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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.09.1927
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1927-09-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19270920012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1927092001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1927092001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-09
- Tag 1927-09-20
-
Monat
1927-09
-
Jahr
1927
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 20.09.1927
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Llnzelhan-elsausschuft -es Deutschen - Industrie- und Kandelstanes. Der EinzelhandelSausschuß des Deutschen Industrie- und HandrlstaaeS hielt, einer Einladung der Landes-rntrale de- vadtschen Einzelhandels und der Handelskammer Karlsruhe soladnd, in dielen Tagen seine Herbsttaguna in Karls- ruhk'ab. Der Borsttzende, van Norden, Köln, wie» in seiner Be- grützungsansprache besonders auf die Aufgabe des Deutschen Einzelhandels hin, der OualitiitSarbett. deren Förderung der ReichSverband der Deutschen Industrie bekanntlich seine Frankfurter Tagung gewidmet hatte, den Weg »um Ver braucher zu bahnen, und sprach die Bereitwilligkeit des Einzel handels hierzu aus. Rcichömintster a. D. Hamm umritz die allgemeinen wirtschaftSpoliiischen Probleme, wobei er die Zu- stimmung zur handelspolitischen Einstellung des Retchswirt- schaftSministeriumö aussprach und u. a. die Notwendigkeit be tonte, die Erfordernisse der B » r wo l t u n g S r e f o r m, wie größte Sparsamkeit im kommunalen Auf- wände, besonders auch im eigenen Kreise zu vertreten, und zeigte von hier aus die besonderen Aufgaben und Bedürfnisse -es deutschen Einzelhandels und ihre Wahrnehmung durch den Deutschen Industrie- und Handclstag. Syndikus Dr. Pelletier vom Sttirnbcrger Bund legte eingehend die Ergeb- niste dar, die eine Studienreise des Nürnberger Bundes in den Bereinigten Staaten über die Anwendbarkeit amerikanischerWirtschaftSmelHodenim deutschen Einzelhandel erbrachte. Er gab- einen fesselnden Ueberbltck über die Formen des Einzelhandels in Nordamerika: indem er die Voraussetzungen auszeigte, unter denen sich die ameri kanischen Formen des PvstversandhauscS. der Kettenläden. d«S Warenhauses u. a. entwickelten, warnte er vor einer schema- tischen Uebertragung auf den deutschen Einzelhandel und gab zugleich Fingerzeige für die innere Ausgestaltung des Einzel handels im Sinne eines den deutichen Verhältnissen ent sprechenden Dienstes am Kunden, d. h. an der Volkswirtschaft. Sodann behandelte Bankdirektor Düring, Vorsitzender de» EinigungSamtes bet der Jndustris- und Handelskammer Köln, eingehend die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen wie die TätigkeU und die Erfahrungen der bei vielen Handels kammern bestellenden EinigungSämter in Sachen de» un lauteren Wettbewerbes. Er kam zum Schluß, daß durch sie, unbeschadet der Frage einer GesetzeSSnderung. auch aus Grund der bestehenden Gesetze wesentliches in der Be kämpfung der unlauteren Wettbewerbes zu erreichen ist. indem sie die Auffassung des anständigen Kaufmanns über die Formen des Wettbewerbes mehr und mehr burchzusetzen ge eignet sind. Er regte engere Fühlung der EinigungSämter untereinander, ihre Unterstützung durch die öffentliche Mei nung des Berufsstandes wie darüber hinaus. Austausch ihrer Erfahrungen und ösfentlicheü Verwertung ihrer wichtigsten Ergebnisse an. Hosmann-Slang) Vizepräsident der Jndusirt«- und Handelskammer Frankfurt a. M„ legte die Mißstände dar, die sich durch Zusendung unbestellter Waren in steigendem Maße ergeben, und begründete eine einstimmig an genommene Entschließung, die diese Warenvertriebssorm alS Ausbeutung der Nechtsunkenntnis und der Geschäfts- unerfahrcnheit der Empfänger bezeichnet und die Kammern auffordcrt, die Oeffentlichkeit über die Rechtslage immer wieder aufzuklären, um unlauteren Machenschaften entgegen, zumirken. Im Verfolg eines früheren Beschlusses wurde so- dann eine Entschließung Uber den Warenhandel von Beamten angenommen, die feststellt, daß trotz der an- erkenncnswertcn Maßnahmen der Behörden die Beschwerden nicht verstummen: durch Fühlung mit den Organisationen der Beamtenschaft soll dahin gewirkt werden, daß Notwendigkeit und Wesen der Aufgaben des Einzelhandels erkannt und Klarheit darüber geschaffen wird, daß die Ausschaltung des Einzelhandels sich letzten Endes zum Schaden der Beamten schaft selbst ausmirkt. Dabei wurde einmütig der Meinung Ausdruck gegeben, daß die kommende BesoldungSerhöhung nicht etwa zu willkürlichen Preiserhöhungen führen dürfe und werde, daß anderseits aber Preiserhöhungen, die etwa auS anderen Gründen eintreten. nicht dem Einzelhandel zur Last gelegt werden dürfen. ^ ' Die Reichsbank in -er zweiten Seplem^erwv'ke. Rückgang der Wcchsclbestände, Erhöhung deS Lombard» - bcstandcS. Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 15. September hat dl« gesamte Kapitalanlage der Dank in Wechseln und Scheck», Lombard» und Effekten um 17l,2 Millionen auf 2 446,9 Millionen Reichsmark abgenommen, und zwar hat sich der Bestand an Wechseln und Scheck» um 208.1 Millionen aus 2296.4 Millionen Reichsmark vermindert, während der Lombardbestand um 86,8 Millionen aus 64,2 Millionen Reichsmark angewachsen ist. Die Anlage in Effekten ist mit »2.8 Millionen Reichsmark weiterhin unverändert geblieben. An RetchSbonknotcn und Rentcnbankschelneu zusammen find 174,8 Millionen Reichsmark in die Kasten der Dank zurückgeslosien: im einzelnen hat sich der Umlaus der RcichSbank- voien um 158,6 Millionen auf 8642,6 Millionen Reichsmark und der an Rentenbankschcincn um 16,6 Millionen auf 951,6 Million«» Reichsmark verringert. Dementsprechend hoben sich die Bestände der RelchSbank an Rcnlcnbankschcinen auf 91,2 Millionen Reichsmark erbübi. Die fremden Gelder zeigen mit 668,6 Millionen Reichs mark eine Abnahme um 17.6 Millionen Reichsmark. Die Bestände an Gold und deckungSfähtge» Devisen insgesamt haben um 6,6 Millionen aus 2604,2 Millionen Reichsmark abgenommen: im einzelnen haben sich verringert die Be. stände an Gold »m 214 666 Reichsmark aus 1862,4 Millionen Reichs mark und die Bestände an dccknngSfähtgeai Devisen um 5.4 Millionen auf 161,8 Millionen Reichsmark. Die Deckung der Noten durch Gold allein besserte sich von 48Z In der Vorwoche aus 56,6 A?, dtefenige durch Gold und deckungSfähtge Devisen von 5-2,6 ?? .auf .55 Ablauf von Aufwertungsfristen am 1. Oktober 1927. Bon RechtSanwalt Dr. Etsold, Dresden. Das neue Airfwertungs-Ergän-ungs-Gesetz vom S. Juli 1927 setzt in zwei Fällen mit dem 1. Oktober 1927 für Auf - wertung-gläubiger eine wichtige Frist, nämlich einmal für dte Gläubiger von Restkaufgeldern au» dem Fahre 1021 und »um anderen für diesenigeu Gläubiger, dt« die Frist zur Anmeldung des Aufwcrtungsanspruchs am 1. Fanuar 1826 versäumt batten. Bisher war bei der Aufwertung von Restkaufgeld- Hypotheken und Ansprüchen aus GutSüber- l a sf u n g S v e r t r äg e n. die in der Inflationszeit ent standen waren, ein« Höchstgrenze dahin gezogen, daß sie nicht über 100 Prozent deS Goldmardbetrage» hinaus ausgewertet werden durften, wenn sie vor dem 1. Fanuar 1922 begründet worden waren. Nunmehr können auch Nestkaufgelder und Ansprüche auS Gutsüberlassungsverträgen aus dem Jahre 1921 über 100 Prozent aufgewertet werden, und zwar bis zu 400 Prozent, wenn der Kauf- oder GutSübcrlasiungsvertraz in den ersten drei Vierteljahren de-Jahres 1921, und zwar au 600 Prozent, wenn der betreffende Vertrag im letzten Vierteljahr deS Jahres 1921 acschlosien worden ist. Es kommt dabet nicht auf den Tag der Auflassung an. sondern auf den Tag. an dem der sobltgatorischej Kauf- oder GutSüberlassungSoertrag ge schlossen wurde: also auch nicht auf den Taq der Eintragung deS Eigentumswechsel- im Grundbuch. Dies gilt auch dann wenn der Kauf- oder Gutsüberlassungsvertrag an sich wegen Formmangel», z. B. well er nicht notariell beurkundet war. nichtig war. Betspiel: Der Kaufvertra« ist privatschriftlich am 15. August 1921 geschloffen worden und hat gemäß 8 818 BGB. seine recht liche Wirksamkeit erst durch die nachfolgende Auflassung am 25. Oktober 1927 erlangt. Begründet ist dann dte Kausgeld forderuug bereits — da dte Auflassung rückwirkend ist — mit dem 15. August. Es darf also die Höchstgrenze von 400 Prozent nicht überschritten werden, aber es ist der Gold marttur» de» 15. August 1921 zugrunde zu legen. Die Sätze von 400 Prozent und 600 Prozent sind Höchst grenzen. Der Satz von lOO Prozent soll nur überschritten werben, wenn eine Auswertung über 100 Prozent zur Ver meidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist. Da» wird stet» dann der Fall sein, wenn bei einer Auf wertung de» Restkaufgelbes nach den allgemeinen Grundsätzen der Rechtsprechung (also nicht eingeschränkt durch die Bor- schrtften de» AufwertungsgesetzeSj ein weit höherer Auf wertungsbetrag dem Gläubiger zuzusprechen wäre. Nach diesen Grundsätzen (dte uneingeschränkt für dte Rcstkaufgelder und Ansprüche au» GutSüberlassungSverträgen auS den Jahren 1922 und 1928 Anwendung finden) erfolgt dte Auf wertung regelmäßig in gletchem Verhältnis zum heutigen GrundstückSwerte. in dem damals bei Abschluß des Vertrages da« Restkaufgeld zum gesamten Kaufpreis stand. „Entscheidend für die Aufwertung einer hypothekarisch gesicherten Rcsttauf- geldforberung sind weder der Goldwert deS Paptermark- preises, noch dte in den ersten Jahren der Renten, und Reichs- mark üblichen Preise, sondern der jetzt angemcsiene Grund- stückS-wert, wenn die Parteien bei Vertragsabschluß den an- gemessenen Wert als Kaufpreis vereinbaren wollten, in Ver bindung mit den sonstigen Grundstücks- und persönlichen Ber- hättntssen" lOberlandeSgericht Dresden vom 8. Mär, 1927 tn RAufwG. H. G. 458). Beispiel: Der Kaufvertrag datiert vom 31. August 1921. DaS Grundstück wurde verkauft für 90 000 Papiermark, wobei 80 000 Paplermark, also ein Drittel. alS Restkaufgeld stehen blieben. Der Goldmarkwert dieser 80 000 Papiermark am 81. August 1921 beträgt nach ber Tabelle zum Aufwertung», gesetz 1508 Goldmark. Der heutige Wert des Grundstückes beträgt 80 000 Goldmark. Die Aufwertung des Restkauf, gelbes würde also an sich nach allgemeinen Grund- sätzen, d. h. nicht beschränkt durch die einengenden Be stimmungen des Aufwertungsgesetzes und des Aufwertungs- Ergänzungsgeseheö auf annähernd ein Drittel des heutigen Grundstückwertes, mithin auf ungefähr 10 000 Goldmark, unter Abzug deS Goldmarkwerteö des zurückgezahlten Be- trageS zu erfolgen habe». Eine Aufwertung auf nur 100 Prozent l— 1508 Goldmark) würde also eine grobe Un. billtgkeit bedeuten. Die Aufwertung kann vielmehr auf 400 Prozent des Goldmarkbeiragcs, also auf 6012 Goldmark. erfolgen. Würde dagegen der heutige Wert des Grundstück«» nur 15 000 Goldmark betragen, so würde die Auswertung de» Rcstkaufgeldes nach den allgemeinen Grundsätzen höchstens auf 5000 Goldmark erfolgen können: dann würde eine Auf wertung auf volle 400 Prozent unstatthaft, sondern nur ent- sprechend den allgemeinen Grundsätzen zulässig setn. Hervorgchoben werden muß jedoch noch, daß, wenn für die Kaufgeldforderuna eine Sicherungshypothek etn- gclragen war, nach der Rechtsprechung des Kammergericht» «Entscheidung vom 7. Juli 1927 tn RAufw.S. S. 585) dte Be schränkungen des Aufwertungsgesetzes keine Gültigkeit haben, sondern vielmehr eine derartige Forderung gemäß 8 lv Ziff. 6 des Auswertungsgesetzes frei aufgewertet werden kann, also ganz gleichgültig, wann sie entstanden ist. In diesem Falle kann also bei der Aufwertung auch über 400 und 600 Prozent hinausgegangen werben, selbst wenn ber Kaufvertrag aus de« Jahre 1921 datiert. Des weiteren können diejenigen Gläubig er. die nach, weisen, daß ohne ihr Verschulden die Anmeldung bis zum 1. Januar 1926 unterblieben ist. die Wieder einsetzung tn den vorigen Stand bis 1. Oktober 1927 be antragen. Allerdings findet dann eine Aufwertung der ding, lichcn Last lHypolhek) nicht statt, sondern es wird nur die per sönliche Forderung aufgewertet. Wichtig ist dann, ob der jetzige Grundstückseigentümer persönlicher Schuldner ge worden ist oder durch nachträgliche Genehmigung einer etwaigen Schuldttbernahme noch persönlicher Schuldner werde« kann. Bei der Prüfung der Frage, ob der Gläubiger „ohne sein Verschulden" die Anmeldung unterlassen hat, ist besonder» auf die Persönlichkeit des Gläubigers Rücksicht »« nehmen: vor allem müssen sein Beruf und Stand, sowie seine Bildung tn Betracht gezogen werden. Krankheit, hohes Alter. Gesctzesunkcnntnts, geschäftliche Ungewandthett oder die Tat. suche, daß der Gläubiger sich im unklaren darüber war. öS ihm die Hypothek überhaupt zustande, rechtfertigen r», die Nichtanmeldung ber Hypothek als nicht verschuldet anzusehen. Es sollen ja durch diese Borschrift dte Härten gemildert werden, die durch die Versäumung der Anmeldefrist in viele» Fällen etngetreten sind: deswegen ist -er Begriff de» „Ver schulden-" möglichst eng zu fassen. Aber jedenfalls muß der Gläubiger, der den Antrag auf Wiedereinsetzung stellt, e» be gründen und Nachweisen, daß man ihm setn Verhalten nicht als Verschulden anrechnen kann. — Ist infolge der Nicht anmeldung auch die höhere Aufwertung nach 8 12 nicht be antragt ober abgewiesen worden, so kann nunmehr auch noch dies nachgeholt werden. Da» ist insbesondere bet Restkauf, geldhypotheken und Ansprüchen aus ErbauSetnandersetzunge« von Wichtigkeit. Der Antrag auf höhere Aufwertung muß innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Beschlusses ge stellt werden, durch den die Wiedereinsetzung in den vorige» Stand gewährt worden ist: natürlich kann er auch gleichzeitig ln dem Gesuch um Wiedereinsetzung tn den vorigen Stand mit angebracht werden. Leider enthält dasAufwertungs-ErgänzungS» gesetz keine Bestimmung darüber, daß diejenigen Gläubiger, die zwar dte Hypothek am 1. Januar 1926 angemeldet, nicht aber bis zum 1. April 1926 die höhere Aufwtrtung beantragt haben, diesen letzteren Antrag jetzt nachholen können. Ob ma» im Wege der Auslegung des Gesetzes diesen Gläubigern etn derartiges Recht wird zubilligen können, erscheint immerhin zweifelhaft. Möglich ist, daß die Durchführungsbesttmmunge», die tn den nächsten Wochen erscheinen werden, bahtngehenbe Vorschriften treffen, was sehr wünschenswert wäre. Jeden falls empfiehlt es sich auch In derartigen Fällen, vorsorglich dte höhere Aufwertung rechtzeitig bis zum 1. Oktober 1927 zu beantragen. Der Antrag kann, falls er sich tatsächlich als un durchführbar Herausstellen sollt«, alsbald zurückgenommea werden. Hat der Gläubiger den Antrag auf nor male Aufwertung zwar nach dem 1. Januar 1926, aber vor Inkrafttreten des Auswcrtungs-ErgänzungSgesetze» gestellt, so muß gleichwohl die Anmeldung nochmal» bis 1. Oktober 1927 nachgeholt werden: -er Gläubiger darf nicht etwa annchmen, daß diese im Auf. wertungs-Ergänzungsgesctz gestellte Frist durch die seiner- zeitige verspätete Anmeldung gewahrt worden ist. Umrechnung fremder Währungen bet der Wechselneuer Aus Grund von 8 8 Abs. 4. 8 26 de» Wechselsteuergesetzes wird salzendes bestimmt: Zur Umrechnung der in einer anderen al» der Reichswährung auSgcdrllcklen Wechsclsummen sind bei Berechnung der Wechselstcucr für die nochstcbcnden Währungen dte badet an gegebenen Mittelwerte zugrunde zu legen: Aegypten 1 Pfund A Reichsmark, Argentinien 1 Papierpcso (gleich 6,44 Golkpeso) l,7l> Reichsmark. Belgien 1 Belga (gleich 5 belgische Franken) VM Reichsmark, Brasilien 1 MilretS 6,66 Reichsmark, Britisch- Hongkong 1 Dollar 2 Reichsmark, Britlsch-Ofttndien 1 Rupie l^6 Reichsmark, BritUch-StraitS-ScttlcmcntS 1 Dollar 2,86 Reich», mark, Bulgarien l Lewa 6,08 Reichsmark, Kanada 1 Dollar 4,26 Reichsmark, Ehile 1 Peso 6,60 Reichsmark, Thtna-Schanghat 1 Tael lLilber) 2,66 Reichsmark, Dänemark 1 Krone 1,l26 Reichsmark, Danzig 1 Gulden 6,86 Reichsmark, Estland 1 Estlmark 6,612 Reich», mark, Finnland 1 Mark n.li Reichsmark, Frankreich 1 Franke» 8,18 Reichsmark. Griechenland l Drachme 6,655 Reichsmark, Groß« lkiiannlen 1 Pfund Sterling 26,46 Reichsmark, Holland > Gulden 1,76 Reichsmark, Italien 1 Lira 6,28 Reichsmark, Japan 1 Pen 1,16 Reichsmark, Jugoslawien 1 Dinar 6,675 Reichsmark. Lettland 1 Lat 6,86 Reichsmark, Litauen 1 Lita» 6,42 Reichsmark, Luxemburg d Franken 6,66 Reichsmark, Mexiko I Peso 2 Reichsmark, Norwegen > Krone 1.125 Reichsmark, Oesterreich 1 Schilling 6.66 Reichsmark, V«u 1 peruanisches Pfund 16 Reichsmark, Polen 1 Zloty 6,46 Reichs mark, Portugal i Escudo 6,22 Reichsmark, Rußland 1 neuer Rubel igleich >/» Tscherwonetz) 2,16 Reichsmark, Rumänien 1 Le« 6,025 -alle. Reichsmark, Schweben I Krone 1,125 Reichsmark, Schmelz 1 Franke» 6M Reichsmark, Spanien 1 Peseta 6.72 Reichsmark, Tschecho- Slowakei l Krone 6,125 Reichsmark, Türkei 1 Pfund 2,15 Reichsmark. Ungarn 1 Pengs 6,76 Reichsmark, Uruguay 1 Peso 4,1» Reichsmark, Bereinigte Staaten von Amerika 1 Dollar 4,26 Reichsmark. Andere al» dte oben bezeichnet«« Währungen werden nach dem an der Berliner BSrse notierten Sur» für Auszahlungen umgerechnet. Al« Kur» gilt der Mlttelkur» zwischen dem amtlich feftgestellten Brief, und Geldkurs an dem Bärsentage, ber dem Tage der Fälligkeit ber Steuer vorangeht. Ist an diesem Tage «In Kurs nicht notiert, so gilt die unmittelbar vorhergehende Notierung. Bei Währungen, für die amtliche Kurse an der Berliner BSrse nicht iestgestellt werden jedoch von der Berliner Vedingungsgemetnschaft sür den Wert papterverkehr Preise ermittelt werden, gelten diese Preise al» amt llche Kurse. Währungen, sstr die weder amtliche Kurse an der Berliner Börse notiert, noch Preise von der Berliner Bedingung» gemelnschast für den Wertpaplerverkehr ermittelt werben, werben In Pfund Sterling nach Londoner Notiz umgerechnet. Der so er rechnet« Psundbetrag wird nach dem Mittelwert tn Reichswährung umgerechnet. Diese Verordnung über dte Umrechnung fremder Währungen bei der Berechnung der Wechselsteuer vom 16. Dezember 1926 sRelchsmInisterialblott S. 1658) wird ausgehoben. Die Ber. ordnung tritt am 1. Oktober 1627 tn Kraft. Frankfurter Kerbflmeffe Die Frankfurter Herbstmesse wurde am Sonntrg durch einen besonderen Festakt «rSfsnet. Oberbürgermeister Dr. Landmann wies darauf hin, daß die Frankfurter Messe thr« Krisenzeit überwunden Hab« un- daß die Messe in gesunder Aufwärtsentwicklung begriffen sei. Die Stabt Kranksurt werde an seiner Messe scsthalten. Dte Vertreter der italienischen und holländischen Regierungen sür die Teiigruppe der Frankfurter Mess« Italien und Holland betonten beide dl« bemerkenswerten Bestrebungen zur Pflege der wirtschaft lichen Beziehungen zu ihren Ländern. Eine Anregung dazu solle die rtcstährige Frankfurter Herbstmesse geben. Dte Warcnmess« kann mit dem Verlaus de» ersten Tage», be sonder« bei ihren Kerngruppen, Textilien und Mdbel, durchaus zu- srieden sein. Die Nachfrage nach Textilien war überraschend gut. Teilweise wurde berichtet, daß dl« Aussteller am Eröffnungs tage schon ihren gesamten Umsatz an den drei Tagen der FrühsahrSmesse erreicht haben. Besonder« Zahlungsbedingungen wurden von den Käufern nicht gefordert. Das Ausland ist kaum Besucher tn dieser Abteilung. Der durchaus günstig« Geschäftsgang bet der Texti.'» abtetiung, der sich sowohl aus Dame«. w°e Herrenartikcl, im «ln- zclnen aus Strick, und Wirkwaren, Trikotagcn, Strümnfc. Seiden kleider, Stosf«, Tuch« und Wäsche erstreckt«, darf an sich jedoch nicht besonder» wundern, wenn man die Preis« der Rohstoffe und Garn« betrachtet. Hier besteht bekanntlich erst seit einigen Wochen eine starke AufwärtSSewcgung, während dl« jetzigen Fertigwaren noch zu den rilligen yrübta-rSprelsen eingedeckt wurden und nach dem alten Stande nun verkaust werden. So erklärt Nch die rege Nachfrage, da man sür November und Dezember mit Preiserhöhungen tn Fertlg- fevrlkaten rechnet. Recht lebhaft war auch der Besuch ln der Möbel. Hier wurde vor alle« Qualitätsware verlangt, doch fällt es ans, daß Möbel moderner Richtung kaum ausgestellt find. I« Absatz von Möbeln rechnet man für dte nächsten Tage mit einer weiteren Steigerung. Im Hause Osscnbach berichten dl« erstmalig wieder tn großer Anzahl erschienenen Offenbacher Lcderwarenstrwen von guter Nachfrage sür Letcrtaschcn, Bijouterien und Soffer. Er fahrungsgemäß sind jedoch die Messe-Werktage hier günstiger für große Geschäftsabschlüsse. Sehr gut schneiden Splelwareu ab, bei denen die bekannten Firmen auS Nürnberg, Fürth, Sonneberg. Koburg usw. erschienen waren. Bei der setzigen Konjunktur tWeih- nachtSetnkäufe) dieser Branche bat im allgemeinen der erste Tag sehr günstige Ergebnisse gebracht. Die Im gleichen Hause untergebrachte Sonderausstellung von Reklame« und Bürobedarf hatte» vor allem Firmen aus dem graphischen und dem Buchdruckergewerbe benutzt, ihre Qualitätserzeugnisse auSzustellen. Schuh und Leder verzeichneten ein gutes Mittelgeschäft, da» gleichfalls besser als im Frühjahr war. Besonder« slott konnten schon am erste» Tage Sinder- und Hausschuh« abgesetzt werden. Dresdner Produktenbörse vom 19. Sepkember. Weizen, inländischer, neuer 262 bi» 267 l262 bi« 267) ruhig. Roggen, neuer 252 bis 266 «248 bi» 256), fester. Sommergerste, neu« 257 bis 272 s257 bi» 272), ruhig. Wintergerste, neue, sächs. 225 bi« 285 « 223 bi« S88i, fester. Haser. «nländ. neuer 267 bt« 212 <267 bt« 212», ruhig. Raps, trocken 866 b„ 816 , 866 bl« 816), ruhig. Mai», Laplata 197 hi» 260 <197 b!» 266», ruhig: Linauantin 225 bt» 246 <225 bis 246». ruhig. Wicke» geschälisloS. Lupinen, blaue geschäftslo«: gelbe aeschäftslo». Futterlnpioe« <i7„56 bi« 18„56>, ruhig. Peluschke« geschäftslo». Erbsen, kleine, gelbe gclchäitSIo». Rotklee 225 bt» 286 <280 bi» 285», ruhig. Trockenschnlstel ruhig. Kartosfelslocke» 24 bis 25 <24,50 bi» 25,56», ruhig. Futtermehl 18,76 bi» 26,26 <18,70 bi» 26,26), ruhig. WeizenNele 14.86 bl» 15,80 <14,86 bi» 15.86). ruhig. Noggeuklele 15,76 bi« 17,26 <15,76 bi» 17,26). ruhig. Dresdner Mar- ken: Kaiser«»»,u« 48,56 bi» 48 <48.56 bt» 48). ruhig. Bäcker»««», mehl 46,56 bi» 42 > 46,56 bi« 42). ruhig. Weszenttachmehl 28 «I» 24 <28 bi« 24). ruhig. Jnlaudwelzenmehl. Type 76 K 89 bt» 46 <89 bi» 46). ruhig. Roggeumehl 6 l. Type 86 A 88 bt» 89,56 <87„56 bl« 89). fest. Rogaenmehl l. Type 76 H 88 bi» 88.56 <85^6 bl« 88). fest. Roggennachmehl 23 bl« 24 <23 bi« 24), ruhig. Berliner Scklutz- un- Nachbvrfe vom iS September. Privatdiskont beide Sichte« 8,878 H. I« weiteren Verlauf der Börse unternahm die vaissespekula. tlon einen erfolgreichen Vorstoß. Der allgemeine Wertstand wurde durch bi« Vlankoverkäuse um etwa 2 N und tetlwets« noch schärfer ermäßigt. Das Geschäft ließ In der zweiten Stund« erheblich nach »nb konnte sich auch nicht beleben, als sich die Gerüchte über «ine bevorstehende Privatdlskonterhöhong nicht bewatzrbeiteten. Rach unserer Kenntnis ist man tn den maßgebenden Stellen beftredt, eln« Heraufseyung de« Prlvatdislontsatzc« sür dte nächste» Tage zu oer- metden, insofern nicht eine bedeutende Vergrößerung des Wechsel material» elntrltt. Bolgt » Häsfner. di, anfangs mit 235 notierten, gingen aus 28i zurück. Dle Neubesttzanlelhe verlor Ihren Gewinn vollständig. Dte Börse sib'-' fast ,u den niedrigsten Tageskurse«, dt« sich an der Nachbörs« kaum besserten. S. «. Ssxb«« ««?»«»
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