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Freitag, S. Februar 1S17. ave«»». 27. Mckzahlunarn <-» LUlI. a. Alig.) Gtuzahlung« «»der »aff, in — Zur Milchno eines Kalbes steigt von 47 81 SW 108 776 38 44 15 347 S12 20 19941 18505 76760 33585 182544 28493 21494 3590 79097 259098 7429 8043 23270 452 i 5 41366 108818 I4O5Z 5742 118l 1138l7 161634 12539 Berbisdorf Glaubitz . Gröba. . Gröditz . Großenhain Heyda. . Naundorfb. G Priestewitz Radeburg. Riesa Röderau . , den lochen werden Montag und Dienstag, den 5. und 6. Fc geben. ES können nur die Inhaber der Ausweise Nr« , halte«. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Februar 1917. Mr Einlagen» zinSfuß 143 164 340 232 1387 119 151 32 502 1858 94 Tpwnlr»»«» Kleids- Unter Garantie der Gemeinde. Mutagkuzinssich Tiigtichc Verziusuiig Strengste Geheimhaltung. Kostenlose Uebertragung auswärts angelegter Gelder. Unentgeltliche Anfdewvhrnnft und Verwarinug von Wertpapiere«. Ginlagebücher gebührenfrei. Kontrnllrnarlen z«r Sicherung -ege» ««berechtigte Abhebungen unentgeltlich. Geschäftszeit: Werktags 8—1 und 8—5 Uhr, Sonnabends 8—1 Uhr. zum Preise von M. 1.25 an die Inhaber der grünen Freibankmarken von 401 bis zirka 800 zum Berkaus. Riesa. am 1. Februar 1917. Die Direktion deS städt. Schlachthofes. Freibank Mesa. Morgen Sonnabend, den 3. Februar, von vormittags V,9 Uhr ab. gelangt auf der Freibank im städtischen Schlachthof Rindfleisch zum Prem von M. 1,50 uno Kalbfleisch »am Aoraulzahlung, durch «ns«, Tröger frei Hau« oder bei Abholung om Schairer lnb bi« 10 Uhr vormittag« aufzuaebrn und im vorau» zu bezahlen; «ine a>ewE sllr -Zeile (7 Silben) SO Pf„ OrtsprrG 15 Pf.; zeitraubender und kabcllmischcr Sag ent- der Betrag verfällt, durch »lag« »ingrzogen werden mutz oder der Auüraggel-er in Da« Li», a-r Tageblatt erschelrtt je»e« Lag abend« V,1 Uhr mtt Au«nahm« der Sonn» und Festtage. vew-»dr«i», a der Kaiserl. Postanstalten vierteijährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für dl« Nummer de« Ausgabetage« st da« Erscheinen an bestiminten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 4« nun breit, Grund schrift- sprechend höher. Nachweisung«- und Bermttteluna«g«bLhr 20 Pf. Feste Taris». Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Betrag verfällt, durch »lag« «ingrzogin werden mutz oder der AiiOraggebsr in Kontur« gerat, Zahlung«- und Erfüllungsort; Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elb«". — Hm Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Befördrrungseinrichtunorn — hat der Bezieher kein«, Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung d«r Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezug >eüe«. Rotationsdruck und Verlag: Langer» Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: «oettzestrahe 5». Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; fl» Anzeigenteil: Wilhelm Ditirich, Ries» wie auch im Moldaugebiet und in dem der Elbe und Jser niedergegangen Bet etwa plötzlich eintretendem Tauwetter sei ein außergewöhnliches, gefährliches Anwachsen der Elbe zu befürchten. Der Einsender fügt noch hinzu, das; im Jahre 1845, damals sei sein Vater Pächter des Rittergutes Lößnig bei Strehla an der Elbe gewesen, seinem Later allem 400 Schafe, sieben Kühe etc. ertranken. — Sitz »na de« SächsischenEisenbahnratS. Der der Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen beigeordnete Gisenbahnrat hielt am 1. Febrnar in Dresden unvrr HM» Vorsitz de« Präsidenten der Geueraldirektion, Herrn Dr. Dr.-Jng. Ulbricht, seine 78. Sitzung ab. Stach eiewie WttteilimgHerGeneraldtrrktion über die Durchführung der in der letzten Sitzung behandelten Tarifermäßigung für Packlagefteine und Steinschroten erklärte der Eifenbahnrat seine grundsätzliche Zustimmung zu den Vorlagen der Ge- neraldirektion, in denen eine Erörterung der Frage, ob bet bestimmten Gütern die Anwendung der Hanptklasfen von der Ausnutzung der Ladegewichte abhängig gemacht werden könne, und ein« Nachprüfung der Tarifbestimmungen über die Beförderung der Güter in offenen und bedeckten Wagen empfohlen wurde. An diese Erörterungen schlossen sich ausführliche Mitteilungen der Generaldlrcktion über die VerkehrSentwicklung und über besondere, den Verkehr be treffende Maßnahmen im Jahre 1916. — Kleine Viehzählungen. Der Bundesrat hat eine Verordnung erlassen, nach der, vom 1. März 1917 be- ginnend, im Deutschen Reiche bis auf weiteres vierteljährlich eine kleine Viehzählung vorzunehmen ist, die sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe und Schweine erstreckt. Die Landes zentralbehörden erlassen di« Bestimmungen zur Aussührung dieser Verordnung. Sie sind befugt, weitergehende Er hebungen anzustellen. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung oder der von den Landes zentralbehörden erlassenen Bestimmungen aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten »der mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen morden is^ im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. —* Vaterländischer Hilfsdienst. Infolge beS Gesetzes über den vaterländischen Hilfsoienst ist da mit zu rechnen, daß jetzt öfters Anfragen vom .Nnegs- amte oder den hiermit beauftragten Keiegsauöschüsieu, wirtschaftlichen Verbänden oder ähnlichen Lrgaui ä.ionc»r an Gewerbetreibende über die Zahl, das Alter uno Ge schlecht der in den Gewerbebetrieben beschäftigten Per sonen, die KriegsverwendunaSfähigkeit der inännlickien Arbeiter und Angestellten, die Betriebsmittel, Waner- kräfte, Kohlen- und Rohstoffvorräte und ülmliche F.a- aen ergehen. Da e» dem Ministerium erwünscht ist, über das Ergebnis solcher Umfragen, soweit sie sächsisä>e Be triebe betreffen, rechtzeitig unterrichtet zu loereen, ergeht deshalb an alle Beteiligten daS Ersuchen, Doppelstücke solcher Anfragen und die darauf erteilten Antworten der Handelskammer Dresden umgehend znzustcll.'n. — Darenumsatzstempel. Nach einer der Han delskammer Dresden -»gegangenen amtliche'! Mit-cil mg, ist die Frage, ob die Voraussetzung der Befreiung 3 zur Tarifnummer 10 (Lieferungen im Inland bezogener Wa ren in das Ausland) auch dann gegeben sei, wenn die Lieferung auS dem freien Verlehr des Fulaa -es in als Zollausland -u behandelnde Teile des Deutschen Reiches z. D- nach Helgoland oder in ein Freihafcngeoiet erfolge, zu verneinen. —" Bestandsaufnahme der Werkzeugma schinen. Die vom KrieaSamt in« Leben gern,e< es Ma- schinenauSgleichstellen der Dezirkörcrciuc deut scher Ingenieure, haben bei ihren Nevistoncn mehr fach festgestellt, daß bei der Bestandsaufnahme der Werk zeugmaschinen, die für Anfang Dezember vorigen Jal)-- reS angeordnet war, unrichtige Angaben gemacht morden sind oder baß die Anmeldung gar ganz uutcrbiirbcu ist. ES wird daher nochmals auf die Verordnung vom 21. November 1916 hingewiesen, wonach derjenige, der vor sätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben oder saä--- lässig falsch« Angaben macht oder die Anmeldung zur festgesetzten Frist unterläßt, bis zu sechs Mvuat.m Ge fängnis und bi» -u 10000 Mark Strafe zu gewärtigen hat. E» wäre zu wünschen, daß sich die Gemein,«Vor stände, Innungen, und geiverbiichen Verbände mit dieser Spiritus-Bezngsmarten ' Februar in unserer Polizeiwache auSge- se Nr. 1—70« eine Bezuasmarke er» Fnd. Waremimschftemprl. vunosem ine «tust zur Anmeldung und Bezahlung des WareuumiatzsteulpetS abge» laufen ist, werden die Säumigen hiermit daran erinnert. Sofortige Erledigung in unserer Steuerkaffe wird zur Vermeidung unnötiger Weiterungen empfohlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 1. Februar 1917.K. Friseure nicht unter den Begriff der offenen VerkauftSstellen im Sinne von 8 2 der genannten Verordnung fallen. So weit aber in diesen ArbeitSraumen zugleich ein Verkauf der in den Geschäften dieser Gewerbetreibenden regel mäßig erhältlichen Gegenstände ftattzufinden pflegt, ist da für Sorge zu tragen, daß die ArbeitSräume nach Eintritt der genannten und vorgeschriebenen Ladenschlnßzett die Verwendung als Verkaufsstellen verlieren. Insbesondere ist von dieser Zeit ab jeder Verkauf und jede besondere Be leuchtung, die für die Zwecke des Verkaufes eingerichtet find, einzustellen. Wird in Barbier- und Frisrurgeschäfteu neben dem ArbeitSräume noch ein besonderer Raum unter halten, der dem Verkaufe dient, ko ist diMMM ifl» offene Verkaufsstelle anzusehen «nd gemikU ff 7 der Meorv- nung zu schließen. — Ein« Erhöhung der Kartoffelrationen, vielleicht auf 5 Pfund, soll, wie in verschiedenen Blättern zu lesen ist. in Ausficht genommen sein, wenn die Vorräte an Kohlrüben erschöpft sein werden, also etwa im März. — Einschränkung der Bekanntgabe von Ordensverleihungen. Das„K. S. Mil.-Verordn.-Bl." meldet: In Zukunft wird nur noch die Verleihung der ver schiedenen Grade des Militär-St.-Heinrichs-OrdenS ver öffentlicht, während die Bekanntgabe aller übrigen Ordens verleihungen unterbleibt. — Tauchbootbrief« von der Front. Die Auf lieferung von Tauchbootbriefen ist jetzt auch durch deutsche Heeresangehörige im Felde ausdrücklich zugelassrn worden. Sie find „An das Vermittelungspostamt in Hamburg" ein zusenden. Die Bedingungen und Gebühren sind dieselben wie für die bürgerliche Bevölkerung. —* KriegSanleibezeichnunge» für da« Reichsschuldbuch. Es hat den Anschein, als greife hinsichtlich der fünfte« Kriegsanleihe bei den Zeichnern Be unruhigung wegen des Ausbleibens der Benachrichtigungen über die erfolgte Eintragung ihrer Zeichnungen in das Reichsschuldbuch Platz. Es muß erneut darauf hingewiesen werden, daß die Verzögerung nur in der großen Menge der einaegangenen Anträge ihren Grund bat, die trotz größter Anstrengung erst nach mehreren Wochen erledigt werden können. Zu irgendwelcher Beunruhigung liegt also kein Grund vor, und er wäre jedenfalls verfehlt, wegen dieser unvermeidlichen Verzögerung die Zeichnung auf eine weitere Anleihe zu unterlassen. —* Im Monat Oktober erfolgten bei den Sparkaffen im Bezirk der AmtShauptmannschaft Großenhain Ein- und Rückzahlungen: — Zur Milchnot. Das NahrungSmittelbedürfniS eines Kalbes steigt von 5 Liter nach der Geburt aus 1» und mehr Liter im Laufe von 4 bi» 6 Wochen. Unentbehr- lich ist nach Ansicht hervorragender Tierärzte aber nur die Muttermilch der ersten Tag«, und nach acht Tagen kann es bereits die Vollmilch ohne Schädigung entbehren. Trotz dem bringt es, wie der „DreSdn. Anz." schreibt, die Prei»- berichtstelle de» Deutschen LandwirtfchaftSrateS fertig, " Landwirten «ine Dollmilckwerfütterung bis zu 6 SM vorzuschlagen. Auf diese Weise entzieht jedes Kalb unseren Kindern überflüssigerweise 200 Liter Milch — alles zum besseren Verständnis zwischen Stadt und Land! — Auß«rordentlich starke Schneefalle find, wie den „DreSdn. Nackr." aus Saaz gemeldet wird, auf der böhmischen Seite de« Erzgebirge», als» im Gebiet der Eger, Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, den 2. Febrnar 1917. —* Auszeichnung. Mit dem Eisernen Kreuz 2. Klaffe ausgezeichnet wurde der Utffz. Richard Boni sch im Fuß-Art.-Regt. 19, Beamter im Eisenwerk Lauchham mer Gröba. Die silberne St. Heinrichs-Medaille wurde verliehen dem Vizefeldw. d. R. Hecker, dem Utffz. d. R. Romer, dem Gefr. d. Lst. Herenz im Pion.-Batl. 22. —* Merkblätter über Postoerkehr mit Per sonen, die in Frankreich und den französischen Kolonien oder in England und den englischen Kolonien oder in Ruß land gefangen gehalten weiden, können kostenlos von der AnskunftSstelle vom Roten Kreuz in Großenhain — König liche AmtShauptmannschaft — bezogen werden. —"Viehversicherung nnd Reichs stempel« b- qave. Bon dem Verbände öffentlicher Feuerversicherungen m Deutschland ist die Frage zur Sprache gebracht worden, oä die Versicherung von Vieh zusammen mit anderen Ge genständen gegen Feuersgefahr der Reichsstempelabgabe der Tarifnummer 12 L unterliegt. DaS Reichsgericht schließt die Viehversicherung allgemein von dec Steuerpflicht aus, läßt aber die Frage offen, wie zu entscheiden ist, wenn Vieh zu sammen mit anderen Gegenständen gegen Feuer versichert ist. In Uebereinstimmung mit dem König!. Preuß. Herrn Finanz minister möchte ich auch in diesem Falle die Versicherung des Viehs für steuerfrei erachten, vorausgesetzt, daß eine Trennung der Versicherungssumme nach dem Wert des Viehes und der anderen Gegenstände vorgcnommen wor den ist. Fehlt es an dieser Trennung, so erübrigt nur, den Stempel von der ganzen Versicherungssumme zu berechnen. —" Einaegangen ist die am 1. Februar 1917 ausge- gebens Sächsische Verlustliste Nr. 381, die in unserer Ge schäftsstelle zur Einsichtnahme ausliegt. Die Liste enthält auch die Unermittelten-Liste Nr. 7 von einer Anzahl Martncangehöriger, deren Leichen in den Gewässern der Nordsee und Ostsee angetrieben worden oder anderweitig aufgesunden worden sind und deren Namen bisher nickt festgestellt werden konnten. Die Leichen stammen zum größten Teil aus der Seeschlacht vor dem Skagerrak. — Das Fehlen von Sauerkraut. Sehr unan genehm für die Verbraucher macht sich gegenwärtig, wo naturgemäß schon durch die anhaltend scharfe Kält« die Zufuhr von Kartoffeln, Rüben- und Krautsorten schwierig ist, das Fehlen von Sauerkraut bemerklich. DaS Fehle« von Sauerkraut ist auf die schon vor mehreren Wochen verfügte Beschlagnahme der Kriegsgesellschast für Sauer kraut in Berlin znrückzuführen. Sauerkraut ist zurzeit «in sehr wichtiges Mittel, um die ausreichende Versorgung mit zu ermöglichen. Es ist sehr zu wünschen, daß eine baldige Wiedersreigabe für den Verkauf eintritt. — Kohlrübenkenlcben. Nachstehend sei ein Re zept mitgeteilt, das einen neuen Beweis für die vielseitige Verwendbarkeit der Kohlrübe erbringt und wegen der Schmackhaftigkeit 6eS nach ihm herpeftellten Gerichts all gemein Anklang finden wird: Kohlriibenkeulchen. 3 Pfund Kohlrüben waschen, schälen, in Stücke schneiden und weich- fochen. Das Wasser abgießen, aut abdampfen lassen, durch die Fleischmaschine drehen. 1 Ei mit etwas Zucker und Salz schäumia gequirlt, mit den Kohlrüben vermischt, ungefähr » Eßlöffel Mehl dazu und 1 Backpulver. Die Keulchen werden in der Pfanne in etwas Oel oder Fett gebacken, mit Zucker und Zimt bestreut. — Vorsicht beim Ankaufvon Suppenwürfeln u sw. Dem sächsischen Kriegswucheramt ist bekannt gewor den, daß eine Anzahl GLchäste wahllos Bouillon- und Suppenwürfel in großen Mengen ankausen, ohne sich über deren Beschaffenheit zu unterrichten. In nächster Zeit «erden im ganzen Lande diesbezügliche Prüfungen statt finden, und die Ländler, die minderwertige Bouillon- und Suppenwürfel, Puddingpulver und dergleichen auf Lager haben, setzen fick der Gesahr aus, daß diese beschlagnahmt werden. Also Vorsicht beim Kauf! — Der Ladenschluß für Barbiere und Fri seure. ES bestehen vielfach Zweifel, darüber, ob und in wieweit die Barbier- und Friseurgeschäktstnhaber an die Ladenschlußzeiten der Verordnung vom 11. Dezember 1916 Über die Enparnis von Brenn- und Beleuchtungsmitteln «ehunden find. Das Ministerium des Jnnetn hat in einer neuerlichen Verordnung zu der Frage Stellung genommen: H ist der Ansicht, daß die ArbeitSräume der Bardiere und Riesaer GTatzkblll «rrd A«r»tg»r MedlM «tz zuyrtzaj. ..n»:,. Amtsblatt -rr- für die König!. AmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht »nd den Skat der Stadt SNeßa, sowie den Gemeinderat Gröba.