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iS »H»b« sowo! den deut« -tzercy 0- n »»er Y «dir °) 7» K so 40 rss v» vom .) tm »eu. den de- » ^»MW AAMWtzGUtz» MWAff» »nt« dm öden auf»«» bettetbendr».haben darauf»« ackten. daß auf itenttzär, O. .«. Feidler, »irsa-, und einem Zödldaiken. dtznhl- und Wafcktnenfadetk A. G.» Mittel« der erhaltenen Äbgabebescbetnigung darf rin Bezugsschein nur ausgestellt werden für ftrttve oder nach Mast ansufrrttamdr Kieidnna Mücke, und -war für den Rock« und Vehrockanzng „ „ Gack-und Sportanzug dü da« den Nisse erbrochen, wobei ihm etwa 15 Mark bare« Geld, einige Stück Seife, zwei Hemden und verschiedene andere Gegenstände in die Hände fielen. Bon den gestohlen«« ' ' ' - - . . gtzn und seine schmutzige Xiafsen, darunter einen ft Buchstaben NGC und etwa 17 Jahre alt, 1,60 Meidet mü einem dunk- Dchutze oder Gttefel, derrn Unterboden au« Lede unentarltlich oder entgeltlich überlaßen hat. Der -u er« teilend« Bezugsschein berechtigt »um Ankauf eine« Paare« der nachstehenden Luxus Schutzwaren: ») Schubwaren, deren Schäfte gan». oder »um Lett au« seinfarbtgem, echtem Ztegenleder (Ehevreau) »der au« feiiifarbigem Salbleder oder Lackleder (nicht Sacktuch) jede, , (Dazu «hären «ck lrdtt»Borderkaoorn Haden, deren ä braunem Aegenled« Whevreau) ode Kalblrder, ohne Rückficht auf die Aar! ch st, aut oder htücke stnd für .MjjS öck« aller Btt», ntz«, ohne Rück- /ormmütz«,. Ein in stücke findet »ter nicht dl« Untformsammelläger cdt und nach entsprechen« ibaegeben «erden. , haß nach der Bund«»« rat-vrrordnuna ISIS aettagene Mtt« mit der Annahmestelle «j verbindende Verkaufsftelle tze» Sowmnnalverdaude». Auch dürfen nu» dieselben Stellen getragene.Kleidung«- und Wäschestück» sowie Gchubwaren aen»erd«madig erwerben. Annahme und Verkauf durch Rltumrmdaudler ist hiernach genau so untersaat.wieauch die vefitzer von getragen,n Kleidung«, und Wäschestücken sowie Gchubwaren diese nicht unter sich verkauf«! und tausen dürft». Der An- und Verkauf ist nur durch «vermitteln»» der An« und Verkauftzsteste de- «»mmunaiderbandeb ge stattet. vertlickes und Sächsisches. . Riesa, den SO. Juni 1917. —* Au « » «tchnung. Beim Uebertritt in den Ruhe« stand nach einer langen verdienstvollen Tätigkeit beim Kal. Zollamt, am Hafen Riesa wurde dem ZollaMenten Voigt von Sr. Maj. dem König da« Albrechtskren» verlieben. . TV G l o ck « n - Abnahme. Nachdem vorigen Sonntag die Glockenabschiedsfeier stattgesunden hat, sinv im Laufe der verfloßenen Woche die Glocken unsrer Kirchen von den Türinen herabgenommcn worden. Das schwierige Werk ist bi« jetzt ohne jeden Unfall glatt verlaufen. Besondere Hinderniße stellten sich bet der qroßen — 40 Zentner schweren — Glocke der Tttnitatisttrche ein, sodaß dies« Glocke heute noch nicht hat mit in Großenhain abgeliefert «erden können. Sie wird nun in den nächsten Tagen ab genommen und abaeliefert werden. Die Glocken der Klosterkirche sind 1866 von der Firma Jauck in Leipzig und die Glocken der Trinttatiskirche 1886 von der Firma Vierling in Dresden gegossen. Eine genauere Beschreibung von ihnen mit ihren Inschriften uuv Tönen und ihrem Gewicht und ihren Ärößenverhältniffen laßen wir bet Ge legenheit folgen. Noch fti bemerkt, daß Herr Photograph Werner dle Glocken photographiert hat und daß Bilder von ihnen bei ihm zu holen sind. Ein sehr schmerzliche« Opfer ist e«, da» auch unsre Gemeinde mit ihren Glocken bat bringen müßen. Aber da« Vaterland bedarf seiner. Möge un« Gott bald den Frieden schenken und mit ihm di« Mög« lichkett, un« neue Glocken zu beschaffen. -»Geschäfts-Jubiläum, Am 1. Juli d. I. vollenden sich SS Jahre, seit da« Kommissionsgeschäft Ermt Btlke, hier, gegründet wurde. Da- Geschäft zahlt heute zu den angesehensten Handelsunternehmunaen am Platze. Dem Inhaber, Henn Ernst Bilk«, der am JubtläumStaae auf ein Vierteljahrhnndert tätigen und erfolgreichen Schaf« fen« zurückdlicken kann, wurde am diesjährigen Geburt«, tage Tr. Mas. de« König« der Titel und Rang al« Kom« mtfsion«rat verliehen. —* Ein Einmieterdieb ist gestern in hiesiger Stadt aufgetreten. In einer Wohnung hat er Die Behält nisse erbrochen, wobei ihm etwa IS Mark, bare« Geld, Hemden hat er eins sofort anä« Wäsch« in der Wohnung zunto Schlips und ein Taschentuchs da» «tue l trägt. Der Unbekannte ist di» 1.65 Meter groß und war bei len Hackettauzug, emer grauen SportmÄ» und grauen Segeltuchfchuhen. Etwaige sachdienliche Wahrnehmungen wolle mau zur Kenntnis der Polini bringen. —* Hat« ntschau, Au» tz*n amtlichen M.R " mit Gr. der oder Hohtspjudel (Gm.s und Äeildörn »üm äri keilen von ÄeschoKörpern und anderen.ho» von reiner Schafwolle. Kamelhaaren, Mohär, i mir.sowie deren Halber,eugntßrn und Abgä, Diese Bekanntmachung unttrschridet sich von Kratt «rwesenen B«schjagMhm« ,d«r gleich,, WM. Peraußerer, sofern dle Abgabe nicht unentgeltlich erfolat, tftchen» und kann von diesem weder im ordentlichen Recht»» «eg« noch durch Beschwerde im Verwaltung-verfahren an« äußerer mit dem gebotenen Brei« einverstanden. — «a« wohl immer der »all gewesen ist so bekommt er über da« abgeltefette Stück «inen Empfangsschein ausge stellt und den Kaufpreis sogleich har autzsezahlt. Grundsätzlich können nur solche Kleidung«, und Wäsche« stücke anaenommen «erden, die sich wieder zu gebrauch«, sthiaen Sachen, wenn auch unter Zuhilfenahme von Sr« Kstücken. Herrichten laßen. GchnSware« stutz jfttzvch tu ßeder Vofthastendeit anznnebmeu. E« wird daher dringend gebeten, auch Gchubwaren aller Art, selbst wenn sft.nicht lftftü deren Schäfte gan- oder »um Teil au» wer destetz «an also i nur An wntzom'ÄDÄMndiae in 1^Ä8r«8üumelstellen der RttchSbekletdunarstelle geschätzt und wftvft bi«berlg,n Schatzuagen arzrigt habeii, zu recht «mten Preisen angekaust. ve»z veurianorgUUuwotzM, oon Gtustttzrt»««rttwiiuaen r ferner die. Uniformen silmtlscher Beamten, ». v. der Eisen« Schnitt oder Farbe noch vorschriftsmäßig, schlecht erhalttn siäd, «uß »leckt erhalten« die WfttzrhersteSungSarheit durch««« Betracht kommen alle Ünsformklttduna» lKtckft sfowobl lange Rocke, wie Was Httemkem iSlnseu. lange und irößentli- 'rueaer ck etzruvage !rt. P«t.) ; Hrätzuorttcktung mit schrmidwttzer Beweauna irkstück tragenden be-w. enthaltenden Spindel " «irischen Auf« Um Drebwerk« Drahtspanner, ifarbt««m Kalblrder oder hie yur Lack« ft au» ein de» dringenden Bedürfnisse«, — da« unter Darlegung der vorhandenen Bestände nachzuweisen und unter Umstände« mc AuSsertiauna eine« Brstandsfragebogen«, dessen vor« lich unvollständig« oder unwahre Beantwortung mit werer Straft bedroht ist — zn erhalten ist, bat derftniae, ihm. aetragenes aebrauchsfädiaes vberklet- utoeltlick oder «ueutaeltttch der Annahmestelle üderlaßrn hat, da« Recht, von dieser eine Abaatzetzeschetui» AÜUa zu verlangen. Diese berechtigt den ueberlaßenden, flch i« Bezugsscheinamt. ohne tzast dort eine Prüf««« der Uöstueutziakett der Anschaffung »oraenommeu wertzeu darf, einen Bezugsschein au-ftrtigen zu laßen, der ihn berechtiat. ein gleicharttaeS Kleidungsstück zu erwerben. , Soltv Abgabebescheinigungen aber dürftn nur erteilt «erden für abgegebene Herren«, Dan,en« und Mädchenober» Aeiduna für da« schulpflichtig« Alter, sowie für Mutzer» ^«rNtttzmea kür das Alter di» zu « Jahren. S« wird vielfach bemangett, daß Abgabebescheinigungen nicht erteilt «erden für abgegebene Kleidungsstücke von Knaben tm .Alter von S di« zu 14 Jahren. Die RrichSbekleidungSstelle aidt jedoch bekannt, daß die Abgabe von log. Luxu-kleidung»« stücken nur zugelaßen worden ist. um die Leistungsfähigkeit der «tnschlaaenden Industrien und Handwerke zu erhalte» und den wirtschaftlich Stärkeren ans den Verbrauch dieser Srzeuguisse hinznweisen, die anderenfalls unverwertet liegen bleiben wurden, weil der. Bedarf für Luru«gege»stände nicht nacharwlesen werden könnt«. Die RrichSbekleidungSstelle vettrltt jedoch die Ansicht, daß der größte Teil der Knaben« und JünglinaSkletdung rttue Verbrauch«ware ist, weil e« gmm und gäbe und in allen Familien lediglich ein« Zlveck« mSmakeitsfrage ist, für die schnell heranmachftiche Jugend vrartische und dauerhafte Kleidungsstücke zu beschaffen Infolgedessen wäre auch keine Wertgrenze zu finden, die die Luxuskleidung von der Gcbrauchskleidung aüarenzen könnte. Wird aber ein neue« Kleidungsstück für Knaben im Alter von S bi« zu 14 Jahren benötigt, so kann die Erlangung eines neuen Bezugsscheine« durch Abgabe de« alten Kleidungsstücke« bei der Annahmestelle leicht erreicht werden, indem dadurch die Bestandsliste de« bisherigen Träger« so vermindert wird, daß ihm ein BeznoSschein für «in neues Kleidungsstück ausgefertigt werden kann. Mittel« der erhaltenen Abgabebeschetnigung darf rin Bezugsschein nur ausgestellt werden für ferttoe oder nach Mast anzuferttorntz« Kftidum»«stücke, und zwar bei Herrenoberkleidung, sofern der Kleinhandelspreis " " - -- - , W dwark, Rock« und Gehrock" " 100 I ' Mcke Beinkleid 35 . Winterüberzkeher ISO ,, „ Sommerübrrzteber 180 . , bei Damenoberkletdung, sofern der KlttnhandelSprei» für den Damenmantel ISO Mark, n Backfischmantel ., das JackenNttd » .. Waschklttd « die wollene Bluse , „ Waschbluft » den wollenen Morgenrock „ „ Waschmorgenrock „ da« aarniette wollene Kleid „ den Kletderrock »>. ., , bei Mädchenoberkleidung sür da« schulpUftickch« Alter und bei Kmtzerobettleidung für da« Alter bt» zu S Gaß« ren, sofern der Kletn-aniwlSprei» ,, für den Mantel 75 Mark, „ da« wollen« Kleid 50 „ , » » Waschkleid 30 . übersteigt. Sbenlo erhält im BezugSscheinamt einen Bezugsschein kür Lurus-Ochubwaren ohne Nachprüfung der Notwendig- keit der Anschaffung durch diese Stelle, wer durch Vorlegung einer Abgabedefchesnigung der Annahmestelle nAlhwcist^daß !-? 18.K. ls. en m Mauer, die sie in heldenmü- sind Vaterland, HauS und Herd, »or in sicherer Hut. Unauslösch rimat dafür unseren tagein, tag- !», und Serren sen und deutsches ^ei- :r nahm« unterlagen, find von d» neuen Bekanntmachung Tterhaare jeder Att, auch in Mischungen untereinander oder mit anderen Spinnstoffen, sowie Abfällen und Abaän« gen der Tterhaare und Abschnitte, und sonstige Abgänge und Abfälle von Wollfelle», Haarfellen und Pelzen jeder Art, betroffen worden. —* Der Handel mit Tabakwaron. Ein« Bun» deSratSverordnuna vom 28. Juni regelt den Handel mit La« bakwaren. Der Handel mit Zigarren. Rauch», Kau« und Schnupftabak (Tabakwaren) ist vom 15. Juli 1V17 ab nur solchen Personen gestattet, denen eine besondere Erlaubnis »um Betrieb, diese« Handel« erteilt worden ist Au«ge« genommen sind hiervon der Berkaus selbftbergestellter Labak- Waren, sowie der unmittelbare Verkauf an Verbraucher, so daß der KonzessionirrungSzwang nur sür den Zwischen« bandel (Großhandel) besteht. Hat man also nicht die »roße Zahl der Ladengeschäfte zur besonderen Einholung einer Trlaubni«erte,lung verpflichtet, so schuf man doch die Mög- Uchk.it. Auswüchse, die sich hier -eigen sollten, zu unter drücken, indem der Verkauf unmittelbar an den Verbraucher untersagt werden kann, wenn „Bedenken wirtschaftlicher Art oder persönliche oder sonstige Gründe" vorltrgen. Unter den gleichen Voraussetzungen kann dieVrlaubni«»umZ«tschen. handel versagt nnd, wenn sie sich später ergeben sollten, zu« rückgenommen werden. Außerdem ist die Erlaubnis in der Regel »u versagen, wenn der ErlaubniSbrwerbee vor dem , 1. April 1916 mit Tabakwaren nicht gebandelt hat. Wird die Erlaubnis versagt oder zurückgenommen oder der Handel untersagt, so werden die Warenvorräte de« be treffenden Händlers auf seine Kosten und Gekabr an die deutsche Zentrale für KriegSlieferungen von Labakerzeug« niffen zur Verwertung übergeben. Verboten wird durch die Verordn,lng, „in periodischen Druckschristen oder i» sonstigen Mitteilungen, dle für einen größeren Kreis von. Personen bestimmt find , ohne vorherige behördliche Genemignng sich zum Erwerbe von Labakwaren anzubieten, zur Abgabe von Preisangeboten aus Tabakwaren aufzuforoern, sowie bei Ankündtgüngen gewisse irrefttbrende Angaben.zu machen. Außer der Ueherschreitung dieses Verbotes, sowie der Aus übung de» Handel-, wo derselbe nach der Verordnung un erlaubt erscheint, ist unter strenge Straft gestellt die Stei gerung des Preises sür Tabakwaren durch unlautere Machenschaften/ tySbesondere Kettenhandel. Verschiedene vreiStreibende Vorgänge im Verkehr mit Tabakwaren, die schon seit längerer Zeit wahrnehmbar waren, ganz besonders das spekulative Aufkäufen und Zurückbalten von Waren durch Personen, die sich früher mit Viesen, Handelszweig nicht befaßt batten, haben den Erlaß dieser Verordnung nötig gemacht. —* Höchstpreise für Bienenhonig. Durch Verordnung vorn 26. Juni 1917 sind, un, der Wiederkehr der vorjährigen Preistreibereien vorzubeugen, den Wünschen der Bienenzüchter entsprechend, für Bienenhonig Höchst preise festgesetzt worden. Sie betrage» für Seim- u»r» ' Preßhonig dein, Verkauf durch den Erzeuger 1,75 Mark, bei allen anderen Hontgarte» .2,75 Mark, beim Verkauf durch andere Personen, insbesondere durch den Handel, 2,50 Mark und 3,50 Mark für je ein Pfund, beim unmittelbare» Absatz vom Erzeuger an den Verbraucher in Mengen bis fünf Kilogramm betragen die Höchstpreise 2,— Mark und 3,— Matt. Gleichzeitig sind alle Verträge über Honig, die zu höheren Preisen bereits abgeschlossen sind, für nich tig erklärt, soweit sie nicht schon erfüllt sind. Die Bestim mungen gelten sinngemäß auch für ausländischen Honig, Doch wird besonderen Härten durch die Zulassung bon Ausnahmen, die der Reichzuckerstelle überlassen ist, vor gebeugt werden können, sosern im Einzelfalle der Weiter verkauf des zu höheren Preisen erworbenen ausländischen Honigs unter behördlicher Kontrolle oder unter Beobach tung anderer Vorschriften so erfolgt, daß eine Verwechslung des inländischen und ausländischen Honigs mit Sicherheit vermieden wird. --- Wintergerste — Saatgut. Der Präsident de« KrieaSernährunaSamte« hat bestimmt, daß die Laich wirte aus der von ihnen «ernteten Wintergerste das er forderliche Saatgut für ihren eigenen Betrieb zurückbe- halten dürfen. Die Veräußerung von Gaatgersft und der Handrl mit Gaatgersft bleiben dagegen nach wie vor bis tm Erlasse der demnächst erscheinenden Verordnung über wirte aus der Pi forderliche Saat halten dürfen^ 2 züm den Verkehr mit Saatgut verboten. — Aufruf »u einer Lrei-Jahr-Spend«. Da» stellv. Generalkommando de» 12. Armeekorps (der kommandierende General von Broi-em) und der Territorial- Delegtert« der freüvillig-n Krankenpflege im Bezirk des Königreich« Sachsen (von Schmal-, Generalleutnant, ettas- sen folgenden Aufruf: Bald vollendet sich das dritte Jahr deS gewaltigsten Krieges, den da» deutsche Volk, den -ie Welt erlebt. Mit unbeugsamem Mute, zähester Ausdauer und Tapferkeit wehren un.ere tapferen Truppen alle An stürme des Feinde» ab. Angriff auf Angriff zerschellt au der feste«, unüberwindlichen Mauer, die sie in Helden, ttgem AE'ft bilden. So sind Bäte, ' Weib und Kind nach wie vor in sicherer Hut. Una, lichen Tank schuldet die Heimat dafür unseren taaei uu« itr den schwersten Kämpfen ringenden Held«, mehr al» je gilt eS jetzt, diese von allen deutschen tiefempfundene Schuld reich und dankbar zu vergelten. Unsere Väter, Brüder, Söhne an der Front haben in hei ßen, blutigen Kämpfen sich deutsche» Wes ' ( Gemüt treu bewahrt. Die Liebesgabe ist das ersehnte Zei chen, da- zu ihren Herzen spricht, sie erfrischt und mit be teueren, langentbehrten Heimat innig verbindet. Darum müssen wir unseren tvackeren Kämpfern Liebesgaben sen den. Unter den jetzigen Verhältnissen, ist e» tm allaemeinen für den . Einzelnen nicht rat sam, dle Liebesgaben selbst »u beschaffen und »u verschicken Im Einverständnis mit dem Krieg»mintste- ttum, dem Ebn de« FeldsanitätSweftn» und dem Gene- rqlquattiermeifter wird daher gebeten, Geld »ur Beschaffung von Liebesgaben zu spenden. Wie schon früher, wird et- waiaen Gonderbesttmmnngen der Spender nach Möglichkeit btt der Verwendung Rechnung getragen werden. Spenden wolle man unter der Bezeichnung „Drei-Jahr-Spende" senden an die Annahmestellen I und ll de» 12. Armee- torp«. DreSden-R., Sansastraße 2, Postscheckkonto Leipzig Ar. 27366, den Lande tau-schuß der Verein« vom Roten W17" mea« Lß, uns me jLmmiyen swet-verelnE tm veztrk dES 18. UrmrelHrpD.