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02-Abendausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.01.1902
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-01-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020111026
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902011102
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902011102
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-01
- Tag 1902-01-11
-
Monat
1902-01
-
Jahr
1902
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die a r r r 2 g n t r t rufe g Zu r die nden ken» sem !ein zur !lb- nn rbe auf in len ein rer Ick- >en sind eine änkte den»- der inzu: einer , 'st einen bt er t der »echt, erster us ll. ur rem ZU- :ßen ein ein- iner roß- len- ;ent irg, von von ins. Ilie we irr in« on en en. m- che in elt ,e. )r. dt Um irth- zu die en- lfach mrch das men. ucht, lichst r in der ngs- der die gen. den früheren'StaatSanwalt in Bonn, Herrn Geheimrath Wendelstadt in Berlin, hat treffen wollen. Der n<1 1 genannte Herr Wendelstadt ist Gebeimer Ober» regierungSrath und vortragender Rath im preußischen Handels» Ministerium. — Die vereinigten Verbände der Berliner Holz industrie hatten dem deutschen Holzarbeiterverband folgendes Ultimatum gestellt: Falls der am Freitag tagenden Delegirten-Bersammlung der Tischler-Jnnung zu Berlin vom Deutschen Holzarbeitcrverband die Aushebung der bestehenden und die Unterlassung jeglicher weiteren stillen oder öffentlichen Sperren, sowie das Zurückziehen der unter stützten Streikposten nicht schriftlich und zwar bis 9'/, Uhr Abends zugesichert ist, wird die Entlassung von 10 Pror. der in den Berliner Betrieben beschäftigten Mitglieder des Deutschen Holz» orbeiterverbandes beschlossen und sofort durchgesührt werden. Da der Holzarbeiterverband die geforderte Erklärung nicht abgegeben hat, wurde die Ausführung der Maßregel beschlossen, womit daS Executivcomitv beauftragt wurde. — Die Auflösung des Goetbe-BundeS wird aus dem Umwege über Wien angekündigt. Sudermann, Fulda und Professor v. Liszt — so wird dem dortigen „Fremdenbl." geschrieben — hätten eingesehen, daß bei der jetzigen Struktur deS Bundes jede öffentliche Bethätigung zur Unmöglichkeit würde und deshalb den Entschluß gefaßt, ihre Mandate in aorxoro niederzulegen, zu welchem Ende auf den 12. Januar (also den kommenden Sonntag) eine Versammlung einberufen worden sei. Vielleicht würde bei der Gelegenheit dann der ganze Bund ausfliegen; scharfe Parteigegensätze zerklüfteten ihn in seinem Innern und jeder Versuch, zu all gemeinen, die Oeffentlichkeit bewegenden Fragen Stellung zu nehmen (das „Fremdenblatt" nennt die „Duellfrage" auS Anlaß des Jnsterburger Falls und die kaiserliche Kunst rede), sei bislang an ihnen gescheitert. — Die beiden auf Grund wiederholter commissarischer Berathung ausgearbeiteten Gesetzentwürfe wegen Sicherung der Forderungen der Bauhandwerker sind bekanntlich den Einzelregierungen zur Begutachtung zugegangen. Sobald die Gutachten sämmtlich eingegangen sind, was augenblicklich noch nicht der Fall ist, werden zunächst weitere kommissarische Be- rathungen in der Frage stattsinde». — Der Oberpräsident von Hessen-Nassau, Staatsminister Graf Zedlitz.Trützschler, ist hier eingetroffen. — Das Befinden des Reichstagsabgeordneten vr. Lieber in Camberg soll sich neuerdings wieder bedenklich verschlimmert haben. — Dem Vernehmen der „Kreuzztg." nach tritt der Regierungs- Präsident v. Heyer in Liegnitz in den Ruhestand. Zu seinem 'Nachfolger soll der Geh. Regierungs-Rath im landwirthschastlichen Ministerium Frhr. v. Seherr-Thoß in Aussicht genommen sein. * Tetmol-, 10. Januar. Zu dem bekannten Renten- processe des Grafen Erich zur Lippe-Weißenfeld gegen den Graf-Regenten und dessen Brüder ist gestern das Urtheil beim hiesigen Landgericht gesprochen. Es wurde, nach rer „L. Lz." dahin erkannt, daß die Mitglieder der Biesterfelder Speciallinie seit 1884 nicht mehr berechtigt zum Empfang der Rente seien, da der Beweis der frei herrlichen Abstammung der Modeste von Unruh nicht zu führen ist. In Folge dessen ist der Regent und Graf Leopold zur Rückzahlung der seit 1884 erhaltenen Rente, soweit Graf Erich'S Antheil in Frage kommt, verurtheilt. Bezüglich des letzteren hat sich das Gericht für zuständig erklärt, da Gras Leopold seinen Wohnsitz in Meinberg hat. Die Verhandlung gegen die anderen Brüder des Regenten wurde ausgesetzt, da noch geprüft werden soll, ob das hiesige Landgericht zuständig ist. Auch die Kammer wurde ver urtheilt, die Rente an den Grasen Erich auszuzahlen. Sie batte sich auf den Standpunkt gestellt, daß sie nur an den jeweiligen Chef der Linien auszuzahlen habe, mit den ein zelnen Mitgliedern der Linien aber keine direkte Berührung habe. Das Landgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß jedes rentenberechtigte Mitglied seinen Antheil direkt von der Kammer verlangen könne. * Elberfeld, 10. Januar. Nach einer Mittheilung des Oberbürgermeisters Funck aus Berlin hat der preußische Justizminister eine eingehende Untersuchung angeordnet über die Verhängung der Untersuchungshaft über Herrn Kulenkampsf, von der vor einigen Tagen berichtet wurde. Ebenso hat der Minister des Innern über die Behandlung des Untersuchungsgefangenen im Gesängniß eine Untersuchung eingeleitet. — Im Landtage soll die Angelegenheit der „Elb. Ztg." zufolge von den Abgeordneten von Knapp und Böttinger zur Sprache gebracht werden. Ferner bat der Bremische BundeSratbsbevollmäcktigre Senator vr. Pauli wegen der Behandlung und Verhaftung Kulen- kampff'S, der Bremischer Staatsangehöriger ist, Beschwerde beim Reichskanzler erhoben. * Waldbröl, 10. Januar, Bei der gestrigen Reichs» tagSersatzwahl sind im Kreise Waldbröl an Stimmen abgegeben: für Rolfss (nl.) 1956, für Amtsrichter Becker (Centr.) 795. („Köln. Ztg.") * Weimar, 10. Januar. In Folge der starken Ueber- füllung des Juristenstandes, die im letzten Jahre wieder zugenommen hat, und des fortdauernden Andranges zu den juristischen Berufsarten bat das großherzogliche Staatsministerium an die Direktoren der Landesgymnasien eine Verfügung erlassen, daß die mit dem Reifezeugniß ab gehenden Schüler davor gewarnt werden sollen, daS Studium der Jurisprudenz zu ergreifen. * Altenburg, 10. Januar. Die herzogliche Regierung bat, wie halbamtlich gemeldet wird, beim BundeSrath den Erlaß eines ReichSwohnungSgesetzeS beantragt. -4- Altenburg, 11. Januar. Heute traf auf dem hiesigen Residenzschlosse Prinz Friedrich Heinrich von Preußen ein. Gestern Abend kam Prinz Albert von Sachsen- Altenburg nebst Familie zum Besuch am Herzog!. Hofe an. (D Frankfurt a. Vt, 10. Januar. Heute Nachmittag zog ein Trupp von mehreren hundert Arbeits losen, vom Roßmarkt kommend, unter großem Lärm durch die Zeil und die Kaiserstraße bis zum Bahnhofe. An der Liebfrauenstraße kam eS zu einem Zusammenstöße mit der Polizei; die Schutzleute zogen blank und trieben die Menge vor sich her; es wurden mehrere Verhaftungen vorgenommen.. An besonders gefährdeten Stellen waren Doppelposten von Polizeibeamten aufgestellt und reitende Patrouillen durchzogen die Altstadt. Ernstere Aus schreitungen sind nicht vorgekommen. Oesterreich-Ungarn. Koloman Tisza. * Pest, 11. Januar. (Telegramm.) Gegenüber den auswärts verbreiteten Meldungen über eine bedenkliche Er krankung Koloman TiSza'- wird festgestellt, baß sein Befinden sich i» letzter Zeit bedeutend gebessert habe. Gestern mußte TiSza einer leichten Erkältung wegen daS Bett hüten. Frankreich. Demonstration gegen bas Ministerium. * Lyon, 10. Januar. Die Minister Mille rand, AndrL und B6raiS kamen hier an und begaben sich nach dem Stadthause. AlS Millerand dieses verließ, wurden Kundgebungen veranstaltet, wodurch r- zu Schläge reien kam. Einige Manifestanten, die sich dem Minister genähert und gepfiffen batten, wurden verhaftet. Der Ministerpräsident Waldeck-Rousseau kam hier später au» Nizza an und wurde von den bereits ringetroffenen Ministern empfangen. Die Menge begrüßte den Ministerpräsidenten mit den Rufen: „Es lebe Waldeck-Rousseau! ES lebe die Republik!" Großbritannien. Dies Klub — Kein Engel ist so rein . .. * Manchester, 11. Januar. (Telegramm.) LordBalfour hielt gestern vor einer großen Versammlung eine Rede und führte aus, daß das Gebiet, auf dem sich der Guerilla- krieginSüdafrika abspiele, immer kleiner werde und daß die Guerillabanden weiter und weiter fortgedrängt würden. Auch er sei mit Lord RoseberyHer Ansicht, der Umstand, daß die öffentliche Meinung auf dem europäischen Continent England so ent schieden feindlich sei, sei eine ernste Sache. Rosebery denke wie die Regierung, daß dieser gerechte Krieg human geführt sei. Redner hoffe, daß vielleicht diese Erklärung Lord Roseberys im AuSlande eine Wirkung auSüben werde. Die Engländer lehnten eS ab, Betrachtungen an zustellen über diese widrige Fluth von Schmähungen, die unaufhörlich von der kontinentalen Presse auSgegossen würden (Beifall); sie lehnten eS mit einem gewissen Wider willen und einer gewissen Indifferenz ab. Auch er hege diesen Widerwillen, bleibe aber nicht gleichgiltig, sondern halte das für eine sehr ernste Sache, weil England und die übrigen civilisirten Nationen in Europa und Amerika mit allen Eifersüchteleien doch durch ein gemeinsames brüderliches Band verknüpft würden. Wenn somit alle einer Familie der Nationen angebörten, wie thöricht sei es dann doch von einem Mitgliede dieser Familie oder von einer Gruppe von Mitgliedern, ein anderes Mitglied mißznverstehen und zu schmähen, wie England mißverstanden und geschmäht werde! Jene Leute würden keinen Gewinn davon haben, wenn sie sich ein so falsches Bild von dem Charakter und den Eigenschaften einer großen Nation machten, wie der englischen, und wenn er auch weit entfernt sei, zu sagen, daß sie in der Welt der internationalen Politik wie auf anderen Gebieten die größten Leidtragenden seien, so müsse doch England für seine Umgebung ein entsprechendes Ver- ständniß haben. Dieser Ausbruch eines so entschiedenen UebelwollenS erschüttere auf alle Fälle für den Augenblick jeglichen Glauben an den Gedanken der Civili» sation. Welchen Werth habe die allgemeine Zu stimmung der öffentlichen Meinung, wenn man sehe, wie sie sich in einer solchen schmutzigen und widrigen Gestalt zeige? Diejenigen, die dabei irgenwie betheiligt oder irgendwie dafür verantwortlich seien, seien ebenso verant wortlich für die Verhinderung einer Weiterentwickelung der gesunden öffentlichen Meinung und deS Volksge- wissenS. Seiner Ansicht nach könne man dem Muthe und der Humanität der Armee irgend einer Nation kein höheres Lob ertheilen, als wenn man sage, daß sie dem Muthe und der Humanität nahekomme oder beide erreiche, die die eng lischen Soldaten in Südafrika bewiesen. (!) Asten. Tungfuhfiang. * Peking, 10. Januar. (Reuter s Bureau.) Es verlautet, daß Tungfuhfiang nicht verhaftet worden ist. Der Gouverneur von Kansu fürchtet sich, seine Verhaftung vor- zunehmen wegen des Einflusses, den Tungfuhfiang bei den Mohamedanern besitzt. Amerika. Wirren in Mittel- und Südamerika. * London, 10. Januar. Dem „Router'schcn Bureau" wird aus Washington gemeldet, wahrscheinlich werde sich Admiral Higginson mit dem Flaggschiffe „Kearsarge" und einigen anderen Schiffen des Nokdatlantischen Geschwaders in die venezolanischen Gewässer begeben; doch sei damit nicht die Absicht irgendwelchen angriffsweisen Vorgehens gegen Venezuela verbunden, sondern es 'handele sich nur um «ine Vor sichtsmaßregel, für den Fall, daß bei einem etwaigen Erfolge der Aufständischen völlig gesetzlose Zustände ointreten sollten. * Buenos Aires, 10. Januar. (Telegramm.) Eine Depesche aus Asuncion in Paraguay meldet: In Folge der Präsidentenwahl ist hier eine Revolution äus- ge krochen. Der Präsident hat seine Entlassung e i n g e r e i ch t, die vom Kongreß angenommen wurde. Es kam zu einem bewaffneten Zusammen st oße innerhalb des Congreßgebäudes. Senator Facundo Juafran wurde getödtet, General Caballero und die Senatoren Migte und Corbalan-Fectas, sowie der Deputirte Carreras wurden schwer verwundet. Der Congreß hat den Vicepräsidenten mit der Exekutivgewalt betraut. .Die revolutionäre Partei unterstützt die Kandidatur von Guillermo Rios. (Wiederholt.) Gerichtsverhandlungen. Die Ermordung des Rittmeisters v. Krosigk vor dem ReichS-MilitSr-vericht. (Unberechtigter Nachdruck verboten.) verlin, 11. Januar. Die Ermordung de» Rittmeisters v. Krosigk in Gumbinnen, dies traurige Drama, das nun schon fast ein ganzes Jahr lang die Oeffentlichkeit in hohem Maße beschäftigt, gelangt heute vor dem ersten Senat des Reichs-Militär-Gerichts zur Verhandlung. Ter 42jährige Rittmeister und Escadronschef v. Krosigk, Sohn Les Generals der Cavallerie v. Krosigk, befehligte, wie erinnerlich, die vierte Schwadron deS in Gumbinnen garnisonirenden Pommerschen Dragoner-Regiments von Wedel Nr. 11. Am Nachmittag des 2l. Januar 1901 nahm v. Krosigk mit einigen Abtheilungen seiner Schwadron Reitübungen vor. Es handelte sich in der Haupt- sache um da» Einreiten der Remontepferde. Ein heftiger Regenschauer rieselte auf den Casernenhof, der Abend hatte längst zu dämmern begonnen, es mochte zwischen 4'/s bi» 4'/i Uhr Nachmittags gewesen sein, da sauste eine Karabinerkugel in die Reitbahn. Die Kugel ging dicht an dem Kopse des Wacht meisters Buckpesch vorbei, traf den in der Mitte der Reit bahn stehenden Rittmeister von Krosigk mitten in die Brust und durchbohrte ihm das Herz und die große Lungenschlag- oder. Der Rittmeister rief in seiner Bestürzung dem neben ihm stehenden Oberleutnant von Hofmann zu: „Haben Sie geschossen?" Noch ehe aber von Hofmann antworten konnte, fiel der Rittmeister zur Erde. Oberleutnant v. Hofmann ließ den schwer verwundeten Rittmeister sofort auf eine Strohpuppe legen und ihm die Kleider ausknöpfen. Alsdann befahl v. Hofmann, den noch schwach athmrnden Rittmeister in den nächsten Stall zu tragen. Inzwischen hatten Soldaten einen Arzt herbeigeholt, v. Krosigk war aber inzwischen verschieden. Woher di« Kugel gekommen war, konnte man zunächst nicht feststellen. Allein vor der Reitbahn, in der Nähe eines Gucklochs, stand ein Karabiner, in dem noch rin scharfer Schuß enthalten war. Die nähere Unter- suchung ergab, daß dieser Karabiner vom Thätrr benutzt worden war Der Dragoner, dem dieser Karabiner gehörte, befand sich, al ber Schuß fiel, in der Reitbahn, dessen Thäterschast war mithin an-geschlossen. Zwei Dragoner wollen zur Zeit der That am Guck loch zwei Leute mit steifen Mützen und Mänteln, d. h. also Unter« osficierr, stehen gesehen haben. Der Verdacht fiel auf den 1878 geborenen Unterossicirr Franz Marlen und dessen Schwager, den 1871 geborenen Sergeanten Gustav Hickel. Marten soll, kurz eh« der Schuß rrsolgte, in der Nähe der Stelle gewesen sein, wo der Karabiner ursprünglich gestanden hat. Er hatte sich auch durch einige Redensarten verdächtig gemacht und wußte nicht genau anzugrben, wo er sich zur Zeit der That ausgehalten habe. Auch lenkte sich deshalb der Verdacht aus Marten, da dieser am Sonnabend, den 19. Januar, und am LI. Januar Mittag-, also wenige Stunde vor dem Morde, von dem Rittmeister v. Krosigk wegen schlechten Reitens eines Remontepferde- arg getadelt, ja ihm sogar besohlen wurde, vom Pferde abzusteigen und einem jungen Dragoner da» Pferd weiter reiten zu lassen. Letzterer, der inzwischen zum Gefreiten ernannte Stumbrieß, soll sofort verstanden haben, da» Pferd zu reiten. Dadurch soll Marten, dem da» Zeugniß eine» ehrgeizigen Menschen gegeben wurde, in große Erregung gerathrn sein. Dazu kam, daß der Vater de« Marten, der früher Wachtmeister der vierten Schwadron war, sich wegen schlechter Be handlung von Seiten deS Rittmeister- zu einer anderen Schwadron hatte versetzen lassen. Da angenommen wurde, daß Marten ohne Deckung die That nicht au-führen konnte, im klebrigen auch zwei Leute mit steifen Mützen ain Guckloch gesehen worden waren, Hickel auch über seinen Aufenthalt zur Zeit der That nicht genaue Angaben machen konnte, und er außerdem der Schwager Marten's war, so wurden Marten und Hickel von dem Kriminalkommissar von Bäckmann aus Berlin verhaftet und die Anklage wegen Mordes gegen sie erhoben. Unter- ossicier Domning, ebenfalls von der vierten Schwadron, wurde angeklagt, den Hickel begünstigt zu haben. Bekanntlich sand vom 30. Mai bis I. Juni 1901 vor dem Kriegsgericht der zweiten Division und zwar im Mannschasts-Speisesaale der Dragoner-Caserne zu Gumbinnen, unter dem Vorsitz des Kriegs- gerichtsraths Schulz-Berlin, eine sehr eingehende Verhandlung statt. Der Vertreter der Anklage, Kriegsgerichtsrath Lüdicke-Inster burg beantragte gegen Marten und Hickel wegen Mordes und Meuteret die Todesstrafe, gegen Domning die Frei- sprechung. Der Hauptzeuge, Dragoner Skobeck, wurde jedoch, da ihn der Gerichtshof seiner vielen widersprechenden Aus sagen wegen für vollständig unglaubwürdig hielt, nicht vereidigt. Aus diesem Anlaß wurden die Angeklagten sämmtlich freigesprochen, nur Marten wurde wegen Fahnenflucht zu 1 Jahr Gesängniß und Degradation verurtheilt. Gegen dieses Urtheil legte der Gerichts herr, Generalleutnant v. Alten, Berufung ein. Infolge dessen gelangte die Angelegenheit vor dem Ober-Kriegs- gericht des ersten Armee-Corps nochmals nnd zwar ebenfalls in Gumbinnen in demselben Mannschasts-Speisesaale zur Verhandlung. Diese Verhandlung, die vom Ober-Kriegsgerichtsrath Scheer-Königs- berg i. Pr. geleitet wurde, währte vom 15. bis 20. August 1901. Dieser Gerichtshof beschloß die Vereidigung des Dragoners Skobeck und verurtheilte Marten wegen Mordes nnd Meuterei zuin Tode, sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und Ausstoßung auS dem Heere und sprach Hickel frei. Gegen dieses Urtheil hat sowohl Marten als auch der Gerichts herr Revision eingelegt. Der Vertheidiger des Marten, Rechts- anwalt Burchard-Insterburg, begründet die Revision in der Hauptsache, daß das Ober - Kriegsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt war. Nach 8 68 der Militär - Straf - Gerichtsordnung bestellt der commandirende General als Gerichtsherr die zur Bildung des Ober - Kriegsgerichts erforderlichen Osficirre. Die Bestellung erfolgt alljährlich vor dem Beginn des Geschäftsjahres für die Dauer desselben. Da nach 8 22 des Einsührungesrtzes zur Militär-Straf-Gerichtsordnung das Geschäftsjahr mit dem Kalender- jahr zusammenfällt, hätte der Gerichtsherr alle Osficiere, die im Jahre 1901 als Richter fungiren sollten, vor dem 1. Januar 1901 bestellen müssen. Die militärischen Richter sollen aber erst sämmtlich im Juni 1901 als Mitglieder des Ober-Kriegsgerichts ausgewählt worden sein. Der Gerichtsherr, bezw. der Vertreter der Anklage in der Verhandlung vor dem Ober-Kriegsgericht, Ober-Kriegs- grrichtsrath Meyer-Königsbecg i. Pr, begründet dem Vernehmen nach die Revision gegen die Freisprechung Hickrl's in der Haupt sache, daß das Oberkriegsgericht im Lause der Hauptverhandlung einen von dem öffentlichen Ankläger gestellten Antrag ab lehnte, die vernommenen Zeugen wiederholt und eingehender über den Aufenthalt Hickel's zur kritischen Zeit zn be- fragen. Da dem öffentlichen Ankläger dies Beweismittel ab geschnitten wurde, so gab er sogleich einen Protest zu Protokoll. (Die Nachricht, daß die Freisprechung Hickel's rechtskräftig geworden, ist falsch.) Aus diesem Anlaß gelangt die Angelegen, heit nunmehr am Sonnabend vor dem Reichs-Militär- Gericht in der Revisions-Instanz zur Verhandlung. Den Gerichtshof werden bilden: Generalmajor v. Kaltenborn-Stachau (Vorsitzender), Senatspräsident vr. zur. Weiffenbach (Verhandlungs leiter), die Majore v. Arnim, v. Trotha und v. Heinneccius (mili tärische Beisitzende) und die Reichs-Militär-Gerichtsräthe Mentz und Twele (juristische Beisitzende). Die Anklagebehörde wird Obcr- Militäranwalt Frhr. v. Pechmann vertreten. Die Vertheidigung für Marten wird Rechtsanwalt vr. v. Simson (Berlin) sichren. Für Hickel ist bisher kein Vertheidiger bestellt. Die Angeklagten werden zur Verhandlung nicht erscheinen. (Fortsetzung folgt.) Folgenschwere Erlebnisse eines deutsche» Soldaten in China. Das Kriegsgericht der 38. Division verhandelte in Erfurt gegen Len Reservisten Schlotbauer aus Gotha wegen Fahnenflucht im Felde, Betrugs, Diebstahls, Unterschlagung und Preisgabe von Unisormstücken. Sch. diente beim ersten Seebataillon und hat in diesem die Expedition nach China mitgemacht. Als die Rückreise am 18. August v. I. nach Deutschland angetreten werden sollte, faßte er jedoch den Entschluß, in China zu verbleiben. Da er keine Geldmittel besaß, so stahj er zwei Pferde nebst dem dazugehörigen Sattelzeug und verkaufte sie an den Wirth einer jenen vielen zweifel haften Wirthschaften. Einen Civilanzug, dessen er hier ebenfalls habhaft werden konnte, vertauschte er gegen seine Uniform, und fort ging es nun, indem er sich von einem Kuli mit einem kleinen Boote nach dem Cap Jeschke rudern ließ. Doch hatte er einen schlechten Tausch gemacht. Ohne auch nur ein menschliches Wesen anzutresfen, irrte er zwei volle Tage planlos aus der Insel umher, ohne Nahrung zu finden. Angst und Verzweiflung packte den Ausreißer, der sich schließlich durch lautes Rusen und Schwenken mit einem Kleidungsstücke am Ufergestade einem vorübersahrenden Boote bemerkbar machte. Dies befreite ihn auS seiner gefahrvollen Lage und nahm ihn mit zurück. Er meldete sich nunmehr frei- willig wieder in Tsingtau bei seinem Truppentheile, mit dem er dann die Rückreise nach Deutschland antrat. Unter Thronen gestand Schlothauer vor dem Kriegsgerichte seine unüberlegte That ein, die ihm 5'/, Jahr Gesängniß und Versetzung in die 2. Classe des Soldatenstanbes einbrachte. Königliches Landgericht. 6. Leipzig, 10. Januar. Eine schwere, aber durchaus wohl verdient« Strasr dictirte der Gerichtshof dem 30 Jahre alten Dach- decker Johann Friedrich B. aus Altenhain wegen gefährlicher Körperverletzung zu. B-, der wegen Körperverletzung bereits mehr fach mit Gesängniß bis zu 10 Monaten bestraft ist, hatte am 1b. September mit mehreren Bekannten eine Partie gemacht und war zuletzt im Altenhainer Gasthof, in welchem Tanzmusik war, eingekehrt. Hier hatte er mit dem Waldarbeiter L. in der freund schaftlichsten Weise Bier getrunken, dann aber denselben ohne jede Veranlassung plötzlich das leere Glas mehrfach aus den Kopf ge schlagen mit den Worten: „Du geh' weg, sonst schlag ich Dich todtl" Durch den ersten Schlag wurde L. oberhalb des linken Auges verletzt, den zweiten Schlag suchte der Wirth abzupariren, doch wurde L. am linken Ohr noch getroffen und verletzt. Auf Veranlassung des Wirthes wurde B. dann von anderen Gästen entfernt und ihm das Taschenmesser abgenommen. In der Haupt- Verhandlung erklärte B., er habe am 15. September gegen 25 Glas Bier und verschiedene Schnäpse getrunken, so daß er am Abend sinnlos betrunken gewesen sei. Diese Behauptung wurde aber durch die Beweisaufnahme widerlegt. Bon Zubilligung mildernder Um stände konnte keine Rede sein, da B. nach seinen Vorstrafen ein zu Gewaltthätigkeiten geneigter Mensch ist und zugeschlagen hat, obwohl ihm der Verletzte keinerlei Veranlassung dazu gegeben hatte. Unter Berücksichtigung der Vorstrafen B.'s wegen gleichen Vergehens er- kannte der Gerichtshof gegen B. auf ein Jahr Gesängniß. Am 24.' Oktober hat sich der 18 Jahre alte Handarbeiter Paul R. aus Lobkowitz in Schlesien in Schönefeld eines Vergehens nach 8 183 deS Reichsstrasgesetzbuchs, der Beleidigung und gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Die Verhandlung, welche theil- weise unter Ausschluß der Oeffentlichkeit geführt wurde, ergab den vollen Beweis für die Schuld R.'s, der unter Ausschluß mildernder Umstände und unter Berücksichtigung einer erheblichen Vorstrafe wegen Körperverletzung zu einem Jahr Gesängniß verurtheilt wurde. Der Kellner Th. in Wrnigenjena hatte schon lange gewünscht, eine Stelle in Leipzig zu erholten und sich deshalb an den ihn befreundeten 24 Jahre alten Kellner Franz Friedrich Wilhelm K. au» Forsthaus gewendet. Am 12. November fertigte der gleich, altrige Kellner Karl Friedrich Kn. au» Hohrntanna einen Brief an, in welchem der angebliche Inhaber eine- hiesigen größeren Etablissements Paul L. dem K. mittheilt, daß von ihm zum 1. Decrmber ein Kellner gesucht werde, der sich persönlich vorstellen und 2b0 Eaution zahlen sollte, die aber bei Antritt der Stellung zurückgegrben würden. Dieser Brief wurde mit der Aufforderung, nach Leipzig zu kommen, an Th. »ach Wenigenjena geschickt, K. schrieb die Adresse, klebte die Marke draus und gab den Brief zur Post. Am nächsten Tage kam Th. nach Leipzig und war sehr enttäuscht, daß ihm am Ort d«S Rendezvous der 24 Jahre alte Kellner Wilhelm Otto R. au» Jeßnitz, der sich olS Geschäftsführer eine» hiesigen Hotels vorstellte, mittheilt«, Paul L. habe verkeilen müssen, doch würde in kurzer Zeit dessen Geschäftsführer Kn. kommen, mit dem er (R.) Kegel schieben werde. Nach kurzer Zeit stellte sich auch Kn. ein, den R. alsbald al» den erwarteten Geschäftsführer vorstellte. ES wurde nun, da Kn. erklärte, mit dem Engagement de» Personal betraut zu sein, sofort ein Vertrag abgeschlossen, Tb. zahlte di« 250 Caution, erhielt von Kn. die gewünscht« Quittung und reiste um 6 Uhr nach Wenigenjena zurück. Als er aber von dort au» am nächsten Tage telephonisch bei dem Inhaber de» Leipziger Etablissements, für das er engagkrt worden war, ansragte, erfuhr er, daß er Betrügern in die Hände gefallen war. Th. reiste sofort wieder nach Leipzig und veranlaßte die Festnahme der Be trüger. Geld wurde bei ihnen aber nicht niehr vorgesunden. K. nnd Kn. waren, nachdem K. den Th. zur Bahn gebracht hatte, in einem hiesigen Casö wieder zusammengetrossen, wo Ä». dem K. 200 gab, während er 50 ./L für sich behielt. Dann wurde in Gemeinschaft mit dem Kellner B. eine ausgedehnte Bier- und Wein reise unternommen, auf welcher das gesammte Geld vergeudet wurde. In der Hauptverhandlung erklärten K. und Kn., sie hätten dem Th. das Geld zurückzahlen wollen, K. von seinem Sparkassenbuch, Kn. von einer ihm gehörigen Hypothek von 3000>S, welche demnächst zur Auszah- lung gelange. R. wollte sich an dem Betrug überhaupt nicht be- theilgt, sich auch nicht als Geschäftsführer vorgestellt, sondern nur mitgetheilt haben, daß er in jenem Etablissement als Kellner ge arbeitet habe. Die eingehende Beweisaufnahme ergab indessen dir volle Schuld aller drei Angeklagten. K. und Kn. wurden wegen Urkundenfälschung und Betrug-, Ersterer unter Berücksichtigung seiner Vorstrafen wegen Unterschlagung und Diebstahl zu einen, Jahr acht Monaten Gesängniß, Kn. zu einem Jahr zwei Monaten Gesängiß, R., bei dem nur Betrug in Frage kam, zu vier Monaten Gesängniß, alle drei Angeklagten überdies zu drei Jahren Ehrenrechtsverlust verurtheilt. Je rin Mooat der erlittenen Untersuchungshaft wurde auf die erkannten Strafen in Anrechnung gebracht. Entscheidungen -es Reichsgerichts. Nachdruck verboten. v. Leipzig, 10. Januar. Wegen öffentlicher Be leidigung ist am 17. August v. I. vom Landgerichte Glei Witz der Redakteur des „Neuen Blattes", vr. Franz Hirsch, zu einer Geldstrafe von 30 c/L verurtheilt worden. Das „Neue Blatt" brachte einen Artikel, in welchem der Ton gerügt wurde, in dem die kleinen Beamten meist mit dem Publicum zu Verkehren pflegen. Der Artikel war vom Ver leger des Blattes verfaßt. Eine Nummer mit diesem Artikel war dem Staatsanwaltschaftsactuar Kelsch in Gleiwitz zu gesandt worden. Herr K. schrieb sogleich einen Gegenartikel und verlangte, daß die Redaction ihn abdrucke und zugleich ihr Bedauern über die Veröffentlichung des ersten Artikels aus spreche. Der Angeklagte lehnte den Abdruck beider Schriftstücke ab. Nach einem halben Jahre druckte er aber sowohl den ersten Artikel, als auch den Brief K.'s ab und machte noch die spöttische Bemerkung dazu, der „Verein der mittleren Justizbeamten für den Oberlandesgerichtsbezirk Breslau", welchen Kelsch vertrat, solle in Zukunft jeden Artikel, den er veröffentlichen wolle, vor dem Abdruck lesen. Insoweit hat das Landgericht dem An geklagten den Schutz des § 193 zugesprochen, aber es hat die Absicht der Beleidigung aus der im Uebrigen vom Angeklagten gewählten Form (er hatte auch von einem hochnotpeinlichen Halsgericht der Einsender gesprochen) hergeleitet und deshalb auf Strafe erkannt. — Gegen das Urtheil hatte sowohl der Nebenkläger Kelsch, als auch der Staatsanwalt Revision eingelegt. Gerügt wurde hauptsächlich, daß dem Angeklagten überhaupt der Schutz des 8 193 zugebilligt worden ist. — Das Reichsgericht erkannte jedoch heute gemäß dem Anträge des Reichsanwalts auf Verwerfung beider Revisionen, da das Urtheil einen Rechtsirrthum nicht enthalte. I,. Leipzig, 10. Januar. Zur Auslegung der lor Heinze. Der Händler Ludwig Compagnini in Ber- l i n hatte, weile seine Frau krank war, die Ausgaben gewachsen und die Einnahmen geringer geworden waren, »in Zimmer an eine unter Sittencontrole stehende Frauensperson vermiethet. Das 'Landgericht I in Berlin hat ihn am 1. August v. I. nicht nur wegen gewöhnlicher Kuppelei nach § 180, sondern auch nach 8 181a zu Gesängniß verurtheilt. Der 8 181a lautet (im ersten Theile) folgendermaßen: Eine männliche Person, welche von einer Frauensperson, die gewerbsmäßig Unzucht treibt, unter Ausbeutung ihres unsittlichen Erwerbes ganz oder theilweise den 'Lebensunterhalt bezieht, oder welcher einer solchen Frauens person gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz in Bezug auf die Ausübung des unzüchtigen Gewerbes Schutz gewährt oder sonst förderlich ist (Zuhälter), wird mit Gesängniß nicht unter einem Monat bestraft. — In der R e v i s i o n des Angeklagten wurde hauptsächlich die Anwendung des 8 181a gerügt. In der heutigen Verhandlung der Sache vor dem Reichsgerichte er klärte der Reichsanwalt die Anwendung des 8 181a auf den vorliegenden Sachverhalt für rechtsirrthümlich. Er wies aus der Entstehungsgeschichte des 8 181a (die erste Regierungsvor lage datirt aus dem Jahre 1892) nach, daß durch den 8 181a nur solche Fälle getroffen werden sollen, in denen zwischen der betreffenden männlichen Person und der die Unzucht betreibenden weiblichen Person engere persönliche (concubinatähnliche) Be Ziehungen bestehen. Damit aber die Anwendung des 8 181a nicht durch übereifrige Richter zu weit ausgedehnt werden könne (z. B. auf einen Rechtsanwalt, der einer solchen Frauensperson Rechtshilfe leistet, auf einen Arzt, der sie heilt, oder auf einen Friseur, der sie schmückt), so habe der Reichstag ausdrücklich das Wort Zuhälter in Klammern eingefügt, um damit anzudeuten, daß der ganze Paragraph nur auf solche Personen angewendet werden solle. — Das Reichsgericht schloß sich diesen Aus führungen an, hob das Urtheil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. il. 8. Leipzig, 10. Januar. Zum Kampfe der Fabrikanten von künstlichem Mineralwasser gegen die natürlichen Mineralwässer. Die „Zeitschrift für die gesammte Kohlensäure-Industrie" in Berlin hatte sich in einem Artikel mit der K a i s e r F r i e d- rich-Quelle in Offenbach beschäftigt und behauptet, das Tafelwasser jener Quelle bestehe aus einem Brunnenwasser mit einem Zusatz von Kohlensäure. Die Verwaltung der Kaiser Friedrich-Quelle hatte in diesem Artikel, welcher im Interesse der Mineralwasser-Fabrikanten geschrieben war, eine Schädigung ge funden, >im Sinne des unlauteren Wettbewerbes, und deshalb eine Entschädigungsklage erhoben gegen den Herausgeber jener Zeitung Max Brandt in Berlin und den Redacreur Wender in Czernowitz. Das Landgericht Darmstadt hatte den Klageanspruch in Höhe von 1550 c// für begründet anerkannt und dementsprechend die Beklagten verurtheilt. Da gegen legten die Beklagten Berufung beim Oberlandesgericht Darmstadt ein. Dieses Gericht hatte aber das Urtheil deS Landgerichts bestätigt, da nach dem Gutachten, der Sachver ständigen die Kaiser Friedrich-Quelle ein echtes Mineralwasser giebt, welches einen übernormalen Gehalt von Kohlensäure hat. Der Verfasser jenes Artikels sei allerdings unbekannt, doch die den Beklagten zum Vorwurf gemachte Handlung sei als un lauterer Wettbewerb anzusehen, denn die Beklagten haben un bedingt den Sinn des Artikels gekannt. Gegen dieses Urtyeil hatten die Beklagten das Rechtsmittel der Revision beim Reichs- gericht eingelegt, doch hat der II. Civilsenat des höchsten 6e- ricktshofes keinen Rechtsirrthum in dem angefochtenen Urtbeil erkennen können und heute die Revision kostenpflichtig zurück gewiesen. ^s. 8. Leipzig, 10. Januar. Ein F i s ch e r e i st r e i i. Die Fischerinnunq in Fürstenberg a. O. hatte gegen die Stadtgemeinde Fürstenberg a. O. eine Klage erhoben, welche heute vor dem VII. Civilsenat des Reichsgerichts seinen Abschluß gefunden hat. Die Fischerinnung glaub e sich in ihren Gerechtsamen benachtheiligt und hatte Klageantrag er hoben, die Stadtgemeinde zu verurtheilen, sich der Störung der Klägerin in ihrem Fischereirecht durch weitere Ausübung der Fischerei mit Stromgarn, insbesondere der Verpachtung der unbeschränkten Fischerei, zu enthalten, bei einer Strafe von 60 o// für jeden Fall. Das Landgericht Guben erkannte zu Gunsten der Klägerin und auch die von der Beklagten beim Kammergericht in B e r l i n eingelegte Berufung wurde zurück gewiesen. Darauf ergriff die Stadtgemeinde das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht, welche auch Erfolg hatte, indem heute erkannt wurde, daß das Berufungsurtheil des Kammer» gerichts aufgehoben wird und der vorerwähnte Klageantrag ab« gewiesen ist; die Kosten hat die Klägerin zu tragen.
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