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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19020110014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1902011001
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1902011001
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-01
- Tag 1902-01-10
-
Monat
1902-01
-
Jahr
1902
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Amtsblatt -es Königliche« Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Rathes und Nolizei-Nmtes -er Stadt Leipzig. Skuzeigen. Preis die 6 gespaltene Petitzeile LS H. Reckamen unter dem RrdactionSstrich (4 gespalten) 75 vor den Familiennach richten (V gespalten) 50 H. Tabellarischer und Zisfernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Osfertenanuahme 25 H (excl. Porto). Extra Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung ./t 60.—, mit Postbesörderung ^4 70.—. Aunahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. Nr. 18. Freitag den 10. Januar 1902. 86. Jahrgang. Zur Urform des Aktienrechtes. v. Und nun noch einige Worte zu der aufgeworfene» dritten Frage: hat die Gesetzgebung mit Recht die Forde rung der Specialisirung für einzelne Unter nehm ungSgebiete zurückgewiese»? und auch diese Frage muß verneint werden. Der Gesetz geber hat im Jahre 1883 feine wirtschaftliche Aufgabe wesentlich als eine negative bezeichnet und seine positive Aufgabe nur darin gefunden, dafür zu sorgeu, daß die wirth- schaftliche Erscheinung in der juristischen Form ihren paffenden Ausdruck finde und der wirthschastliche Zweck nicht gegen die Bestimmungen deS Gesetzes und den Willen der Parteien verhindert werde. Läßt sich schon über diese Unterscheidung streiten, denn die Aufgabe de- Gesetzgebers muß doch immer die Förderung des wirthschaftlichen Gedeihens der Gesammt- heit sein, so bleibt doch namentlich die Frage zu beantworten, ob es möglich sei, in allgemeinen juristischen Formen den Bedürfnissen gerecht zu werden, die durch einzelne UnteruehmungSgebiete erzeugt werden. Schon Lehrend hatte in feinem Gutachten Specialgesetze als Ergänzung eines all gemeinen ActiengesetzeS, so namentlich für lrisenbahnen, Ver- ficherungSgesellschasteu, Banken, für notwendig bezeichnet und auch in dieser Hinsicht auf das englische Recht als Richtschnur hingewiesen, in welchem neben den allgemeinen ParlamentSacten eine ganze Reihe von Specialgesetzen be ständen. Die deutsche Gesetzgebung hat sich nun inzwischen auch genöthigt gesehen, diesen Weg der Specialgesetzgebuug zu be schreiten, so durch das Hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 und durch das Gesetz über die privaten Versicherungs unternehmen vom 12. Mar 1901. Die Frage aber, die sich heute vor Allem aufdräugt, ist die, ob nicht Specialgesetze erlassen werden müssen, um auf dem Gebiete des Bankwesens den Gefahren zu begegnen, welche von dieser Seite der wirthschaftlichen Entwickelung Deutschlands drohen. U. A. ist in einer Schrift von vr. Otto Lindenberg auf diese Gefahren hingewiesen worden, und insonderbeit hat Adolf Wagner, der schon in seinem Eisenacher Referate Specialbestimmungen für die Gründungsbanken gefordert hat, in einer Arbeit, die er in der deutschen Monatsschrift für das gesammte Leben der Gegenwart Heft 1 und 2 veröffentlicht hat, diese Forderung auf das Entschiedenste wieder aufgestellt. Und in der That, sie wird nickt von der Hand zu weisen sein, um so weniger, als die Reichsgesetzgebung selbst viel dazu beigetragen hat, die Banken in diese Richtung von Gründungsbanke» zu drängen. Als daS Bankgesetz vom 14. März 1875 eS unternahm, Ord nung in das durch die Kleinstaaterei ermöglichte Ueberwuchern von kleinen Privatnotenbanken zu bringen, da war die Gefahr ins Auge zu fassen, daß diese, um den von ihnen bis her befriedigte» legitimen Creditbedürfnissen nach Wegfall der freien Notenausgabe genügen zu können, sich unter Aufgabe deS Notenrechtes der Pflege deS DepositenverkebrS in er höhtem Maße zuwende» und mit dem auf diese Weise heran gezogenen Mitteln, soweit sie im regelmäßigen Bankgesckäft nickt Verwendung finden, zu Gründungen zu beuützen. ES ist s. Z. wohl auf die Gefahren einer solche» Entwicklung aufmerksam gemacht worden, aber man hat geglaubt, ihr freien Lauf lasse» zu können; die meisten der damaligen Notenbanken haben ihr Noteurecht aufzegebeo, daS uuter der Herrschaft deS Bankgesetzes dem Actiencapital nur eine» mäßigen Gewinn versprach, und waS noch dovon übrig war, ist durch Art. 7 tz 2 deS neue» Bankgesetzes vom 7. Juni 1899 über die Procentsätze, welche die Privatootenbanken im Berhältniß zum Discontsatze der Reichsbank einzuhalten habe», auf den selben Weg gedrängt werden, wie za die Frankfurter Bank seitdem auch ihr Notenrccht aufgegebe» hat. Diese Banken haben, soweit sie nicht liquidirt oder in einem kleineren ge wöhnlichen Bankverkehr Beschäftigung gefunden haben, Wohl meist sich dem Grüubu»gSgeschäfte wenigstens mit zugewendet, wozu, »eben Erhöhungen des Actiencapital-, Giro- und Deposttenverkehr die Mittel liefern mußten. Ja selbst die Reichsbank hat die ihr durch daS Bankgesetz zu eng gezogenen Schranken mittels deS Giroverkehrs, auf den die Deckungs vorschriften sich nicht erstrecken, durchbrochen und wesentlich dadurch mit ihre bedeutende Machtstellung sich errungen, sodaß eine wichtige Frage zu erwägen bleibt, ob nicht, wie bei anderen Staatsbanken, alle kurzsälligen Verbindlichkeiten mit durch die DeckungSvorschrifte» gesickert werden sollen. Nu» ist e- gewiß eine ganz gesunde Aufgabe deS Bankwesens, die kleinen Cassenbeslande zu nützlicher Arbeit zu sammeln, aber e- darf dabei doch die Gefahr nicht außer Acht gelafse» werden, die darin liegt, daß mau selbst nur kurzen Eredit genießt und langen Credil gewährt. Diese Gefadr ist aber im Depositengeschäft viel größer al« im Notenverkehr. Wie die Erfahrung aller Länder beweist, kann ein sogen, ru», ein Sturm auf die Lassen der Bank, viel heftiger und ver nichtender auftretcn beim Depositengrschäft als beim letztere». Die Note wird vom Verkehr doch bis zu einem gewissen Grade festgehalten, sie strömt nicht mit einem Male zur Bank zurück, die Depot« können in kürzester Zeit zurückgefordert werden, die dabei sich abspielruden Scenrn sind ja auch bei un- erlebt worden. Wie ist »un der Gefahr zu begegnen? E- ist wiederholt erwogen und vorgeschlagen wordeo, de» Gründung-banken die Annahme von kurz lausenden Verbind- lichkeiten durch Giro oder Depositen ganz zu untersagen. Bei der Entwickelung, die die Ding« in Deutschland genommen haben, wo sich neben den früheren Notenbanken andere niit Gründungen sich besckäsligende Banken in« Riesige gewachsen sind, die wohl ausnahmslos den Giro- und Depositenverkehr pflege», könnte eine solche Maßregel wohl nur mit äußerster Vorsicht angewendet werden, soll nicht größerer Schaven ein treten. Wagner macht nun a. a. O. verschiedene Vor schläge, die wenigstens zum Tbeil gewiß Billigung verdienen. Zunächst häusigere und detaillirtere Publicirnng de« StatuS, vielleicht monatlich. Es ist eigenthiimlich, raß, wie oben be richtet worden, die auf größere Delailliruug gerichteten Vor schläge der Resierungru immer im Reich-tag aus Widerspruch gestoßen sind. So ist s. Z. der Vorschlag abgelehnt worden, den Reichskanzler zu ermächtigen, für gewisse Arten von Unter nehmungen Formulare aufzustelleo, nach welchen die Gesell schaften die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung anzusertigeu haben, und ebenso ist der zum neuen Handels- Gesetzbuch gemachte Vorschlag betreffs Erläuterung und Be gründung der Bilanz abgelehnt worden. Man hat geglaubt, suh mit scharfen Strafbestimmungen genügen lassen zu können; daS ist aber nicht genügend und eS ist zugleich grausam, scharfe Strafen anzudrohen, wenn man sich selbst nicht in der Lage sieht, daS genau zu bezeichnen, was der Bedrohte zur Vermeidung der Strafe zu thun und zu lasse» hat. Einer solchen Ergänzung bezw. durch Ermächtigung deS Reichskanzlers bedarf das Actienrecht überhaupt, insonderheit aber ist eS für die Depositeubanken nöthig. Ob mau dabei in der Specialisirung der einzelnen Effeclenbestände rc. ganz so writ wird gehen können, als Wagner fordert, daS wird wohl reiflicher Ueberlegung bedürfen. Dann fordert Wagner die Anlegung des Reservefonds in miindelsichern Werthpapiereu ; vielleicht erhebt sich dagegen das folgende Bedenken: Es ist ein anerkannter, z. B. auch von Schäffle hervorgehobener Uebelstand der Actiengesell- schaften, daß sie den erzielten Gewinn immer dem Geschäfte wieder entziehen und zur Vertheilung bringen. Eine kleine Abhilfe dagegen bietet die Ansammlung von Reserven; ent zieht man diese dem Actienunternrhmen durch Anlegung in mündclsicheren Wertpapieren, dann mag ja die Sicherheit der Gläubiger und damit der Credit der Gesellschaft ge wonnen haben, aber daS Geld arbeitet doch nicht im Ge schäft und die Gesellschaft wird zur Ausnahme von Darlehen oder Erhöhung deS ActiencapitaleS gedrängt. Man könnte vaber wohl höchstens daran denken, eine Deckung der kurzsälligen Verbindlichkeiten in baar und sichere» Werth papieren vorzuschreiben, ähnlich der Notendeckunz in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Die Hauptsache aber bleibt, daß man für die kurzfälligen Verbindlichkeiten eine procentale Baardeckung vorschreidt, wobei die reine» Depositeubanken ander- und günstiger- behandelt werde» könne» als die, die sich mit Gründungen abgeben. Wagner macht in dieser Richtung specielle Vorschläge. Dabei möchte aber noch ein Doppeltes erwogen werden: nämlich ob die ungedeckten Depositen ni-1"auf «ine» dem Actiencapital ent sprechenden Betrag eingeschränkt werden sollten und ähnlich, wie in Nordamerika der Betrag der auszugebenden Noten, abzustusen wäre nach der Höhe deS GrundcapitalS. Es soll bei uns Banken geben, wo die Depositen ein Vielfaches deS ActiencapitalS betragen; das kann natürlich sehr gefährlich werden. Und sodann, ob nicht, wie das schweizerische Bank gesetz vorschreibt, daß die verlangte Baardeckunz der Noten (40 Procent) ausschließlich für die Noteneiulösuog in Anspruch genommen werden darf und den Noteninhabern als Special pfand hastet, eine ähnliche gesetzliche Bestimmung auch für die Depositen getroffen werden kann. Weiter fordert Wagner ein ReichSbankcontrolamt. Die Forderung ist ja mannigfach gestellt und immer zurückgewiesen worden, weil der Staat sich einerseits davor fürchtet, durch seine Aufsicht eint Ver antwortlichkeit zu übernehmen, und andererseits, weil man fürchtet, den Banken bureaukratische Fesseln anzulegen, die eine rechte Entwickelung der Banke» hemmen. Aber wie man für die Hypothekenbanken, für die VersichcrungSunternehmungeu sich zur Staatsaufsicht hat entschließen müssen, so wird auch, wenn man eine Specialgesetzgebung für die Banken erläßt, die Nothwendigkeit herantreten, die Ueberwachung der Be folgung der Vorschrift einem staatlichen Organ zu übertragen. Auch hier darf an den Vorgang der Vereimgtrn Staaten von Nordamerika erinnert werden: Dort steht ein Oomptrollor ot tllo Ourrouc> an der Spitze eine» eigenen Departements deS Schatzamtes, er wird auf Empfehlung des Schatzsekretärs auf fünf Jahre vom Präsidenten unter Zustimmung deS Senat» ernannt und darf weder direct noch indirect bei irgend einer Nationalbank betheiligt sein. Sowohl Errichtung wie Geschäftsführung der Nationalbanke» sind seiaer genaue» Aussicht unterworfen, die er in jedem Augenblicke rur Unter suchung der Lage irgend einer Baak auSdehnen kann. Er unterbreitet alljährlich dem Congreß einen Jahresbericht, welcher zu enthalten bat: «i»e» summarischen Ueherblick über Stand und Verhältnisse jeder Gesellschaft mit einem Au-zuze vom ganzen Betrage ihrer Schulden und Verbindlichkeiten u. s. w. Zur Erstattung diese- Bericht« dienen dem Eon- troleur die Berichte, welche ihm die Natioaalbauken füaf Mal im Jahre, außer den Semestralbilanzen überreichen müsseu. (Der Präsident der B. St. von N.-A. bat auch in seiner neuesten Botschaft an den Cougreß die Absicht aus gesprochen, diese Aufsicht auf di« Trusts au-zudehnen.) Wenn schon durch derartige AufsichtSorgaue eine Sicher heit für die Vertrauenswürdigkeit der einzelnen Bank nicht gewährt werden kaan und soll, so dient eine solche Einrichtung doch gewiß dazu, nm eine gewisse Ordnung in das Bankwesen zu briugen, schlimme Ausschreitungen zu ver meiden, und liegt sie deshalb im Jateresse sowohl des all gemeinen Publikums wie der Industrie im Besonderen. Der Staat, bei un- also da« Reich, wird sich deshalb auf die Dauer der Aufgabe nicht entziehen können, auch hier seine fürsorgliche Aufsicht walten zu lassen. Und noch Eine- wäre vielleicht in Erwägung zu ziehen, wenn die oben angeregte Aenderung d«S tz 285 Handels gesetzbuch«- Platz greifen sollte und Gesellschaft-veschlüsse auch mit Recht-Wirkung nach Außen von der Zustimmung der Geueralversammluvg abhängig gemacht werden könnten. Wäre dann nicht angezeigt, die- nicht blo- dem Gesellschaftsstatute zu überlassen, soudern dafür gewisse im Statute zu beachtend« Normen aufzustell«»'? Nach dem Handelsgesetzbuch tz 207 wird für sog. Nachgründungea die Zustimmung der Generalversammlung erfordert. Ferner wird die Zustimmung erfordert für Aenderung des Gesell- schaft«vertrag», worunter auch Erhöhung wie Erniedrigung de- Grundkapital- zu verstehe» ist, namentlich aber auch der Zweck. Ist ,- nun nicht einer Veränderung de- Zweck gleich zu achten, wenn eia« Baak rin«n großen Ih«il ihre- Hrundcapital« in «in industrielle- Unternehme» steckt, au- «lair Bank rur Jnduüriegesellschaft wird? Wär«» deshalb nicht Betheiligungen an einer Gründung, die ei»eu gewissen« Brucktheil deS ActiencapitalS überschreitet, etwa wie bei den Nachgründungea tz 207, zu ihrer RechtSwirkuug nach außen von der Zustimmung der Geueralversammlung ab hängig zu machen? Allerdings würde da etwa« weniger gegründet werden, aber wäre der Nachtheil so groß? Es konnte, wie erwähnt, nicht Aufgabe dieser Arbeit sein, die vorliegenden Möglichkeiten einer Aenderung unserer Gesetz gebung in juristisch erschöpfender Weise zu besprechen, eS haben nur Andeutungen gegeben, allgemeine Gesichtspunkte aufgestellt werden sollen. Wie oben bereits bemerkt, bedürfen alle einschlagendeu Fragen der reiflichen Prüfung von vielen Seiten, aber Jever, der Zeuge des in diesem Jahre bereiu- acbrochenen Unglücks gewesen ist, wird eS als eine sittliche Pflicht erkennen, darüber naLwdeuken, ob etwas und waS zur Vermeidung solchen Unglück« geschehen könne, und wo möglich etwas dazu beizulragen. Als „ein bescheidenes Scherslein" dazu will diese Arbeit betrachtet werden. Der Lrieg in Südafrika. Wer für hie Lügen über die Berräthercicn der Boeren verantwortlich ist. Folgende Meldungen des „Reuter'schcn Bureaus" wurden am 2. Januar veröffentlicht: Pretoria, Mittwoch. In Warmbad ging kürzlich die Nachricht ein, daß 6 Boeren in der Nachbarschaft beabsichtigten, sich zu ergeben. 2 Officiere der Nachrichten-Abtheilung Namens Steere und Kerr wollten Einzelheiten hierüber in Erfahrung bringen und einige wenige Leute folgten ihnen der Vorsicht halber. Steere und Kerr, welche voranritten, trafen mit einigen Boeren zusammen und begannen mit ihnen zu verhandeln, als von anderen Boeren, welche sich verborgen hielten, auf sie ge feuert wurde. Beide Officiere wurden erschossen. — Reuter Special. Klar, knapp und verständlich ist diese Meldung, das kann nran nicht bestreiten. Sämmtlichr Londoner Blätter gaben voll Freuden dies: Mel dung wieder und lange Artikel wurden geschrieben über diese „schurkische Verrätherei der Boeren". DaS Kriegsamtin London, das besonders qründlich zu sein Pflegt, wenn cs sich darum handelt. Schandthaten dec Boeren aufzuvecken, fragte sofort telegraphisch bei Lord K.tchener an und erbat dessen Bestätigung der Schauermär. Die Antwort von ihm ist ringcgangcn, und das Krügsamt hat folgende Erklärung veröffentlicht: „Lord Kitchener hat ge antwortet, daß die kürzlich in Umlauf gesetzte Nachricht, zwei Officiere der Nachrichlen-Abtheilung Namens Steere und Kerr seien von den Boeren verrätherischcr Weise nahe Warmbad er schossen worden, unwahr sei." Klarr, knapp und verständlich ist dies Dementi, das kann man nicht bezweifeln. „Rcuter's Bureau" hat also wieder einmal — sich ge-.rt. Einiges von Christian Tc Wct. Man schreibt aus Capstadt, den 15. Decembcr: Daß De Wet überall und nirgends ist, gerade da auf taucht, wo der Feind ihn am wenigsten vermuthet, und verschwindet, wenn man ihn gefaßt zu haben glaubt, ist ja zur Genüge bekannt. Wie er den Engländern ent schlüpfte, grenzt oft genug an das Wunderbare. Er selbst wandte darauf einmal ein drastisches Bild an in einer An sprache, die er vor einer Bürgcrversammlung hielt. Vor ihm hatte der Präsident Steijn gesprochen. Steijn hatte während der Ansprache das Haupt bedeckt behalten. Darauf Bezug nehmend, sagte De Wet, der Präsident Steijn habe den Hut auf dem Kopfe behalten, weil er nur noch wenige Haare habe. Er aber, De Wet, habe noch einen dichten und starten Schopf, ja, der sei so stark, daß, wenn er in der größten Gefahr sei und scheinbar nicht mehr entrinnen könne, der liebe Gott ihn daran emporhebe und über seine Feinde hinwegtrage, und an seinen Füßen hinge der Freistaat und Transvaal. Wie er auch in verzweifelter Lüge nicht den Muth verliert und einen Au-weg findet, zeigte er bei Venterskroon. Hier hatten ihn die Engländer mit ungeheurer Uebcrmacht so dicht cingeschlossen, daß es zu Ende zu sein schien. Da schlich De Wei mit wenigen Getreuen, darunter einem Telegraphisten, sich durch die englischen Linien, sprengte zur nächsten Telegraphenstation, überrumpelte den Telegraphenbeamten, der gefesselt und ge knebelt wurde, und gab nun «in Telegramm an den englischen Coni- mandirenden auf, in dem über gewisse Bewegungen der Boeren eine Meldung erstattet wurde, die den Engländer veranlaßte, die Umschlietzungslinie an einer Stelle von Truppen zu ent blößen. Durch die entstandene Lücke verließen die Boeren als bald die Falle und tauchten nun plötzlich im Rücken der Eng länder auf. De Wet hat stets baares Geld in Hülle und Fülle. WaS er requirirt, wird sofort baar bezahlt. Die Leute seiner Commandos leiden an Geld nie Mangel. Die Mittel bieten die abqefanqenen englischen Züge dar. Die Erlasse und Auf rufe De Wet's in letzter Zeit schloffen regelmäßig mit den Worten: „Wir fechten jetzt nicht mehr für den Freistaat und Transvaal, sondern für ein einiges Südafrika, dessen Fahne bald wrhen wird." De Wet ist übrigens von mütterlicher Seite von deutscher Abkunft. Er ist in Capstadt geboren und bcwirth- schäftete früher im Freistaat eine Farm. * Ht-tt-erton, 7. Januar. (Reuters Bureau.) Eine große Zahl der unter Botha ' s Befehl stehenden Leute sind Natal- r« bellen, die nichts von einer Ergebung ihrer tvansvaalischen Brüder hören wollen, obgleich letztere sich nach Nebergabc sehnen. 50 Mann versuchten eines Tages übcrzugehen, doch nur 10 ent tarnen der Wachsamkeit der Nntalboeren. * J-hanne-d«r-, 9. Januar. (Mittheilung von A. Goerz L Co., Limited.) Die Behörden gestatteten die Inbetrieb setzung von weiteren je 100 Stempeln pro Woche, ge rechnet auf die Zeit vom 15. Januar bis ^5. Februar 1902. Deutsches Reich. --- Berlin, 9. Januar. (Augenblickshilfe und organische Reform.) Nachdem soeben der Abgeordnete Bassrrmann eS für nothwendig erklärt bat, der Frage der Arbeitslosenversicherung näher zu treten, spricht sich in der „Socialen Praxis" Professor vr. Francke in dem selben Sinne aus. Francke betont mit Recht, daß einerseits die öffentlichen Eorpvrationen heule meist redlich bemüht sind, den Nothstand durch Beschaffung von Arbeitsgelegen heit zu lindern, und daß andererseits sehr viele Unter nehmer den Arbeitern über die schlimmen Tage hinüberhelfen. Aber der ganzen Action fehle der große Zug des Einheitlichen und Organischen. Wie die Regierungen eS für ihre Pflicht ballen, der zeitweiligen Arbeitslosigkeit während einer Krise mit NolhstandSactionen zu begegnen, so müßten sie auch zur Ueberzeugung gelangen, daß ebenso die dauernde Arbeitslosigkeit, dieses Deficit unsere» Wirth- schaftSlebenS, nicht als ein unabänderliches Geschick hin genommen werden dürfe, sondern durch rin System organischer Reformen zu bekämpfen sei. Etappen zu diesem Ziele wären: ein ReichSarbeitSamt (bezw. daS Kaiserliche statistische Amt als Warte des ArbeitömarkteS), die reichs gesetzliche Ordnung des Arbeitsnachweises und die Vorbereitung einer Versicherung gegen Ar beitslosigkeit. Eine solche Versicherung sei die Haupt aufgabe. NennenSwerthe praktische Leistungen auf letzterem Gebiete bätten, abgesehen von einzelnen Erfolgen, in denen Gemeinden und Privatvereine zusammcnwirkten, nur die Ar- beilerberufSvereine aufzuweisen. Die Selbsthilfe jedoch werde immer nur die hochstehende Elite der Arbeiterschaft gegen die Arbeitslosigkeit schützen können. Aber ebensowenig sei daS Ziel zu erreichen ohne die thätige Mithilfe der Arbeiter verbände. Freilich nicht in der Form des Sparzwangs der Arbeiter; die öffentlichen Zweckverbände, vom Reich angefangen bis zur kleinen Gemeinde herab, müßten an der Aufbringung der Lasten für die Versicherung gegen Arbeits losigkeit betheiligt werden, auch vie Unternehmer — nach Analogie der Unfallversicherung, deren Träger die Berufs genossenschaften sind. Bei der Organisation der Arbeits losenversicherung müßte dann streng der Grundsatz der Jn- dividualisirung festgehalten werden; den» nicht nur in jedem Gewerbe, sondern auch in jeder Region sind die Per- bältnisse verschieden. Sv böten sich Arbeiterberufsverein, BerufSgenossenschafl und Gemeinde in ihrem Zu sammenwirken als Träger der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit dar, wobei daS Reich nach Art der Inva lidenversicherung Zuschüsse zu gewähren hätte. Unerläßlich wäre auch hier,wie überall sonst in unserer großen Socialvcrsicherung, dcrZwang zur Versicherung; dabei könnte indessen nachdem Bor- gangdeSKrankencafsengesetzeS eine weitgehendeDissercnzirung der ArbeilSlosencassen(sreleEassen,Orlscasseu,BetriebScassen u.s.w.) Platz greisen. Nur unverschuldete Arbeitslosigkeit könne berück sichtigt werden. „Wir maßen uuS nicht an", sagt Francke am Schlüsse seiner Ausführungen, „mit dieser losen Skizze ein neues Projecl vorlegcn zu wollen, e» sind Gedanken, die Brentano, Adler, M. Hirsch, Sonncmann, Eyck, Schanz, Buschmann, Wolf, Hofmann, Wassiliesf, Varlaz und manche Andere aus gesprochen haben, in unsere Ausführungen verwebt. Alle diese Probleme und Pläne bedürfen noch einer gründlichen Durcharbeitung, und das erstrebt ja auch der letzte Antrag Roesicke-Pachnicke, der Reichstag möge die verbündeten Regie rungen veranlassen, eine geeignete Eoinmission zur Prüfung der Frage niederzusetzen." * Berlin, 9. Januar. (Die unterseeischen Kabel.) Dec großartige Aufschwung der unterseeischen Kabelunternehmungen während des letzten Jahrzehnts wird durch die Zusammenstellung der Längenziffern für 1890 und 1901 deutlich. Gegen Ende des erstgenannten Jahres betrug die Gesammtlänge des Kabelnetzes 237 515 Kilometer und war bis Anfang Mai 1901 auf 354 548 Kilometer gestiegen, zu denen inzwischen noch weitere Strecken hinzngekommen sind. Einem in der „Marine-Rundschau" veröffentlichten Aufsatz von Vr. Len schau ist zu entnehmen, daß die einzelnen Jahre an diesem Aufschwung sehr verschieden betheiligt waren, un) daß sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Umfange der Kabel-Legungen und der Gestaltung des Welthandels feststellen läßt. Es kann für uns Deutsche, wie der Verfasser hervor hebt, eine Beruhigung sein, daß auch wir an dieser Expansion durch die Legung des deutsch atlantischen (7612 Kilometer», sowie des fünften deutsch-englischen Kabels und einiger kleineren Linien im fernen Osten unseren Antheil genommen haben, und auch für die Zukunft eröffnet sich die Aussicht auf weitere Be theilignng, sofern sich das atlantische Kabel schon jetzt als für den Verkehr nicht genügend erweist und die Legung eines zweiten Stranges erfordert, der diesmal bereits in dem deutschen See kabelwerk Nordenham hergestellt und durch einen deutschen Kabeldampfer verlegt werden wird. — Des Weiteren giebt vr. Lenschau einen Ueverblick über die jüngste Entwickelung der Kabel-Legungen, an denen in erster Reihe England, alsdann Amerika, Frankreich und Deutschland vctheiligt sind, und ge langt zu folgendem Schlüsse: „Das Ergebniß der gesammten Thäligkcit im Kabelban, die sich gegenwärtig ans verschiedenen Seiten entwickelt ha:, wird jedenfalls das sein, daß das schädliche Monopol der englischen Privatgesellschaften einigermaßen durchbrochen wird. Ferner aber werden die noch immer sehr bedeutenden Kosten der Telegramme nach dem fernen Osten angemessen herabgesetzt werden, besonders in Folge der Concurrenz dec amerikanischen Linie. Haven sich doch bereits im Hinblick aus die bevorstehende Vollendung des britischen Pacific Kabels die vereinigten Gesellschaften zu einer bc deutenden Ermäßigung ihrer Tarife nach Australien entschlossen, obwohl die kommerzielle Leistungs fähigkeit der neuen Verbindung allgemein und mit Recht als sehr gering angeschlagen wird." * Berlin, 9. Januar. (Der Bahnban ! n Denrsch O stafrika.) Die „Berl. N. N." schneiden: In den weitesten Kreisen, die irgendwie Sinn für unsere Colonralpolitit haben, empfindet man es peinlich, daß bei der Geschänslaqc veL Reichs tage» dec schon vor der Vertagung in der Budgetcommission dnrchberathenc Gesetzentwurf betreffens die llebernahme der Garantie des Reiches in Bezug auf eine Eisen-
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