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Ocetzteiislhilfti Dagillett Mij«. Feinens Ne BL Amtsblatt dAH^HOM^UßOL Girekess» Wrs« Str. 5L fkr die AmtShmrptmannschast VrokenVain. da» NmtSqericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Butter und Margarine betr. 1. Abschnitt 4, gültig vom 16.—22.H. 1920. darf nur mit einem Achtel Stückchen Butter beliefert werden. 2. Die «versoraungSberechtiaten erhalten gleichzeitig noch IVO er Margarine (Selbstversorger nicht). Große »Hain, am 11. Februar 1920. 181 «lV. Der Kommunalverband. BtstekliW von Eaatkut iiir Ssot-ktniSe zur Wbiahrtzkat. Der frühe Eintritt des Frostes und die anhaltend ungünstige Witterung der letzten Wochen bat die Landwirtschaft in eine ernste Lage versetzt, die die Ernte und damit die Volksernährung erheblich gefährden kann. Soweit die Bestellung der ein,einen Felder schuldhaft in unwirtschaftlicher Weile verzögert oder von Nutzungsberechtigten überhaupt nicht vorgenominen worden ist, und im Frühjahr die Bestellung nicht rechtzeitig eingeleitet wird, wird auf Grund der Ver ordnung über Sicherung der Landwirtschaft vom 4. Februar 1919 cinaeschritten. Da fast in allen Teilen des Landes die Herbstbestellung im Rückstände geblieben ist. wird mit einer nnverhältnismtttzig starken Nachfrage von Saatgut zu rechnen sein. Auf die rechtzeitige und zureichende Bestellung von Saatgut si r Brotgetreide — Sommerroggen, Sommerweizen und Gerste — wird besonders im Interesse der Volksernährung verwiesen, damit die Einschränkung des Anbaues von Brotgetreide zu Gunsten des vermehrten An baues von Haker, mit der ohnehin schon zu rechnen ist. nicht noch mehr vor sich geht und damit die Brotversorgnng der Allgemeinheit schwer gefährdet wird. Soweit zur Aussaat Sommergerste in Betracht kommt, wird der Kommunal verband in der Lage sein, Saatgut versorgen zu können. Die Anlieferung von Sommer roggen und Sommerweizen wird auf Schwierigkeiten stoßen, jedoch wird die Amtshaupt mannschaft bemüht sein, auch dieses Saatgut zu beschaffen. Diejenigen Landwirte, die nachweislich Wintersaatgetrride gekauft haben, e? aber unverschuldeterweiie nickt rechtzeitig zur Aussaat bringen konnten, können im Tansch ans de» Somnicrsaatgutbeständen der Reichsgetreidestelle Sommergetreide erhalten, soweit die Vorräte ansreichen. Ein Umtausch kann aber nur unter der Voraussetzung erfolgen, daß das zum Um tausch gebrachte Winteriaataetleide nicht gebeizt ist. Die Saatgutbestellungen sind mit Bedarfsbescheiniguna der OrtSbebörde unter An- gäbe der Anbaufläche und die Anträge zum Umtausch von Wintergetreide unter Angabe der Menge des erworbenen Saatgetreides, der Stelle, vo» welcher es erworben worden ist und der Anbaufläche, für welches es bestimmt war, beim Kommunalverband zu stellen. Großenhain, am 10. Februar 1920. 89 t> k. Die Amtshauptmannschaft. Auf Blatt 144 des hiesigen Handelsregisters, die Firma Hübier L Co. in Nies« btr., ist heute eingetragen morden: Die Gesellschafterin Katharina Doris Hüdler ist voll jährig und führt infolge Verehelichung den Familiennamen Math. Amtsgericht Riesa, am 7. Februar 1920. Tie Itaarsgrundsteuer auf den Termin 1. Februar-1920 ist durch die Volkskammer im Gesetz vom 20. Dezember 1919 aus 5 Vfg. für jede Steuereinheit festgesetzt worden, sie ist am 1. Februar fällig und spätestens am 14. Februar 1SKV an unsere Stadtsteuerkaffe zu bezahlen. Der Rat der Stadt Riesa, am 30. Januar 1920. K- Ausgabe der Auckerkarten. In den bekannten MarkenanSgabestellen findet vonieup»»»«, IL. IS2V S-IL vkn, die AnSaabe der Zuckerkarten, Reibe 16, gültig vom 13. Februar bis 29. Mai 1920 statt. Tie Ausgabe der Zuckerznsatzkarten kür die Kinder im 1. und 2. Lebensjahre erfolgt Montan, den 1«. Februar 1SSV, vormittags 8—IS Nbr im Rathause, Lebensmittel- kartenzentrale, Zimmer Nr. 13, gegen Vorlegung eines Altersnachweises (Geburtsschein, Familienstammbuch usw.) Der Rat der Stadt Nieka, den 10. Februar 1920. Kr. Schuttabladeplätze. Wegen Ablagerung von Akcke, Schutt und dergl. ist mit der Firma Oscar Mosebach, Lackfabrik, Riesa ein Abkommen getroffen worden, daß derartige Massen bis auf weiteres auf ihrem Grund stück am Lommatzscher Wege in der zwischen der Wohnhausgruppe und der Fabrik gelegenen alten Kiesgrube abge lagert werden dürfen. Die Zniahrt zur Grube erfolgt vom Lommatzscher Wege aus durch «in« besonder« Einfahrt neben dem Garten der Wohnhausgruppe, die nur geöffnet ist während der Arbeitszeit werktaglick von 7 biS '/.ä Uhr. Dir Benutzung der Ablagerungsstelle ist nur gestattet gegen Abgabe einer Quittungs karte über bezahlte Gebühr. Diese beträgt: 1.50 M. für ein zweisväunigeS Geschirr (blau) 1.— „ „ „ einspänniges „ (rot) —.25 „ „ einen Handwagen (weiß). Die Karten sind in der Stadtkaffe zu entnehmen und an der AblaqerungSstelle abzugeben an die städtische Aufsichtsperson, deren Anordnungen betreffs Anfahrt der Geschirre, Art dec Ablagerung und dergl. Folge zu leisten ist. Die Benutzung des alten Schuttabladeplatzes bei Herrn Gutsbesitzer Zieger in Poppitz bleibt unter Benutzung der bisherigen Karten auch weiterhin bis auf Weiteres gestattet. Riesa, am 10. Februar 1920. Der Rat der Stadt Nicia. Zuckerkanenauegave in (Hröba. Donnerstag, den IS. Februar 1VSV, nachmittags 4—S Ubr werden in den bekannten MarkenanSgabestellen die Zuckerkarten auSgrgeben. Gröba iEIbe), am 10. Februar 1920. Der Gemeindeoorstand. Bezirksarbeitsnachweis Grohenhain, Nebenstelle Riesa. Kaiser-Franz-Josevb-Straste 17, Tel. Nr. 40. Stellung erhalten sofort: 2 Böttcher, 4 Möbeltischler, 2 Blcilöter, vers., 2 Metall schleifer, 2 Armatnrenschloffer. 1 Wcrkzeugdreber, 1 Metalldrcher, 2 ÄrbeitSburschen bis 15 Jahre. 2 Wender für Sckuhwaren, 2 Krastwagenführer, 1 Handlungsgehilfe der Kurz warenbranche, 1 Huf- u. Bescklagschmied, älterer, 1 Auto- «. Fahrradschlosser, 1 Stellmacher (Kastenmacher), 1 Friseur, sofort, 1 Friseuse, 2 Böttckerlchrlinge, HauS', Kücken- u. Dienst mädchen, landw. Ocksenjungen und Knechte bis 18 Jahren, landw. Tirnstmägde. 84. Mittwoch, 11. Februar ISA», adeadS. 73. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erscheint iedeu Tag abend» » Uhr mit Ausnahme der Tonn- und F«sttage. Vrz«,»Dreis, gegen Vorauszahlung, monatlich 2.— Mark ohne Zustellgebühr, bet Abholung am Postschalter monatlich 2.10 Mark ohne Postgebühr. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetage» find bi» v Uhr vormittag» aufzugebrn und im vorau« zu bezahlen; «me Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 48 nun breite. S nun hohe Grundschrlft-Zeile (7 Silben) «0 Pf., OrtSprei» 50 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ssO°/, Ausschlag. Nachweisung»- und BermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung», und Erfüllungsort: Riesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungreinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise«. Rocaiionsb'-nck und Berc,",- 9 an a er ü I n t» r l ick', N i e ' a. G,c<e>»«ea9-0i»- ktza-tSeVrac,, 89, Verantwortlich stir Redaktion: Artbnr «Zähnel. Nicla: llir An-e^-nteil: Bi'ldes'n Dittrick. Riel«. DeMiches mrs Sächsisches. Riesa, den 11. Februar 1920. —* Wäsckediebstahl. In der Nacht zum Dienstag hat in einem hiesigen Hotel eine etwa 30 Jahre alte Frauens- pcrso» von zwei Betten die Bettücher, sowie die Bett- und kopskisseubczttgc gestohlen. Es handelt sich um weiße Bett wäsche, die mit eiuem roten Kleeblatt gezeichnet mar und einen Wert von insgesamt SM) Mk. hat. Außer dieser Bett wäsche hat die Diebin auch noch ein Handtuch entwendet. Sie hatte sich in dem Hotel auf zwei Tage eingemietet und er klärt, daß sie auch noch ihre Schwester erwarte, für die sie das zweite Bett benötige. Gestern früh ist sie unter Mitnahme des Schlüssels verschwunden. Zweifellos handelt cs sich um eine gewerbsmäßige Wäschediebin. Eingetragen war sie als Melitta Förster oder Firster, Saustochter aus Naumburg. Die Diebin ist von kräftiger Statur, gut beleibt, 1,65 bis 1,70 Meter .groß und war bekleidet mit einem dunklen Mantel, bre'tem langhaarigen Pelzkragen von gell er Farbe, schwarzen Schnürschuhen und schmalem Hut mit weißer Reiherseder. Sachdienliche Wahrnehmungen wolle man d«r Polizei zur Kenntnis bringen. —* Die Sammlungen zum Zwecke der Glockenbesckasfung. Man schreibt uns: Immer rüh riger werden alle Kirchgemeinden des Landes, das ihnen ge nommene Glockengeläuts durch ei» ireneS zu ersetzen. Freilich steht jetzt Elockenmetall sehr hoch im Preise. Um so mehr ist es anzuerkennen, wie Sammlungen in de» Kirch gemeinden zum Zwecke der Glockenbejchaffnng auch hohe Summen erzielen. So z. B. in Kesselsdorf 50000 Mark. Der deutsche Christ hängt eben mit seinem aamen Herzen an den Glockenklängen feiner Heimat, die in Hrend und Leid jo eindringlich zn ihm reden und in den wichtigsten Abschnitten seines Lebens von der Wiege bis zur Bahre ihm läuten. Möchten die Gaben überall reiche, große sein in dieser Zeit der Geldentwertung und vor allem die Ver mögenden, ehe ihre Wohlhabenheit im Riesenschlunde des Reicksnotopfers verschwindet, «ine große Tat der Liebe zu Kirche und Gemeinde tun, und in der Schaffung eines schönen HeimatgeliinteS sich und ihren Kindern, ja noch spätesten Geschlechtern Freude und Segen durch eine reiche Glockengabe stiften. —* Um die kirchlichen Wochenfeiertage. Im Gesetzgebungsausschutz der Volkskammer haben am Diens tag die Unabhängigen einen Antrag eingebracht, die sächsische Regierung zu ersuchen, auf Lte Reichsregierung dahin einzu wirken, datz für Erwerbstätige und Angestellte durch Reichs- gefetz die Gewährung von Ferien in der Mindestdauer vo« sechs aufeinanderfolgende« Wochentagen ««geordnet werde. Nach dieser reichsgesetzlichen Regelung soll sich di« Volkskam mer bereit erklären, die sächsischen Wochenseiertog« «IS: Hohe» Neujahr, Wtnterbutztag und Ras»rmatio«Sfeft, di« allgemeine« Feiertag«: Karfreitag, Himmelfahrt «nd Herbst bußtag ihre» Charakter» al» staatlich anerkannte Feiertage au entkleide«. Da» sächsische Gesetz betr. die Sonn-, Fest- und «ußtaaSseier vo« 1Y, September 1879 nebst »«»süSnmaü- verordnung vom gleichen Tage soll aufgehoben werden. — Ein Begründer des unabhängigen Antrages brachte eS fertig, den Karfreitag und den Himmelfahrtstag als „eingebür gerte Volksfeste mit heidnischen Einrichtungen" zu bczeic nen. — Der Gesetzgebungsansschnß hat über diesen Antrag Abstimmung noch nicht vorgenominen. Zunächst soll in dc. nächsten Ausschutzsitzung die Negierung grundsätzlich zu dem Art. 139 der Neichsvcrfassung Stellung nehmen, der besagt daß die bestehenden Sonn- und Festtage bleiben. —«Gegen sogenannte wilde Tanzver gnügungen wird jetzt von -en Behörden mit aller Schärfe vorgegangen. Täglich liest man in der Presse An zeigen von Tanzveranstaltungen angeblicher „Vereine" und „Zirkel", die in Wirklichkeit gar nicht bestehe», sondern nur das Aushängeschild für private Veranstaltungen Larfteüen, die rechtwidrig Eintrittsgelder erheben und etwaige Ueber- schüsse solcher Unternehmungen in ihre Tasche fließen lassen. Bor einiger Zeit ist der Unternehmer einer solchen Veran staltung zu einer erheblichen Geldstrafe und in die Kosten des Verfahrens verurteilt worden. Sein Gesuch um Straf erlaß wurde vom Justizministerium abschlägig beschieden. Entsprechend wird auch in allen künftigen derartigen Fällen verfahren werden; denn es erscheint höchste Zeit, daß dem Uebermatz unerlaubter Tanzabende Einhalt getan wird. —* Die starke Geldentwertung, unter der wir leiden, bringt es mit sich, datz für alle», was irgendwie für eine Ausfuhr ins Ausland in Betracht kommen kann, Preise bezahlt werden, die auf den ersten Blick ganz erstaunlich hoch zu sein scheinen. Namentlich werden für Kunstwerke und kunstgewerbliche Gegenstände heute Preise geboten und be zahlt, die im Vergleiche zu früheren Verhältnissen autzer- ordentlich verlockend klingen und manchen Besitzer in die Versuchung führen, sich eine» wertvollen Besitze» schnell zu entäußern. Die Ausnutzung unserer schlechten Balüta bietet in den meisten Fällen eine Gewinnmöglichkett, von der sich der ursprüngliche Besitzer nicht» träumen läßt. ES ist nicht nur für daS Land ein schwerer Nachteil, wenn jetzt wertvoller Besitz ins Ausland verschleudert wir-, sondern nur zn oft auch für den ursprünglichen Besitzer ein gewal tiger Schaden. Jeder sollte sich sehr ernsthaft überlegen, ob er auf solche Angebote etngehen kann, und wenn er im Zweifel ist, lieber vorher einen Sachverständigen fragen, wie solche wohl überall erreichbar sind- —* Gegen die Unterstellung de» gewerb lichen Schulwesen» «nter da» Kultusmini sterium. Der LandeSauSschutz beS sächsischen Handwerk» erbebt tu einer Eingabe an da» WirtschastSministerium «ach. drücklich Protest gegen die beabsichtigte Abgliederung de» gewerblichen Schulwesen» von dem Tätigkeitsgebiet de» WirtschastSministerium» und sein« Unterstellung «nter da» Kultusministerium. In der Eingabe wird »nm Schluß au»- geführt: „Die gewerblichen Ber«f»sch«len gehören an de» Quell de» Wirtschaftsleben» «nd können nur dort kräftig gedeihen. Dr» Handwerk hat seine Schulen ost «nter großen Opfer» gegründot, gefordert »nd -»«-gehalten «nd bat immer verständnisvolle Hilfe im Ministerium de» Innern gefunden. Solange nicht der Beweis erbracht ist, datz mit einer Aenderung deS Zugehörigkeiksbereiches dem gewerb lichen Schulwesen gedient ist, muß die Vertretung deS Hand- iverks diesen Versuch als gewagt bezeichnen, jedenfalls ist die beabsichtigte Umstellung des Fachschulwesens in keiner Weise durch den Stand der Verhältnisse gerechtfertigt. Ta der Landesausschnß des sächsischen Handwerks daS gewerb liche Schulwesen als eine seiner besten FörderungSmitiel anfieht, bittet er das Wirtschaftsministerium dringend die Ge werbe- und Fachschulen nicht seiner Oberaufsicht entziebru zu lassen." —"Die neue Besoldungsordnung. Der Fi nanzausschuß A der Volkskammer begann am Dienstag mit den Beratungen über die neue Besoldungsordnung. Die Ausnahme, die der Entwurf im Ausschuß fand, war eine sehr geteilte und zwar in der Hauptsache wegen des D,e- dererscheinens der Teuerungs- und Kinderzulagen. „ —* Die Arbeiterräte haben keine lichen Befugnisse. Von einer säcknscken die Frage ausgewonen worden, ob rn Sach-'eu beitcrräte noch gesetzliche Bcsugnisse imben. Die sah sich zu ihrer Frage deshalb veranlaßt, weil bciterschaft die Sitzungen des örtlichen ArbeiterrateWWW^ immer beschickt und sich die dafür aufgewendete Zeit vom Arbeitgeber bezahlen läßt. Die Kammer wendete sich des wegen an das Ministerium des Innern, das die Gesetzmäßigkeit der Arbeiierräte und die Verpilichlung der Arbeitgeber zur Entschädigung der teilnehmenden Arbei ter für Lohnausfälle ausdrücklich verneint hat. Der für weitere Kreise bedeutsame Bescheid des Ministeriums lautet wie folgt: „Die Arbeiterräte sind keine durch Gesetz ge schaffenen Einrichtungen, vielmehr nur Organisationen, die in der Revolution und auf Grund der durch die Revo lution geschaffenen Machtverhältnisse frei entstanden und deren Befugnisse auf Grund der Betanntmachung über Fort führung der Dienstgeschäfte vom 16. November 1918 lediglich durch den „Beschluß des provisorischen Landes rates der Arbeiter- und Soldatenräte Lachens" vom 3. Dezember 1918 geregelt worden sind. Wie die Arbeiter räte trotz mangelnder gesetzlicher Grundlage zu Recht be standen haben und — wie allseitig bekannt — auch nach den verschiedensten Richtungen hin tätig geworden sind, so be stehen sie auch heute, soweit sie sich mcht selbst aufgelöst haben, noch fort. Eine Verpflichtung deS Arbeitgebers »ur Gewährung einer Vergütung ober Entschädigung für LvhnauSfäkle, die infolge Teilnahme seiner Arbeiter an den Sitzungen des Arbeiterrates eintreten, besteht weder nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen noch auf Grün der Verordnung über das Finanzgebaren der Arbeiterräte vom 25. Avril 1919." ... .^'^"ung de» La»deLschulau»schusse». Die kür End« Februar in Aussicht genommene Tagung de» LandeSschulausschusseS mutz wahrscheinlich auf kurze Zeit, verschoben werden, um den erkrankten Wirtschaft»- «Krister Schwarz, der großen Wert daraut legt, her den Be,