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Messer G Tageblatt ««d Aufeiger Meblatt «» Aycherj. —AmLsötaLL *-NÄ^LL^ str die AmtSüanvtmannskbaft Grosten-aln. da» AmttaeriLt und den Rat der Gtadt Riesa, sowie den Slemeinderat Grdba. Donnerstag, 1. April 1SL1), adeudS. 7S. Jahr«. Uilc:äer^Lägedlatt »rsche»ut irden Leg abendH^itzr mu Lusnahm« d»r«omr^uila^emagr?^kji,,gegen Vorauszahlung, monatlich 8.— Mark ohne Zustellgebühr, bei Abholung am Postschalter monatlich 8.10 Mark ohne Postgebühr. Auretge« sür di« NuNtmer deß Aulgabetage« sind bü > Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «in» Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis sür die 48 ww breite, 8 mm hohe Grundschrift-Zetl« (7 Gilbens 80 Pf., Ortsprei» 70 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz SO"/, Aufschlag. NachwrisungS- und Bermittelungsgebühr 80 Pf. Feste Laris». Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag» «ingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»« und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägig« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an brr Slbe". — Im Kalle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betti,des der Trucker««, der Lieferanten oder der Brsördrrunaseinrichtungen — hat der Bezieher »inen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Rotationsdruck nnd Verlag: LongerL Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestrast, 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur-Shnrl, Riesa: Mr Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. Obstbaumschädttnae betr. GS ist wabraenommen worden, datz die Obstbäume, insbesondere an den Land strassen, stark mit Raupennestern behaftet sind. Den OrtsbehSrden wird unter Bezug nahme auf die Bekanntmachung der unterzeichneten AnitShauptmannscbatt vom 27. Februar 1920 labgedruckt in Nr. 50 de« Großenhainer Tageblattes vom 2. Mär, 1920, Nr. 48 des Riesaer Tageblattes vom 28. Febrnar 1920 nnd Nr. 25 de» Radeburger Anzeiger« vom 2. März 1920» zur Pflicht gemacht, di« Obttbaumbesider unter Hinweis auf die in obenerwähnter Bekanntmachung enthaltenen Strafbestimmungen zue schleunigste« Ent fernung der Schädlinge, soweit noch nicht geschehen, anzuhalten. Grobenhain, am 31. Marz 1920. 467 L l. Die AmtShaupimauvschast. Bekanntmachung zum Kapitalertraqsteueraefetz. Das von der Nationalversammlung beschlossene Kavltalertragsteiiergekeh verpflichtet die Schuldner, bet Zahlung ihrer Schuld,zinson 10 vom Hundert der Zinsen etnznbebalten und an da« für sie zuständige Finanzamt (BezirkSsteuereinnabme) abznsühren. Die« gilt schon für alle Zinsen, die am 31. März oder 1. April 1920 fällig werde», ebenso wie für die später fällig werdenden Zinsen. Die Steuer mutz binnen einem Monat nach Fälligkeit der Zinsschuld entrichtet werden, wobei der Schuldner Namen und Wohnung des Gläubigers, den Schuldbetrag, den Betrag der geschuldeten Zinsen und den Zeitraum, für den die Zinsen „« zahlen sind, anzngeben hat. DarlehnSzinsen, die für die Zeit vor dem 1. Oktober 1919 geschuldet werden, bleiben steuerfrei. Für die Zahlung der Steuer ist der Schuldner persönlich verantwortlich. Erfüllt er seine Verpflichtung vorsätzlich oder fahrlässig nicht, so kann er wegen Stenerhinterziehung oder Slenergeiübrdung strafrechtlich verfolgt werden. Hat der Gläubiger entgegen den gesetzlichen Vorschriften den vollen Betrag des geschuldeten Betrags ohne Abzug der Steuer erhalte», so ist er seinerseits ebenso ver pflichtet, die Steuer zu entrichten, nnd »war an das für ih» zuständige Finanzamt inner halb eines Monats nach Erhalt der Zahlung. Für Schnldzinsen, die vor dem 31. März 1920 gezahlt sind, mutz die Stener ebenfalls entrichtet werden, wenn die Zinsen erst am 31. Marz oder später fällig werde». Die Finanzämter sind verpflichtet, dem Gläubiger auf Verlangen Auskunft darüber zn erteilen, ob der Schuldner die Steuer ordnungsmäßig abgeiührt bat. Ampriiche auf Befreiung von der Steuer bedürft» besonderer Anerkennung durch das Finanzamt. Großenhain, am 81. März 1920. Das Finanzamt tBezirkSstenereinnabtne). Städtische Fortbildrmqs- und Fachschule Riesa. ßsto«rtag, SS. 4. LV, rrackm. L Nkr, haben sich in der Karosaschule anzumelden: 1. alle Ostern 1920 aus der Volksschule entlassenen Knaben, die im Schulbezirke Riesa wohnen, auch wenn sie auswärts arbeiten, 2. die Ostern 1919 oder 18 aus der Volksschule entlassenen FortbilduugSschul« »stichtige«, die bis 12. 4. nach Riesa gezogen sind, auch wenn sie auswärt« arbeiten. 3. Auswärtige, welche die hiesige Fortbildungsschule freiwillig besuchen wollen. Das EntlassungSzeuani« der letzten Volks- oder Fortbildungsschule ist vorzulegen. Schreibsachen lFederbalter und Ärirsblock» sind mitzubringen. Verzögerte Anmeldung ail» als ungerechtfertigte Versäumnis. Riesa, de» 1. April 1920. Der Leiter »er Fortbildnnas- und Fachschule» Dankwart h. Gemeinde-Sparkasse Gröva. Vvs—tsssß««!»*. Kent Gs». SG« Liialicke Verzinsung btt kknlM isit 3*!s Prozent. Mündelsichere Kavitalanlaae «nter Garantie der Gemeinde Gräba. Strengste Verschwiegenheit über alle GeschäktSvorkommniffe. Eiulagrbücher gebührenfrei. Kontrollmarken «»entgeltlich. , Postscheck-Anweisung auf Konto 22053 Einzahlung«« kö««e« auch s Amt Leipzig, bewirkt werde« durch i Giroverkehr ans Konto S Gemeinde- ' verdands-Gtrokasie Gräba. Schriftliche Aufträge werde« am Lage des Eingang« erledigt, Bermietnnll von Pnnzerschrank-Schlies;fSchern. Aufbewahrung und Verwaltung sowie An- und Verkauf von Wertpapiere». Gemeindeverbauds Girokasie. Kostenlose Geldüberweisungen^ Einlage« aus Girokonto i« unbeschränkter Höhe. Verzinsung Ser Einlagen auf Girokonto «ach Vereinbarung. Kaflenftunden r Jeden Werktag von 8—L Uhr vormittags. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 1. April 1920. —* Mitteilungen aus der Ratssitzung am 31. März 1920. 1. Dre Kosten, die durch die Teilung und den Ausbau von Wohnungen entstehen, sollen auf die nächste aufzunehmende Anleihe übernommen werden. 2. Tie Zinsen der Kaiser-Wilhelm-Stif tung werden an 8 Eeiuchsteller verteilt, 13 Gesuche lie gen vor. 3. Der AnkaufvonLOOZentner Erbsen wird nunmehr be,chloren. Dre Erbsen sollen gc.agert werden und zur Verteilung kommen, sobald Knappheit an anderen Nah rungsmitteln eintreten sollte. 4. Zur Behebung der Wohnungsnot werden wieder eine Anzahl Wohnungsteilungen be.Massen und zwar solien geteilt werden: DaS 1. nnd 2. Obergeschoß des Grundstücks Schnlstrahe 19, das 2. Obergeschoß oeS Grundstücks Bl'Sinarckstraße 6, das 2. Ge'choß des Grund stücks Kaler-Wlllelm-Plah 3b, das 2. Ge,cpoß des Grund stücks Klößerstraße 11, das 1. Ge.choß dcS Grundstücks Gvethestraße 87, das 2. Gechost des Grundstücks Wettiner straße 25. Ferner sollen die Schnlräume der früheren kath. Kapelle zu einer Wohnung n,»gebaut werden. .. 5. Zur Erhöhung des Wochenbertrags für den Kinderhort von 1,80 Marr aus 8,60 Marl ab 1. 4. 20 gibt der Rat leine Zustimmung. 6. Kenntnis nimmt der Rat von der Zusammenstellung der durch die Vorgänge am 15. März 1920 verur achten Schäden an und in Gebäuden in der Nähe der Ka erne 32 und letzterer selbst. Die an den Gebäuden verursachten Schäden betragen 11424 Mark und an Molinar u.w. 2031 Mark, ziiianunen demnach'13455 Mark. "Jnbegnf en sind die an der Kaserne 32 verursachten Schäden m Höhe von 2057 Mark. Außerdem ist an fiskalischen Gebäuden ein Schaden von ca. 3300 Mark entstanden. Zu den Punkten 1, 3, 4 ist noch die Zustimmung dcS Stadtverordnetenkvlleginins erforderlich. — Hierüber wer ben noch 49 Punkte erledigt. —* Frühjahrsgewitter. Der In der ver- gangenen Nacht niedergegangene Regen brachte auch ein Ansteigen dec Temperatur mit sich. ES war heute früh merklich wärmer als gestern. Der heutige erste Tag des April trug schon ganz de» launenhaften Charakter dieses Monats. Sonnenschein wechselte mit Regen und in der zweiten Nachmittagsstunde gab es bereits bas erste Früh- lahrsgewttter. —* Treue Mieterin. Frau Anna Angermann wohnte bis zu ihrem heute erfolgten Weggang von Riesa seit 4ll Jahren ununterbrochen im früher Räherschen Hause (jetziger Be iher Ernst Zschiedrich), Feldstratze 11. —* BeretnSgrünbung. Wie mau «nS mtttetlt, wurde in hiesiger Stadt ein Schrebergarten-Berein ge- gründet, dem die Parzellen-Pächter vom Gühliser Exerzier platz al» Mitglieder angehüren. Die Bestrebungen de» Vereins gehen dahin, lehrreich« Vortrag« über Garten- und Gemüsebau zu halten und den Kletngartrnbetrteb sörbern zu Helten. — Auf ba» verbot der Pächter vom Göhltser Platz wird hiermit besonber» htngewlesen. —* Jubiläum. Der Vorsitzende de» hiesige« Gast- wirtS-vereln», Herr Albert Schulze, Besitzer vom Hotel „Sächsischer HoA, begeht heute sein 2vj«hrigr» Gastwirt», jubilänm. Au» diesem Anlatz ist ihm durch einige Vorstands mitglieder de» SaftwirtSveretn» Riesa «in Ehrendtplom vom Bund« Deutscher Gatzwirw überrstcht »or-e«. —* Stammtisch zum Kreuz. Der hiesige Wohl- tätlgkctiSverein „Stammtisch zum Kreuz" hat trotz seiner be schränkten Mittel auch dieses Jahr wieder ovi» Mk. für ve- dürftige Riesaer Koufirnrandeu gestiftet. —* Postdtenst am Osterfcst. Am 2. Osterseiertag ruht die Ortsbriefbcstellung. Im übrigen erfolgt der Post dienst zu Ostern wie bisher. —* Unsere Brotversorgung für die nächste Zett gesichert. Vom sächsischen Wirtschaftsministerium wird geschrieben: In unverantwortlicher Weise wird von unberufener Sette das Gerücht auSgesprengt. daß die Ver sorgung der Bevölkerung mit Brot in Gefahr sei. Dieses Gerücht ist aus der Luft gegriffen. ES darf im Gegenteil ge sagt werden, daß dle Bemühungen, die nötigen Vorräte für den Nest des gesamten ErntejahreS zu beschaffen, gerade jetzt in befriedigender Weise vorwärts schreiten. Für die nächste» Wochen aber sind die erforderlichen Mengen schon jetzt über all gesichert. —* Beschuldigungen gegen Leipziger NetchSwehrofftziere. Die ReichSwehrbrigade 19 teilt mit: Am SO. d. M. haben einige Unteroffiziere des zurzeit in Leipzig befindlichen 1. Bataillon» des ReichSwehrregi- mentS 87 «ine Anzahl Offiziere wegen angeblich reaktionärer Gesinnung für abgesetzt erklärt, nachdem sie einen größeren Teil der Unteroffiziere und Mannschaften deS Bataillon» durch Aufstellung falscher Behauptungen für ihre Zwecke ge wonnen hatten. Die im Beisein des Vertrauensmannes der Brigade und eines Vertreters der sächsischen Regierung sofort angestellte Untersuchung hat ergeben, daß für das Vorgehen der Unteroffiziere, das nur al» offene Meuterei bezeichnet werden kann, lediglich persönliche Gründ« maßgebend gewesen sind und namentlich die aufgestellte Behauptung, baß die von ihnen al» abgesetzt erklärten Offiziere reaktionär gesinnt seien, völlig haltlos war. Die zwei Rädelsführer sind bar- aufhin verhaftet und da» Verfahren wegen Meuteret gegen sie «ingelettet worden. Das Bataillon wurde, nachdem die Ab setzung der Offizier« al» zu Unrecht bestehend erklärt worben war und diese ihren Dienst wieder ausgenommen hatten, auf- gelöst. —»Eine Million für notleidende Lanb- wtrtetmErzgebtrge. veranlaßt durch eindringliche Vorstellungen de» Landwirtschaftlichen KreiSvereinS für da» Erzgebirge in Chemnitz bereitet die sächsische Negierung eine Vorlage vor, in der die Volkskammer um Zustimmung er- sucht wirb, zum verkauf von Saatgut für die durch den vor zeitigen Eintritt de» Winter» schwer betroffenen erzgebir- gischen Landwirte eine Million Mark zur Verfügung zu stellen. —»«»gäbe au» Hau»schkacht«ng«n. Da» LandeSlebenSmittelamt gibt bekannt: Nachdem da» RelchS- wirtschaftSmtnisterium den Preis für Schwein«, welch« auf Grund von Schweinehaltung»- und Mastverträgen abgeliefert werden, weiterhin erhöht hat, wirb 8 8 ber Bekanntmachung über Fletschselbstversorgung nnd Han-schlachtungen. vom 1. Oktober 1918, Nr. 288 der „Sachs. StaatSzeitnng", in »er Fassung vom 18. Dezember 1919 Nr. 291 der „Sächs. Staats zeitung. wie folgt abaeändert. 8 9- Als Nebernastmeprei» «st festznsetzen a) bei Abgabe eine» ganzen Schweine» VM M. für den Zentner Lebendgewicht; bi bei Abgabe eine» GchweineviertelS 7 M. für jede» Pfund Schlachtgewicht. Diese Bekanntmachuna tritt mit de« 4. April 1929 in Kraft. —* „Noch nicht heimgekehrte KriegSgefan- gene." Kriegsgefangene, die nachweisbar in England, Frankreich, Amerika, Belgien, Italien und Serbien in Kriegsgefangenschaft waren und noch nicht heimgrkehrt sind, müssen von ihren Angehörigen sofort dem zuständigen Krifa- hcim gemeldet werden mit folgenden Angaben : Namen, Vor namen, TruppenteU, Dienstgrad, Tag und Ort der Gefan- gennahme, Gefangenennummer, letzte Kriegsgefangenen adresse und Datum der letzten Nachricht des noch nicht heim gekehrten Kriegsgefangenen. Es dürfen nur solche Kriegs gefangene gemeldet werden, von denen mindestens eine eigene Nachricht aus der Kriegsgefangenschaft voriiegt oder die durch eidesstattliche Erklärung eines Kameraden als be stimmt in Kriegsgefangenschaft geraten bestätigt werden können. In letzterem Falle ist die Adresse dieses Zeugen mit zuteilen. Es wird ausdrücklich darauf kingewiesen, daß die einzureichenden Meldungen sich vorläufig nur auf die in obengenannten Ländern befindlichen Kriegsgefangenen be ziehen dürfen. Für die Kriegsgefangenen in Rußland, Ru mänien und Japan wird später ein gleicher Ausruf erfolgen. DaS einlmtfende Material ist durch die Krifaheime darauf hin zu sichten, ob sich darunter Meldungen befinden, die sich auf Vermißte, nicht aber aus Kriegsgefangene beziehen. Die auf Vermißte bezüglichen Meldungen find den Einsendern nnter Hinweis auf die Anzeige zurttckzugeben. Unvollständig« Meldungen durch mündliche Vernehmung der Angehörigen vom Krifabeim zu vervollständigen, bezw. wenn sich Wider» sorüche in ihnen vorstnden, zu berichtigen. Die einlaufenden Meldungen find von den Krikghcimen sofort nach Ländern geordnet dem HeeresabwickelungSamt Preußen U. 7/5s, Schützenstraße 63. S, Berlin S. W. 68, einzusenden. Es ist sorgfältig darüber zu wachen, daß d>e Meldungen so gefaßt ünd. daß sie nickt zn zeitraubenden Rückfragen Anlaß geben. Neichs-cntralstelle sür Kriegs- nnd Zivilarsangene- —* Aufhebung der inländischen Arbeits vermittlung durch den Arbeitsnachweis de» SanbeSkulturrateS. Ans Grund einer Verfügung de» WirtschaftSministertmnS stellt der Arbeitsnachweis deS LanbeSkulturrateS unter gleichzeitiger Aushebung der noch bestehenden Nebenstellen vom 1. April 1826 ab die gesamte inländisch« Arbeitsvermittlung ein. An seiner Stelle über nehmen die landwirtschaftlichen Fachabteilnnaen der öffent lichen Arbeitsnachweise die Vermittlung inländischer Arbeits kräfte. Der Dresdner Hanvtstelle deS Arbeitsnachweises de» SanbeSkulturrateS verbleibt nur noch die Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften, GutSbeamten nnd Lehrstellen. —* ZwanaSversickerungfürSchiffStranS- Porte. Infolge des Ueberhandnebmen» von Berandun gen und Diebstählen bnrch Einbruch nsw. hat sich die Sächsisch- Böhmische DampsschiffabriSgesellschaft veranlaßt gesehen, für Sendungen, die ibr mit Frachtbriefen zur Beförderung über- geben werben, die Zwangsversicherung einzuführen. Tie Uebergabe des Frachtgutes hat automatisch dessen Versiche rung gegen die Gefahren d«S Transporte» durch die Gesell schaft zur Folge. Der Absender ist verpflichtet, zu diesem Zweck« im Frachtbrief den Versicherungswert anzugeben. Ge schieht baS nicht, kann die Gesellschaft die Beförderung ab- lehnen oder einen ibr angemessen erscheinenden Wert selbst festsetzen. Für diese Versicherung wirb eine geringe Gebühr eingestoben Die Verfrachter staben non dieser Neueinrichtung den Vorteil, baß sie — ohne eine besonbere Versicherung auf nehmen zn müssen — im verluftfalle weitgehend gedeckt sind. —* Warnung vor der Wahl des höheren Lehramtsberufes. Der immer mehr steigende Neber- flnß an Kandidaten des höheren Schulamts macht es dem Ministerium des Kultus uni» Sffentuchen Unterricht» zur Pflicht, die nach der Reifeprüfung zur Hochschule üben-