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Fernsprrchstrll« Xr. 20. Mgebmtt ««d Anzeiger (WtblM nd Aychll). Arntsötatt der König!. AmtShmptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts nnd des Stadtraths zu Riesa. 1S8 Mittwoch, 18 Juni 1902 Abenos. SS. Jahrg Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta, Abend« mtt «u«na-me der Sonn, und Festtag«. Bierteljührlicher LezugSpreiS bei Abholung «n der Expedttto« in Riesa 1 Mark SV Pfg-, dmch unsere TrkOer s«t in« Hau« I Mark 65 Psg., bei Abholung am Schalter der kaiser». Postanstalten I Mark 65 Pfg., durch den Briefträger frei tnS Hau« 2 Mark 7 Pfg. Auch MonatSabonnement» werden angrnomnW». Auzeigen-Annahme für die Nummer de« Ausgabetage« bi» Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraßr 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Oeffentliche Zustellung. Der Tischlermeister Max Kirsten In Strehla, vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich in Riesa, klagt im Wechselprozesse gegen den Buchhalter Richard Goebel, früher in Strehla, jetzt unbekannten AusenthalrS, wegen einer Forderung von 187 M. 20 Pf. s. Anhang mit dem Anträge den Beklagten Goebel zur Zahlung von 187 M. 20 Pf. nebst 6°/, Zinsen seit dem 12. Dezember 1901 von 93 M. 60 Pf. und seit dem 12. Januar 1902 von 93 M. 60 Pf. zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung deS Rechtsstreits vor daS Königliche Amtsgericht zu Riesa auf der» 12. August 1902, vormittags » Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Riesa, am 18. Juni 1902. Der GerichtSfchreiber deS Königlichen Amtsgerichts. * Freitag, den 2«. und Sonnabend, den 21. Juni 1VV2 finden bei uns wegen Reinigung der Geschäftsräume nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamt werden an beiden Tagen Anzeigen über Todtgeburten und Sterbefälle vormittags von 8 bis 9 Uhr angenommen. Der Rath der Stadt Riesa, den 16. Juni 1902. Brgrmstr. BoeterS. Kr. Nach der Bekanntmachung deS Herrn Reichskanzlers vom 1. März 1902 hat der Bundes rath auf Grund deS 8 11 des Gesetzes vom 15. Juni 1897, betreffend den Verkehr mit Butter, Käs«, Schmalz und deren Ersatzmitteln, beschlossen: .Butter, welche in 100 Gewichtttheilen weniger als 80 GewichtSthetlr Fett oder in ungesalzenem Zustande mehr als 18 GewichtStheile, in gesalzenem Zustande mehr als 16 GewichtStheile Wasser enthält, darf vom 1. Juli 1902 ab gewerbs mäßig nicht verkauft oder feilgehalten werden." Zuwiderhandlungen werden nach 8 18 deS Gesetzes bestrast. Der Rath der Stadt Riesa, den 18. Juni 1902. No. 1216 k. vr. Dehne. Sch. Freibank Zeithain. Morgen Donnerstag, den 19. Juni, von Vormittags 9—12 Uhr wird das Fletsch einer fetten Kuh verpsundet. Preis pro >/, kg 35 Pfg. Zeithain, den 18. Juni 1902. Der Gemeindevorstand. M AK O 4 ad A a» sEr da- „Riesaer «agedlatt» erbitten UN, bi, späteste», Gormittags v Uhr der jeweiligen Ausgabetage». Die »eschästrftele. Serttiches au» Sächsische«. Riesa, 18. Juni 1902. — Im Laufe des gestrigen Tages trat im Befin den Sr Maj. des Königs eine wesentliche Aender- nng nicht ein, infolgedessen auch gestern Abend ein Krank- heitsbericht nicht ausgegeben worden ist^ Im Verlauf/ der Nacht haben sich aber die Kraukheitserscheinungen wieder erheblich stärker bemerkbar gemacht. Das Bulletin von heute früh 7 Uhr lautet: Auf den gestern ohne wesentliche Störungen ver brachten Tag folgte eine unruhige Nacht., Se. Majestät der König von Sachsen haben wenig ge schlafen. Das Athmen war zeitweise er schwert. Puls 100, regelmäßig. Keine Fiebererschein ungen. T-r. Fiedler. Tr. Selle. Tr. Hoffmann. Tas H. T.-Bureau meldet sodann aus Sibyllenvrt, 18. Juni weiter, das Aerzte-Consilium habe gestern beschlos sen, die von der königlichen Familie gemeinsam gewünschte Uebersiedlung des Königs nach Dresden auf das Entschie denste äbzurathen. Tie Schlafsucht und die Störungen der Herzfunktion hätten sich im Lauf des gestrigen Tages nicht vermindert. Der „Brest. Gen.-Anz.^ meldet sodann noch unterm 17. d.: Nachdem das Befinden des Königs! im Lause des gestrigen Tages anfänglich äußerst kritisch war, sühlte sich der König später plötzlich Wohler, der Athen: wurde leichter und der Appetit stellte sich wieder ein. Der König ließ sich sogar die vom Maler Limmer vom Schloß und der Umgebung angesertigten Skizzen durch, den Hof marschall zeigen. Man darf sich aber nicht gar zu opti mistischen Anschauungen hingeben. Tie Aerzte bewundern zwar die ausgezeichnete Konstitution des Kranken, stehen der angeblichen Besserung aber durchaus skeptisch gegen über. Tic einlaufenden Bitt- und Gnadengesuche, in welche der König selbst Einsicht nimmt, mehren sich täglich in geradezu unglaublicher Weise. Es treffen auch täglich Schreiben ein, in denen Naturheilkundige oder Leute aus dem Volke, die im Besitze wirksamer Sympathiemittel zu sein angeben, sich anbieten, den König zu behandeln. — I« gestriger Sitzung deS Stadtverordneten kollegium» waren anwesend 14 Mitglieder de» Kollegium» und zwar die Herren Braune, Donath, Fritzsche, Kretzschmar, Müller, Oehmichrn, Romberg, Schneider, Schütze, Starke, Thal- heim, Tbost, Träger und Zäncker, (Nach Erledigung von Punkt 2 der Tagesordnung erschien Herr OberamtSrichtrr Heldner.) Entschuldigt Warrn auSgrblteben die Herren Hammitzsch, Nöthlich «ad Schöahrrr. Al» RathSdrputirte wohnten der Sitzung bei die Herren Bürgermeister Boeter» und Stadtrath Dr. Dehne. Unter Leitung de» Vorsitzenden de» Kollegium«, Herrn Rechnung». Inspektor» Thost, gelangten nachfolgend« Gegenstände der Tage», ordnung zur verathung und rrsp. Vrschlvßfafsong. 1. Auf Vorschlag de» BauauSschuffe» hat der Rath zum Umbau der Aborte im Rathskeller einen Betrag von 2«5 Mk. verwtlligt. Kollegium genehmigt diesen Rathsbeschluß einstimmig. 2. Der Entwurf einer neuen Ufrrordnung für den städtischen Ausschiffung»' und Lagerplatz wird nach Au»iausch verschiedener Meinungen einstimmig, gemäß dem Rathlbeschluffe, genehmigt. 3. Einem Ersuchen der Direktion der ElrktricitätSwerke. Betrieb» - Actien - Gesellschaft in Dresden, al» Inhaberin Le de» hiesigen, Riesaer, ElektricitätSwerke» wegen Umtausch» der von ihr bei der Stadt Riesa an Stelle von 10 000 Mk. in baar hinterlegten Caution von 3000 Mk. in baar und 10 000 Mk. in 5°/vigen Thellschuldverschrribungen der eigenen Gesellschaft gegen 10000 Mk. 4«/,ige Obligationen der Stadt Meerane entsprechend, hat der Rath beschlossen, demselben stattzugeben. Kollegium schließt sich diesem RathSbrschluffe einstimmig an. 4. Zu dem am 27. und 28. ds. Mt». in Pirna statt- findenden sächsisch,n Grmrindetage hat der Rath Herrn Bürger meister Boeter», und für den 27. auch Herrn Stadtrath Dr. Dehne al» Abgeordnete gewählt. Kollegium lehnt die Wahl eine» Abgeordneten au» seiner Mitte einstimmig ab. 5. Die bisherigen Abgabenrestanten Dienstmaun Clauß und Arbeiter Carl Eleser werden, da sie ihre Abgabenrest« bezahlt haben, auS dem Restanten-Regulativ gestrichen. Der Arbeiter Ernst Hoffmann wird wegen rückständiger Gemrindeabgaben unter daS Restantenregulativ gestellt. 6. Bon einem Dankschreiben dr» Maschinenmeisters Herrn Ackermann sür die ihm gewährte außerordentliche Unterstützung nimmt Kollegium Kenntuiß. 7. Stadtv. Träger drückt seine Verwunderung darüber aus, daß zu der 25 jährigen JubiläumSseier deS Krieger-VereinS «König Albert" am 8. Juni da» Rathhau» nicht geflaggt habe, da man doch in der Bürgerschaft dem Ersuchen de» Vereins vorstände» um Schmückung der Häuser zu diesem BereinSsrste nachgekommen sei. In Abwesenheit dr» Herrn Bürgermeister» BoeterS, der die Sitzung verlassen, bemerkt Herr Stadtrath Dr. Dehne, Beflaggungen der städtischen Gebäude sänken bei alle» größeren Festen, wie an Kaisers und Königs Geburtstagen, bei Gustav-Adolf-Festen, bei BrrbandSsestlichkeiten usw. statt, nicht aber bei Festlichkeiten einzelner Vereine; es würde das zu weit führen, da jeder andere Verein bei einer von ihm abzuhaltrnden Festlichkeit mit gleichem berechtigten Wunsche an die Stadt herantrrten würde. Weiter rügt Herr Stadtv. Träger da» Bersahren der Presse, die in dem Berichte über die am 13. Mal abgrhaltenr Stadtverordnetrnfitzung dem Wunsche deS Herrn Träger nach Vermehrung der Sitzbänke im neue» Stadtparktheile, dem der Herr Vorsitzende entgegrnhielt, daß die ausreichend vorhandene» Bänke in der Regel unbesetzt seien, der Thatsache rntsprechknd in Parenthese daS Wort .Heiterkeit" angefügt hatte. Herr Träger meinte, er sei zu dieser Anregung damals und auch jetzt wieder aufgrfordert worden und er möchte nicht, daß darüber in der Presse gewitzelt werde. Stadtv. Schütze bemerkt dazu, e» sei die» doch weiter nicht», unser Reichskanzler hätte sich in letzterer Zeit ganz andere Angriffe von der Press« gefallen lassen müssen und könne auch nicht» thun. (Heiterkeit!) Hieraus nach Vorlesung und Vollziehung dr» Protokoll» Schluß der Sitzung. — Für die nächste Zeit lautet die Falb'sche Wetterprognose: 17.—22. Juni: Da» Wetter ist ziemlich trocken (gestern (17) wars noch ziemlich naß!!) Die Temperatur ist Anfang» der Jahres zeit entsprechend, geht aber in den letzten Tagen bedeutend zu rück. Die Gewitter nehmen ab. Der 21. Juni ist ein kritischer Termin 3. Ordnung. 23.—30. Juni. Dir Regen find bedeutend und auSgrbreitet, die Gewitter zahlreich. — Da« Abschneider, der Rosen soll nicht erst dann ge- scheheu, wenn sie verblüht find, sondern während de» schönsten Blühen». Dadurch wird der Roseuflock gekräftigt und wieder zur Bildung neuer Knospen angeregt. In der Zeit deS Ab blühens aber entzieht die Rose dem Stocke die meiste Nahrung und schwächt ihn. — Dem öffentlichen AuSbirten von Forderungen kann der davon betroffene Schuldner nach einem Urtheile de» königl. ObrrlandeSgerichtS Dresden wenigstens insoweit rntgegeutreten, daß er die Nennung seines Namen» oder die sonstig« Bezeich nung seiner Person in dem Angebot verbieten kann. Voraus setzung dafür ist allerdings, daß da» AuSbirten unter den be sonderen Umständen des Falle» eine gegen die guten Sitten verstoßende vorsätzliche Schädigung de» Schuldners enthält. Da» wird aber sehr häufig der Fall sei», namentlich wenn da» AuS- bieten nur ersolgt, um den Schuldner bloßzustelle». — Zur Abwehr der Angriffe, die in Sachen der Steuer- resorm gegen die Erste Kammer, besonder» wegen der land- wtrthschaftlichen Betriebskapitalfrage, gerichtet worden sind, wird der .Leipz. Ztg." von .angesehener Seite" geschrieben: .Die Zweite Kammer hatte den Vermögenssteuer- Gesetzentwurf der Regierung im Wesentlichen nach der Vorlage angenommen. In diesem Entwurf war die Gruudsteuer ausgehoben und der Grundbesitz nach den allgemeinen Grund sätzen der Vermögenssteuer zu dieser herangrzogrn worden. Man hatte aber dem Besitzer landwirthschastlicher Grundstücke eS sreigestellt, sich der Vermögenssteuer sür seinen landwirth- schastlichen Grundbesitz dadurch zu entziehen, daß er für die Grundstruereinheit 3 Psg. Grundsteuer bezahlt«; und zwar sollte er dadurch frei werden von der Vermögenssteuer, soweit er Grundstück« und soweit er Anlage- und Betriebskapital besaß, daS dem landwirthschaftlichen Betriebe oder landn irthschastlicheu Nebendetrirbrn diente. Thatsächlich wäre, wenn dies« gesetzliche Bestimmung angenommen worden wäre, die Folge di« gewesen, daß der verschuldete Grundbesitz sich die Vermögenssteuer ge wählt hätte und sich also, soweit er überschuldet gewesen wäre, von jeder Strurrleistung befreit haben würde. Tenn Grund steuer hätte er nicht mehr zu zahlen gebraucht, und zur Ver mögenssteuer hätte er, da er Vermögen nicht besaß, nicht heran gezogen werden können. Der nicht so stark verschuldete land- wirtschaftliche Grundbisitz hätte die Grundsteuer nach der Höhe von 3 Pfg. gewählt. Er hätte also unter allen Umständen sür die Grundstruereinheit gegen dir jetzig« Zahlung 1 Pfg. profitirt und er hätte sich durch die Zahlung dieser um 1 Psg. ge ringeren Grundsteuer von der Verpflichtung, Vermögenssteuer für seinen Grundbesitz und sür da» Betriebskapital sür die Landwirthfchast und sür Nebenbrtriebr zu zahlen, befreit. Die» wäre geschehen in einer Zelt, in der der Staat Geld braucht, in der allen anderen BermögrnSbrsitzern eine erhebliche Mehr- leistung durch die Vermögenssteuer angrsonnrn wird. Die» wäre eine so flagrante Bevorzugung de» landwirthschaftlichen Grundbesitze» gewesen» daß selbst die Großgrundbesitzer der Ersten Kammer erklärten, auf diese Weise ließen sie sich von dem Staate in der Zelt der Grldnoth nicht» schenken. Damit aber nicht genug. ES wurden auch dmch den von der Zweiten Kammer angenommenen Entwurf den Grundstücksbesitzer» die politischen Rechte, die bisher mit der Zahlung der Gruudsteuer verknüpft waren, weiter gewährt. E» sollte also der Grund besitz, und zwar nicht nur der ländliche, sondern auch der städtische, so angesehen werde», al» ob er nach wie vor Grund- steuer zahlte, und er sollte bei der Zuweisung zu deu Wahlen zur Zweiten Kammer oder zur BrzirkSversammluug oder zu de» Stadtverordneten-Collr-irn in einzelnen Städten so be handelt werden, al» ob er nach wie vor dl« Grundsteuer be-