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Riesaer H Tageblatt ««P Auxrlgrr WetlM «ü Zjqchch. »««»rmmn-Adrklstr ßU k Smrft«chM- -er KömA Mmrhlmvwaimschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des SLMrath» z« Riess. SSI Montag. SS. Oktober ISO«, ave»»s SS. Jahr« Da« Riesaer Tageblatt «scheint jeden Tag Abend» mit AuinaLm« der Sonn, und Festtage, vteneljahrltcher BezugspreM dei Abholung tn der LxprvlNou m Riesa 1 Mart SV Psg., durch uns«, Tv-g»!. frei tu» Hau» 1 Mark IS Psg^ bet Abholung am Schalter der kaiserl. Postanfialtrn I Mark 6S Psg., durch den Brtesträgrr frei tu» Hau» 2 Mart 7 Psg. Auch Mouat»abounrmrnt» «erden augeuouun«. Anzetgen-Annahm« tür die Nummer de« ÄuSgabeto;«» bi» Vormittag» S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer ä Winterlich ln Riesa — ii!tichäft»Ür!lr: Go «th e» Giro ß« 59. — Für dl« Redactton verantwortlich: T. Langer in Riesa. Lin rn neuerer Zeit im hiesigen Bezirke sich zugetragener Vorfall gibt der unter zeichneten Königlichen Amttzhauptmannschaft im Jnreresse der öffentlichen Sicherheit — «ach Gehör de» Bezirksausschusses — Veranlassung, über die Befestigung von Kron leuchtern tn öffentlichen Lokalen bez. Räumen, unter Hinweis auf die bereits diesseits unter dem 13. August 1904 erlassene Bekanntmachung, folgende Bestimmungen zu treffen: 1. DaS obere Ende der Kronleuchterstange muß ein Schraubengewinde haben. 2. Dieses Ende muß auf alle Fälle durch einen Deckenbalken oder einen über zwei Deckenbalken aufzulegenden Querbalken hindurch geführt sein und soweit über denselben h,nauSragen, daß cs mittelst kräftiger Schraubenmutter auf unterlegter Scheibe bequem verschraubt werden kann. 3. Die Schraubenmutter ist zu verbohren, resp. ist oberhalb derselben durch die Kronleuchterstange ein auseinander zu biegender Splint» derartig einzu lassen, daß sich die Schraubenmutter nicht nach rückwärts bewegen kann. 4. Besonders große und schwere Kronleuchter müssen außer dieser Befestigung noch in der Weise gesichert werden, daß sie im Falle eines LoSlösenS durch Stahldraht gehalten werden. Dieser Stahldraht muß am unteren Ende des Kronleuchters befestigt sein und unter Verbindung mit der Kronleuchter, stange seinen Halt an einem der unter Punkt 2 gedachten Balken haben. 5. Oberhalb des Kronleuchters ist, wenn die Lampen weniger alS 2,0 m von der Decke entfernt sind, ein Schutzblech gegen das Ausströmen der Hitze anzubringen. 0. Sofern die Kronleuchter an Haken aufgehängt werden, haben letztere die selbe Konstruktion wie 1 bis 3 zu erhalten. 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. resp. Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Die Ortspolizeibehörden des hiesigen Bezirks werden hiermit angewiesen, unter Zuziehung entsprechender Sachverständiger die in Frage kommenden Lokale bez. Räume in der gedachten Richtung umgehend einer Revision zu unterziehen und das Ergebnis bis L. Dezember 1906 hier anzuzeigen. Großenhain, den 10. Oktober 1906. Königliche Amtshauptmauuschaft. K^_ In der Stadt Riesa hat Dieustag, öe« 30. Oktober 1606 eine Pferde-Vormnsternng stattzufinden. Geftellungsort: Altmarkt. Gestellungszeit: 8" Uhr vormittags. Jeder Pferdebesitzer in Riesa mit Vorwerk Göhlis ist verpflichtet, zu der ange gebenen Zeit seine sämtlichen Pferde zu gestellen, mit Ausnahme u. der unter 4 Jahre alten Pferde, b. der Hengste, o. der Stuten, die entweder hochtragend sind oder innerhalb der letzten 14 Tage abgcfohlt haben, 6. der Vollölnistulcn, die im „Allgemeinen Deutschen Gestütbuch" oder den dazu gehörigen offiziellen — vom Unionklub geführten — Listen eingetragen und von einem Voübluihengst laut Dcckschein belegt sind, auf Antrag deS Besitzers, 6. der Pferde, welche auf beiden Augen blind sind, k der Pferde, welche in Bergwerken dauernd unter Tag arbeiten, x der Pferde, welche wegen Erkrankung nicht marschfähig sind oder wegen Ansteckung-gesahr den Stall nicht verlassen dürfen, b. der Pferde, welche bei einer früheren in Riesa abgehaltenen Musterung als dauernd kriegsunbrauchbar bezeichnet worden sind, i. der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreisyaupimann befuat, unter besonderen Umständen Be freiung non der Vorführung eirnreten zu lassen. Bet besonderer Dringlichkeit ist auch der Herr Amlshauptmann hierzu ermächtigt. Von der Verpflichtung der Vorführung sind n. a. ausgenommen (s. Z 4 Absatz 4 der Pferdeaushebuvg? Vorschrift) Beamte im Reichs- oder Staatsdienst hinsichtlich der zum Dienst gebrauch, sowie Aerzte und Tierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes au dem Tage der Musterung unbedingt notwendigen eigenen Pferde; die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Beförderung der Poften kontraktmäßig gehalten werden muß. Pferdebesitzer, welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll zählig vorführen, haben außer der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen, daß auf ihre Kosten, eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde oorgenommen wird. Die Vorführung hat blank auf Trense mit 2 Zügeln, Stricken, Ketten zu ge schehen. Einfache Zügel rc. werden mit dem Ende im rechtsseitigen Trensenring fest gemacht, das entspricht 2 Zügeln. Bei schlechtem Wetter können Decken mit Gurte» aufgelegt und bet Vorführung belasten werden. Eine Teilung von Geschirrzügen großer Fuhrgeschäfte auf zwei verschiedene Musterungsorte bei rechtzeitiger Benachrichtigung de» MerdeoormusterungSkommiffar« und der Behörde ist gestattet, so lange keine Unzulräglichkeiten entstehen und der Gang der Musterung in keiner Weise gestört wird. Der Pferde-Vormusterungs-Kommistar, Herr Oberstleutnant z. D. von Sanders leben, wird billigen Wünschen der Pferdebesitzer jederzeit, wenn möglich, entsprechen, und ersucht um rechtzeitige diesbezügliche Anträge (direkt) Dresden-A., Eliasftraße 10,1. Der» i« Riesa wohnenden Ztvtischmiedeu wird die Teilnahme an de« Mnsterungsgeschäst dringend empfohlen. Zur Verhütung von Unglücksfällen wird angeordnet, daß das unbeteiligte Publikum sich von vormittags 8" Uhr bis zur Beendigung der Musterung von dem Altmarkw, der Marktgaste, der Meißner- und der Oststraße fernzuhalten hat. Die ZugangswegL sind frei zu halten. Den Anordnungen der Polizeiorgane hat sich jedermann bei Ver meidung der Arretur und nach Befinden Bestrafung zu fügen. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Oktober 1906. I. A. Ayrer, Stadtrat. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergäuzuugsfteuerdeklaratiou betr. AuS Anlaß der im Laufe des nächsten JahreS stattfindenden allgemeinen ei«. schätzung zur Einkommen- und Ergänzungssteuer werden zur Zeit Aufforderungen jur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens und bez. Vermögens auSgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bez. ihr ergänzungSsteuerpflichrigcS Vermögen bis zum 10. November 1906 bei dem unterzeichneten G meindeoorstande einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei Letzterem Deklarationsformulare unentgeltlich ver abfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichen alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, An stalten, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Kom manditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Berggewerk- schaften u. s. w.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des VermögenS- erwerbs ausgestatteten Personcnvereinen und Verwögensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungSstencr pflichtiges Vermögen haben bez. in Ansehung der Ergänzungsstcucr dec Steuerpflicht überhaupt unterliegen, Deklarationen bei dem unterzeichneten Gemeindevorstande auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Gröba, am 27. Oktober 1906. Der Gemeindevorstaad. Bekanntmachung. Für ein 8 Wochen altes Kind werden Zieheltern gesucht. Zu melden mit Ansprüchen bis Mittwoch vormittag 9 Uhr bei Unterzeichnetem. Weida, am 28. Oktober 1906. MöbtuS, G.-B. bildungSkursen für die nicht mehr fortbildungsschul- pflichtigen kaufmännischen und gewerblichen Angestellten i« Anregung zu bringen. Die Teilnahme an den Kursen soll freigestellt sein und der Unterricht außerhalb der Geschäfts zeit gelegt werden. DaS genannte Ministerium Hai sich ferner bereit erklärt, zu den Kosten dieser Fortbildungs kurse Staatsbethilsen zu gewähren. Seitens der KrsiShaupi- mannschaften sind die Sächsischen Handels- und Gewerbe kammern von dieser Verordnung des Ministeriums de« Innern in Kenntnis gesetzt worden. — Man berichtet uns: Der hiesige ConsumBereiw hielt gestern Sonntag seine 6. ordentliche General-Ver sammlung ab. AuS dem Geschäft».Bericht ist zu ent nehmen, daß der Umsatz tn diesem Geschäftsjahr 248 77 2,83 Bk betrug, gegen 192853,92 M. im Vorjahr. Der Reinge- winn beträgt 30061,06 M. Nach Genehmigung de» Ber- teilungkplane» kommen 23596,20 M. zur Verteilung an die Mitglieder. Für vollc'.ngrzahlte Anteile 342,70 M. Oertliches und Sächsisches. Nies.., 29. Oktober 1906. —n Tas Kind der Gräfin Montignoso, die dreiein- halbjührige Prinzessin Anna Monika Pia von Sach>- sen, wird gutem Vernehmen nachs wahrscheinlich der Fürstin Hohenlohe-Bartenstein, der Schswcstcr der Grä fin, eine Zeitlang übergeben werden, um so seinen Uebergang an den sächsischen Hof vorzubereiten- Ter Zeitpunkt dazn ist indessen noch nicht fest bcstimmit- Von der Behauptung, das Kind würde nie nach! Teutsch- land kommen, ist kein Wort wahr- Die Gräfin Mvntig- noso hat sich nur für ihre Person seinerzeit freiwillig und vertragsmäßig verpflichtet, Deutschland dauernd sernzublciben. — Ein vollbesetztes Haus hatte die gestern abend im Hotel Höpfner veranstaltete kinemaloaraphischjc Vorfüh- «mg auszuweisen. Tie, vorgcführtcn Wider folgten rasch hintereinander und waren mit wenigen Ausnahmen sehr deutlich. -Auch dtzrs sonst erscheinende Flimmern bei der artigen Vorführungen machte sich fast gar nicht bemerk bar- Etwas unangenehm, nanckentlichl für die Besucher der besseren Plätze, war das Aufbehalten der Kopfbe deckung seitens der Damen, wodurch de'r Ausblick auf die Bilder sehr beeinträchtigt wurde- Ter Uebelstand machte sich umsomehr bemerkbar, als Tische und Stühle enganciiiandcr gestellt waren- Jedenfalls bedarf es nur eines höflichen Hinweises seitens^ der Tirektion, wie es in ähnlichen Fällen hier schon früher andererseits ge schehen ist, um dem' abzuhelfen. —rr Für die gesamte Arbeiterschaft der sächsischen StaatSbahnen sollen 22 Ausschüsse gebildet werden. — DaS Königliche Ministerium deS Innern hat den Kreishauprmannschasten eine Verordnung zugehen lassen, tn der diese veranlaßt werden, bei den Handel», und ge. werblichen Schulen die Errichtung von Fort-