Volltext Seite (XML)
Mesner DTilgMlltl ««d Anzeiger (Elbeblatt «n-AuMger). G»VmschrIftr Ta««»!«» «»«g sternrus «L * *» AmtsbtcrLt V»ftsch«aonl»r L-ivzlg «E »trokaffe Riesa Nr. »L für die KSniql. Amtshauptmannschaft Grossenhain, das KSniql. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat GrSVa. Sonnabend, 7. September 1S18, aoends 20S Aabra L. - vom k . . Meldepflicht . ... „ ..... Segeltuchen, abgepatzten Segeln einschliehlich Liektauen, Zelten lau,' dachungen, Stadt. Sparkasse Strehla. Einlagen werden jeden Wochentag angenommen und alltäglich verzinst zu 3,8'/, Geheimhaltung statutarisch verbürgt.» Kartoffelairsflabe in Gröba. Die Ausgabe der Kartoffeln auf nächste Woche beginnt Montag, den v. September 1918, vormittags 7 Uhr im neuen Hafen. Gröba, am 7. Sevtember 1918.Der Gemcindcvorstand. Pflichtteile! wehr Gröba, Elbe. Donnerstag, den IS. September 1V18, nachmittags 8 Uhr, haben sich alle in Gröba, Forberge «nd Unterrcnsten anshältlichen männlichen Personen im Alter von 22 bis 80 Jahren zu einer Feuerwehrübnng pünktlich am hiesigen Fenerwehrgeräteschuppen — Strehlaer Stratze — einzufindcn. Ungerechtfertigte und unentschnldigte Versäumnis wird unnachsichtlich bestraft. Gröba, am 5. September 1918.Der Wemeindevorstand. Huk LUM Llorx-v 8l>llllt«8, 8. 8eptewdvr 1918 — 8eüv»rL«r ki»tr —. Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 7. September 1918. —* Local-Erfindungs-Schau. Vom Patent- büro Krueger, Dresden A. Auskünfte an die Leser kosten los. Arthur Riedel, Kötzern: Verfahren zum Betriebe von Gaserzeuger (ert. Pat.). Großenhainer Webstnhl- und Maschinenfabrik A.-G., Großenhain: Scblagfallensteuernng für mech. Webstühle lGm.). Rich. Sckwade, Riesa: Zum Erhärten und Wasserdichtmachen von Sohlenleder geeignete Austragmasse lang. Pat). —* W o l l a b li e fe ru n g. Wegen des Ankaufs der Wolle von Schashaltern mit weniger als 30 Schafen wolle man die Bekanntmachung der KriegSwollbedacs-Aktien- gesellsckaft Berlin Lzv 48 im amtlichen Teil vorliegender Nummer beachten. — Ein j ä hr li ch eS E i nkommen von mehr als 30 000 Mark besaßen nach der Einschätzung für 1916 in Sachsen 5614 natürliche Personen. Das Gesamteinkommen dieser 5614 Personen betrug rund 550 Millionen Mark, so daß sich für sie ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 98 000 Mk. ergab. Natürlich ist das im einzelnen sehr verschieden. Das höchste in Sachsen eingeschätzte Einkommen einer Person betrug 3 386 260 Mk. In weitem Abstande folgt dann ein Einkommen von 1927 800 Mk., 1900000 Mk., 1 596 220 Mk„ 1452 180 Mk. nnd ferner noch 3 weitere Einkommen im Betrage von über 1 Million Mark. — Z nm Anfang der Nebhühnerjaad veröffent lichten die „Dresdn. Nachr." am 3. September eine auch von uns übernommene Zuschrift, zu der sich ein Bezieher des Dresdner Blattes in Schlesien wie folgt äutzert: „Ter Herr Einsender, ein früherer Rittergutsbesitzer, ist gänzlich falsch informiert. Seit 25 Jahren habe ich nie eine so schlechte nnd unergiebige Hühnerjagd erlebt. Ich habe sonst im Durchschnitt in den ersten Wochen der Hühnerjagd etwa 100 bis 120 Stück auf meinem etwa 900 Morgen großen Jagdrevier geschaffen. Heuer — 14 Stück! Die Patronen kosteten früher 4 Pfg„ jetzt 30 Pfg., das verbrauchte Schuhwerk ist überhaupt kaum zu ersetzen, Futter für den Hund kaum und dann nur noch zu den un- glaublichsten Preisen zu beschaffen. Wer hier Hühner von der Strecke abzugeben hat, was bei der geringen Ergiebig, seit selten ist, bekommt vom Händler nicht 5,SO Mk., son dern 3,50 bis 4 Mk. Ist indessen die Jagd in Sachsen besser, daun darf man doch nicht so verallgemeinern." —KM. Hinweis. Am 7. September 1918 ist eine Nachtragsbekanntmachung. (Nr. IV. 300/9. 18. L. k. z^.) zu der Bekanntmachung Nr. IV. iv. 300/12. 17. L. kl. z-. 22. Dezember 1917, betreffend Beschlagnahme und epflicht aller Arten von neuen und gebrauchten «, abgepatzten Segeln einschliehlich Liektauen, ch Zirkus- und Schaubudenzelten), Zeltüber. „ . Markisen, Planen (auch Wagrndecken), Theater- kulissen, Panoramaleinen, erschienen. Während bisher die beschlagnahmten Gegenstände, solange sie für den bisherigen Zweck weiteroerwendet werden, keiner Meldepflicht unter lagen, trifft dies in Zukunft nur noch für beschlagnahmte Markisen zu. Die anderen beschlagnahmten Gegenstände sind, auch wenn sie für ihren bisherigen Zweck weiterver wendet werden, auf einem besonderen Meldeschein zu melden. Im übrigen sind die Meldungen, die bisher monatlich zu erfolgen batten, dahin eingeschränkt worden, datz zunächst nur noch der bei Beginn des 7. September 1918 tatsächlich vorhandene Bestand bis zum 20. Septem ber 1918 zu melde» ist, während die späteren Meldungen uur die bis zum Beginn des ersten TageS eines jeden Monats hinzutretenden Mengen zu umfassen haben, Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist bei den Polizeibehörden einzusehen. Dresden. Der Landeselektrizitätsrat besichtigte am 31. August d. I. das staatliche Kraftwerk Hirschfelde und die umfangreichen Neuanlagen, die dort für die Zwecke der Versorgung des Landes mit Elektrizität im Entstehen be griffen sind. Hierzu gehören neben großen Maschinen- und Kesselanlagen insbesondere auch diebedeutenden Erweite rungen des staatlichen Braunkohlentagebaues und die An lagen zur Vergasung von Braunkohle. An die Besichtigung schloß sich am Nachmittage die dritte Sitzung des Landes- elektrizitütsrates in Zittau. Hierbei wurde zunächst der Verwaltungsbericht auf das Geschäftsjahr 19l7 entgegen genommen und einer früheren, von einem Ausschuß des LandeSelektrizitätsrates vorberatene» Vorlage der König- lichen Direktion der staatlichen Elektrizitätswerke betr. vor- läufige Pläne und Untersuchungen über die staatliche Elek trizitätsversorgung, zugestimmt. Alsdann wurden zwei neuere Vorlagen über die ersten Nenanlagcn des staatlichen Elektrizitätsunternehmens und über den Ankauf von Aktien sächsischer Elektrizitätsunternehmungen der Scbuckertgruppe, sowie, außerhalb der Tagesordnung, ein mit der Stadt Bautzen abzuschließender Stromlieferungsvertrag durchbe- räten. Der Landeselektrizitätsrat erklärte auch hier allent halben sein Einverständnis zu den Vorschlägen der König lichen ElektrizitätSdirektiou. Bautzen. Die Stadtverordneten wählten in ihrer Sitzung am Donnerstag den Stadtverordneten-Vorsteher Justizrat Dr. Herrmann mit 18 von 21 abgegebenen Stim men wieder. Lr. Herrmann hatte, wie berichtet, sein Amt unerwartet niedergelegt, weil er meinte, man könne darin, daß bei der Oberbürgermeisterwabl nur zwei Stimmen auf ihn fielen, ein Mißtrauensvotum sehen. * Chemnitz. Nach Genuß von Mehlklößen erkrankte eine in der Nordvorstadt wohnhafte Ehefrau mit ihrer 11jährigen Tochter unter VeraistungSerscheinungen. Das Mädchen starb, während die Frau außer Lebensgefahr ge- bracht werden konnte. Chemnitz. Schwere Strafen für Schleichhändler warf das Schöffengericht zu Chemnitz dieser Tage aus. Ter Schankwirt Karl Seidel in Chemnitz hatte durch Vermitt lung des Kaufmanns Otto Eising und des Viehhändlers Richard Weigel 190 Pfund Rindfleisch und 100 Eier, durch Vermittlung des Bäckermeisters Otto Köhler und des Hand- lungSgehilfen Sally Fuchs etwa 15 bis 16 Zentner Weizen ¬ mehl in verbotswidriger Weise gekauft und diese Nahrungs mittel zur Herstellung von Speisen verwendet, die er dann oft, ohne Marken abzufordern, gegen Bezahlung an die bei ihm verkehrenden Gäste abgab. Das Urteil lautete für Seidel auf 2 Monate und 3 Wochen Gefängnis, sowie 1550 Mark Geldstrafe; für Eifinq auf 2 Monate Gefängnis und 750 Mk. Geldstrafe; süc Weigel auf 6 Wochen Gefäng nis und 750 Mk. Geldstrafe; für Köhler auf 6 Wochen Ge fängnis und 700 Mk. Geldstrafe; Fuchs kam mit 60 Mk. Geldstrafe davon. Der von Köhler bei dem Verkauf von Mehl erzielte übermäßige Gewinn wurde eingezogen. Plauen. Die „Äuerb. Ztg." enthält folgende eigen artige Anzeige: „Die Verlobung meines Mannes mit Hanna Langer aus Dresden erkläre ich als feine Ehefrau für hinfällig. Else Höfer und Kind." * Leipzig. Vielfach ist in den Kreisen des Publikums angenommen worden, datz die Faserstoff-Ausstellung zu sammen mit der Leipziger Herbstmesse ihr Ende erreicht hat. Demgegenüber sei darauf hingewiesen, daß die Aus stellung bis Mitte Oktober geöffnet bleibt. Der starke Ver such, den die Ausstellung bis jetzt aufzuweifen hatte, ist allein schon für die AutzstcllungSlcitung bestimmend, die Ausstellung so lange geöffnet zu halten, als es die Wit- terungSverhältnisse irgendwie gestatten. Leipzig. Der Arbeiter Altner in BrandiS bei Leip zig hatte am 20. März auf dem Leipziger Hauptbahnhofe einen Fahrschein 4. Klaffe nach Borsdors gelöst, war aber nach Beucha weitergefahren und hatte dann, nm dort un- angehalten durch die Bahnsteigsperre zu kommen, auf seinem Fahrschein den Namen BorSdorf bis auf die beiden ersten Buchstaben ausgekratzt. Wegen schwerer Urkundenfälschung und Betrugs wurde Altner vom Landgericht Leipzig zu einer Gefängnisstrafe von zwei Tagen verurteilt. * * * Weimar. Die Frau des verstorbenen Landwirts Scheide in Großromstedt beschloß, da in diesem Sommer ihre 15jährige Tochter an Tuberkulose gestorben war, deren sämtliche Kreider zu verbrennen, um so den etwaigen An- steckungsstoss gründlich zu vernichten. Vorsichtshalber ent zündete sie das dazu erforderliche Feuer in dem mit starken Mauern umgebenen gewölbten Keller. Da sie aber nicht an das Kellerloch gedacht hatte, das in die angrenzende Scheune mündete, schlugen die Flammen in die Scheune, setzten diese und den Stall in Brand und vernichteten beide Gebäude mit der ganzen Ernte. Kobnrg. Infolge vielfacher Beschwerden über das dem Erlaß des stellvertretenden Generalkommandos wider sprechende strenge Vorgehen der Landgeudarmerie hak das Ministerium in Kobnrg jetzt auf Antrag des Magistrats er- lanbt, daß angesichts der derzeitigen Lebensmittelknapvheit in der Stadt den Städtern durch die Aussicbtsbeamteu keine Sciuvierigkeiten in der Einholung von Nahrungsmitteln auf dem Lande gemacht werde,», sofern es sich lediglich nm die Privatversorgung bandelt. Betrifft: Wollabliefernng. Zum Ankauf der Wolle von Schashaltern mit weniger als 30 Schafen sind Bezirks auskäufer bestellt worden. Von den Bczirksaufkäufern sind Sammelstellen errichtet worden. Sammelstelle für die Amtshauptmannschaft Großenhain ist Herr Julins Liebezeit, Wall- nnd Strickwarenhändler, Grostenhain. An diese Sammelstellc sotten die Schafhalter ihre Wolle zur Abschätzung durch den Bezirksaufkäufer liefern. Der Bezirksaufküufer kauft diese Wollen gegen eine Provision für die KriegSwollbedarf-Aktiengesellschast, also nicht für eigene Rechnung: er ist ange wiesen, für das rohe, ungewaschene Produkt den höchsten Preis zu zahlen unter Zu grundelegung des für gewaschene Wollen festgesetzten Höchstpreises. Bezirksaufküufer ist die Firma A. Weber L Co., DreSden-Blasewitz, Schillervlatz S. Jeder Ablieferer von Wolle erhält einen Ablieferungsschein. Auf demselben ist genau vermerkt, welches Quantum Strickwolle zum Preise von M. 6,— per Pfund er gegen die abgelieferte Wolle von der Kriegswollbedarf-Äktiengesellschaft erhält. Kriegswollbedarf-Nktiengesellschaft Berlin 81V 48, Verl. Hedemannstratze 1. Das Riesaer TageMall erscheint jede« Tag abend« '/,7 Uhr mit «»«nahm» der Sonn- und Festtags Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung ain Schalter der Kaiserl. Postanstalten vierteljährlich 8 Mark, monatlich I Mark Anzetzen für di« Nummer de« Ausgabetages sind bi« 10 llbr vormittag« aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen Preis für di, 48 mm breit« Grundschrift-fiell« (7 Silben) 25 Pf., OrtSprec« 20 Pf.: zeitraubender uns tabellarischer Satz ent- sprechend höher Nachweisung«, und Bermittelungsaebühr 20 Ps Fest« Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klag« «ingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Kontur« gerät Zahlung«, und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägig» Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höl.erer Gewalt - Krug oder sonstiger irgendwelcher Storungen de« Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag! 8 a n g er L W i n t.r I ich. R i » I a «eschättaftelke: «oethcstrahe 59 Verantwortlich für Nedatnan- Arthur Häknel Rieia: für Anreiaenteil- Wilde On D it tri ch. Niesa. Auf Blatt 478 des Handelsregisters, die Firma Karl Rüdiger in Riesa betr., ist heute eingetragen worden: Der Inhaber Wilhelm Karl August Rüdiger ist ausgeschieden. Henriette Auguste Louise perw. Rüdiger geb. Thun in Riesa ist Inhaberin. Riesa, den 6. September 1918. ' Königliches Amtsgericht. Montag, den 9. September, von». 10 Uhr soll 1 Buch „Hausärztin" im Gerichtsge- bäude hier versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts. ZmiiW in zn MWchliiiW ksiimieii Stmm ui Ztck. Auf Grund von 8 17 der Verordnung über die Regelung des Fleischverbrauchs und den Handel mit Schwellten in der Fassung vom 19. Oktober 1917 — RGBl. S. 949 — wird gemäß einer Anordnung des Kriegsernährungsamts folgendes bestimmt: 8 1. Jeder HauShaltnugsvorstand, der Schweine und Schafe zur späteren Haus- schlachtung hält, hat dem Kommunalvecband, in dessen Bezirk der Schlachtort gelegen ist, anznmelden 1. spätestens bis zum LS. September 1V18 alle bereits in seinem Besitz befind, lichen und zur Selbstversorgung bestimmten Schweine und Schafe, ausschließ lich derjenigen, deren Hausschlachtung bereits genehmigt ist, 2. sofort nach dem Einstetteii, spätestens aber 3 Monate vor der beabsichtigten Hausschlachtung, alle nach dem Ltt. September 1S18 eingestellten, zur Selbst- Versorgung bestimmten Schweine und Scbafe. 8 2. Die Anmeldung hat nach näherer Anweisung des Kommunalverbandes zn er folgen. Bei der Anmeldung ist anzugeben: 1. der Schlachtork, 2. Name, Beruf und Wohnung des Anmeldenden, 3. das Alter und das ungefähre Lebendgewicht des angemeldeten Tieres zur Zeit der Anmeldung, 4. die Zeit, innerhalb welcher voraussichtlich die Hausschlachtnng vorgenommen werden soll und zwar, ob in der Zeit vom 20. September bis 31. Oktober 1918 - 1. November 1918 bis 31. Januar 1919 - 1. Februar bis 30. April 1919 . 1. Mai bis 31. Juli 1919. 8 3. Tie Anmeldung entbindet nicht von der Verpflichtung, vor der Schlachtung der Schweine und Schafe bei dem Kommunalverband um die Genehmigung nachzusnchen; sie gibt keinerlei Anspruch auf Erteilung der Genehmigung. Für Schweine und Schafe, die dem Kommunalverbaud nicht rechtzeitig ange- meldet worden find, darf die Genehmigung zur Hausfchlachtuna nicht erteilt werde». Bei Scbweincn und Schafen, die nach dem 20. September 1918 eingestellt worden sind, ist die dreimonatige Haltefrist frühestens vom Tage der Anmeldung an zu rechnen. Dresden, am 5. September 1918. 4572^1-^111 Ministerium des Inner». 4100 Donnerstag, den 12. September 1N18, vormittags 11 Uhr wird im Sitzungssaals der unterzeichneten Amtshauptmannschaft öffentliche BeZirlsansschntzfitzimg abgehalten. Großenhain, am 7. September 1918. Königliche Amtshauptmannschaft.