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Riesaer GWgMM ««d Ausrtger (Lldeblatt and Anzeiger). FkMstrrechstAlp Nr. LL Kmtsötatt für die König!. AmtShauptmmnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat -er Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 2S8. Donnerstag, 23. Dezember 1WS, «brnds. 62. Jahrg. La» Riesa« Tageblatt «schütt jede« La, abend» mit Ausnahme der Tonn- und Festtag«. Vierteljährlich« VepegSpret» bet Abholung tu der Expedition in Riesa 1 Mart bv Pjg-, durch unjnr Träger srei tu» Han» 1 Mart SS Pfg„ bet Abholung am Schalt« der kaisrrl. Postanstaltrn t Mark Sb Psg., durch den Briefträg« sret in» Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monat«abonnemmt« uxrden angnwuimrn. Auieigeu-Auuahuie sktr die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer E Winterlich in Riesa. — Erlck>äst»Nelle. Goetbeftraste 5S. — Für die Redaktion verantwortlich! Hermann Schmidt tti Riesa. u , E» wird hiermit bekannt gegeben, daß am Freitag, den 24. Dezember 1909 (Heilig abend), die städtischen Kaffen vnd Kanzleien von mittag» 12 Uhr an geschlossen bleiben. Zur Erledigung besonder» dringlicher Angelegenheiten ist ein Beamter in der RatS- kanzlet anwesend. Der Rat der Stadt Riesa, am 28. Dezember 1909. Im Gasthofe zur KöntgSliude tu Wülknitz sollen Montag, deu S. Januar ISIS, von vorm. r/,10 Uhr an 16000 rm kies, grüne» Reisig (Stengel), ausberettet in Abt. 1, 2, 3, 4 an der Lichtensee-Zeithainer Straße, unweit de» Wasserturme» Zeithain, meist, bietend öffentlich gegen Barzahlung versteigert «erden. Die Bedingungen werden vor Beginn bekannt gegeben. Kgl. Forftverwaltuug. Kgl. Saruisouverwaltuug Tr.-Pl. Zeithain. . Im Monat November 1909 ist in einem Straßenbahnwagen hier ein silberne» Armbaud gefunden worden. Der rechtmäßige Eigentümer wird hiermit aufgefordert, seine Ansprüche binnen 6 Wochen bei un» geltend zu machen. Fall» sich der Verlierer nicht innerhalb der vorgenannten Frist meldet, wird über da» Fundobjekt nach gesetzlicher Dorschrist verfügt werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Dezember 1909. s. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 23. Dezember 1909. —* Dom Königlichen Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterricht» wurde dem ständigen Fachlehrer am Realptogymnasium mit Realschule, Herrn Max Heinrich, der Lite! „Oberlehrer" verliehen. —* Wir machen auch an dieser Stelle darauf auf merksam, daß morgen, den 24. Dezember die städtischen Kassen und Kanzleien von mittag» 12 Uhr an ge schloffen sind. (Siehe auch die dteSbezügl. stadträtltche Be- kanntmachung in vorliegender Nummer.) . —* Bezugnehmend auf dis Annonce in vorliegender Nummer verweisen wir nochmal» auf die soeben im Druck erschienene, am 14. November 1909 von Herrn Pfarrer Friedrich gehaltene Predigt zur Wethe der renovierten Klosterkirche. Die Predigt wird nicht nur allen denen, welche der schönen erhebenden Feier. beiwohnen konnten, eine liebe Erinnerung bleiben, sondern auch für diejenigen sehr willkommen sein, die Interesse an unserer Klosterkirche haben. Die Anschaffung der Predigt, zumal der Preis sehr niedrig und der eventl. Reingewinn für kirchliche Zwecke bestimmt ist, wird sehr empfohlen. —* Mit einer Temperatur, wie st« un» bei seinem Abschied im März gerade recht sein würde, hat sich der Winter eingeführt. Mit Schnee und Si», dem echten und rechten Weihnachtiwetter, wird e» da wohl nicht» werden und gar mancher, der sich auf Schlittschuhlaufen und Nuscheln gefreut hatte, wird diese fröhlichen und gesunden Vergnügen au» seinem WeihnachiSprogramm wieder streichen müssen. Jedenfalls ist die Hoffnung, daß Petrus doch noch ein Ein- sehen haben könnte, und un» die Witterung bescherte, die dem Weihnachtsfeste den stimmungsvollen Zauber gibt, eine sehr schwache. Am unzufriedensten mit dem schrecklichen Wetter, wie e» besonder» gestern Nachmittag und Abend herrschte, sind die Geschäftsleute, denen dadurch manche» Geschäft entzogen wird. —* Bei der vorgestern auf Wildenhainer Revier abgehaltenen Königlichen Jagd wurden 431 Hasen und 1 Kaninchen zur Strecke gebracht. Se. Majestät er- legte allein 50 Hasen. —* In der Kanzlet der Handelskammer Dresden, Ostra-Allee S, kann eine vertrauliche Mittei lung über die Benutzung deutscher Einfuhrhäuser bei An knüpfung von Geschäflsbeziehungen mit den Philippinen eingrsehen werden. —* Ueber Bolivien hat der HandelSsachoerständige beim Kaiserlichen Generalkonsulat in Valparaiso einen ausführlichen Bericht erstattet, der in der Kanzlet der Handelskammer Dresden, Ostra-Allee 9, von Be teiligten etngesehen werden kann. Die Angaben, die durch Informationsreisen gewonnen wurden, betreffen neben einer Beschreibung de» Lande» im wesentlichen den Stand der bolivischen Landwirtschaft, Industrie und de» HaudelS sowie die allgemeine wirtschaftliche Lage de» Lan de». Der Bericht gibt ferner ausführlich Auskunft über di« ortsüblichen Verkaufspreise für eine Reihe von Waren sowie über die Frachtkosten sür di« Wareneinsuhr von Europa einschließlich der inneren kommunalen Abgaben, sodaß den deutschen Exporteuren gegebenenfalls eine ziemlich genaue Kalkulation ermöglicht wird. Der Bericht ist in Heft 7 des Bande» XIII der vom Reichsamt de» Innern zusammengestellten „Berichte über Handel und Industrie" abgedruckt und kann auch zum Preise von etwa. 1 M. von Carl HeymannS Verlag in Berlin bezogen werden. —88 Der Strafsenat de» Kgl. Sächs. OberlandeSgericht» zu Dresden fällte soeben ein Urteil, da« für Fleischer meister, Fleischbeschauer und Viehhändler von allgemeinem Interesse ist. ES handelt sich um die Frage, ob der Fleischbeschauer verpflichtet ist, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, wenn er nur die bloße Besorgnis hegt, daß das von ihm untersuchte Vieh seuchenverdächttg' sÄnMittttS. Der der Entscheidung beS höchsten sächsischen Gerichtshöfe» zugrunde liegende Fall hat folgenden Tatbestand. Der Fleischbeschauer und Tierarzt Schubert zu OelSnitz k. B. untersuchte am 2. Juni 1909 eine geschlachtete Kuh deS Gutsbesitzer» Deibel daselbst. Hierbei äußerte der Fleisch, beschauer zu mehreren anwesenden Personen, er wolle erst ein Stück Fleisch von der geschlachteten Kuh in seiner Be hausung mikroskopisch untersuchen, bevor da» Fleisch ge nossen werde; denn e» sei nicht unmöglich, daß die Kuh rauschk randverdächtig sei. Am anderen Tage nach der er folgten Untersuchung teilte der Fleischbeschau« dem Ge- metndevorstand mit, daß sich der Rauschbrandverdacht nicht bestätigt habe, er habe aber dessen ungeachtet angeordnet, daß da» Fleisch der Kuh vergraben werde. Der Fleisch, beschauer erhielt nun zu seinem nicht geringen Erstaunen eine Strafverfügung, weil er, da er einen verdacht gehegt habe, daß die Kuh seuchenverdächttg sei, hierüber der OrtS- Polizeibehörde keine Anzeige erstattet habe, denn nach §8 9 und 6 des Biehseuchengesetze» vom 1. Mat 1894 bezw. der Bekanntmachung vom 1. Juli 1900 sei jeder Besitzer von Haustieren verpflichtet, den Ausbruch von Seuchen, sowie verdächtige Erscheinungen der Ort»polizet anzuzeigen. Auch den Tierärzten und den Fleischbeschauern lieg« dieselbe Pflicht ob. — Der Fleischbeschau« legte gegen die Strafverfügung Berufung beim Landgericht Plauen ein und machte gellend, daß nach 8 6 der oben angezogenen Verordnung vom 1. Juli 1900 nur Anzeige zu «statten sei, w?nn Milzbrand vorliege oder der Fleisch- beschauer einen diesbezüglichen verdacht hege. Milzbrand sei jedoch nicht identisch mit Rauschbrand. Da« Landgericht erkannte auf kostenlose Freisprechung de» Fletschbeschauer», wobei das Bericht auSführte, daß Rauschbrand im Gesetze nicht vorgesehen sei. S» habe kein verdacht vorgelegen und eine bloße Besorgnis, daß die Kuh seuchenverdächttg sein könne, verpflichte noch nicht zur Anzeigeerstattung. Dem Sinne nach habe der Fleischbeschau« nur «klären wollen, er müsse zuvor eine mikroskopische Untersuchung vornehmen, um da» Fleisch für genußfähig erklären zu können. Gegen da» freisprechend« landgertchtliche Urteil legte die OberstaalSanwaltschaft Revision beim Oberlandes, gtttcht «in und begründete die Revision damit, daß der Rechtsbegriff de» Seuchenoerdachte« von der vortnstanz verkannt worden sei. Da» OberlandeSgericht erkannte auf Verwerfung der Revision, bestätigte da» Urteil des Land- gericht» und legte sämtliche Kosten de« Verfahren» der Staatskasse auf. Der oberste Gerichtshof führte zur ve. gründuug au», daß der Begriff de» Seuchenverdachl« nicht verkannt worden sei. Eine Anzeigepfltcht de» Fleischbe- schauer» sei nur dann begründet, wenn tatsächlich ver dächtige Erscheinungen vorliegen, wonach der Ausbruch einer Krankheit oder Seuche zu befürchten sei. Die bloße Besorgnis de» Fleischbeschauers, e» sei vielleicht nicht unmöglich, daß da» geschlachtete Tier krank sei, könne keine Anzeige- pflicht de» Fleischbeschauers begründen. Und in dem vor liegenden Falle liege lediglich ein subjektiver Zweifel de» Tierärzte» und Fleischbeschau«» vor. Au» diesen Gründen habe die Revision der Staatsanwaltschaft keinen Erfolg haben können, vielmehr fei da» fretsprechende Urteil de» Landgericht» Plauen al» maßgebend anzusehen. —88 Da» lebhafte Interesse der weitesten Kreist für den Wintersport hat ganz besonder» auch di« Jugend ergriffen und viele der Studenten und höheren Schüler zu begeisterten Anhängern de» Sport» gemacht. Dessen Au». Übung wird in ihren Kreisen ganz besonder» gefördert durch die Offenhaltung der in günstigem Sportgelände gelegenen Schülerherbergen, wie sie schon von den Herbergen im Erz- gebtrge zu Jöhstadt, Olbernhau, Oberwiesenthal, Eibenstock, Schwarzenberg und Marienberg gemeldet worden ist, sowie von der ganz neuen Winterherberge zu Johanngeorgenstadt. Außer obengenannten Schülerherbergen werden aber nach dem Ergebnis der Umfrag« de» Sächsischen Verkehr»-verbände» (Vorort Leipzig), während der Weihnachtsferien bi» zum 6. Januar 1910 geöffnet sein und freie» Nachtquartier bezw. Frühstück gewähren, die Herbergen zu Aue, Buchholz und Geyer während de» ganzen Winter»; Neustädte! bei Schneeberg, Sayda, Scheibenberg, Zöblitz und Zwönitz im Erzgebirge, Lauenstein in der Sächs. Schweiz, sowie zu Klingenthal im Bogtlande für alle Inhaber von Schüler- Herberg»-Au«wei»katten aus Hohenelbe v. I. 1909. Wer eine solche noch nicht besitzt aber im Winter in» Gebirge und die Herbergen benutzen will, müßte sich durch seine Schulleitung umgehend noch darum bemühen. Preis der AuSwei»karte mit HerbergSorten-Nachwei« 85 Pfg. * Bobers en. Am 1. WeihnachtSfeiertag führen die Chorschüler und 1. Klaffe im hiesigen Gasthofe ein Festspiel auf, welches das KindeLleben vom Morgen bi» zum Abend darstellt und da» nach seinem Inhalt erheiternd und Gemüt erhebend wirkt. ES sei auch an dieser Stelle auf die öffentliche Anzeige im gestrigen Blatte hingewiesen da der Zweck, den Reingewinn für Pestallozziverein und Lehrmittel zu verwenden, ein fördernder und edler ist. Radeburg. Durch eine explodierende Lampe fingen die Kleider der Frau des vahnschaffner» Winkler hier Feuer. Im Augenblick einer Feuersäule gleichend, lief Frau Winkler hilfttufend auf die Straße und dann in den Hof, wo da» Unglück vom Sohne des gegenüber wohnenden Seil«, meister» Berger mit zuerst bemerkt wurde. Der junge Mann zeigte unter verschiedenen vor Schreck wie besinnungs los dastehenden Leuten eine seltene Geistesgegenwart. Er tat da» in diesem Falle einzig richtige, indem er die brennende Frau zu Boden drückte und da» Feuer auSzu. löschen versucht«, wa» auch nach einigem Bemühen und unter Hilfeleistung anderer gelang. Der inzwischen er- schienen« Arzt ordnete die Ueberführung der schwerverletzten Frau in» Krankenhaus an. Anzeigen-Annahme für die nächste Nr. (Feiertags-Nr.) MU" nur dis morgen früh d llhr. "Wq Die SyMabend-Nrrmmer fällt diese Woche des Christfestes wegen aus.