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Riesaer H Tageblatt und Anzeiger lLideblatt un-Aiyeigeri. AnüsölatL für die König!. AmtShauptmannschaft Äroßenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 178. Donnerstag, 3. August 1V11, abends. 64. Jahr-. Da« «Nia« «scheiat j,d« La, abend« mit «»«nähme der Sonn, und Festtag«. «leneljShrllcher Br»«s»»ret» b«l Abholung tu der Expedition tu Sitela I Mart 50 M-, durch unjere Träger Kt in« Hau« I Mart Sb Pfg„ bet Abholung am Schatt« der tattert. Postanstaltrn 1 Mart 05 Psg., durch den »rietlrtlg« tret tn» Hau« 2 Mart 7 Psg. «»ich MonatSabonuenieut» »»erde» angenvunneiu Anzelgkn-Annahme tür dl« Anmni« de« AuSgabetagr» bl» voniilttag 9 llhr ohne Srtvähr. - «otattonrdruck und «erlag von Langer t Winter!«» N> lt.teta. — »'rl»tll<«stelle! woetbestraste 59. — Für dl« «edaMon veroutN'orlllch: Arthur Hähne! tn Nteta. Bekanntmachung. Dibhtherie-Sernm mlt der Kontrollnummer 1080 au« den Höchster Farbwerken ist zur Einziehung bestimmt worben. Dresden, am l. August 1911. 1088 II bl. Ministerium des Innern, II. Abteilung. 5522 E» werden Echarfschteßen abgebaiten s) auf Le« Schietzplatz HeiLehSuser: am 7.. 8., 9.. 10.. II. und 12. August diese» Jahre» tn der Zeit von 7 Uhr vormittag« bi» 6 Ühr abend», d) auf dem Schießplatz Gohrisch fArtillerieschieflplatzs: x nördlich und südlich LeS Wülknitzer WegeS: am 7.. 8.» 11. und 12. August diese« Jahre» tn der Zeit von 7 Uhr vormittag» bi» 6 Uhr abend» und am S. und 10. August d. I. von vormittag» 7 Uhr bi» 1 Uhr mittag«. Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß, tag« so bewirkt, daß sie V» Stunde vor Beginn de» Schießen» durchgeslthrt ist. Bet Schießen auf dein Schießplatz Gohrisch sind die Mühlberger Straße und der Wülknitzer Weg gesperrt. Letzterer wird aber von 1 Uhr bi» 3 Uhr nachmittag» freigegeben. Da am 7., 9. und 10. August auf dem Schießplatz Gohrisch Artillerieschteßen statt, finden, wird der sür solch« nach Norden erweiterte Gefahrenbereich gesperrt. Die Wege de» Platze» find bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinfvet» auf die amtShauptmannschaftlich« Bekanntmachung vom 18. Mai 1911, Nr. 293 ä v, abgedruckt in Nr. 116 de» Riesaer Amtsblattes, wird die» mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366" bez. 368" de» RetchSstraf- gesetzbuch« bestraft werden. Die Ortspolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge- schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis zu geben. Großenhain, am 2. August 1911. 455 o v. Königliche AmtShaupImauuschast. Baden in der Elbe. Mit Rücksicht auf den außergewöhnlich niedrigen Wafserstand der Elbe lassen sich die Bestimmungen der unter dem 10. Mai 1911 in den Amtsblättern erschienenen Bekannt machung de» unterzeichneten Llbstromamte« nicht allenthalben aufrecht erhallen. E» soll daher für den III. Glbstrombezirk gegen Badende in freier Elbe, als» an nicht besonder» abgesteckten Plätzen, solange dieser ungewöhnliche Wasserstand anhält, nicht mehr eingeschrttten werden. Sn der Pflicht, vadekletdung bez. Badehosen zu tragen, wird nicht» geändert. Wer an einer nicht abgesteckten Stelle der Elbe badet, tut die» jedoch aus eigene Gefahr. vor den vielfach vorhandenen tiefen Stellen im Elbstrom wird gewarnt. Meißen, am 2. August 1911. , Königliche Amtshandtmanuschast als Eldstromamt. Nr. 515 X. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telrgraphenltnie in Ltchteasee liegt bei dem Postamt I in Riesa vom 7. August ab 4 Wochen au». Dresden-A., I. August 1911. Kaiserliche Vber-Pastdtrektto«. Stratzen-Sperrung. Wegen Herstellung einer WafferbeförderungSanlage von der Elbe nach dem Elek- IrietlätSwerk wird, die Straße »Am Elbkai" auf die Zeit, vom 7. bis mit 12. August diese» Jahre» für 'allen Verkehr, insbesondere den Personenverkehr nach der Dampfschiss. Haltestelle, gesperrt. Der Rat Ler Stadt Rieka. am 3. August.1911. Gßm. Bauaufsicht in Gröba. Durch die Polizei-Verordnuna der Könioltchen NmtShauptmannschaft Großenhain vom 14. November 1901, -ie örtliche vauaufsicht detr., ist unter Anderem folgende» bestimmt: 8 4. .Jeder Bau ist bi» zu seiner BoUrndung fortdauernd zu überwachen. Zü diesem Zwecke sind Gebäude.Neubauten zu besichtigen: L sobald die Laße des SebündeS auf dem Vauplatze ah-esteckt, das heitzt das sogenannte Schnurgerüst angelegt worden ist; 2. bei Wohngebäuden, nachdem die Grundmauern mit der die Trundfeuch. tigkett echhaltenden Isolierschicht abgedeckt worden sind, und fall» eine solche nicht erforderlich ist, vor der Ausmauerung der Keller- und Srdgeschoßmauern, nach, dem die Grundmauern bi» zur Höhe der Kellersohle hergestellt sind; 3. sobald die Essen in die Höhe geführt und die Abstände bi» zu dem da- neben befindlichen Holzwerke auSgemauert, sowie der Einschub zwischen den Balken und den Dachsparren über den Wohn- und Schlafräumen angebracht worden ist, vor dein verputzen. ' Htefhautev, Gebäude.verSnderungSbauten und der Abbruch von Gebäuden, söwle nicht zu Wohnzwecken dienenden Baulichkeiten sind mindesten» zweimal, und zwar da» erste Mal unmittelbar vor Beginn der Ausführung, da» zweite Mal spätesten» vor dem Sinebnen der Baugrube bezw. vor dem verputzen zu besichtigen. 8 7. Der Bauherr, Bauleiter und der Bauausführende sind verpflichtet, der trtSbehörde die Zeiten anzuzeigen, zu welchen die ist 8 4 vorgeschriebenen Zwischenbestchtigungen erfolgen können. 8 S Wer die im 8 7 vorgeschrtebene Anzeige unterläßt oder nicht rechtzeitig er» stattet, sowie Zuwiderhandlungen gegen die Vorschrift in 8 8 können mit Geld- strafe bi» zu 150 M. oder mit Hast bi» zu 14 Tagen bestraft werden." Die Bauherren, Bauleiter und Bauausführenden werden zur Vermeidung ihrer Be strafung auf die ihnen obliegende Anzetgepfltcht hingewtesen und zur rechtzeitigen Anzeige erstattung angehalten. Gröba, am 2. August 1911. Der Gemeindevorstand. Da» Retchsgesetzdlatt Nr. b—13 und 14—39 und da» Gesetz- und Verordnungs blatt 2.-8. Stück vom Jahre 1911 sind eingegangen und liegen im Gemeindeamts zu jedermann» Einsicht au». Der Inhalt dieser Blätter ist au» dem Anschläge im Flur de» Gemeindeamtes er sichtlich. Gröba, am 3. August 1911. Der Gemeindevorstaud. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 3. August 1911. —* Im hiesigen Einwohner-Meldeamte sind während de» Monat» Juli 1911 396 Personen, davon 234 männlichen und 162 weiblichen Geschlechte», al« hier zugezogen zur Anmeldung und 361 Personen, davon 219 männlichen und 142 weiblichen Geschlechte», al» von hier verzogen zur Abmeldung gekommen. Die Zuzugszahl übersteigt somit diejenige de» Abzug«» um 35. Unter den Zugezogenen befanden sich 47, unter den Weggezogenen 25 Personen mit selbständigem Haushalte. Die Zahl der selbständigen Haushaltungen ist somit von 3372, Stand am Ende de» Vormonate«, auf 8394, Stand am 31. Juli 1911, gestiegen. Wetter sind während de» verflossenen Monate« 24 Geburt», und 19 Sterbesälle augezrigt worden, demnach 5 Personen mehr geboren al» gestorben. Die Einwohnerzahl der Stadt Riesa bezifferte sich am 31. Juli 1911 nach der hier geführten Statistik auf 15484, und zwar 8680 männlichen und 6854 weiblichen Geschlechte», gegenüber 15444 am 80. Juni 1911. —* Auf Wunsch machen wir nochmal« darauf auf- merksam, daß di« Trinttatibkirche wegen einer län- geren Reparatur an der HeizungSanlage geschloffen ist und einig« Sonntag« alle Gotte«dtenste tn der Klosterkirche ab- gehalten werden müssen. Während dieser Zeit ist di, RatSloge, di« al« zum Rittergut gehöriger .Realstand" sonst den Mitgliedern de» RatSkollegtum» zur Benutzung reserviert ist, ausnahmsweise zur allgemeinen Benutzung sreigegeben worden. —* Im Stadtpark findet heute abend Abonne mentskonzert statt, da» von der Kapelle de» Feld-Art.- Regt«. Nr. 32 auSgrsührt wird. — Ferner wird im Garten de» Hotel Stern heute abend Militär-Konzert mit anschließendem Tanz abgehallen. —* Der Dresdner Pegel zeigte gestern 223 om unter Null. Die Sächstsch-Vöhmlsche DampfschissahrtS-Gesellschaft gibt sich die allererdenklichste Mühe, den Elbstrom nicht ganz verwaisen zu lassen. Sie läßt bi« auf wettere» täglich vier Schiff« nach Schandau verkehren, und zwar früh 7, 10, 12 und nachm. 3 Uhr, ferner zwei Schiffe bi» Pirna, und zwar nachm. 1" und 5 Uhr, sowie nachmittag» noch Tunlichkeit halbstündlich« Fahrten zwischen Dresden- Pillnitz auSführrn. von heute ab verkehren auch versuchs weise drei Schiffe elbabwärt» bi» Riesa, und zwar vor mittag» 7"' und 11", sowie nachmittag» 2" Uhr. G» wäre recht erfreulich, wenn wenigsten» dieser beschränkte Fahrplan auch aufrecht erhalten werden könnte. Gin« Erlösung aber würde «» sein, wenn bald ergiebiger Regen rintreten und der Wasserstand sich derartig besinn möchte, daß der groß« Sommerfahrplan dn Gesellschaft wieder ohne weitere» zu seinem Rechte kommen könnte. — Die Maul- und Klauenseuche ist am 1. August im Königreich« Sachsen tn 188 Gemeinden und 459 Gehöften amtlich festgestellt worden. Der Staad am 15. Juli war 185 Gemeinden und 858 Gehöft«. —* Mit seiner Sommerbühne im Hotel Kaiserhof scheint Herr Dir. Brosch vom hiesigen Theater-Ensemble den Geschmack de» Riesaer Publikum» getroffen zu haben. Die» bewies wiederum der gute Besuch der gestrigen Vor stellung. Der Garten de» Hotel Kaiserhof war ziemlich vollständig besetzt und mehrfach hatten wir Gelegenheit, Worte der Anerkennung und Freude zu hören, daß Herr Direktor Brosch den Theatergenuß im Freien ermöglicht hatte. E» ist auch wirklich «in Genuß nach de» Tage» Last und Hitze im kühlen schattigen Garten zu sitzen und den vorzüglichen Darbietungen de» Ensemble» zu lauschen. Zur Ausführung gelangte da» I. Wtlhardtsche BollSstück: „Buschltesel" oder „Im Edelgrund und tiefem Wald". Die Rollen waren gut besetzt und zeichneten sich die Darsteller durch flotte» und sichere» Spiel au«. Speziell hervor heben möchten wir noch die deutlich« Au»sprache und die gute Verständlichkeit, welche besser war al« im geschlossenen Raume. Hoffentlich fleht da« Ensemble seine Bemühungen nun endlich van Erfolg gekrönt, sodaß auch da» finanzielle Fazit mit dem Gebotenen tn Einklang kommt. —* Der Riesaer Männergesangverein (v«eein»lokal Hotel Hvpfner) führt von jetzt ab den Nammen „Männer gesangverein Orpheu»". —88 Macht eine Dienstherrschaft sich strafbar, wenn sie einen Dienstboten engagiert, der beim Dienstantritt nicht im persönlichen Besitze eine» Dienstbuch«» ist? Ueber die Verpflichtung, ob Dienstboten beim Dienstantritt da» vorschriftsmäßige Dienstbuch vorlrgen müssen, stillte Acht««-, Kegler! Lmtag, 8. AM Preiskegel« i«