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Daß die Findigkeit der Versteigerer und ihres Anhanges jedoch die Schwäche» der Verordnung bez. die Lücken zwischen dieser und den bereits in Kraft stehenden gesetzlichen Vorschriften sehr bald erkennen würde, und allerhand Hilfsmittelchen erfinden würde, um das saubere, gewinnbringende gewohnte Gewerbe mit seinen Machen schaften fortzusetzen, war füglich vorauszusehen. Lassen wir einige bis jetzt bekannte Beispiele, die verschiedentlich zur Kcnntniß gelangten, sprechen. Der „Breslauer Handels- und Gewerbeschutz" schreibt in einer aus Nürnberg erhaltenen Nachricht: Daß die Nürnberger Polizei streng auf die Be obachtung der Bestimmungen der neuen Ministerialverordnung halte, daß bei ihr fortwährend Gesuche um Gestattung der Veranstaltung von Auktionen abgewiesen werden, und aus diesen Abweisungen jetzt zu ersehen ist, wie groß früher die Zahl der Versteigerungen thatsächlich gewesen sein muß. Ein Auktionator glaubte nun der Polizei ein Schnippchen schlagen zu können, indem er eine Anzeige „Cigarren betreffend" fol genden Inhalte erließ: „Da eine Eigarreu.Bersteigernng nicht stattfindrn kann, verkaufe ich circa 40 Mille gut abgelagerte Cigarren rc. rc. E< wird zu jedem annehmbaren Preise ohne Rücksicht de« WertheS abgegeben." Augenscheinlich war da- fettgedruckte Wort Cigarren» Lerfteiger«»ß bestimmt, zu düpiren, und die Polizeibehörde hat daraufhin dem Auktionator einen ernsten Vrrwri« ertheilt, da durch die Form de« Inserat« der Glaube «weckt «erden könne, e» handle sich um eine zugelafsenr Versteigerung. Noch findiger ging rin Bersteigner in Regen«burg vor; im „Manufakturisten" verlautet hinüber bei einer Besprechung d« neuen bayerischen Verordnung, detr. da« Auction««rsen und dir daran geknüpften Meinungen »egen Hintanhaltnug d» bestehenden bez. bestandenen Unwesen. Gehegte H»ffnuug«n scheinen sich zu »füllen, denn die „Aug«b. Abend-Zeitung* brachte kürzlich folgende Notiz au- Nürnberg: „Wohl selten hat eine Regieruugsmaßregel einen so großen Schutz für den rnllen Geschäft-betrieb geboten, als die längste Ministerialentschließung bezüglich der Auktionen. Auf Grund dies» Entschließung, wonach von den Auktionatoren die polizeiliche Genehmigung zu jeder einzelnen Versteigerung ungebrauchter Waarrn nach- gesucht werden muß, hat die hiesige Polizeibehörde eine statt liche Reihe von Gesuchen abweisend beschieden. Da wollte ein Klriderhändln Waarrn im Werthe von 10000 Mk. rasch an de» Mann bringen, ein Spielwaarenhändln wollte vor Weihnachten seinen Ramsch l»-bringen, aber diese Gesuche wurden, wie so viele andere ähnliche, abgewiesen." Indessen — die Pauke hat ein Loch. Nicht unter die erwähnte Ministerialentschließung fällt nämlich der Selbsthilfe- Verkauf nach 8 373 de« Handel«grsetzbuche«. Di»« scheinen sich die Auktionatoren zu Nutze zu machen. Ich l>« jüngst — wenn ich nicht irre, in der „Frkf. Zeitung" — nachstehende« Inserat: Wer größere Waarenposten in Nürn- berg oder München vrrauctioniren lassen will, beliebe sich unter an Rudolf Mosse, Nürnberg, zu wenden. Auf eine gestellte Anfrage bei dem Anonymus wurde an» Nürnberg folgende Zuschrift erhalten: „Bezüglich Ihrer Anfrage theile ich ergebenst mitz daß freiwillige Versteigerungen in Bayern allerdings nicht ge stattet werden. Ersorderniß für die Zulassung ist, daß die Waare hierher fakturirt wird. E« «folgt alsdann die Ber» Weigerung der Annahme und dem öffentlichen Verstrich ist der Weg geebnet. Meine Bedingungen sind folgende: bei Beträgen unter 1000 Mk. erhalte ich 15 Prozent, von mehr als 1000 Mark nur 10 Prozent, wovon ich die Versteigerungskosten sowohl an den Auktionator, wie an den Magistrat bezahle. Sie, bezw. den Auftraggeber trifft dann nur noch ver Transport, das ev. Lag«, sowie die Jnseraten- gebühr, welche Beiträge — die ja unbedeutend sind — Ihnen in Rechnung gestellt und abgezogen werden. Die Behandlung eines Auftrages wird rasch erledigt." Der Empfänger dieser famosen Zuschrift bittet, dieselbe in geeigneter Weise zur Kcnntniß der maaßgebenden Behörden, insbesondere auch des Kvnigl. Bayr. Staatsministeriums de« Innern zu bringe», damit den findigen Auktionatoren die miß bräuchliche Benutzung de« 8 373 H. G- B. nach Kräften verlegt wird." Diese Zuschrift kann gar nicht weit genug verbreitet werden, um dergleichen findige Manipulationen aufzudecken und gehörig an den Pranger zu stellen. Vorsicht lici Annahme ausländischen Papiergeldes. Unter der Spitzmarke Banknotenschwindel berichtet man au» Aachen: Der Criminalpolizei ist eS gelungen, einen Hochstapler sestzunehmen, der hier verfallene amerikanische Bank noten umzusetzcn suchte. Er erschien in einem hiesigen Ge schäft und ließ zwei Hundcrt-Dollar-Notcn wechseln. Glück licherweise wurde der Betrug sofort, nachdem sich der Unbekannte mit 800 Mk. aus dem Geschäft entfernt hatte, bemerkt. Die benachrichtigte Criminalpolizei verhaftete den Schwindler in dem Augenblick, wo er auf dem Rheinischen Bahnhof in einen nach Belgien fahrenden Zug einsteigen wollte. Nach den sofort vorgenommenen Feststellungen ist der Betreffende rin Eng länder; « spricht sehr gut deutsch und kam laut der bei ihm Vorgefundenen Rückfahrtkarte von Köln. In seinem Besitz wurden noch zwei ungiltige amerikanische Banknoten vorgefunden. Wie oft dem Hochstapler das Manöver geglückt ist, geht daraus hervor, daß er nach Vorgefundenen Postscheinen am 4. Dezember aus Pari« 500 FrcS. und am 19. Dezember vor seiner Ab reise aus Köln 400 Frc«. an seinen im AuSlande wohnenden Banquier gesandt hat. klebrigen« war es hier bereit« einem Unbekannten, der spät» in Antwerpen festgenommen wurde, kürzlich gelungen, an verschiedenen Stellen ungiltige amerikatüsche Dollarnoten au» dem Jahre 1864 abzusetzen. E» ist hierzu zu bemerken, daß diese Noten eine Art privaten Papiergelde» darstellen und bereit- meist kurz nach ihrer Aur- gabe ungiltig wurden, da die Annahme verweigert wurde. Man nehme unbekannte», fremde» Papiergeld, wmn über haupt, nur mit Vorbehalt von bekannten Personen, von fremden Pnsonen gar nicht, odn nur unter den üblichen Vorsichts maßregeln der Einholung von Wertschätzung bei guten Banken. Vnle^r mW H«a««,«d« »«rein -e,«n Unwasa« t« Haus«! und Gewarb« in Dre«d»a. — Für di« Redaktion mrantwortlich: «adert «»tidner, Lre«»«». Drn« van Julia« Huch (Inhaber «adert Htüdner), Dresden, «auldach-raj« Sa.