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Riesa er DTagedlM Amtsötatt ,r»-«dk«t»', «les» Montag, S. Januar 1911, abends 1 I K V H M H 'N und Anzeiger Mtblatt »ed Anzeiger). Femsvrechsietl, für die Königs. AmtSbanptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowieden Gemeinderat Gröba. . Wasserwerk Gröba. Nachdem da» Wasserwerk nunmehr soweit sertiggestellt und di« Inbetriebsetzung durch die Königliche SmtShauptmannschaft Großenhain genehmigt worden ist, auch die oorgenommenen Druckproben de» HauptrohrnetzeS erfolgt sind, ist da» Werk nunmehr heute in Betrieb genommen worden. In den ersten Lagen ist da» Wasser allerding» nicht zum Trinken und Kochen zu verwenden, da da« Wasser noch trübe ist und außerdem durch die zum Teil verlegten asphaltierten Gußrohre und durch den Jnertolanstrich de» Hochbehälter« einen Leergeschmack hat. Da» Wasser ist deshalb in den ersten Lagen nur zum Waschen und Scheuern zu benutzen. Wenn dar Wasser klar ist und den Leergeschmack verloren hat, kann e» für alle Wirtschaft», und Jndustrtezwecke verwendet werden. Gröba, am 1. Januar 19ll.Der Gemesaderat. Im Gasthofe zur Königsltttde in Wülknitz sollen Montag, den S. Jrunar 1V11, von vorn». Vrio lihr an cL 2500 rm kies, grüne» Reisig (Stengel), anfberritrt in den Abt. 6 und 7 am Wülknitzer und Gohlir—Lichtenseeer Weg (Ltchtenseeer Ankauf), ferner 2 rm ktef. Scheite, 23 rm kies. Knüppel, aufbereitet im Barackenlager, meistbietend öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Di« Bedingungen werden vor Beginn bekannt ge- geben. K-l. Forstverwaltuug, Agl. Garuisonverwaltung Zeithain. Erlaß, die A«meld««s rm Siekrutiern«ss-ktnm«rolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden des hiesigen Nushebungsbezirks aufhältlichen Militärpflichtige« des deutschen Reiches, ivelche entweder im Jahre 18S1 geboren oder früher zurückgeftellt und daher wieder -estellpstichti- sind, werde» hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar 1S11 zur Eintragung in die RektrutierungS-Stammrolle bei dein Stadtrate oder Gemcindevorstande ihres dauernden Aufenthaltsortes gehörig anznmeldcn. Als dauernder Aufenthalt ist anznsehen: ». für militärpflichtige Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außerhalb ihre- Wohn ortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsart« — meldepflichtig behandelt. d. Für militärpflichtige Studierende, Schüler rind Zöglinge sonstiger Lehranstalten, der. Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Anfenhalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes. Wer innerhalb des Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte in welchem die Eltern oder Familicuhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute rc.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot oder Fabrikherrn die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte und Gemeindevorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung > noch besonders äuffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich anhalten. Die in Straf, und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, Arbeit--, Heil- und Kranken- Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestcllpflichtigen sind nach § 25° Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stamm rolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestraf»«- Gestellpflichtiger wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 211) den Stadträten und Gemeindevorständen znsteht. Bezüglich deS Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: «. die vezirkSju-ehöri-keit der GebartS- und Aufenthaltsorte ist nach Maß gabe der Landwehr-Bezirkseinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu § 1 der Wehrordnung S. 387 des Gesetz- und VerordnungSdl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einen» Geburts- oder Losungsscheine die Angabe deS betreffenden Kreises oder Bezirkes (Amtshauptmannschaft oder Landratamtes rc.), so ist der Gcstellpflichtige genau darnach zu fragen, dafcrn auch seine übrige»» Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. d. Hinsichtlich des Berufs bez. der Beschäftig»»«- der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361V, verwiesen und die ge naueste Nachachtung derselbe»» dm Stammrollenfiihrcrn zur Pflicht gemacht. b. Die Bormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 a mit Vor- und Zu namen, Stand und Wohnort einzutragen; der Stand deS Vaters ist in Spalte 5o anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. Im übrigen wird auf die geilaue Ausfüllung der Spalte»» 7, 8, 9 und 10 hingewicse». ü. In die Nekrutierungöstammrollen sind fortan nur alle diejenigen Strafen einzu tragen, welche nach der Verordnung des Bundesrats, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige Mitteilung der Strafurteile, vom 16. Juni 1882 — Zentralblatt für das Deutsche Reich Seite 309 — in die Strafregister ausgenommen werden. Dagegen ist von einer Aufnahme der in de»» Strafregistern sicht geführten Polizeistrafen Abstand zu nehmen. Die be treffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörde»» rc. sind von de» Geineindcvorständen mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollenführcr in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bis zu 15 Mark geahndet werden. v. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzu tragen; die betreffende Rubrik ist entwcdcc leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszufüllen. t. Seeleute, See-, Küsten- und Hafffischcr, Schiffszimmcrlellte und Segelmacher, Maschinisten, Maschinistengehilfen und Heizer von See- und Flußdampfern, Schiffsköche und Kellner (Stewards) müssen, wenn sie zur seemännischen oder halbseemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer BcrnfSart genau bezeichnet werden. x. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Fanrilien- rc. Verhältnisse eine Z«rückstello«g der Militärpflichtigen nötig erscheine»» lassen, sind rechtzeitig an das Anbringen eines bezüglichen ZurückstellungS-AntragS und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die anSgefnllten Stammrollen mit den dazu gehörige» Geburl-listr«, GedsrlS- und LosuugSscheine«, Bestraf««--- und Lo-eSmtttetltm-en rc. sind bis 5. Februar 1SL1 anher eiuzurcichcn. Die zum einjährig-freiwilligen Die»st Berechtigten vom Jahrgauge 1891 haben, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eiugetreten sind, bei der Ersatzkommission des Gestellungsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines bezw. des Befähigungszcugnisses zum Scestcnermann ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf Hingelviesen, daß Gestcllpflichtige unter Verzicht auf das Los im MusternngStermine sich zum freiwilligen Dteusteiutrtlt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppenteils nicht erlangen; wenn Möglich wird aber seilen der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gesteupfllchtiaen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Rcgimentc rc. des deutscher» Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Änmclduug bei dem Kommando des betreffenden Regiments rc. mit dem in § 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichnete»» Meldescheine. Nebrigens wird zur Handhabung der Kontrolle mrtcr Hinweis auf Anlage 3 zu § 106 der Wchrorduung (S- 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 28. Juli 1897, v>2705, und 29. November 1897, V. 3733, eingeschärft, daß von alle« zuzicheudcn männlichen Personen in» Alter von» voll endeter» 20. bis zum vollendeter» 45. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militürverhältnifse und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelaugt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sofort Anzeige hierher beziehentlich an das Königliche Bezirks-Kommando zn erstatte»» ist. Großenhain, am 28. Dezember 1910. v. 802. Der Zivil-Vorsitzende der Sgl. Ersatzkonlmtision de« AuShednugSbezirkS Grotzeuhai». «4. Jahr». La« Riesaer Tageblatt «scheint jede» La« abend« ml» Ausnahme der Sonn. und Festtag». Vierteljährlicher VezagSprei« bei Abholung in der Expedition In Riesa 1 Mart SO PIlW du»»« unsere Träger tret in« Hau» I Mart 6b Pfg., bei Abholung ani Schalter der laiserl. Postausiallen 1 Mark Vd Psg., durch den vriestttlgrr sre! tu« Hau« L Mark 7 Psg. Au« MouaNtabonnemeu» werden angenommen. Anzei-eu-Aunahme stir di« Nummer de« Ausgabetage« bt< vormittag v lih» ohne Gewähr. Rotation«drnck »ind Verlag von Langer L LÜInterliM tu Riesa. — 0!rsch8st«s»rlle: Doelhesirafie k>v. — FI», die Redaktion re»oulnortNch: Arthur Hähnel tu Riesa. s»—- Ja, Siloesterl Aber horch — wa« war da«? Knipsend fuhr soeben der Zeiger der Uhr aus di« Zwölf, während vom Lurme tiefe« Gummen anhub; von der Straße aber scholl'S überlaut herauf: „Prosit Neujahr l Prosit Neujahr!" «in Händedrücken Hub an und man wünschte sich «in glückliche» neue« Jahr. Wie schon am ersten Weihnacht«- feiertag, so wurde auch am Morgen de« gestrigen Neu- jahr«tage« durch verschiedene Straßen militärische« Wecke« geblasen. Mit der Witterung konnte mau gestern im großen und ganzen zufrieden sein. Um di« Mittagszeit durchbrach die Sonne den wolkenschleirr und warf ihre Strahlen auf die erschauernde Grd«. Den Genu- an einem Spaziergang über Land mindert« aber «in starker und kalter Wind. So glitt der erste Lag de« neuen Jahre« hinab in da« Meer der Unendlichkeit. Und weiter reiht sich Lag an Lag; au« dem neuen Jahr wird wieder «in alte« werden. Möge da- neue Jahr eine« jeden von «n- auf seinem Pisten finden, beseelt von dem Borsatz, mit zuwirken an seinem Teile an dem Wohle der Allgemeinheit. — Königliche Jagd fand am Freitag auf Wil- denhainer Revier statt. Der König kam mit dem Kron prinzen Georg und dem Jagdgefolge im Sonderzuge gegen t/,v Uhr vormittag« auf Station Wetßig bei Großenhain an. Die Gesamtstrecke betrug 589 Hasen, von denen der König 69 Stück erlegte. —* Einen garstigen Streich hat gestern da« Auto einem jungen Brautpaar gespielt, da«, dem Zuge der Zett folgend, für di« Fahrt zur Kirche ein Automobil bestellt hatte. Diese« hatte auch bereit« die Trauzeugen pünktlich nach der Kirche befördert, al« e« plötzlich — o Grau« — einen Defekt erlitt, der auch so schnell nicht zu beheben war. Der Zetipunkt für die Trauung war schon längst herangekvmmen und noch immer schaut« da« Brautpaar ungeduldig «ach d«m Kraftfahrzeug au«. E«d- vertliches »in- Sächsisches. Riesa, 2. Januar 1911 —* Silvester und Neujahr liegen hinter un«. Die Syloesterglockeu find verklungen, der Siloesterpunsch ist verrancht. Der letzte Tag de« alten Jahre» wurde mit yust und Fröhlichkeit beschlossen. Alter Gitte gemäß fand um 7 Uhr in der Trinitaii-kirche Gottr-dienst statt, der sehr gut besucht war. Dann verrann Stunde auf Stund« bet Gläserklingen und launiger Unterhaltung. Nebenbei wurden wohl auch ernste und heitere Betrachtungen über« alt« Jahr und de» Leben« Wandelbarkeit angestellt. Hie und da kamen Kaltblütigen wohl gar Verlobung«- entschlüffe, Großmütige verzechten sich. Do*' "»de Blei gegossen, da Klavier gespielt, natürlich schm Schalk -«Mvr sein Zepter — kurzum: alle *>öher.