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» L -a l— »b, Ä >.— -S i.'2S I.« k- 87. Jahrgang. AL LSI. Ve,»g»-Gebühr »I»rikII>iI,r>. Nir Dr»»- de» d-t iLgUch zwet- »>»i,«»r Z»lr»>,uuz <an Ton«- »«d ivlonio-ea ,,»r ».„mnii r,dl> P!, durchem-wSrltat Nom- u»illo»a>« I»» L.iiu M. Bei cimualiücc Zu- IlkNunq durch di, Post iiM.lohne Best«Ii„ell>>. «usinnd: Oe»«l- irich.Ungarn ».15 Nr., Schinclz K.IiL grk»., Italien 7.17 t!üe. — Nachdruck nur mit deutlicher Quellen, aaualie c..Drr»dn«r Pachr.-jzulahig -Nn< »eriangie Manuikripie werd. ntchiauibewahrt. Telegrcmn»-4ldrcssc: Nachrichten Dresden. Saminelnummer für sämtl. Teiephonanschlüssc: 2524t. Nachtanschluß: 11. Donnerstag, 11. September ISIS. Druck und Verlag von kiepsch 6c Rcichardt in Dresden. kiü-Mf»I-«Km«Il»rr ^ fonr/snb-Lftoco/sl/e > c/ioco/scko «pee Tsfe/SS^ L/iocolsckö / Kseoo ->er tzL ltz. Lore 2.40 Ift. oeLLe/»/- -er Laekoa 2. L v. 4 lft , «njeigen-rarts Annahme von «nkLn- digungen di» »aihin !I Uhr. Lonnlai» »ur Diorienstrahe !>» von II bis >/-> Uhr. Die »iniooiit,« Zeil» letwn d Tilden, INI Pi . die rweispalliae Zeile aus lerli-iie 70 PH. die zweimal!, -ietlaineuile I.bO M. Kamillen Nachrichic» au» Lee», den die einspaii Zeile LS Ps. — In Ruin, mern nach Sonn- und Keleriagen erhShlr, Tarif. — AuswLritgc '-iulirOgc »ur gegen Borausdejadlung. Jede» Velegbiati lüPs. Hauptgeschäfts st ellc: Maricnflrafte »8 4V. kleine Kiv8 8t. 2'/t«. «skui'pi'jnr « 3 „ ^llk-8ien . 4 Wel1-«ae»it.. 5 .. /^ulo Klud „ 6 « k^aul 8 ekiwa k'rlosss 8ibiscl'»wu beiseite L. I?. Rickter Xronleucftlerlrrbrik «.,» >> « Vreden. Lmali'eMi-. 17 Leleucklun^strörper 1 1 irr.jscksr- l„iah>r- unal Sciisr-r. El EZ - bssts unci billigsto ^smilisrissits 3 Llücic 50 k't.. Ocitrsaci 1.60 dlk. ttur g»siu sctu: vrssclso, SclilolZsIr. 13. ALrr7 erkrgo Lefev. Mutmaßliche Witterung: Südrvcstwindc, wolkig, später ausheiternd, kühl; zunächst noch zeitweise Regen. Das von den schlesischen Kaisermanövern kommende Luftschiff „Z. 5" geriet bei seiner Landung in Leipzig am Mittwoch nachmittag in eine Bö; nur mit Mühe konnte das Schiss gerettet werden, wobei zwei Soldaten ihren Tod fanden. Ueber den Verlauf der am Mittwoch beendeten Kaiser Manöver, die mit dem Liege von Blau endeten, äußerte sich der Kaiser voll befriedigt. König Konstant in von Griechenland hat sich am Mittwoch abend von Bad Salzbrunn nach Breslau be geben. Exz. Dr. jur., Dr. theol. Ir. c. Ad. Wach, der bekannte Sttafrcchtslehrer an der Leipziger Universität, sciert heute seinen 7 0. Geburtstag. Der deutsche Konsul Schrieben in Belgrad ist in folge seiner Abneigung gegen die österreichische Politik gegenüber Serbien abbcrusen worden. In Hamburg wiederholten sich am Mittwoch die Demonstrationen von clwa 4M« Werftarbeitern. Die spanische Negierung ließ durch mehrere Kriegsschiffe Truppen auf Ceifta lande», um Naisuli entgegen treten zu können. Die albanische Negierung beabsichtigt, wegen verschiedener albaner-feindlichen Vorkommnisse, die durch die Serben hervorgerufen wurden, bei den Großmächten Pro test einzulegcn. In Budapest wurden mehrere choleravcrdäch- t-tge Erkrankungen seslgcstellt. 8iu Appell an den Deutschen Mchtertag. Der dritte Deutsche Nichtertag tritt morgen in der Neichöhauptstadt im Neichstagsgebäude zusammen: die seiden ersten Tagungen fanden in Nürnberg und Dresden statt. In diesem Zuge, den die Organisation der deutschen Richter von Süden nach Norden genommen hat, tritt in symbolischer Form ihre werbende Kraft in die Erscheinung. Im Süden tauchte der Gedanke, die deutschen Richter z» einem allgemeinen Bunde znsammenzuschlicßcn, zuerst auf, rn Sachsen fand er in den bereits bestehenden Richtcrver- cinen einen günstigen Nährboden, und »un bricht er sich auch in dom bisher noch ziemlich stark widerstrebenden Kreise der preußischen Richter und Staatsanwälte — auch letztere sind in die Gemeinschaft einbegriffen — siegreich Bahn. An dem Blühen und Gedeihen dcS Deutschen Nichtcr- buuücS ist auch die nationale Oesfeiitlichkeit, welche die nie an Kraft und Bedeutung verlierende Wahrheit des alten Satzes begreift, daß Gerechtigkeit die Grundlage der Staaten bildet, lebhaft interessiert. Es handelt sich keineswegs bloß um einen Zusammenschluß der Richter zu wirtschaftlichen Zwecken, wenn auch die Wichtigkeit einer angemessene» hoch stehenden Lebenshaltung der Richter im Interesse der nn- zcschmülcrtcn Erhaltung'dcr richterlichen Autorität und des Ansehens des gesamten Standes unverlennbar ist. stieben den besonderen beruflichen Angelegenheiten ist es vielmchr tn erster Linie die Rücksicht aus die Wohlfahrt der Rechts pflege, die für den deutschen Rirlfterbnnd Ziel und Richt schnur bildet. Die deutsche» Richter haben ciiigcichenk daß der Richter, der ist, wie er sein soll, in unserer Zeit mehr sein muß. als ein bloß mechanisch das Gesetz vollzichcndcr Beamter, der sich um die Vernunft- und kultur-gemäße Aus gestaltung des Rechtes überhaupt nicht zu kümmern hat. dem das Herz nicht klopfen, die Wange sich vor Mitgefühl nicht röten darf, wenn falsche Gesetze ihn zwingen, Urteile zu fällen, vor denen das gesunde Rechtsempfinden sich aus- bänmt. Das deutsche Nichtertum hat begriffen, daß ein solches Verharren in tastter Tcilnahmlosigkeit gegenüber den gewaltigen Rcformforderungcn der Gegenwart unweiger lich zu einer Verknöcherung der Rechtspflege führen und das Vertrauensverhältnis zwischen Richtcrstand und Be völkerung, das eine Säule der bestehenden Staatsordnung darstclll. ans das schwerste erschüttern und aus die Dauer- völlig zerstören müßte. Schon setzt macht sich in steigendem Maße die unlieb same Erfahrung geltend, daß die Angriffe auf den Richtcr stand sich mehren, weil weitere VvlkSkreise glauben, baß die Träger unserer Strafrechtspflege dem modernen Leben mit seinen vielgestaltigen neuen Erscheinungen in wirtschaftlich sozialer Hinsicht oftmals fremd gcgcnüberstündcn und des halb ihre Erkenntnisse mit dem öffentlichen Rcchtsbewußt- sein nicht genügend in Einklang zu halten vermöchten. Diese Stimmung wird von sozialrcvolutionärcr Seite geflissentlich in tendenziöser Weise ausgenützt, um die gualmige Glut des Klassenhasses auch dem Richterstande gegenüber zu schüren und das Vertrauen zu der Unpcirtci lichkeit der strafrechtlichen Spruchpraxis im Volke vollends zu untergraben. Gegen das Weiterglimmcn dieses gefähr lichen Brandes mußte endlich etwas Entscheidendes ge schehen, und darum kan» jeder aufrichtige Freund einer gedeihlichen Weiterentwicklung unserer Strafrechtspflege cs nur mit der höchsten Genugtuung begrüßen, daß der Deutsche Richterbund cs sich ausdrücklich zur Aufgabe gesetzt hat. ebensosehr derartigen unberech tigten Anfeindungen der richterlichen Tätigkeit auf Schritt und Tritt in geeigneter Weise durch überzeugende Dar legungen entgegenzumirken, wie geschlossen und mit allem Nachdruck an der Neuordnung der Iu st izgc setze teilzunchmcn und in Würdigung der tatsächlich be stehenden Mißständc auf zeitgemäße Reformen hinzuwirkcn. Der Entschluß des Deutschen Richter bundes zu einer aktiven Beeinflussung der Gesetzgebung ist eine nicht genug zu schätzende, hochgradig dankenswerte Tat, die für die ersprießliche Weiterentwicklung unserer Rechtspflege um so bessere Erfolge verspricht, als dadurch die Jnnchaltung einer verständigen mittleren Linie ge währleistet und ein autoritatives Gegengewicht gegen radikalen llebcreifcr geschaffen wird. Für die diesmalige Tagung des Deutschen Richtcr- bundes ergibt sich eine gute Gelegenheit, den Willen zur Tat ans dem Gebiete notwendiger Reformen in einer straf rechtlichen Frage zu betätige», die unter dem Einsluß ciner durch zahlreiche Fehlurteile der Strafkammern in die öffentliche Meinung hineingctragcncn Beunruhigung und Erregung außerordentlich brennend geworden ist, und die in einem im Berlage von Dr. P. Langcnscheidt sBerlins erschienenen Werke „Justizirrtum und Wieder aufnahme" eine gründliche sachliche Beleuchtung erfährt. Die genannte Schrift ist von einer Anzahl hervorragcndcr Anmälte, darunter an erster Stelle Dr. Max Alsberg, ge meinsam hcrausgegcbcn und gibt im ersten Teile die ein schlägigen rechtlichen Grundfragen, während der zweite Teil, immer in größter Sachlichkeit, ans der Praxis deut scher Verteidiger eine Anzahl besonders markanter Fälle znsammcnstcllt, in denen die Wiederaufnahme eines augenscheinlich irrigen Verfahrens mit oder ohne Erfolg angcstrebt wurde. Der Kern der Ausführungen beruht in der Feststellung, daß im gegenwärtigen Strafprozeß die Garantien des Angeklagten gegen einen Justizirrtum au starker Unzulänglichkeit leiden, vor allem deshalb, weil eine Neruftingsinstanz fehlt, welche die erstinstanzliche» Urteile der Strafkammern unbeschränkt nachprüscn kann: die Revision ist bekanntlich nur ein sehr eingeengtes Rechts mittel, das von dem Znsallc des Vorkommens irgcndcincr Gesctzcsvcrletznng im ersten Verfahren abhängt, während bei der Berufung Ser Angeklagte durch seinen bloßen Willen imstande ist, die ganze Verhandlung einschließlich der tatsächlichen Feststellungen »och einmal ansziirollen. Zu dem Mangel der Beriiftnig geseift sich nun aber auch »och die unbillige Erichwerung des Wiederansnahmevcr- fahrens gegen rechtskräftige Urteile, und außerdem die un günstige Stellung dcö Angeklagten im Vorverfahren. Alle diese Mängel sind um sv gefährlicher und begünstigen das Vorkommen von Jnstizirrtümern »in so mehr, mei! nnier Ttrasprozcst ganz auf dem Prinzip der Mündlichkeit, das heißt auf der Findung des Urteils ans der Grundlage dcr mündlichcn Hanptverhandlung, beruht, während bei dem Zivilprozcß, der das Mündlichkeitsprinzip nicht so streng durchführt, das Schwei gewicht i» de» Schriftsätzen ruht. Dadurch kommt cs, daß im Strafprozeß das Urteil mehr zu einem Produkt des Augenblicks wird, und darin ist eine Gefahr des Mündlichkeitsprinzips zu erblicken, aus die hervorragende Strafprozcssualisten bereits eindringlich hingewirsen haben,und deren Vorhandensein um so dring licher anderweitige Bürgschaften für den Angeklagten gegen eine unschuldige Verurteilung erfordert. Zur Abhilfe der gekennzeichnete» Ucbelstäiidc cmpsichtt das genannte Werk nachstehende N e f o r m c n : I. Die Verleihung des Rechtes an den Angeklagten, bei allen Ver nehmungen von Zeugen im Vorverfahren gegenwärtig zu sein und selbsttätig durch geeignete Fragestellung ans die Feststellung der ihm günstigen Umstände hinzuwirken. 2. Bestimmte Erleichterungen des Wiedernusnahmevcr sahrens, u. a. durch obligatorischen Wechsel der Richter bei der Entscheidung über das Wiedcrausnahmcgcsnch. 3. Ju- lctzt, nicht am wenigsten, die Einführung der Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Strafkammern oder Er satz der Berufung durch eine gründliche Aenderung des Rechtsmittels der Revision, so daß diese auch vor der Nach prüfung der tatsächlichen Feststellungen nicht Halt zu machen braucht, wie dies in Oesterreich bereits der Fall ist. Noch besser wäre freilich die Einführung der Berufung und eine zwcckmästigc Abänderung der Revision zugleich. Tu die menschliche Fühlbarkeit des Richters nicht völlig zu beseitigen ist, so muß von einer fürsorglichen, weisen und gerechten Gesetzgebung die Konsequenz daraus gezogen werden: das Recht muß alle erforderlichen Mittel an die Hand geben, um ein Urteil, das als irrig zu erweisen ist. zu be seitigen, und es muß auch die Stellung des Angeklagten im Verfahren selbst bereits so cinrichten, daß er in der Be wegungSfrciheit zu seiner Verteidigung nicht unnütz ge hemmt wird. Möge der Deutsche R i ch t c r t a g sich für die bczcichnete» Forderungen, die aus die Erreichung dieses Zieles gerichtet sind, erwärmen und seine ge wichtige Autorität dafür in die Wagschate werfen, vor allem für die Schaffung einer Berufungs instanz gegen erstinstanzliche Straskammerurteile! Wenn die deutschen Richter selbst die Art an die verhängnisvolle „Allmacht der Strafkammern" legen, dann werden sie ein neues, festes Band des Vertrauens um sich und die öffentliche Meinung schlingen und sich um die gedeih liche Fortbildung der deutschen Strafrechtspflege ein un auslöschliches Verdienst erwerben. t Zum Untergang der Marine- Luftschiffes „l I". Die Teilnalftne der deutsche» Presse. Zn dem Untergange des Marinelnftschiffes schreibt der „Verl. Lok.-Anz.": „Noch ist cs bei dem Fehlen amt licher Nachrichteil nicht möglich, ein klares Bild von den Vorgängen zu gewinnen, die zu der furchtbaren Katastrophe bei Helgoland gcsübrt haben. Ein Urteil über das Unglück abzugeben. wäre schon um deswillen unstatthast, weil die Untersuchung erst »ach der Vernehmung der beiden ge rettete» Offiziere abgeschlossen werden kann. Falsch wäre cs, wollte man aus dem Ereignis einen Rückschluß auf eine verringerte Brauchbarkeft der Zeppelin-Kreuzer für den Marincdicnst ziehen. Das Fliegen aus dem Wasser ist ver hältnismäßig jung. Es gibt aus diesem Gebiete ebenso Kinderkranlhciten. wie bei den Unterseebooten, wie bei jeder anderen Ncncruiig. Jedenfalls hat der „L., 1" vor seinem Untergänge den an ihn gestellten Ansordcrungcn entsvrochcn und seine Kriegöbranchbarlcit vollkommen be wiesen." Die ,.K r e n z z t g." bemerkt u. a.: Angenommen, dah es gelingt, ersabrene Luftschiffe»- zu erziehen, werden wir überhaupt Katastrophen der Lnftsahrt nicht vermeide« tonnen. Es ist ei» mistliches Ding um das Prophezeien. Wir mochten aber aus einen bislang vielleicht wenig oder nicht genug beachteten Umstand Hinweisen, nämlich den. das» auch die Secvögcl ebenso wie die übrigen gefiederten sogenannten Beherrscher der Luft bei schlechtem Wetter sich nur sehr selten und vereinzelt blicken lassen. Der Scc- ooael geilt Sturm und Böen ans dem Wege und es dürfte leincm Zweifel unterliegen, daß ihm ein besonderer Sinn daS Herannahcn schlechten Wetters mitteilt. Nun steckt aber unsere Wetterkunde fraglos noch in den allererste« Eiudl > Man darf dal'ei wohl behaupten, dah eine der ersten Vorbedingungen zum Vermeide» von Luftschiff- ialab.ophen darin oesteht. daß zur Erkundung der W c i t c r v e r h ä I t u i s s c mehr geschieht und datz wir in den Besitz eines neuen oder eines besseren Jnstrl»»s mentes wie des Barometers gelangen, eines Gerätes, daH! sitr den Menschen jenen Sinn der Wasscrvvgcl bedeutet.. Die „D rutsche Tageszt g." führt ans: Es war daA erste Mai, daß ein Luftschiff gerade an de» Flottenmanövers^ teiinahm. Obcffeich zahlreiche Fahrten über der Sec scho« vorher ausgesührt worden waren, handelt cs sich hier also, nm ein Novum. Daß dieser erste Versuch so geendet hat» bleibt traurig und erschütternd, ganz abgesehen von ma, terieilcn Verlusten: anderseits aber mußte man vv» vorn», herein daraus gefaßt sein, daß diese neue Marine-Luftwaffe, in einem oder anderem Falle, der einen oder andere» Situation sich als nicht gewachsen zeigen könne. Maiy denkt unwillkürlich zurück an jene Zeit vor 20 bis 30 Iah-, reu, als das Torpedoboot eine neue Waffe mar: auch! damals wurden die Boote durch höhere Gemalt schwer bo», schädigt, aliivnö- und manövrierunfähig . . . Für de« Fahrer stellt sich die Forderung so: Ein Luftfahrzeug, dcrA militärische Ausgaben, es koste, was cS wolle, zu löse» ve, rose» ist, darf nicht durch ein gaoz gewöhnliches EreigniL wie das einer vertikal einsetzenden Bö hilflos gemacht wer den. Solange diese Forderung, natürlich «ou guSuqhchtz tpN1jS0-,SPUN^ WZ