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Riesaer H Tageblatt «»d A«rrt-rr MeblM mS AnMer». »MM M-t» ^stschEE, »tpB« «»-. Gtr»k-ss. M«s« «r. U. ftk die Amtshtnwtrnannfchaft Grokenhain, das Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröb«. 81 Freitag, S. April 1924», abends. ' 73. Jahr-. '^as vcir^aer ^.agevlatt rrschrtut irden Te> abend» '/,S Uhr nnt Ausnahme der «Sonn» uno tzenrage. Vezugovrn«, gegen Barauszahlung, monatlich 8.— Mark ohne Zustellgebllhr, bei Abholung am Postschaster monatlich 8.lO Mart ohne Postgebühr. Anzeige« für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bw 9 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wir» nicht übernommen. Prei» für di« SS mm breit«, S mm hohe Grundschrist-Zell« (7 Silben) 8g Pf.. Orttprei» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz S0°/, Aufschlag. Nachweisung«» und B»rmttteluna«gebühr 89 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden muß oder d«r Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«- und Erfüllung«»!«: Riesa. Bierzehntägig« NnterhaltunaSbrtlag« „Erzähler an bet Elbe-. — Im Fall« höherer Gewalt — Krug oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BeförderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachltefirung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Berlaq: Lan ger t Min ter l ich, Ri«sa. Geschäft-Aelle: ««ettzestrastr öS. Berantworttich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrlch, Riesa. AHLvdtrnlls ter Am lts kiltßstn 8ietitt-tlsstrhniits. 8 8 Abs. 7 der Satz,IN« des ViehhandelSverbandeS in der Fassung vom IS. Mai ISIS wird wie folgt abaeändert: - „Ueber Beschwerden weaeu Erteilung, Versagung und Entziehung von NuSweiSkarten zum Vieh» und Ferkelhandel entscheidet die Kreishauptmann- sckaft, in deren Bezirk der beteiligte Händler seine- gewerblich» Niederlassung, und in Gnnanaelung einer solchen, seinen Wohnsitz hat. Dir Entscheidung der Krelshauvtmannschast ist endgültig." ' Dieser Nachtrag tritt sofort in Kraft und gilt auch für alle zur Zeit noch nicht end gültig erledigten Beschwerden. Dresden, am »1. Mär, 1920. 640 VLs lll Wirtschaftsministerin«, LanbeSledenSmittelamt. 198 Die in den Verordnungen vom 18. Dezember ISIS (Sachs. StaatSzeitiing Nr. 293» und vom v. März 1920 lSächs. Staatszeitung Nr. 58) zur Verhütung der Verschleppung der Maul» und Klauenseuche vorgeschriebene polizeiliche Beobachtung des nach Sachsen eingeiührten Klauenviehs wird wegen zunehmender Schwierigkeiten in der Beschallung von Futtermitteln bis auf weiteres für Schafe auf 5 Tage herabgesetzt. Hierbei darf die einwandfrei nacbgewieiene Dauer der Beförderung der Schafe auf der Eisenbahn in Anrechnung gebracht werden. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft. Dresden, am 7. April 1920. ' 389 W WtrtkchaktS,Ministerin«. 217 Butter und Margarine betr. 1. Abschnitt 12, gültig vom 12.-18. IV., darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. 2. Die BerkoraungSberechtigteu erhalten gleichzeitig noch SV gr Margarine zum Preise von 84 Pfg. (Selbstversorger nicht). Grossenhain, am 8. April 1920. , 182klV. Der Kommnnalvervfmb. Krankenmilchmarken. Der Kommnnalverband ordnet hiermit an, dass mit Wirkung vom 12. April 1920 die nnnmehr abgelaufenrn Krankenmilchmarken alten Musters von den Molkereien, Milch» Handlungen und Knhbaltern nicht mehr beliefert werden dürfen. Der Kommnnalverband wird darnach weiterhin eingereichte Krankemuilchmarken alten Musters als mit Vollmilch beliefert, nicht mehr anerkenne» und die Beteiligten zur Rechenschaft ziehen. Grossenhain, am 8. Avril 1920. 103 ä IV. Der Kommnnalverband. Jahrmarkt. Der erste diesjährige Jahrmarkt findet am 11., 12. und 13. April 1V2O statt. Er beginnt am 11. April mittags 12 Uhr und endigt am 13. April mittags 12 Uhr. Das Auslcgen und Verkaufen von Waren ist am 11. April nur bis abends 6 Uhr und am 12. April nur bis abends 10 Uhr zulässig. Die Marktordnung der Stadt Riesa vom 2V. Mär, 1V12, deren Bestimmungen aenau zu beachten sind, liegt in je einem Druckftücke in der Polizeiwache, im Gasthof,«« Kronprinz, i» der Restauration zur Buxg und 1« Gasthof ,«« Ster« zur Ein sichtnahme aus. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. April 1920. Kr. Verkaufszeit für Milck an Sonn- und Feiertagen. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 1. August 1919 — Riesaer Tageblatt Nr. 176 vom 2. August 1919 — geben wir hiermit bekannt, dass der Rat be schlossen hat, di« Verkaufszeit kür Milch an den Sonn- und Feiertagen auf die Zeit von DM- 7 bi» ' ,v Uhr vormittags feftznsetzen. Der Rat der Stadt Riesa, am 8. April 1920. Kr. Bekanntmachuna. Die Benutzung dell Schuttabladeplatzes bei der Firma Mosebach «IN t.»n»in»h»»vl»»i' Uf«Sb kann nur noch an 2 Tagen der Woche gestattet werden. ES wird hierdurch bestimmt, dass nur Freitag- und Sonnabends do« 7—' ,8 Uhr Schutt und Aiche abgeladen werden darf. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 10. Februar 1S20 in Geltung. Riefa, am 31. März 1920. Der Rat der Stadt Riesa. Kinderhort Riefa (im früheren Technikum). Der Kinderbort siebt sich durch die allaemeine Vrrissteigerung veranlaßt, den Wochen- betrag von 1.80 Mk. auf 3.SV Mk. »« erhSben. Erneut wird darauf hingewiesen, daß der Hort nur sch«lpstichttge« Kindern rin Heim bieten will, deren Eltern nicht in der Lage sind, sie in der schulfreien Zeit selbst in ge nügender Weise zu beaufsichtigen. Der Hort ist von früh '/,7 bis abends 5 Uhr geöffnet und gewährt MittagSmahlzeit und Abendsuppe. An«eld»n«eu »erde» »och jederzeit ent- gegenseaomme«. Die Hortlrttung. Volks- und Fortbildungsschule Gröba. Die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder erfolgt Vtsnstss, «>«« 12. Zßp^il, n«v>»iii2st»v 2 VIii» I« «>«i» V«i»«Ii»8I«. Alle fortbildunasschulpflichtige« tnugen Leute der Schulgemeinde GrSda, soweit sie nicht «ine andere Schule besuchen, baden sich Dienstag, de» 13. April, nachmittag 2 Uhr i« Zimmer 2« einzufinden. ...... Gröba, den 8. April 1920. Schuldirektor Borner. Oerttiches und Sächsisches. Riesa, den 9. April 1920. —* O per ett en - A u sfü h rung. TaS Operetten personal der vereinigten Stadttheater Freiberg-Meißen gastiert an: Mittwoch, den 14. April zum letzten Mal in dieser Spielzeit in Höpfners Saal. Zur Aufführung gelangt „Liebeszauber", Operette in 3 Akten von Victor Leon, Musik von Oskar Straus. Diese Overettenneuheit bat sich der beliebte Tenor des Ensembles, Herr Heinz Steinbrecher, zu seinem Ebrenabend ansersehen. —* General streik und Technische Not- hrlfe. Man berichte! uns: Der Abwehrsirrtt der ge samten werctätlgen deutschen Bevölkerung gegenüber dem pttlitäriÄen Putsch stell:« die Technische Nothilse vor eine schwere Aufgabe. Nach den vom Rekchsnnnisterium des Innern gegebenen „Richtlinien" hat sie »zur Sicherung der inneren Ruhe und Ordnung und des Wiederaufbaues des dcutjchen Wirtschaftslebens Notslandsarbeiten dort zu verrichten, wo es ,ich um die Aufrechterhaltung gefähr deter lebenswichtiger Betriebe handelt". Es konnte so nnt keinem Zweifel unterliegen, daß sre auch in diesem Falle eingreife» mußte, wenn die NotstanLSarbeiten in den lebenswichtigen Betrieben nicht verrichtet wurden und da durch unab eabare Schaden über,die Allgemeinheit und die Ge,anitwirt,chaft zu kommen drohten. Im Reiche blieb ihr in den meisten größeren Städten die Notwendigkeit e.ues Eingreifens erspart, da die lebenswichtigen Betriebe, n ie Elektrizitüts-, Gas- und Wasserwerke vorn der Arbeiter- schäft felvst aufrechterhalten wurden. Dagegen mußte sie in denjenigen Städten, wo dieses nicht geschah, zum Ein satz kommen, so in Braunschweig, Breslau und Düsseldorf zur Aufrechterhaltung fast sämtlicher lebenswichtiger Betriebe,-in Halle und Bernburg in den dortigen Elettrizitätswerken, in Stolp zur Aufrecht erhaltung des Gas-, Wasser-, Kanalisation«- und Dampf- luüchenbctrieüeS, in Altdamm für Lebensmitteltrans porte, in Leipzig bei den dortigen heftigen Kämpfen zu Sanitätsdiensten. In besonders zahlreichen Betrieben war ihr Einsatz, wie in Berlin selbst, so in der näheren Um gebung Berlins notwendig. In den folgenden Städten der Prcvinz Brandenburg wurde sie zur Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Betriebe eingesetzt: in Potsdam, Fürsic.iwalde, Landsberg, Arnswalde, Kottbus, Wittenberg, Prenzlau und Perleberg. Im Nie der la »sitze« Braunkohlengebr'et schützten mehrere Hundert Not- helser die Gruben vor Ersaufen. In Berlin war der Ein satz der Technischen Nothilse in größtem Umfange erforder lich, da hier die meisten lebenswichtigen Betriebe von der Arbeiterschaft selbst nicht aufrechterhalten wurden. Der Landbezirt Berlin-Stadt übernahm im Herlaufe des Ge neralstreiks mit einer Mannschaft hon 3500 Nothelfern 53 lebenswichtige Betriebe, darunter 12 Elektrizitäts-, 10 Wasser- und S Gaswerke. Bon den anderen Emsatzstellen in Berlin seien als besonders sinnfällig für das Wirken der Nothilfe im Allaemeintnteresse erwähnt: di« lieber- nähme des Betriebes städtischer Kühlanlagen, wodurch allein in einer Halle 13 MO Kilogramm Fleisch und große Mingen von Butler, die dem verderben ausgeietzt waren, gerettet wurden, die Uetrieb-erhaltung der Kraftstationen einer Reihe von Krankenhäusern, die Regelung der notwendigen Kohlenzufuhren dorthin und die Uebernahme der dringend sten Hausarbeiten durch Nolhrlferinnen für dasjenige Haus personal der Krankenhäuser, das ebenfalls den Dienst medergelegt hatte. Innerhalb dieses für sie feststehenden Rahmens der Notstandsarbeiten hat die Technische Not hilfe aber jede nicht lebenswichtige und nicht dem Wohle der Allgemeinheit dienende Tätigkeit zurückgcwtesen, ob wohl natürlich von unzähligen Seiten ihre Hilfe bean sprucht wurde. — Die Meldestellen her Ortsgruppe Wesa befinden sich für Riesa im Städtischen Gaswerk, für Gröba beim Eleltrizitätsverband Gröba (Zimmer Nr. 1). —* Der neue Frnanzminister Dr. Rein hold ist der Dresdner Volkszeitung zufolge gestern vom Ministerpräsidenten Dr. Gradnauer in , sein Amt ecnge- führt worden. —* Dre Aussichten des TabakgewerbeS. Das Reichswirtschaftsministerium. hat nach Verhandlungen mit dem Finanz«,fort dem Tabakgewerbe über die Einfuhr ausländischen Tabaks gewisse Zusicherungen für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 1920 gemacht. Die Einsuhr menge ist für diese Zeit so bemessen worden, daß mit Wir kung vom 1. März 1920 ab ein Verarbeitungötontingent sichergestellt werden kann, das für die Zigarrenindustrie 40 Prozent, für die Rauchtabalindustrie 60 Prozent und sttr die Kau- und Schnupstabakindustrie 75 Prozent der im Jahre 1913 verarbeiteten Menge entspricht. —* BessereMargarine. Wie bereits angekün- bitzt wurde, ist die Herstellung einer besseren Margarine in Aussicht genommen. Nach einer in: „Reichsanzeiger" erfchlenenen Bekanntmachung «nutz Margarine in Zukunst in 100 Gewichtsteclen mindestens 80 Gewichtstcile Fett und höchstens 16 Gewichtsteile Wasser enthalten. Der Vertrieb von Margarine mit höherem Wassergehalt ist nur dann ge stattet, wenn dreie vor dem 1. März 1920 hergestellt wurde, und vom 1. Ium ds. Js. ab gänzlich verboten: Die Be kanntmachung ist sofort in Kraft getreten. —* Ist die Abforderung des Schweinevier tels »«lässig? Zur Beantwortung dieser Frage gibt das sächsische Wirtschaftsministerin,» folgende Darstellung der Rechtslage: „Immer wieder werben von den Schwetnehal- tern Zweifel an der gesetzlichen Zulässigkeit dir Abforderung des Schweineviertels und gegebenenfalls eines zweiten Schweines aus Hausschlachtungen geäußert. Man behauptet, dass für die sächsische NegierungSmassnahme »ach Erlass der Verordnung des ReichSwirtschastsministers vom 15. Septem ber 1019 die rechtlich« Grundlage fehle. Wiederholt ist schon darauf aufmerksam gemacht worden, -ass diese Ansicht irrig Ist. Denn die sächsische Verordnung gründet sich überhaupt nicht auf einen Erlass des NeichswirtschaftsministerS, sondern auf -le grundlegende Verordnung Les Bundesrats vom 27. März 1916 über Fleischversorgung. Nach ihr haben die LandeSzentralbehvrben zunächst die allgemeine Befugnis, wcttergehend« Einschränkungen für HauSschlachtungen zu be stimmen (8 6, Abs. 2). Weiter sind sie verpflichtet, „für die recht- zeitige und vollständige Beschaffung des zur Deckung de» Bedarf- auf,«bringenden Schlachtviehes Sorge zu tragen," (8 8), und soweit sie den «rforbchclichen Bedarf nicht freihändig enverden können, find die fehlenden Mengen nach ihrer näheren Anweisung von »en Kommunaloerbänden nnd Ge meinden innerhalb ihrer Bezirke aufzubringen «8 9). Die vollständige Beschaffung des erforderlichen Schweinefleisches ist aber nur durch Heranziehung derjenige» Schweine zur Schlachtviehumlage möglich, die sich in den Händen der Selbst versorger befinden, da es nach den Ergebnissen der Vieh- zählung äusser den zu Hausichlachtungszweckeu gehaltenen Schweinen nur noch verschwindend wenig gibt ; diese wenigen sind vorwiegend Zuchtschweine, die sich weder zur Schlacht viehaufbringung eignen, noch im Juteresse der Aufrecht erhaltung unserer Schweinezucht hierzu hrrangrzogeu werden können. Die bei Genehmigung der HauSschlachtungen xefor- derte Abgabe ist daher nur eine Art der Umlegung für die. Btehausbrtngung, die nach Lage der Sache die Viehbesitzer am meisten schont und ausserdem die beste Gewähr für eine alle Beteiligten gleichmäßig treffende Abforderung bietet. Die Genehmigung zur Erfüllung der nicht freiwillig geleisteten Abgabe ergibt sich aus 8 9 der erwähnten Ordnung vom 27. März 1916, der die Landeszentralbehörüen zur Enteig nung der nicht freiwillig aufzubringenden Menge ermächtigt. Man behauptet, dass mit der Abgabeverpflichtung der I IS der Verordnung vom 19. Oktober 1917 in ihrer neuen Fassung vom 31. Dezember 1919 in Widerspruch steht, wonach den Selbversorgern das aus den Hausschlachtungen gewonnene Fletsch nach bestimmten Sätzen zum Verbrauch im eignen Haushalt zu belassen ist. Aber diese Bestimmung bezieht sich selbstverständlich nur auf zulässig genehmigte HauSlchlach tungen. Mit der sächsischen Regelung hat sich überdies das NeichSwirtschastsministeriun, ausdrücklich einverstanden er- klärt. Es kann nicht oft genug betont werden, daß diese Nc gelung einer unabänderlichen Notlage entspricht. Sachsen mutz bet seinem geringen Viehbestände besondere Massnahmen zur Erfassung von Schweinefleisch treffen, auch wenn sic anderSwo nicht bestehen; denn ohne Schweinefleisch ist weder die Wurftbereitung noch die Bereitstellung der Wurst- und Fleischzulagen für die Bergarbeiter möglich." —* Neue Höchstpreise für Marmelade. Dre Reichsgeiellschaft kür Obstkonscrven und Marmeladen m. b.H. verösfentlichi ,m Reichsanzeigcr neue Höchstpreise für ungestreckte Jnlandsmarmelade. Infolge der Er höhung aller Produktionskosten war eine erhebliche Preis steigerung notwendig, insbesondere aber deshalb, weil nuc noch verhältnismäßig wenig Jnlandszuckcr zur Verfügung stand und große Mengen des teueren Auslandszucters zur Herstellung der Marmelade verwendet werden mußten. Der neue Preis für ein Pfund Marmelade beträgt oei Abgabe an die Verbraucher durch Kleinhändler 6,20 Mark. Die neuen Preise treten für alle Lieferungen in Kraft, die ab 1. April durch deif Hersteller erfolgen. —* Landeskonferenz der sächsischen Mehrheitssozia listen. Der Landesausschutz der sozialdemokratischen Partei Sachsens beruft für den 25. und 26. die.es Monats eine ordentliche Landeskonferenz nach Meißen em, in der der Volkskammer-Abg. Smdermann über die politische Lage in Sachsen, der Abg. Kühn über die bevorstehenden Wahlen sprechen wird. Der erweiterte LandeSauSjchutz der Mehrheitssozialdemokraten bat schon vorbereiteterweise zu der Landeskonferenz Stellung ge kommen. Daber wurde, wie die Dresdner Volkszeitung mitteilt, festgestellt, daß die von der letzten Konferenz der Bezirksvorstände sowie von der Bolls lammcrsraltion he-