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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020314014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902031401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902031401
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-03
- Tag 1902-03-14
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Monat
1902-03
-
Jahr
1902
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Mcuscl-TreSden, Wirklicher Geheimer Rath voü Etzar- pciiticr-Dreödcn, NegternngScommtssar Geheimer Räth vr. Schelchcr und der Referent. Schließlich findet ein Antrag des Oberbürgermeisters vr. «eil auf Ucbcrwetsuug der Deputation zur Kctttttniß- nähme -er königlichen LtaatSregtetUng gegen 12 Stimmen. Annahme, worauf die Sitzung geschlossen wirb. Nächste Sitzung: Dienstag, den 14. März, Mittags 12 Uhr. Tagesordnung: Ordentlicher Etat, betreffend daö Det'artcmcnt des Innern. Zweite Kammer. Dresden, 13. März. -9. öffentliche Sitzung,Vormittag« 10 U hr. Bvrsiyenber: Präsident Gey. Hofrath Vr. Mehecrt. Am Reglern ng-tische anwesend: Staats- mintsl«r v. Mctzfch, vr. RSgcr und mehrere RegtermigS- comissarc. Bcr der Erledigung -er Registrande gelangte ein Schreiben deS königlichen Finanzministeriums, betreffs Erhebumg -er Steuern im Jahre 1902, zur Verlesung. iVcrgl. unter „Königreich Sachsen" in vorliegender Nummer. Red. b. L. T.) Die Zweite Kammer hat das Schreiben brS Ministeriums an die außerordentliche Steuerdeputation überwiesen. Tagesordnung: Allgemeine Bvrberathung über -aS königliche Decret Nr. 28, einen Nachtrag zu Cap. 63 und 110 deS ordentlichen Staatshaus halts-Etats auf die Ftnanzperiobe 1902/09, (Ve- richtigung von Wasserläufen u. s. w.j betreffend, sowie über das königliche Dekret Str. L9, Wasserbau angc- lcgenheiten betreffend. Beide Decrcte werden zusammen zur Debatte gestellt. Zu Cnpttrl 63, Titel 2 (Wasser- und Userbauunter- stützungen) sind, einem Beschlüsse deS vorigen Landtages entsprechend, Erörterungen über eine systematische und allgemeine Regulirung der der Hochwassergefahr besonders ausgesetzte« Flußläufe und über die Nothwendigkett eines desfallsigen staatlichen Eingreifens angestellt worden. Un erwartet -er Regelung dieser allge meinen Krage hat die Staatsrcgierung einigen besonders dringlich erscheinen den Negulirungsprojcctcn bereits näher treten müssen. Diese betreffen die Ge biete der Wilden und Rothen Weiße ritz, der Zwickauer Mulde und der Görlitzer Neiße. Bezüglich -cs Meißeritzgcbictcs war hierzu be sonderer Anlaß gegeben durch die der Staatsregierung mittels -er ständischen Schrift vom 4. Mai 1898 zur E r - Wägung überwiesenen Petition der Weißeritzwasser- intcressentcn um Errichtung einer Zwangsgenossenschaft für die von ihnen profecttrten Thalsperrcn-Anlagcn rc. mit staatlicher Unterstützung, unter Anwendung des Gc- (ctzes vom 15. August 1855 über Wasserlaufsbcrichtigungen. An den bisherigen Borerörterungen und Vor arbeiten für die Gebiete der Weißeriy und der Mulde haben sich besonders gebildete Vereine von Wasser. Interessenten mit zum Theile erheblichen Geldvpfcrn be- thciligt, während für das Gebiet -er Neiße in Reichen berg i. B. eine von -er österreichischen Regierung bereits bestätigte Wassergenofsenschaft errichtet worden ist, welcher von -er österreichischen Regierung und dem Lan- dcSauSschussc in Böhmen gleichmäßige erhebliche Unter- stützungen unter der Voraussetzung zugesagt worden sind, daß auch die Regierungen von Sachsen und Preußen für ihre Lanbestheile entsprechende Beiträge leisten. Der auf das sächsische Gebiet entfallende Mindestbeitrag ist auf 100 000 zahlbar in jährlichen Raten von je 10 000 .< zn beziffern gewesen. Die nach Vorstehendem für die Finanzpertode 1902/03 erforderliche Summe beträgt zu- sammen 150 000 und zwar 50 000 für die Arbeiten im Wcißerttzgebiete, 80 000 für die Arbeiten im Gebiete der Zwickauer Mulde, 20 000 Beitrag an die Wasser- gcnossenfchaft in Reichender» i. B. in den Jahren 1902 und 1903. In Folge deS Nachpostulates bei Capitcl 65 Titel 2 ermäßigt sich der Reservefonds von 774 563.4! auf 609 563 ^!. Den wesentlichsten Inhalt des Decrets Nr. 29 Haven wir bereits in Nr. 109 dieses Blattes mttgethcilt. Wieder holt sei hier nur kurz, daß die systematische und allgemeine Regulirung der der Hochwassergefahr besonders aus- gesetzten Flußläufe an Borarbeitungskosten 3,3 Millionen Mark erfordern und die Gcsammtsummc der vorübergehenden Capttalaufwenbungcn auf 51 Millionen Mark anzunehmen sein wird. Nach Eröffnung -er Debatte ergreift das Wort Biccpräsident Opitz-Treuen (consJ: Daö Decret sei ein Glied einer langen Kette von Bestrebungen dieses Hauses, die wafserwtrthschaftlichen Verhältnisse Sachsens zu fördern und eine neue Regelung des WasserrcchtS hcr- betzuführen. Man könne nicht mit praktischen Vorschlägen antworten, wenn man die ganze Vorlage nicht in Zu sammenhang bringt mit -er historischen Entwickelung der ganzen Frage, und deshalb wolle er auf die Entwicke- lungSgeschichte etwas näher eingehen. ES gebe kaum Be strebungen, die in diesem Haus« so lange verfolgt worden sind, wie die gekennzeichneten. Sic reichen zurück bis zum Jahre 1837. Nachdem Redner sodann die Historie der ganzen Angelegenheit klargelegt hat, führt er aus, daß die Regierung sich in Zukunft nicht -er Folgerung wir- entschlagen können, daß der Entwurf eines Wasser gesetzes einer gründlichen Umarbeitung bedarf. Die Umarbeitung werde die wesentlichsten Theile des Ent wurfs treffen, aber durchführbar sein. Die Umarbeitung wäre recht bald zu vollziehen und es wäre gut, den Ent wurf -er nächsten Gtändeversammlung vorzulegen. Der größte Theil seiner politischen Freunde lege großes Ge wicht darauf, daß mit der Vorlegung eines Waffergesetz- entwurfs vorgegangen werde und sichert der Regierung ihre Bereitwilligkeit zu dieser Arbeit zu. Was die Denk schrift über die Wasserbauangelegenheiten anlangt, so be merke er, daß Jeder, der die Denkschrift gelesen hat, der Ansicht sein werde, -atz sie eine gründliche Arbeit ist und es ihr gelungen sein dürste, die Puncte richtig zu stellen, gegen welche in technischer Beziehung Bedenken laut wur den. Es sei mit Recht betont worden, daß zwischen den einzelnen Flußläufen kein Unterschied zu machen ist. Nirgends seien die Flüsse so eingerichtet, daß sie bei Hoch- flnthen ohne Gefahr bleiben. Die Denkschrift habe ange nommen, daß man sich zu -em System der Thalsperren würbe entschließen müssen, wenn die Hochwassergefahr wirksam bekämpft werden soll. Die Technik habe unver kennbar so große Fortschritte gemacht, daß sic den mit einer Thalsperre verbundenen Gefahren ganz anders cntgcgentreten kann, als früher. Durch die Thalsperen allein würben freilich Hochfluthcn nicht vermieden werden können, sondern man müsse auch die anderen Einflüsse berücksichtigen. Pflicht der köntgl. Staatsregierung sei cS, bei der Errichtung von Thalsperren die allergrößte Vorsicht walten zu lassen, um Gefahren ab-mvenben. Man werde sich nicht entbrechen können, nun auch in Sachsen Thalsperrcn zu schaffen und eine Regulirung der Wasser läufe anznstrebcn. sSehr richtig!j Die weitere Frage, was nun grthan werben solle, lasse die Denkschrift offen und erwarte ihre Beantwortung durch eine Anregung aus der Mitte der Gtändekammern. Die Zweite Kammer werbe sich der Nothwendigkett nicht entziehen können, dieser Anregung Folge zu geben. Sie sei außer Zweifel, daß cS nicht angängig ist, eine Regulirung gleich sännnt- lichcr Flüsse vorzunchmen. Sachsen könne die noth- wrndigen Mittel in Höhe von 31 Millionen Mark nicht so fort anfbringen. ES liege übrigen» auch in der Natur der Sache, zunächst nur einen Fluß zu regultren, um erst Erfahrungen zu machen. ES könnte die Frage entstehen, ob es nicht angezeigt wäre, der Regierung anzubicten, einen Kluß zu regultren. Leine politischen Freunde stün den dem ganzen Unternehmen zum Theil skeptisch gegen über und er gebe ihnen Nicht ganz Unrecht. Indessen glaube er, daß auch Diejenigen, die in ihren Bedenken zu weit gehen, einem versuchsweisen Anfang -ustimMrn werden. Einen solchen Anfang zu machen, würden Wir wohl in der Lage sein. Man könne die Mittel bewilligen zur Planung und Kostcnbrrcchnuna für die Negulirnng eines Flusses. Die ganzen Verhältnisse drängten geradezu zur Vornahme eine- Versuches. Wenn Man sage, Man möge sich -och die Sache noch gründlich überlegen, so müsse er entgegnen, baß man hundert Jahre über die Frage nachgedacht habe, und die Folge davon ist, daß die Flußläufe nunmehr auf ihre Regulirung drängelt. Jetzt möge man sich entschließen, wenigstens einmal einen Ver such zu machen, gelinge dieser, dann werde man dazu kom men, immer weiter zu gehen, gelinge «r nicht, was er kaum erwarte, dann würbe man Grund haben, mit weite ren Maßnahmen in der ganzen Angelegenheit zurückzn- valten. ES würbe bcr Zweiten Kammer sehr wohl an stehen, der Regierung bic nvthigen Mittel zu den Vor arbeiten in Höhe von etwa 100 000 .F, zur Verfügung zu stellen, eine Summe, die gewiß nicht zu hoch ist, augesichtS der großen Culturanfgabc, um welche es sich handle. Man müsse entschieden an die Flußrcgulirnng und die Anlage von Thalsperrcn heranschreitcn. Er nehme an, daß cs sich im Decket Nr. 28 um die Unterstützung einer Fluß- regulirung im Sinne des Decrets Nr. 20 handelt. Er stimme der Unterstützung solcher Bestrebungen auch zu, wenn «S sich dabet nicht allein um die Abhaltung von Hochwassergefahren, sondern auch um die Förderung von Gewerbe uttd Landtvtrthschaft handelt. Er sei aber auch der Meinung, daß der Staat reichliche Mittel gewähren solle, wenn es sich nm die Wohlfahrt der Allgemeinheit handelt, während bei der Förderung gewerblicher Zu bik Unterstützung eine niedrigere sein könne. Die gegen wärtige Frage sei äußerst schwierig und man müsse des halb mit größter Gewissenhaftigkeit vorgehen und erst genau prüfen, ehe man sich zu großen Experimenten kost spieliger Art entschließt. Andrerseits dürfe man aber auch nicht zu besorgt sein und müsse anerkennen» baß vieles Angcstrcbte wohl berechtigt ist. Erreiche man einen Er folg, so werde damit eine segensreiche Unterstützung der Industrie und deS ganzen Landes verbunden sein. Abg. Grumbt - Dresden (cons.)r Er gebe zu, daß die Oucstengebictc unserer kleinen Flüsse so beschaffen sind, baß die Wassermassen in kurzen Gefällen in die Niede rungen abflicßcn. Es werde hohe Zeit, in dieser Richtung etwas zu schaffen, nm Verhängnissen vorzuvrugcn. Alle seine Erfahrungen veranlaßten ihn, zu bemerken, -aß bei der Negultrung der Flüsse doch nicht so vorgegangcn werden darf, wie cS in dem Decret zum Vorschlag kommt. Man dürfe die Flüsse nicht von oben regultren, sondern dies müsse von der Krümmung ans erfolgen. Die Krüm mungen im Strome seien nur anscheinend ein Hcmmniß, in Wirklichkeit müsse man sie als ctn Glück betrachten und auch in Zukunft weiter bestehen lassen. Er empfehle es bringend, die Vortheile bcr natürlichen Stauungen zu beachten. Er möchte weiter empfehlen, die Ufer mit Ge wächsen zu bepflanzen, welche breite Wurzeln schlagen,' ganz falsch sei cs, -en Baumschlag an den Ufern zn ent fernen, wodurch man auch den Singvögeln einen großen Schaden zufügcn würde. Raum für Hochwasser durch Parallelbetten zu schaffen, sei nutzlos. Man möge lieber die Flußläufe in ihren Ufern beeinflussen, und wer am Wasser wohne, der müsse eben auch eine Hochfluth mit hin nehmen. Er sei kein Gegner der Thalsperrcn. Er möchte den Staat bitten, sich nicht für die Folgen zu engagiren, die ein Bruch zeitigen könne. Wenn von staatSwegen Ein richtungen getroffen werden, die unter Umständen viel Besitz zerstören können, so hätten die Gefährdeten ein Recht, im Schadcnfallc Schadenersatz zn fordern. Die Frage sei sehr wichtig, und er möchte nicht zu den Leuten gehen, die sagen, daß die in der Niederung Wohnenden in dieser Beziehung rechtlos sind. Wasscreigcnthümer könne Niemand sein. Durch Parallclcanäle werde der dtrccte Verkehr auf dem Strome unterbunden, und er möchte die Regierung um Auskunft bitten, ob die Nullgrcnzc an der Elbe gesetzlich berechtigt ist, oder ob sie nicht als Grenze der Uferbcwohncr gegen den Strom zu betrachten sei. Abg. Horst - Mnlda (cons.j: Es sei ihm zweifelhaft, wer die Kosten tragen soll, und ob sich dieselben mit unseren finanziellen Verhältnissen in Zusammenhang bringen lassen. Man dürfe nur mit äußerster Reserve in der an geschnittenen Frage Vorgehen, wenn auch nicht zu ver gessen sei, daß die Anlagen auch Nutzen bringen sollen, in wirthschaftlichcr Beziehung sowohl, als auch in Bezug auf den Schutz vor Hochwasser. Was die Lanbwtrthschaft an lauge, so möchte man den Grundsatz fcsthalten, daß Die jenigen, welche den Nutzen haben, auch die Kosten für die Anlagen tragen sollen. Eine zu weit gehende StaatShilfe sei nicht angezeigt. Der einzig mögliche und gangbare Weg sei der Versuch mit einzelnen Flüssen. Einzelne In dustrielle hätten ihm versichert, daß die beabsichtigte Neue rung geradezu ein Unglück für sie sein würde. Angesichts dieser Thatsache könne man ihnen nicht znmuthen, auch noch Beiträge zu den fraglichen Bauten zu leisten. Wenn man in Bezug auf die Sicherheit der Thalsperrcn auf den hohen Stand der Technik Hinweise, so hege er Zweifel, ob der Schutz auch ein dauernder ist, und verweise darauf, daß die Menschen jederzeit irren könnten. Er bitte also, in dieser ganzen Angelegenheit recht vorsichtig vorzu gehen und keine Beschlüsse zu fassen, welche für die Zu kunft bindend sind. Wenn in einzelnen Fällen die bessernde Hand angelegt werden solle, so sei er sehr gern bereit, zuzustimmen. Abg. Gleisberg - Grimma (natlib.j: Der ständische Be schluß, welchem die vorliegenden Decrete zu verdanken sind, sei unter dem Eindrücke der 1807er Hochfluth und unter günstigen wirthschaftlichen Verhältnissen gefaßt worben. Heute würbe man wohl kaum zu einem solchen Beschlüsse kommen. Er stehe der Vorlage deS Wasserbau- decreteS nicht mit Begeisterung gegenüber, denn sie bilde eine Kette großer Ausgaben für die Gemeinden und sonstigen Besitzer. Er halte sie im Gegentheil für schwer bedenklich. Was für die Elbe geeignet ist, sei für die übrigen Flüsse durchaus nicht maßgebend. Er möchte fragen, wie es gehalten werden soll in Bezug auf die Regelung der Flußläufe außerhalb Sachsen»? Die größte Schwierigkeit liege in der beabsichtigten Regulirung der Wasserläufe. ES werbe sich kaum Jemand im Hause finden, -er der Beseitigung der Stauwerke das Wort reden wird. Die geplante Durchführung des Bauverbotes im Hoch wassergebiete fei nicht möglich, einverstanden sei er mit der Einführung eine» hydrographischen Dienstes für die Flußläufe. Abg. Rubelt - Deuben (cons.j: Das Decret mahne an ernste Zetten, er begrüße die Denkschrift mit Dank. Weiter verweist der Redner auf die großen Bortheile der Fluß- regulirung und der Thalsperren und tritt warm für die vom Bicepräsidcnten Opitz gegebene Anregung eines Ver suche» ein. Abg. Nossfuß - Zittau (natlib.j tritt für die Regulirung de» Quellengeviete» der Görlitzer Neiße ein und ersucht die yinanzdeputation die Vorschläge der Regierung zu Tapttel 6V de« ordentlichen Etat» wohlwollend aufzu nehmen und der Kammer seiner Zett einen entsprechen den Antrag zu unterbreiten. Weiter erklärt Redner, baß er und seine politischen Freunde im Allgemeinen auf dem Boden de» DecreteS 29 ständen und geneigt seien, der Re gierung auf -em vorgezeichneten Boden zu folgen, mit dem Wunsche, baß man auch recht bald zu einem einheit lichen Waflerrcchte kommen möge, daß aber Mit dem Bvrgcycü in der Flußregulirung nicht erst gewartet wird, bis eine Wasserrechtsgesctzgebung erfolgt ist. Er erkenne den Standpunkt al» voll gerechtfertigten an, baß die zur Herbeiführung eines geordneten Wasserablaufcs zunächst erforderliche Instandsetzung der Wasserläufe und die sonst zur Abwendung -er Hochwassergefahren zu treffenden Vorkehrungen als eine Ausgabe des Staates angesehen und als eine Staatsunternehmung behandelt werden, zu deren Kosten die Cicmcinbcn und die nächsten Interessenten mit entsprechenden Beiträgen herauzuzichen sind, während die Erhaltung, beziehentlich Unterhaltung der auf diesen» Wege geschaffenen Zustände und Anlagen in erster Linie den Gemeinden und den zunächst Bethei- ligten zuzuweisen ist, und Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln hierzu nur insoweit gewährt werben, alS die Kosten die Kräfte brr Verpflichteten übersteiget», oder wenn cS sich um die Ausführung wasscrwirthschaftltchcr Unter nehmungen Einzelner handelt, insoweit, als hierdurch auch öffentlichen und allgemeinen Interessen gedient wird. Nachdem sich Redner noch gegen einige Ausführungen der Vorredner Abgg. Horst und Gleisberg gewendet, bean tragt er, beide Decrete an die Finanzdcpu- tation^. zur Berichterstattung zu über weisen. Abg. Audrä-BraunSdorf (cvns.) steht ebenfalls der Denkschrift sympathisch gegenüber und geht auf die ein zelne»» Pnnctc derselbe»» ein, insbesondere auf de»» Aus bai» der Neuanlagcn. Redner ist weiter der Meinung, daß dik Interessenten zum größten Theile selbst, wenn nicht die Mittel aufbringen, so doch daS Attlagecapital angemessen verzinsen sollen und von» Staate für die Zu kunft gewisse Cautrlen geschaffen werben müssen, daß die Interessenten von diese»» Neuanlagcn weitesten Gebrauch machen könne»». Abg. Wittich-Rabenau (cons.j dankt der Reglern«« für bei» wohlwollenden Stanbpunct, welchen dieselbe für dir Weisterivregultrung eingenommen hat, und tritt de»» gegen die Errichtung von Thalsperren geltend gemachten Be fürchtungen entgegen. Im klebrigen giebt Redner der Hoffnung Ausdruck, daß die Regulirung des Wetftcritz- gcbietes nicht auf die lange Bank geschoben, sondern mit thunltchster Beschleunigung auSgefübrt werde. Abg. Däbritz-Nischwih (eons.) befürwortet die Negn- lirung des Zwickauer Muldengebictes. Abg. Engelmann-Mülsen beklag» cS, baß bisher in Bezug auf die Instandhaltung der kleinen Wasserläufe der Bäche sehr viel gesündigt worden ist und daß die Orts behörden und BctricbSwcrksbcsitzcr ein wachsameres Auge darauf haben möchten. Man solle ferner nicht Thal sperren voi» so großem Umfang, sonder»» mehrere und kleinere Thalsperrcn anlegcn, die auch der Laudwirthschaft zu Gute, kommen können. Abg. Acigert-Löbtau (cons.j bezeichnet die Flußrcgu- liruug als unbedingte Nothwendigkett und wünscht, daß die Regierung bezüglich der Anlage von Thalsperren und Wasserbecken auf ihren» Standpunct stcheu bleiben möge. Man soll aber bet der wirthschaftlichen Bedeutung dieser Cnlturaufgabe nicht länger mit solchen Anlagen zögern. Ferner äußerte Redner den Wunsch, daß die Unterhaltung und Beaufsichtigung der Flußbetten den» Staate unter stellt werden sollen. Schließlich ersucht Redner die Re gierung, recht bald mit der Weißeritzregulirung und den» Bau -er Wcißeritzthalspcrre vorzugchen. Abg. Gräsc-Annabcrg stimmt der Anlage von Thal sperrer» mit Unterstützung des Staates zu. StaatSmtnister v. Mctzfch: Es liege nicht ii» seiner Ab sicht, angesichts der allgemein zustimmenden Debatte, auf die Denkschrift nochmals näher cinzugchen, um so weni ger, als alle Gesichtspunkte in der Denkschrift genügend erörtert worden sind. Er möchte nur nochmals consta- tircn, daß die Negierung, indem sie die Denkschrift ein brachte, lediglich zunächst den Wünschen der Kammer Rech nung tragen wollte. Die Negierung habe geglaubt, daß in der Denkschrift die an sic gestellten Fragen nur vor läufig prima vista beantwortet werden können, und er spreche die unmaßgebliche Ansicht aus, daß die Er klärungen der Regierung hingcnommen und bcurthcilt werden möchten als ein ganz allgemeines Zukunftsbild. ES soll dadurch weder finanziell noch principiell die hohe Kammer mit ihren» Votum festgclcgt werden. Anders ver halte cs sich bet dein Dekret 28, bei dem cS sich um Be willigung bestimmter Mittel für bereits begonnene Ar beite»» handelt. Wenn die Kammer sich dainit einverstan den erklärt, so ist das Princip des übrigen Planes noch nicht festgestellt. Der Wunsch des Abg. Opitz, das Projekt der Weißeritzregulirung spectcll als Versuch zu behandeln, sei wohl der Erwägung wcrth, und er möchte dasselbe der Kammer ganz besonders aus Herz legen, »veil erstens im Weißerttzgebiet die Vorarbeiten mit dein ganz direkten Ziel auf Durchführung einer gründlichen Regelung im Zuhammcnhang mit den» Thalspcrrcnprvject ziemlich gut gediehen sind, und zweitens, weil man sich in der Weiße ritzgegend genügend habe überzeugen »Nüssen, daß. wenn irgendwo dringende Abhilfe nothwcndig, vor allen Dingen dies im Gebiete der Weißerttz der Fall se». Das seien Verhältnisse so prägnanter Natur, daß cS ein un bedingtes Bedürfniß ist, von StaatSwegen cinzugrcifcn, in dein Sinne, daß wir hier den Anfang machen m»t einer Parzellcnrcgnlirung. Wenn Sie den» beistimmen, so hel fen Sic uns ein gutes Werk verrichten. (Beifall.j Abg. Hähnel-Kuppritz (cons.j erweitert de» Antrag Rollfuß dahin, auch die cingegangeucn Petitionen an die Finanzdcputation zu überweisen. Im klebrigen er innert Redner noch daran, die Regierung solle sich die Ge legenheit nicht entgehen lassen, daß die Regulirungs- arbetten in Böhmen nicht ohne direktes Einvernehmen mit Sachsen vorgcnommen werden. Abg. v. Öuerfurth-Schönheiderhainmer (cons.j erklärt, daß er die Vorlagen mit außerordentlicher Freude be grüßt habe, und glaubt, daß die Frage, ob die Stände die weitere Verfolgung der Angelegenheit unter de»» gegen wärtigen Verhältnissen für angezeigt erachten sollten, in vollständigster Weise von der Kammer bejaht »vordcn ist. Im Uebrigcn tritt Redner für die Muldenregulirung ein, ebenso Abg. Ehret-Glauchau. Nach wetteren Bemerkungen der Abgg. vr. Spieß- Pirna, Enke-Leipzig, Opitz-Treuen und Steyer-Naundorf, sowie nach thatsächlichcn Berichtigungen bcr Abgg. Roll fuß und Enke wurde die fünfstündige Debatte geschlossen und beide Decrete dein Antrag Nollfuß entsprechend und ebenso die dazu gehörigen Petitionen an die Finanz dcputation X zur Berichterstattung über wiesen. Nächste Sitzung: morgen, Freitag de»» 14. März, Vormittags 10 Uhr. Tagesordnung: Cap. 22, 23, 82 und 38 deS ordentlichen Etats. preußischer Landtag. AbseorSuetenhauS. E) Berlin, 18. Mir,. (Telegramm.) Da« Hau» übrr- wrlst »unSchst den Antraq Ehler«, der kür die vor Fesistrllunq Le« Etat« in diriem Jabre notbwendiq werdenden Aufgaben In. demnitüt aewShrt, an d<« Vudart-Commtsston, nachdem der Finanzminister Frbr. ». NdkintaSen da« Hau« ermahn» bat, den Vorgang einer nicht recht,«itiaen Fertigstellung de- E'als ver- «inzrlt '»in zu losten, zumal da viel» im Interesse der ArbeitSlosig» feit notbwendlge Bauten dadurch verzögrrt würde». Darauf wird di» Berathuag de« Ealtu«etat« fortgesetzt. Bei dem Titel „Hüherr« Unterricht«»»?»»" beklagt der Abg. Narren (Cenlr.) jene Erlasse, nach denen dir geistlichen Religlonslehrer lediglich al- Beamt» onzusehen leien und der tstellgiou-iiiilerr^cht Sache deS Staates fei. Wir könne rin nichtkatholifcher Eultu-mtnister beurtheilen, oL di« Bußvorbe- reituagrn zum Empfang» de« veichtsakromrat« sich in mäßigen Ermzeu hielt«», wir j,a«r Erlaß vorschreib«, nah wie könne er den Schüler» gegen den Wunfch ihrer Eltern dir Theilnahme an religiösen Vereinen untersagen, wo doch nach der Schule die Schüler ihren Eltern unterstünden. EultuSmiiiister Stutzt entgegnet: Jene Erlasse lügen 25 Jahre zurück. Bejchwerden darüber seien ihm noch nicht zugegangen. Er sei gleichwohl zu einer Aenderung bereit, wenn er damit tie Ge fühle der Katholiken schonen könne. Er bestreite aber, Laß der bc- stehende Zustand diese Gefühle verletze. Abg. Friedberg (nall.) hasst, der Staat werde den Religion-, unterricht weiter als eine Aufgabe de- Staates betrachten. Auf eine Anregung des Abg. Metgtt (Nat.-lib.) führt der EultuSminister Stutzt aus, er habe in der Augelegenbeit der Her- beisührung einer einheitlichen deutschen Rechtschreibung Veranlassung genommen, init Leu brtheiligtrn Ressort« im gleiche zn verhandeln. Namentlich habe dir Reichskanzlei großes Entgegenkommen gezeigt und so sei aus Veranlassung LeZ NeichSamle« de« Innern «ine Consercnz der Bundes staaten berufen morden, drren Vorsitz er sichre. Auch Oesterreich habe in Aussicht gestellt, unsere Grundsätze ans daS deutsche Sprachgebiet in Oesterreich aüSzuorbnen. Ein bestimmter Termin für die Einführung sei aber nicht in Aussicht genommru worden. Er dürfe annehinen, daß auch in der Schweiz ouS der Reihe der Bethritigtrn heraus dir feste Absicht bestehe, dieselben Grundlagen anzunehmeu. Er dürst somit hoffen, daß di« Frage endlich zur Ruhe komme. Sachlich könne er bemerken, daß nicht alle Wünsche berücksichtigt worden feien. Wir haben aber dem praktischen Bedürfnisse einer Vereinfachung genügt und eine allseitige Uebet/iustimmung herbeigeführt (Beifall). Im weiteren Verlause der Debatte erfolgte noch eine bemerkenZ- werthe Erkläruug des Ministerialdirektor- Altstoff, daß die Iuristeu, die RealabttürirNteu feien, sich bereits in» ersten Semester über ihre Kenntnisse in der lateinischen Sprache auSwelsen müßten, daß aber im Uebrlgen die Bildung der Lbetrra»schiller und dcc Gymnasiasten als völlig glrichwerthig zu betrachten fei. Ter CultuS- Minister vr. Stttbt widerlegte den Jrrthum, daß der Filtalizminislcr v. Miquel den Wünschen der Oberlehrer nach einer GehaltS- erhöhung nicht wohlwollend gegenüber gestanden habe. Tein Hause »oerde jetzt eine solche Vorlage zuaehen. Die Mittel sollten durch eine Erhöhung de« Schulgeldes aufgebracht wctdrn. Dadurch würde» 500 O0O ./S erzielt, von denen 460 000 ./L zn Gehaltsaufbesserungen und der Rest für andere Zwecke vetwrnbrt werden sollten. Ter Rest des CapitelS „Höhere Schulen" wird ohne wciirre Dcbatlc erledigt. Morgen kleinere Vorlagen und EnituLctet. Deutscher Reichstag. D Berlin, 13. März. Heute soll nun Schluß gemacht werden und der Reichstag in die Osterferien gehen. Schon in dem ersten Theil der Sitzung gab der Prasldent, wenigstens indirekt, seinen dahin gebenden Entschluß künd, als beim Eapitel „ReichSinvalivenfond-" Graf Oriola von den National liberalen mit Unterstützung aller Parteien von der äußersten Linken bi« zur äußersten Rechten einen Antrag rinbnugen wollte, wodurch noch eine Sitzung erforderlich geworden sein würde. Graf Ballestrem war aber nicht dazu zu bewegen, dem diesbezüglichen Wunsche deS ganzen HauscS nach zugeben. Man sab, wie er mit Oriola eifrig diScnlirte. Daö Ende war denn auch ein Verzicht des Grafen Oriola aus sein Vorhaben. Die Verhandlungen selbst flössen zuerst ziemlich ruhig dahin. Eine etwa« größere Ausdehnung nahm eigentlich nur beim Titel „ReichSeisenbahnamt" der „sächsisch.preußische Eisenbahnkrieg", wie ihn vr. Ocrtel- Sachsen, nannte, in Anspruch. Oertel schnitt die Frage an; der Präsident des NcichöeisenbahnamteS, der sächsische Gesandte Graf Hohen thal und Herr Vr. Hasse von den Nationalliberalen betbeiligten sich an der betreffenden Er örterung. Beim Reichejustizamte betrat Liebermann von Sonnenberg dir Rednertribüne, um im Anschluß an die bekannte Aeußcrung de- hessischen Amtsrichters Gerlach über die Eite der Juden eine kleine anlisemitische Philippika zu halten. Es blieb jedoch bei eine»» Monologe, denn aus den» Haus« folgte Niemand den Spuren Liebermanns. Als die Bsrathung deS Postetats br- ginnen sollte, erhob sich Graf Ballestrem, um zu erklären, daß sich hierzu eine große Anzahl Redner gemelvet hätten. Er werde sich daher erlauben, die Herren auf der Rednerliste in drei Kategorien einzutheilen. Zuerst sollten alle diejenigen zu Worte kommen, welche allgemeinr Bemerkungen zu machen beabsichtigten. Zur zweite»» Elasse sollten die Redner gehören, die zum würllem- bergischcn Postvcrirag sprechen wollten. In dritter Reihe endlich sollten alle diejenigen herankommen, welche über Angelegenheiten, betreffend die Provinzen Posen und Westpreußen sich ergehen wollten. Mil letzteren meinte der Präsident natürlich die unvermeidliche» Herren Polen mit ihren allbekannten, sich immer erneuernden Querelen hinsichtlich der polnischen Sprache. DaS Haus nahm diese Elassificirung durch den Leiter seiner Geschäfte mit Heiterkeit auf. Der erste, welcher in Classe I, allgemeine Be merkungen, das Wort erhielt, war der Socialbemokrat Singer. Halte aber der Präsident gehofft, durch seine Elassificirung dei» Pole» einige Beschränkung ihres Redeflusses aufzuerlegen, so halte er sich geirrt. Mit ihren endlosen Beschwerden zogen sie die Sitzung in der ungebührlichsten Weise in die Länge. Staatssekretär Krätke erwiderte sehr wirkungsvoll. Während die Polen die angeblichen corpora üelioti in Gestalt von Postkarten und Briefen auf den Tisch des Hauses gelegt hatten, schickte der Leiter der NeichSpostverwaltung seinerseits polnisch adressirte Briefe de» Reichsboten in den Saal zur gefällige» Ansicht. Auf die polnischen Angriffe erwiderte auch der Nationalliberale vr. Sattler, welcher seines kranken Fußes wegen sitzend sprechen durfte. Natürlich replicirten die Polen und ließen sich hierin durch die große Unruhe im Hause, die sich, je weiter die Zeit vorriicktr, immer mehr bemerkbar machte, nicht stören. Um 2/48 Uhr wurde ter Etat angenommen. Graf Ballestrem wünschle unter lebhaftem Beifall allen Herren glückliche Ostern und dann trennte man sich unter Händeschütteln, um am 15. April wieder zusammenzukommen. 164. Sitzung vom 13. März. An» Tische deS BundesrathcS: Staats sekretäre vi-. Nicberding, Freiherr von Thiclmann, Kractkc, der Präsident des Ncichsciscnbahn - Amts Schulze. Der Präsident Graf von Ballestrcm eröffnet die Sitzung u»l» 1 Uhr 20 Minuten. Fortsetzung -er dritten Berathung -cs Etats; Etat der Reichs-Just tz- Verwaltung. Abg. Bassermann (natl.j glcbt seiner Freude Aus druck über die Mitthetlung -er Presse, daß ein Gesetz wegen Aufhebung dk»s fliegende,» Gerichtsstandes der Presse in Aussicht stehe, und befürchtet, daß die gesetz geberischen Vorarbeiten zum Schutze der Bauhand werker inS Stocken gerathcn seien. Er wünscht, daß die RetchS-Justiz-Berwaltung mit den einzelnen Staate»» in Verbindung treten »nüge, um bei den Kammern für Handelssachen eine Statistik der Processe zu veranlassen, welche spectcll kaufmännische Dinge, rcsp. welche Hand- wcrkersachci» zum Oicgcnstandc haben. Staatssekretär vr. Nied<rtzing bestätigt, daß der Ent wurf eine» Gesetzes, welches die Bestimmung hat, den gegenwärtigen Zustand des Gerichtsstandes der Presse abzuändcrn, den» BundcSrath vorgclegt worden, »nd daß gegründete Hoffnung vorhanden ist, daß dieser Entwurf bald nach den Osterferien dem Reichstage zugeht. Die zum Schutze der Bauhandwerker eingeletteten gesetz geberischen Arbeiten seien nicht in» Stocken gerathcn, die Schwierigkeiten derselben seien allerdings nicht zu unterschätzen, ein Zcitpnnct für ihre Beendigung könne nicht bestimmt werden. Tie gewünschte Statistik wäre vielleicht möglich. Abg. Büsing (natl.). Die in Aussicht genommenen ge setzgeberischen Maßnahme», bezüglich des Schutzes dex
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