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"Abgeordnete bringt sich seinen Stuhl mit und setzt sich an die angewiesene Stelle. Bei Beginn der Tagung tritt der Sprecher mit einem Stabe in der Hand in die Mitte de« Kreises und ruft: „Bateo — hört!" Die Versammlung antwortet darauf: „Bäte — wir hören." Zunächstsprechen die Sedib», die Krieger, dann die Gnatdade, die alten Leute. Eine Abstimmung ist nicht üblich, sondern der BvlkSwille wird au« dem ganzen Verhalten der Versamm lung erkannt. Den Gegenstand der Verhandlungen bilden Rechtsstreitigkeiten und die Gesetzgebung. Während in den angeführten Fällen da« Volk durch aus selbstherrlich ist, sind die Rechte der Volksvertreter bei anderen Stämmen beschränkter, wenn auch zuweilen da« Oberhaupt zu einem Scheinkönig herabgesunken ist. Vom Kongo bi« nach Loanda hat jeder Distrikt seinen eigenen König, dem ein Rath au« zehn oder zwölf der ältesten Männer, den Macota«, zur Seite steht, die zu sammen Prozesse, Krieg und Frieden entscheiden und die Gesetzgebung in Händen haben. Der König besitzt fiir sich keine Macht; er wird nur verehrt, weil er mit dem Häuptlingsfetisch bekleidet ist und erhält von seinen getreuen Unterthailen nur eine schmale Civilliste. Selbst die Butzen und Strafen, die gezahlt werden, muß er mit dem Ma- eotaS »heilen. Obgleich man die Koffern nicht gerade als den am weitesten vorgeschrittenen afrikanischen Bolksstamm zu be trachten pflegt, so besitzen doch auch sie ein Recht der Selbstbestimmung ihrem Staatsoberhaupt gegenüber. An der Spitze eines jeden Kraals steht ein Häuptling der durch einen Rath von sechs bis acht älteren Männern die Wünsche seiner Unterthanen anhört. Die Unterhäuptlinge der einzelnen Kraals bilden zusammen den großen Rath des StammkvnigS. Zwar ist die Macht dieses Königs unbeschränkt, setzt er sich aber mit dem Volkswillen in Wider spruch, dann wissen sich die Kraale ganz einfach dadurch zu helfen, daß sie ihn skrupellos genug — verlassen. Machtvoller ist schon die Stellung der Herrscher bei den südafrikanischen Basuto. Hier werden für gerichtliche und politische Angelegenheiten Sitzungen abgehalten, denen die Vornehmsten beiwohnen. Sie geben in der Sitzung über die einzelnen Fragen ihr Votum ab, an das er aber nicht gebunden ist. Mehr oder weniger ein leeres Schau gepränge ist die Anberaumung einer Volksversammlung bei den Betschuanen. Beruft der König die Häuptlinge und das Volk zu einer wichtigen Berathung, so legt der königliche Bote je einen Baumzweig in tue Mitte der Ansiedelung als Zeichen des Aufrufs. In der öffentlichen Versammlung, dem Pitscho, werden alle bedeutungsvollen Verfügungen und Beschlüsse besprochen, in der Regel ist aber Alles vorweg zwischen dem König und den Häupt lingen abgekartet. Einen sonderbaren Gegenscch bildet hei einer Reihe von Stämmen die ziemlich unbeschränkte Machtvollkommen heit de« Königs, wenn seine Regierung glücklich ist, und seine Verantwortlichkeit dem Bolle gegenüber, sobald etwas faul im Staate ist. DieBanjars legen ihrem Oberhaupt die Macht bei, Unglücksfälle vermeiden und nach seinem Ermessen Regen oder schönes Wetter herbeiführen zu können, wofür sie ihm dann auch ^ipe Abgabe an Getreide und Vieh entrichten. So lange das Wetter günstig ist, über häufen sie chn mit Geschenken. Sie steigern diese Liebens würdigkeit noch, wenn die Trockenheit zu groß wird oder der Regen zu lange andauert, so daß die Ernte bedroht wird. Bleibt aber die Bezeugung ihres Mterthanentreue erfolglos, so ändern sie ihr Benehmen, machen ihrem Un willen in den gröbsten Beleidigungen Luft und lassen den Häuptling ihre Gesinnungen dadurch im wahrsten Sinne des Worte« fühlen, daß sie ihn, bis sich das Wetter geänder hat — durchprügeln. Bei den Kru geht die Verantwort- lichkeit noch weiter. Der Bodio, der Priesterhäuptling, ist für den Gesundheitszustand der Bevölkerung, für die Fruchtbarkeit des Bodens, die Ergiebigkeit des Fischfanges verantwortlich, und er wird getadelt, wem« nicht ost genug Schiffe an die Küste kommen, von denen die lieben Unter thanen ihren Bedarf an Tabak beziehen können. Geräth das Land durch eines dieser Ereignisse in Bedrängnisse, so äußert sich der souveräne Voltswille dadurch, daß man das Oberhaupt kurzweg seines Amtes entsetzt. In gleich radikaler Weise verfahren die Loangoleute, die beim Ein tritt einer Mißernte ihren König beschuldigen, wie der Ausdruck lautet, schlechten Herzens zu sein. Sie werden aber noch übertroffen von den Obbo, die unter gleichen Verhältnissen ihren Häuptling, der zugleich Regenmacher ist, unbarmherzig den Tod geben. Einzig in ihrer Art auf afrikanischem Boden ist die Verfassung der Fanti-S.ädte an der Goldküste, die sich ohne fremden Einfluß entwickelt hat. An der Spitze steht ein erblicher König. Er präsentirt als oberste Magistrats person in der Rathsversammlung und nimmt auch an den Gerichtsverhandlungen Theil, ohne daß seine Stimme ge wichtiger ist als diejenige seiner Räthe und Richter. Dieselben setzen sich zusammen aus erblichen Unterhäuptlingen, Ka- bossiren, und aus Volksvertretern. Die Kabossire gehen aus den reichsten Männern der Stadt hervor. Eine jede Stadt ist in Bezirke eingetheilt, deren Bewohner je einer Kriegerabtheilung angehören. Die Zahl dieser Abheil ungen wechselt nach der Größe der Stadt, in der Regel sind es nicht über sieben. Die Abtheilungen wählen Ob männer, die im Gemeinderath und im Gericht Sitz und Stimme haben. In den öffentlichen Versammlungen, in denen unter freiem Himmel Gesetze berathen und Rechts streitigkeiten entschieden werden, hat jeder Anwesende die Befugniß, offen seine Meiuung auszusprechen. Auch bei den autokratisch regierten Böllern findet sich noch hin und wieder eine, wenn auch der Zeit oder den Personen nach enger begrenzte Volksvertretung. Bei den Zulu ist der König absoluter Despot. Trotzdem exi- stiren in jedem Jahre drei Tage, wo die Nation das Recht hat, vom König eine strenge Rechtfertigung seiner Hand lungen zu verlangen. In einer allgemeinen Versammlung der Krieger hat ein jeder Theilnehmer vollständig freies Wort und der König muß auf Interpellationen sofort und derartig antworten, daß sein Volk befriedigt wird. Aristokratisch ist die Bollvertretung in dem in letzter Zeit vielgenanten und durch Parteiungen tief zerütteten Uganda. Aeußerlich ist der König oder, wie er zuweilen von den Reisenden genannt wird, der Kaiser unbeschränkter Herrscher. In Wirklichkeit bildet die regierende Macht im Staate der Rath, der Luschiko. Er besteht außer dem König aus dem Katikiro, dem Reichskanzler, den Backungu, Häuptlingen ersten Ranges, den obersten Ba- tongoli, Häuptlingen zweiten Ranges, dem Oberkoch und dem Brauer. Unter gewöhnlichen Verhältnissen versammelt sich dieser Rath täglich und bringt einige Stunden mit der Erledigung der Staatsangelegenheiten zu. Meistens beruft und entläßt ihn der König nach Belieben, aber bei besonderen Gelegenheiten haben die Häuptlinge das Recht, die Berufung, wenn sie es sür nöthlg halten, zu fordern. In geringfügigen Dingen kann der. König willkürlich handeln, zu «allen wichtigen Schritten aber muß er den Rath befragen. Der Katikiro und die drei ersten Baknn- gu bilden außerdem eine Art Oberrath, vor den alle Hauptfragen zuerst gebracht werden. Die Ausschuß tritt auch oft während der allgemeinen Verhandlungen zv einer geheimen Berathung zusammen. Alle Häuptlinge sind verpflichtet drei Monate nach einander in der Um gebung des Königs zuzubringen, verleben aber gewöhnlich auch die übrige Zeit am Hofe. Afrika jt das Land der Gegensätze. Am deutlichsten spricht sich orese Erscheinung nach der hier in Betracht kommenden Seite in der schrankenlosen Machtvollkommen- , heit der Niamniamfürsteu aus. Diese Landesväter er heucheln von Zeit zu Zeit Wuthanfälle, bei denen sie aus der Menge willkürlich Opfer herausreißen, denen sie mit eigener Hand die Schlinge um den Hals werfen und mit einem Säbelmesser einen tödtlichen Streich in den Nacken versetzen, um dem versammelten Volke einen sichtbaren Beweis von ihrer Gewalt über Leben und Tod zu geben. Meteorologisches. VNtgrttzrtlt von St. Nathan, vpttkr. Barometerstand Mittag« 12 Uhr. Sehr trocken 77V Beständig schön —W Schön Wetter W Veränderlich 75g Regen (Windl —W Biel Regen 740 M Sturm 730 W Kircheuuachrichten für Glaubitz rurd Zfchatterr. Dom. Jnvocavit. Glaubitz: Spätkirche LI Uhr. — Zsch arten: Frühkirche r/,9 Uhr. Bestellungen auf das mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich Abends erscheinende „Kicher Sa-Matt und Anzeiger" für Monat MU' ULrr "MH werden von sämmtlichen kaiserlichen Postanstalten, de» Landbriefträgern, unfern Geschäftsstellen in Mesa und Strehla, sowie in den Ausgabestellen bei Herren Pmrl Holz, Ecke Poppitzer- und Schützenstraße, A. B. Heuniae, Hauptstraße, Kaufmann Hermann Müller, Kaiser - Wilhelm - Platz und Pmrl Koschel, Bahnhof straße bei Abholung dortselbst zum Preise von 45 Pfennigen zahlbar präuumeraudo, angenommen; durch unsere AnSträger, die jederzeit Bestellungen annehmen, frei ins Haus geliefert rst der Preis 50 Pfg., durch die Post frei ins Haus 59 Pfg. (MW- bei Abholung am Post- schalter 42 Pfg.). finden durch das „Riesaer Tage- blatt undAnzeiger", die im Amts bezirk bei Weitem verbreitetste und gelesenste Zeitung, anerkanntermaßen die beste und zweckent sprechendste Verbreitung. Riesa, Kastantenstrabe 59. Die Geschäftsstelle. Hier zu Haden den knnl kosvliel. Ronitr Dumm, k. tlvnniekv, ksr»! Llunionsedein, 6. 8v!io«it1er, Linst 8ollütLL'. ' Lmil Ltnackte. k'vrckinanck LlüIIrr. kIü88-8t»iiter-Mt ist das Allerbeste zum Kitten zerbrochener Gegenstände, wie Glas, Porzellan, Geschirr, Holz u. s. w. * Nur ächt in Gläsern zu 30 u. 50 Pfg. bei: X. 8. ttennielrv, Drog.. I'uul Lasel»«!. Seidenstoffe, ckireet». ck kubrili Nodensteiner 8eick«n- neberei „l-vtre" in Ilodemckeio i. 8. Braut-, Ball« und Gesellschafts kleider re. in schwarz, weiß, creme und farbig, uni und Tamassö zu Fabrikpreisen. Reichhaltiges Musterlager bei Akrl» 8»rr»u, * Riesa, Wettinerstrabe S. LU surren. Beginn des Kursus Donnerstag, den 18. April d. J.s 1 Möglichst baldige Anmeldung erwünscht. Nähere Auskunft ertheilt gern lln. Hugo Weineck, Direktor.^^ 81LLÜ. dvauLll. vvLMlsullvIuüo M W ru Lrmeodrüvk dvL Vrvnävll, gsgr. 1888. 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