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WesaerG Tageblatt ««d Auxetger «ElbeblaN Ulü> ÄUMger). sternnif Nr. SL Amtsblatt Girokaff« Niel, Nr. »L gbr Ue AmtShaiiptmannschaft Vroßenhaln. d-e Amtsgericht und den Rat der Stadt Mesa, sawte den Wemeinberat Gröda. «8. Tienstag, SS. MSrz ISSN, ndeiivs. 73. Jahr«. ^as Nieder ^agcblccu «riüiciUl ikvcu Los avenvs '/,V Uyr »uc Lusimhnn der «vnn- und Weltlage. Pez»»spre«S, «egen Vorauszahlung, monatlich it.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich L.lO Mark ohne Postgebühr. Anzeigen sür di« Nummer des Ausgabetage» sind dl« 9 Uhr vormittag« aufzugeben und im voran« zu bezahlen; eine Gew.il» für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen. Preis für die 4S mm breite, S mm hohe Grundschrift-Zeile (7 Silben) 89 Pf., OrtSprei« 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag 50"/, Aufschlag. Nachweisung»- und BermittelungSgebühr SO Pf. Feste Tarife. Bewilligter Nabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muh oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«- und Erfüllungsort: Niesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage «Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des S'etrieles der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderunaseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugsoceise«. Notationsdruck und »'erlag: Lan g er L WinterIich, Riesa. Gekchifrssteff«: Goetbestraste äst. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Verordnnna gNr Ausführung deS Bctriebsrätegrsetzes vom 4. Sebruar LVS0 (Nelchsgesetzblatt Seite 147). Zur Ausführung des BetriebSräteaesetzeS vom 4. Februar 1920 wird in Sachsen im Einvernehmen mit den übrigen Ministerien folgendes bestimmt: 8 1. Artikel 1 der Verordnung des Arbeitsminifteriums nnd de« Wirtschafts- miiiisterinmS zur Ausführung der Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- und An- geitelften-Aiisschüffe nnd Schlichtung von Arbeitsstreitiakeiten vom 23. Dezember 1918 (Ncichsgrsetzblatt Seite 1466). vom 14. Januar 1919 (Sächs. Staatszeitung Nr. 11 vom 15. Jannor 19t9), die hierzu erlassenen weiteren Verordnungen des Arbeitsministeriums vom 3l. Januar 1919 (Sachs. StaatSzeitung Nr. 28 vom 4. Februar 1919), vom 18. Februar 1919 «Sachs. StaatSzeitung Nr. 40 vom 18. Februar 1919), vom 19. Februar 1919 (Sachs. StaatSzeitung Nr. 44 vom 22. Februar 1919). vom 12. Juni 1919 «Sachs. StaatSzeitung Nr. 131 vom 13. Juni 1919> und vom 22. No vember 1919 iSäcbs. StaatSzeitung Nr. 270 vom 25. November 19191, sowie die an die Kleishauvimannschaften, Amtsbanpiinnnnschaften, Stadträte in Städten mit Revidierter Slädtcordnuna, das Vcraamt, die Handels- und Gemerbelammern ergangene Verfügung des Arbeitsminifteriums vom 25. Februar 1919 — 436»IOö — sind außer Kraft getreten. Die ans Grund der Neichsverordnung vom 23. Dezember 1918 «Reichsgesetzblatt Seite 1456) bestehenden Arbeiter- nnd AngestellteiiauSschüsse bleibe» solange im Amte, bis auf Grund des BetriebSrätcgeseh.es neue Betriebsvertretungen gewählt sind. Die behebenden Vertretungen der öffentlichen Beamten und Bcamtenanwärter werden durch Las Gesetz nicht geändert und bestehen fort. 8 2. Die Wahl non befondercn Betriebsräten für Hausgewerbetreibende nach 8 3 des Gesetzes ist zu verschieben, bis die vom Reichsarbeitsminikter zu treffenden näheren Bestimmungen darüber erlassen sind. 8 3. Verordnungen nach 8 13 des Gesetzes darüber, welche Gruppen von Beamten und Vegmteucfuwärtern etwa als Angestellte oder Arbeiter oder welche Gruppen von Arbeitnehmern mit Aussicht ans llcberuahme in das VeamthnverlrältniS oder mit gleiche» Arbeiten wie Beamte und Beamtenanwärter nicht als Arbeitnehmer zu betrachten sind, erlassen bei Bedarf von Fall zn Fall felbstäudig oder ans entsprechenden Antrag der betreffenden Gruppen das Ministerium des Innern sür seinen Geschäftsbereich und für den Geschäftsbereich des Wirtschnftsministeriums und des ArbeittzministeriumS, sowie das Finanzministerium, das Justizministerium und das Ministerium des Kultus uud öffent lichen Unterrichts ie sür seinen Geschäftsbereich. 8 4. Belieben Zweifel darüber, wer als Vorstand der einzelnen Dienststellen die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers in öffentlich-rechtlichen Betrieben nach 8 14 des Gesetzes auLzuüben hat, so entscheidet hierüber jedes Ministerium für seinen Geschäfts bereich. Vgl. auch unten 8 7 Absatz 2. 8 5. Die in 8 61 des Geictzes vorgesehenen Verordnungen über die Bildung von Einzel- und Gesamtberriebsräteu, die Abgrenzung ihrer Befugnisse gegeneinander und die Bestimmung der besonderen Betriebe im Sinne des 8 9 Absatz 2 des Gesetzes erlassen bei Bedarf das Ministerium des Juucrn sür seinen Geschäftsbereich und sür den Geschäfts bereich des WirtschastSministeriuiiiS und des ArbeitSministeriums, sowie das Finanz ministerium, das Justizministerium und das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts je sür seinen Geschäftsbereich. 8 6. Lie näheren Vorschriften über gemeinsame Beratungen der Betriebsräte mit Beamteuvertreruugcn des gleichen Betriebes in gemeinsamen Angelegenheiten nach 8 65 des Gesetzes erlassen bei Bedarf das Ministerium des Innern für seinen Geschäftsbereich und für den Geschäftsbereich des WirtschaftsmiuisteriuiuS und des Arbeitsminifteriums, sowie das Finanzministerium, das Justizministerium und das Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts je für seinen Geschäftsbereich. 8 7. Zu 8 102 des Gesetzes: Die erste Wahl ist spätestens bis zum 22. März 1920 einzuleiten und ist unverzüg- lich durcbzusührcn. Für die im Ministerium des Innern, Wirtschaftsministerium und Arbeitsministerinm beschäftigten Arbeitnehmer ist eine einzige Betriebsvertretnng zu bilden: die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers dieser Arbeitnehmer übt der Minister des Innern oder sein Bevollmächtigter aus. 8 8. Zu 8 103 des Gesetzes'- Solange Bezirkswirtschastsräte nicht bestehen, treten an ihre Stelle zur Erledigung der in 8 93 des Gesetzes gennnntcn Streitigkeiten die sür den Sitz des Betriebes zustän dige Ortspolizeibehörde (AintShauptmnnnschaft, Stadtrat in Städten mit Revidierter Stödteord'uung), soweit es sich nm Betriebe bandelt, die der berg- oder betriebspolizeilichen Aussicht des BcrgamtS unterstehen, das Bergamt. Soweit es sich um landwirtschaftliche Beiriede handelt, haben die Ortspolizeibchörden vor der Entscheidung die Einigungsämter zu hören, falls solche von den BczirkSarbcitSgemcinschasten der landwirtschaftlichen Arbeit- «ebcr- und Arbeitnchmeroerbände für deren Bezirk errichtet worden sind. Sind die zur Entscheidung berufenen Stellen selbst am Streite beteiligt, so entscheiden für die Orts polizeibehörde deren zuständige Kreishauptmannschaft nnd für das Bergamt das Finanz- Ministerium. Solange der LanbwirtschaftSrat nicht besteht (8 94 des Gesetzes), treten an seine Stelle im Falle von Streitigkeiten bei Unternehmungen oder Verwaltungen, die sich über den Bezirk einer OrtSpolizeibcbörde, nicht aber über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken, die KreiSbanpimannkchalt und im Falle von Streitigkeiten bei Unternehmungen oder Verwoltungen, dir sich über den Bezirk einer Kreisbauptmannschast, aber nicht des Frei staates Sacksen hinan« erstrecken, oder- die hinsichtlich der dienstlichen Verhältnisse ihrer Arbeitnehmer der Landesanslicht unterstehe», das Arbeitsministerinm, soweit es nicht eine andere Stelle damit beauftragt, oder wenn das Arbeitsministerium selbst am Streite beteiligt ist, das Justizministerium. In allen sonstigen Streitfällen entscheidet das Arbeitsministerium oder die von ihm bezeichnete Stelle. Sämtliche Entscheidunarn sind endgültig. 8 9. Verordnungen über die Errichtung von Sonderscbl'chtungSauSschüffen noch 8 104 Artikel U <8 19 der Neichsverordnung vom 23. Dezember 1918) erlassen das Ministerium des Innern für seinen Geschäftsbereich und für den Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums und des ArbeitSministeriums, sowie das Finan uninisterinm, das Justizministerium und das Ministerium des Kultus und öffentliche» Unterrichts je für seinen Geschäftsbereich. 8 10. Grundsätzliche Entscheidungen zur Auslegung des BetriebSrätcge'etzeS, die von den ScklichtnngsauSschüffen und den nach 8 103 des Betrieüsrätegesetzes mit der Anwen- düng dieses Gesetzes betrauten Stellen (vgl. 8 8 dieser Verordnung) getroffen werden, sind in drei Ausfertigungen beim Arbeitsministerium einzureichen. Der Reichsarbeitsminister beabsichtigt, diese Entscheidungen zu sammeln nnd durch Rundschreiben, die von Zeit zu Zeit ergeben werden, bekanntznaeben, um hierdurch auf eine Vereinheitlichung in der An wendung des Gesetzes hinzumirten. Dresden, am 18. März 1920. 347 K l' Arbeitsministerin«. Heldt. 17127 Sanderabdrücke dieser Ausführungsverordnung sind zum Preise von 40 Pf. da« Ztllck durch die Buchdruckerei B. G. Teubner in Dresden, Große Zwingerstr. 16, zu beziehen.' Schule Röderau. Freitag» den 26. März 1920, vormittags 9 Uhr, erfolgt die Entlastung der Konfirmanden, anschließend findet vormittags 10 Uhr eine - Absckiedsseier für den in den Ruhestand tretenden Schulleiter, Herrn Schuldirektor Fuhrmann, statt. Zn diesen Feiern wird hierdurch höflichst eingeladen. Roderau, am 22. März 1920. Der Schulvorstand. Die Lehrerschaft. Lebensmittelverteilung. ES kommen zur Verteilung vom Freitag, den 8«. lfd. Mts, ab 1. auf Abschnitt 119 der graue» Nährmittelkarte l 125 er Hafermehl, „ gelben . I 75 xr . 2. auf Abschnitt 119 der roten Nährmittelkarte l 250 gr Zwieback oder Zwirbackvruch, „ grünen „ l 250 er . 3. auf Abschnitt 98 der gelben Warrnbezugskart« lll 200 er Marmelade. Die Entnahme hat bis spätestens den 31. lfd. MtS. zu erfolgen. Der Preis beträgt sür Hafermehl 5.60 M. für das Pfund, Zwieback —.85 , . '/« Psd.-Paket, Zwieback-Bruch 1.25 . . Marmelade 3.70 . „ das Pfund. Die Abschnitte 119 der grauen, roten und grünen Nährmittelkarte l, sowie die Ab- schnitte 98 der gelben Warenbezngskarte IO sind ungezählt und ungebündclt bis spätestens den 8. Avril 1N8V an die Unterverteilungsstelle einzureicbrn. Tie Unteroerteilungsstelle bat die Abschnitte gesammelt bis spätestens den 4. April 1»8« an die Amtsbaupt- Mannschaft einzusenden. Die Abschnitte 119 der gelben Nährmittelkarte l find direkt bis spätestens de» 8. April 1V8V an Herrn Kommissiousrat Ernst Bitte in Riesa «inzusendrn. Großenhain, am 22. März 1920. 109o lll. Der Kommnnalverband. Die Lieferung des Bedarfs an Fleisch« »nd Wurftmaren sür die Garnison Riesa mit Truppenplatz Zeithain auf die Zeit vom 1. 4. 20 bis mit 30. 6. 29 soll Sonnabend, den 27. 3. 20, 9 Uhr vormittag in unserem Geschäftszimmer, woselbst auch die Bedingungen zur Einsichtnahme anSliegen, öffentlich verdungen werden. Angebote sind bi; zum Beginn des Termins verschlossen und mit der Aufschrift »Angebot auf Fleiscblieserung" hierher einznienden.ReichsvervstegungSamt Riesa. Nüskes Rücktritt genehmigt. AuS Berlin wird gemeldet: Das Riicktrittsgesuch des Neickswchrministers Roste ist vom Reichspräsidenten genehmigt worden. * Tie Unabhängigen sollen eine reine Arbeiterregierung Vorschlägen. Die „Lelpz. Reuest. Nachr." melden aus Berlin: Die Regierung war am Montagabend in der Reichskanzlei zu einer Kabiuettssitzung vereinigt, die in den späten Nacht stunden noch andauerte. Tas Kabinett berät über einen sür die ganze weitere Entwicklung entscheidenden Vorschlag, den die Unabhängige« den Mebrheitssozialisten haben zu- gehen lassen. Die Unabhängigen schlagen den Mehrheits sozialisten vor, mit ihnen zusammen eine reine Arbeiter, regier»»« unter Ausschluss der bürgerlichen Parteien zu bilden. Die Mehrheitssozialdemokraten haben erklärt, datz ie bereit sind, den Vorschlag anznnebmen unter der Be- üngung, datz diejenigen bürgerlichen Parteien, mit denen ie bisher die Reaierungskoalition gebildet baden, »«stimmen. In politischen Kreisen nimmt man an, daß die bürgerlichen Parteien ihre Zustimmung hierzu nicht geben werden und daß daher der Vorschlag der Unabhängigen scheitern wird. Nach Rückkehr de« ReichSwebrminifter« nach Berlin bat er sofort Vizeadmiral von Trotha, den früheren Chef brr Admiralität, seines Amte« enthoben. An Generalen sind vorläufig durch neue Männer ersetzt worden: von Eftorst- Königsberg, von Berunth-Stettin, Lettow-BorbeckSchwerin nnd Graf Scknuettow Breslau, der sich dort das Kommando angeeignet hatte. In größerem Maßstab« werden jetzt auch Beamt«, die während der Interimsregierung zu Kapo über- getreten waren, enttaffrn und «in Verfahre» argen sie ein« geleitet. Die preußische StaatSregierung teilt mit: Gegen den Oberpräsidenten Winnig, den Regierungspräsidenten von Braun, den Oberpräfidmlrat von Hoffet nnd den Landeshauptmann von Brünneck in Königsberg, sowie gegen den Geh. Regierungsrat im Ministerium des Innern Dope, ferner gegen den Regierungspräsidenten Pauli in Schleswig ist das Disziplinarverfahren unter sofortiger Enthebung von ihren Aeintern angeordnet worden. * Die Lage im Reiche und Sachse«. In AdlrrSbos bei Berlin und bei dem Dorfe Hrnnigs- dorf ist es zn schwere« Kämpfen zwischen Reichswehr nnd Aufrührern gekommen. Auf beide» Seiten Hot es schwere Verluste gegeben. Die Reichswehr behielt die Oberhand. In Berlin ist der Stadt-, Ring- und Vorortsverkebr wieder ausgenommen worden. Die Post arbeitet. Die Warenhäuser und Geschäfte sind wieder geöffnet. Mittlere und kleine Fabriken arbeiten ebenfalls, soweit sie Strom haben. Hoch- und Straßenbabnen fahren »och nicht. Flug blätter forderten gestern früh zum weiteren Verharren im Generalstreik auf. In Neukölln machte sich gestern eine er- neute reg« Werbetätigkeit zur Ausrusung der Räterepublik bemerkbar. Wie aus Magdeburg gemeldet wird, ist der Bahnhof Staßfurt noch von bewaffneten Kommunisten besetzt, die keinen Zug durchlaffen. Gestern abend sollte der Versuch gemacht werden, sie mit Gewalt zn vertreiben. Der Zug verkehr nach Halle rnbt noch vollständia. Hall« ist «ach mehrtägigen schweren Artillerirkämpfen seit Sonntag 1« den Händen der RegierungStruvve«. — Wie da« .Lelpz. Tagebl." meldet, dauern die Kümpse in Halle a. d. Saale nnd Umgebung mit unverminderter Hef tigkeit an. Die Truppen haben nicht nur mit der orgnni- fierten Arbeiterschaft, sondern auch mit zahlreichen um». ganisiertcn Banden, die von den Dächern hcrabschießcn, zu kämpfen. Der Galgcnberg ist durch Artillerie znsaminen- geschoffen; desgleichen ist der Flugplatz, der in den Händen der Arbeiter war, durch Artillerie gesäubert worden. Der Markt und die umliegenden Straßen, sowie die Vororte Glaucha, Böllberg und Ginritz werden noch von den Ar beitern gehalten. Die Mannsscldcr Brücke ist von den organisierten Arbeitern durch Barrikaden gesperrt. TaS Güt Ginritz, in dem starke Kämpfe stattgcinnden haben, ist zerschossen. Die organisierten Arbeiter beschießen von Böll berg aus mit Artillerie das Waisenhaus. Die Kranken häuser sind mit Verwundeten überiüllt, sodaß ein Teil der selben Verletzte nicht mehr aufnedmen kau». Tie Toten liegen seit Tagen auf dem Friedbose, können aber nicht be erdigt werden. In Ammendorf sind viele Häuicr zusammen geschossen. Große Teile derStadt sind ohne Wasserversorgung. Die Arbeiterschaft unternahm gestern einen Sturm auf den Schlachthof und auf den Bahnhof, der jedoch abgeschlagen wurde. Die Bürgerschaft wagt es kaum mebr die Straße zu betreten, da unorganisierte Banden von den Dächern in allen Straßen herabschießrn. Die Stadt Halle ist von der Außenwelt abgeschloffen und auch zu Fuß nicht mehr zu erreiche». Nach einer Meldung der „SchleSw.-Holst. VolkSztg.' ist Admiral v. Levehow, der vormalige Chef der Marine station der Ostsee, mit zwei Marineoffizieren in Lütjenburg von Arbeitern sestgrnoinmen und in das Gefängnis von Kiel ringeliefert worden. Die Brigade Lüwenfeldt hat den Kampf mit den Arbeitern abgebrochen und sich nach Norden zurückgezogen. — Aus Kiel wird den .Hamb. Nachr." ge meldet : Die Marine hat bekanntlich am Mittwoch ihre Offiziere entwaffnet und an Bord festgesetzt. Nun haben die Unteroffizier« dem Zivilgonverneur erklärt, daß sie kein Vertrauen mebr »u isiren Offizieren hätten und sich ibnrtz,