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Riesaer O Tageblatt ««d A«k»tS*r MeblM«d AiyÄ-tt». Amtsötatt für bke König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. LrntSgerM und den Rat der Stadt Meßa, sowie den Gemeinderat Gröba. 149. Souuabenv, 30. Juni 1917, avends. 70. Jahrg. 7' — La« Messer Tageblatt erscheint jede« Ta, «end« '/.? Uhr mtt VuSnahme der Tonn- »mb Festrage, «»««««preis, gegen Äorauszahlwrg, durch unsere TrSger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich SS Pf. ««zeigen sür di« Nummer des Ausgabetage« sind bi« 10 Uhr vorrnittagS aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr filr da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nun breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSprer« 15 Pf.: zeitraubender und tabellarischer Satz ent. sprechend höher. Nachweisung«, und Vermittelungsaebühr 20 Pf. Fest« Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen worden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa, Wöchentliche Unterhaltungrbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der BesLrderunaSeinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Verlag: Langer LWint»rlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. »l spürt Werve 18 ^^.on.Seiten ^Vorstehende Mahnungen, wie sie in den amtlichen obwohl "die Ännahmczeitcn gerade "rnl'tMSsicht auf die Mitteilungen der ReichSbeklcidunassteUe zu lesen sind, ylöge Landbevölkerung auf Tage gelegt worden sind, an welchen sich ein jeder recht zu Herzen nehmen und auch an seinem sie mehr wie sonst, um ihre Geschäfte in der Stadt zu be Teil dazu beitragen, abgrli«te Wasche- und Kleidungsstücke sorgen, diese aufzusuchen pflegen. Dienstag, den 3. Juli d. I., von vorm. 1» Uhr ab, sollen im Versteigerungsraume des Amtsgericht«,' hier, allerlei gebrauchte Sachen versteigert werden, darunter insbesondere 1 Büffet, 1 Ausziehtisch und 1 Säulenspieael in Eiche, Polstermöbel, Leder- und Rohrstühle, 1 Salontisch, 1 japan. Tischchen, 2 Waschtische, 2 Küchentische, 1 Küchenschrank, Bettstellen mit Matratze. 2 Nachtschränkchen, 1 Kommode, 1 Tischrolle, Portierenstangen, Küchengeräte, silberne Löffel usw., Porzellan nnd kunstgewerbliche Gegenstände, Betten, Steppdecken, Tischdecken und Plüschoorhänge, Nippsachen. 1 Regulator, 1 Kristalltrone usw. Der Gerichtsvollzieher deS König!. Amtsgerichts. Brotkarten-< und Mehlmarkenausgade» Die Ausgabe der Brotkarten und Mehlmarken erfolgt . Montag, den S. Juli 1017, vormittags 8—IS Uhr in den bekannten Ausgabestellen. Die Brotausweiskarten sind vorzulegen Da die Brotkarten und MeSlmarke« in Zukunft regelmästtg Montags von 8—IS Uhr ausgegeben werde«, erfolgt eine besondere Bekanntmachung nicht mehr. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Juni 1917. Kr. Die 7' Abgabe getragener Kleidungsstücke in der Annahmestelle des Koummnalverbandes der Kgl. Amtshauptmannschaft Grostenhain für den Amtsgerichtsbrzirk Riesa in Riesa (Rathanshof). Es ist heute vaterländische Pflicht, entbehrliche Klei- dangs- und Wäschestücke in der Altkleiderstelle abzuliefern. Gin jeder sollte unter seinen Beständen Musterung halten und alles, was er nicht notwendig braucht, der Allgemein- heit zugänglich mache». Es ist beute wirklich nicht angebracht, überflüssige Klei der in den Schränken oder auf den Böden hängen zu lassen, während andere Volksgenossen vielleicht Mangel an diesen Gegenständen leiden. Vor allem kommen einfache Stoffe in Frage, die sich für Leute eignen, die in praktischen Berufen tätig sind. Ferner kommen Kinderkleider in Betracht. Ost werden diese nur deshalb zum alten Eisen geworfen, weil die Kleinen äug ihnen herausgewachsen sind. Derartige Stücke lassen sich immer noch verwenden. In vielen Millen ist es lediglich Bequemlichkeit, die manche davon aühält, den Weg nach der Altkleiderstelle anzutreten. .Unter den heutigen Verhältnissen stellen getragene Kleidungsstücke einen wirtschaftliche«, Wert dar, auf den unsere Kriegs wirtschaft nicht verzichten kann, Wer sie in dieser Hinsicht fördert, trägt iy bescheidener Weise daß« bei, daSVgttrland Volksküche Grüba. Anmeldungen zur Volksküche werden Montags vormittags 11—1 und nachmittags 4—7 Uhr in der Volksküche angenommen. Mitzubringen sind Lebensmittelkontrollkarte sowie Fleisch-, Warenbezugs- und Kartoffclkarten oder Kartoffeln. Die Bezahlung hat auf eine Woche im voraus zu erfolgen. Gröba, am 15. Februar 1917. Der Gemeindevorstand. MMk-SUW WM KN Unter Garantie der Gemeinde. 3'!« Prozent. Tägliche Verzinsung NnentgeMiche Aufbewahrung uud Verwaltung von Wertpapiere«» Einlagebücher gebührenfrei. Kontrollmarken WL'-L'L.NS'''' Gemeinde - Giro - Verkehr. Kostenlose Geldüberweisung innerhalb Deutschland. Verzinsung der Einlagen dis 41<». Wnlage« werden in unbeschränkter Höhe entacgengenommen und könne« sofort oder i« kürzester Frist zurück erhoben werden. Mündelsichere Kapitalanlage. Strengste Berschwiegenheit über alle Geschäftsvorkommntfse. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 3—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. sowie Schubwaren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. ' Dazu ist auch für die Stadt Riesa und Umgegend Ge legenheit in der Annahmestelle des Kommunalverbandes der Kgl. Amtshauptmannschaft Grosrcnham, die vom Stadtrat zu Riesa im alte» Brauereiwohnhaus (1. Rat- Haushof) eingerichtet worden ist. Diese Annahmestelle ist jeden Mittwoch und Sonuabeud vormittags von 9—12 Uhr und nachmittags an jeden: Mittwoch von 2—4 Uhr. an jedem Sonnabend jedoch nur von 2—3 Uhr geöffnet. Tort sind mit der Annahme beauftragt die Herren Kaufmann ttreytz und Schuhmachermeiftcr Weser, die zugleich zu folge ihrer Sachkenntnis die Werte der überlassenen Klei dungsstücke schätzen und die Preise, die sofort daselbst bar zur Auszahlung gelangen, festsetzen. Wenn auch, wie ein Blick in das bereits sich ange- sammelte Lager der angenommenen Gegenstände beweist, viele den Weg zur Ankaufsstelle gefunden haben, so ist wohl ohne Zweifel, datz noch manches überflüssige Klerdungsstück und Paar Schuhe nutzlos zu Hanse liegt und gegen gute oder auch unentgeltlich der Allgemeinheit zuge en könnte. Besonders auffällig ist es, daß gerade « der Landbevölkerung bis jetzt sehr wenig alte Kleidungsstücke und Schuhwaren abgegeben worden sind, „ . ,age gelegt worden sind, an welchen >» sonst, um ihre Geschäfte in der Stadt zu be diese aufzusuchen pflegen. in dem Wirtschaftlichen Verteidigungskrieg, der ihm von den Feinden aufgezwungen wird, zu stützen. Ebenso gebietet uns die herrschende Knappheit an Schuhwaren hierin, wie in allem, was unsere Kleidung be trifft, möglichste Sparsamkeit. I» krassem Gegensatz dazu steht, wie vor einiger Zeit in einer Großttadt bemerkt wurde, die neue Schubmode, die Leder zu Schuhen mit hohen Schäften verwendet. Eine solche Mode ist gänzlich unver einbar mit den wirtschaftlichen Kriegszielen. Von der Ein sicht aber der beteiligten Geschäftskreise darf man wohl er warten, datz sie sich den gegebenen Verhältnissen anpaffen und darnach ihre Maßnahmen treffen werden. — Im An- schlutz hieran sei das Tragen von Holzschnhe« empfohlen, sie sich schon vielfach trefflich bewährt haben. Der Holz schuh hat vor dem Ledrrschuh die grössere Haltbarkeit vor aus und bietet auch in gesundheitlicher Beziehung mancher lei Vorteile. Der Futz kann sich in Freiheit ausdehnen und wird nicht eingepretzt, wie es beim Lederschuh oftmals der Fall ist. Daher hat er keine der üblichen Krankheitserschei nungen, wie Verkrümmung der Zehen, Bildung von-Hühütt- augen u. dergl. zur Folge. Man kann daher nur wWiWk daß der Holzschnb sowohl aus wirtschaftlichen hygienischen Gründen gröbere Verbreitung finden MögeMi. bisher! — Mitttilungen dm zu lesen sind, yioge Landbevölkerung auf sich ein jeder recht zu Herzen nehmen und auch an seinem sie mehr wie sonst, u Die wesentlichen Preissteigerungen der Betriebsmaterialien des Gaswerkes, ins besondere der Gaskohlen, habe,» den Gemeinderat gezwungen, ab 1. Juli 1917 den GaSpreiS für 1 «dm Leuchtgas auf 20 Pfg. , ' für 1 obw Krastgas auf 15 Pfg. und . für 1 vbw AutomatengaS auf 22 Pfg. zu erhöhen. Um eine Auswechselung des Zählwerkes der Automaten zu ersparen, find die An- gestellten des Gaswerkes angewiesen worden, bei der Entleerung der Automatt« für jeden verbranchten «dm Gas sofort S Pfg. nachzuerheben. Die neuen Preise gelte» ab 1. Juli 1917 ohne weiteres für alle GaSabnehmer, die nicht beim Eintritt der Preiserhöhung den Gasverbrauch einstellen und dies vorher zum Zwecke der Absperrung der Gasleitung bei der Gaswerksverwaltung schriftlich angezeigt haben. Gröba, Elbe, am 1. Juni 1917. Der Gemeindevorstand. Breimspiritns-Beziitzsmarken werden DienStag und Mittwoch, den 3. nnd 4. Juli in unserer Polizeiwache ausaegeben. ES können nur die Inhaber der Ausweise Nr. 851—088 und 1—480 eine Bezugs marke erhalten.' Wir weisen noch besonders darauf hin, datz die Inhaber der übrigen Ausweise erst bei der Ausgabe Anfang September Brennspiritus-Bezugsmarken erhalten können, da die bisherige für 1 Monat zugeteilte Menge während der Sommerzeit auf 2 Monate reichen »nutz. De« Rat der Stadt Riesa, am 30. Juni 1917. Fnd. Kinderhort in Gröba. Nachdem die Vorarbeiten zur Einrichtung des Kinderhortes für schulpflichtige Kin der in der Gemeinde Gröba beendet sind, soll am Montag de« S. Juli dS. Äs. nach- mittims von 5—7 Nhr, in der Zentralschule, Eingang Georgplatz, Kellergeschotz links, die eiidgültige Anmeldung derjenigen Kinder erfolgen, die in das Kinderhort aufgenommen werden sollen. Für die Beaufsichtigung und Verpflegung eines Kindes wird eine Gebühr von 25 Pfg. für jeden Tag gefordert. Die Gebühre», sind jeden Montag auf 6 Tage im Vor aus zu entrichten. Da jedes Kind täglich warmes Mittagessen und nachmittags Kaffee' erhalte»» soll, sind bei der wöchentlichen Anmeldung für jedes Kind 100 zr Fleischmarken uud IV, Pfund Kartoffeln oder die Kartoffelkarten abzuliefern und ist die Warenbezugs karte zur Abstempelung vorzulegen. Für die abgeftempelte WarenbezugSkarte erhält daS Kinderhort die Hälfte der zuaettltten Waren. Die Eröffnung des Kinderhortes und die Einführung der angemeldetrn schul pflichtigen Kinder erfolgt Dienstag, de« S. Juli mittags V-1 Ubr. Grö b a, am 29. Juni 1917. Hans, Gemeindevorstand. Bestellung auf Marke 6 der grünen Lebensmittelkarte l. Auf Marke 6 der grünen Lebensmittelkarte 1 können in der Zeit vom SO. Juni »tö 4. Juli 1017 bei einem frei zu wählenden Kleinhändler Graupen oder Grütze be- tellt werden. Die auf de»» Kopf entfallende Menge, sowie der Tag der Abholung wird »och bekannt gegeben. Die Bezugsabschnitte sind seitens der Kleinhändler bez. Gemeindebehörden an die in 8 5 rlhsatz 2 der Bekanntmachung des Kommunaloerbaudes voin 19. Mai 1917 bezeichneten, für sie zuständige» Stellen bis zum 7. Juli 1017, seitens der letzteren an den Kaufmann Herrn KommimonSrat Ernst Bitte in Riesa bis zum 10. Juli 1017 einzusenden. Die vorstehenden Friste« sind streng einzuhalte«. «reitens der bezugsberechtigten Personen verspätet eingehende Bestellungen, sowie seitens der Kleinhändler bez. Unter- vertetlungSstellen spater einlaufende Abschnitte könne»! nicht berücksichtigt werden. Großenhain, am 28. Juni 1917. 1ü79t§l5z Der Kömmunalverbaud. HMWÜm -er «ein Wie» BnWM M de!» Durch die Bekanntumchung des stellv. Reichskanzlers vom 21. Juni 1917, Reichs- letreidevcrordnung für die Ernte 1017 bett. (Neichsgesetzblatt Seite 107 ff) sind folgende >»>» Reiche angebauteu Früchte, allein oder mit anderen Früchten gemengt, mit der Trennung vom Boden für den ttommunalverband beschlagnahmt, in dessen Bezirk sie gewachsen find: Roggen, Werzen, Spelz (Dinkel, Fesen) Eurer, Einkorn, Gerste, Hafer, - Erbsen einschl. Futtererbsen (Peluschken, Bohnen einschl. Ackerbohnen, Linse», Wicken, Buchweizen, Hirse. Die Beschlagnahme erstreckt sich auf den Halm und die aus den beschlagnahmten Früchten hergestellten Erzeugnisse, wie Mehl, (schrot, Grietz, Graupen, Grütze, Flocken, Malz. Mit den» Ausdrescher» wird das Stroh frei. Bon der Beschlagnahme ausgeschlossen sind als frisches Gemüse geerntete Erbsen und Bohnen einschl. Peluschken und Ackerbobnen. Die Erzeuger werden auf Vorstehendes hiermit noch besonders hingewiesen. Die ein schlagenden Bestlmmungen können in der» Gerneindeämtern einaesehen werden. Die beschlagnahmten Vorräte dürfen nur mit Genehmigung des Kommunalver- bands von dem Betriebe, in dem sie gewachsen sind, entfernt werden. Die Genehmigung zur Entfernung beschlagnahmter Vorräte aus den Betrieben, in denen fie gewachsen sind, wird nur nnter der Bedingung erteilt werden, datz bei der seinerzeitigen Uebeniahme durch den Kominunalverband für den letzterer» der Ort, irr dein die Früchte gewachsen sind, matzgebend zu sein hat. Etwaige Unkosten, die im Falle der Einlagerung bei einem Aufkäufer durch einen dadurch etwa erforderlichen weiteren Transport entstehen würden, sind von» Erzeuger zu tragen. Bis zum Ankauf bez. bis zur Uebernahme durch den Kommunalverband bez. seine Beauftragten sind die Vorräte von den Erzeuger»» bez. Inhaber»» der Lagerstellen sorg- s«m zu verwahre« und vor Verderb zu schützen. Grotzenhain, am 28. Juni 1917. 1646 al'UL. Der ttommunalverband.