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Dir AuSackbe der Sinsubrznsatzkatt« fgr a«-l»«dtsche-Spttsefttt erfolat durch die PMetndebichbrd« »«alttch auch sür die Gmsbezirke und zivar an dtt Ha«-- b»lt»«g»vorstä»de und Anstaltsleiter je nach der Zahl der von ihnen bttästigten Personen. Auf jede Person entfällt ein« Karte. , Personen, die non der Miiitärvrttvattuna »der do» eine« Geldffversorger mit Butter versorgt werden, erhalte« keine solchen Zusahkarteu. Im übttgen babeN die GemeindebehSkden die. für die Ausgabe von Einfubrzusatz- karten erkaffenen besonderen Bestimmnnaen in der Versffgnng des Kommunalverbandes vom 27. Mak 1919 — 1111» Ilk-zn beachten. 8 4. Die Ginsubrznsatzkarttn zerfallen in 4 Abschnitte, bezeichnet mit K11. Hl 2. M 3. Kl 4 ,md einen Kontrollabschnitt. 8 5. Wer anSländische« Sveittfett beziehe» will, hat die Einfuhrzusatzkatte M bi- ZN« 14. Isd. MtS. bei einem Kleinhändler de» Kommunalverbandes, der sich mit der Abgabe von Lebensmitteln besah», zur Belieferung aNzumrlden. Dieser hat auf den Stammabschnitt seinen Firmenstempel auszudrucken oder seinen Namen »u schreiben. Den an» Ende der Karte befindlichen Kontrollabschnitt hat der Geschäftsinhaber bei Anmeldung avzustempeln und abzutrennen. Die Kontrollabschnitte find dann von dem Geschäftsinhaber di- spätestens de» 1«. lfd. MtS. an diejenige UUtrrvetteilungSstelle abzngeben, von welcher bisher die Lebens« mittel bezogest worden sind. Die NnterverteilunaSfteven haben eine Nebersicht anznlegen, wieviel Abschnitte von jeder BettttlungSstelle abgrliefert worden sind und ein« Abschrift dieser Uebersicht nebst ^Ei^i^en Kontrollabschni^ 1K. lfd. MtS. an Herrn Gom« MtfttVNsrar VMßt V L A rst m NlsEfiL LMPlsENoen» ! 8 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden auf Grund von 8 35 der BundeSratSverordnnng über Speisefette vom 20. Juli ISIS mit Gefängnis bi» zu einem Jahre und mit Geldstrafe vis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strqfen bestraft. Großenhain, am 5. Juni 1910. 888 » Kl. Der Kommunalverband. , MdMInIe, sh ffstl Ul «UliNjW WtlilienikSeM. Nachdem die NnrrshuNg der Haushaltungen nach den eingereichten HaushottuugS- listen erfolgt ist. chird aus Grund der Verordnung des WittschastSmmisterinmS vom 9. vorigen Monats über die Verkaufspreis« für ausländische« Mehl und Pökelfleisch kür den Bezirk der Amtshauvtmannschaft Großenhain ttnschlletzlich der Städte Großenhain und Riesa folgende- bestimmt: > Die Einfubwusatzkatten für ausländisches Mehl (!) und ausländische» Fleisch (ll) werde» in 4 verschiedenen Klaffen au-gegeben, und zwar Klaffe 4 in aelber Narbt, » » 1» vetsblaner Farbe, o in zteaelroter Karde, w V itt htllg^Üner gttrbe» Die Karlen find mit einem Kontrollabschnitt und 4 Einzelabschnitten! versehen. So« wohl auf dem Stammabschnitt als aüf dem Kontrollabschnitt und den Einzelabschnitten find die Klaffen aufgedruckt. ? , ». Er ff ich auSzugrbeu, soweit ausländisches Mehl i» Frage kommt gegen Rück gabe der «ach der Bekanntmachung »o« S7. Mat bezogene« weiße« Einfubrzusatz- karte» 1. die Karten der Klaffe Lan HanShaltungSvorstände mit einem Jahresein kommen bis z» LOOO Mark für sich und ihre Familienmitglieder, 2. die Karten der Klaffe U an HauSbalt«ugsvorstäude mit einem Jahresein ¬ kommen über 1800 Mark btS 68V« Mark für sich und ihre Samilteumit- alieder, . 3. die Satten der Klaffe« an «auSbattuug-dorstäude mit einem Jahresein kommen »der «8ö« Mark bis LV««« Mark für sich und ihre Familie»- «ttglieder, ! >4. die Katten der Klaffe v an Hau-baltuaa-vorflSudo mit einem Jahreseln« —j. kommen über 1VVVV Mark für fich und ihre Samilt««tttglteder. , . dllS Famittenmttglieder Im Sinne der vorstehenden Bestimmungen gelten nur die jenigen Mitglieder eines HauSbaltes. die durch Verwandtschaft oder Gchwilgerschatt mit dem Haushqltunasvorstand verbunden oder vvtt ihm an KindeSftatt ccher als Pflege- rinder angenommrn und. Nicht »Gso Gestade usw. . , b . Hiir dl« übrigen Mitglieder eine» HanShalteS, die hiernach Nicht al» Familien« «ttalieder anruseheii sind, also inSbesonder« das Gesinde usw. find Karten der Klaffen L-v je nach ihrem Sinko«»«« auSzugeben. . i , v- .Für Jnsaff« von Anffalt«, welche vom Staat, Kommunaloerbänden. Gemeinden, gemeinnützigen und wohltätigen Körperschaften oder solchen Vereinen zum Zweck der Erziehung, Ausbildung, Heilung und Versorgung Unterbalten werden, find Karten der Klaffe » auszugeben. - . Wer^M Grund gesetzlicher Verpflichtung ^von einem Dritten sein« Unterhalt Äiwhalt zu teil«, erhält die Katt« nach der Klaffe de» Einkommen» o. Auf «rund der vorstehenden Bestimmungen unter 4 find auch Karten für Insassen erhalten. .Sie einer Berkau Brot «' die Per ^beE orr vEr « WMDEWvkGEttg DElkEA « Uaspntch «usSi^ veronvoorttich Mr 1«. lritor für alle von ihnen beköstigten, nach den vorstehend« Bestimmung« bezugSbereehtig- t« und Anstaltsleiter hab« auf den Karten ihren Ra»»« und Mob»ort einzutrag«. Btt später« Ausgaben der Gi»f»br»»s«tzkart« für Mehl kann wiederum derjenige, der auf AuSlandSmebl verzichte» will, anstelle der ihm hierfür »«stehenden Zusatzkatte die .Zusatzkarten kür inländische« Mehl" erhalt«. . ' Die Erklärung hierüber ist sofort bei der Ausgabe der Tlnfuhrzusatzkatten abzugeben und kann sud auf alle oder nur auf ein« Teil der ibn« »uftebenden Katten beziehen. Ein sväterer Umtausch^ von Cinfuhrznsatzkarten in Zusatzkarten für inländisches Mehl und umgekehrt, ist während der jeweiligen Gültigkeitsdauer der Einfuhrzusatzkatte »icht »«lässtg. Die Sinstibrzusatzkatten für auSttwdische« Mehl find sofort »nd lväteff«- bi» z»« 14. lfd. MIT. »ei derselbe« Stelle,»r Beliefe«»» auzumelde«, bei der die weiß« St«f»brz»fatzkarte angemeldet worden ist. Ein Wechsel in der BezugSstelle ist für die Gültigkeitsdauer der j«iaeu Einfuhrzusatzkatte nickt zulässig. , Die Inhaber der Verkaufsstellen haben den Kontrollabschnitt und Abschnitt 1 bei der Anmeldung abzutrennen Der Kontrollabschnitt und der Stammteil der Karte find mit Firmenstempel oder Namen de» BerkaufSstelleninhaberS zu versehen. Die Kontroll abschnitte find sodann sofort an diejenige UntervetteilunaSstelle. von welcher da« Auslands- mehl zuaegangen ist, und »war aetrennt nach den einzelnen Klaffen und zu je 100 Stück gebündelt, «inzusenden. Dabei ist eine Ueberficht mit beizufügen, au« der genau zu erseh« ist, wieviel Karten der einzelnen Klaffen btt ihnen angemeldet worden sind. Diese lieber» sicht ist nebst Kartenabschnitten sofort an Her« KommisfionSrat Ernst Silke in Ries« einzusmden. 5. Die Einsuhrzusatzkarten für Pökelfchweiueflttkch find Sei dem Fleischer, von dem da» Pökelschweinefleisch bezogen werden soll, ebenfalls bi« späteste«» »« 14. lfd. Mt». anzumelden. Diese Anmeldung bindet auf die Gültigkeitsdauer der Karte. Die Fleischer baden d« Kontrollabschnitt und den Stammteil der Einfuhrzusatzkatte ll mit ihrem Firmenstempel oder Namen zu versehen, die Kontrollabschnitte abzutrennen und nach Klaffen getrennt dem zuständige» Gchlachtstätwuleiter bi» ,«« 17.1fd. MIT einzusenden unser Sttfüaung eine«. Btt,rickniffeS. au« dem genau« ersehen ist. wieviel Katten der ttmelu«,Klaffen bei ihnen anaemeldet «orden find. DieSchlachtstattenleiter babendar Berzeichni« nebst den aboelteferten Kart«abscknitten bi- WStest«» d« 1». lfd. MtS. an die AmtSha»Pt«a««sm»ft, Leb«-«itt,lstelle, ttnzusenden. Dek Kommunalverband wird jeweils bekanntgeven, welche Mengen cmf Re ttnzelneu Abschnitte derEinkuhrzusatzkatten bez. der vezugskattm für Pökttfchweineflttsch abgegeben werden dütten und innerhalb welch« Fttften. 7. Die Verkaufsstelle« für Mehl und Fleisch dürfen nur diejenigen Abschnitte solch« Karten beliefern, die bei ihnen angemeldet worden find und nur mit ver bekanntgegeben« Menge und innerhalb der bestimmten Fristen. Da» für die jeweilige Ausgabe erforderliche Mehl bez. Fletsch wird den Inhaber» dec Verkaufsstellen nach ver Anzahl der bei ihn« vorliegenden Anmeldung« rechtzeitig zugewief«. Die in der Bekanntmachung vom 2. taufenden Monat« über die Lagerung der Aus« landsmehlvorräte getroffenen Bestimmungen find genau zu beachten. 9. Die Verkaufsstellen für Mehl und Fleisch haben innerhalb ff Lag« «ach B««di»««« deS Verkaufe- die bkliefetten Abschnitte getrennt nach den ein,einen Klaffen und zwar zu je 100 Stück gebündelt an die Amtshauptmannschaft einzureichen. Die Paket« find Mit folgender Aufschrift ,« versehen: , ' „Name de» BerkaufSstelleninhaberS, Inliegend: ..... Stück Abschnitte ... ..... „ Ab cknitte... ..... „ «bchnitte... , Abchnitte... 10. Die Preise betrag« bei Abgabe an Inhaber von^Katten 6*96 P 6.96 , 8.— , 9.60 , Am Pfl»pffs»«»ab«d, de« ll. ds. MtS., sind die Kanzleien der unterzeichneten AmtShauptmannschatt nur von »ormittaa» 8 bi- nachmittag- ff Uhr geöffnet. Großenhain, am S. Juni 191». — Die A«tSba«»t»a»aschast. Wir geb« hiermit bekannt, daß von uns heut« Frau Hedwta phl. Wachtel geb. Lhatmann, als ßKlbertretende vezirkSvorsteberi» für den »/Bezirk in Pflicht ge- nomm« ward« Ist. Stadt Ries«, »en 5, Juni 1919. . Ham. v»erd«EWovvEbe»d, de« ll. J»«i, vo» 8—1« Ubr tm Gemeindeamt Weida, «a.^J«»tÄiü. Der Gewelgbeoorfl««». ZUntsvkatt -««!-- da» SmtSgericht «nd Len Rat der Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat GrSba. MWM. JmWSIS, «bea»».: 72. Sehr». ! sttt H«w »der bei 'Ädostnw am und im vorau» ü, bezahle» r «in» Gewähr für I zetlraubenber und tabellarffcher Satz Mat,»-«» werde» muß »der de» tiuftraggeber in fftteg »der sonstiger irgendwelcher Stbrvige» de« ZetUmq oder auf RÜck^hlung de« vM-ch,reise«. «s»r Mr«nzelgent^l! Wilhelm DiWAh.«iesa. 2.22 3.20 11^0 Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, soweit nicht aut Grund des Strafgesetzbuchs härtere Strafen Platz zu greifen haben, auf Grund von 8 17 der Verordnung über sie Errichtung von Preisprüfungsstellen und die BersorgungSregelung vom 25. September —4. November 1915 mit Gefananis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bi» zu 1500 Mark bestraft. 12« Die Bekauutmachung vom 27. Mai — 1111» m — erledigt sich hierdurch. . .. Gtoßenhatn, am 5. Juni 1919. 1114bNl. Der Kommunalverband. 995 o m. Ausländischen Schmalz betr. > Auf den für die Woche vom V bl- IS. lfd. MtS. geltend« Abschnitt der Speise- fettkatte werden »eben der darauf entfallenden MeNae JnlandSbutter SV »r Heere-butter »der Schmal, ausge^^n.^ HElteker« mit dieser Butter sind Gastwirtschaft--, Bäckerei, und Krankenzulagrmarken. sowie die Urlaubrrkatten. ' Der DreE beträgt 5.80 M. für das Pfund, 58 Pf. für 50 «r. Großenhain, am 5. Juni 1919. Ul. Der Ko««»aloerba»b.