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ln Zwickau wohnhaft» war beschuldigt, im März d. I. bei einer Wittwe daselbst, bei der er damals in Logis war, au» einem un- verschlossenen Koffer eine Uhrkette im Werthe von 3 Mk. gestohlen «nd diesen Diebstahl unter den Voraussetzungen des Rückfalls be gangen zu haben. Nach den Ergrbnissen der Beweisaufnahme stellte sich jedoch die That des Angeklagten nur als Unterschlagung dar, weshalb er dem Anträge der kgl. Staatsanwaltschaft gemäß auf Grund von 8 246 des Strafgesetzbuchs zu 1 Monat Gefängniß verurtheilt wurde, worauf er 3 Wochen Untersuchungshaft angerechnet «hielt. E«,t Paar Vielversprechend». Zwickau. In einer unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt gefundenen Verhandlung hatten sich der 14 Jahre alte Schulknabe Erwin Max Schaum und das 13 Jahre alte, aus Schiedel gebürtige Schulmädchen Clara Hedwig Rössel, Beide in Werdau, wegen Siltkichkeitsverbrechen im Sinne von Z 176° des Strafgesetzbuchs zu verantworten. Beide Angeklagten lvurden zwar, da das Gericht j annahm, daß sie zur Zeit der That die zur Erkenntniß der Straf barkeit ihrer Handlungsweise erforderliche Einsicht nicht besessen haben, freigesprochcn, doch bestimmte es gemäß 56 des Strafgesetzbuchs, daß die Rössel einer Erziehuugs- oder Besserungsanstalt zu überweisen, Schaum aber seiner Familie zu überlassen ist. Ein Paar Vielversprechende. Zwickau. In geheimer Sitzung erschienen als Angeklagte, aus der Untersuchungshaft vorgcführt, der 1884 in Stenn geborene und daselbst wohnhafte Hüttenarbeiter Ernst Hermann Demmler und der 1882 in Niederplanitz geborene, in Stenn wohnhafte Zimmermann Ernst Bruno Schädlich. Beide waren des gemein schaftlich begangenen Versuchs eines Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne von 8 176, Ziffer 1 des N.-Str.-G.-B. beschuldigt. Als Verletzte kam die ziemlich 76 Jahre alte Handarbeiterin Christiane vcrw. S. aus Lichtentanne in Frage, die eines Tages Ende Juni d. I. im sogen. Stenner Walde von den beiden Angeklagten über fallen wurde. Sie war als Zeuge erschienen. Demmler wurde zu 2 Jahren 6 Monaten und Schädlich zu 3 Jahren Ge- fänguiß verurtheilt. Jeder erhielt 1 Monat der erlittenen Unter suchungshaft auf die Strafe augerechnet. Holde Weiblichkeit. Zwickau. Das wiederholt, insbesondere auch wegen Diebstahls bestrafte, 26 Jahre alte Dienstmädchen Johanne Frieda Weigelt aus Zwickau stahl am 38. Mai d. I. in der Wohnung einer Dienstvcrmittlcriu in Zwickau vom Boisaale weg einen Kleicerrock im Werthe von 8 Mark und am 4. Juni d. I. in der Wohnung eines Dienstmanns ein auf der Kommode im Vvrsaale liegendes Geldtäschchen im Werthe von 3 Mark mit einem Inhalte von 4 Mk. 25 Pfg. Als die Weigelt wegen dieser Diebstähle verhaftet worden war, erregte sie in den Geschäftsräumen des Polizeiamtes durch lautes Schreien, Schimpfen und Brüllen ruhestörenden Lärm, leistete mehreren Schutzleuten, die sie nach der Arrestzelle abführeu wollten, den heftigsten Widerstand, schlug mit dem Regenschirm nach ihnen, versuchte sie zu beißen, schlug und kratzte sie ins Gesicht, versetzte ihnen Fußtritte und benahm sich wie eine Wüthende, belegte auch einen der Schutzleute mit gröblichen Schimpfworlcn. Das Gericht Verurtheilt« sie wegen Rückfallsdiebstahls, Ruhestörung, Widerstands und Beamtenbeleidignng zu 2 Jahren 4 Monaten Zuchthaus und 1 Woche Haft, sowie zu 8 Jahren Ehrenrechtsverlust. Tie Haststrafe erachtet« man als durch die erlitten« Untersuchungshaft verbüßt. verbrechen und vergehen verschiedener Art. Freiberg. Es wurden verurtheilt: 1) die Fabrikarbeiterin Selma Anna Voigt, geboren 1884 zu Lungwitz, wohnhaft eben daselbst, wegen Diebstahls zu 3 Tagen Gefängniß; 2) der Holzdrechsler Heinrich Fürchtegott Zeidler, 1847 in Neu Hausen geboren, in Olbernhau wohnhaft, wegen Verbrechens gegen 8 176 3 des R.-Str.-G.-B. zu 2 Jahren Gefängniß und 5 Jahren Ehrenrechtsverlust; 3) die LeineweberSwittwe Christiane Juliane Glöckner, geboren 1825 (!) in Ullersdorf, wohnhaft in Olbernhau, wegen Blutschande zu 3 Wochen Gefängniß; 4) der Anstreicher Christian Paul Max Franke, geboren 1883 zu Döbeln, daselbst wohnhaft, wegen SittlichkeitSverbrechens zu 1 Monat Gefängniß. Wrrefkasten. F. K. in M. Ein spezifisches Gist für Ratten und Mäuse, dabei ungistig sür andere Säugethiere, ist der Saft der orientalischen Meerzwiebel. Dia» reibt die Zwiebel z» MuS, das man etwas cinkocht und dann auf Brotschnitten gestrichen, oder mit Kartoffelmus gemischt re. an den von Ratte» besuchten Stellen auslegt. In den meisten Apotheken resp. Drogenhandlungen ist ein zum Gebrauch fertiges Meerzwiebclpräparat zu haben oder kann doch leicht durch diese besorgt werden. Bei Anwendung von Giften, mit Strychnin oder Arsenik vergifteten, frischgebratenen Fischen oder Fleischstücken, Vhospyor- latwcrge, dürfen die Köder nur in sicher verschlossenen Räumen anSgelegt werden, da sonst Hansthiere, Geflügel re., die das Gift finden und fressen, natürlich mit zu Grunde gehen. S. S. 27. 1) Ihre Anfrage, betr. die Erbschaftssteuer, wird Ihnen eder Gemeiudevorstand beantworten. Wir müßten auch erst anfrage». l) Wenn Sie 43 Jahre von Ihrem Erbtheil keine Zinsen beansprucht haben, o ist Verjährung cingetreten. 3) Das Vermöge», das während der Ehe erspart odcr crworbcn worden ist, fällt dem Hinterbliebenen Ehcmanne zu, dessen Stieftochter hat kein Recht daran. 21. W. E. i» R. bei W. Sie finden Ihr kleines Gedicht in dies- wöchentlicher Nummer des „Sächsischen Allerlei." Nt. R. in Großenhain» Wer eine sogenannte Luxusscheibe zer bricht, hat den vollen Werth der zerbrochenen Scheibe und nicht etwa nur den Werth einer gewöhnlichen Scheibe zu ersetzen. Luxusgegenstände giebt es im Rechlssiune überhaupt nicht. Jeder Gegenstand wird nach seinem gemeinen oder Handelswcrth geschätzt. Wohin sollte anders auch Kunst und Knnsthandwcrk kommen? Der höhere Werth eines Gegenstandes legt aber Jedem, um sich vor höherem Schaden zu bewahren, höhere Vorsicht ihm gegenüber auf. Ara»» F. B. in Crimmitschau. Die Antwort auf Ihre Anfrage ist brieflich ersolgt »nd muß bereits am 17. d. Mts. in Ihren Besitz gelaugt sein. In dem Falle, daß eine Wittwe die Mutter des »»ehelichen Kindes ist, besteht ein Alimciitationsansprnch desselben an den natürlichen Vater nicht, wen» die Mutter bereits vor ihrer Verheirathung Mutter eines unehelichen Kindes war. Auch der Mutter steht kein Anspruch zu. An sich sind auch verheirath te Männer zur Zahlung von Alimenten für ein uneheliches Kind verpflichtet. Es ist auch kein Grund ersichtlich, warum sie gerade ausgenommen sein sollten 18 jähe. Abonnent. Sie haben die Wohnung bis zum 1. Oktober Mittags zu räume». Nach 8 1219 des Bürgert. G -B. ist der Vermiether berechtigt, für die überschicßende Zeit wenigstens einen Zins in der Höhe zu fordern, wie er bei dem letzten ZahlnngStermiuc gewesen ist. Gegebenen Falles müßten Sie aber auch für den nachweislichen Schaben auskommen, der dem Vermiether durch Ihre Nichträumung der Wohnung entstanden ist. M. R. in C. Terpentin ist als Hausmittel vielseitig verwendbar. TerpentmspiriiuS ist ein vorzügliches Mittel zur Wiederherstellung des Glanzes von Lackleder. Dauiit abgericbene Schuhe und Reisetasche» sehen fast wie neu aus. — Auf eine Brandstelle, deren Haut aber »och nicht offen sein darf, gestrichen, gewährt Terpentin schnell Linderung des Schmerz»-. — Eine da«H bestrichene Blase auf der Haut vergeht schnell und ist wenig schmerzhaft. — Malschürzen, vor dem Waschen 24 Stunden in Terpentin ciugeweicht, ver liere» alle Oelsarbenflecke. — Etwas Terpentin (ungefähr e!» Eßlöffel voll aus S Liter) dem Wasser zun, Einweichen zugesetzt, verleiht der Wäsche blendende Weiße — Ein in heißes Wasser getauchter und mit Terpentin bespritzter Flanelllappen ist ein gutes Mittel gegen Heiserkeit. Dieser Umschlag wird auch bei Hexenschuß und Rheumatismus verordnet. Gegen Gesichtsreißen angewandt!, soll er ebenfalls oft Erleichterung gewähren. (Mil Vorsicht an zuwenden bei zarter Haut!) — Einige Tropfen Terpentin, in Kisten und Schränk« gegossen, halten die Motten ab. — Alte Lappen mit Terpentinöl getränkt und in die Nähe von Mänselöchern gelegt oder üineingcfleckt, vertreiben diese Thiere vollkommen. Es ist jedoch gut, das Ocl von Zeit zu Zeit zn erueucrn. — Einige Tropfen Terpentin der Stärke zugesetzt, verhindern dar Ankleben des Plätteisens- — Um Oelsarbenflecke ans Kleider» z» entfernen» muß man diese nicht waschen, sondern mit einer schmalen, kleine» Bürste darauf reiben. Man muß am Anßenrand des Fleckes beginne» und dann nach der Mitte zu gehen, um ihn nicht zu vergrößern. — Terpentin mit Wach» vermischt, giebt bekanntlich sehr gute Bohnermasse. Ein in Terpentin ans« gedrückces Tuch macht Wachsleinewand wieder glänzend. — Eine Mischung von zwei Theilen Olivenöl und einem Theil Terpentin giebt eine cmpfehlenS- werthe Möbelpvlitur. Es entfernt sofort alle Abdrücke von Fingern u. s. m» von den Möbeln. E. B. irr Klingen thal. war bereits überholt. Ihre Einsendung über die Graslitzer Affair« vso Lkekrteu Herren SeÄtrern von «r»U 8rU«r» vwxkslls ivl» meine voMrol-vüodor Kr Vvtrö-Lwots 1» M Voppvlimmmerü von 1-1VVV mit um! oiimr kii'M-kiniIl'uvil «u äon Alkxsnllkr Wiel>8 Diaoli- uriä 8isin<1i?iiolLsrsi eiivmnilr, IksLtor8lr. 5. »««»chts-Settnng. Und was war der Grund des unversöhn lichen Hasses der beiden Brüder? Sie waren Beide in ein und dasselbe Mädchen verliebt, das leichten Herzens Beide am Narrenseil führte und Beide betrog!" Das abbestellte Rendezvous. „Schuldig?" — erwiderte die Näherin Hildegard L. in B. auf die Frage des Vor sitzenden, ob sie sich schuldig bc'enne, am 11. Mai d. I., Abends, den Silberschmied Moritz C. körperlich mißhandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, — „Schuldig? Nein, Herr Präsident; ich möchte wissen, wo da die Schuld sitzt, wenn man Jemandem zukommcn läßt, was er reichlich und redlich verdient hat. Und mehr habe ich wahrhaftig nicht gethan." Auf die Aufforderung des Vorsitzenden schilderte das kleine Fräulein den Sachverhalt wie folgt: „Als ich den Menschen kennen lernte, — es war bei einem Tanzkränzchen, das ich mit meiner Freundin besuchte, — da war er zuckersüß und konnte sich gar nicht genug thun in Galanterie und Zuvv.kommenheit. Fräulein Hildchen vorn und Fräulein Hildchen hinten, und wenn ich nur cu en Wunsch aussprach, da war er gleich bei der Hand, um ihn mir zu er'üllcn. DaS gefiel mir natürlich, und ich hatte nichts dagegen, daß er mit mir ging und mich von da ab immer Sonntag? abholtc. Aber trau' Eins nur den Männern was Gutes zu! Nichtsnutzige, falsche, treulose Geschöpfe su d sie alle mit einander. Nach einigen Wochcnwurde er merklich kühler, fing bei jeder Gelegenheit Zank mit mir an »nd blieb oftmals des Sonntags aus, ob gleich ich ganz gut wußte, daß er Zeit und Geld hatte. Vcrmnthlich amüsirte er sich anders wo besser. Das wurde mir aus die Dauer unerträglich. Ich wollte Gewißheit haben. Meinethalben mochte er sich zum Kuckuckschccrcn; mir war nicht bange um ihn, und einen Andern konnte ich alle Tage haben, wenn ich wollte, an jedem Finger eine»; aber er sollte mirs ehrlich sage», was ich ton ihm zn erwarten hätte. Darm» sandte ich ihm am 11. Mai, Bormittags, durch einen kleinen Jungen aus unser», Hause einen Brief, worin ich ihn kurz «nd gut anfsvrdcrte, mir klaren Wein ein- tuschänken. Als Antwort bekam ich einen Zcktel mit der Bitte, gleich nach Feierabend auf dem Morgcnaucr Damm um Eingänge zu de» Vürgersälen auf ihn zn warten Ich war pünkt lich zur Stelle, aber wer nicht kam, war der Lump. Einen Dienstmann schickte er mir hin und ließ mir sagen, ich möchte nur wieder nach Hause gehen, er hätte leider keine Zeit. Ter Dicnstmann aber ließ sich von mir bekitscheln und gestand mir, daß der saubere Bruder in einer Mädelkneipe säße und die Kellnerin poussirte. Na, da Hab' ich nicht erst lange überlegt, sondern bin in das Lokal, das ein anständiger Herr gar nicht besucht, hingegangen und Hab' ihm vor seiner neuen Herzallerliebsten den Standpunkt klar gemacht." „Das heißt, Sie haben Ihren Sonnenschirm an ihn, zerschlagen und ihm schwere Verletzungen am Kopfe zugefügt," — schaltete der Vor sitzende ein. „Stimmt, Herr Präsident, verdient hätte er eigentlich noch viel mehr." Das rabiate Fräulein wurde zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt. Am einen alten Hat. Seit einige» Tagen lag an e nein Wiesen- rain auf der Feldflnr des Dorfes F. ein alter fuchsiger Zylindechut. Es war ein ehrwürdiges Stück, das jedenfalls schon vor einem Menschen- alier ci'nmal das Haupt eine- Bräutigams geziert satte, als er niit seinem Bräutchen am Arme zur Kirche ging. Später mochte der Hut ein wechselvolles Schicksal erlebt habe»; vielleicht hatte er auch einmal in einem Kriegcrvereine, wo man bekanntlich die größte Varietät von Cylindern findet, einem wackeren Miiglicde gedient und bei Leichen- paradcn trutziglich aus dem Haupte seines Herrn gesessen, militärisch aufgerichtet mit den Nachbar» zur Rechten und zur Linken. Wer weiß, was er später noch Alles erlebt hatte: möglicher Weise würden seine Irrfahrten eine» ganz artigen Roman abgeben; leider wissen wir zu wenig davon, um diesen Roman hier auch nur skizzenhaft audeuten zn können. Zu letzt war es aber mit ihm sehr stark abwärt» gegangen. Sein letzter Besitzer war ei» Hand- werksbursche gewesen, der mit ihm frohen MutheS landauf — landab gewandert, zuletzt aber doch zu der Ueberzeugung gelangt war» daß die sehr defekte Angströhre selbst für die Walze schon zu schlecht sei, und sich deshalb des wcrthlosen Stückes ohne sonderliche Umstände aus sieiem Felde entledigt hatte. Seitdem lag er dort und trauerte im schönen Frühlingssonnenschein um seine längst- vergangcne Glanzzeit, während das frische Grün ringS um ihn munter aufsproßte. Die ab und zu vorübertrottenden Dorfköter hatten sich schon wiederholt gröblich an ihm ver gangen, seitdem einmal einer damit angefangen, ihm seine Nichtachtung in der bei Hunden gebräuchlichen Weise zu bezeigen; deshalb hatte auch ein Meisenpärlein, das ursprünglich die Absicht gehabt, in dem geschützten Hohl- raum der Röhre sein Nestchen zu bauen, von diesem Plane endgültig Abstand genommen, und nun war der einst so stolze Hut von Allen verachtet, ein trauriges Beispiel dafür, wie gute Dienste in dieser Welt belohnt zu werden pflegen, wen» der Dienende altersschwach, ge brechlich und dienstunsähig geworden ist. Doch nein, man soll nicht voreilig schel te»! In unserer ökonomisch vorgeschrittenen Zeit findet am Ende noch jedes Ding seine Verwerthung, mag es auch noch so werlhlvs erscheinen. Auch der invalide Cylinder sollte nicht nur noch einen Liebhaber finden, sondern aus seine alten Tage sogar zu ungeahnter Bedeutsamkeit gelangen und die Rolle eines oor;-U8 äklioti spielen. Auf einem Gange nach seinem ganz nahe dabei liegenden Felde fand ihn nämlich der Stellenbcsitzcr Wilhelm W-, und da er just mit der Absicht umging, auf dem höchsten der Kirschbäume in seinem Garten, die gerade in schönster Blülhe standen, einen Spatzenschreck anzubringe», so meinte er, der alte Hut fei als Krönung für diese groteske Puppe eben recht, hob ihn auf, klopfte de» Schmutz davon ein wenig ab und trug ihn trotz des nicht eben zarten Duftes, der davon ausströmte, nach Hanse,, wo er auf den ihm zugedachte» Platz gestülpt und mit einem Bindfaden fest gebunden wurde. Unglücklicher Weise hatte Nachbar St„ ein anderer Slellenbesitzer des Dorfes, das Auf heben des Hutes, der aus seinem Wiesenrmn gelegen, von fern beobachtet, und da er dem Nachbar W. von wegen einer uralten Grenz- flreitigkeit spinnefeind war» sandle er umgehend eine Denunziation an die Staatsanwaltschaft, worin er behauptete, W. habe ihm einen Hut gestohlen. Auf diese Weise kam W. aus die Anklage bank und die streitige Kopfbedeckung der Vogel scheuche fein verpackt und verschnürt als Beweis auf den Gerichtstisch. Der in Ehren ergraute Angeklagte, ein unbescholtener Mann von einigen sechzig Jahren, mußte es anhören, daß er dringend verdächtig sei, seinem Nachbar einen Cylinderhut gestohlen zu haben, Ver setzen wider 8 243 St.-G.-B. Doch es kam nicht so schlimm, wie er befürchtet halte. Als das Asservat ausgepackt wurde, da erkannte Männiglich, daß er sich um eine herrenlos« Sache handelte, die Jeder sich aneignen kan«. Das Urtheil lautete daher auf Freisprechung. Die Geschichte lehrt, was ein Prozeß-Hansel selbst aus einem weggcworfenen alten Hut« noch zu machen versteht. Schutz -er Pfau-gläubiger bei Feuer versicherungen. Aus der Policenklansel in einem Feuer versicherungsvertrage, wonach die Gesellschaft für den Fall des Verlustes des Entschädigungs anspruchs durch Schuld des Versicherten sich verpflichtet hatte, die Entschädigungssumme soweit nöthig, zur Befriedigung der zur Zeit des Brandes eingetragenen Gläubiger, gegen Zession ihrer Rechte, zu verwenden, hatte, nach» dem über das Vermögen des Versicherten der Konkurs eröffnet worden war, der Konkurs verwalter den Anspruch hergeleitet, daß di» Entschädigung behufs Befriedigung diese« Gläubiger an die Konkursmasse herausznzahlen sei. Dieser Antrag ist von dem I. Zivilsenat des Reichsgerichts durch Urtheil vom 8. Febr. cr. mit folgender Begründung zurückgewiesen worden: Die in Bezug genommene Police« bcdingung erzeugt sür den Versicherten über haupt keinen Anspruch, den man sonst auch dem Brandstifter zugestehe» müßte, und ein Recht, das der Versicherte nicht besessen hat, kann auch die an seine Stelle getretene Konkursmasse nicht verfolgen. Bei dieser Be stimmung kommt das Interesse des Versicherten gar nicht in Betracht; seine Rechtsklage wirt^ da die Gesellschaft den eingetragenen Gläubiger nur gegen Zession der Rechte gegen den ver sicherten Eigenthümer aus der verwirkte» Ent schädigung zu befriedigen hat, nicht geändert. Für die rechtliche Beurtheilung ist es uner heblich. ob man hier einen Vertrag zu Gunsten eines Dritten (des eingetragenen Gläubigers) oder eine Geschäftsführung ohne Auftrag als vorliegend annimmt. Jedenfalls betrifft der Vertrag, wenn derselbe auch von dem Ver sicherten inr' eigenen Namen abgeschlossen ist, so weit er die Befriedigung des Gläubigers aus der verwirkten Entschädigung stipuliich lediglich ei» Geschäft dieses Gläubigers. Rechte aus demselben können daher auch nu« diesem Gläubiger erwachsen.