wird. — Oberlandesgericht. Wegen Ucbertretung der Rats bekanntmachung vom 27. August 1891, die das Jcilbieten von Waren auf öffentlichen Straßen und Plätzen regelt, hatte der Händler Franz Ferdinand Schumann eine Strafverfügung er halten, weil er am 14. April aus der Flcmmingstrahe mit einem Handwagen gestanden und Apfelsinen verkauft hat, ohne im Besitz der erforderlichen polizeilichen Genehmigung zu sein. Sch. ries richterliche Entscheidung an, doch sowohl das Schöffengericht wie das Landgericht entschieden zu seinen Ungunstcu. In seiner darauf eingelegten Revision bestreitet der Angeklagte die Zuständigkeit und Berechtigung des Stadtrats zum Erlaß derartiger Verord nungen wie obiger Bekanntmachung. Der fliegende Straßen Händler habe keine» festen Verkaussstand und rönne nicht als Höker betrachtet werden, die an bestimmten und vermieteten Ver- kaufsplätzen ihre Waren feilbieteu. Im Gegensätze hierzu ver wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Graf Vitzthum v. Eckstädt, auf eine Entscheidung des preußischen Kammeraerichts, wonach der Einwand der Revision als hinfällig zu bezeichnen sei. Auch vom Landgericht Dresden sei überdies die fragliche Ratsbekaniitmackmug. die zu dem Zwecke erlassen worden jei, um den Marktverkehr zu regeln, als maßgebend angesehen worden. Der Strafsenat, unter Vorsitz des Senatspräsibenten üburtz, verwarf die Revision und legte dem Angeklagten sämtliche Kosten auf. In der Urteilsbegründung wurde auSgeführt, daß über die Rechtsgültigkcit der anaezogencn Bekanntmachung kein Zweifel bestehen könne, da der Rat in seiner Eigenschaft als Marktbehörde zu ihrem Erlaß berechtigt war. Unter die Bekannt wachung sielen nicht bloß die Höker, sondern auch die Straßen- Händler. — Der in Tharandt wohnhafte Student der Forst akademie Knesch wollte einen „Studenten»!!" aussühren : er drang in der Nacht zum 18. Januar in einen Garten daselbst ein und nahm zwei dort zur Zierde ausgestellte blecherne Störche weg, um sie vor dem Hause eines Mädchenpeusionats oufzustellen. Ter Streich sollte ihm teuer zu stehen komme». Die Besitzerin des Gartens stellte gegen den Eindringling Strafantrag wegen Haus- l'riedensbruck)s. K. wurde zu 3 Wochen Gefängnis verurteilt. Die von ihm hiergegen eingelegten Rechtsmittel wurden verworfen -Landgericht. Prozeß gegen die Spiel er- qesellschaft Aldinus und Genossen (1. Fortsetzung) Um 4 Uhr nachmittags wird die Vernebmung der Angeklagten fortgesetzt. Angeklagter Hirsch wird als sogenannter.Schlepp«" bewichnet, verwahrt sich aber äegen diese Bezeichnung. Er lagt, daß er von anderen oft in der Wohnung ausgesucht und znm Spiel animiert worden fei. Daß er früh« erklärt haben ioll: .Skat ist für mich kein Spiel: da ist schon alles abgegrast!" bestreitet er. gibt aber zu. bei Petras und den beiden Minne .Tante" gespielt zu haben! Dort sei aber .wahnsinnig" gespielt worden: Sätze von 100 und 200 Mk. seien nicht leiten gewesen. Es lei nicht wahr, daß « mit Ritter im „CafS König" gemeinsame Sache gemacht habe. Der Angeklagte will von einem Mitangeklagten des österen z» einem .kleinen Jeu" aufgefordnt worden sein, er habe aber ab gelehnt Er gibt lein Vermögen mit 170000 Mk., sein Jahres einkommen mit 12000 Mk. an. Seit seiner Verlobung im Jahre Ml behauptet der Angeklagte, überhaupt nicht mehr gespielt zu haben. Hirsch bat früher gesagt, daß er Lau. AlblnuS, Herschel als vrosessionSmäßlge Spiel« angesehen habe, und bleibt auch letzt bei der Aussage stehen. — Eichhorn sagt wie alle anderen anS: ..Gespielt habe ich: ein Gewerbe habe ich nicht daraus gemacht!" Seine Spezialität war .Pokern", das bei Glänzel im.Prinz Max" betrieben wurde. Existenzmittel bringe ihm ein Zigarrenhandel mit 1400 bis 1600 Mk. jährlich. Er ilt nach den Akten wegen Glücksspiels mehrfach in Untersuchung gewesen und >885 mit 2 Monaten Gefängnis bestraft worden. Das jetzt betriebene Zigarrenaeichäft scheint minimal zu sein, trotzdem wurden in keinem Besitze Wechsel über 1800 Mk. gefunden. Svielergewinne? Der Angeklagte erklärt bestimmt .Nein!" — Schteriß lagt aus. er habe in den lebten 5 Jahre» angeblich nur als Ersatzmann mit 20 bis 30 Psg. Einsatz .Tante" gespielt. und zwar nur einmal bei Glänzet Sein Zigarren- und Spiritnolenhandel sichere ihm ein bescheidenes. aber für seine Verhältnisse ausreichendes Aus kommen. Zum Beweise legt er ein neues, sauberes Kontobuch vor. welches aber ausweist, daß der Warenbestand nur einige Hundert Mark hatte. Seit 1878 ist dieser Angeklagte wiederholt als gewerbsmäßiger Spieler bestraft worden. Namentlich ist er in früheren Jahren im .Cast Saxorr" als ständiger Gast gewesen. Nach ausaesundenen Zetteln soll Sch. in schlechten Verhältnissen DaSielb« trifft bei dem Inhaber des Hotel» .Prinz Max Klänzel zu. Mtnn « sen. ist Inhaber des Weinrestaurants Maximilians-Allee 1. Bei ihm ist ebenfalls gepokert und ge- mauschelt worden: er selbst hat sich auch an dem spiel beteiligt. Minnejnn. bewirtschaftet da» Lokal Kreuzstrabe 8. Bei ihm ist gespielt worden, er bestreitet jedoch, von den Spielen Kenntnis Hab«. seinem Lokal v verbot« sei. erlangt zu Lo Au seiner Verteidigung gibt er un, einige in chwnde Juristen gefragt zu haben, ob .Pokern" rauf habe er ein« vemcinrnde Antwort erhalten. Damit schließt die Vernehmung der Angeklagten tag. früh S Uhr wird die Verhandlung hmung fortgesetzt. Heute. DonueiS- voranSstchtlich mit der Lage-geschichte. Dentsche» Reich. Die Anregung zu der Zusammenkunft mit Kaiser Wilhelm in Wiesbaden ist, »vic dem .B. T." auS Wiesbaden gemeldet wird, vom Zaren ausgegangen, der in einem Telegramm an Kaiser Wilhelm den Wunsch ausaedrückt habe, Deutschland nicht zu verlassen, ohne seinen Freuriv, den Deutschen Kaiser, gesehen und gesprochen zu haben. Kaiser Wilhelm habe diese Anregung mit herzlicher Bereitwilligkeit auf- aenommen und dem Zaren vorgcschlagen, damit ihm so wenig Unbequemlichkeiten wie möglich erwüchsen, die Begegnung in dem Darmstadt lo nahe belesenen Wiesbaden vor sich gehen zu lassen. Nach dem „Rhein. Kut." wird der Zusainmmenkunft des Zaren mit dem Kaiser auch Reichskanzler Graf Bülow beiwohnen. — Die „Köln. Ztg." schreibt zu der Kaiserzusammenkunst: „Solche persönliche Begegnungen sind immer sehr enreulich, weil sie mehr als diplomatische Verhandlungen oder sonstiger schriftlicher Ver kehr den Menschen dem Menschen »äherbringcu und oft mit viel größerer Leichtigkeit eine Gemeinsamkeit der Ziele hervor treten lassen und vermeintliche Gegensätze auf das richtige Maß zurückführen oder beseitigen. Das Prinzio der Mündlichkeit, das immer mehr die Rechtsprechung der meisten Staaten beherrscht, bat im Laufe der letzten Jahrzehnte auch in der Politik seinen Einzug gehalten, wie die, zahlreichen Reisen beweisen, die Monarchen und Staatsoberhäupter, mit oder ohne Begleitung ihrer verantwortlichen Ratgeber, unternommen haben. Daß gerade der gegenwärtige Zeitpunkt, in dem so viele und wichtige Fragen die internationale Politik beschäftigen, für solche persön lichen Besprechungen außerordentlich günstig liegt, braucht nicht nachgewiescn zu werden. Wenn auch vermutlich den Bcsprechun- gen ein eigentliches politisches Programm nicht zugrunde liegt, jo werden die Monarchen und ihre Ratgeber doch naturgemäß Fragen der allgemeinen Politik erörtern, und man kann über zeugt sein, daß eine solche Unterhaltung den Zwecken des Frie dens um so besser dienen wird, als die friedlichen Absichten so wohl der deutschen wie der russischen Politik genügend Proben bestanden haben. Wenn die russisch« Preise in den bisher vorliegen den Kundgebungen die Kaiserbcgcgnung in Wiesbaden in für Deutschland sympathischen Artikeln begrüßt, so wird das hier mit aufrichtiger Genugtuung ausgenommen werden, und es ist zu hoffen, daß die gerechtere und unparteilichere Anerkennung der deutschen Politik m der russischen Presse nicht nur durch augen blickliche Umstände bestimmt wird, sondern sich dauernd bewährt und ausgestaltet. Die russische Presse kann viel dazu beitragen, um falsche Auslassungen über Deutschland zu zerstreuen, aber es ist hier noch nicht vergessen, daß sie das nicht immer getan hat, und daß in einem nicht unerheblichen Teile dieser Presse nur zu oft die Regel eine unfreundliche Beurteilung war, die dadurch noch peinlicher yervorgehoben wurde, daß sie nicht gerecht wckr. Wie gesagt, wir begrüßen es mit rückhaltloser Genug tuung, wenn sich darin ein Wandel zeigen sollte; wir zweifeln auch nicht daran, daß eine andauernd gerechtere Beurteilung Deutschlands in der russischen Presse bei uns rasch einen freund lichen Widerhall finden würde. Wenn aber jetzt schon russische Blätter so weit gehen, aus der Zweikaiscrbegcgnung die Folge rung zu ziehen, daß Deutschland von der bisher verfolgten Politik abweichen und sich insbesondere die Vertretung der russischen Interessen in der Mandschurei angelegen lassen sein werde, jo scheint man damit doch zu weit zu gehen. Unsere Haltung in dieser Frage hat insofern in keinem Augenblick zu den russijchcn Interessen in Widerspruch gestanden, als wir von vornherein er klärt haben, daß unsere Interessen durch die dortigen Vorgänge nicht berührt werden, aber darüber hinauszuaehen würde nicht der Politik der Zurückhaltung entsprechen, die Deutschland bisher in bestimmter Weise verfolgt hat. Diese Politik ist Rußland in der Wirkung sicherlich nicht ungünstig gewesen, wenn man ober mehr. d. h. eine aktive Einmischung m die russisch-japanischen Angelegenheiten erwartet, io schießt man offenbar über das er reichbare Ziel hinaus. Aber auch ohne ein aktives Hinaus gehen aui diesem Felde bieten sich Anlässe genug, in denen Deutschland und Rußland in gemeinsamer Arbeit den Interessen der Ruhe und des Friedens dienen könne». Die Ernennung des Regierungspräsidenten v. Moltke in Potsdam zum Oberpräsidenten von Ostpreußen soll bereits vom Kaiser vollzogen worden sein. Graf Moltke steht im Alter van 51 Jahren. Er ist ein Neffe des verstorbenen Gencralseld- marschalls. Er war in den 80er Jahren Landrat des Kreises Tost-Gleiwitz, seit 1890 Hilfsarbeiter, seit 1893 Vortragender Rat im Kultusministerium. 1899 wurde er zum Regierungspräsiden ten in Oppeln ernannt. Dies Amt hatte er nur ein,Jahr inne Im Jahre 1900 wurde er Regierung teile von Hns de Grais. Fricdri von Potsdam an Moltke ist der dritte Sohn des 1871 verstorbenen Landrats Adolf v. Moltke, dessen ältester Sohn Wilhelm Erbe des Generalfc'dmarschalls geworden ist und auch dessen Grafcntitel übernommen hat. Herr v. Moltke sicht dem Feldmarschall täuschend ähnlich, trägt sich auch bartlos, nur daß Gesicht und Körper etwas voller sind. Nach der „Köln. Ztg." steht das Erscheinen eines Buches un mittelbar bevor, in welchem der jetzige preußische Eisenbahnminister, General Budde, seine Erfahrungen über die französiichen Eisen bahnen im deutschen Kriegsbetriebe während der Jahre 1870/71 niedergelcgt hat. DaS Buch behandelt in ausführlicher Weist die Organisation des Jeldelienbalinwesens bei Ausbruch des Krieges, die von den Deutschen ausgesichrten Bahnarbeiten und Ausbesse rungen. die Frage der Betriebsmittel, die militärische Sicherung der Bahnlinien, dir Elstnbahnrerstörungen und Unfälle. Der „Neichsanzciger" veröffentlicht die Ordensauszeich nungen an jene Offiziere und Soldaten, die sich bei den RrttunaSarbeiten während deS letzten Hochwassers im Osten der preußischen Monarchie beionders bewährt haben. Es wurden ver liehe» : Zweimal die Kronen zum Noten Adlerorden 4. Klaffe. 12 Mal der eben genannte Orden selbst. 1 Kronenorden 3 und 25 Kroncnorden 4. Klasse, ferner 30 Allgemeine Ehrenzeichen und 15 Rettungsmedaillen am Bande. Eine ernste Mahnung an die Studierenden der Rechtswissenschaft erläßt die juristische Fakultät der Uni versität Göttingen. Folgende Bekanntmachung ist von ihr ver öffentlicht worden: „Die unerfreulichen Ergebnisse der während der letzten Monat« >n Celle abachaltcncn Prüfungen von Rechts- kandidaten geben uns Veranlassung, die Herren Studierenden nachdrücklich vor der Art des Studicnganges zu warnen, welche in neuerer Zeit mehr und mehr um sich gegriffen hat. Ein nicht unbeträchtlicher Teil ver Studierenden gibt sich dem Glauben hin, daß cS für die Erlangung der erforderlichen Reise genüge, sich während der letzten Semester die notwendigsten Kenntnisse ,, ein- pauken" zu lassen. Auf diese verderbliche Anschauung ist der ungünstige Ausfall der Examina in den meisten Fällen zurückzu- führen. Es ist allerdings nicht schwer, sich im Laufe einiger Semester einen gewissen Fonds positiver Kenntnisse anzueignen aber nur in den seltensten Fällen wird dies genügen, um auch nur das Examen notdürftig zu bestehen, und cm auf diese Weise Vorbereiteter bleibt zeitlebens ein stümperhafter Jurist. Gerade die ersten Semester sind dazu da, um sich in die eigentümlichen Denksormen der Jurisprudenz einzuleben, um gewissermaßen in juristischer Luft atmen zu lernen, — dies aber kann nur allmählich geschehen, und niemals kann cs durch eine noch so große Masse inristischer Kenntnisse erseht ivcrdcn. Umgekehrt wird derjenige, der von Anfang an die Vorlesungen regelmäßig gehört hat, ganz von selbst mit diesem juristischen Geiste erfüllt, und auch die Aneignung der erforderlichen positiven Kenntnisse wird ihm da durch unendlich erleichtert. Daß Jugcndlust und Lebensgenuß, die wir unseren Studenten wahrhaftig nicht verkümmern möchten, dabei fröhlich gedeihen können, lehrt das Beispiel der anderen Disziplinen und anderen Länder; denn bei keiner anderen Fakultät ist das wissenschaftliche „Einpaukcn" im Schwange, und außer halb Preußens ist es auch bei den Juristen ganz unbekannt. Die preußischen Studierenden der Rechte aber werden die Gefahr der Einführung eines Zwischenexamens, das auch wir ihnen gern erspart seycn möchten, sich auf die Dauer nur dann fernhalten, wenn sie dessen Zwecklosigkeit, selber durch, gewissenhaften Fleiß darzutun vermögen. Die Juristische Fakultät der Georg August- Univnffität. Swön. derz. Dekan." , „ Zur KritikderStrafurterlc wird den „Hamb. Nachr." von einem Richter u. a. geschrieben: „Die weitgehende Berück- ichtigung der Angetrunkenheit, moralischen Minderwertigkeit und ierglcichen ist überhaupt vom Uebcl. Sie führt dazu, daß sich aewrffe Leute geradezu privilegiert fühlen. Ist cs doch vor vorgekommen, daß jemand, der von einem Schutzmann - . frischer Tat ergriffen wurde, dem Beamten höhnisch zuries: ,,Jch werde doch nicht bestraft, ich bin ja betrunken. Mir selbst ist es vorgekommcn, daß «in Verbrecher, der mir vorgeführt wurde. ehe ich ihm noch sein Verbrechen pomehallen batte, mich gleich mit den Worten onredete: „Ich bann für nichts bestraft werden, hat Herr Physikus Erman gesagt." Von großem Nn- glück sind bei der Strafzumessung verschiedene Strafrechts, theorien, die aus anaeblichen Gründen der Humanität oufgestelll sind, ohne daß ihre Urheber daran denken, daß Humanität gegen Verbrecher die größte Inhumanität gegen die ordentlichen Burger ist, auf welche die milde behandelten Verbrecher immer tos- gelassen werden, anstatt daß man sie möglichst lange durch Fest halten in den Strafanstalten unschädlich macht. Solche verkehrt, Theorien sind die Besserungs-Theorie und die Vergeltungs- Tyeorie. Es kan» hier nicht ausführlich darauf eingegangen wer den, es soll nur gesagt werden, daß kein Verbrecher hinter den Mauern der Strafanstalten besser wird. Da müßten die An stalten ganz anders eingerichtet sein. Wären sie das aber, so würden sie nicht mehr abschreckend wirken, und die Verbrechen würden enorm zunchme». Wenn weiter die Strafe eine gerechte Vergeltung darslellen soll, müßten wir die an sich gut veranlagten Menschen weit härter bestrafen als die durch und durch ver brcchcrisch Veranlagten, denen cs tatsächlich sAwcr fällt, ihrem verbrecherischen Hange zu widerstehen. Vom Standpunkte einen vernünftigen Praxis aus läßt sich nur die Auffassung halten, vaj: die Strafe dazu bestimmt ist, die menschliche Gesellschaft vor den Angriffen aus ihre Rcchlsgüter zu schützen. Dieser Schutz kann nur einerseits durch Abschreckung, andererseits durch möglichst lange Inhaftierung derjenigen Menschen erfolgen, von denen ein erneuter Angriff auf die menschliche Gesellschaft durch ein Ver breck)«» vorauszuschcn ist. Je schwerer der Angriff oder die Gefahr eines Angriffs ist, desto schärfer muß die Gegenwehr sein. Daraus folgt ohne weiteres, daß die kleinen Gelegenheits- Vergehen möglichst milde zu bestrafen sind, daß aber die schweren Verbrechen schärfste Bestrafung fordern, und daß weiter die jenigen Personen energisch bestraft werden müssen, welche durch wiederholte Straftaten gezeigt habe», daß sic gefährliche Feinde der menschlichen Gesellschaft sind. Es muß dann auch bei leich teren Vergehen eine schwere Bestrafung erfolgen. Wenn dabei verbrecherisch Veranlagte und sogenannte moralisch Minderwertige am meisten getroffen werden, so ist das gerade richtig. Das verlangt gebieterisch das Interesse der moralisch normalen Mit glieder der menschlichen Gesellschaft — und auf dies praktische gesunde Interesse kommt cs an, nicht auf das Resultat abstrakter und weltfremder philosophischer Systeme." In der Gedächtnisrede, welche Präsident Dr. Bödikcr bei der Einweihung des Kettcler-Denkmals in Münster .sielt, führte der Redner nach dem „Wests. Merk." u. a. folgendes aus: „Aus die, Förderung der deutschen Industrie, des deutschen Exports und Handels war stets sein Hauptaugenmerk gerichtet. Wußte er doch als Gesandter in Mexiko zu erreichen, daß der Präsident Porsirio Diaz größere von Deutschen errichtete Bauten und Anlagen nicht nur im kleinen Kreise anläßlich seines Besuche- derselben rühmend anerkannte, sondern sie auch vor versammeltem Parlamente in seiner Eröffnungsrede als einen Fortschritt des Landes bezeichnet« und dadurch dem deutschen Gewerbesleiße die denkbar größte Empfehlung angedeihen ließ. Wie er schließlich als Gesandter in Peking sich mit Erfolg bemühte, von der chine sischen Regierung für seine Landsleute Konzessionen zu erlangen, ist noch in frischer Erinnerung. So hat er die deutsche Arbeit im Osten und Westen zu Ehren gebracht, dem deutschen Markte die Tore erweitert und dadurch ganz im Geiste seines laiserlichen Herrn auch um die Verbesserung des Loses der arbeitenden Klassen ein bleibendes Verdienst sich erworben. Denn das ist die große Ausgabe und das Hobe Ziel unserer auswärtigen Politik und be- sonders der Kolomalpolitik, neben der Mehrung des Ansehens und der Macht von Kaiser und Reich für die um drei Viertrl- millioncn sich jährlich oermehrcnde Bevölkerung vermehrte Arbeit und neuen Verdienst herbeizuschaffen. Auch in diesem Punkte erwies Freiherr von Kettelcr sich als treuer Mitarbeiter der hohen Behörde, in deren Kolonialabteilung er nicht umsonst -wischen- durch zweimal längere Zeit tätig gewesen war. Ja, selbst durch seinen Tod hat er dieser patriotischen nationalen Sache den größten Dienst erwiesen. Um ihn zu rächen, warfen Kaiser und Reich Panier auf; kraftvoll begannen deutsche Schiffe den aus- gedrungenen Kampf; Streitkräfte des Heeres folgten; und keine Macht ist mehr -m stände, jenen weltgeschichtlichen, unter des Feldmarschalls Grasen Watdersee glänzender Führung ruhmvoll abgeschlossenen Schritt wieder rückgängig zu machen, der auf weiten Meeren in fernen Landen unteren Anspruch auf Gleichberechtigung erhoben und erfolgreich zur Geltung gebracht hat. Ein -weiter Winkclried, riß Klemens von Kettelcr in dem großen Ringkarnpf der Völker seinem Vaterland« sterbend eine Gaffe. Dieses Be wußtsein muß über seinen Tod uns trösten. Wir beweinen seinen Verlust, aber preisen seine Heldentat. Ein Saatkorn ist er in die Erbe gesenkt, dessen Früchte seinem Volke entgegenreifen." Ueber die preußischen Landtagswahlen sprachen in Berlin in einer von etwa 2000 Personen besuchten, vom Sozialliberalcn Verein einberufenen Volksversamm- lung Pfarrer Naumann und Dr. Theodor Barth. Naumann be- tonte, daß mit dieser Versammlung die vereinigten National sozialen und die Freisinnige Vereinigung zum ersten Male in Berlin vor die Öffentlichkeit treten; er bedauerte in seinen weiteren Ausführungen die Gleichgültigkeit der Massen gegen über den Landtagswahlen. Man unterschätze fast allgemein den Einfluß des Landtages auf die Reichsgesetzgebung. Dr. Barth befaßte sich sodann eingehend mit den preußischen Junkern. Er siehe nicht an, zu erklären, so äußerte sich der Redner, daß er den Junkern angesichts ihrer Rücksichtslosigkeit und Zähigkeit im Verfolgen ihrer Ziele einen gewissen Respekt entgcgcnbringc. Jedenfalls könne der Liberalismus von ihnen lernen. Die Macht der Junker sei derart angcwachsen, daß man heute von einer Junker-Regierung sprechen könne. Die Bekämpfung des Drei- klassenwahlsysiems muffe als die Hauptaufgabe der Linken gclicn, denn unter ihm werde sich trotz aller Wahlagitation das Aus sehen des Landtages nicht ändern. Dazu gebrauche der Liberalismus die Hilfe der Sozialdemokratie. Für die Be seitigung dieses schlechtesten Wahlrechts aus der ganzen Welt gebe cs nur ein Mittel, und das sei eine gewaltige Volksbewegung. Bei jedem frciheitsfeindlichcn Landtogsbeschluß müsse aus dem ganzen Lande, aus Hunderten von Versammlungen immer und immer wieder die Antwort erschallen: „Nieder mit dem Trei- klassenwahlsystcm!" Die Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts müsse unter allen Umständen auch für den Landtag anacstrcbt werden. Wenn die zähe Agi tation ständig anhaltc, dann werde auch die Gesellschaft der Rechten zu der Ucberzeugung kommen müssen, daß die Geduld des Volkes ein Ende erreichen könne. Jetzt lehne man selbst An träge auf anderweitige Einteilung der Wahlkreise ab. — Da man mit der Sozialdemokratie vor den Urwahlcn ein Einverständnis nicht treffen konnte, so müsse wenigstens vor den Hauptwahlen ein solches angestrebt werden. Der Redner meinte, daß bei gemeinsamem Vorgehen der Liberalen und Sozialdemokraten der Wahlkreis Tcltow-Bceskow-Storkow-Eharlottenbnrg mit seinen zwei Mandaten den Sozialdemokraten zufallcn könne. Nach lebhafter, zum Teil stürmischer Debatte, an welcher sich u. a. auch der antisemitische Redakteur Döring und der Zionist Dr. Löwe beteiligten, gelangte eine Resolution mit allen gegen drei Stimmen zur Annahme, in welcher Ersatz für das Drci- klasscnwahlj'ystem durch das allgemeine, gleiche, direkte und ge heime Wahlrecht sowie eine Neueinteilung der Wahlkreise ge fordert wird. Eine der widerwärtigsten Erscheinungen des politischen Lebens ist die Sucht der Agitatoren zweiten Ranges in den einzelnen Wahlkreisen, durch persönliche Herabsetzung und Ver unglimpfung gegnerischer Kandidaten, deren Aussichten i in Wahlkampfe hcrabzumindern. Eine in der Zeitschrift „Das Recht" wicdergcgebenc Entscheidung des Reichsgerichts cr- cheint geeignet, die politischen Manieren in dieser Beziehung ein wenig zu bessern, indem sie den in 8 193 des Reichsitraf- gcsctzbuches enthaltenen vielninstrittenen Begriff der „Wahr nehmung berechtigter Interessen" seitens des Angeklagten in einem Acleidiguiiasprozesse für diese» Fall folgendermaßen de liriert: „Von Wahrnehmung berechtigter Interessen kann da nicht gesprochen werden, wo es unternommen wird, einen wahl- agitatorischen Erfolg dadurch herbeizuführen, daß dem Wahl- kandidatcn, um ihn vloszustcllcn, seiner Stellung im kommunalen Leben und seines Einflusjes zu berauben, ihm eine moralische und soziale Schlappe bcizubringen, unwahre und ehrverletzende Dinge wider besseres Wissen nachgeredet werden, da hier schon die Wahl der Mittel zur Erreichung des Zweckes einen Verstoß gegen die guten Sitten enthält, der es ansschließt, dem ver- olgten Interesse als einem berechtigten Schutz zu gewähren." — Es ist gut. bemerkt die „Münchn. Allg. Ztg.". daß hier einmal Svesdire* Nachrichten. rwo. ««it« S. DoinierSt«g. LV Oktober Lvo»
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