Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt «uv Anzeiger (Lldedlstt mü> Arytigest. Tckgramm-Adreffe: ß!L Femspnchstekk, .Tageblatt', Rtesa. Nr. 20. für die König!. Amtshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 27«. Sonnabend, 27. November LWS, abends. «2. Aabrg. Da» Riesaer Tageblatt «fcheiat je»« Tag abend« «tt »««nähme der Sonn, und tzesttage. «irrttlillbrltchn Vezu-«»ret« bet Abholung tn der «xpedttlon tn Rlela 1 Mart bv Pig., durch un,ere Tröger Hut tu« Hau« 1 Mark üb Pfg., bet Abholung am Schalter der kalter!. Volianslalteu I Mark SS Pig, durch den BrlettrSgrr tret tn« Hau« 2 Mark 7 Pfg. Auch Monat«abonnementS werden angenommen. «u,eigen.«nnahme für dle Nummer de« Ausgabetage« bt« vormittag V Uhr ohne Wewühr. «lotationidruck und «erlag von Langer L Wtnterlt« tn Rtesa. — «es»Sst«Nrll,: Soetbektrahe VV. — fftlr die Redaktton »emmworlltch: Hermann Schmidt tn Ntela. > Wahl do« Mitglieder« des Wafferamtcs. Auf Grund de« am 1. Januar 1910 in Kraft tretenden Wassergesetze« von 12. März 1S0S — Ersetz, und Verordnungsblatt 1909 Seite 227 — ist bet der unterzeichneten AmtShauptmann'Laft ein Wafleramt zu bilden. Dieses Wafferamt setzt sich zusammen au« dem AmtShauptmann oder seinem Stell. Vertreter, dem Vorstände der zuständigen Königlichen Straßen, und Wasserbauinspektion oder dessen Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern; für jede» dieser Mitglieder ist ein Stellvertreter vorgesehen. Sine« der Mitglieder (nebst Stellvertreter) ist von der Be- -irkSversammlung zu wählen, zwei Mitglieder (nebst Stellvertretern) sind für die be- vorstehende erstmalige Wahl von den Eigentümer« der an die Wasserläufe und Wasser, laufstrecken de« amtShauptmannschaftlichen Bezirk«, ausschließlich der Elbe, angrenzende Grundstücke and Anlagen, soweit sie in die von den Stadträten zu Großenhain, Riesa und Radeburq und den Gemeindevorständen und Gutsvorstehern de« Bezirks ausgestellten vorläufigen Verzeichnisse eingetragen find, zu wählen. Da« Amt der Mitglieder de« Wasseramtes ist ein Ehrenamt. Die Wahl der zuletzt erwähnten zwei Mitglieder sowie von zwei Stellvertretern soll in Riesa Dienstag, de» SO. November 1909 in der Zeit von vormittags 1« vis 12 Uhr stattfinden. Alle Wahlberechtigten au« Orten de« Amt«gerichtSbezirk« Riesa haben auf dem vahuhofe in dem hinter dem Wartesaal n. Klaffe gelegenen Zimmer zu wählen. Die Wahl erfolgt auf die Zeit vom 1. Januar 1910 bi« 31. Dezember 1915. Da« Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäftSunsähig oder tn der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Vertreter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zu- ständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten und für Miteigentümer eines Grundstücke- oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht Versehenen au« ihrer Mitte auS- geübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht ve» sehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann im amtShauptmannschaftlichen Bezirke das Wahlrecht mehrfach au», üben. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel. Jeder Stimmzettel muß vier Namen enthalten, von denen die zwei zuerst geschriebenen Namen die Mitglieder, die zwei zuletzt geschriebenen Namen die Stellvertreter bezeichnen sollen. Stimmzettel die die Person der zu Wählen- den vtcht erkennen lassen, oder die Namen Nichtwählbarer enthalten, sind insoweit un. gültig. Enthält ein Stimmzettel mehr al« vier Namen, so gelten nur die zuerst geschrie benen Namen wählbarer Personen. Wählbar sind nur selbständige männliche Personen, welche die Sächsische Staat«, angehörigkeit besitzen, im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten find und ihren Wohnsitz im Bezirke haben. Im übrigen finden für die Wählbarkeit und da« Amt der Mitglieder des Wasser- amte« und ihrer Stellvertreter, für dessen Dauer, Ablehnung, Niederlegung usw. das Ge- setz, die Organisation der Behörden für die innere Verwaltung betreffend, vom 21. April 1873, 88 13 Absatz 4, 14, 16 Absatz 2 und 18, sowie 88 1? und 18 de« Gesetze«, die Bildung von BezirkSverbänden und deren Vertretung betreffend vom 21. April 1873, entsprechende Anwendung. Al« gewählt gelten diejenigen die die relative Stimmenmehrheit erhalten haben. Bet Stimmengleichheit entscheidet das Lo». Jeder Wähler muß bet der Wahl die Flurbuch«nummer seine« Anliegergrundstückes oder de« Grundstücke«, auf dem sich die angrenzende Anlage befindet, angeben. Großenhain, den 16 November 1909. 921 L. Die Königliche AmtShauptmaunschaft. ES werden Scharsichutzcn aogehauen a anf de« Schießplatz Haldehäuser: am 29. und 30. November, 1., 2 , 3. und 4. Dezember d. I. in der Zeit von 8 Uhr vorm. bt« 5 Uhr nachm. b. anf dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschiessplatz) nur nördlich des Wülknitzer WegeS: am 29. und 30. November, 1. und 2. Dezember dS. I». in der Zeit von 8 Uhr vorm. bt» 5 Uhr nachm. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schietztage so bewirkt, daß sie */, Stunde vor Beginn de« Schießen« durckgesührt ist. Bei Schießen auf dem Schießplatz Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, der Wülknitzer Weg dagegen ist frei. Die Wege de« Platze« sind bei geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amtShauptmannschastltche Bekanntmachung vom 7. Mai diese« Jahre«, Nr. 369 ä v, abgedruckt in Nr. 105 de« Riesaer Amtsblatt«», wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 866" bez. 868' de« Reich«, ftrafgesetzbuch« bestraft werden. . > Die Ort«polizetbehörden werden veranlaßt, den Ortseinwohner» auf dem vor geschriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 26. November 1909. 628 o v. »öai-ltche AmtShauptmanuschast. Hkf. Herr Johann Max Kaöfel in Röderan ist als n. Gemrindeältester für seinen Wohnort anderweit tn Pflicht genommen worden. Großenhain, am 24. November 1909. 2848 b L. Königliche AmlShonptmannschaft. In dem Konkursverfahren über da« Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Sttllkrauth K Hille in Weida ist zur Abnahme der Schlußrechnung de« Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das SchlußoerzeichniS der bei der Verteilung zu be rücksichtigenden Forderungen und zur veschlußiassung der Gläubiger über die nicht ve» wertbaren DermögenSstücke sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de« GläubtgerauSschuffe» der Schlusstermin anf de« SS. Dezember 1S«v, Vormittags V,H Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Rtesa, den 27. November 1909. Königliches AmtSaericht. In dem KoaknrSverfahreu über das Vermögen der Fahrradhändlerin Anna Vertha Roch geb. Claus in Zeithain ist zur Abnahme der Schlußrechnung de» Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen da» SchlußoerzeichniS de: bei der Verteilung zu berück- sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht ver wertbaren DermögenSstücke der Schlusstermin anf den SS. Dezember 1V09, vormittag- 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Rtesa, den 27.. November 1909. E Königliche- Amtsgericht.k 14/08. In da» CüterrechtSregister de» unterzeichneten Amtsgericht« ist auf Seite 76, den Schneidemühlenarbeiter Karl Angnst Herbst in Riesa und dessen Ehefrau Marie Wilhelmine geb. Herzog betreffend, eingetragen worden : Die Verwaltung und Nutznießung des Manne» ist durch Ehevertrag vom 22. No vember 1909 am gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen auSgeschloflen. Riesa, den 25. November 1909. Königliches Amtsgericht. 14 Reg. 575/09. Auf Grund des 8 105 b der RerchSgewerdeordnung wird für den Stadtbezirk Rtesa an den letzten 4 Sonntagen vor Weihnachten — 28. November, 5., 12. und 19. De zember 1909 — die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zu folgenden Tageszeiten gestattet: 1. Bei dem Verkauf von Brot und weißer Backware (ausschließlich Konditoreiwaren) ohne Zettbeschränkung. 2. Bet dem Handel mit Mllch mit Ausschluß der Zeit deS VormtttagSgotteSdiensteS ohne Zeitbeschränkung. 3. Bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Giern, Grün-, Fisch- Eß-, Material waren, Heizung»-, Beleuchtungsmaterialien, lebenden Blumen, Blumengewinden und Pflanzen, Fleisch, und Wurstwaren und von -um menschlichen Genuß be- stimmten Fettwaren tn Fleischereien und Gastwirtschaften von */r? bis */z9 Uhr vormittag« und von 11 Uhr vormittag» bis 7 Uhr nachmittags. 4. Bet dem Handel mit anderen als den vorstehend genannten Gegenständen, z. B. Kondito», Zucke» und Chokoladenwaren, Zigarren, Manufaktur-, Kürschner-, Galanteriewaren von 11 Uhr vormittag» bis 9 Uhr nachmittags. Während der Zett, in der Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe beschäftigt werden dürfen, darf auch der Gewerbebetrieb in offenen Verkaufsläden stattfinden. Der Rat der Stadt Rtesa, am 27. November 1909. Or. Sckeider. Glh. Die Über da« Schanktoka! des Restaurateur« Reinhold Werner, hier, Schloß straße No. 24 — GambrinaS — verhängt« Polizeistunde ist aufgehoben worden. Der Rat der Stadt Riesa, am 27. November 1909. - vr. Scheid er. Glh. MM, All M. MM M GM. 1« W soll im Rathause eia Vertiko gegen Io>orttge Bezahlung öffentlich versteigert werden. Riesa, den 27 November 1909. Der BollstreckuugSbeamte des Rates der Stadt Riesa. Die Biehvesttzer tn der Gemeinde Gröba werden darauf ytngewiefen, daß am 1. Dezember 1909 eine beschränkte Viehzählung stattfindet und daß sie den zählenden Beamten di« gewünschte Auskunft zu geben haben. Gröba, am 28. November 1909. Der Gemetudevorftand. «m 24. November 1909 ist tn Gröba «in Tra-korb, in dem sich «tn Sack Sev tretde befindet, gefunden worden. EtaentumSansprüche sind hier anzubringen. Gröba, am 26. November 1909 Der Gemetudevorftand. Freibank Poppitz. Sonata-, de« 28. d. M.» von früh 7 Uhr an, w'rd Rindfleisch, roh 80 Pfg., gekocht 20 Pfg. pro V, dg verkauft. Der Gemetudevorftand. - «.'SiL, - K LmN KSkNer's h°Mrei Mil esst, NW W Solide Bedienung. »HGGGWGd» d Ecke Gchlotz- u. Gortheftr. . —-4 Große Auswahl versch. Sorte» Gebäck von bekannter Güte.