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174. SS. A«in«. ««d A«xrig»r MedlM und Aiyrigers. r.,.»«» .m s«^ ^MlSö^tlU für die König!. AmtShaupLmannschast Großenhain, das 'Königl. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Rirfa, sowie den Gemeinderat Gröba. Sonnabend, 2r-. Juli 1S16, abends. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeve» Ta» abends V,? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung an, Schalter der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeigen fiir die Nummer des Ausgabetages sino bis 10 Uhr vormittags aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plagen wird nicht übernommen Preis für die 43 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSpreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent sprechend höher. Nachweisung?- und VermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gemalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der VeförderunaSeinrlchtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: L an g er L Win te r lich, Nie sa. Geschäftsstelle: Goetheftraste SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittri'ch, Riesa. Die unterzeichnete Amtshauptmannschaft möchte nicht unterlassen, allen Landwirten die Versicherung der Erntevorräte — in den Scheunen und Böden eingebracht und in Feimen stehend — gegen Feucrsgefahr auf das wärmste anheimzugeben; nur dadurch kann größeren Verlusten in dieser Richtung, die den einzelnen treffen und die durch mancher lei Umstände eintreten können, vorgebeugt werden. Die Herren Gcmeindevorstände wollen auf Landwirte, die noch nicht versichert haben, entsprechend einwirkcn. - Großenhain, am 28. Juli 1916. 2062ab!. Königliche Amtshauptmannschaft. Es ist mehrfach wahrzunebmen gewesen, daß bereits Brot-Getreide neuer Ernte zum Ausmahlen gebracht worden ist. Der Kommunalverband sicht sich daher veranlaßt darauf hinzuweisen, daß dies un zulässig ist und Landwirte, sowie Müller, die hiergegen verstoßen sich strafbar machen. Großenhain, am 28. Juli 1916. 1108ob'il. Der Kommunalverband. Mehl- mid Browerforgnng. In Abänderung von 8 26 der Bekanntmachung vom 2. September 1915 wird fol gendes angeordnet. Vom 1. August lfd. Js. ab zunächst bis 15. August lfd. Js. sind zu den in dem Roggenbrot enthaltenen SV Gewichtsteilen Roggcnmehl 2«°/» Weizenmehl zu verwenden, sodaß zur Bereitung von 1 l:Z Schwarzbrot 555 gr Noggenmehl 140 xr Weizenmehl 75 er Streckungsmehl zu verwenden sind. Großenhain, am 28. Juli 1916. — Der Kommunalverband. Margarine- mW Fettverteilnng. Von Dienstag, den 1. August d. I. ab wird bei den bisherigen Margarine-Verkaufs stellen bez. in den von den einzelnen Gemeinden für die Lebensnnttelabgabe eingerichteten Ausgabestellen Margarine und Fett gegen Vorlegung der Fettkarte abgegeben. Es entfallen in Riesa, Gröba, Merzdorf, Röderau und Weida 125 xr, in allen übrigen Orten 75 xr auf die Person. Die Verkaufsstellen haben Fettkarte .4 abzutrennen. Wer den auf ihn enfallenden Teil bis spätestens Montag, den 7. August abends nicht abgeholt hat, dessen Anspruch verfällt. Der Preis für Margarine beträgt 2 M. für das Pfund, zuzüglich 5 Pf. Zuschlag für die Verteilung, für Fett 3,60 M. für das Pfund. Die Bestandsanzeigen sind von den Gemeindebehörden am 8. August hierher <ein- zusenden. « Großenhain, am 27. Juli 1916. 1252 d n. Der Kouimunalverband. Im Versteigerungsraume des Amtsgerichts sollen Dienstag, den 1. August INI«, vorm. LV Uhr 1 Grammophon mit Platten, zwei Bettstellen, verschiedene Deckbetten und Kopfkiffen, 1 Sofa und 6 versch. Sofabänke versteigert werden. , Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Riesa. Kriegsfamiliemmterstütznng. Die nächste Auszahlung findet Dienstag, den 1. August INI« statt und zwar: für die Inhaber der Nummern 1—350 von vorm. 7—9 Uhr, » » » „ „ 351—700 „ „ 9—11 „ und „ „ „ .. „ 701-1099 „ „ 11-1 „ Für den übrigen Verkehr ist die Stadthauptkaffe an diesem Tage geschloffen. Jede Veränderung ist sofort zu melden. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Juli 1916. H. MnvkckilW is ln Me im 31. W K 8. BigO M in M, KÄi ml Mm. Da uns auch für die nächste Woche nur wenig Butter zur Verfügung steht, wird, um eine gleichmäßige Verteilung der verfügbaren Vutterbcstäuds zu sichern, auf Grund von 8 4 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Dezember 1915 für die Stadt Riesa und die Gemeinden Gröba und Röderau folgendes bestimmt: In der Woche vom 81. Juli bis 6. August 1916 darf auf die für diesen Zeitraum ausgegebenen Bntterkartcn nur die Hälfte zugetcilt und beansprucht werden. Händler, Landwirte, Molkereien» Bnttersrauen usw., welche in der Stadt Riesa und in den Gemeinden Gröba und Röderau Butter zum Verkauf bringen, dürfen in der Woche vom 31, Jnli bis «. August 1V1« auf eine Butterkarte nur Vs Pfund --- Vi Stück Butter abaeben. 3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden gemäß 8 18 der BundeSratS- verordnung vom 8. Dezember 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Riesa, Gröba und Röderau, den 29. Juli 1916. Gßm. Der Rat der Stadt Riesa. Die Gemcindcvorständc zu Gröba und Röderau. Ausgabe von Kleie fiir Schweine und Ziegen. Die uns vom Kommunalverband zugewiesene Menge von Kleie für Schweine und Ziegen soll Dienstag, den 1. August ISIS vormittags zwischen 8 und LS Uhr, im Grundstück Friedrich-August-Straße 28 durch den Futtermittclhändler Mar Starke ausgegeben werden. Es entfallen auf ein Schwein oder eine Ziege 3 Pfund Kleie. Wir ersuchen alle Besitzer von Schweinen und Ziegen des hiesigen Stadtbezirks die auf sie entfallende Menge am genannten T^e in Empfang zu nehmen und machen darauf aufmerksam, daß über die nicht abgeholten Mengen anderweit verfügt werden wird. Der Preis beträgt für de« Ztr. Kleie 7 M. 75 Pfg. Behältnisse find mitzubriuge«. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Juli ISIS. Fnd. Ausgabe von Znckerkarte«. Gelegentlich der Ausgabe der Fettkarten am Montag, de» S1. Juli LSI« werden in den Brotkarten-Äusgabestellen auch die neuen Zuckerkarten ausaegeben. Die Ausgabezeit wird vormittags von 8—LS Uhr ausgedehnt. Der Rat der Stadt Riesa, den 29. Juli 1916. . Gßm Die diesjährige Grummctnutzung im hiesigen Stadtparke soll Mittwoch, den S. August LSI«, nachmittags 3 Uhr, gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Die Ablehnung aller Angebote bleibt vorbehalten. Treffpunkt: Festplatz. * Der Rat der Stadt Riesa, am 29. Juli ISIS. Gßm. Sammlung ver Steiuovstkerne in Grölm. In Gröba ist zur Ablieferung der Steinobst- und Kürbiskerne in der hiesigen Zentral- schule, und in der Zeit, wo die Schule geschloffen sein sollte, im Gemeindeamt eine Sammel stelle eingerichtet worden. Die hiesigen Einwohner werden ersucht, mit dafür zu sorgen, daß das Sammeln der Kerne möglichst in erfolgreicher Weise durchgeführt wird. Gröba (Elbe), am 28. Juli 1916. Der Gemeindevorstand. Oertliches nnb Sächsisches. Riesa, den 29. Juli 1916. —* Auf die am Montag, den 31. Juli abends 8 Uhr in der Elbterrasse stattfindende Gründung einer Orts- gruppe Riesa des Vereins „Frauendank 1914" sei noch mals besonders aufmerksam gemacht. Alle deutschen Frauen und Mädchen Riesas sind zu der Versammlung herzlichst eingeladen. —* In der sä chsischenVerlust listeNr. 310 (aus gegeben am 28. Juli 1916), die iu unserer Geschäfts stelle zur Einsichtnahme auslicgt, sind Verluste folgender Truppen verzeichnet: Infanterie: Regimenter Nr. 100,101, i02, 103, 104,105,107,108; Reserve-Regimenter Nr. 100, :01, 107, 241; Landwehr-Regimenter Nr. 100, 101, 103; Landsturm-Regiment Nr. 19. Feldartillerie: Regimenter Nr. 77, 78, 115, 192, 245, 246; Batterie Nr. 910. Muni tions-Kolonnen: Jnfanteric-Munitions-Kolonne Nr. 3, 19. A.-K.: Artillerie-Munitions-Kolonne Nr. 5, 19. A.-K.; Neseroe-Ärtillerie-Munitions-Kolonnen Nr. 71, (l?.) 72; Fußartillerie-Munitions-Kolonnen Nr. 241, 262. Preu ßische Verlustlisten Nr. 587, 588, 589; weitere Verluste und Liste Nr. 7 der aus Rußland zurückgekehrten preu ßischen Austauschgefangenen. Bayerische Verlustliste Nr. 282, Württemberaische Verlustlisten Nr. 428, 429, 430. —* Um Unglücksfälle beim Kahnfahren ans der Elbe zu verhüten, wird zur strengsten Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen ermahnt: Die zu Vergnügungsfahrten und zum Betriebe des Sportes dienenden Ruder- und Segel boote, Schaluppen und sonstigen kleinen Fahrzeuge haben den Dampfschiffen auszuweichen und sich möglichst außer halb des Bereiches des Wellenschlags voruberfahrender Dampfer zu halten. Das Befahren der Elbe mit diesen kleinen Fahrzeugen bei Nebel, Sturm und Schneegestöber ist untersagt. Bei Nacht haben sie sowohl am Vorderteil, wie auch am Hinterteil ein Helles weißes Licht zu führen. DaS Kahnfahren auf der Elbe ist übrigens nur erwachsenen Personen gestattet, welche des Fahrens kundig sind, allen Zungen Leuten unter 16 Jahren aber untersagt, außer wenn sie sich in Begleitung älterer kundiger Personen befinden. Die Fahrzeuge sind an beiden Bordseiten mit dem Namen und Wohnsitz des Eigentümers deutlich zu bezeichnen und, wenn sie außer Gebrauch sind, am Ufer gut zu befestigen und anzuschließen oder sonst in geeigneter Weise zu ver wahren. — König Ludwigs on Bayern traf gestern abend 7 Uhr 3 Minuten, von Braunschweig kommend, im Sonder zug auf dem Hauptbahnhof in Leipzig ein, wo er von König Friedrich August von Sachsen, der kurz vorher von Dresden angekommen war. auf dem Bahnsteig empfangen wurde. Die Begrüßung der beiden Monarchen, die Marschalls- uniform trugen, war sehr herzlich. Nach der Vorstellung der beiderseitigen Gefolge begaben sich die Majestäten zu Wagen nach dem königlichen Palais. Das zahlreiche Pu blikum bereitete ihnen lebhafte Ovationen. Nach etwa zwei stündigem Aufenthalt geleitete der König von Sachsen seinen hohen Gast nach dem Bahnhof, wo die Abreise nach München bezw. Dresden alsbald erfolgte. — Der Landesverband sächsischer Feuer weh r e n hat seinen Sitz, der sich unter der Leitung des nunmehrigen Ehrenvorsitzenden, Herrn städtischen Brand direktor a. D. Weigand, lange Jahre in Chemnitz befand, nach Bautzen verlegt. Der Grund hierfür war mit dem Uebcrgang des Verbandsvorsitzes in die Hände des Herrn Stadtrat Kammerrat Reiche iu Bautzen gegeben. Die Neu organisation des sächsischen Landesfeuerwehrvcrbandes ist nunmehr endgültig durchgeführt. Am 6. August wird der Landesfeuerwehrausschuß, um sein neues Heim kennen zu lernen, statt in Dresden in Bautzen tagen. —* Das Kriegsernähruugsamt macht darauf aufmerk sam, daß die Verordnung voin 19. Juni 1916 über die Be schränkung des Kartoffelerzeugers beim Verbrauche von Spcisekartoffeln zur Ernährung der Angehörigen seiner Wirtschaft mit dem 31. Juli ihre Geltung verliert. Vom 1. August ab dürfen die Kartoffelerzcuger für sich und ihre Angehörigen Kartoffeln ohne Einschränkung zu Speise- zwecken verwenden. Selbstverständlich unterliegt auch dieser Verbrauch nach dv» 1. August der Bestimmung, daß die Landwirte nach wie vor verpflichtet sind, den an sie heran tretenden Anforderungen der Kommunalverbände auf Liefe rung von Speisekartoffeln an Bedarfsverbände nachzukommcn. —MI. Der Deutsche Ausschuß für Kleinkinderfür sorge, der im Oktober 1915 in Frankfurt a. M. zur För derung der gesundheitlichen und erzieherischen Fürsorge für das Kleinkind gegründet wurde, veranstaltet vom 18.—23. September 1916 im Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht, Berlin—^- 35, Potsdamerstraße 120, einen Kur sus über die Fürsorge für aufsichtsbedürftige Kinder in: Alter von 3—6 Jahren in Tagesheimen (Kindergärten Kleinkinderschulen und Bewahranstalten). In ihm sollen Persönlichkeiten, welche Kleinkinderfürsorge in leitender Stelle betreiben, mit den neueren Ergebnissen wissenschaft licher Fortsetzung und mit den Grundsätzen einer möglichst vollkommenen Gesundheitspflege und Erziehung vertrant gemacht werden. Dies soll geschehen durch Vorträge, Austausch der Erfahrungen der Kursusteilnehmer und Besichtigung von Anstalten der einschlagendcu Art und der Ausstellung füi Kleinkinderfürsorge, welche das Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht in seinen Räumen veranstaltet. Der Kursu- ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Erfahrunger und Folgen des Krieges uns zwingen, allen Fragen, die sich auf die Erzielung und Pflege des Nachwuchses beziehen, ge steigerte Aufmerksamkeit und Sorgfalt zuznwenden. Die Zahl der Kursusteilnehmer ist beschränkt. Anmeldungen dazu sind bis zum 15. August 1916 an die Geschäftsstelle des Ausschusses für Klcinkinderfürsorge, Berlin 24, Monbi jouplatz 3, ll zu richten, bei der auch ein ausführliches Programm des Kursus zu beziehen ist. Anfragen über die Ausstellung für Kleinkinderfürsorge sind an das Zcntralin- stitut für Erziehung und Unterricht zu stellen. Tw Gebühr für den Kursus beträgt 10 Mark. — Durch eine Bundesratsverordnung vom 31. März 1915 hatten die unteren Verwaltungsbehörden das Recht erhalten, im Interesse der Nahrungsinittclprodurtion ans Antrag der Kommunalverbände brachliegende Ländereien ihren Eigentümern zu entziehen und die Bewirtschaftung den Kommunalverbänden zu übertragen. Durch eine Be-