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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.12.1900
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1900-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19001213012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1900121301
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1900121301
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1900
-
Monat
1900-12
- Tag 1900-12-13
-
Monat
1900-12
-
Jahr
1900
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VezugS-Preis kn der Hauptrxprditton oder den im Stadt» bezirk und de« Vororten errichteten Aus- gabestrllr» -'bgeholt: vierteljährlich ^il 4.LS, bei zweimaliger täglicher Zustelluug in» Hau« SSO. Durch di« Post bezogen für Deutschland «. Oesterreich: vlerteljährl. ^tl S. Man abonnirt ferner mit entsprechendem Postaufschlag bei den Postanstaltrn in der Schweiz, Italien, Belgien, Holland, Luxem burg, Dänemark, Schweden und Norwegen, Rußland, den Donaustaatrn, der Europäischen Türkei, Egnpten. Für alle übrigen Staaten ist der Bezug nur unter Kreuzband durch dit Expedition diese- Blatte« möglich. Di» Moraen-Au-aabe erscheint um Ubr»i di« >brnd-Au-gave Wochentag« «m S Uhr/ Ne-action un- ErvedMour 2ohanni«gasse 8. Morgen-Ausgabe. MpMrIagMalt Anzeiger. Filialen: Alfred Hahn vorm. O. Klemm'« Sorti«. Umversitätsstraßr 3 (Paulinum), Louis Lischt, katharinenstr. 14» Part, und König-Platz 7b Amtsblatt des Äömglichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Mathes und Nokizei-Nmtes der Ltadt Leipzig. K33. Donnerstag den 13. December 1900. Anzeigen-Preis die 6gespaltene Petitzeile 25 H. Reklamen unter dem Redactionsstrich («gespalten) 75 H, vor den Familienuach- richten («gespalten) SO H. Tabellarischer und Ziffernsatz entsprechend höher. — Gebühren für Nachweisungen und Offertenannahme L5 H (excl. Porto). Ertra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgeu-Ausgabr, ohne Postbesörderung «0.—, mit Postbesörderung 70.-^. Änvahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittag« IO Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Volz in Leipzig 84. Jahrgang. Was bringen die neuen Unfallversicherungs gesetze -en Arbeitern? vr. v. Seit dom 1. Oktober d. I. hat die staatliche Unfall versicherung der Arbeiter und Angestellten «in« beträchtliche Er- weitrrung «rfahren. Ihr unterstehen die in größeren gewerb lichen Betrieben, bei der Schifffahrt, in der Land- undFokstwirth- schaft bei der Eisenbahn und der Post, sowie in sonsti gen staatlichen Betrieben beschäftigten Personen. Die Ent schädigungsansprüche der bisher schon der Versiche rung unterworfenen Personen sind hier und da erhöht, desgleichen die Ansprüche der Hinterbliebenen. Es sind aber auch neue Ansprüche für eine große Reihe von Fällen hinzugekommen, und schließlich ist eine An zahl von Gewerbszweigen, -welche üis^r gar nicht oder nur unter engen Voraussetzungen der Unfallversicherung unter lagen, dieser neu unterworfen. Der 'bisherige Grundsatz, daß der Verletzte im Falle voll ständiger Erwerbsunfähigkeit zwei Drittel seines bisherigen Verdienstes als Rente erhält, ist beibehalten worden. Die Be- rufsgenoffenschaften müssen jetzt aber, so lange der Verletzte aus Anlaß des Unfalls derart hilflos geworden ist, daß er ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen kann, demselben für sie Dauer der Hilflosigkeit die Rente bis zu 100 Procent des Fahresarbertsverdicnstes erhöhen. Gegenwärtig beginnt die Verpflichtung der Berufsgenossenschaften erst nach Ablauf der sreizehnten Woche; bis dahin erhält der Verletzte in der Regel Krankengeld. Es kommt nun erber vor, daß ein Verletzter nach sechs oder acht Wochen die Krankenunterstützung ver liert, 'weil er wieder hergestellt ist und seiner Arbeit wieder nach gehen kann, jedoch ohne den vollen früheren Verdienst zu erreichen. Dieser Minderverdienst wird, wenn er in einer Einbuße an Er werbsfähigkeit seinen Grund hat, jetzt gleichfalls ersetzt gemäß ser Vorschrift, daß di« Berufsgenossenschaftcn die Unfallrente schon von dem Tage ab zu gewähren haben, an dem der An spruch auf Krankengeld in Wegfall kommt. 'Gelingt es einem Verletzten, der z. B. nur zur Hälfte oder einem Viertel erwerbs unfähig geworden ist, also einen Theil seiner Erwerbsfähigkeit behalten hat, nicht, Arbeit zu finden, obwohl er sich redlich bemüht, so kann ihm die Berufsgenossenschaft anstatt der gebührenden Therlrente vorübergehend ein« höhere Rente bis zum 'Betrage der Vollrente, also bis zu zwei Dritteln seines Ar beitsverdienstes, bewilligen- Ein klagbarer Anspruch hierauf ist sem Verletzten nicht eingcräumt. Weiter sind folgende Vergünstigungen eingeführt: DaS Sterbegeld beträgt statt mindestens 30 jetzt mindestens -">0 c//. Jedes Hinterbliebene Kind erhält bis zu seinem zurück gelegten 15. Lebensjahre statt 15 Procent jetzt 20 Procent des Arbeitsverdienstes seines Vaters. Heirathet die Wittwe wieder, so erhält sie drei Fünftel des Jahresarbeitsverdienstes ihres verstorbenen Mannes als Abfindung, das ist etwas mehr als meistens bisher. Auch die Kinder einer Wittwe oder unver ehelichten Person erhalten die angegebene Kinder-Rente. Eia Rentenanspruch ist dem Wittwer verliehen, wenn die Ehe frau den Lebensunterhalt der Familie wegen Erwerbsunfähig keit des Mannes ganz öder überwiegend bestritten hat. Neu ist schließlich auch die Einräumung eines Anspruchs einer Rente von 20 Procent für elternlose Enkel eines Verstorbenen, wenn Letzterer veren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat und sie durch den Tod bedürftig geworden sind. — Allen, sowohl den Verletzten als den Angehörigen, kommt eine Vor schrift über die Art der Berechnung der Rente zu Gut«; die Voll rente beträgt, wie gesagt, zwei Drittel des Jahresverdienstes. Dabei wurde aber bisher der 4 c// für den Tag übersteigende Lohn nur mit einem Drittel zur Anrechnung gebracht, so daß also nur Arbeiter mit einem Verdienste bis zu 1200 volle zwei Drittel ihres Lohnes als Vollrent« bezogen- Nach dem neuen Gesetz wird ein Jahreslohn bis zu 1500 cA der Rentenberech- uung voll zu Grunde gelegt und kommt der übersteigende Betrag nur mit einem Drittel zur 'Anrechnung. Allen Rentenempfängern zu Gute kommt di« Erschwerung ser Aenderung der einmal geschehenen Rentenfestsetzung. Häufiger als ein« Verschlimmerung de« Zustandes tritt nämlich mit der Zeit «ine Verbesserung, vielleicht gar die voll ständige Wiederherstellung ein. Sobald dies nach Ansicht der Verüfsgenofsenschast der Fall war, setzte dieselbe dem Grade ser wiedererlangten Erwerbsfähigkeit entsprechend die Rente herab. Hierzu ist sie jetzt nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Rechtskraft des ersten Bescheids ohne Weiteres befugt. Innerhalb der folgenden drei Jahre kann sie eS nur in Zeit räumen von mindestens einem Jahre thun; in der spätern Zeit ist ihr Vie Befugniß zur selbstständigen Herabsetzung entzogen, sie hat die Entscheidung des Schiedsgerichts anzurufen. .Handelt« es sich im Vorstehenden lediglich um Erweiterung der bereits nach dem bisherigen Gesetze zuerkannten Entschädi gungsansprüche, so ist in d«n sämmtlichen Unfallversicherungs gesetzen ein kurzer aber praktisch bedeutsam«! Paragraph ein- geschoben, welcher sogt, daß di« Versicherung sich erstreckt auf häuslich« und ander« Dienste, zu den«n versicherte Personen neben der Beschäftigung im Betriebe von ihren Arbeit gebern oder von 'deren Beauftragten herangezogen werden- Wenn also ein Kutscher von einem Londwirth oder einem Fabrikbesitzer beanftraat wird, di« von einer Reise zurückkommenden Kinder vom Bahnhof abzuholen, und er verunglückt auf dieser Fahrt, welche mit dem landwirthschaftlichen oder dem gewerblichen Be triebe nicht das Mindeste zu thun hat, so erhält er von der Be rufsgenossenschaft ebenso ein« Entschädigung, wie wenn er An Betrieb« verunglückt wäre. Dasselbe gilt, wenn ein Versicherter, sei er Angestellter oder Arbeiter, zu häuslichen Dienstleistungen, z. B. ein« Arbeiterin zur Aushilfe in der Küche oder zu Besor gungen für den Haushalt, benutzt wird und dabei einen Unfall erleidet. Diese Ausdehnung der Versicherung erstreckt sich für die Gewerbebetriebe nur auf Beamte und Arbeiter, nicht auch auf -diejenigen kleinen Betrieb»unlrrn«bm«r, welch: nach Gesetz oder Statut selbst versichert sind. Anders verhält sich dies bei den landwirthschaftlichen BetriöbSunternehmern in sofern, alt daS Statut der BerufSgenossenschaft auch für st« dir Versickerung auf diejenigen haulwirthschaftlichen Verrichtungen ausdehnen kann, welch« mit d«r Land» oder yorstwirthschaft im Zusammenhang« stehen. Bedeutet auch dies« Vorschrift nur «ine Erweiterung der Der- 'icherung für P-rsomn, «ich« schm» «ach d«m altrn Gesetze ver sichert waren, so unterwirft daS n«ue Gesetz aber mehrere gewerb liche Geschäftszweige, welche bisher theils überhaupt nicht, theils nur in 'beschränktem Umfang der Versicherung unterlagen, dieser von jetzt an. Es sind die gewerblichen Brauereien, auch vre kleinsten, dieSchlosser- und Schmied «arbeiten, auch wenn sich dieselben nicht auf Bauten beziehen, das Fleischer - gewerbe, auch wenn kein Schlachthausbetrirb damit verbunden ist, der in Großstädten vorkommende Geschäftsbetrieb der Fensterputzer, ferner diejenigen Kaufl«ute, mit deren Geschäft eine Lagerung, Holzfällung oder Beförderung von Per sonen oder Gütern verbunden ist, also z. B. die Petroleum- oder Kornlagerung der Materialienhändler, der Holzfällungsbetrieb einer Holzhandlung und der Betrieb eines Hotel-Omnibus. Die bei diesen Thätigkeiten beschäftigten Personen dec Kaufleute oder Gastwirthe sind gegen Unfälle versichert und die Versicherung hat die Wirkung, daß sie sich auf die gesummte Thätigkeit der ver sicherten Personen erstreckt. Also auch wenn eine solche Person, welche bei der Beiseiteschaffung der Fässer oder bei ver Personen beförderung beschäftigt ist, bei einer anderen Thätigkeit im Ge schäft oder im persönlichen Dienste des Arbeitgebers einen Unfall erkivet, ist sie gegen denselben versichert. Die Berufsgrnossenschasten haben in den fünfzehn Jahren ihres Bestehens die beträchtliche Summe von 800 Millionen Mar! für Unfall-Entschädigung der Arbeiter aufgebracht. Wie viel vordem in unserer Industrie uns Landwirthschaft für Unfälle gezahlt wurde, ist nicht statistisch festgestellt, aber es wird nicht der tausendste Theil gewesen sein. Man nimmt an, daß die Er weiterung der Unfallversicherung eine Mehrbelastung um etwa «in Viertel ergiöbt. Die Wirren in China. Die Rnhcstiittc dcr deukschcn Todten in Peking. Aus Peking, 10. Oktober, wird uns geschrieben: Gleich dem Freiherrn von Ketteler und den 9 See soldaten vom deutschen Schutzdetachement, die während der Be- lagcrungszeit gefallen sind, sowie 3 Kindern, sind auch die ersten Todten von den deutschen Entsatztruppen — darunter dec Hauptmann von Rheinbaben — auf dem Grundstück der deutschen Gesandtschaft zur letzten Ruhe bestattet, wo sich jetzt im Ganzen 24 Gräber befinden. Aus sanitären Gründen und sonstigen naheliegenden Rücksichten mußte man aber davon Ab stand nehmen, weitere Bestattungen in so unmittelbarer Nähr der Gcsandtschaftsgebäude zu vollziehen, und so wurde denn von den Civil- und Militärbehörden ein hierzu geeignetes, in der Tatarenstadt am Fuße der Stadtmauer jenseits der Hatamen- straße gelegenes Grundstück als Friedhof ausgesucht und ent sprechend hergerichtet. Ursprünglich hatte die Absicht bestanden, die Gefallenen sämmtlicher hier militärisch vertretenen christ lichen Nationen auf ein und demselben Platze zu beerdigen. Da aber die Engländer und Franzosen ihre alten, außerhalb der Stadt belegenen Friedhöfe, die während der Unruhen von den Boxern vollständig zerstört waren, wieder herzustellen und weiter zu benutzen wünschten, so haben sich den Deutschen bei Anlage der neuen Begräbnißstelle nur die Oesterreicher, Italiener und Russen angeschlossen. Die Lage dieses Friedhofes innerhalb der Mauern der Tatarenstadt und in der Nähe des Gesandt schaftsviertels bietet eine Gewähr dafür, daß sich ein« Schän dung der Gräber in Zukunft nicht wiederholen wird. Vielleicht wird man nun auch die Todten, die auf dem Gesandtschaftsgrundstücke beigesetzt sind, nach dem neuen Fried- Hofe überführen. Lage km Süden. Die Nachrichten aus dem Süden Chinas leiden unter Un zuverlässigkeit und Verworrenheit. Es ist nicht möglich, sich eine klare Vorstellung von der augenblicklichen Lage zu machen. Die sogenannten Reformer verfügen ohne Zweifel über nennens- werthen Anhang, doch fehlen ihnen die Mittel, um mit Waffen gewalt vorzugehen. Die Gouverneure der Provinzen schreiten energisch gegen die Reformer ein, in denen weder die Kaiserin, noch die Europäer Bundesgenossen sehen können. Der „Ostasiat. Lloyd" schreibt: „Nach einer Depesche aus der Hauptstadt von Szechuen Tschengtu wurden dort auf Befehl des Generalgouverneurs 20 Schüler der dortigen Militärakademie hingerichtet. Die jungen Leute waren eben von ihren Sommer ferien wieder zurückgekehrt, als die Anstalt von Soldaten um zingelt und sämmtliche Studenten verhaftet wurden auf die Anklage hin, sich geheimen Gesellschaften zum Zweck« des Um sturzes der bestehenden Regierung angeschlossen zu haben. Die Hinrichtung von 20 der Verhafteten erfolgte, ohne daß ein Ver such gemacht worden wäre, die Anklage auch zu beweisen." Am 29. Oktober wurde das Namen des Gouverneurs in Eanton durch eine Explosion gesprengt, wobei sechs Soldaten getödtet, elf verwundet und fünf Gebäude zerstört wurden. Eine Unter suchung ergab, daß der Garten des Namens von den Auf ständischen unterminirt worden war, um den Generalgouverneur zu tödten. Dcr Letztere entkam jedoch unversehrt. Auch die Nachrichten der im Allgemeinen über die Kwang- Provinzen gut unterrichteten „China Mail" vom 25. Oktober lassen nicht auf einen plötzlichen Niedergang der revolutionären Bewegung in Südchina schließen. Nach derselben Quelle fand ein scharfes Gefecht bei Pyangtham, etwa drei Stunden südöst lich von Huichou, statt. Die Regierungstruppen unter ihren Führern Lyu und Mok wurden völlig besiegt und verloren 120 Mann und mehrere Officiere. Der Kreisrichter würbe dadurch gerettet, daß eine Frau ihn in ihrem Hause versteckte. Don den Rebellen sollen vier Führer gefallen sein. Als die Rebellen dann versuchten, weiter nach Norden gegen Wanglak vorzudringen, trat die Bevölkerung jener Gegend ihnen entgegen. Sie hatte die Frauen und Kinder in die Berge geflüchtet, dort schnell Bambushütten für sie errichtet und eilte dann, mehrere Tausend Mann stark, ihr Eigenthum gegen die Rebellen zu vertheidigen. Dadurch zwangen sie dies«, sich ostwärt» zu wenden, dem großen Markte Samtotsckuk zu. Obgleich die Rebellen die ruhige Be völkerung nicht schädigen und da», was sie kaufen, gut bezahlen, veranlassen Mißtrauen und Furcht diese, zur Dertheidigung ihre« Eigentums zu den Waffen zu greifen und die Regierung zu unterstützen. Nur die drohende Haltung der Bevölkerung soll die Rebellen abhalten, geradeswegs auf Huitschvu zu marschiren. Von anderer Seite wird allerdings berichtet, di« ländliche Bevölkerung würde von den RegierungStruppen zum Kampfe gegen die Rebellen gezwungen, seitdem letztere bei Futhdu alle Huansssn niedergemetzelt haben, während sie den Goldatrn, di« im Huitschou-Gebiet ihre Heimath haben, einen Draht durchs Ohr zogen und sie dann laufen ließen. Am 21. Oktober traf die Nachricht ein, daß auch Kan mit seinen Truppen von den Rebellen völlig geschlagen sei. Der Generalgouverneur sandte auf diese Nachricht hin sofort zwei weitere höhere Officiere von Canton mit Truppen nach Huitschvu. Man sagt, die Unter- officiere des Generals Chin hätten sich geweigert, mitzugehen; sie seien schleunigst durch Hunanesen, Kolauhui-Leute, ersetzt worden. * New Aork, 12. December. („Reuter's Bureau".) AuS Peking wird unter dem 10. December berichtet: In der heutigen Versammlung der Gesandten, die der Be- rathung der Frage galt, ob Li-Hung-Tschang und Tsching vom Hofe zur Führung der Friedensver handlungen bevollmächtigt seien, erklärten einige Gesandten, sic seien ermächtigt, mit beiden als Vertreter Chinas zu unterhandeln. Andere sagten, sie hätten noch keine In structionen darüber erhalten. Indessen beschlossen alle Ge sandten, wenn sie nicht gegentheilige Anweisungen erhalten, die Verhandlungen mit Li-Hung-Tschang und Tsching zu eröffnen, sobald dem englischen Gesandten die Instruction, sich der gemeinsamen Note anzuschließen, zuge gangen ist. Li-Hung-Tschang besuchte heute den General Chaffee und sagte ihm, seine Vollmachten zur Unter handlung mit den Gesandten seien zwar nur telegraphische, aber absolut vollständig. — Heute wurde eine Versamm lung der vorläufigen Stadtverwaltung von Pe king abgehalten, in der die Vereinigten Staaten durch den Haupt mann Dodds vom 9. Jnfanterie-Regimentc vertreten waren. Alle Regierungen traten dem Plane, betreffs der Ver waltung der Stadt bei, mit Ausnahme der Fran zos e n, die darauf bestehen, daß das ihnen unterstehende Gebiet davon ausgenommen sein solle. Es wurden eine Anzahl Unterausschüsse eingesetzt. Mehrere hohe chinesische Beamte sprachen den Wunsch aus, bei den Arbeiten des Aus schusses Hilfe zu leisten. Obgleich zu Mitgliedern des Ver waltungsausschusses Armeeofficiere ernannt worden sind, ist es der Wunsch der Generale, daß die Verwaltung so viel als möglich eine Civilverwaltung sein solle. Der Krieg in Südafrika. Tie „Enthüllungen" der Times. Gegenüber den Mittheilungen der „Times" über die Hal tung des Ministers Delcasso während der kritischen Monate vor Ausbruch des südafrikanischen Krieges ist der Pariser Korre spondent des „Standard" von Herrn Delcassv ermächtigt worden, zu erklären, daß an der ganzen Erzählung kein wahres Wort sei. Wenn darin u. A. behauptet wurde, daß zu den Depeschen zwischen Brüssel und Pretoria die Depeschenchiffre des fran zösischen Auswärtigen Amtes benutzt worden sei, so sei auch dies nicht wahr; als vr. Leyds einmal diese Chiffre sich für eine rein private Meldung erbat, sei ihm dies ausdrücklich abgeschlagen worden. Auffallend bleibt es, daß in der französischen Presse selbst bisher kein beachtenswerthes Dementi erfolgt ist. Aus den Londoner Blättern ist nicht zu erkennen, wie die Angelegenheit in dortigen politischen Kreisen aufgefaßt wird. Soviel zu sehen ist, hat nur der „Daily Chronicle" die Mittheilung der „Times" wiedergegebcn, um daran kritische Bemerkungen zu knüpfen. Das radicale Blatt ist der Meinung, daß es sich entweder um eine gegen Frankreich gerichtete Erfindung der „Times" oder aber um einen Schlag von Vr. Leyds gegen Herrn DelcassL handle. Aus welchen Beweggründen vr. Leyds einen feindseligen Act solcher Art gegen den französischen Minister hätte unternehmen sollen, wäre zur Zeit nicht recht zu verstehen. Die erstere An nahme erscheint aber schon aus dem Grunde wenig glaubhaft, weil die „Times" seit Jahren bestrebt ist, zu Frankreich ein möglichst freundschaftliches Verhältniß zu pflegen. Vielleicht handelt es sich um eine Warnung an die Adresse Frankreichs, das für die englische Auffassung bei dem Empfange des Präsi denten Krüger möglicher Weise schon mehr gethan hat, als man jenseits des Canals mit ungetrübten Beziehungen zwischen den beiden Mächten für vereinbar hält. Tie Schreckensherrschaft in Natal. Unter diesem Titel veröffentlicht I. M. Robertson, ein be kannter Militärschriftsteller, im „Morning Leader" eine An zahl von Artikeln, die für die englischen Machthaber in Süd afrika wenig schmeichelhaft sind. Wir entnehmen denselben folgende Einzelheiten: „Die harten Consequenzen des Standrechtes, unter denen die Bewohner einzelner Districte zu leiden haben, gehen so weit, daß gerade diejenigen „verdächtigen" Leute, die unverdienter Weise das Meiste und das Schlimmste auSzuhalten hatten und noch haben, es überhaupt schon gar nicht mehr wagen, den Mund zu öffnen und ihr gutes Recht auf gesetzmäßigem Wege zu suchen. Sie Wissen ganz genau, daß beim geringsten Widerspruch und dem leisesten Gerücht von „Opposition und Illoyalität" die colonialen Truppen neuerdings auf ihre geplünderten und ver wüsteten Farmen losgelassen werden, und daß sie selbst dann zum so und so vielsten Male ins Gefängniß zu wandern haben, wenn auch nur für die sogenannte „Untersuchung". — Einer der reichsten und am meisten resvectirten Farmer de» ganzen Dundee-Bezirk», Jan Meyer, yat thatsächlich Alle» ver loren,wa»erbesaß; jedes Stück Vieh, jede» Huhn, irden Bissen von Nahrungsmitteln und selbst das letzte Stück feine» Mobiliars und Haushaltes. Jetzt sitzt der alte Mann mit seiner ebenfalls hochbetagten Gattin in dem öden, in Trümmer liegenden Hause, und Beide wissen nicht von heute auf morgen, wovon sie leben sollen. Dieser alte Mann war an seinem Unglück so un schuldig, wie ein Kind, und er ist ausgeraubt und zum Bettler gemacht worden, ohne daß man sich die Mühe genommen hätte, auch nur das geringste gerichtliche Beweisverfahren gegen ihn einzuleiten. Er war nur „verdächtig", und deshalb durften die Truppen Ihrer großbritannischen Majestät mit seinem Eigenthum schalten und walten, wir es ihnen gefiel. Wenn Jan Mever etwa einen ferneren versuch machen wollte, wie er e» that sächlich grthan hat, von dem Gouvernement in Lapstadt sein gute» Recht und Entschädigung zu erlangen, so würde er auch fernerhin nur kalten Hohn und cynische Abweisung finden. Er ist ja nur ein alter Boer, und al» solcher par — im Unrecht. — Lai« Lrlttmnl». —" * London, 12. December. (Tel.) Eine Depesche des Generals Kitchener aus Pretoria von heute besagt: General Knox bedrängt Dewet fortwährend auf dem Marsche. Der Feind bewegt sich in der Richtung nach Reddersburg, wo eine englische Kolonne bereit steht, dem General Knox Beihilfe zu l r i st e n. Deutsches Reich. X. Berlin, 12. December. (Süddeutsch land und die W e l t p o l i t i k.) Das particularistiscb sinnte officielle Organ dcr bayerischen Centrumsparlei bemüht sich, die württembergischen Landtagswahlen als einen Erfolg des Particularismus auszuspielen, indem es das Resul tat der Wahlen zu einer Ablehnung der Weltpolitik stempelt. Das Kennzeichen hierfür sieht das particularistische Organ in dem Anwachsen der socialistischen Stimmen. Es identificirt sich dabei mit socialistischen Blättern, die diesen Stimmenzuwachs ihrer Partei zurückführen auf die allgemeine Reichs politik, auf den Weltmachtscurs u. s. w., wodurch namentlich in SUddeutschland wachsende Un zufriedenheit erregt worden sei. „Mögen Die jenigen, welche es angeht, die richtige Lehre daraus ziehen", so schließt pathetisch das bayerische Organ. Die richtige Lehre aber kann immer nur aus richtigen Behauptungen gezogen werden, und daß die Behauptungen des bayerischen Centrumsorgans dies nicht sind, sei ziffernmäßig dargethan. Die weltmachtsfeind lichen Parteien pur exosUenoo in Württemberg sind die süd deutsche Volkspartei und die Socialdemokratie. Diese Parteien brachten bei den Wahlen vor fünf Jahren, wo von Weltpolitik noch nicht die Rede war, 128 000 Stimmen auf, von denen bekanntlich 96 000 auf die Volkspartei und 32 000 auf die Socialdemokratie entfielen. Diesmal haben sie 132 000 Stimmen erhalten, nämlich 74 000 die Volkspartei und 58 000 die Social demokratie. Der Stimmenzuwachs der der Weltpolitik entschieden feindlichen Parteien innerhalb dieser fünf Jahre beträgt also ins- gesammt 4000. Dem gegenüber hat diejenige Partei, die das nationale Panier am offensten entfaltet, die deutsche Partei, einen Stimmenzuwachs von 8000 zu verzeichnen, da sie 62 000 Stimmen erhalten hat gegen 54 000 vor fünf Jahren. Centrum und Bund der Landwirthe können in diesem Falle aus der Berechnung gelassen werden, da diese Parteien weder als un bedingte Freunde, noch als unbedingte Gegner der neuen Rich tung unserer auswärtigen Politik anzusehen sind. Somit be trägt das Mehr an nationalen Stimmen gegenüber dem Mehr an antinationalen Stimmen 4000. Ist diese Ziffer auch ge ringer, als es wohl zu wünschen wäre, so ist es doch immerhin angesichts dieses Ueberschusses ein starkes Stück, von einer wachsenden Unzufriedenheit über die allgemeine Reichspolitik in Süddeutschland zu sprechen. Der Stimmenzuwachs der Social demokratie ist allerdings gewaltig, aber er ist ausschließlich er folgt auf Kosten einer Partei, die den nationalen Forderungen mindestens ebenso gehässig, in gewissem Sinne sogar noch würde loser gegenübersteht, als die Socialdemokratie selbst. X. Berlin, 12. December. (Der Vatican im Dienste der FranzöSlinge und der Jesuiten.) Bekanntlick ist der vornebmlick von dem katboliscken Gelehrten Frciberrn von Hertling propagirte Gedanke der Errichtung einer katholischen Facultät an der Straßburger Hochschule am Widerspruch des BaticanS qesckeitert. Wie wenig dieser Widerspruch einerseits durck die Satzungen der katho lischen Kirche und das Interesse der katholischen Kirche Deutschlands zu rechtfertigen ist, wie sehr andererseits dieser Widerspruch die Dienstwilligkeit des BaticanS gegenüber den Straßburger FranröSiingen und den Jesuiten vom Schlage des PaterS von Hauimerstein und der „Stimmen aus Maria Laack" bezeugt, das wird von ein wandfreier katholischer Seite jetzt mit anerkennenSwerther Offenheit zugegeben. Der Tübinger Professor ?. Schanz veröffentlicht nämlick in der „Literarischen Rundschau für da« katholische Deutschland" eine Besprechung der von dem Prälaten und Universität-Professor l)r. Heiner verfaßten Schrift „Theologische Facultäten und triventinische Seminarirn", die er als Widerlegung der aegen die katholisch theologischen Facultäten gerichteten Broschüre des Seminar regen« vr. Holzammer bezeichnet. Schanz macht dabei u. A. die nachstehenden Ausführungen: „Der Vers, betont mit Recht, daß da« Tridratianum die Univer sitäten vorou-setzt, erhalten wissen will und privilegirt und nur mit Rücksicht auf die Roth der Zeit für die „Aermeren" Seminarien vorichrribt. Daß ab«r für dir katholische Kirche Deutsch land« di« Vertretung an den Universitäten eine Lebensfrage ist, braucht Kennern der Verhältnisse nicht erst nachgewiesrn zu werden. Dir akademisch gebildeten Laien sind denn auch beinahe durchgehend« für di« katholüch-tbeologischen Facul- täten. Ich glaube nicht, daß in Deutschland rin Ignorant existirt, der dem S. 5 f. gesch'lderten auswärtigen Geistlichen gleichen würde: ich bl» anch überzeugt, daß Holzammrr und Hammerstrin all daS wissen, waS hier gegen die Thesen vor- gebracht wird, und die Schattenseiten der Seminarien, welche der Verfasser hrrvorzuheben gezwungen wurde, nur von einem anderen Staudpunkte au« betrachten; aber e« handelt sich hier um eine Principienfrage, bei welcher andere Gesichtspunkte maßgebend zu sein scheinen. Denn zum Wenigste» muß man mit dem Verfasser ver- muthen, „daß er (v. Hammerstrio) nur ein vorgeschobener Posten ist, wie daS auch bezüglich de« Herrn Regen« Holzammer vielfach angenommen wird". Gege» eine solche Machtfroge hrlkrn Gründe nickt». Ich bin zwar nicht so pessimistisch wi, der Verfasser, aber der Ansicht bi» ich allerdings auch, daß e« Pflicht der deutschen Katholiken ist, ihre» Besitzstaad auf de» U-ivcrsitäte» zu wahren, damit wir nickt dem trostlosen Unterricht-Wesen der romanischen Länder zugetrirben und erst recht in di» Inferiorität gedrängt werden." Rückhaltloser kana ein Katholik kaum sa^r», daß der vatiea» eine .Lebensfrage" der katholischen Kirche Deutsch- lanv« nack dem Gefallen der FranzöSlinge und der Jesuiten und zu Ungunstrn der deutschen Katholiken entschieden bat. Wa« Professor Schanz von der Ignoranz auSwärtigrr katholischer Theota,»» schreibt, ist t»vez»ß «sf»«>
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