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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.12.1926
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-12-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19261214013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926121401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926121401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-12
- Tag 1926-12-14
-
Monat
1926-12
-
Jahr
1926
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 14.12.1926
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Nr. 5»5 Seile « — »vre^ner Nachrichtz»" — Dienstag. 14. Dezember 1S2S Das LirteU im SNordprozep Don«e» Beide Angeklagte zum Tode verurteilt. Das UrleU. Nach reichlich vierstündiger Beratung wurde kurz nach 10 Uhr abends im Mordprozeß Donner das U r - teil verkündet. Es lautet: Im Namen de, Volkes. Die Angeklagten Otto Sröaert und Annemarie Donner geb. Hammer werden wegen gemeinschaftlichen Morde, je zum lode verurteilt. Auch gehen sie der bürgerlichen Ehrenrechte für dauernd verlustig. Das Gericht für Begnadigung. Aus dt» Urteilsbegründung. Ter Berschende des Schwurgerichts gab im Anschluß an die Urteilsverkündung noch eine längere B e g r ü n d u n g des ergangenen Urteils, aus der folgendes wiedergegeben sei: (sine Tat Hai ihre Sühne gesunden. die in weiten «reisen große Aufregung bervorgerusen l>at. Die Tot ist an sich un geheuerlich und d-gsi sie nun »ach sechs fahren noch ihre Luhne gesunde» lmk. das must jedermann mit Genugtuung erfüllen. Ls sind auch Ansichten laut geworden, als wenn ed sich hier um ein paar Ungeheuer in Menschen- g e ü a l t Innrdetle. Tie heutige >>,uptver!mnülung h>it in soweit aber ergehen, daß für die Tat der Angeklagten erhebliche MilderungsgrUnde vorhanden sind. Um die Tat richtig zu bewerten, m-ust vor allen Dingen auch erwogen werden, aus welchen Beweggründen heraus sie geschehen ist. T es halb ist auch in weitestem Maste in der Hauptverhandlung der Beweggrund zur Tat erörtert worden. Dabei hat man die Feststellung gemacht, hast za, be urteilen ist. wie das Verhalten dcö Ehemannes gegenüber seiner Ehefrau geivesen ist. DaS Gericht iü non folgenden Erwägungen aue-geggngen: Es ist wohl eine Stimme nur darüber, da st der Ehemann Tonner ein geistig, hochstehender Maun n«ar von tadellosem Ruse. 'Nachdem sich der Vorsitzende eingehend über das Vorleben und über die schliestltche Verheiratung gcäustert und auch -die Eheoerbält- riisse gestretsl hatte, heißt cs bann iveiter: Das tzlericht sei der Ilcberzcugung, dast Donner keinesfalls zuder Fraupastte. Tiefe n«ar in guten «rcUen ausgewachsen, treu behütet und mit reicher Bildung versehen, aber sie war heiter, lcbenssrisch. srol>. mehr einer leichten LebcuSaufsanung zuneigend, nnrhrend die Eharakter- ncraillaguiig des Ehemannes gerade gegenteiliger Natur war. Vielleicht hat er doch z-u rasch zugegrissen. Kleide heiratete» sich aber, und daS wa r i h r U n g t ü ck. Die Beziehungen waren auch anfänglich lrarmoniich. 'Beiden hatten ihre gegenseitige grundsätzliche Einstellung, die sich direkt wider sprach. noch iiichl erkannt. Der Mann kam nun aus dem Felde zurück. Ernst, wie es seinem Eharaktcr entsprach. Donner hatte ein großes Vermögen, er sah jetzt dieses schwinden. Donner dürste dann in der Folgezeit die Bügel zu lchars und auch zu rasch angczogen haben, wodurch in seiner jungen Frau der Trotz erweckt wurde. Es kam daher in rascher Folge zu ehelichen Szenen. TaS ging so weit, dast. wie die Angeklagte in Brieten a» die Freundin erklärte, dast sic ihren Mann nur nur »och hasttc und innerlich überhaaipt nichts mehr für ihn übrig hatte. Frau Donner griff dann zu ihrem Berns und besuchte ein« Filiuschulc. Als junge Frau kam sie >» ganz unklare Ver hältnisse, wo sie init allen möalicheu Elementen zuiaminen- gerict, die ihrer Bildung und Erziehung nach weit unter ihr standen, lind das mag dazu geführt habe», dast eben auch sic geistig und moralisch nicht erhoben, sondern allmählich herabgedrückt wurde. Tort lernte sic nun zu ihre», Un glück auch »och den Krönert kennen, der gewohnt mar, das Leben leicht zu nehmen, und der absolin nicht zu arbeiten ge willt war. Bum Borivuri must man ihr nun freilich machen, dast sie. obwohl sic wnstte, dast sie Mutter von zwei Kindern und Ehefrau war. trotzdem unter wenig schönen Umständen schon nach wenigen Woche» sich dem 'Mitangeklagten hingab. Tatz die Angeklagte die Allcinichuld trifft, hat das Gericht nicht erkennen können. Aber nun setzt die Schuld ein. Beiden wurde, wie sie auch zugaben, der bestehende Bnsiand unerträglich. Sie sehnten sich danach frei zu werden, sich anzirgehören. Würde Donner den wahre» Sachverhalt ge kannt haben, dann hätte er wohl sofort i» eine Trennung cingewilligt. Sicherlich hat Angeklagte ihrem Manne eben leinen reine» Wci» eingeschenkt. Das Verhältnis brachte dann die Angeklagte» dahin, mit Gedanken zu spielen, wie sic den Ehemann loSwerdcn könnten. Wenn er verunglückte oder sonsiwiv sitirbe, dann wäre die Angeklagte frei und gleichzeitig Erbt» geivesen. Damit bestand auch die Möglich keit. den «röueri besser zu »iitcrstühcn »nd schlicstlich konnte er als Stiefvater ihrer beiden Kinder aiistrctcn, sic dcmiinch ehelichen. ES bildete sich eine Grundlage für die folgenschwersten Entschlicstongeu dieses Liebespaares. Sic sahen ihr Heil nur noch darin, dast Donner verschwand, oder, wie sich Krönert mehrfach ausdrückte, daß einer von beiden Männern verschwand. So kam Anfang 1820 die gemeinschaftliche Besprechung heran. Es wurde der Plan erwogen, wie Tonner gewaltsam aus dem Wege zu schassen sei Beide haben die Tat als eigene gewollt. Ter Vorsitzende besprach dann die Vorgeschichte der Tat und deren Ausführung durch Krönert. Er ging aus alle Einzelheiten ein und kam daraus zu sprechen, dast sich überall eine gemeinschaftliche Handlungsweise erkennen lasse. Nur so. wie geschehen, konnten sic ihr Ziel er reichen. Und was sie nun alles getan, galt dem Entschlüsse der AnSsüüriing der geplanten Tat. Alle einzelnen Hand lungen, selb't das bereitgehaltenc offene Fenster, lassen ans eine vorherige Ucbersegun g zwinacnd sch'i-sten. Nach der Ansicht des Schwurgerichts ist Krönert »ach der furchtbaren Tat durch den Korridor zu seiner Liebsten zurück- gekehrt. die fiebernd aus einen Laut gewartet haben will, wie aus früheren Zugeständnissen zu entnehmen rvar. Ta raus ergibt sich, die Tat war gemeinschaftlich geplant, die Aus führung ist daun der Planung entsprechend folgerichtig durclz- geftihrt worden, und daS Verhalten der Beiden unmittelbar nach dem Verbrechen beweist, dast die klare Ucbcrlcgung ber Angeklagte» »ich» gefehlt hat. TeShalb ist bei beiden Angeklagten gemeinschaftlicher Mord vorliegend. Es handelt sich hier nicht »m eine Tat tm Affekt, das würde der ganzen Sachlage widerspreche», sondern hier dreht es sich um die geplante und überlegte Tö tung des Gerichtsassessors Tonner zu einem ganz bestimmten Zwecke, nämlich, »m aus diele Weise für sich den Weg zur Vereinigung frei z» bekommen. Mittäterschaft liegt bei beiden Angeklagien vor. sie müssen deshalb wegen gemcin'chaftlichcn Mordes bestraft werden. Das Gericht hatte deshalb gegen die beiden Angeklagten, »veil der Gesetzgeber aus Mord lediglich die Todesstrafe gesetzt hat, auch nur aus diese zu erkenne«. Ter Vorsitzende führte dann zum Schluß noch aus: Wie ich am Anfang meiner Begründung bereits ausgeflihrt habe, liegen für die Angeklagien eine Reihe von Mildernngsgründe» vor. aber da» Gericht kan» sich über daS Gesetz nicht htniveg. fetzen. Wenn die Tatsachen und die tatsächliche Feststellung der Hauptverhandlung dazu »lvange», Vorsatz und Ueberlognng zu bejahen, dann konnte eben nur aus Todesstrafe, wie geschehen, erkannt werden, wenn es auch dem Gericht schwer, gefallen ist. Die dauernde Aberkennung -er bürgerliche» Ehrenrechte mußt« zufolge 8 82 Si.G.V. ausgesprochen werden. Da» Schwurgericht hat belchlosseu, rin Gnadengesuch. das non den Verteidigern etnzureichen wäre, mit zu befürworte». Tie entstandenen Kosten fallen den Verurteilten zur Last. Um N12 Uhr wurde die Sitzung geschlossen. Krönert strich, bevor er den Saal verliest, seiner Geliebten noch einmal lieber voll über den Kopf. Fra» Tonner brach in Weinen ans. « Die Plii-oyers -er Derkel-lger. In der Nachmittagssitzung hielten die Verteidiger ihre Plädoyers. Zuerst nahm Rechtsanwalt Dr. Fleischhauer das Wort zu seiner Der'ei-tgung»reve jiir den Anaeklaqlen Kröner!. Er führt ans: ES ist «norm, mit welchem Fielst der Versuch gemacht worden ist. den oblektive» Tatsacl-en ans den Grund zu komme». Aber für die psychologische Seite dieses Falles scheint mir die Hauptverhandlung wenig ergiebig geivesen zu »ein. ES kann meine Ausgabe wohl nur die sein, zu der Fest stellnng bei,»tragen, dast die beiden „Liebesleute", die nicht nur die Täter, sonder» die auch daS Opfer dieser entsetzlichen Tragödie geworden sind, nicht als gemeine Verbrecher an gesehen werden. Tie beiden Angeklagten waren in der Zeit der Tat inehr als gewöhnliche Alllagsmenschen. Ich glaube, dast. wenn mein .Klient widersprechende Angabe» gemacht hat, nicht daraus zu schließen ist, dast er die Wahrheit nicht a»S Licht bringen ivollte. sondern nur. um die Frau zu schonen. der er in nnendltch großer Liebe ergebe» war. ES erfüllt mich mii einem gewissen Schrecke» dast auch die Zeit nach der ent- jeyltchen Tat der genauesten Durchforschung unterworfen morden ist. also die Dinge, die das Liebespaar wieder zu ge wöhnliche AlltagSmenschen herabgedrückt hat. Tie beiden An- gellagte» sind zu qualifizieren al-S Personen, denen man einen grauenhaften Mord nicht ziitraucn kann. TaS hat für mich diese Hauptverhandlung ergeben. Ich bin der Meinung, dah sowohl nach de.r Vorstellung wie nach der Willciisphäre die Klarheit beider Angeklagte» getrübt gewesen ist und daS araucnvollc Geschehnis das Resultat eines Liebes, ranscheS war. Da ergibt sich logisch zwingend, dast wohl der kalt« Mörder in der Lage ist. uns zu berichten, was er tat. das, aber der Totschläger, der nicht in freie», Denken handelt, auster- stande ist, uns über SaS Gcsä>chiiis letzte klare Rechenschaft zu geben. Ich glaube, dast diese Trübung durch Affekt von ganz be sonderer Wichtigkeit ist. Die Tatsache, dast sich die beide» furcht, bar lieb gehabt haben, ist in dieser Hauptverhandlung nicht in genügendem Maste zur Sprache gekommen. Donner hatte sein Herz verschenkt, ehe er die Angeklagte kennen lernte: rs soll seine Jugendliebe gewesen sein. Er hat sic nicht be kommen, und übereilt hielt er um die Hand der seinerzeit 17jährigcn jetzigen Angeklagten an. Tiefe Handlung scheint eine Art Protest darzustcllen. Traf den bedeutend alleren Mann nicht eine erhöhte Verantwortlichkeit, weil er in dem nnreise» weibliche» Geschöpf nicht die bewußte Verantwortung voranssetzen durfte? Die Frage, vb dieser aus gezeichnete und seine Mensch in alle» Punkten seiner Frau so änzugehören vermochte, wie er vielleicht wollte, aber nicht im. stände war, getraue ich mir nicht mit Ja zu beantworten. War vielleicht Donner nicht zu beliebt, war er vielleicht nicht zu treu zu seinen Freunden, um seine Stellung als Ehegatte restlos so aiiszufüllen, wie cs sich die junge Braut geträumt hatte? Nachdem der Verteidiger eine Reihe einzelner Punkte näher besprochen, kam er daraus zurück, wie eines der Kinder erkrankt gewesen sei »nd der Erschossene die Diagnose gestellt haben soll, ein Arzt könne hier nicht mehr Helsen. Donner soll die geringe» Kosten gescheut haben! Diese Vorkommnisse trugen schrittweise zur Entfremdung der beiden Ehegatten bet. Und so entwickelte sich da»» bei der Fra» Donner der Ge danke, sie müsse zum Unterhalt mit beitrage», sic müsse ans irgendwelche Weise verdienen. Ihr früheres schauspielerisches Talent gab den Ausschlag, zum Film zu gehen. Dort trat sie »nter einem Mädchennamen auf, lernte Krönert kennen, mit dem eS bald zum Verhältnis kam und der erst nach vier Mo naten erfahren hat, daß seine Kollegin eine verheiratete Fra» mar. Und dann gab cs für die beiden Liebesleute kein Zurück mehr. Man trat sich. Liebesbriefe wurden gewechselt, immer inniger wurde das Verhältnis, immer fester schloß sich das Band um beide Angeklagte. Man müsse zugebe», dast Krönert von gewisser Grost» manussucht besallcn sei. Durch eine dumme Bemerkung kam er um die Gcsreitenknöpse, er wurde degradiert. In die Heimat zurnckgekehrt, renommierte er herum, trug ein Monokel, be- zeichnete seine Geliebte als Gräfin und produzierte eben aller lei Unsinn. In Donner hafte er den allein schuldigen Mann gesehen, der nach den Angaben seiner Frau diele quälte und mit de» Kindern darben liest. Richtiger würde eS gewesen sein, wenn Krönert zu dem GertchtSasiesior hingegangen wäre und ihm reine» Wein cinacschcnkt hätte. ES handelt sich hier nicht um ein gewöhnliches Verbreche», sondern um eine Tat, die auS den eigenartige» Verhältnissen heraus entstanden ist. Krönert ist kein Mörder, höchstens ei» Totschläger. Nachdem der Vcr> leidiger dick noch näher begründet hatte, bat er die Gcschwo. reuen, nicht das Schlimmste anzunehmen. was im Strafgesetz mit der Todesstrafe bedroht ist. Bon Eros blind gemacht, beging Krönert eine Handlung, die man nicht als Mord an» sehe» und beurteilen kann. Dr. Fleischhauer bat im Schlußwort die Geschworene», dem Anträge des Staatsanwalts nicht stattzugcben und seinem Anträge zu folgen: er bat »m milde Beurteilung im Sinne seiner AuSsührnngen. Nunmehr ergreift -cr Derietdlt,er de» Anqe»Ia-Ien Donner» RcchtSamvalt Dr. Pittrich. daS Wort. Man müsse die Tat weniger als Jurist beurteilen, sondern müsse in erster Linie den Menschen sprechen lasse». Die Personen, die heute vor Gericht ständen, leien andere, wie die vor sieben Jahren. Es sei der Angeklagten vorgcworsen worden, daß sie ia ganz klar und deutlich anssagr. Wen» ma» die Angeklagte in der Zelle besucht haben winde, würde man zugegeben haben, dast es eine völlig gebrochene Fra» ivar. Der Verteidiger sährt fort: Frali Donner sagte mir: Das Leben brauste an mir vorbei, das Leben war ans dem Tempo gekommen. Schildert daS nicht klar ihren seelischen Zustand? Keiner von den vielen Zeugen hat bekunden können, dast Frau Donner die Kinder schlecht behandelt hat. Die einfache Kran must sich um di« Kinder kümmern einer seinen Dame ist e» weniger schwer anzurechncn, wenn sic dies nicht in dem Matzt tut, sondern sich Personal hält. Ich will offen sagen, datz aus den verstorbenen Donner nicht der geringste Schatten gefallen ist. aber eS ist klar geworden, dast der Mann zu einer Ehe mit dieser leidenschaftliche» Frau nicht pastte. Die seelische Stimmung der Frau nmr dann später aus Eiser sucht eingestellt. daS führte dazu, dast sich die Ehegatten nicht mehr verstanden. Auch hat ihr Donner dahin Andeutungen gemacht, dast er sich einen besseren Schwiegervater hätte aus. suchen sollen. Woraus die Frau sich tagte: Ich werde durch Verdienen zu meinem Teil mit beitragen. Die Heirat war übereilt, eS zeigte sich. eS ivar gar keine Ehe. Donner ltetz sich nicht scheiden, er hatte Furcht vvr einem Skandal. So konnte Frau Donner dte Ketten nicht brechen, die sie »ach ihrer Ansicht hielten. ES ivar ihr keine Möglichkeit gcgebe», frei zu kommen. Heute tagte sic mir: Ich habe früher Klcintg. ketten als riesengroße TrcnnungSmomente angesehen, »ns seht sehe ich. eS war nichts. Wenn die Frau das erkennt, datz sie im Wahne gelebt hat. dann können wir über alles nur die Ueberfchrtft setzen: »Die ««»erstandene Fron" oder »Das Rätsel Weib'. Denken Sie an die Laxheit der Sitten, an das Filminstitut: die Frau kam zu Fall. Krönert blickte zu der schönen, be gabt«,, Frau wie zu einer Königin ans »nd unterstützte sie. sie fühlte sich zu ihm hingezogen. Der Verteidiger geht dann aus die Beschaffung der Gifte ein und erklärt, dast. wenn ei» Mord zur Ausführung kommen sollte, dieser nickt leichter als durch Gift bewerkstelligt werden konnte. Auch lnftte die Angeklagte ja die Leiche ver brennen lassen können, um alle Spuren zu verwischen. Auch der Umstand, dast die Tat in der Hausflur stattgesunden habe, beweise deutlich, dast es zu einer Aiiseftiandersetziina kommen sollte. Ferner sei als glaubwürdig anz»nehmen, daß die An geklagte lvahrend der Tat in eine Ohnmacht gefallen sei uns daher de» Schutz nicht hören konnte. Der Rechtsanwalt weist dann noch auf einen Ausspruch der Angeklagten hin: Ich bi« das Opfer der Zeit, meiner Phantasie. und habe mir nie und nimmer überlegt, ivas entstehen sonn». Der Verteidiger gina dann auf die Abgabe des Schusses ein. Nach den Gutachten der ärztlichen Sachverständigen stehe fest, dast auf Tonner zwei Schüsse abgegeben lporden seien. Vom Schiest-Sachverständigen wissen wir aber, säst auch dt« Möglichkeit eines Doppelschusses nicht von der Hand zu weisen ici. Und da handelt es sich hier mehr um ein Unalück. nicht aber um einen Mord. Dast man die Lage der Leiche ver ändert haben toll, dafür ist keinerlei Beweis erbracht worden. Der Verteidiger führte dann weiter ans. er stelle sich die Tat so vor. dah Krönert die Frau zurirckhiclt. dast er tbr tatsächlich keinen reinen Wein eingeschenkt und nicht gesagt habe, was er wirklich vor habe. Betrachte man die verschiedenartigen Einzelfälle, von denen sich eine ganze Anzahl ansührcn ließen, so müsse man doch zugebe», dast hier viel Klatsch mit tm Spiele sei. Die Angeklagten, dte in den letzten Jahren in der Villa Donner zusammcilgcwohnt. füb'Ien sich in ihrer Umgebung gewissermaßen degradiert, und auch die Zurückhaltuna der beiden Angeklagten habe z» vielen Mißdeutungen reichlich Anlast gegeben. Mit einem nochmaligen Appefl a» die Geschworenen, sich nicht den Anträgen des Staatsanwaltes an,»schließen, und Frau Donner im Sinne der gemachten Ausführungen zu be urteilen — sreiznsprcchen — sbei AnmA»ne von Totschlag gegen über Krönert kan» keine Beihilfe angenommen werden!> schloß Dr. Pittrich sein Plädoyer. Beide Angeklagte verzichteten auf das Schlußwort, woraus sich daS Gericht zu längerer Urtcilsberatung zurückzog. — Verhaftung eines gefährlichen Einbrechers. In WölmS- dors wurde von der Gendarmerie der am 4. Dezember l8Ü7 zu Niedereinsicdel geborene, vielfach und schwer vorbestrafte Arbeiter und gewerbsmäßige Einbrecher Joseph Wünsche sestgcnommen. der im tschccho-slowakischen Grenzgebiet gegen sechzig znm Teil schwere Einbrüche verübt hat »nd der in dem dringenden Verdacht steht, auch die viele», im Freistaate Lachsen erfolgten Einbrüche in Gemeindeämter ulw. begangen zu haben. Bekanntlich sind in der Zeit von Ende September an allein gegen vierzig gleichartige Einbrüche in Gemeindeämter zur Ausführung gekommen. Mit der Fest nahme des Einbrcchexs Wünsche ist ei» guter Fang gemacht worden, war er doch der Schrecke» der Landbevölkerung. Dann «-Zia/ken Lc'e r/in» »«neu »o^c'm- nie^ncken 6o/c/^/anr/ Leen nakür/icäei /^//exenii'kke/. e/ce a/khervä/irke ^amr//e, wan /^ü/>er nu/- an»kän«//cok anruwenc/en. //euke »k'a öe^uenr u. «'n/acü.' Lenakren F/e.^a^eoarr^o/,/- ??anil//en - ?/aara-§§cHe'. lpÄahenk/. e/nnra/. O/e 2 E- /VaLasie eec'cH? nionaks/an-. 2u WsjrinLvktsgsselisnksn: Daunendecken vettzvüsctie TiscftzvSscfte tterrenvvSscke DsmenzvSscfte lVItllloe L e. W. Itilsl SlcaS« 3S kcks d4oscrinsku2trsöe
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