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53. Jahrgang, 30. Tonnaben-, 30. Jannar 100r> vri»,rgtbüdr »i«n,ll»d«<. «Ir r-«.- d«, d»t U>l,Nch »w»t. ««ll,rrgutr»i»»,<»n e°i>». und Aonlaae» nur «lnmoll ^.SÜ MI. d,»ch»»«werlla«11»m< mGrnitk« ».«> M> «e, «InmaU,«« Nu lt,Um,« durch dt« Po« .'IM.iodneLrlleUgrtdl. Tie de» Lricr» »o» Tredden u U,„i>edu»u am lau« vorher zu- u«t>e»re» üldrnd »ud- zaden ,, batik» die au»» rvartturn Ärzteher mit d-r Morgen -Iu«aat>« lutammen !Ugesi«lll. Nachdruck nur nnt deut licher Onellenongabe i„Dr«»d. Nachr.*» zu- lässlg. — Unverlangt« Manulkrtvle werden nicht uulbewahrt- Telcgramm-Adresse: Nachrichten Dresden. Fernsprecher: Nr. II und 2N86. E>egr?LrrrSe1 185^ Druck und Verlag von Liepsch Lc Reichardt in Dresden. Lobvvk L vo. Lvkiislvruuteu 8r. Llsz. ä. Lvui^e v Lizebeeu. VLoeolsüvll, vsosos Vessers. Lmiislvnrtilrul: »rvdtlvn, z>tw»rlct2. Anzeigen-Tarif Annahme von LnkUn« dtaunsteit br« nachm -l Uhr. Lonntoa« nur Marzenstraße 8^ von N bm Uhr Dre rinipaUl^ (yrundzeile ro. 6 Lltbeni . 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Zum Polizeidireltor von Leipzig wurde der Leipziger Stadtrat Dr. Wagler gewühlt. Der Neichstng beschäftigte sich gestern mit der Zentrums- 'nterpeUation betreffend Sicherung des Arbeitsvertrages und des Koulitionsrechts: Staatssetrelär v. Bethmann-HoUweg gab dazu verschiedene Erklärungen. Die S i g n a t a r m ä ch t e sollen sich untereinander in Ver bindung gesetzt haben, um Bulgarien an kriegerischen Operationen zu verbinden!. Die Staatsanwaltschaft von Venedig hat «> Professoren der Kunstakademie wegen ll r k u n d e n s ü l s ch n n g unter An klage gestellt. In den Kasernen von Toulon ist eine Tnphns- und Genickstarre-Epidemie ausgcbrochcn. In der Huinber-Bai ist ein Schiss init allen Per- s onen gesunt e n. In Messina ersalgten wiedcrnm zwei heftige Erd st ätze. In mehreren Stadtteilen Kairos ist eine schwere Pocken epidemie ausgebrochen. Im Scherbiner-Bergwerk in Jekaterinoslaw wurden durch einen herab stürzenden Felsblock ü Bergleute getötet, 12 verletzt. Ein Menetekel von hochernster Art für unseren Parlamentarismus ist der unglaublich schwere und grobe Vertrauensbrnch, dessen sich ein sozialdemokratisches ReichStagsmitglted schuldig ge macht hat, indem cs vertrauliche Mitteilungen der Regie rung über auswärtige Angelegenheiten in geschäftsmäßiger journalistischer Verwertung gn die Oesscntlichleit brachte. Daß der Urheber dieser verdammcnswerten Indiskretion, sür die lein Wort der Kritik zu scharf sein kann, sich nicht unter den Angehörigen der Kvmmission selbst befunden hat, sondern in der Person eines bei den Verhandlungen als Zuhörer zugegen gewesenen Abgeordneten der wzinldemv- Uatischcn Partei sestgestcllt worden ist, vermindert selbst verständlich den vcrabschcnuugSivürdigeii Charakter der Tat nicht um einen Deut. Es kommt sogar noch eine besondere Verschärfung der böswilligen Absicht hinzu durch die be kannt gewordenen weiteren Vorgänge, aus denen sich er gibt, daß trotz der anfänglich geübten Nachsicht der Kvm mission, die über das Geschehene aus einer falsch verstande nen Rücksicht auf die Würde des Parlaments den Mantel des Schweigens decken wollte, von sozialdemokratischer Sette selbst die Sache ans Licht gezogen worden ist, und zwar durch eine Notiz in dem Berliner Zentralorgan, das bekanntlich unter schärfster Kontrolle der Parteileitung steht. Es muß demnach die Tatsache festgenagelt werden, daß gerade von denjenigen, die sich sonst mit der gehäuften Ver wendung des Schlagmortes von dem Ansehen der Volks vertretung nicht genug tun können, die sich bei jeder Ge legenheit, wv es in ihre agitatorischen Zwecke paßt, a»s die unverletzliche Würde der Volksvertretung ostentativ zu berufen pflegen, ein nichtSwürdigcr Frevel an der wahren Ehre dcS Parlaments begangen worden ist. Wenn die Regierung nicht einmal mehr die unbedingte Gewähr da- ftir lurt. daß vertrauliche Eröffnungen, die sic in der Kom mission gibt und die unter Umständen zur Abwicklung eines geregelten parlamentarischen Geschäftsganges unver meidlich sind, quch wirklich mit der denkbar größten Dis kretion behandelt werden, dann ist das Vertrauensverhält nis zwischen Regierung und Parlament überhaupt zerstört und das ganze verfassungsmäßige Leben gerät in Stockung. Ein Parlamentarismus, in dessen Betriebe solche un geheuerlichen Vertrancnsbrüche möglich sind, wie der jetzt in der Budgctkommission des deutschen Reichstages vor- gekommenc, überaus krasse Fall von Indiskretion, würde «ich selbst das Grab graben, wenn er nicht von vornherein mit aller nur irgendmöglichen Strenge gegen die Vcrüber solcher nichtsnutzigen Streiche cinschreitcn wollte. Nur ein ganz unerbittliches, von aller schwächlichen Sentimentalität freies Vorgehen kann bei derartigen Verfehlungen gründ liche Abhilfe schassen. Die Notwendigkeit, das klebcl gleich an der Wurzel anznpacken und mit Stumpf und Stiel aus zurotten, liegt so klar ans der.Hand, daß man sich nur baß verwundern kann, wie die Kommission überhaupt ans de« Gedanken gerate» konnte, in einem so eklatanten, nach allerstrengster Justiz förmlich schreienden Falle ein Ver- tnjchmigs-Beriahrcn anznwenden. Die von der Kommis sion zuerst bewiesene Milde vermag dem Vorwürfe einer unangebrachten Schwächlichkeit um so weniger zn entgehen, je klarer der Schuldige und die in ihm niitgetrvssene Partei durch ihr V-erhalten unmittelbar nach der ihnen zuteil ge wordenen schonenden Behandlung bewiesen haben, wie gänzlich univiirdig sie einer nachsichtigen Beurteilung sind, weil sie nicht einmal die hochgradige Nnziemlichteit ihres Benehmens überhaupt begreifen, sondern es auch noch an die große Glocke zn hängen wagen, gleich als wenn die Regie rung durch ihr Einschreiten gegen den klotzigen Ver- tranensbrnch die „Würde des Parlaments" angetasiet Hütte. Dieselbe radikale Methode des „Anfstechcns der Eiterbeule", die Herr Dernbnrg seinerzeit gegen die parla- nienlari'che Ncbenregiernng des Zentrums anwandte, hätte auch in üieiem Falle gleich von vornherein von der Kom mission hesolgt werden müssen. Nicht dadurch, daß räudige Sänne unerbittlich a» den Pranger gestellt werden, erleidet das Ansehen einer pariameniariichen Körperschaft Einbuße, sondern gerade umgekehrt durch das ruhige Verbleiben solcher ungeeigneter Elemente in der Mitte des Hauses, als wenn iiichcs geschehen wäre. Die Handlungsweise, deren sich im deutschen Reichstage der sozialdemokratische Vertranensbrecher schuldig gemacht hat, zengt von einem sv starken Mangel an den sür einen Abgeordneten nötigen moralischen Eigenschaften, daß sich unwillkürlich die Frage auf die Lippe» drängt, ob eine solche Persönlichkeit über haupt noch für befähigt erachtet werden kann, Sitz und Stimme im Hause einzunehmen. Es ist zweifellos be dauerlich, daß es keine versafsungS- oder geschäftsordnungs mäßigen Bestimmungen gibt, die unter gewissen Voraus setzungen ein Verfahren wegen Manüatsentziehung er möglichen. aus Grund eines Tatbestandes, der bei Staats beamten zur disziplinarischen Maßregelung führen würde, nach Maßgabe der Vorschrift, daß ein Beamter sich durch sein ganzes Verhalten der Achtung und des Vertrauens, die sein Beruf erfordert, würdig erweisen muß. Dasselbe Verlangen muß zweifellos auch an ein Mitglied des deut schen Reichstags gestellt werden, und wenn hier die Mög lichkeit eines parlamentarischen Einschreitens fehlt — die Fälle, wo durch scrasgcrichtlichrs Urteil der Mandatsverlust vvn selbst eiutritt, scheiden natürlich aus —, sv ist es um so mehr befremdlich und zu bedauern, daß die Kommission nicht sofort wenigstens das, wie sie konnte, getan und den einzig richtigen Weg der unerbittlichen moralischen Prcis- gebung des Schuldigen beschriften bat. Nachdem das Unheil einmal geschehen und der Reichs- tag so schwer kompromittiert worden ist, sollte wenigstens nichts unversucht bleiben, was innerhalb des Bereichs der Möglichkeit liegt, um den Unzuträglichkctten des bestehen den Zustandes, die sich bei diesem Anlaß in so augensälligcr Weise gezeigt haben, ein Ende zu machen. Zwei Maß regeln, die beide mit Sem Vorzüge ausgestattet sind, daß sic sich leicht verwirklichen lassen, kommen hier vornehmlich in Betracht: einmal Sic Einrichtung einer amtlichen Be richterstattung über Sic Kommissionssitzungen, und zum andern der Ausschluß der Ocfscntlichkeit bei vertraulichen Mitteilungen von seiten der Regierung. lieber die jetzige Art der Berichterstattung über Kvmmissivnsvcrhandliingcn wird schon lange allgemein Beschwerde geführt. Obwohl die Beratungen in der Kommission vielfach den Schwer punkt der Tlftigkcit des Reichstages bilden und häufig im Gegensatz zn dcn Plenarvcrhandlungen eineF-ülle von .Inter esse bieten, erfährt man darüber nur äußerst wenig, während die langweiligsten Plenarsitzungen in Ser umständlichsten Länge und Breite der Oeffentlichkeit ansgetischt werden. Die Allgemeinheit ist sür die Vorgänge in den Kommissio nen lediglich auf einzelne Mitglieder angewiesen, die sich damit befassen, über die gepflogenen Erörterungen kurze ! Berichte zn verfertigen, die dann immer mehr oder weniger den besonderen parteipolitischen Stempel ihres Urhebers trag cm. Hier müßte endlich Wandel geschaffen werden durch eine ausführliche amtliche Berichterstattung über jede Kvmmissionssitznng. Dadurch würde der jetzt für ein zelne Komnrissivnsmitglieder bestehende Anreiz, sich durch die Berichterstattung über die Kommissionssitzungen einen „Nebenverdienst" zu verschaffen, Wegfällen und ein mit der Würde des Hauses nicht zn vereinbarender Zustand be seitigt, zugleich aber auch der Oessentlichkcft das geboten werden, was sie mit Recht verlangen kann. Die zweit- gcdachte Maßnahme, der Ausschluß der Ocifentlichkeit der Kommissivnsoerlmndl»ngcn bei vertraulichen Mitteilungen der Regierung, empfiehlt fick gleichfalls im Interesse einer wirksameren Gebeimhaltung »er amtlichen Eröffnungen und bedarf seiner weiteren Begründung, da diese schon tu dem Umstande, daß in dem vorliegenden Falle ein lediglich als Zuhörer anwesender Abgeordneter die Indistretiv» be gangen hat, genügend gegeben ist. Die Sozialdemokratie hat sich mit diesem schuödeu Bertranensbruche selbst ein böses Denkmal geietzi, das seine Wirkung im Lande nicht verfehlen wird und in denen Inschrift auch das direkt der blasse abge lauschte Berhalten nicht vergelte» werden darf, das die „Genosse»" im preußischen Landtage bei Gelegenheit der Bergfting der WahlrechtSgifträge bekundet haben. Wenn es jetzt im sozialdemokratischen Lager teincr gewesen sein will und die Reichstagsfraktio» in einer im „Vor wärts" veröffentlichte» Erklärung beide Indiskretionen be dauert, so vermag das keinen Einsichtigen darüber hinweg znittnsthen, daß die ganze sozialdemokratische Gcsinnungs und Agitalivilsiveise der Boden ist, ans dem solche Hand Iiingen mit Notwendigkeit gedeihen müssen. Daß ein so unerhörter Vorgang im deutschen Reichstage möglich war. ruft bei allen wahren, nicht bloß vorgeblichen Freunden der dcnischeu Volksvertretung eine Empfindung der pein lichsten Beklemmung hervor. Jeder patriotische Deutsche fühlt sich angesichts eines so schmählichen Vertrauensbruches von Zorn, Scham und Verlegenheit gleichmäßig ergriffe» und läßt seiner Empörung zugleich mit dem Wunsche freien Laus, daß der Reichstag auf dem Weg« der angedeuteten Aenderung der Geschäftsordnung das S einige tun möge, um der Wiederholung ähnlicher Vorkommnisse, die das Ansehen des Parlaments in den Staub ziehen, einen Riegel vorzuschicben. Neueste Drahtmeldungen vom 29. Januar. Deutscher Reichstag. Berlin. tPriv.-Tel.j Aus der Tagesordnung steht die Z e n t r n m s i n t e r p e l l a t i v n betr. Siäwrung des Arbeitsverlrags und des K oa l i t i o n s r e ch t s sschwarze Listeni. Abg. GiesbertS iZcnlr.s: Schon früher ist die Methode der Arbeitssperre, der schwarzen Listen, wiederholt zur Sprache gekommen. Hier handelt es sich gegenwärtig weniger um allgemeine Arbeitssperre, als um Sperre gegen einzelne, besonders mißliebige Personen. Diese ""vgrz.'ii Listen stehen im Widerspruch zu 8 >Abs. ü der Gewerbe vrdnung, der besagt: „Ten Arbeitgebern ist untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeiter in einer aus dem Wortlaute des Zeug nisses nicht ersichtlichen Weise zn kennzeichnen." Tie Ar beitsnachweise der Arbeitgeber in Verbindung mit schwar zen Listen sind auch eine schwere Beschränkung der Frei zügigkeit. Nach meinen Erkundigungen bestehen fast in allen Gegenden Deutschlands derartige Vereinbarungen, nicht immer offenkundig und statutengemäß, sondern still schweigend, aber wirksam. Jedenfalls überall da, wo eine entwickelte Industrie besteht. Vor allem im rheinisch-west fälischen Gebiete. Redner geht dann aus die betreffenden Ibbmachungen beim Zcchenverbanö und anderer Verbände, sowie Abmachungen, deren Innehaltung durch scharfe Kon trolle und durch Kon-ventionalstrascn gesichert werden, aus führlich ein. Infolge dieses Systems habe dort ein enormer Wechsel in der Arbeiterschaft der einzelnen Werke stottg« filndcn. Bei Thyssen in Hamborn seien beispielsweise in eine in Ni o natc W4 Mann ans die ichivar.ze Liste gesetzt worden! Erst lotste man die Arbeiter durch hvhe Loh»Ver sprechungen aus dem Osten nach dem Westen, dann wurden, namentlich im Bergbau, wo in dem ganzen Apparat vieles faul sei, die Arbeiter wer weiß wie sehr ansgebentet, und wenn die Arbeiter sich dem nicht fügen wollten, sondern aus Einhaltung der ihnen gemachten Versprechungen be standen, kamen sie aus die schwarze Liste. Das ganze Lohn zalilnngssysteni im Ruhr-Bergbau mit seinem Prämien wesen an Steiger sei ungesund. Auf die Dauer könne der Gesetzgeber unmöglich dulden, daß von den Unternehmern unter Ueberftiannniia des Antoritätsgeftihls ihre lieber macht dergestalt aiisgenntzt, Arbeitern sogar auf volle sechs Monate jede Miigliclikeit, Arbeit z» sinden, genommen werde. Da müsse unbedingt Wandel geschaffen werden, klm i'o mehr, als diese Uebcrmacht. ebenso wie gegen die Ar beiter, auch gegen die Angestellten mißbraucht werde. Staatssekretär v. B eth m a n n-Ho l l weg: Die Verbotebestem»rilngen in den 88 G2 und lüg der Gewerbe ordnung richten sich nur gegen Maßnahmen, welche inner halb einer und derselben Partei im Lobnkampse angeweu Set werden, nicht aber gegen Maßualimen einer Partei gegen die a n d e r e. Irrig ist auch die Annahme des Inter pellanten, daß die schwarzen Listen gegen 8 113 Abs. 3 der Gewerbeordnung verstoßen, denn da handelt es sich nur um Ausstellung von Zeugnissen. Allerdings würde man in der Aninahme in die schtvarzen Listen unter Umständen eine Schädigung erblicken können. Auch hat ein Land gekickt hierin einen Verstoß gegen die guten Sitten in dem Falle erblickt, wenn geradezu die Existenz des Betroffe nen dadurch gefährdet werde. Im allgemeinen aber kann die Sperre nicht als, unerlaubte Maßnahme gelten. Von dem Abg. Giesbrrts sind mir eine Anzahl Listen ge geben worden. Wegen der Zugehörigkeit zu einer Organi-