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Riesaer H Tageblatt Postscheckkonto; Leipzig 21888, ivirokass, Riesa Str. LL. Krahlanschrlst» Tageblatt Alesa. gunruf Str. 20. «nd Anfvigvr tLUieblatt und ÄN)tiger». Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmanuschast Grosienhaln, de» AmtSaericht» nnd de- Nate» der Stadt Riesa, sowie de» Gemeinderate» Gröba. ' Montag. 1. November abends. 72. Aatzrg. La» Riesaer Lag,blatt erscheint setze« Lag abend« '/,« Uhr mit Rusnahm« der Lonn- und Festtag». Bezugspreis, qegei» ^orau«za>)iun.i, uianarlich 4.- ^lac. o.).lr ar- am Postschalter monatlich «.w Mark ohne PostgebUbr. Anzeigen ür di» Nummer de« Ausgabetage» sind vi» v ilbr vormittag aufzugel»«» und im voran» zu be>a>l«n; eine «Sraior für da» tirscheinen ai bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht iil-ernvmmen Pret» für di: 43 mm bre't» t mm hohe G'undschrist.Zeil« <7 Silben» l.w Nnrk, Orl«oc»i» Stark: zeitraubender und labe.larischer vatz ist'/, Vusimlag. Nachweisung«» und V«->nlttelunq»a«bllhr SÜ Pt »«st, karts«. Beivistlgr« Rabatt erlisch», wenn >er öetrag aersällt, durch Klage »tngezozen werden mn', oder der -lnilruz zeder u» Nonkur» gerät. Zahtmgs- und Erslillung-oi' Riesa. RierzehntSgig» Inte» galMnasbeilage .Erjähler an der -Slbe". - Zm Fall« höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger irgendweihec Störungen de» keirirbe» d«r Lnirkerei, der Lirsrranten od«r 0«r Vesörv«rung»rinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf sieserung »de: Nachlieferung der Zeitung oder auf Ritza',lang de» Äezngro eise». Notationrdnttk und T>«rlog: LangrrtWlnterlich, Riesa. Geschifwftetze: Gaetheftrafte SS. Verantwortlich fiir Redatrw,: Ärtbur Säbnel. Nies«: ist- 's-,-',»-t.il: 8) lde l-n Ditirich. Riesa. Wegen Rrlniguna der Geschäftsräume im amtshanptmannschaktlichen Dirnstgebaudk, Hrrrmannstratze 80. werde» Freltaa »nd Sonnabend, den ff. nnd «. November SOSO bei der unterzeichneten Behörde nnr drinnttch« Angelegenheiten erledigt. Srotzenhain, am 30. Oktober 1020. L. Die AmtShanytmannschaft. Die Maul' «nd Klauenseuche ist anSgebrochen unter den Dlehbeständen der folgende» Besitzer: in Gröba bei Hermann Hensel; in Madewitz bei Auguste verw. Dronigke; in Glanbitz bei Adolf Schmidt. Auf die amtlichen Bekanntmachungen wegen des Ausbruchs der Seuche in den vor genannten Orten wird stingemlesen. Grohenhatn, am 30. Oktober 1020. 2426dkl. Die AmtShanytmannschaft. — Vieyliandel und Kleinhandel mit Jnlanvsfleisch. Da? Neich und der Freistaat Sachsen haben mit Wirkung vom 1. Oktober 1020 den grössten Teil der Verordnunarn über öffentliche JnlandSfleisch- nnd Virbbrwlrtichastnng aukgeboben lR.G.Bl. Seite 1673 und in der Cärbs. StnaiSzeitnng Nr. 232 vom 7.10.1020). Von der Aufhebung werden insbesondere betroffen die Vorschritten über Haus- schlachkungcn. Blehnnkaufsbescheiniounge«, Biehlistc» und über Zusammenlegung der Schlachtungen. Zur Sicherung der Fleischverforanna in der Nebergana-zeit nach Aushebnna der Zwangswirtschaft bat das Reich mit Verordnung vom 10. Srplember 1020 neue Vor schriften für den Viehhandel nnd den Kleinhandel mit Fleisch erlassen kN. G. Bl. Seite 1675). Die AnSfnhrnlmsbestimmnngrn de? WirtsklmitSministerlnms bierzn sind in der Sachs. Staatszritnng vom 7. Oktober d. I. erschien«»». Di« wesentlichsten Bestimmungen obiger Verordnungen sind folgende: s) Btehhandel. 1) Jeder, der gewerbSmöffig Vieh znm Weiterverkauf ankanft oder aewerbSmöffig für andere Vieh anskauft oder den Abschluss vermittelt (Virhkommisstonöre), ferner Schlächter ^Fleischer) und Fleischwarenfabrikanten, daiern sie Vieh für ihren Gewerbe betrieb unmittelbar beim Viehhalter anskausen, bedürfen hierzu der Erlaubnis. 2» Ans Antrbg wird die Erlaubnis nnr solchen Personen erteilt, die die Mitglied schaft einer der Sachs. Vieh- nnd FleischhandelSnenoffenschaft m. b. H. in Dresden aiige- schloff'iren Körperschaft Nachweise» könne». Die Erlaubnis wird seitens der Kreis- hauvtmannschaft erteilt. Anher dieser Erlaubnis ist der Besitz der in der Gewerbe ordnung vorgesehenen Ausweise «Legitimationskarte oderWnndergewerbescheim erforderlich. 3) Der Schlnskkcheinzwang wird nach wie vor beibelialten nnd erstreckt sich für Sachsen auch auf Ferkel bis zu 25 i-g, sowie auf Kälber im Alter unter 3 Monate»» und Schake. 4) Jeder dieser Gewerbetreibenden bat über die abgeschlossenen und vermittelten Geschäfte Bücher nach vorgeschriebenem Muster zu führe». 5) Für die Schlutzscheine werden in Kürze Muster herauSgegeben werden. Die vor handenen alte»; Muster Aelle», noch bis zum 3l. Dezember ds. IS. Nach dem 31.12.1020 werden nnr noch solche schluhscheine <8 8 der Reichsverordnung) und NachweistingSbücher <8 10 der ReickSverordnnng) anerkannt, die von der.Wilb. n. Bertha von Baensch-Stiftiing in Dresden hergestellt sind. Die Scblutzscl eine sind mit Relbenbezeichnttng und Nummer versehen. Die neu«» Vordrucke von Schluhscheine» und NachweisnngSbüchern werden voraussichtlich bei der Vieh- und Fleischhaudelsgenoffenschaft zu erhalten sein. 6) Der bisher an den Viehhandclsverband einzusendende Vorschlag des Scblntz- schcines ist bis auf weiteres vom Käufer direkt an das Laudespreisamt in Dresden zu senden. 7) Die Preisbestimmung für Schlachtvieh darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. Nach Schlachtgewicht darf die Gewichtsfestsetzung nur bei Notschlachtuugen erfolgen. Sie geschieht dann durch einen vereidigten Wäger. 8, Kleinhandel mit Fleisch. 1) Wer gewerbsmähig Fleisch im Kleinhandel verkauft, bedarf hle^u der Genehmigung, sofern er nicht zur Führung des Meistertitel« berechtigt ist. 2) Anträge zur Erlaubniserteilung sind in Städten mit rev. Slädteordnung an den Stadtrat, iin übrigen an die AmtShauotmauuschgst zu richten. 3) I» den Verkaufsstellen ist ein Verzeichnis sichtbar anznbringen, ans dem di« Verkaufspreise der verschiedenen Fleischarten und Sorten, sowie der Wurst, ersichtlich sind. Die ansarbäugten Preise sind mahgebend und bei Abgabe von Fleischwaren an die Ver» braucher bindend. Sie müssen angemessen sei» und dürfen nicht überschritten werden. 4) Die Ucberwachung der Kleinhandelspreise erfolgt durch das Laudespreisamt. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der im Eingang aufgeiührten Ver- ordnungen werden mit GesäuguiS bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe dis 10000 Mk. geahndet. . Personen, die bisher zur Fleischverteilung und znm Diebhandel zngelassen waren, dürfen ihre»» Gewerbebetrieb auch ohne die erforderliche Erlaubnis di» zum 1. Januar I.V2L ausüben. Die AmtShanptmannschaft weist nochmals darauf hin, datz die Preisgestaltung sowohl auf dem Schlachtoiebinarkt, als auch i» den Verkaufsstelle»» der Fleischer von dei» zuständige»» Stellen dauernd überwacht «ud bei iibermähig hohe»» wucherigen Preisen, sowohl gegen Käufer, als auch gegen Verkäufer mit uunachsichtlicher Strenge vorgegangen werde»» wird. Insbesondere gegen Verstöhe und insbesondere strafbar sind Verkäufe ohne oder unter falscher Ausfertigung des Schuldscheines und Verkäufe an Händler oder Fleischer, die nicht im Besitze der vorgeschriebruen Erlaubnis find. Grotz «nhair», au» 30. Oktober 1020. V46 a V. Die Amtshauptmannschaft. Wahlausweise betreffend. In den nächsten Togen werden den Hausbesitzern beziv. deren Stellvertretern hiesiger Stadt WahlanSweiskorten der in ihren Häusern wohnenden wohlbeicchtigirn Personen znoestellt werden. Wir bitten die Hausbesitzer benv. deren Stellvertreter, diese Wahl- an-weiSkarten entgegenznnehmen und den ans der Wablan?iveiSkarte verzeichneten Perionen »»»znstellen. Sollten Personen ans dem betr. Giundktiick verzogen sein, bitten »vir die Wahlau?wel?kartrn sofort im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zimmer Nr. 14 zurück»gebe». Die wahlberechtiaten Personen selbst bitte» wir, nm das Wahlgrschäft zu er» leichtern, diele Wasttaueweiskarten znm Wahltage unbedingt mitnibrtngen. Die bei der Neichstagswahl verwendete« Wahlausweise werden hiermit für ungültig erklärt. Der Na« der Stadt Miesa. am 1. November 1020. Lie. Einlagenbestand: 24 Millionen Mark. ckse» Kkisss RathauS. Fernruf Nr. SS. -- . Verzinsung der Einstigen vom 3*2 »klHkUl Tage der EinzalMng ab bis znm Tage der Nürfzahlung. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der mit ihrem gesamten Vermögen haftenden Stadtgemeinde. Vvi-inivtzunD von Stzokiookliea-öononn. — LinlSvung von Tinv- »vistoioon. — KoSd«v»»ki»ui»g u. V«e»v»»I1ung vo» V/e^kpspiee-en. Mitglied Veröffentlichen LebensversichrrungSanstalt der Svarkasse« im Freistaat Lachsen» Bermttteluna Ver Beitragszahlungen für bestehende und Aufnahme von neuen Versicherungen. Sofortige Erledigung ll Unbedingte Verschwiegenheit schriftlicher Aufträge. !! über alle Geschäftsvorkommniffe. Postscheck-Konto: Leipzig 21387. Kassenstände«: Montags bis Freitags von 0—t2 Uhr vorn»., von 2—4 Uhr nach«, Sonnabends von 0—12 Ubr vorn». Gemeindeverbands-Girokasse. Kostenlose Gcldüberweisnnacn. Geschäftsverkehr im Gemeindeamt Grvba. Sämtliche Geschäftsstellen des Gemeindeamtes — mit Ausnahme der Svarkasse — sind Vom 1. November 1V2V ab an Werktagen nur noch Vormittaas von 8— ,1 Uhr für den öffentlichen Verkehr geöffnet. Nusterhaib dieser Zeiten must die Erledigung von Geschäfte»» ausnahmslos abgelehnt werden. Die tSemeindrsparkaffc und Girokaffe ist künftig von vormittags Uhr bi- mittag» '/,1 Ildr und nachmittags von 2—3 Uhr, aber nur »väbrend dieser Zeiten, geöffnet. Sonnabends find diese »affen nnr bis mittags ,1 Nt»r «rönnet. Gröb a lElbe). am 28. Oktober 1020.Der Gemeindeoorstand. Geineiuvc-Lparkasse Gröba. kKiwoin^oorntz. Krnt Rio»» kli*. 88. Tägliche Verzinsung Ütr Mm mit 8^ Prozent. Mündelsichere Kapitalanlage unter Garantie der Gemeinde Gröba. Strengste Verschwiegenheit über alle Geschästsvorkommnisse. Elukagebücher grbüdreufrei. . Kontrollmarke» unentgeltlich. , Postscheck-Anweisung auf Kouto 22053 Einzahlungen können auch f Amt Leipzig. bewirkt werde« durch Giroverkehr auf Konto ü Gemeinde» > verbands-Girokafse Gröba. Schriftliche Aufträge werden am Tage des Eingangs erledigt. Bcrmietnng von Panzerschrnnk-Lchiietzfächern. Aufbewahrung und Verwaltung sowie An» und Verkauf von Wertpapieren. Gemeindeverbands-Girokaffe. Kostenlose Getdüberweisuugeu, Einlagen auf Girokonto in unbeschränkter Höhe. Verzinsung der Einlagen auf Girokonto nach V.rriubarung. Kaffenstunde»»: Werktags vo» ',,9—'/,1 Ubr vormittags, 2—3 Ubr nachmittags. —Sonnabends nur bis mittag« '.,1 Uhr. Fischkarten für 1V21 betr. Ain 31. Dezember 1020 verlieren die für 1020 aus» gestellte», zum Fische»» mit der Liuleuangel berechtigende»» Fischlarien ihre Gnitigleit. Anträge auf Ausstellung solcher Fisckkartrn auf das Jahr 1921 für dci» Bereich des 3. Banamtsbezirks sind bis zum 30. November 1020 schristlich bei der unterzeichneten Stelle anzubringrn. Bei der Anmeldung ist der Flurbezirk, für den die Fischlarie gewünscht wird, genau zu bezeichnen. Jischkarten für »nehr als eine Flur au einen Bewerber werden nicht ansgeaeben. Die Gebühr für eine Fischlmte an, das Kalenderjahr 1021 ist auf 25 Mk. 75 Pf. einschi. der Arineukaffengebühr von 75 Pf. sestgeietzt worden. Ain linken Üier von der Jahnabachmündung in Riesa dis unterhalb der Bloch« wltz'schc»» Schissswerst in Gröba und entiang des durch Psähic bezeichneten Wasierühuugs» Platzes des Pionier-Bataillons in Forbrrge ist das Augelu verboten. Meiden, am 1. November 1920. Bauvcrwaltcrci. Oertllches «nv Sächsisches. Riesa, den 1. November 1020. —«Kartoffelvreise. Da» LandeSprelSamt hat im Septeinber die Preisprüfungsstellen und UeberwackmngS- a»bjchüffe angewiesen, »weck« Prreinbarung angeinessener Kartoffelpreise mit den örtliche» Pereinigungcn der Land wirtschaft ins Vernehmen zu treten. Es hat dabei einen Preis von 15 Mk. für den Zentner al» BerhandlnngSqrund- läge bezeichnet. Diese Anweisung ist mrhrsach so ausgeiadt worden, al« lei der Preis von 15 M. al« der schlechthin angemessene angegeben worden. Da» ist ein Irrtum. Es sollte vielmehr eben nur eine Grundlage für die Ver handlungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern bilden. Bei der Bezlssernng mutzte von dem niedrigsten Preis a«S- gegangen werde»». der in einzelnen Teilen de» Lande« von den Erzeugern gesordert wurde. Bei Zugrundelegung eine« höhere» Preise» würde in den in Frage kommenden Gebieten sonst unter Umständen «ine Verteuerung statt einer Verbilligung bewirkt worden sein. E» bleibt indessen die Möglichkeit, datz in Gegendfn, wo di« Berbältniffe einen höheren Satz al« 15 M. «»gezeigt erscheinen lasse», über diesen Prei» hinausgegangen wird. Nnr der vom Rrichsausschutz der deutschen Landwirtschaft al« Höchstgrenze bezeichnete Satz von 25 Mark darf nicht überschritten werden. E» mutz vielmehr alle» versucht werdrn, um tu» Verhandlung»»»«« eine möglichste Ermätzsgung auch diese» Preises noch zu er reichen. . —* Die Hollandretse de» Wirtschafts ministers Schwarz. Der sächsisch« Wir.fckaftsmtn stcc Schwarz ist von seiner zweiivöchlgei» Nci,e nach Hoilauo und Belgien zurückgeiehrt. Wie die Leipziger Neunen Nach richten meiden, ist der Minister mit Holländern, Beloiern und F anzosen in Verbindung gc.reten. Die Aussicht n für Auslandsaufträge nach Sannen >u,o nach der,elbcn Que.lc nicht ungünstig. In Köln soll demnächst eine Zu aminen- kiinit zwischen belgische» uus sächsi.cheu Sachvcrstäudigen stattfinden. —' In der Seifenwirtschaft tritt vom 1. No vember 1920 ab eine Aendcrung insofern ein, als mit die sen« Tage die Herstellung von Euiheitserzeugnü.en w»e S. H. B. G-Sctzfenpulver, S. H. B. G.-Äernsclse und S. H. V. G.-Feinseife aufhört uns allen Gesechchaften die Herstellung ihrer Spez a.erzcuaniss« wieder gest.Me» wiro. Mit dieser Aenderung wird allerdings oie freie Wirt chast noch nicht restlos eingeführl, da die SerstellungserlaubniS noch an die weiterbestehenden gesetzlichen Bestimmungen gebundcn ist. Die S. H. B.»G.« E:nheitserzeugn»sle werden noch für eine längere Zeit iin Verletz.' sein. Für die S e ml- seifen ist die Bestimmung getroffen, datz lediglich reine, also ungefüllte Ware hergestellt werden darf. Bei rierninse muh die Packung oder da» Stück den FettiLuregebait oder einen HtnweiS auf die Nciuhrit der Seife — Kern» ne —, sowie die Angabe des SchniNgcwichtes tragen. Bel Sel'e.i- pulver mutz der Gehalt au Fettsäure auf dec Pariung auf gedruckt sein. —* Der Mangel« u Kleingeld. Um dem Herr» scbcudcn Mangel an klein,ze.d cibzuhrUen, wurde oa.» ^»rt- fcliastSministcrium ersucht, den sächsischen HcmrclSr.'.mmrrn die Ausgabe einer von ihnen geplanten e.noeil.'.che.i :iot- kleingeldeS zu gestatten, dar für das ganze Gebier des Fre»- staatcs Sach.cn Gültigkeit haben sol.te. —* Zu r Feierdes 9. November. WolffS Sächf. Landesdienst meldet: Wie wir von zuständi-er Steile er fahren, ist der Beschlutz der Ge.am.m nisteriums, an» 9. November dZ. Js. bei den Behörden, staatlichen Betrie ben und Schulen die Arbeit ruhen zu lassen, »ich» einstim mig gesagt worden. Die Minister Dr. Scysert uns Dr. Neinhold laben dagegen gestimmt. —* Fi sch kart en für 1921. Die Bauverwastcre» Melffen erlavt »m amtlichen Teile eine Beianntmachuilg, die Fi chlorten für 1921 betr. Maul-und Klauenseuche bei Menschen! Die dcutjchcn Klauenvichbestunde werden -eit Fruincihr dS. Js. von Maui- und Klauenseuche »»» schwerster Weise hcümgesiicht. Dabet hat er den Anschein, als sei der Lölie- punkt der Epidemie noch längst nicht übecsch-rinen. Li<i Zahl der erm»ttelten Gehö,te des deutschen Reiches betrug