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Dresdner Nachrichten : 19.01.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-01-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189701199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18970119
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18970119
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-01
- Tag 1897-01-19
-
Monat
1897-01
-
Jahr
1897
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 19.01.1897
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42. Jahrgang. Curl Ilvliiklnu Oi-m<1kii-X., Luilürslvllstr.. 1'orukii>r.-^.U,2lbO. ir I» z»I t ^ L «-»runlllv. 8 Hlul prUmUrt, 80,s)00 8t. in I'unetiou m. >I»IW> l-uttvntlssruiijr, k-vmü.i. 8c!>Uo-><oil iiolmllo- iis tee/mise/ren Maaren krinlizflit teupvll, vrrrilell.k.,^'^'"»^^ Ä I nmlllvi» ^ SOiuIiIiiit- Ä 8« I»n^i«I«i - '! Lokukwscder-^ N.KM8lIISIIIl «» >'-v- » »«xmwrUrm« IN»; »7 Eliournitrsr- U ..»»^.^avmuvuiuui., «trii886 26. Pi „ >^V':ii86UI>»n88tr. ü. 8trio88nor8kr. 18. F m^K tlozekLLsäeaMel i, dtlltztt! frieöfick Lsppisck «M «greckr-lis:^ ; fidnX: l 6v8tss1'ise!i-u.Ll'- frisokun§s§s1t-3nk, «rorodt >-»l iioite«, U»I»rr»»k- >» 0t»»»8IId>.^>,«8»i„» d. v. kvlsekks, ^0 ^ 1 ^tesvrm des Jrrcnwciens. Hvsnachriclsteii, Leicmuscui», Bczlrksvcreiit rechts der Elbe, Metallarbetter-Ber- , ^ ,* * " ' lamnilung, Elektrische Bahn, Gecichröverhandlunge». BezirksvereinS-Eoiiecct. blieben ? » IT Tuiii »Gti. (8ial!itiau8). Mnchmaßlich- Wittecunz: ' 1 Trübe, mild. ?ticdcr>6iltige. i Iiir die Miiake Jeliriiar Mid März werden Bestellungen ans die „Dresdner Nach richten" für Dresden bei Unterzeichneter Geschäfts stelle zu 1 Mark 70 Pfennigen» nir auswärts bei den Kaiserlichen Pvstanstalten i>n Deutschen Reichsgebiete zu I Mark 84 Pfennige», in Oester reich Ungarn bei den K. K. Postämtern zu 1 Gulden E9 Kreuzern angenommen. GtsöMMle -rr „Dresdner Anchriihlcil", NarienSrnlZe ll8. Erdgeschoß. Politische-. Bon großen Gedanken nud Strömnugeii, die das gesa.miiitc Volk bewegen und das allgemeine Interesse lebhaft beschäftigen, darf man mit Recht erwarten, daß sie einen getreuen Ausdruck innerhalb der Körperschaft der erwählten Vertreter einer Nation finden. Wenn der Parlamentarismus überhaupt ein Recht auf Eristen.z hat, so kann er eS am ehesten dadurch erweisen, daß er die Seele eines Volles in ihrem Ringen und Kämpfen nach nationaler Vervollkommnung auf allen Gebieten der öffentlichen Bethätigimg wiedcrspicgelt. daß er sich zn der Eentralnervenstcllc macht, nach der ,'eder Pnlsschlag des öffentlichen Blutkreislaufs hiiivibrict und von der zugleich belebende Anregungen zur nationalen Fortennvickeluna anSgehcn. Früher gab es ja einmal eine Zeit, i» der ein solches Vechäitniß zwischen Parla mentarismus und Ocsscntlichkcit bochanden war, insbesondere hatte auch der deutsche Reichstag eine Epoche, in der seine Bezeich nung als das Gehirn der Nation noch weit entfernt war. das- heute bei dieser Benennung nnpcrmeidliche malitiö'e Lächeln zur Ent stehung zu bringen. Jenes geistige Stadium aber liegt weit hinter uns und zurückgeblieben ist uns nichts als eine bis auf's Höchste gesteigerte Reagenzlosigkett des Reichstags gegen das vernünftige und innerlich berechtigte ifffcntliche Empfinden, während nur künst liche agitatorische Nervenreize allenfalls noch eine gewisse Erreg ung bei der deutschen Volksvertretung hervorzurufen vermögen. So ging es, um nur ein Beispiel von vielen anziiführcn, mit der Ent schädigung unschuldig Verurlheiller und der Berufung gegen erst instanzlich; Urtheile der Strafkammern, zwei Forderungen, die von der öffentlichen Meinung längst im Namen derausgleichendcn Ge rechtigkeit mit allem Nachdruck erhoben, vom Reichstag glücklich unter den Tisch „debartirl" wurden, und so ist eS seht wieder mit der Reform der Jrrenrechtspslege gegangen, von der man doch gewiß ohne Ucbertreibung behaupten darf, daß sie das öffentliche Gewissen in gewaltiger Weise anfgcrüttclt habe. Die Verhandlungen, die über das Jrrenwcscn am Sonnabend im Reichstag geführt worden sind, haben zwar im Gegensatz zu dem Schicksal der Strafprozcßiivpelle ein „positives" Ergebnis; ge habt. Es lagen zwei Anträge zu dein Gegenstand vor. Ter eine iLciizmaim) lautete, die verbündeten Regierungen z» eriiichen, baldigst einen Gesetzentwurf vorzulcgcn, durch den die Aufnahme und Unterbringung von Patienten in Heilanstalten sür Geistes kranke reichsgesetzlich geregelt wird. Der zweite Antrag trug den Namen des Abgeordneten Kruse und richtete an die verbündeten Regierungen die Aufforderung, baldigst einen Gesetzentwurf vor zulcgcn, der Grundsätze feststem, durch die die Aufnahme, die Anfentbaltsverhältnisse und die Entlassung von Geisteskranken in resp. ans den Anstalten reichsgesetzlich geregelt wird. Ter Antrag Kruse wurde „einstimmig" angenommen und insofern ist allerdings wenigstens etwas bei der Sache hcrailsgckommeii. man frage aber mir nicht wie. Von den »nächtigen Wellen, die insbesondere die Fälle Hegelmaier-Heilbrvnn. Feldmann-Düsseldors und — zuletzt, ober nicht am wenigsten — Forbes-Nachen in der Oeffcntlichkei! ausgewiihlt hatten, waren kaum einige verirrte Schanmkronci, an den Strand der deutschen Volksvertrelnng hinangespült worden- sodaß der Antragsteller Lenzmnnn zn Eingang seiner Begründung die Erklärung abgab: „Die gähnende Leere, die mir hier ans der Tribüne ans bem Sitzungssaal cntgegenstarrt, bcdaurc ich sehr, nicht sowohl wegen meines Antrags, als weil sie wiederum beweist, welch ' geringesJn tcrcssc d ic eigen tlich enKn ltur- aufgaben des V o l k es l> ci scin er Vcrtretung f inde»." Das BcmerkenSwerthc dieser Erklärung liegt darin, daß sie dem Munde eines radikalen VollsmannS entschlüpft ist, des Angehörigen einer Partei, die sonst nicht genug über den Militarismus zu schelten weiß, weil er angeblich die Pflege der Kullurinleressen durch den Staat nicht nur gefährde, sondern zum Thcil völlig lahm lege. DaS Hört' Hört!. das die Worte deS .Herrn Lciizmanir be gleitete, war daher wohl berechtigt. Klangen sic doch wie ein Bc- kcnntniß, daß Herr Lenzmann auf seine alten Tage — das ist natürlich nur im politischen Sinne gemeint: sonst ist er ja noch ein sehr rüstiger Herr in den besten Jahren — die ganze gräßliche Unfrnchibarkeit deS parteipolitischen Treibens an diesem eklatanten Fall klar erkannt habe. Man wird bei dieser Gelegenheit an einen anderen freisinnigen Kornphäcn erinnert, der bereits etwas früher zu der gleichen Einsicht gelangt ist, Herrn Bamberger. Dieser äußerte im Vorjahr bei der Gründung deS famosen „Schutz- verbandS gegen agrarische Nebergrissc" — wo ist der eigentlich ge ll. A. w. g. —, daß „Positives nicht erreicht werden könne im Schlepptan einer Partei" und daß er selbst „zwanzig Jahre auf parteipolitischem Boden gekämpst, aber dabei nur Niederlage aus Niederlage erlitten habe." Tab unler solchen Umständen von einer gründlichen sachlichen Erörterung der bedeutsamen Frage, wie sie sich für eine ihrer Würde bewußte und ihrer Ausgabe gewachsene Volksvertretung geziemt hätte, auch nicht entfernt die Rede sein konnte, ist augen fällig. Statt dessen benutzte der Redner der Sozialdemokratie die Gelegenheit, um ganz uiiqnalifizirbarc persönliche Angriffe auf den ärztlichen Stand im Allgemeinen zn schleudern. Er behauptete nämlich, die Aerztc feie» die eigentlichen Gegner einer Reform des Jrrcnwesens, weil sie das Heft allein in der Hand zu behalten wünschten. Mair wird ja von den Sozialdemokraten bei ihrem leidenschaftlichem Haffe gegen die wissenschaftliche Medizin nicht erwarten dürfen, daß sie sich ans dem fraglichen Gebiet, soweit die ärztlichen Sachverständigen in Betracht kommen, einer auch nur halbwegs gearlclen Sachlichkeit befleißigen. Daß sie aber sich in völlig beweislosen Anschuldigungen und Verdächtigungen schwerster Art gegen die Ncrzte überhaupt ergehen, ist ein Verfahren, dessen gebührende Keiinzeichming nur dnrch die Unmöglichkeit der Er- thcilung einer Antwort verhindert wird, die der sozialdemokratischen Heransiorderung mit gleicher Münze dient. Man ist zwar allmäh lich gewohnt geworden, daß die Vertreter des Umsturzes die Tribüne des Reichstags benutzen, mn mit ihren giftigen Verleum dungen alles anziffchweicl», was nicht den Nacken unter dm jako binischen Terrorismus beugt. Gleichwohl sollte die ordnnngS- parteiliche Presse keine derartige Gelegenheit Vorbeigehen lassen, ohne in jedcni Falle energische Verwahrung gegen dieses Gebahren einzulegen. Unsere Aerztc sind in aller Weit gesucht und geschätzt, nicht nur wegen ihrer gründlichen Durchbildung und ihres aus gezeichnete» Wissens, sondern in -gleichen! Maße auch wegen der hohen Auffassung, die sie von den Pflichten ihres Standes hegen, der ihnen in der ungeheuren Mehrzahl nicht bloS ein Mittel znm Gelderwerb, ein Geschäft ist, sondern ein Palladium wcrlthätiger Nächstenliebe. Für die edle Selbstlosigkeit, die zu einer solchen Auffassung der ärztlichen Standespflichtcn gehört, können freilich Diejenigen kaum Verständnis; entwickeln, deren ganzes Dichten und Trachten von krasser materieller Selbstsucht bestimmt wird. Um so empörender aber ist es, wenn derartige Elemente unsere wissenschastlich gebildeten Aerzte zur Freude der Herren Gossel und Konsorten verunglimpfen. Auf der anderen Seite soll keineswegs verkannt werden, daß gerade die pspchiatiffche Vorbildung unserer heutigen Aerztc vielfach noch mancherlei zu wünschen übrig läßt, sowie, daß infolge der schwankenden Unterlagen der Pspchlatrie überhaupt die möglichste Erschwerung der Entmündigung oder der Unterbringung in einer Heil anstalt wegen Geisteskrankheit geboten erscheint. Man darf auch mit dem Abgeordneten Lcnzmann darin übereinstimmen, daß vor Allem die Bedingungen für die Konzessionirnng der Pnvatanstnlten die schärfsten lei» sollten und ihnen unter allen Umständen die Einsetzung eines obersten ärztlichen Leiters vorgeschriebe» werden müßte. Im Ucbrigen sind die Gesichtspunkte im Einzelnen, auf die cs hier cinkoiun», bereits früher an dieser Stelle erörtert worden. Sb zur Beseitigung der bestehenden Ucbelstände der Weg der Gesetzgebung zn beschielten oder die Verwaltung in Anspruch zn nehmen sei, ist in Regiermigskrcisen laut Erklärung des Staatssekretärs v. Boetlichcr vorläufig noch eine offene Frage. Einstweilen haben die fortgesetzten Klagen über die Aufnahme Nichtgeisteskranker in Irrenanstalten nur zu einer verschärfenden Revision der bestehen den Regulative in allen größeren Bundesstaaten geführt. Da aber Herr v. Boetticher selbst hinznsügte, es scheine ihm nicht nnnn- gczeigt, ans dem Gebiet des Jrrenweseiis die bessernde Hand von Gesetzcswegcn anzulegcii. so hat die Annahme des Antrags Kruse im Bnndesrath einige Wahrscheinlichkeit für sich. lichen Beleidigungsstraffache gegen einen Redakteur des „Vorwärts" ergaben aber, daß das Urthcil sich gerade aus die AuSsagc» Lore»'s stützte und die von demselben bctundelcn Thaffachcn hat das Gericht a!s richtig anerkannt, Tie Aussage des Lore» bclr, gewisse Hämer, auf welche sich der „Vorwärts" bei leinen Angriffen bezogen habe, ist nicht die Bekundung einer Thai',ache, sondern nur der Ausdruck einer Meinung, Ich bedauere, baß hier im Reichs tage unter dem Schutz der Redefreiheit solche Angriffe auf die Ehre eines Mannes gerichtet wurden, der sich hier nicht verthcidi gen kan», Zn einer Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den veriirtheilten Redakteur liegt nicht der mindeste Grund vor, Redner kommt ferner zurück aus den Fall des Bergmanns Schröder bezüg lich des Gendarmen Munter, Schinder habe positiv behauptet, Mlintcr habe ihn m den Nacken gegriffen, zn Boden geworfen und dann bei dem Versuch, sich zn erheben, nochmals zu Boden ge Worte», also lauter greifbare Thatsachcu, von denen die in nn mittelbarer Nähe Befindlichen aber uichlS gesehen haben. Tie Leitung in dem Meineidsprozeß gegen Schröder sei vollkommen objektiv gewesen, ebenso die Zusammensetzung der Geschworenen Wenn man den Mnih habe, die Unbefangenheit dieser Volksrichter anzufechtc», io müsse man doch Beweise dafür haben. Stadthngen sage, wo Auslagen gegen Aussagen vorlägen dürfe man nicht ohne sehr starke Gründe vernriheilen, aber gerade hier hätten sehr starke Gründe Vorgelegen, In einem 16 Monate später erfolgten Be lcidigungsprözeß tu Köln habe min zwar bas Gericht gesagt, die Auslagen seien verworren, bei den Zeugen Hanen sich die Thai sachen verwischt, sie wüßten nicht inehr Geschehenes und später Gehörtes und Gcleicnes auseinander zn hatten: aber das könne doch lein Grund sein, ein Urthcil ninzustoßen ans einer Zeit, wo den Zeugen das Geschehene noch frisch im Gedächtnis: war. Ehren- werlhe Männer hätten ein Bcgnadignngsgesnch für Schröder ein- gcreicht, aber ihre Kennlniß der Thaifache» stehe offenbar mit ihrer Ehreichastigkeit nicht am glejchcr Höhe, Nun noch ein dritter Fall, der Fall Ziethen, den Liebknecht neulich zur Sprache gebracht hat. Trotz der angesehenen Innstcii, ans die Liebknecht sich berusc, stehe fest, daß der Fall von mehreren Gerichten mit vollster Grund- lichleil geprüft worden ist : hier sei eine nochmalige Prüfung a»s- getckllosscn. - Abg. Lcnzmann lsreff, Vp.): Tic Bemtheiinng der Fälle Schröder und Zieche» seitens des Ministers scheine doch keine recht olnektive zn sein (bei dem Fall Schröder war der Redner bekanntlich Vertheidiger und bezüglich Zicchcn's bereitet er soeben Anträge ans das Wiederaufnahmeverfahren vor). WaS Schröder betreffe, w ständen setzt auch nicht-sozialdemokratische Zeugen zn seiiie» Gunsten zur Vcrsiigirng und außerdem habe das Dortmunder Gericht in dem Prozeß gegen Lntlichenan die Wahr-- heitslicbe des Gendarmen Munter nngezweiseli. In beiden Fällen, Schröder wie Ziethen, rechne er sicher auf ein Wiederaufnahme-' verfahren. Es sei ein neuer Zeuge ermittelt, der bekunden könne, daß der Barbiergehilse Wilhelm schon vor Jahren sich selbst des MordeS an Iran Ziethen bezichtigt habe, Ziethen lehne übrigens eine Begnadigung ans jeden Fall ab; auch das sei ein Beweis von Unschuld, denn nach so langer Zuchthaushaft schauspielere kein Meirich mehr. Redner wendet sich dann noch gegen den Zeugniß-' zwang bei der Presse, speziell im Disziplinarverfahren, wo er ledcr. gesetzlichen Berechtigung entbehre, Einen Vertranciisbruch wolle man dadurch sühnen, daß man wieder einen Anderen, den Redner, zum Vertrancnsbruch zwingen wolle; das hieße doch den Teuiel durch Beelzebub austreiben und das sei unschicklich und zwar umso mehr, als inan den Zengnißzwaug verschieden handhabe. Er habe noch nickst gehört, daß man wegen der bekannten Publikation gegen die „Hamb. Nachr," vorgegangeu sei. Redner berührt den neuesten Fall in Königsberg und gedenkt des nur von Munckel erwähnten erfreulichen Ausspruchs deS Staatsanwalts in Danzig, aus dessen Antrag sogar das Gericht den vcrrälhcrischcu Redakteur höher bestraft habe als den eigentlichen Sünder, — Minister Schönstedt hat das Vertrauen und die Ucberzeiiguiig, die Gerichte, welche über die Anträge aus Wiederalunahmcveriahrcn in den Fällen Schröder und Ziethen zu besiudeu haben würden, würden mit voller Unbefangenheit entscheiden. — Abg, Auer iSoz,) ver langt reichsgcsetzlichc Regelung des Strafvollzugs und erinnert dabei an die zuchthansmälzige Behandlung von Redakteuren, die wegen Prcßvecgehcn verurkhcill worden sind. Wie verfchieden wirke schon bei dem Vollzug einer zue'kannten Strafe die Kost >e nach den Verhältnissen, in denen der Verurtheiltc sich zuvor bewegt habe, — Staatssekretär Nieberding: Ist cs dem Redner wirklich um Abhitze zu thun, weshalb wendet er sich dann nicht zuvor au r> U. "rp - S ^-ernschvcib- nud Fernfinecki-Beriillte vom 18, Januar. Berlin. Reichslag, Die Bcrathnng deS Etats wird fortgesetzt mit dem Etat der Ncichsjnstizverwa! tu n g, Avg. Mnnckel (steil. Vp.) frägt an, wie eS mit der Reform der Strnsprozeßordnnng stehe und wendet sich dann gegen den Zeugniß- zwang im Disziplinarverfahren, .Habe doch neuerdings sogar ein Staatsanwalt selber erklärt, cS sei keine schöne Oandlnng, wenn Jemand seine» Gewährsmann preisgebe. Am schlimmsten sci es. daß man in DiSziplinarsachc» ein Zcugniß durch eine Hast ohne Ende erzwingen könnte: der Zengnißzivailg im Disziplinarverfahren sei alio härter als der Zengnißzwaug im Slrasverfahren. Das sci ein Zustand, der nicht sottdanern dürfe, und der nur durch das früher unbekannte Verfahren „wider Unbekannt" ermöglicht worden sei. — Instirmiiüstcr Schönstedt: Der Vorwurf, daß der Zeiigniß- zwang i» DiSziplinarsachc» der gesetzlichen Grundlage entbehre, ist unberechtigt. Seitdem das Disziplinnrqesel', besteht, bat niemals ein Zweifel bestanden, daß in dieser Bestehung das Tisziplincn- acsetz seine noll-wendige Ergänzung in dem Strafrecht habe, Aas Sbettrilmual hat diesen Grmunatz schon im Jahre 1862 anerkannt, demgemäß alle Sber-Landesgerichtc nud das Kamincrgcriclst, Habe» die Disziplinarbehörden das Recht, zur Zeugnißvemchmung, so müssen sie auch das Neckst haben, Zwangsmittel anziiwendcn. DaS Verfahren „Wider Unbekannt" ist auch durchaus nicht etwa blos dem Disziplinarverfahren cigenthümlich. Das; die Zeitungöredaktcure dabei oft in einen inneren Konflikt kommen, gebe ich zu. aber der Kreis der zur Zcilgnißverweigeriing Berechtigten ist durch die Gesetz gebung eng begrenzt, und die Negierungen haben auch nach den neuesten Erwägungen sich nicht entschließen können, diesen Kc.'ls z» erweitern. Stadthagen bar kürzlich dem Oberbürgermeister Loren in Kiel ein« aewiffe heikle Sache vorgeworsen und ebenso dem Staatsanwalt Pflichtvcrsämnniß. Die Akten in der beziig- die zuständigen Instanzen, Hier mit derartigen angeblichen Vor fällen zn kommen, ohne daß das Ha»S zur Prüfling derlelben in der Lage ist. noch dazu mit Ausdrücken wie „skandalös", muß ich entschieden zilrückweisen. Den Strafvollzug antangend. so theilt die Regierung das Bedauern dnrüver, das: die Regelung noch nicht erfolgt ist. Ein früherer Eittwnrs ist an finanziellen Schwierig ketten gescheitert, den» de» veränderten Anschauungen gemäß Würden auch die Einrichtungen in den Strafanstalten zu ändern sein. Der Biindesraih stellt aber Erwägungen darüber an, wie clwa durch Verständigung nüi den Bnudesrcgicrnngen oder rcichögesetztirh eine Besserung nngestrebi werden kann. Man möge zn dem BiindcSraih das Vertrauen haben, daß er an: Abhitze be dacht sci.--Abg. Vielhaben (Antis.): Wegen Ernennung des Tr. Kavier znm Senaisprändenren beim Reichsgericht hätten mehrere Räche ihre Einlassung genommen. Was hätte den Bimdesraih zu dieser rücksichtslosen unliclöaineii. Aussehen machen den Einichielnmg veranlaßt? — Avg. Stadthagen tSoz.) bneibt dabei, Bürgermeister Loreh-Kicl habe in der Bordell Frage eigent lich die Unwahrheit getagt, bcwiesen sei Ihatächlich. daß in Kiel die Bordelle von der Behörde gcduldci worden leien. — Slaalsiekreiär Nieberding: Tic Behanvtzmg der Presse, daß die Ernennung Kawer's lv nnlicl'ianicS Au'sehcn gemacht habe, sehe er nicht eiii. Was dieses Haus anlcmge, so sci es nickst die Gewohnheit dcffclben, über die Gründe einer Beanstcnemennniig Auskunft zn verlangen. Die Ernennung sei in gcictziichcr Fori» geschehen, daS genüge. Die Mittheflung, dieser Ernennung wegen hätten einige Ruthe den Abschied cingereichi, sei tbaffächllch nnzittrcflcnd, anSgelchiedc» seien nur zwei Räche. Einer wegen ichwerc» Augenleidens, der Andere nach vollendetem 7», Lebenstahrc ebcmalls mit ärztlichem Atteste. — Abg. Auer: Was habe die Kosteimagc mit dem Erlas; von Vorschriften über bessere Behandlung von Politöchcn Gefangenen zu thun? Sozialdemokratische Redakteure transvvrtire man ge fesselt, den .Herrn v. Hammcrstcin nicht. — Abg, Mnnckel bedauert, daß Stadthagen heute nicht etwas mäßiger gewesen sei. Der Kieler Fall z. B, verdiene Vorwürfe, aber den Vorwurf, den Stadthagen erhoben, verdiene er nicht, es liege einfach cinMißvcrständniß vor. Der „Vorwärts" hatte von öffentlichen Häusern gcstnocheu, die Polizei ha'-e es dahin verstanden, daß staatlich geduldete Häuser gemeint seien während Stadthagen dabei nicht offiziell geduldete
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