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«nd Anzotgor MkSlM mW Aytizch. MMavaouwAdwff« MW AHM M > ^W--U» aMlulvrechsiLa ass». Mo,» «».Ad sür die König!. AmtShauptnrannschast Großenhain, da» König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Mesa, sowie dm Gemeinderat Gröba. 2«S. M»ate«, S1. Ro»e«ber 1V1«, w«w» «S. Fahr«. »a» «Nie« Lagebla,t »rscheiat jede« La, aben», ml, «uwahme der Son». und V-fitag«. »Irrttljllhrttch« «SM^pu» bet Xbhokmg tu der Expedition in »tela 1 Mart bv Pfg, durch ,«>«« rrtlger Irrt iuD Hau» 1 Marl 6ü Psg^ bei »bholung am Schalter der kaisrri. Poslansialtr» I Mark »ö Psg-, durch dm Briefträger frei in» Hau» 8 Marl 7 Ptz. Auch Monatäadvnnemmt» werden angensnnuen. A»^«,m.«uu,h», für di« «mtpmr w» «uägabeiage» bi» vooutttog 0 U-r ohne Gewähr «otationddmck mW «erlag von Langer ck Winterlich in Mesa. — «eftbäftWrlle: »oelheßrah« llk Mir dl, »i«davi« iwrauftoorillchr Arthur Hahn«! in Stiel«. WnjimMIil fir iie tziüMmmr;» Wit». Für dt« in diesem Jahre stattfindende Ergänzuug»wahl für die Handelskammer zu Dresden find zufolge Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern gemäß de» Besetze» vom 4. August 1900 in der 18. Wahlabtetlung, umfassend den Amtsgericht», bezirk Rteia mit Au»schluß de» zur Amtthauptmannschast Oschatz gehörigen Teil», 2 Wahlmäuuer ,u wählen. Die Abgabe der Stimmzettel erfolgt Mittwoch, den SS. Robeinder tz. I., t« StadtverordueteusSitzungSsaale des Rathauses zu Nies« vou vormittag» 10 dt» 11 Ntzr. Wnhlderechttgt für die Handelskammer find (ohne Rücksicht auf die Staat»- oder Reich»ang,Hörigkeit): 1. die natürlichen (sowohl männliche» wie weiblichen) und juristischen Personen, di« ein Handel»gewerde im Ginne von 88 1 und 2 de» Handelsgesetzbuch«» betreibe» und al» Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handettregister eingetragen sind, ausgenommen jedoch die in da« Handettregister eingetragene« Handwerker, die «ehe» ihrem Handwerke kein selbständiges Handettgewerbe betreiben; 2. die in da» Handelsregister eingetragenen Handwerker, die «ehe» ihrem Handwerk ein selbständiges Handettgewerbe betreiben und dor der ttrwahl «utwedtt der Handelskammer oder vor der Stimmabgabe dem Wahlleiter die Erklärung ad» geben, zur Handettkammer wahlberechtigt sein zu wollen; 8. die im Genofftnschafttregtster eingetragenen Genossenschaften, sofern sie «in Handettgewerbe betreiben; 4. die Gemeinden und Gemelndeverdände für die von ihnen betriebene» Gewerbe unternehmungen, die Pächter der letzteren und die Pächter staatttcher Gewerbe unternehmungen; die unter 1—4 Genannten insgesamt, sofern sie innerhalb der Wahls abteiltMg mit einem gewerblichen Einkommen (Spalte ä de» Kataster») von über 3100 M. eingeschätzt und nach der Revidierten Städte- bezw. Land gemeindeordnung (8 44 bezw. 8 35 a—g) zur Ausübung de» Stimmrecht» bet den Gemeindewahlen berechtigt find; autzrrdem 5. der Staat für die von ihm betriebenen Grwerbeunternehmungen. Der Stimmzettel ist durch den Wahlberechtigten persönlich abzugeben; jedoch können weibliche Wahlberechtigte ihre Stimme auch durch einen mit Vollmacht versehenen Ver treter abgeben lassen. Rur durch Vertreter können ihre Stimme abgeben lassen: a) die juristischen Personen, und -war durch eine« ihrer gesetzlichen Vertreter; d) der Staat, die Gemeinden und Gemetndeoerbände, und zwar durch die Leiter der betreffenden Betriebe oder durch einen von der zuständigen Behörde be stimmten Bevollmächtigten; v) die Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht im Kammerbezirke ihren Sitz hat, und zwar durch ihren Inhaber oder durch einen besonder» bestellten Bevollmächtigten; ä) die im Sinne de» bürgerlichen Gesetzbuch«» geschäst»unfähig«r oder beschränkt geschäftsfähigen Personen, und zwar durch ihren gesetzlichen Betretrr (Vormund). Wählbar zu Wahlmättnern sind nur diejenigen zur Handelskammer «ahlberech- tigten männlichen Personen, sowie di« gesetzlichen Vertreter der zur Handettkammer wahl berechtigten juristischen Personen, die da» 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsch« Reich«angehürige find. Alle hiernach stimmberechtigten Personen werden zur Teilnahme an der Wahl mit de« vedeuten aufgefordert, daß sie sich unter Umständen über ihre Wahlberechtigung auszuweisen haben. Großenhain, den 10. November 1910. > 2607 d l'. Königliche «mtshauptmauuschaft. In den Konkursverfahren über da» Vermögen 1. de» Gärtnereibefltzer» Ernst Alwin Storl in Rief», Inhaber» der Firma Alwin Storl daselbst, 2. den Nachlaß de« Gastwirt» Karl Georg Hofma«» in Kleinrügel» ist zur Abnahme der Schlußrechnungen der Verwalter, zur Erhebung von Einwen dungen gegen die Schlußoerzetchnifle der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forder ungen und zur Beschlußfassung der Gläubig« über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie zu 1 üb« die Erstattung der A»»tagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de» BläubigerauSschufle» tzer Schlußtermin a»f den IS. Dezember 1919, vormtttagS 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgericht« bestimmt worden. Riesa, den 21. November 1910. L 1/10. ««»igltche- Amtsgericht. 9/iO. Im Auktion-lokal hier komm» Do»«er»tag, tze« 24. Robember 1910, dor«. 1» Uhr ei» Grammophon gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, 18. November 1910. Der Gerichtsvollzieher tze» «ünigl. Amtsgerichts. valtSrö-l«»». Am 1. Dezember 1919 hat nach dem Vrichlusse de« vundeSrate» vom 24. Fe bruar diese« Jahre» tm Deutschen «eiche eine Volkszählung stattzustnden. Zu dies«» Zwecke werden den hleflgen Hau«haUung»vorständ,n tu den letzten Tagen diese» Mona» durch Zähler Formulare zur Ausfüllung zugestellt werden. Diese ZähkungSlisten find btt zum Mittage bes 1. Dezember 1S10 durch die Hau«hattung»vmftände oder durch von diese» Beauftragte anSzufülle«. Di« Richtigkeit und Vollständigkeit der Angabe« find durch Unterschrift z» bescheinige«. Für Gäste in Gasthäuser» »ud Herberaen, sowie für die Insassen von Anstalten all« Art hat di« Ausfüllung d« AufMltSliste» durch di« Besitz«, verwalt«, Vorsteher ob« deren Stellvertreter zu «folge«. Rur wo bieS auf beso»tzere Schwierigkeit«« stützt, erfolg« die Ausfüllung d« bezeichneten Listen durch dt« Zähler selbst. Gast- und HerbergSwtrt« «chatten auf Wunsch «och besondere Zählkarten, welche sie den Fremden zur Ausfüllung einhändigen und att Unterlag« zur Aufstellung der An- staltSltsten benutzen siinnerr. Di« «»«gefüllten Zählfonuulare find dp« DoxrerStag, de« 1. Dezember 1919, mittags, an zur UßholMtg durch die Zähl« berttt zu halten. Gleichzeitig mit »« Volkszählung soll am 1. Dezemder diese» Jahre» wird« «ine WohmnrgSzähluttg verbunden werden. Für jede» HauSgrundstück, welche» mindesten» eine bewohnte ob« leerstehende Wohnung enthält, ist durch den Besitzer od« V«tvalt« ein« GruudftiickSttste auszufüllen. Sind mft Grundstücken Gärtnereien, HauSgärtea, Parkanlagen und dergleichen verbunden, so find auch die Frage« auf der Vorderseite der Grundstücksvste zu beantworten. Diese Listen gelangen gleichzeitig mit den volttzShlungSlisten zur Verteilung und sind nicht wie diese, schon vom 1., sondern do» Motttag, de« S. Dezember 1910, morgens, a« zur Abholuug bereit ,« -alten. Wetter ist für jede wohuuNg, in die famillenfremde Zimmermieter od« Schlasleute aufgenommen find oder ausgenommen zu werden pflegen, «ine WohmmgSliste auszufüllen. Di« Vettektttng dieser Listen «folgt vom 7. Dezember 1910 an durch städtische veamte, die Mederabholuug am Lage »ach der Verteiütng. Al» ZShttmg-tag gilt für die Eintragungen in beide ErhebungSpaptere der 1. Dezember ISIS. Die Ergebnisse der Wohnungszählung diene« nmn mm »itmdiwüimolsmm K«G»«wIImmE»n und weiche« zu a«dere«, insbesondere Steuerzwecken, in keiner «eise benützt. vet der außerordentlich großen Wichtigkeit dieser Zählungen sowohl für die Gesetz- gebung und Verwaltung, att auch für die Wissenschaft und Volttwohlfahrt wird ver trauensvoll darauf gerechnet, daß alle vetetligten die erforderlichen Angaben vollständig und gewissenhaft mache» und die Zählungen überhaupt nach Möglichkeit unterstützen werden. Die HauShaltungSvorstände und deren Stellvertreter werden insbesondere «sucht, den «in SüswwwMMÜ »«waltenden Zähler« etwa «forderliche Aufschlüsse vollständig und bereitwillig zu erteilen und ihnen unnötige Gänge und Arbeiten zu ersparen. Der Rai der Stadt Mesa, am 21. November 1910. vr. Scheider, vürgermetst«. THr. «ithriihlvvg. Nach einer Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern hat am 1. De zember dieses Jahres eine Viehzählung stattzufinden. Die Zählung erstreckt sich auf Perde, M«der, Schweine, Schafe und Ziege«. Auch find üb« die i« der Zeit vom 1. Dezember 1909 bis 30. November 1910 geschlachtete« sausende« Ferkel, Lämmer u«d Zickel, die gemäß den bestehenden ve- sttmmungen dem veschauzwange nicht unierlagen, Erhebungen anznstelle«. Die Zählung wird mittel» Orttltsten durch di« hiesige Schutzmannschaft am 1. De zember dies«» Jahre» vorgenommen wnden. Alle viehbesttzer werde« hierdurch ««fgefordert, de« Zähler« jede gewünschte Auskunft zu erteile«. , Riesa, am 21. November 1910. Der Rat der Stadt Riesa. vr. Scheider, Bürgermeister. Rtg. Kerbwetten-Bersteigerung. Die«S1ag, den 29. Rovem-er 1919, nachmittag- 2 Ahr sollen ea. LOO Zentner geschnittene Korbweiden tm hiesigen Rittergut meistbietend ver- steigert werden. . Ablehnung all« Angebot« bleibt Vorbehalten. Der Rat der Stadt Mesa, am 19. November 1910. vr. Scheider, Bürgermeister. F. In diesem Jahr« (11. Dezember 1910) findet in Gröba eine GemeiuVeratS- ergäuzuug-wahl statt. Nach ß 85. der Revidierte« Landgemeindeordnung sind von der Ausübung de- SttmmrechtS diejenigen, welche die Abentrtchtung von Staat»- oder Gemeindeabgabtn, «inschl. der Abgaben zur Schul- und Armenkasse läng« att 2 Jahre ganz oder tetlweis« tm Rückstände gelassen haben, »«»geschloffen. Dies« Vorschrift be zieht sich laut oberverwatturigSgerichtltch« Entscheidung auf solche vteuerrückstände, dt« in den der Wahl unmittelbar voraulgehenden 2 Jahren hätten berichtigt werden sollen. vir mache« deshalb darauf aufmerksam., datz diejenige«, die mit de» vor- genannte« Abgabe« ans die Jahre ISOO nud 1910 bis zum «bschlutz »er Wähler liste ganz oder teilweise t« Rückstände bleibe«, an der bevorstehende« Wahl «tcht tetlnehme« löunen. «röba, -m 19. November 1910. Der Gemeindevorstand.