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Riesaer O Tageblatt ««d Anrrigrr (Elbedlatt mü> Anzeiger). Awtsötatt sür die König!. Amtöbauptmannschast Großenhain, da- König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 174. Sonnabend, 29 J«tt 1911, abends. 64. Jahrg. La» Rtesarr Tageblatt «scheint s^e« La, abend» mit Ausnahme drr Sonn, und Festtage. Vlrrteljöhrllcher bet Abholung in der Expedition in Riesa I Mart bv Psg., durch unser« Tröger int in» Hau» 1 Mart M Pfg^ bei Abholung am Schalter drr lasiert. Poslanslallen I Mart 6ü Psg, durch den vrirttrtlger sre« in» Hau« 2 Mart 7 Psg. Auch Monat-abonnenienl« werden angenommen. «nzrlgen-Annahme sllr dl« Nummer de» Autgabrtage« bi» vormittag V Uhr ohne «elvöhr. Rotationsdruck und vertag von Langer t Wintert«» in S'iria. — Eel»d«t«s',ge: tvortheftrasie bv. — Ftir die Redaktivn verantwortlich: Arthur HSHnel in Riesa. E» werden Scharfschießen abyehalten a) auf dem Schirs^latz HeidehSnser: am 31. Jul», 1., 2.. 3., 4. und 5. August dieses Jahres in der Zelt von 7 Uhr vormittag» bi» 6 Uhr abend», b) auf dem Schießplatz Gohrisch (Artillerieschießplatz): 1. «ar nördlich des Wülknitzer Weges: am 1. August dieses Jahre» in der Zett von 7 Uhr vormittag» bis 6 Uhr abend». 2. nördlich und südlich des Wülknitzer Wege-: am 31. Juli, 2., 3., 4. und 5. August diese» Jahre» in der Zelt von 7 Uhr vormittag» bi» S Uhr abend». Die Sperrung dieser Schießplätze und ihrer Gefahrenbereiche wird an jedem Schieß- tage so bewirkt, daß sie Vs Stunde vor Beginn des Schießens durchgeftthrt ist. Bet Schießen auf dem Schießplatz Gohrisch ist die Mühlberger Straße gesperrt, ebenso der Wülknitzer Weg bei Schießen südlich von diesem. Letzterer wird dann aber von 1 Uhr bi» 3 Uhr nachmittag« freigegeben. « Fall« am 4. August auf dem Schießplatz Gohrisch Artillerieschießen statifinden sollte, war jedoch zurzeit noch fraglich ist, so wird der nach Norden auf preußischem Gebiet er- weitert« Gefahrenbereich gesperrt. Die Wege Le« Matze« sind bet geöffneten Schlagbäumen und durch Hochklappen unsichtbar gemachten Warnungstafeln ohne Aufenthalt zu passieren. Unter Hinweis auf die amiShauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 18. Mai 1911, Nr. 2936 v, abgcdruckt in Nr. 116 des Riesaer Amtsblatt««, wird die« mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Uebertretungen nach 8 366" bez. 368° des ReichSstraf» gesetzbuchS bestraft werden. Die OrtSpolizeibehörden werden veranlaßt, den OrtSeinwohnern auf dem vorge- schriebenen Wege von gegenwärtiger Bekanntmachung Kenntnis za geben. Großenhain, am 28. Juli 1911. v. 455 Königliche AmtSbauptmannschaft. Wegen der anhaltenden Trockenheit und de« durch sie verursachten Wassermangels an einzelnen Orten weist die Königliche AmtShauptmannschaft erneut auf folgende« hin: Um Kronkheile« und Epidemien vorzubeugcn, sollte nur durchaus einwandfreies Wasser zu Genußzwccken verwendet werden. ES ist deshalb darauf zu sehen, daß solches Wasser überall in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Hierbei wird darauf hin- gewiesen, daß diesem Erfordernis am sichersten durch eins gut angelegte Wasserleitung genügt wird. ES empfiehlt sich darum dringend, den Bau einer solchen, soweit erforderlich, baldigst in Erwägung zu ziehen, insbesondere um zu vermeiden, daß Geld für die An legung oder Instandsetzung unzureichender oder bedenkliches Wasser liefernder Brunnen unnütz verausgabt wird. Wo eine Gemeinde nicht in der Lage ist, die Kosten einer Wasserleitung auS eigenen Mitteln allein aufzubringen, wird der Zusammenschluß benach- barter Gemeinden zu einem WaflerleitungSverbande oder die Bildung einer Genossenschaft au» den interessierten Grundstücksbesitzern zum Wasserleitung»bau ins Auge zu fassen sein, wie die» schon an verschiedenen Orten mit gutem Erfolge geschehen ist. Die AmtShaupt- Mannschaft wird derartige Projekte gern beratend und vermittelnd unterstützen. Soweit die Benutzung von Flutzwaffer unvermeidlich ist, kann sie nur erfolgen, wenn das Wasser keimfrei filtriert oder abgekocht wird. Der etwa» fade Geschmack ab gekochten Wassers verschwindet übrigen» bei einem Zusatz von Fruchtsaft, Kaffee oder Lhee. Wenn das Wasser in eiuzelue« Brunne« versiegt ist, benachbarte Besitzer aber noch genügend Wasser haben, wollen die OrtSbehörden vermtttelnd eingreifen, ebenso wenn Drainage« einwandfreies und deshalb zu Genuß, und WtrtschaftSzwecken verwendbare» Wasser liefern. Hierbei möchte die AmtShauptmannschaft jedoch darauf Hinweisen, daß trotz d«S großen Dorteil» von Drainagen sür die Bodenkultur durch ihre Anlegung Len Ortschaften nicht die Wafferreservaire — moorige, sumpfige Stellen genommen werden möchten. Für FeuerSgUahr in allen OrtSteilen genug Wasser zur Verfügung zu haben, ist besonder» bet der jetzigen Witterung nötig. Wenn keine Teiche oder mit Bestimmtheit «»»haltenden Brunnen vorhanden find oder sich sonst'Schwierigkeiten ergeben, empfiehlt e» sich, «ine Anzahl Wasserratte« — Jauchenfäffer — stetig gefüllt zu haben, die bei AuSbruch eine» Feuer» sofort an die Brandstelle geschafft werden können. Zuweilen werden mehrere Spritze« derart zu ver wenden sein, daß nur die eine unmittelbar an der Brandstelle ausfährt, während die an dere mit Zubringern und längeren Schläuchen zwischen jener und der Wasserqurlle (Teich, Bach) Stellung nimmt und der Spritze an der Brandstelle lediglich da» Wasser -upumpt. Im Notfälle muß «in« Wasserrethe gebildet werden, durch welche die Eimer von der Wasser- zur Brandstelle gereicht werden. Hierbei hat sich jeder«»«« zur Vermeidung seiner Bestrafung auf Aufforderung der Polizeibehörde oder ihre» Stellvertreters zu beteiligen, soweit ihm da» ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist. (8 360,10 de» ReichSstrafge- setzbuch»). Schließlich wird zur Vermeidung von Waldtrüude« in Erinnerung gebracht, daß nach 8 31 de» Forst- und Feldstrafgesetzbuch» vom 26. Februar 1909 jede» unvorsichtige Gebühren mit Streichhölzern, sowie da« Rauche« von Zigarren, Zigaretten und offenen Pfeifen in Wülder« bei trockener Witterung außerhalb der Straßen und Wege unter Androhung von Geld- und Haftstrafen verboten ist und daß all« Zuwiderhandluuge« dieser Art «nnachsichtttch bestraft werden. Auch ist nach 8 32 diese» Gesetze« bet Wald- bränden jedermann zur Vermeidung seiner Bestrafung verpflichtet, auf Aufforderung der Polizeibehörde, de» Waldbesitzer« oder ihrer Vertreter Hilfe zu leisten, soweit er die» ohne erheblichen eigenen Nachteil tun kann. Großenhain, om 28. Juli 1911. 2338 a L. Die Königliche A«1Sha«ptmauvschaft. Unter dem Viehbestands d^r WirtschastSbefitzerin Auguste vertv. Dronigke in Rades Witz Nr. 15 ist di« Mmistz- unR ausgebrochen. < Die Königliche AmtShauptmannschaft bestimmt daher wegen dieses Seuchenfalle» ge mäß 8 23 der Verordnung de« Königlichen Ministerium» de» Innern vom 5. Oktober 1908 — Gesetz- und Verordnungsblatt Lette 335 ff. — den Gemeindebezirk Radewitz al« und die Gemeindezille Peritz, Slreumt« mit Sntsbezirk, Mark fiedlitz und Glanbitz mit Sagerttz nnd Langenberg und Sntsbezirk Glaubttz al« ES gelten deshalb sür den Sperrbezirk und für dar Beobachtungvgebiet die in der Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmannschaft vom 7. Juli 1911 — siehe'Nr. 156 de» Riesaer Tageblattes — unter A.., S. und 0. bekanntgemachten Bestimmungen und Strafandrohungen. Der weiter noch als BeobachtungSgebiet in Frage kommende Ort Colmnitz ist be reit» Sperrbezirk. Großenhain, am 28. Juli 1911. 2339 a L. Königliche Amtshaaptmauuschaft. Die Srnvdsteuer auf den 2. Termin diese» Jahre» ist bi» längsten» den 14. August an unsere Steuerkaffe abzuführen. Der Rat der Stadt «tefa, am 28. Juli 1911 R. Neuer Roggen, He« und Roggeuftroh wird ««gekauft und erbittet gefl. Angebote da» Kgl. Proviantamt Riesa. Freibank Grödel. Morgen Sonntag früh vonV/,6 Uhr an kommt Rindfleisch zum Preise von 40 Pf. pro V- icx zum Verkauf. Fletsch liegt auf Ei». Der Semeindevorstavd. V« Ritts V«d«ek-A! wird mit einem Liter Wasser -usammengeschüttelt und von dieser Mischung jedem Tiere täglich zwei bis drei Eßlöffel voll in» Getränk gegeben. Ist Ansteckung noch nicht er folgt, so wird die Krankheit vom Stalle abgehalten. Ist aber die Seuche ausgebrochen, ehe Salpetersäure gegeben wurde, so hören die neuen Erkrankungen nach drei Tagen auf, und in längstens einer Woche ist die Krankheit be seitigt. Die Klauen find gründlich zu reinigen und mit Holzteer zu bestreichen. Die Euter werden vor und nach dem Melken mit einer Mischung von einem Eßlöffel Salpetersäure mit drei Litern Wasser gut abgewaschen. Pusteln am Euter entstehn dann nicht mehr. Schweine und Kälber, denen täglich ein bi» zwei Eßlöffel voll von der für Kühe bestimmten Mischung der Salpetersäure in» Getränk gegeben wird, bleiben von der Seuche verschont. — Schutz gegen die Hitzen Die HundStage mache« diesmal ihrem Ruf, die heißesten im Jahre zu sein, Ehre, Mensch und Tier schmachten unter den glühen den Sonnenstrahlen, und di« Frage, wie schütze ich mich am besten vor der Glut, die dumpf brütend über den Straßen und Häusern lieg», ist auf aller Lippen. Die Mittel zur Linderung beziehen sich in erster Linie auf Wohnung, Kleidung, Ernährung. Wenn aber offene Fenster, leichteste Kleidung und reichliche Zufuhr kalter Getränke gemeinhin empfohlen werden, so hat die praktische Anwen dung dieser Ratschläge meist Enttäuschung im Gefolge. Die Lüftung der Zimmer darf natürlich nur nacht» oder in den ersten Morgenstunden, zu den Zetten, wenn die Temperatur draußen niedriger ist, al» die in der Wohnung, vorgenommen werden; offene Fenster am Tage leiten ge radezu die Wärme in die Stuben. Oeftere» Aufwischen der verdunkelten Zimmer ohne übermäßigen Wafferver-' brauch wird ebenfalls die Temperatur etwa» herabletzen. Die Kleidung darf natürlich während der heißen Tage nicht au» dicken Stoffen bestehen; verfehlt wäre e» aber, sich durchweg in gazedünne, leinene oder baumwollene Gespinste zu hüllen. Diese find bald mit Schweiß ge sättigt, erzeugen «in unangenehme», nasse« Gesühl auf der. Haut und begünstigen Erkältungen. Leichte» wollene»' Unterzeug oder netzgeknotete Hemden resorbiere« am besten die abgesonderte Feuchtigkeit und verursachen «in wlchlige», trockene» Gefühl auf der Haut. Am meisten wird in heißen Tagen damit gesündigt, wie man Hunger und Durst stillt. G» wird da mit dem massenhaften Genuß von Ei», Oerttiches nnd Sächsisches. Riesa, 29. Juli 1911. ---* Platzmusik spielt bei günstigem Wetter am 30. Juli 1911, von 1130 bi« 1230 Uhr mittag» auf dem Kaiser-Wilhelm-Platze da» Trompeterkorp» deS 3. Feld- artillerte-Regiment» Nr. 32 nach folgendem Programm: 1. »Unter der FriedenSflagge', Marsch. 2. Quoerture -. Op. »Die Zauberflöte' von Mozart. 3. ,O du my Darling' a. d. Optte. Miß Dudelsack von Nelson. 4. Fantasie a. d. Op. »Der Prophet' von Meyerbeer. S. »Au» meinem Album', Potpourri von Latan. —* von einem plötzlichen Tod« ist heute vor mittag Herr Schmiedemetster Kraut, hier, ereilt worden. Mitten in der Arbeit wurde er von einem Schlaganfall betroffen, an dessen Folgen er kurz darauf gestorben ist. ---83 Ja landwirtschaftlichen Kreisen macht jetzt ein neue» Mittel bet Behandlung der Maul- und Klauenseuche Aussehen. G» stammt von Tierarzt Jentsch in Rheinsberg, der Salpetersäure mit großem Er folg al» Vorbeugung», und Heilmittel in folgender weis« anwendet: Gin Eßlöffel voll Salpetersäure, etwa 15 g,