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Dresdner Nachrichten : 29.08.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192608295
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19260829
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19260829
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-08
- Tag 1926-08-29
-
Monat
1926-08
-
Jahr
1926
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 29.08.1926
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Skeaerkalender. (Ohne tSewihr.) Im Monat September >92« stnd lolgend« Steuern. Abgaben u>«. zu entrichten: >) aa die flSdllschrn Aafsenjlrllen z, Dresden: «. September: Mi,tzin«it«u»r. Schonfrist «in« Woche. >ö. September: Gewerbesteuer. Schonsrist «in« Woche. d) a« die zustSndige« Alnanzkassr«: «. September: Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ohne Schonsrist. I«. September: Umsatzsteuer. Vorauszahlung aus die Umsätze im Monat August lS2«. Schonfrist eine Woche. IS. September: Steuerabzug vom Arbeitelohn. Ohne Schonsrist. 22. September: Steuerabzug vom Arbeitslohn. Ohne Schonsrist. L»md«»rag der Saal, und Lioazerllolralinhaber Deutschland». Der Bundestag nahm eine Entschließung an: Alle tn der Kriegs«. Nachkriegs- und Revolutionszeit wegen geringfügiger Vergehen und Uebertretungen (Polizeistunden deltkte») verhängten Strafe» sind IN den Straf- und Personal, rcgistern der Betroffenen zu streichen. In Anträgen wnrde gefordert die Acnderung der Gewerbesteuer- vkdnung. Zu dem von I<aerS (Duisburgs gehaltenen Vortrag über: „Das Okkupation Stet st ungs. gts«d" wurde» folgende Anträge angenommen: a) Auf. ivertNng der ans der Inflationszeit stanimendcn Gelder, die dte durch dte Besatzung geschädigten Mitglieder gezahlt haben Hs Beschleunigung der Verfahren und Aufbau der Fest, stcllungsbehördc dergestalt, daß sie tn Wirklichkeit tn der Lage ist. eine Beschleunigung durch,«führen, os Rückvergütung der VertretnngSkvsten beim Reichsgericht bet gewonnenen Pro zessen durch das Reich, cts Aenderung der Behandlung der auf Grund beS SonderversahrenS gestellten Anträae und Ver gütungen. e) nochmalige Behandlung der vom Ministerium der besetzten Gebiete gestellten Anträge, die vom RetcliS- mtnistcrium abgclehnt find, k> nochmalige Festsebung der An meldefrist zur Einreichung von Anträgen zum HürtefondÄ, g) lkrwelterung des Härtcfonds. Die Polizeistunde in Rhein land-Westfalen soll wie tn den Übrigen Teilen des Reiches festgesetzt werben. Der k 1 des Notgesetzes vom 24. Februar 1028 soll aufgehoben werden, auch sollen die darin vorgesehenen gerichtlichen Bestrafungen bet Vergeben gegen Polizeistunde und Schankkoiizessionsgesetz nicht mehr er folgen, statt bellen soll die frtllsere Regelung der voll,etlichen Nestrafung wieder in Krall treten. In einer Entschlief,ring zur Polizeistunde tm besetzten Gebiet wird ge sagt, ball die dortigen Volksgenossen ohnehin ausnahmsweise schwer belastet siiid und man sie daher nicht durch derartige, heute durch nichts mehr zu rechtfertigend« Mahnakmen mast regeln solle. Diese Schlechterbehanblung jener Volksgenossen sei cntivür-tacnd und stemple diese zu Volksgenossen zweiter, iwtuderwertigerer Art. Einen breiten Raum tn den Be ratungen nahm daS Thema Berufs-.Beamten« und Mtlltärmnstker ein. Es wurde Unterstützung der ehe maligen Milttärmustker und der Nctchsivehrkaprllen empfohlen- In einem Anträge wurde vom Reichswehr« mtuistertum Aushebung brr bestehenden Bestimmungen für das Spiel der Mtlitärmustker verlangt. Gewünscht wurde, den BolkStranertaa tn die Karwoche zu verlegen. Ucberhanvt strebt man eine Vermehrung der Tanz« gelegenhetten an- daher verlangt man. bast aüf dem Land« dieselbe Zahl tanzfretkr Tage sein soll wie tn der Stadt, baß dte ersten Feiertage zn Tanzvergnügen frrigegebcn locrden sollen, daß Jugendliche btS zu 10 Jahren herunter öffentlich« Tanzstätten wieder besuchen dürfen. Aber auch für ein« Veredelung de» Tanzes trat man ein. Man wandte sich nicht nur gegen bas „wilde Tanzen", bas ist das Trmzrn auch In ungeeigneten Lokalen, indem inan betonter Der Tanz gehört in den Saal, sondern forderte direkt tn einem Antrag, daß die Mundtänze wieder zu pflegen seien. RetchStagsObg, Mollath (Berlin) hielt einen längeren Vortrag über den neuen Entwurf beS SchankstättengefetzeS »nd wies darauf hin, dast es sich hier ebenfalls um eine Trockenleguna. wenn auch unter anderem Namen, handelt. Wenn eine Minderheit nicht Mast halten könne, solle man sie ztelvewustt zur Beruuust erziehen. nicht aber dte anderen bevormunden wollen. Das Beispiel Amerika« habe die Un mö"lichkeit der Prohibition genügend gezeigt. Eine Be schränkung der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit könne nicht geduldet werden. In weiteren Anträgen vcr- laugt« man Herabsetzung -er HauSzinSsteuer für Saal- und Ggrtcnbetriebe und Befreiung der rein gewerdlichen Lokale vom AusbriNgungSgesetz. Sie Kaye auf fremdem Grundstück» in rechINcher Beleuchtung. Von Amtsgerichtspräisident a. D. Kautzsch. Das Amtsgericht Dresden hat vor kurzem einen Grund stücksbesitzer n»«gen Tierguäleret zu lüü Mark Geldstrafe ver- Urteilt, weil er ans seinem Grundstück «ine fremde Katze er- fchkagen hat. Sie hatte, wie er behauptet, dort seinen Kücken Nach»« stellt. Der RechtSsall legt die Frage nahe, ob nnd w>te sich ein Grundstücksbesitzer -er in sein Besitztum eindringcndcn fremden Katzen erwehren darf. Die Frage ist für den Katzen Halter und noch mehr für den Grundstücksbesitzer von Be deuimng. Der letztere wünscht tn seinem Garten Singvögel zu haben, damit sie ihn dnrch ihren Gesang und durch ihr ganzes munter«» Wese» erfreuen und im Kampfe gegen die Obstschädltnge wirksam unterstützen, oder er will auf seinem Hofe Geflügelzucht treiben. Fremde Katzen fressen ,rnd ver treiben die Vögel, zerstören die Nester und gefährden die jungen Hühner und Enten. In einem Garten, tn dem sich Katzen hrrumtreiben, werden niemals Stnmwgel heimisch. Was kann der Grundstücksbesitzer tun, um die Räuber von seinem Garten oder Hofe fern zu hatten? Er hat zwei Wege hierfür. Einmal steht ihm eine KlageacgendenHalter der ihm lästigen Katze nach 8 22k des Bürgerlichen Gesetzbuchs faNdrvhuna zu Auf die Klage wird der letztere unter Strafandrohung elu, ' ^ verurteilt, das Eindringen der Katze ln das Grundstück des Klägers zu verhindern. Dieser Weg Ist aber doch nur gegeben, wenn der Grundstücksbesitzer weist, wem die Katze gehört. Insbesondere aber ist der Klagewcg zn Umständlich und nach Befinden für den Kläger kostspielig, falls etiva ihm dt« Prozeß- kostcn zufielen, weil der Beklagte vielleicht zahlungsunfähig wäre. Weil einfacher nnd wirksamer ist eine andere Abwehr- maßregel: D! e e I n d r i n g e n d e n K a tz e n k u r z e k Ha n d zn töten. — Diese Füglichkeit ist gleichfalls an» 8 S28 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gegeben, wenn dte Katzen ans dem Grundstück Irgendeinen Schade» „»richten ober auch nur an- richicn können. Dies letztere ist für jeden Garten, tn dem sich Singvögel (nicht nur Sperlinge) ansl-altt». ohne weiteres an- znnehinen. Es braucht mit dem Vorgehen gegen die Katze» nicht gewartet zu werden, btS diese den Vögeln nachweisbar nachstellen. Dast ein Grundstilcksbrsitzrr. der eine fremde Katze ans seinem Grundstücke tütet, loril sie hier Nie Singvögel ge fährdet, Nicht widerrechtlich handelt, hat auch einmal das frühere Retchsmilitärgerlchl anSarsprvchen. (Urteil vom ,7. März MIN, Band ,2 der MSeite l»8.) Ist aber die Tötung nicht widerrechtlich, so kann darin keine nach de», Strafgesetze zu ahndend« Sachbeschädigung ldte Katze ist im Rechtssinn ein« »ach«) gefunden n>erdenr denn eine solche Von Professor O t Nachdem dt« Handschriftendeutung t» Ludwig KlageS ihren Klassiker gesunden bat, kann man ihre» Wert nicht mehr bezweifeln, Sle ist — übrigens schon seit den Arbeiten de» tetzt vielfach verkannten Mtchon — ein wirklicher Zweig der Seelenkunde geworden. Dennoch lässt «S sich begreifen, wenn ihr auch heute zuweilen noch Misstrauen rntgegrngebracht wirb. Pfuscher und Scharlatane schäbigen thren Nus. Es genügt nicht, daß man sich ein Lehrbuch der Graphologie kaust und nach den darin behandelten Zeichen an die Beurteilung von Handschriften geht, und fast schlimmer als dte zahlreichen, nur oberflächlich mit dieser Wissenschaft Bekannten stnd dte Leute, dte sich mit dem Wunderscheinc der Wahrsagerei um. hüllen und aus der Handschrift alle möglichen vergangenen nud zukünftigen Ereignisse heranSlesen wollen. Lange, ernste und gründliche Beschäftigung mit dem Stoffe ist nötig, damit einer auf graphologischem Gebiete etwa» Tüchtiges leistet. Nein wtllensmäftig wird er überhaupt nicht zu besonderen Leistungen gelangen,- er bedarf dazu einer natürlichen B«. gabung.- Feingefühl und Phantasie müflen seine Kenntnisse er- gäuzen. Ist da» nicht bet allen Wissenschaften so? Braucht nicht der Mediziner, der Jurist, ja selbst der Mathematiker und der Astronom doS Talent, die Dinge über das nur Tat sächliche hinaus miteinander »u vergleichen, zn verbinden, sic gegeneinander abzuivägen? Gin immer wieder zn hörender Etnwand gegen dl« Stich haltigkeit der Graphologie ist di« Behauptung, das, der Mensch in verschiedenen Lagen und Zuständen auch verschieden schreibt. Gewtßl Die Schriftzüg« eines jungen Mannes werden andere Betonungen aiifmvise», je nachdem er einen Dankesbrief an seine Eltern, einen SchnsuchtSbrtef au sein Lieb oder einen BewerbilngSbries an einen Geschäftsinhaber versaht: dte Ab- welchungeu sind aber nur unwesentlich, denn wie der Schreiber selbst unter allen Eindrücken und tn allen Verhältnissen die gleiche Person bleibt, so behalten seine Schrtftzttge in Glück und Unglück, in Ruhe und Unruhe ihre Hauptmerkmale. Diese von den Zufälligkeiten zu scheiden und klar herauszuschälcn, ist Ausgabe und .Kunst des Graphologen: gelingt ihm bas, so vermag er ein getreues Charaktevbild zu geben. Namentlich bei BewerbungSschristen ist das nicht immer leicht. Sie gehören zu den Schutzschriften. Willkürlich oder un willkürlich bemüht sich der Ttellungsiichtnde, als ordentlich und sauber zu erscheinen, genau so wie er bei einer persönlichen Vorstellung den besten Rock anzieht und gewählt spricht. Der Menschenkenner aber wird durch Nock und Rede htndurch- schauen und empfinden, mit wes Geistes Kind er e» zu tun hat, und -er Schristenkundige ist erst recht nicht zu täuschen: die Anlagen des Bewerbers sind unter allen Umständen auö seiner Schrift heranSzulrsen, ja, häufig offenbaren -te aller- gedkechselsten Buchstaben daß meiste! OS jemand tatkräftig ist oder rasch versagt, ob er zur Heimlichkeit neigt ober sich offen und frei gibt, ob er flott arbeitet ober der Trägheit fröhnt. ob er gern widerspricht, Streberyaftigkeit beweist, selb ständig schafft, o-b er Geschäftssinn hat. sich höflich benimmt, tomar Enking. . rücksichtslos vorgehl, in moralischer Beziehung bedenklich ist — das und noch manches andere spricht unverkennbar aus der Schrift, und wenn sie noch so peinlich htngesetzt ist weil sie von vornherein als Empfehlung dienen soll. Falsch ist eS nur - und der Fehler rmr» häusia be- gangen —, wenn man den Graphologen basllr verantwortlich macht, daß die von ihm genannten Anlagen nicht sämtlich ln die Erscheinung treten. Gerät ein Fleißiger «n eine faule Umgebung, so ist er der Gefahr der Ansteckung ausgesetzt und wird nicht selten in seiner Arbritssreudigkeit gelähmt werden wer immer nur Tadel und Nörgelei von seinem Vorgesetzten erfahrt, der wagt zuletzt nicht mehr, sich gehört« zu rühren und tn einem engen Kreise verengert sich mit der Zelt auch der Sinn. So steht es um die Tämpsung guter Eigenschaften- die minderwertigen zeigen sich auf die Dauer in jedem Ver- hältniS. hierbei ist indes zu bedenke», daß zum Beispiel Heimlichkeitssinn und Rücksichtslosigkeit im Geschäftsleben wertvoll und wohl sogar oft notwendig sind, wenn jemand sich oorwäriSbringen will: solange ein Angestellter sie zugunsten seines Brotgcbcrs benutzt, kann er ja sehr brauchbar sein, ver- wendet er sie jedoch gegen diesen selbst, so ist er natürlich ein Schädling. Moral ist nicht Überall dasselbe,- ein Diplomat, der srembländlsche Diplomaten nicht ansühren kann, mnß schleunigst von seinem Posten abberusrn werden: und — ba tst nun einmal nicht anders — der Geschäftsmann kommt nicht mit der strengsten Ethik aus,- der Kamps »ms Dasein zwingt ihn zu Umwegen. Zu prophezeien, ob und wie die Eigenschaften eines Bo- Werbers zutage treten werden, das wird der gewissenhafte Graphologe ln den meisten Fällen ablehnen: es ist nicht seines Amtes, er hat nur dte Pflicht, aus der Handschrift darcnü aufmerksam zu machen, was in einem Menschen steckt. Und dazu ist er. wenn er seinen Namen verdient, unbedingt- im stande: Er wird stets betonen, daß dte Schriftdeutung kein Allmittel zur Charaktcrerforschung darstellt: je mehr Erfah rungen er sammelt, desto größer wird seine Bescheidenheit; niemand zieht den letzten Schleier von einer Sce-le, und man soll daher von -er Graphologie nicht zu viel erwarten, vor allem nicht, daß sie über körperliche Leiden genaue Auskunft bietet. — aber ein gutes Hilfsmittel der Psnchologte haben wir in ihr, und wenn es sich daher tm Geschäftsleben mein- »nd mehr einbürgert. dte BewerbungSschristen graphologisch untersuchen zu lassen, so ist das vernünftig. Dast ein Pfuscher Unheil anrtchten und auch ein gewiegter Fachmann sich irren kann, ist nicht zn leugnen, aber müssen wir uns nicht in allen Lcbensbeztehungen Leute suchen, die ihre Sache verstehen, und werden wir von ihnen annehmen und verlangen, daß sie niemals schlurteilen und immer auf der Höhe stnd? Die hanplsächlichcn Eigenschaften des Schrei bers können heutzutage aus seiner Schrift ersehen werden, und es lasten sich sehr wohl zusammenfastendc Schlüsse auf sein Gesamtwesen daraus ziehen. Also Hai das GeschäftSlebcn Nutzen von der Graphologie. setzt Wider-rcchtitchkett voran». Dann bleibt nur noch in Frage, ob die Vernuichtung der Katze als Tierquälerei anzuschen sei. -wie eS wohl In dem oben erwähnten Rechtssalle hat geschehen müssen. Wetter« Strafgesetze als die Wer Sachbeschädigung itnd Tierquälerei kommen überhaupt nicht tn Betracht. Eine strafbare Tierquälerei liegt vor, wenn die Katze bet der Tötung roh mißhandelt oder boshaft gequält wird und jemand hieran Aergernis nimmt. Dte Tötung etnrS Tieres, auch wenn sie nicht ganz schmerzlos erfolgt, ist noch keine Tierquälerei. ES fragt sich nun, ans welche Welse der Grundstücksbesitzer die wildernde Katze am besten beseitigt. Entschieden abz»raten ist von der Auslegung «Ines Giftes. Es kann zu leicht von nützlichen Tieren, tnsvesonbcre von Vögeln, ausgenommen werden. Durch ein« sächsisch« Verordnung ist auch unter Sfraf. androhung verboten, anderes Gift als starke, grük , arsenhaltige Mittel oder bunkelrot gefärbtes ftrychnin Getreide im Freien anSzulegen. Ganz am Platze wäre unter Umständen daS Abschieden. Schon eine ans den .Kopf der Katze gesetzt« Teschingkngel führt Meist den Tod des Tieres rasch herbei. Die Führung von Schußwaffen ist aber an polizeiliche Erlaubnis gebunden. Zu bedenken ist auch, daß mit Geldstrafe vder Haft bestraft wird, wer „ohne polizeiliche Erlaubnis an bewohnte» oder von Menschen besuchten Orten mit Feuergewchr schießt" oder wer dies „in gefährlicher Nähe von Gebäuden oder Feuer fangen den Sachen" tist. Unschwer lasten sich die wildernden Katzen auch fangen und dann töten. Man stellt eine Falle aus und ibt al» Köder etwas getrockneten Baldrian iValbrtantee), en die Katzen sehr lieben, oder rohes Fleisch, z. B. einen (wertlosen» Schweinsnabel hinein. Di« Falle ist leicht her- znsiellen. Endlich wird auch eine Fanggrnbc gute Dienste Man gräbt «in Loch, hinreichend tief und unten weiter als oben, damit die hinclngeratene Katze nicht he raus springen oder klettern kann, und bedeckt es mit Papier. Ucbcr der Mitte des Loches schneidet man das Papier kreuzweise durch. DaS ganze Papier bedeckt man mit Sand oder feiner Erbe und legt einen Köder darauf. Sorgsam mutz man aber darauf achten, daß nicht nützliche Tiere, z. B. Igel, die tn die Grube gefallen »nd, darin.verhungern. Eine gefangen« Katze ersäuft man dann am besten, sie verendet dabei rasch und schmerzlos. Der Katzcnsreund wird allerdings die im Vorstehenden empfohlen« Verfolgung seiner Liebling« sehr unangenehm empfinden. Soll Ich aber als Gartenbesitzet ruhig zusehen, wie ich fremde Katzen in meinem Garten tummeln nnd die Sing Vögel, die NU» eben meine Lieblinge und daneben meine nütz lichen Gehilfen in dem Kamps« gegen die OVstfchädlinge sind, reffen oder vertreiben? Ist nicht daS Leben einer unnützen Katze wett weniger wert als bas vieler nützlicher, reizender Vögel? Die Katze mag nur in HanS und Hof bleiben »nd dort ihrem eigentlichen Berufe, der Mänscjagb, obliegen,dann ist ihr selbst, ihren Liebhabern und den« üiartennachbar ge holfen. Mir viele Gartenbesitzer ist die Katzenvlag« eine Quelle fortdauernden Aergers. Endlich sei noch aits die Gefahr An gewiesen, die die in viel zu großer Menge vorhandenen und lttelfach herrenlosen Katzen als Träger der Tollwut den Menschen und den Haustieren bringen können. Sv ist es auch tm öffentlichen Interesse geboten, die Katzen in de» nötigen Schranke:, zu halten. , — Der künstliche und der natürliche Himmel. DaS täbtische Planetarium an der Stübel - Allee hat seine Aufgabe, Mittler zu sein zwischen un» und dem natürlichen Sternenhimmel, zur Zufriedenheit vieler Tausenden von Be suchern bisher in idealstem Sinne erfüllt. Neuerdings wird an klaren Tagen un- Abenden auch ein gutes Fernrohr aus gestellt, bas un» einzeln« Wunder be» natürlichen Himmel» erkennen läßt. So sieht man beispielsweise nach der Nach- mtttagSvorführung bei dem Blick auf die Sonne t<nc ge waltigen Gaswirvel, die sich als Sonnenflekke von ^»«Uhcurer Ausdehnung darstkllen. Abends wetten dt« eigenartige» Gebirgsfornmiivnen unseres Erdmondcs und die Welt der Jupiter ausgesucht. Der Neigen der vier großen Planeten» monde, dte von Stunde zu Stunde ihre Stellung deutlich erkennbar ändern, gibt tm kleinen Maßstade «in getreues l bbild des kvpernikanischcn SnstcmS, von dem auch unsere rde ein Teil ist. Die begeisterten Aussprüche vieler Ve« uchcr sind Immer wieder ein Beweis dafür, nms cs be- »eutet, dte Wunder des RN» so z» erleben Dt« Vorführungen tnden nach wie vor täglich nm 4. k und 8 llhr statt. — Die Scelswenartisten im Zoo. Manch einer der dunderttausenden. die alljährlich den Zoo besuchen, hat sich wohl cho» gefragt, warum »te gewandten Secläuger, die tm großen 1 stich ihr Wesen treiben, mit dem Name» „Seelöwen" belegt wurden,' da» neu etiwetrofsene Quartett von Scelön-en. dessen Mitglt«b«r als bereit» auSgebilbete Künstler gewertet sein wollen, ist imstande, Aufklärung z-u bringen. Sie gehöre« nämlich zu der südlicheren Form, die bis Patagonien südwärts vorkommt und dnrch eine viel stärker« Behaarung ausge zeichnet ist. Besonders an Kopf und Hals ist das Haar ver längert und hebt sich am lrockcnwcrdenben Tier deutlich als Mähne ab; auch sonst sind Unterschiede zwischen unseren bei den. der nordamerikanischen Art angehörenden Tieren und den vier Ankömmlingen festzustellen: Kopf und besonders Nase sind bei letzteren breiter, und die Schnnrrbartbaare sind von kolossaler Länge. Die Tier« sind, wie schon gesagt, bi» jetzt reisende Artisten, die aber, wie so mancher in diesen schlechten Zeiten, sich nach fester Anstellung sehnen und hier tm Garten mit seiner herrlichen Tcichanlag« gar zu gern dauernd bleiben möchten. Vorläufig werden die Tiere sich den Be suchern zusammen mit dem Schimpansen Charlie ans dem Schaustellnngsplatze vormittags ^13 nnd nachmittags 5 Uhr tn thren hervorragenden Leistungen vorstellen, die übrige Zeit aber tm Teiche mit ihren nordischen Verwandten herumtollen. — Ei« billige» volkötheater! Dl« Gemeinschaft der Künstlerischen Laienspiele beginnt Mitte September ihre ö. Wilttcrspleizeit. Für den äußerst geringen Monats- bcitrag von 30 Pf. wird zu jeder Aufführung sin ständiger Sitz 1. Platz gewährt, so daß sich auch der Aermste einen künst- lcrtschen Genuß verschaffe» kann. Der neue Svielplan bringt nur Neueinstudierungen von Molnar. Sudermann, .Kabelburg. Herzog. Unger. Stullen, Wildgans. Hauptmann. Sckwnherr und Schvnthan. Neuanmeldungen nimmt die Geichastsstc > Bayreuthcr Straße 7,1., entgegen. — Sich selbst dcS RanbeS b«zichtist. Stn, me^ckwittdige Angelegenheit kam am Freitag vor dem Schöffengericht Dres den zur Verhandlung. Mitte Juli wurde der am 1». »pr 1004 zu Marklissa, «rels Lauban. geborene, wiederholt vor bestrafte Friseur Alfred Men» beim Nächtigen im Dresdner Hauptdahuhos angetrvffen «nd scstgenommen. Jn Ar P oliqc Haft erklärte Menz, der zuletzt zwei Jahre dreiMonaleMe. fängniS verbüßt hat. er Hab« am 8. Juli auf der LandNraue BischosSwrrda-Gkoßhartbau-Vlthlau einen Ltraßci,raub be gangen ui»d dabei einem Unbekannten beste» Rad emrin - Angeblich will Men, den Unbekannten etwa zwei oder orei Ort« hinter Bischofswerda und tn der Richtung ««« Dresdeu befindlich getroffen und sich mit ihm unterhalten haben ^ann will Men, gefragt haben, ob er das Rad einmal geliehen halten könne, um damit zu verschwinden. hätte dies aber abgelehut, worauf er ihm einen Stoß v Brust gegeben, das Rad entrissen habe und damtt «ach Dresden gefahren sei. Im Dresdner ^«uptbahnhof will Mens as geraubte Fahrrad an eine» Dritten weiterverkauft »nd^ dabei erzielten Erlös vertan haben. Alle behördlichen Erm » lungen waren ohne Erfolg, cs ist keinerlei derartige Anzeige erstattet worben. Das Schöffengericht Dresden halt ^ gegen Menz wegen schweren Raubes zu verhandeln d geklagte blieb bei dieser Seißstbeschuldigung stehem ^ halt des Vorsitzenden, daß bei Versagung mildernder > als Mlndestftrase fünf Jahre Zuchthaus aussuEfe» sewn. erklärte Menz. es sei alles so gewesen, wiecr geschildert »E Andere Beweismittel waren nicht ^ Möglichkeit, daß der Anaeklaate f«,,tctedahcr bcrailvt oder bestohlen haben kann. Das UrAl lw> a lediallch wegen im Rücksalle begangenen Fahrraddiebstau aus süns Monate Gefängnis. — ekdk! «kde »-«V «Ml
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