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zu erstatten. <2) Zu dru Anzeige» si»d di« von den Gemeindebehörde»oaAend« Veldennrdrncke .'n oerweiideu. Bet der Gewichtsangabe der Schlachttiere ist da» Schlachtgewicht der zum n ruschlichen Genüsse bestimmten Leile mit Ausnahme losgelöster Knochen, bei Wild da« Gewicht in »erwirktem Zustande maßgebend. Da« zur Weiterverarbeitung auf Fletsch« waren im eigene» Betriebe bestimmt« Fleisch ist in der Anzeige getrennt anzugeben. ' (8) Die eingehenden Fleischkarten bez. Markenabschnitte sind in den Verkaufsstellen z» sammeln, artenweise in Mengen, die durch 10 teilbar sind, geordnet und abgezählt in Päckchen zu schnüren und allwöchentlich an die von der Gemeindebehörde bestimmten Stellen avzul-iefern, die darüber eine Bescheinigung nach voraeschriebenem Muster in doppelten Stucken zu erteilen hat. Da« eine Stück der Bescheinigung ist mit der vor« stehenden, nach Abs. 1 Ziffer 2 zu erstattenden Anzeige mit einzureichen. 8 SS. Die gewerbsmäßige Abgabe von Fleisch ist Personen untersagt, die vor Er laß dieser Bekanntmachung gewerbsmäßig ein solches Geschäft nicht betrieben haben. Sie kann bei Unzuverlässigkeit in der Ausübung des Geschäfts durch den zuständigen Kommunal verband untersagt werden. V. Verhütung des Verderb- von Fleisch. 8 SS. (1) Uebersteigt das Angebot an verkanfsfertigem Fleisch die durch Marken gedeckte Nachfrage und kann der Verderb der Waren nicht durch Konservierung abaewendet werden, so ist der zuständigen Behörde (8 2s sofort Anzeige zu erstatten. Diese kann den markenfreien Verkauf unter entsprechender Bewachung gestatten. Trifft hierbei den Ver käufer oder Selbstversorger ein Verschulden, so ist seine SchlachtbesugniS entsprechend zu beschränken. (2> Untersagung de? Gewerbebetriebes oder Entziehung des SrlbstversorgerrechtL wegen Unzuverlässigkeit bleibt überdies Vorbehalten. V«. F1etscha,,-f«hr. 8 S4. Die Ausfuhr von Fleisch nach Orten außerhalb de« Königreichs Sachsen ohne vorherige Genehmigung der Königlichen Amtshauvtinannschast Großenhain ist untersagt. VII. Schiustvorschrtften. - LS. Die Beamten der Polizei und die von dem Kommunalverbande beauftragten Sachverständigen sind befugt, in die Geschäftsräume der Personen, die gewerbsmäßig Fleisch verabfolgen, jederzeit einzutreten, dort Belichtungen vorzunehmen und die Geschäfts bücher sowie sonstige Geschäftsaufzeichnungen einzuseheu. Die Unternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter und Aufsichtspersonen sind verpflichtet, den Beamten der Polizei und den Sachverständigen Auskunft über ihren Betrieb und insbesondere über die Herlunft und die Verabreichung des von ihnen feilge haltenen Fleisches sowie über Art und Umfang des Absatzes zu erteilen. Die Sachverständigen sind, vorbehaltlich der dienstlichen Berichterstattung und der Ameigen von Gesetzwidrigkeiten verpflichtet, über die Einrichtungen und GeschaftSverhält- nisse, welche durch die Aussicht zu ihrer Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu beobachten und sich der Mitteilung und Verwertung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu ent halten. Cie sind hierauf zu vereidigen. 8 SO. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Ge- fängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu IbOO Mk. bestraft. 8 S7. Diese Vorschriften treten, soweit vorstehend nichts andere- bestimmt ist, am 17. April 1016 in Kraft. Großenhain, am 11. April 1916. 608 b x ii. Der Kommunalverb«md. . Anmerkung: Wegen der Vordrucke folgt weitere». Zu der am 1. Mai diese» Jahres vorzunebmenden Arbeiterzahl« na werden den OrtSbehorden die Vordrucke rechtzeitig zur Verteilung an die auf diesen be zeichneten Gewerbeunternehmer von hier aus zuaehen. Die Unternehmer haben diese Vor drucke am 1. Mai dieses Jahres ordnungsgemäß auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und hierauf ungesäumt an die OrtSbehörde zurückzugeben. Hierbei wird darauf hinaewiesen, daß Anlagen, auf welche die Gewerbeordnung keine Anwendung findet und die nicht unter Ziffer 1—4 des Vordruckes fallen, (z. B. landwirtschaftliche Neben- bctriebe, wie Branntwein-Brennereien), auch wenn bei ihnen durch elementare Kraft be wegte Triebwerke zur Verwendung kommen, bei der Zählung nicht zu berücksichtigen sind. Von den Ortsbebörden sind die ausgefüllten Zählbogen unerinnert längstens bis zum 1v. Mai dieses Jahres hierher einzusendeu. Großenhain, am 11. April 1916. 407 v I? l Königliche Amtsbauvtmauuschaft. Kleieverteilrmg an Mehhalter. Die erneut unseren Viehbestbern zuftehende Kleie soll im Laufe des Douuer-tag«, ei» Rind S» Mund »ad ei» Schwei» oder et»e Zte«« fl Pfnnd Mete» e Viehbefitzer de« hiesigen Stadtbezirk«, die auf sie entfallend« Men« l Empfang zu nehmen und machen darauf aufmerksam, daß über me ;en anderweit verfügt werden wird. de» M>. Avril 1S1», von Etraß« 28 durch den Futtern, Diesmal entfallen auf wir ersuchen alle am genannten Tag« in nicht abgeholten Mengen anderweit verfügt werden wird. Le« Preis betragt für de» Zentner «. Behältnisse si»d «itzndrstegmr. Der Rat der Stadt Mesa, am 12. April ISIS. Fnd. Bekanntmachung über die Erhebung der in der Woche vom v. Avril bi- mit IS. Avril ISIS in Sachse» erzeugten und in dieser Zeit von auswärts nach Sachsen etugeführten Bnttermengen. Nach der Verordnung de« Königlichen Ministeriums des Innern vom 4. April ISIS — Sächsische StaatSzritung vom 5. April 1916 — hat zur Regelung der Verteilung der Buttermenaen am 15. April dieses Jahres eine Erhebung der m der Woche vom 9. April bi« mit IS. Avril 1916 im Königreiche Sachsen erzeugten und der in dieser Zeit nach Sachsen einaeführten Buttermengen stattzufindcn. Die Erhebung erstreckt sich: ». auf alle landwirtschaftlichen Betriebe, Abmelkwirtschaften ohne Landwirtschaft, Molkereien, Milchbandlungen und sonstige Betriebe, in denen Butter in der Woche vom 9. Apnl bis mit 15. April 1916 erzeugt worden ist, d. auf alle Betrieb« und Haushaltungen, die in der Woche vom 9. April bis mit 15. April außerhalb Sachsens erzeugte Butter bezogen haben. Zn der Erhebung sind die vorgeschriebenen Fragebogen zu verwenden. Di« Anzeigen sind bis zum 17. April 1916 von allen denen zu erstatten, die in der vorgeschriebenen Zeit Butter erzeugt oder außerhalb Sachsens erzeugte Butter bezogen haben. Die Fragebogen werden durch unsere Schutzmannschaft den mutmaßlich in Betracht kommenden Anzeigepflichtige» bis zum 14. April 1916 zugestellt werden. Wer bi- zu diesem Lage einen Fragebogen nicht erhalte« hat, obwohl er t« der vorgeschriebeuen Zeit Butter erzeugt oder außerhalb Sachse«- erzeugte Butter bezöge« Hat, ist ver pflichtet, einen Fragebogen im RathauS, Natshauptkauzlei, Zimmer Nr. S, abzuhole«. Am 17. April 1916 vormittags werden die ausgesüllten Fragebogen durch unsere Schntzmannschaft wieder eingesammelt. Anzeigepflichtige, die die geforderten Anzeigen nicht in Der gesetzten Frist erstatten oder wissentlich unrichtige Angaben machen, werden mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Der Rat der Stadt Riesa, am 12. April 1916.Gßm. Die BrandverficherungSbeiträge mit NeichSstempelabgabe auf den am 1. Llpril d.J. fälligen 1. Termin find spätestens bis rum IV. April d. I. zu zahlen. , CS werden erhoben, bei der Gebäudeversicherung 1 Pfg., bei dec Mobiliar-(Maschinen-) Versicherung IV, Pfg. für die Einheit, und die Prämien für die Mobiliar-(FahrniS-) sowie für die CinvruchS-Diebstahl-Versicherunaen. Der Rat der Stadt Riesa, am 29. März 1916. BirhzwücheuzWimg Am 18. April ISIS findet nach der Verordnung des Bundesrates vom 23. Marz 1916 eine Viehzwischenzählung statt. Diese erstreckt sich auf Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine, Ziegen, Federvieh und Kaninchen. Die Zählung erfolgt durch Umfrage bet den einzelnen Viehbesitzern und wird durch die hiesige Schutzmannschaft vorgenommen werden. Den Zählern sind genaue Angaben zu machen. Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund vorgenannter Verordnung auf- gefordert wird, nicht erstattet oder willentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft: auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteile für dem Staate verfallen erklärt werden. Der Rat der Stadt Riesa, den 12. April 1916. Gßm. Die Reftttgun» der Arbeitskleidung der Bäckerabteiluug Mesa ist vom 1. Juni ISIS ab neu zu vergeben. Bedingungen liegen im Geschäftszimmer 29 des Proviant amtes Riesa aus. Angebote find bi» 15.4.16 an das Proviantamt Riesa abzugeben mit der Aufschrift .WäschereinigungSkosten". Proviantamt Mesa. Oerrliäics »ns Sächsisches. Riesa, den 12. April 1916. —* Heute fanden in den hiesigen Bürgerschulen die Aufnahmen der neuen A-B-C-Schüler und -Schülerinnen statt. Die bunten Tüten fehlten trotz der Kriegszeit nicht, sie werden allerdings der ernsten Zeit entsprechend nicht ganz so groß wie sonst ausgefallen, vielleicht vereinzelt auch ganz ausgeblteben sein. Für unsere Kleinen begann heute mit dem ersten Schulgang ein neue» Leben. Die Eitern vertrauen ihre Lieblinge der Schule an, die sie vor bereiten soll auf den Ernst ihres späteren Lebens. Die Zuckertüte im Arm, kehrten sie beute nach Schluß des ersten Schultage« froh heim. ES wird aber bald anders kommen, und die Kinder werden mit Freude und Eifer auch ans Lernen geben. Hoffentlich, erfüllen sich alle Wünsche der Eltern, mit denen sie di« kleinen A-B-C-Schützen beim ersten Schulgang begleiteten. Mancher Mutter freilich wird der heutige Tag trotz seiner sonst so frohen Bedeutung recht schwer geworden sein. Werden doch auch diesmal nicht wenige Knaben und Mädchen den ersten Schulgang ohne des Vaters Begleitung, den der Krieg der Familie fernhalt, haben tun müssen. —* Im Kampfe gegen di« Krieg«.Schund- literatur sand am 25. v. M. eine Tagung der Haupt- stelle zur Bekämpfung der allgemeinen Schundliteratur in Brr in statt. Nachdem eine Reihe von Generalkommandos ei» Vertriebs- bezw. DerkanfSverbot minderwertiger und irrrführender literarischer Erzeugnisse erlassen hat, hat das sächsische Ministerium des Junern die Bildung von Sach- verständigen-Kommissionen angeordnet, die die einzelnen Ericheinungen auf ihre Verbreitungswürdigkeit prüfen werden. Durch Vermittlung des stellvertretenden General- kmnmandos des 19. Armeekorps wurde für dessen Bereich Oberlehrer Röder in Leipzig in die Kommission abgeordnet. —* Für den Postverkehr mit den in der Schweiz unter gebrachten deutschen Kriegsgefangenen gelten die allge meinen Bestimmungen für den Postverkehr mit den Kriegs gefangenen im Auslande, wie sie in den Schalterräumen der Postanstalten aushängen. Die Sendungen an di« Ge fangenen sollen die Bezeichnung »Kriegsgefangenen- sendung Schweiz^ tragen. —* Im Monat März sind im ReichS-Poftaebiet dem Postscheckverfahren 2125 Teilnehmer beigetreten, d. s. gegenüber dem Monat Februar 834 mehr. Den stärksten Zugang weist da» Postscheckamt in Leipzig mit 504 Postscheckkundcn auf. Die Zahl der Postschcckkunden bei den neun Postscheckämtern des ReichS-Postgebiet» be trag Ende März 116 486. Die Erkenntnis von den Bor zügen des PostscheckoerkehrS bricht sich hiernach immer mehr Balm. —* Die Versendung mehrerer Pakete mit einer Paketkarte ist sür die Zeit vom 17. bis einschließlich 22. April auch im inneren oeutschen Verkehr nicht gestattet. — Sc. Majestät der König bemrb sich gestern früh 8 Uhr 10 Min. n<üh Altmittweiva, bestthtigte dort das Erziehungsheim mit Rittergut Neusorge uüd nach mittags in Mittweida da» Militärlazarett im Bezirk»- siechenhause, den Bienenkorb und den KriegSbeuteschuppen. —* lieber den Verkehr mit Verbrauchszucker hat gestern dec Bundesrat eine Verordnung erlassen, welche sofort in Kraft tritt. Danach wird zur Regelung des Le »hrS mit BerbrauchSzucker eine ReichSzuckerstelte als Behörde errichtet. Sie hat für die Verteilung der Zucker- var^ite auf die Kommnnalverbände, die gewerblichen und sonstigen Zucker verarbeitenden Betriebe, sowie auf die Heeresverwaltungen und die Marineverwaltung zu sor gen Der allgemeine Verbrauch in Haushaltungen, An- statlen, bann auch in Gasthäusern, Bäckereien und Kon dito «ie» ist vonden Asmmunalverbänden zu regeln. Ate können Insbesondere vorschreiben, daß Zucker an Ver braucher nur gegen Zuckeriarten gegeben werden darf. Der Reichskanzler setzt die Zuckermenge für den Kopf der Bevölkerung fest, welche dieser Regelung zugrunde zu legen ist. Der Bedarf für die Obstverwertung im Haushalt wird besonder» berücksichtigt werden. Welche Mengen für den Bedarf der Zucker verarbeitenden Betriebe, namentlich für die Herstellung von Marmelade, «Kunsthonig, Fruchtsirup -usw. zur Verfügung gestellt wird, wird der Reichskanzler besonder« bestimmen. Abgabe und Bezug des Zuckers im Handel wird, soweit eS sich nicht um den von den Kom- nrunalverbänden zu regelnden unmittelbaren Absatz an die Verbraucher bandelt, von einem noch vom Reichskanzler zu bestimmenden Zeitpunkt an nur gegen Bezugsscheine geschehen, dürfen, welche die ReichSzuckerstelle ausstellt. Die Durchführung dieser Verordnung wird durch eine als bald stattftndende Bestandsaufnahme d«S gesamten Zuckers vorbereitet werden, die sich auch auf PrivathauShattungen erstreckt. (Amtlich.) — Auf wiederholte Anfragen teilt der Kriegsausschutz für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel mit, daß derjenige, der mehr als 10 Kilogramm Rohkaffee oder mehr als 5 Kilogramm Tee im Besitz hat, überhaupt keinen Kaffee oder Lee mehr verkaufen darf. Nur diejenigen Kleinhändler, die weniger al» 10 Kilogramm Rohkaffee oder weniger als 5 Kilogramm Tee besitzen, dürfen diese kleinen Bestände ausverkaufen. Geröstet wer den darf Rohkaffee auch von Privaten bis auf weiteres überhaupt nicht mehr. — MI. Dem »Deutschen Genesungsheim (Genesungs heime für Angehörige der österreichisch-ungarischen, otto- manischen und bulgarischen Armee und Marine) — Die Deutsche Kriegerfürsorge für die Verbündeten —" in Wies baden ist eine öffentliche Sammlung in Sachsen nicht ge nehmigt worden. — Der König hat den Rittergutsbesitzer Dr. Erdmann Otto Leus chner auf Dittersbach (Bezirk Pirna) zum Mitglied der Ersten Kammer der Ständeversammlung er nannt. Dr. Leuschner tritt auf Grund der Bestimmung in g 63 unter Nr. 14 der DerfassungSurkunde in die Kam mer, und zwar an Stelle des am I. März d. I. verstor benen Kammerherrn Wirkt. Geh. Rates v. Schönberg auf Dhzckritz bet Döbeln. LetSntg. An den Folgen einer schweren Blutvergif tung starb in schaffen-frohem Alter der Besitzer der hiesigen Priv. Löwenapotheke, Ooerapotheker d. R. und Letter der Apotheke de» hiesigen Reservelazaretts Arno Querner. Chemnitz. Zu -er Mordtat an -er Zschopauer Straße wird gemeldet: Die Oertel ist durch einen Schuß in Lie linke Schläfe, -er au« einem Revolver von 6 Millimeter Kaliber abgegeben wurde, getötet worden und eS ist alS der Tat bringend verdächtig et« Gefteiter-Horntst «ine- Chemnitzer Infanterieregiment» in Haft genommen worbe«. Dieser un terhielt mit der Ermorberten ein Liebesverhältnis. Tr ist Fleischer von Beruf und trägt u. a. eine gestrickte «ermel- west«. Mafchenabdrück« eine» solchen Kleidungsstücke» sind in dem Straßengraben, in dem die Leiche gefunden wurde, keftgestellt worden. Der verhaftete ist, Sa e» sich um eine MMtärperson handelt, zunächst -er MilttärgertchtSbehvrde übergeben worden» Loch dürfte er zur wettere» Untersuchung wieder an die Zivtlgerichte abgeltefert werben. Reichenbach. Hier soll mit dem Nau einer städtischen Schweinemastanstalt begonnen werden. Spätesten» im Juni soll sie vollendet fein. Sie ist für 60 bi» 3M Schweine be rechnet. Zur Bebauung ohne Tummelplatz sind 2SM Ouad- ratmeter Fläche vorgesehen. Mosel. Kttrzltch wurde di« Verlegung der gefährlichen Zwickau-Altenburger Staatsstraße am Moseler verg hier b«e»d«t.vrtm BauauSfchrciben betrug di« Mindestforderung »1»M ^l, die Höchftforüerung VS2VS Di« Baukosten «er de« bald der letzteren Summe nahe komm«». * Markneukirchen. Während die meisten größeren und kleineren Städte in -er Umgebung in diesem Jahre eine Steuererhöhung etntrrten lasten mußten, befindet sich Mark neukirchen in einer fast beneidenswerten Lage. Der Ve- metnderat hat jüngst beschlossen, nur 110 v. H. vom Normal steuersatz an städtischer Einkommensteuer zu erheben. Hier- von benötigt die politische Gemeinde 5,5 v. H., die Kirchen gemeinde 10 v. H. und der Nest bestreitet den Aufwand bei den hiesigen Schulen. Im Vorjahre wurde» IIS v. H. vom Normalsteuersatz erhoben. Leipzig. Der Leioziger Mission ist auf telegraphischem Wege die Nachricht zugegangen, daß ihre bisher in Indien zurückgehaltenen Missionare, darunter auch die seinerzeit aus Brtttfch-Ostafrika nach Indien überführten Missionare der Kamba-Mlssion, auf der Heimkehr find. Sie reisen um Afrika herum, und zwar vermutlich mit der .Golconda",^ die am 1. April Bombay verlassen habe» soll. In der^ zweiten Hälfte des Mai sind sie in Leipzig zu erwarten, wo sie bet der in der Woche nach Pfingsten stattfindenden Jahresfeier begrüßt werden sollen. — Der Verein Heimat dank in Leipzig konnte in den ersten fieben Monaten seines Bestehens 1850 Kriegsinvaliden beratend zur Seite stehen. Mehr als 700 wurden in feste Stellungen und etwa 100 in Aushilfsstellen untergebracht. Ueber 100 wurden für einen neuen Beruf ausgebildet und reichlich 800, die nicht au» Leipzig stammen, wurden anderen Hilfsorganisationen zugewiesen. Bet der Fürsorge für die Witwen und Waisen von Kriegsteilnehmern wird der Verein vom Nationalen Frauendienst unterstützt. — Wie die Leipziger Polizei amt lich bekannt gibt, sind am 5. oder 6. Avril in Leipzig aus einem Güterwagen 16 Fässer Schweineschmalz, jedes Faß 4 Zentner schwer, im Gesamtwerte von 19 000 Mk. ver schwunden. Die Vorräte waren für OelSnitz 1. V. vnd Plauen i. D. bestimmt. Ob Diebstahl vorlieat, ist noch nicht zweifelsfrei festgestellt. — Einen schwunghaften Fahr- raderverkauf betrieb bis vor kurzem in Leipzig ein jetzt ftstgenommener 18 Jahre alter Barbier namens Lange. Er hatte eine große Anzahl Räder gestohlen und bot sie nicht nur Händlern sondern vielfach auch Privatpersonen mm Kaufe an. Dabei gab er sich unter verschiedenen Namen teils als PostauShelfer, teils als HeereSpflichtiger aus und bezeichnete natürlich das gestohlene Rad al» fei» Eigentum. Altenburg. Die Ausfuhr von Ochse», Bullen, Kühen, Kalben, Kälbern, Schweinen und Schafen auS dem gesamten