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'M- Riesaer D Tageblatt und Arrrria^k (Llbtblatt und Ämeiaer). Dienstag, 7. März INAS, abends .4- 5« 7». Jahrg und Attseigvr Meblatt und ÄHtiger). »,<» E! »- -«IN«-» v-d>uttm-«»»,m -er Amtshauptmannschaft Großenhain, des Amtsgericht-, der Amt-anwaltschaft beim Amtsgerichte und de» . Rates der Stadt Riesa, des Finanzamts Riesa und des Hauptzollamt» Meißen, sowie des SemeinderateS Gröba. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 7. März 1922. —"Das hiesige Finanzamt teilt uns folgendes mit: Nach dem Kapitalertragsteuergesetz haben Lebens-, Kapital- und NentcnvcrsicherungSunternehmungeu als Kapitalertrag, steuer zehn vom Hundert von den auf die Prämienreserve des Versicherten entfallenden Zinsen bei Fälligkeit der Ver sicherungssumme oder des einzelnen Rentenbetrages einzu behalten und abzusühren. Bei Einkommen bis 10000 Mark kann jedoch bei über 60 Jahre alten oder erwerbsunfähigen Rcntenbeziehern die gekürzte Kapitalertragsteuer unter Umständen auf die Einkommensteuer ungerechnet bezw. bar erstattet werden. Die Feststellung ist aber erst bei der Ver anlagung möglich. Um zu vermeiden, daß in vielen Fällen die Kapii^iertragsteuer erst gekürzt nnd dann wieder an gerechnet bezw. erstattet werden müßte, ist neuerdings nach, gelassen, daß die eingangs genannten Unternehmungen Renten, die den Jahresbetrag von 1000 Mark nicht über- steigen, ohne Abzug an den Bezugsberechtigten auszahlen, wenn dieser über 60 Jahre alt oder eiue Witwe oder eine minderjährige Waise bis zum vollendeten 17. Lebensjahre ist. BeimVorliegen der sonstigen genannten Voraussetzungen kann die Steuer, die etwa bei im Januar 1922 fälligen Renten entgegen diesen Bestimmungen bereits gekürzt ist, unter Umstanden unmittelbar von den Bersicherunasunter- nehmnngen ,»rückvergütet werden. Nähere Auskunft erteilt das Finanzamt. —* KirchlicheS. Im amtlichen Teil dieser Nummer befindet sich eine Bekanntmachung über die Wahl der Kirch- geiueindevertreter. Die mit dem 1. April ds. IS. in Kraft tretende neue Kirchgemeindeordnung sieht eine zahlreichere Vertretung der Kirchgemeinde vor, als sie bisher bestand. Der Kirchen vorstand bestand bisher außer den S Geistlichen aus 13 Mitgliedern. Di« neue Kirchgemeindeoertretnng soll außer den 8 Geistlichen au» 27 Mitgliedern bestehen, von denen 20 durch die Kirchgemeinde zu wählen sind, während 7 von den Gewählten berufen werden. Bei der Berufung sollen vor allem »kirchlich« Vereine und Helfer- schäften, ferner im Dienste der Kirchgemeinde ständig« An gestellte, Gemeindeschwestern und im Kirchspiele wohnende nnd tätige NeligionSlehrer und -lehrerinnen berücksichtigt werden. Wählbar sind nur konfirmierte männliche und weibliche Mitglieder der Kirchgemeinde in gutem Rufe, be währtem christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht und Er- sabruna, die da» 25. LebenSiahr vollendet haben . Au»- geschloffen von der WähWAH ist aych. wer «dyrch ho«. jahr an jungen Blättern, dann an Früchten großen Schaden. Der Schmetterling <daS Weibchen hat nur Flügelstummel nnd kann nicht fliegen) erscheint mit Eintritt kälterer Jahreszeit. Bekämpfung: Anbringen von Klebgürteln Ende September unterhalb der Kronen äste, bei Bäumen mit Pfählen auch an diese unter wiederholter Erneuerung des Kleb- ' - - - rr. Baumwetstlina, s IUU. «... vc.« »r.u.iulur», UV»,,u S. Avfelbaumgespinnstnrotte r i zusammengesponnenen und dürren, deshalb in die Augen fallenden Blättern an den Zweigen als Ranpcnnester. Bekämpfung: Sammeln und Verbrennen leicht und gründlich möglich. 8. Schtvammspiuuer: Rauven verursachen Schaden wie Schädlinge 1—4. Die Eier, 3—500 Stück werden zur tteberwiuterung von dem Schmetterling m daumdicken, feuer- schwammähnlichen braunen Gebildeü an Obstbänmen, Mauern und Zäunen abgelegt. Bekämpfung: Sammeln und Verbrennen, Abkratzen der Baumstämme und stärkeren Aeste. S. Borkenkäfer: Verbreitung ist alltzettiein und ein durchgreifender Kamps erforderlich. Teils sieht man jetzt vom Specht bloßgelegte Zweige, die reichlich mit Larven besetzt sind, teils wo Splintkäfec in Frage kommen, auch durch tiefe Pohrungen ins Holzinnere zerstörte Aeste. Bekämpfung: Die Rindenteile find herauszuschneiden und die bloßgelegten Holz teile mit Teeranstrich oder Lehmverlag und Leinenverband zu schützen. 7. Apfelwicklerraupe (Obstmade): Die anfangs weißlich gelben, später fleischfarbenen Raupen leben im Innern der Früchte. Sie überwintern unter den Nindenschuppen eingebettet. Bekämpfung: Die wirksamste Bekämpfung erfolgt durch Anlegung von Fang- gürteln im Mai—Juni. Wo das nntirb ieben, sind die lockeren Rindenteile durch Ab kratzen jetzt zu entfernen und zu vernichten. 8. Blutlaus: In den Rindenrissen, alten Krebswunden, Astwinkeln, auch am Wurzelstock sind die überwinterten Läuse anzutreffen. Diese Stellen sind frcizulegeu und mit Karbolineum — 15°/„ — oder Antisual ausznpinseln. y. BlattlauS: Teils sind überwinternde Läuse, an den einjährigen Zweigen aber glänzende, braunschwarze Eier anzutrcffen. Soweit diese Zweige beim Baumschuitt unter das Messer fallen, sind sie zu verbrennen. Die übrigen befallenen Teile werden mit Baum- karbolineum — 15°/, — behandelt. d) Pilzkrankheiten. 1V. Apfelmelta«: Wo im vorigen Sommer Apfelnieltau auftrat, finden sich jetzt graue Zweigspitzen. Soweit sie beim Baumschnitt fallen, sind sie zu verbrennen. Soweit dies Die Bekämpfung der Krankheiten und Schädlinge der Obftbäume ist im Interesse der Volksernäbrung mehr als je dringendes Erfordernis und findet, insbesondere bei den Obstziichtern selbst, erfreulicher Weise auch in weiteren Kreisen Verständnis. Die zur Vertilgung der Obstbaumsckädlinae erforderlichen Maßnahmen — s. unter Anleitung G — find daher von den Obstbaumbesitzern umgebend auszuführen. Ein voller Erfolg ist jedoch nur dann gesichert, wenn alle Obstbanmbesiker sich an der Vertilgung der Obstbaumschädlinae beteiligen. Am besten und erfolgreichsten wird dies geschehen, wenn die Baumwärter des Bezirks, deren Namen bei den Gemeindebehörden zu erfahren sind, bei der Bekämpfung hinzugezogen werden. Die Herren Gemeindevorstände werden hiermit angewiesen, die Durchführung der Maßnahmen streng zu überwachen. Obstbanmbesitzer, die bei der Durchführung der angeordneten Maßnahmen säumig sind oder ihre Vornahme verhindern, sind Hierher anzuzeigen. Gegen diese müßte zum Bedauern der AmtShauptmannschast mit Ordnungsstrafe bis zu 150 Mk. und 14 Tage Saft für jeden Zuwiderhandlungsfall vorgegangen werden. Großenhain, am 6. März 1922. 479LI. Die AmtShauptmannschast. — Ausschneiden und aufbewahren! — Anleitung D. »> Tierische Schädlinge. 1. Frostnachtspanner: Raupe hellgrün mit drei weißen LängSftrichen, verursacht im Früh jahr an jungen Blättern, dann an Früchten großen Schaden. Der Schmetterling (das Weibchen hat nur Flügelstummel nnd kann nicht fliegen) erscheint mit Eintritt kälterer Jahreszeit. Bekämpfung: Anbringen von Klebgürteln Ende September unterhalb der Kronen» stosfes (Raupenleim). Abnehmen und Verbrennen der Klebgürtel.im Januar—Februar. Raupen dieser Schädlinge, die großen Schaden in: Früh jahr an den Obstbänmen verursachen, überwintern in Befruchtung der Gcwerbeschullehrer untereinander werden zu lassen. Der Wirtschaftsminister sagt in seinem Gutachten u. a. folgendes auS: „Berufs- nnd gewerbliche Schulen sind nach meinem Dafürhalten die Schulen dec Zeit. Sic ent sprechen einem unabweisbaren Bedürfnisse des heutigen Wirtschaftslebens mit seiner hochculwickcltcn Technik. Tie Werkstatt oder die Fabrik allein reicht in vielen Fällen nicht mehr aus, nm denjenigen Stamm von Werkmeistern nnd Arbeitern heranzudilden, der die Vielseitigkeit, Anpassungs fähigkeit u»d Entwickelungstüchtigkcit besitzt, die die heutige Berusstcchnik von jedem qualifizierten Arbeiter iordcrt. Daher auch der ungemein starke Zndrang zu den BcrnsS- und Gewerbeschulen. Nicht nur die Tagesschulen find über füllt, sondern vor allein macht sich das t'testrcaen der älteren Arbeiter geltend, durch Abendkurse ihre Kenntnisse und Fähigkeiten an Berufsschulen zu erweitern. Ungemein schwer ist zweifellos die Ausgabe des Veruisfäml- und GewerbcschullebrerS. Eine gesteigerte sachliche Tüchtigkeit muß sich bei ihm paaren mit einem hoben Grad: von Allgemeinbildung, wozu daun noch ein nädagogiimes Ge schick kommen muß, das beim sachliche!: Unrerr.cht nach etwas ganz anderes bedeutet, als beim rcn: theme-ischen. Aus diesem Grunde können Berufs- und Geim, benbnlcn ihrem ganzen Charakter nach in gar keinen Ve^uenv zu bei: rein geistigen Schulen gestellt werden. Tie Varichristen des Schul- und Lehrplanes für Bernis- und Gewe, beschulen können niemals ausschließlich u: Vcimdnnngen eines Ministeriums oder der Schulleitungen bestehen. Sie sind niedcrgeschriebcn im Buche des prartncheu Wirtichai-. -l-beus. Leiter nnd Lehrer der Bernis- und Gewerveichulen eriülicn ihre Pflicht nur dann richtig, wenn sie es u.e vergessen, air jedem Tage die fällige Seite dieses großen Buches des praktischen Wirtschaftslebens autzuschlagen, nm e.nin mit dem richtigen Verständnis» und Erneuntmsoernnme.i zu lesen. Die Kontakte zwischen den bernslichcu Schuten und dein praktischen Leben sind so ungemein zahlreich und vielgestaltig, datz gegenseitige Anregung und Bcrauuia eine unerläßliche Vorbedingung für eine fruchtbare Arlu.t von tkeprer uns Schule wird " —* Mi 1 chpreise. Der Milclnvirtschastliche Landes- verband Sachsen hat die Erzeuge. Groliveriauis ircise für 1 Liter Vollmilch für den ganzen Frcnlaat Sa ajen von heute ab für den Rest des Monats März 1922 wie folgt festgesetzt: Bei Lieferung sauber gewonnener, gut gereinigter nnd gekühlter Vollmilch ab Stall M. 4.05, frei Verlade- bezw. Abgangsstation, Molkerei oder Sammelstelle M. 4.25, bei Lieferung von Milch, die -rst in der Sammelstelle ge. harrlicbe Fernbaltung vom gottesdienstlichen Leben feine kirchliche Gemeinschaft in anstößiger Weise verleugnet". — Die von der Kirchgemeinde gewählte Kirchgemeinde vertretung wählt dann aus sich heraus einen Kirchen- vorstand zur Führung der laufenden Verwaltungsgeschüfte. Die Beschlußfassung in allen wichtigen Angelegenheiten bleibt aber ihr selbst Vorbehalten. Die neue Kirchgemeinde ordnung liegt in besonderem Druck vor und kann in der Pfarramtskanzlei gekauft werden. —* Landwirtschaftliche Warenbörse für Großenhain und Umgegend. Sonnabend, den 4. März 1922. Es wurden notiert (nichtamtlich), Weizen 615-625, Roggen 470-480, Safer 430-440, Sommergerste 430—440, Mais 490, Maisschrot 510, Kleie 380, Roggen- und Weizenstroh 60, Haferstroh 70, Heu 170--180. Die Preise verstehen sich für den Zentner in Mengen unter 5000 Kilogramm. —* Gefahren für die Preisgestaltung der kommenden Ernte? Der Gothaer Bauernbund erläßt folgende Bekanntmachung: „Es sind in letzter Woche wieder- holt Gerüchte verbreitet, nach denen Landwirte unseres Landes Getreide der kommenden Ernte schon zu hohen Preisen verkauft haben sollen. Die Art und Weise, in der diese Gerüchte verbreitet werden, erweckt den Anschein, als wenn landwirtschaktsfeindliche Elemente bemüht waren, diese Gerücht« ins Volk zu bringen, um die Kluft zwischen Erzeuger und Verbraucher zu vertiefen. Wir bitten um Mitteilung, ob und wo Herumreisende Händler an Bernis- genossen beranaetreten sind mit dem Ansinnen, da» Getreide der Ernte 1922 zu kaufen." Hoffentlich wird dadurch die Wahrheit feftgestellt. — Aus Bautzen wurde berichtet, datz in der Hoyerswerdaer und Kamenzer Gegend der Aufkauf de» neuen Brotgetreides bereits lebhaft im Gange sei. —* Neu erLandarbeiter-Tarif. Mit Gültigkeit ab 1. März ist zwischen der Arbeitsgemeinschaft deS Säch- stchen Landbundes und dem Deutschen Landarbeiterverband im Bezirke der KreiShauptmannschaft Dresden ein neuer Lohntarif abgeschloffen morden. Der Stnudenlohn wnrde um 48 Prozent, der MonatSlohn um 50 Prozent erhöht. —* Wirt^chaftSminister Fellisch über die Berufs- und Gewerbeschulen. Das Mitteilungs- blatt der LandeSabteiluna Sachsen de» Heimatdienste» hatte den sächsischen OKrtschaftSmintfter ersucht, sich über die Beruf», und Gewerbeschulen in einem Gntachten anSzu- sprechen. Beranlassuna dazu war die Anregung Les Schul direktor» einer sächsischen Gewerbeschule, das Mitteilung»- .»l-Ä HU eistem Organ d^ Ideenaustausches und der geistigen Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden abends >/,S Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, BezugSPktt», gegen Barauszahlung, monattich 11.— Mart einschließlich Bringcrlohii. Einzelnummer VS Pf. Anzeigen für die Nummer des Ausgabetage» sind bi» S Uhr vormittag» aufzugeben und im vorau» zu bezahlen; ein« Gewähr für das Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Brei» für die 43 mm örelt«, 3 mm hohe Vrundschrist-Zeile (7 Silben) 2.5S Maxi; zeitraubender und tabellarischer Satz SS"/, Aufschlag. Aach- wrisunaS« «cd BtrmMelung-grL'KH: t 'N. Arste Tarne. Bewilligter kabait erlischt, wenn der Betrag »»fallt, durch -klage -ingezogen werde» muß »der der Auftraggeber in Ikonkürs gerät. Zahlung»- und LrfUllungSort: Riesa. Achttägige Untert«ttung»beilag« .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BesördrrungSeinrichümgen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugzpreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer L Winterlich, Riesa. Geschäftssteller Aoettzestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Niefa. Kirchliche Bekanntmachung. Mit Ende Marz 1922 löst sich der bisherige Kirchenvorstand auf, und es ist «ine neue Kirchgemeindevertretnng zu wählen. In sie hat Riesa 17, Poppitz 2 Mitglieder und Mergendori 1 Mitglied zn wählen. Die bisherigen Kirchenvoritchec sind wieder wählbar. Die Wahl findet am 19. März dieses Jahres von ' «11 llhr bis ' ,2 Uhr in der Kapelle der Trinitatiskirche statt. Stimmberechtigt sind nur die in die Wählerliste Eingetragenen, die bis zum 13. März d. I. mittags 12 Uhr in der PfarraintSkanzlei öffentlich ausliegt und bis zur Durchführung dieser Wahl geschloffen ist. Weitere Bekannt machung erfolgt noch. Der Wahlaussckmst des Kirckiendorftandes zu Riesa mit Poppitz und Mcrgcndors. Um auch über die untervermieteten Räume die erforderliche Kontrolle m erhalten, wird hiermit bestimmt, datz 8 16 der Landesverordnung über Maßnahmen gegen Wohnungs mangel vom 6. 1. 21, welcher besagt, daß Wohnränme nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeindebehörde vermietet, überlassen oder in Gebrauch genommen werden dürfen, von beute ab auch auf Untervermietungen Anwendung sinket. Zuwiderhandlungen werden nach 8 26 der Landesverordnung mit Geldstrafe bis zn 10 000 M. oder mit Haft bestraft. Weida bei Riesa, am 6. März 1922. Ter Gemcindevorsianb. "i : > > nickt der Fall ist, empfiehlt eS sich eine mehrmalige Winterbespritzung mit Baumkarboliueunr (15 "G vorzunebmen. 11. Blattsteckenkrankbeit: Im Sommer gelb werdende und gesprenkelte Blätter der Johannisbeeren leiden unter der Blattsleckenkrankbeit, die oft zum vollständigen Laub abfall führt. Solche Sträucher sind im Winter wiederholt mit 2 prozentiger Kupfervitriol-, lösung zu bespritzen. 12. Stachelveermeltau: Wo sich verkrüppelte, braunfleckige Zweigspitzen an Stachelbeer sträuchern finden, dürste eS sich stets um Infektionen durch Stachelbeermeliau handeln. Als Kämpfmittel kommt zunächst das Verbrennen der beim Rückschnitt der Sträucher entfallenden Zweigspitzen in Frage. Ferner sind solche Sträucher mit Schwefelkalkbrühe oder mehrmals mit Daumkarbolinenm, nach Beobachtungen von Prof. Dr. Muth auch mit 2 °/, Kupiervitriollösung im Winter mit Erfolg zu bespritzen. Bei zu starkem Befall werden die Sträucher, um einer Weiterverbreitung vorzu beugen, verbrannt. 13. Sonstige vilzkranke Zweige: Teils unter dem SvitzenkrebS, teiS unter Monilia und anderen im Kambium lebenden Pilzen erkrankte Zweige nehmen gegenwärtig an Per- breitung sehr zu. Da die Uebertragung solcher Erkrankungen auf ganz gesunde Bäume erfolgt, ist deren Bekämpfung mit allen: Nachdruck in die Hand zu nehme». Es ist er- forderlich, daß derartig kranke Zweige bis in das gesunde Holz sortgescknitten nnd sogleich verbrannt werden, damit die Sporen, dafern die Zweige auf den Brennholzhauscn kommen sollten, nicbt ernent verbreitet werden. Desgleichen sind jetzt im Winter alle trockenen Früchte an den Bäumen — sog. Fruchtmumien — abzulesen und zu verbrennen, um der vielverbreitetru Fruchtfäule am Baum zu begegnen. Gummtfluffkranke Zweige gehören nicht hierher, da deren Erkrankungen auf Störungen im Saitnmlanf zurückzufiihren sind und daher durch mechanische Eingriffe deren dauernd« Heilung nicht erreicht wjrd. «) Znsammengefaßt ergeben sich für die Wintermonate, abgesehen von den in einzelne« Fällen sich ergebenden besonderen Bekämvfungsmitteln, folgende Maßnahmen: 1. Anbringen von Klebgürteln Ende September unterbalb der Kronenäste, bei Bäumen mit Pfählen auch an diese mit. Wiederholte Erneuerung des Klebstoffes (Raupenleim), Abnehmen und Verbrennen der Klebgürtel im Januar—Februar. 2. Reinigen der Stämme und starken Aeste von loser Rinde, Flechten und Moosen. 3. Entfernung sämtlicher abgestorbener und zusammcngezogener Blätter in den Baumkrone»; Sammeln aller abgefallenen Blätter. 4. Entfernung und Verbrennung sämtlicher eingeschrnmpfter Früchte mit den Zweigen, an denen sie sich befinden. 5. Bespritzen der Bäume mit einer 15 vrozentigen Obftbaumkarbolineumlösung. 6. Lockerung des Bodens auf größere Tiefe. 7. Düngung der Obstbäume, 8. Schutz nnd Nahrung den Singvögeln iin Winter, Nistgelegenheit im Frühjahr.