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k l u-ur»» <V» »»» vuuptvrriovrrn rr»n»r» »i», 2. insolge gerichtlicher Anordnung in der Ver- I „ süguug über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach 8 375 des Angeftellten- rsichernngsgesetzeS von der BeitragSleiftung befreit ,d. sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen ! Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten «erden aufgefordert, bi» itestens 3 Wochen vor dem Wahltag dem unter« chneten Wahlleiter Vorschlagslisten eiu-ureicheu, r von wirtschastlichen Vereinigungen von Arbeit bern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden .cher Vereinigungen aufzustellen find. Diesen srschlagsliften stehen nach 8 7 Abs. 2 der Wahl- dnung solche Vorschlagslisten der Arbeitgeber oder r Versicherten gleich, die von mindesten» fünf ahlberechtigten unterschrieben find. Die Vorschlagslisten sind sür di« Arbeitgeber ,d die versicherten Angestellten getrennt auf stellen. Jede Vorschlagsliste soll mindesten« so el Namen enthalten, al» Vertrauensmänner und rsatzmänner zu wählen find. Die Vorgeschlagenen find nach Bor- und Zu- imen, Stand oder Berus und Wohnort »u zeichnen und in erkennbarer Reihenfolge auf- führen. Eine Trennung der Vorgeschlagenen nach ertrauensmännern und Ersatzmännern ist un- «lässig. Mit der Einreichung der vorschlag»liften ist >n de» Wahlberechtigten ein Listenvertreter und n Stellvertreter, die zur Abgabe von Erklärungen genüber dem Wahlleiter bevollmächtigt find, zu .nennen. — Die Vorschlagsliste nach 8 7 Abs. 2 der Wabl- cdnung soll di« Wählerverriniguug, von der ft« asgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kenntlich achen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten "nach 7 Abs. 2 der Wahlordnung unterzeichnet, st» wird ine Unterschrift aus allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie erspätet eingereicht werden oder wenn ft« den sorschristen de» 8 7 Abs. 1 und 2 der Wahlordnung icht entsprechen und der Mangel, nicht rechtzeitig ehoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Seife mit einander verbunden werden, dah sie den „deren Vorschlagslisten gegenüber al», einzige Vorschlagsliste gelten. In die,em Fall« müssen die lnterzeichner der Vorschlagslisten oder di« Liften- ertreter übereinstimmend ioäMsteoS bi» Zn» Ab« mahl Der Vertraue«-- im» Ersatz« mituner für Augeftellte »en de« Bezirk »er ««tSbanvtmaunfchaft «rostenbain umfassende« Wahlkreis. Di, Wahl der Vertrauensmänner ünd Ersatz« nrr findet statt für die Arbeitgeber und di» ' eftelltm am Wo««taa, »e« 1». November 1O»r, 1 L kibr vormittag» di» » Utzr nachmittag» den Wahlkreis, iimsafsend di« in der AmtShaiiot- lnschaft Großenhain gelegenen ländlichen G«. «den und Gutsbezirke. Gewählt wird: Stimmbezirk L <817 Abs. 2 der Wahlordnung), «fassend die Ort« de» Amt«a»rIcht«de»IrkS Großen- -in mit Ausschluß der Stadt Großenhain u«d r dem Stimmbezirk« v zugeteilten Landgemein- n Jrauenhain, Gröditz. Koselitz, Nauwalde. ' ulsen, Reppi«, Schweinmrth und Tiefenau in roßrnbain im Sitzungssaal« »er «mtSbanbt- ««nschaft; Stimmbezirk », umfaffend die Ort« de» Amt»« richtSbezirks Radeburg, in Nadelmr» im Rat- ««», Zimmer Sr In Stimmbezirk 0, umfassend di« »um Bezirk« der ««mtShauptmannschait Großenhain gehörigen Ort« Ge» Amtsaerichtsbezirks Riesa mit Ausschluß der »,,äadt Riesa und der dem Stimmbezirk« v »uge- nrlescnen Laudaemeiuden Lichtens««, NIeSka. TvanS- W:a und Wülknitz, im Gasthofe z« Gaufltz; x, Stimmbezirk v. umfassend die Landaemelnden P-Teauenhain, Gröditz, Koselitz, Lichtensee. Nauwalde, "'fieSka, Pulsen, RevviS. Lchwelnfurth, SvanSbera, Ufiefenau und Wülknitz, in Gröditz i« Werk», detzsthof. de Es sind zu wählen S Vertrauensmänner und «ijErsatzmänner. «ii Di« Vertrauens- und Ersatzmänner «erden s« eiiHälste aus den Versicherten, di« nicht Arbeit- schr sind, und aus den Arbeitgebern der versicher- vd Angestellten gewählt. mDie Vertrauens- und Ersatzmänner au» den «Zeitgebern werden von den Arbeitgebern der ver orten Angestellten, die übrigen von den versicher st Angestellten gewählt. U Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, mänu- >««n und weiblichen Geschlechts, sofern sie zu den Kftchcrten Angestellten oder deren Arbeitgebern Pören und im Bezirke der AmtShauptmannschaft dpssenhain wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie t als Angestellte wahlberechtigt find — auch 1. die gesetzliche» Vertreter geschäftsunfähiger und beichränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. bei juristischen Personen die Mitglieder de« Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Handelsgesellschaften die vrrsönlich haftenden Gesellschafter, soweit sie nicht von der Ver tretung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden. so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. Wählbar sind nur Versicherte, die mcht Arbeit er sind, und Arbeitgeber der versicherten Ange sten, die im Bezirke der AmtShauptmannschaft Itzenhain wohnen oder beschäftigt werden oder en Betriebssitz haben. Wählbar als Arbeitgeber find — wenn sie nicht Angestellte wählbar sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschästSunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. die Mitglieder des Vorstandes einer juristischen Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft i> mit beschränkter Haftung, die persönlich hak« L tenden Gesellschafter bei anderen HandelS- !i gesellschasten. soweit si, nicht von der Der- u tretnng ausgeschlossen sind, k 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. k Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge straigerichtlicher Verurteilung di« Fähig- , keit zur Bekleidung öffentlicher Semter ver loren bat oder wegen eines Verbrechen« oder Vergebens, das den Verlust dieser Fähigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, fall» gegen ihn das Hauptvrrfahren eröffnet ist. MM sten» «lu var d kaffen« so darf stellen. «Ao» üi Mff OeüEe/kiNick». Sie venlanN MM l/orrnSSÄe/ümL um/ «//eist ÄrAr.QwrML U/er.siwns/-wö/er/sie / -sisr/e srLsLeft §/s sch verschafft Wohlbehagen S0 Pfennig. Millionenfach bewährt. Nur echt mit dem roten Namenszug Le Ma Ra. Volevr kflratar. geg. 4-Zim«.-Wohna. z« tansche« gesucht. Off. u. r SS» a. d. Lagebl. Riesa. Willi WM! Restlose Hühneraugen- und Hornhaut- Vertilguna. Best.Mittel arg. Warzen Nur S0 Pfennig. Ges. zu einem Kinde für nach«, ein Schulmädchen. Zu erfr.im Lagebl. Riesa kauf de» 11. Tage» v abaeben, daß dl« 1 verbunden sein sollen. Andernfa verbind rd von den tm, i kaffe, Riesa - Neugröba, Gutenbergstratze 20, gewählt. Maßgeblich Mr di« Abgrenzung der Stimm bezirk« ist der Beschäftigungsart. Hu wählen find s«ch« Vertreter und zwölf Ersatzmänner au» dem Kreise der Arbeitgeber und zwölf Vertreter und vierundzwanzig Ersatzmänner au» dem Kreise der Versicherten. Di« Wahlberechtigten werden hierdurch zur Teilnahme an dieser Wahl Ungeladen und zuglüch di« in Frage kommenden Berechtigten aufgesordert, Wahlvorschläa« einzureichen. Di« Wahl ist geheim und wird auf Grund von Vorschlagslisten wirtschaftlicher Vereinigungen von beteiligten Arbeitgebern oder von beteiligten Arbeit nehmern oder von verbänden solcher Vereinigungen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vor« genommen. Zur unmittelbaren Einreichung von Vorschlagslisten sind weiter berechtigt Arbeitgeber, wenn st« 87 Stimmen, oder versicherte, wenn sie ISS Unterschriften von Wahlberechtigten aufbrinaen. ES werden nur di« Wahlvorschlage berücksichtigt, die spätestens vier Wochen vor dem Wahltage (IS. Oktober 1S27) bei dem unterzeichneten Kaffen- Vorstand Angegangen sind. Die Stimmabgabe ist an diese Wahlvorschläge gebunden. Die «eiteren Wahlvorschläa« liegen nach ihrer Zulassung vom 21. Oktober 1S27 bi« »um Wahltage ebenfalls in den Geschäftsräumen der Kaff« au« Kein Wahlberechtigter darf mehr als einen Wahlvorschläa unterschreiben. Di« Wählerliste kann bi« »um Lage der Wahl in den Geschäftsräumen der Kaffe eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätestens vier Wochen vor dem Wahltag unter Beifügung von Beweismitteln bei dem Vorstand «inzulegen. Der Wahlausschuß ist befugt, die Wahl- und Gtiunuberechtigung jede» Wählers bei der Wahl handlung »u prüfen. E« empfiehlt sich daher, einen Ausweis hierüber (tz. B. letzte Quittung über Zahlung d«S Kaffenbeitrag««, Bescheinigung des Arbeitgeber« über di« Mitgliedschaft und dergl.) zur Abstimmung mttzubringen. Eine weiter« Benachrichtigung der Wähler findet nicht statt. All« weiteren auf die Dahl sich b«»i«henden Bestimmungen ergeben sich au« der Satzung und der dieser angehängteu Wahlordnung, di« in den Geschäftsräumen der Kaff« während der Dienst, stunden »ur Einsicht ausliegen. Riesa, den 27. Sept. 1927. Der vorstaud der Landkraukenkasse Riesa-Land. Har», Vorsitzender. Junger Kaufmann sucht per 1.10. «SN. Zimmer. Offerten unter k »SS an da» Tageblatt Ries». knU- mödl. Alll»«k per 1. 10. zu beziehen. Zu erfr. im Taaebl. Riesa Gut ucödl. Zimmer »u vermieten Sauptftr.4. NW» MW Handelssch. entl., such» Stella, iu Kontor. Anaeb. u. st »« a. d. Lagebl. Riesa. Ein saub.,tücht.ngewandt. HansmSvcherr wird per 1. Okt. gesucht Beethovenftr. LI, r. fsttzden geb Dl« Wäbler haben sich über g auszuweisen. Für die bei »«anstatt versicherten Angestei „«.»rimaSkarte, für di« Eesatzka RrnÄLnN^te NtzW.sU vennperungGrane ooer oer welcpei ag innerhalb der l »bl nachgrwlesen sei rd noch eine gültige .. die Grsatzkaffe kvne stellen. Wahlberechtigung d durch «in« von der Gemeinde Vorsteher) des Vetrirbsützes aus» nachgewies«,. Die «rsatzkafieu, «riwttaeder werden anfaefor» fcheinigunaen lMuster R. «. Bl. Das Wahlrecht wird in verkon und durch Ah. gäbe »tue» Stimmzettels auSaeübt. Di« Stimm- zettel dürfe» nicht unterschrieben sein und keine» Protest oder Vorbehalt enthalten. St« find außer- bald de» Wablraume« handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung herzuftellen. Den Arbeitgebern ist e» gestattet, anstelle der persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel i« verschlossenen Wahlumschlaa« dem Wahlleiter unter Beifügung de« Ausweise» über ihr« Wahlberechti gung brieflich einzusenden. Die erforderliche» Um schläge erhalten die Arbeitgeber auf verlangen von dem Vorsteher der Wahl de« örtlichen Stimmbezirk» auSgehändigt. Der Brief muß spätesten» am Mo«, tag, den 14. November 1927 bei der unterzeichneten Behörde «tngegangen sein. Nachträglich eingehend« Stimmzettel find ungültig. Wahlberechtigten Versicherten, die sich am Wahl tag «ährend der Wahlzeit au» zwingenden Gründen außerhalb ihre» Wahlbezirke» aufhalten, stellt der Wahlleiter auf Antrag gegen Hinterlegung der ver- ftcherungSkarte oder der Brschemiguna der zuftändi- gen Srsatzkasse «inen Wahlschein au». Im übrigen gilt der vorhergebende Absatz entsprechend. Jeder Wahlberechtigte hat «in« Stimme. Arbeit geber, di« mehr al» 50, aber nicht mehr al» 100 versicherte Angestellte beschäftigen, haben »wei Stimmen^ Für je weiter« «»gefangen« hundert ver sichert« Angestellte erhöbt sich die Zahl um «in« Stimme. Kein Arbeitgeber hat mehr al» »«anzig Stimmen. Hat eia Arbeitgeber mehrere Stimmen, so bat er jeden Stimmzettel in einen besonderen Umschlag »u legen. Enthält ein Umschlag mehrer« Stimmzettel, so gelten sie als «in Stimm»«tt«l, wenn sie gleichlautend sind: andernfalls find st« ungültig. Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht nur in dem Stimmbezirk, in-em er wobnt, auSübrn. ES kann nur für unveränderte Vorschlagsliste» gestimmt werden; auch di« Reiheafolge der Borge» schlageuen in der BorschlagSltst« darf nicht geändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die »ur Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten die Wahl rechtswidrig oder durch Gewährung oder Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, e« sei denn, daß dadurch da» Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Großenhain, a« 28. September 1927. Die BmtShauvtmauufchaft. Reg -Rat Glaser, al« stellv. Wahlleiter. I« Name« des BotteS! Der Zementarbeiter Gustav Mucke in Riesa, Schioststraste st, ist vom Amtsgericht Riesa am 30. August 1927 wegen öffentlicher Beleidigung des ReichSwehrangeh-rigeu Otto Bager zu einer Geldstrafe von zwanzig (20) Reichsmark hilf-weise »u vier Tagen Gefängnis verurteilt worden. Er trägt die Kosten des Verfahrens. 4v 71/27 BmtSgertcht Riesa. I» da» GüterrechtSregifter ist heut« eingetragen worden, daß der Spinner Fran» Möser in Riesa- Gröba, Weftftrah« 18, das Recht seiner Ehefrau Eva Johanna Moser geb. Völkel m Hof, Salleiden- weg 10, innerhalb ihre» häusliche» Wirkungskreises sein, Geschäfte für ihn »u besorgen und ihn »u ver- treten, ausgeschlossen hat. Amtsgericht Riesa, den 28. September 1927. I» da» hiesige Handelsregister ist heut« auf Blatt S8S, b«tr. die Firma Bitumen-Industrie Brügg«n L Eo, Eommandttgesellschast in Wülknitz, eingetragen word«n: Die Firma ist erloschen. BmtSgertcht Riesa, den 28. September 1927. u der Rtesa-Reugröda, Guteubergftr. 2, dl« versicherten.' Vertreter tm Verwaltungsgebäude des Lcmdtraokeu- Wahlansfchreiteir. Dl« Sahl der, Mitglied« der Ausschuss«» d« Laadkraukenkafle Riesa-Land fmdet am 18.Nooeutber 1927 von vorm. 9,00 Uhr di» nach«. SVO Uhr sowohl für di« Arbeitgeber, wie mr »le ver sichert« statt. Im Stimmbezirk «erden di« Arbeitgrbervertreter tm Renäura« Bachmann am Bahnhof Gtauvttz, dl« versichert» vertrete- tm Gasthof Drei Lilien, Glaubt»,gewäbl d) umsaffend di« Gemeinde« Voders«u, Leffl Htudeuhurg-Shrung. Audi« hiesige Einwohnerschaft ergeht hienuft di« Bitte, »ur Mer de» 80. Geburtstag«» de» Herrn RetchSpräfidenten au» Goautag, den L. Oktatzer LAST die Häuser durch Beflaggen iu Reich»-, LandeS- oder Stadtkarden,u schmücken, D« Nat der Stadt Ries«, am 28. September 1927. Kmksmt Warn« hiermit iedeu, meinem Manne OSkar Jeutzfch etwas zu borgen, da iS für nicht» auf- komme. LinnaZeptzfch, unoi lUorrsn -«akttgk »Gaach «lchoe n Zchmoww» l^ebnWouefi<ach baaEstck ^acäaag 7F ZVa. Nmger RUM für vormitt. al« stuswar- Areifchweizer sucht ^rrärtmeekt bei gutem Lohn sofort öiciiletzusliiiieierl. Lmmnstzf«erSlr.11a. 1, l»