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Donnerstag, 24. August 1916, akrnds 69. Jahrg 196. M. k'Il. 2. 4. 8. 1.15 0.95 0.95 0.90 0.82 0.53 1.20 1.- 1.- 0.95 0.87 0.58 1.35 1.15 1.15 1.10 1.02 0.73 1.40 1.40 1.20 1.20 1.15 1.07 0.78 LeristchssSSchfischeS. lücklichen Heimkehr des erste« deut- „De«t^chland " löste auch Bekamttnmchmlg über den Berkaus von Gemüsekonserven, von Obstkonserve» und Marmeladen. Anschließend werden die Bekanntmachungen der Gcmüsc-Konscrven-KricgSgesellschaft m. b. H. Braunschweig und der Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m., b. H., Berlin, je von« 14. August 1916 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. L Berlin, je von« 14. August 1916 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, am 21. 'August 1916. 160 n ir vi Ministerium des Innern. 3956 Auf Grund des 8 2 der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse bestimmt die Gemüse-Konseruen-Kricgsgescllschaft, m. b. H. in Braunschweig, daß Gemüsekonserven einschließlich Faßbohnen bis auf weiteres ohne Genehmigung der Kriegsgesellschaft abgesctzt werden dürfen. Die Konservenfabriken dürfen jedoch von nun an nur solche Gemüsekonserven in Dosen absetzcn, die den Name» der Hersteller tragen. Die Kleinhändler dürfen auf die Kleinhandelspreise, die ans Grund der Verordnung vom 26. Mai ds. Js. auf den Dosen angebracht werden müssen, die ortsüblichen Verbrgnchs- abgaben (Oktroi und dcrgl.) nnfschlagen. Braunschweig, den 14. August 1916. Gemüse-Konserven-Kriegssesellschaft, nr. S, H., Braunschweig. Or. Kanter. Freibank Mesa. Nächsten Sonnabend, den 26. August, von vormittags V,9 Uhr ab, gelangt auf der Freibank im städtischen Schlackthofe rohes und gekochtes Rindfleisch zinn Preise iw:> 1,50 Mk. pro V- i-s gegen Fleischmarkcn an die Inhaber der morgen Freitag nachmittag 2 Uhr zur Ausgabe gelangenden Freibankmarkcn von gelber Farbe Nr. 1—350 zum Berkans, Riesa, den 24. August 1916. Tie Direktion des städt. SchiachjhofcS. Bekanntmachung über die Herstellung von Sauerkraut. Nachstehend wird eine Bekanntmachung der Kricgsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H., Berlin, vom 17. August 1916 zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 22. Angnst 1916. 161II8VI Ministerium des Innern. 3957 Bekanntmachung. Auf Grund des 8 3 der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse vom 5. August 1916 bedarf es zur Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge über den Erwerb von Weiß kohl zur Herstellung von Sauerkraut der Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Sauer kraut m. b. H. in Berlin. Die Hersteller von Sauerkraut, welche bereits abgeschlossene Verträge über den Erwerb von Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut erfüllen lassen wollen, müssen diese Verträge vor der Erfüllung an unsere Geschäftsstelle, Berlin IV 75, Potsdamerstr. 57, zur Genehmigung einsenden. Berlin, den 17. 'August 1916. Kriegsgefellschaft für Sauerkraut m. b. H. Köhler. Sammlung der Früchte des Weifzdorns. Im vaterländischen Interesse sollen die Früchte des Weißdorns in diesem Fahre gesammelt und unter Kontrolle der Regierung zu einem Kaffee-Ersatzmittel nach besonderem Verfahren verwertet werden. Die Regierung hat zu diesem Zwecke die gemeinnützige Kriegsgefellschaft für Kaffee-Ersatzmittel in Berlin gegründet. Die Bevölkerung, Erwachsene sowie Kinder, unrd aufgefordert, die reifen Früchte des Weißdorns zu sammeln, sie in einem luftigen Raume im ausgebrcitcten Zustande einige Tage zu trocknen und alsdann gegen Empfangnahme von 20 Pfg. Sammellohn für das Kilo luftgetrockneter Früchte an die von der Ortsbehörde zu bestimmenden Stellen abzuliefern. Der Weißdorn kommt in allen Gegenden Deutschlands vor. Er wächst wild, insbesondere in Laubwäldern, an Wegen und Dämmen. Seine rundlichen, im reifen Zustande roten Früchte, auch Mehlbeeren genannt, sind dadurch von anderen zu unterscheiden, daß sie einen sehr harten großen Kern enthalten. Es sind nur reife Früchte zu sammeln. Die Früchte sind vor der Ablieferung von Blättern, Stengeln und Aesten zu befreien. Großenhain, am 23. August 1916. Die Königliche Amtshanhtmannfchaft, gesprochen mit fester, klarer Stimme: „gebt cS dem Vater land, wie ich cs selbst getan hätte! Das ist der hcili- Boden, der euch trägt; wenn er gefährdet wird, seid an.a ihr in Gefahr, und wenn ihr euch noch so sicher di'nckr." Hören wir solche Antwort, die uns sagt, was die r c cb: e Pietät ist — geben wir ohne Zaudern auch das letzte Siüc; dem heiligen Vaterlands! —* Sc. Maj.sder'König haben zu verleiben geruh!, das Ritterkreuz .'des Militär-St.-Heinrichs-Ordens dein Hauptm. Ledig imiFeldart.-Rcat. 32, die silberne Militär St.-Hcinrichs-Medaille dem Vizefeldw. d. N. Kertzschcr ini 1. Pwn.-Bat. 22 — Die statutenmäßig z urückzugcbenden Orde n auSzcichuuttgen sind nicht an das KricgSministcrtUin, sondern unmittelbar an die Ordcnsknnzlci (Königliche., Schloß) mit folgenden Angaben adzulicfcrn: 1) Dienstgrad und Name des Inhabers, 2) Zeit der Verleihung der ab zngebenden Dekoration, 3) Grund der Rückgabe (Verleihung eurer höheren Klasse, Tod des Inhabers — in diesem Falle der Todestag —). Anträgen Hinterbliebener auf käufliche ttcberlassung der Auszeichnung ist die Dekoration zur Fest stellung lgolbmertes beizufüaen. Die Ordcnspapicre «md Anzeiger MedlM mrd ÄMtgrH. KRUgl. Amtshanpkmnmschast Großenhain, das Künigl. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, sowie den Gememderat Gröba. vorragenden moralischen Erfolg unseren Feinden gegenüber' gedeutet, und freute sich der Gewißheit, daß das geglückte Unternehmen besonders in Enaland seinen Eindruck nicht» verfehlen werde. Einige Hävser der Stadt zetgten hekte^ Flaggenschmuck. . —* Gold war van jeher-der MenschenschünfterSchÄuck. stein anderes Metall vermag so herrlich zu glänzen uUd diesen Glanz so beftänRg zu erhalten. Wie manches Ge schenk bestand darum in goldenem Geschmeide! Wie manches liebe Andenken auch aus goldnem Metall wird aufbewahrt in den Farnlien, von Vater, Mutter, Großvater, ja von noch fenrereu Zeiten uns grüßend. Ehrfurchtsvoll wird es verwahrt, nur an besondere« Festtagen wttd es g-lragen, und der es träat.iv«tt:sich^'<Mo«m>G<dNl^ an -Kinder und Kindeskinder weitcrzugcben. Nun klingt mit Keinem Male der Ruf durch die deutschen Lande, auch durch unsere Stadt: gebt alles Gold dem Vaterlandc! Nur dann vermag die gewaltige Maschine des Volkslebens ruhig weiterzuarbeiten trotz schwerer Zeit, nur dann können not wendige Nahrungsmittel aus dem Auslande gekauft, nur ; l'Lann kann bei Friedensschluss bas wirtschaftliche Leben ?in die-alten Bahnen zurückgelcitet werden. Da greifen wir willig nach dem, was wir geben können, ohne Bedenken. (Mer da kommen wir zu jenem ehrwürdigen Geschmeide, das nicht nur Goldeswert hat, sondern an dem etwas vom . Hauch lieber Menschen haften geblieben ist. Was tun? Mancher kämpft gewiß schweren Kampf, hat den Schmuck schon aus dem Kasten genommen, — er legt ibn wieder hinein. Es geht nicht an. Aber ist cs nicht das Beste, jene freundlichen Geber selbst im Geiste vor uns treten zu lassen und zu fragen, was sie wohl tun würden, wenn sie in dieser Zeit lebten? Da sehen wir ihren treuen Sstm; auch ihr Herz entbrannte von heiliger Liebe zum Va. land — viel leicht haben sie selbst im Kampf gestanden od doch in irgend eiflem Amt denk Vaterland treu gedient, ooer durch stille I Arbeit cs gefördert.. Da kann ihre Antwort nur lauten, Das Rjesaer Tageblatt «schellst ie»e» Ta« abends V»? Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Barauszahlung, durch unsere Träger frei HauS oder bei Abholung am Schalter ker Kaiser!. Postaastalten vierteljährlich 2,1b Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige» für die Nummer des Ausgabetages sind bis 10 Uhr vormittags aufzuaeben und im voraus zu bezahlen; «ine Gewähr fist jaS Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 nm» breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtSvreiS 15 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz cii!- wrechend höher. lstachweisuagS- und BermittälungSgebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogeu werden mutz oder der Auftraggeber ir: Konkurs gerät Zahlungs- und Erfüllungsort: Rresa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage ^Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen bet Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der BeforderungSemrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Berlag: Lang er L Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: iSoetbestratze 59. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 16.- o , . 20.- , — Sorte 1 treten am LT. August 1916 in Kraft. Kreinhandelspreise dürfen für 0,5 Lg Re folgenden Sätze nicht übersteigen für 0,5 KZ Reingewicht M. 2.40 1.40 1.08 1.08 1.02 0.93 0.64 . 1.25 1.05 1.05 1.- 0.92 „ 0.63 >. beim Verkauf in Blechcimern und Blechdosen von 1 kg, in Blechdosen von 0,50 und in Hartpappdosen von 0,50 kg für: Erdbeer-Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht M. 1.35 Himbeer- „ , 0,5 „ Johannisbecr-Marmelade „ 0,5 „ Kirsch- „ „ 0,5 „ Hcidelbeer- , „ 0,5 „ Stachelbcer- „ „ 0,5 „ Pflaumen- oder Zwetschen-Marmelade „ 0,5 „ 6. beim Verkauf in Gläsern von ungefähr 0,5 1g Inhalt für: Erdbeer-Marmelade sür das Glas Himbeer- ,, „ „ „ Johannisbeer-Marmelade „ „ „ Kirsch- F „ „ „ Heidelbeer- .' „ „ „ Stachelbcer- „ „ „ Pflaumen- oder Zwetschen-Marmelade Die Kleinhandelspreise für Marmelade Sorte 1 treten am 15. August 1916 in Kraft; soweit noch Vorräte von Marmelade der Sorte 1 am 15. August 1916 vorhanden sind, dürfen diese bis zum 1. September 1916 zu den seitherigen Preisen abgcsctzt werden. Rhabarbermarmelade darf vom 15. August 1916 ab als Marmelade der Sorte l nicht mehr hergestellt und vom 1. September 1916 ab als Marmelade der Sorte l nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Von den Herstellern darf Rhabarber nur zur Her stellung von Marmelade der Sorten Hl, IV und v verwendet werden. Vorstehende Preise sind nach Anhörung der Sachverständigen-Kommission sowie mit Zustimmung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers festgesetzt worden. Berlin, Kochstr. 6, 14. August 1916. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Hartwig. —* Die gestern c— Nachricht von der glücklichen . scheu Handels'.'.:,terseebaobes.„.Deutschland Nach 8 2 der Verordnung vom 5. August 1916, Reichs-Gesetzbl. S. 911, unterliegt der Absatz von Obstkonserven und Marmeladen (8 10) unserer Genehmigung. Den Verkauf von Obstkonserven (Komvottfrüchten, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Belegfrüchten, kandierten Früchte», Gelees, Fruchtsäften, Fruchtsirupen, Obstkraut, Dörr obst) im Sinne des 8 10 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Ausnahme von Marme laden geben wir bis ans weiteres frei. Den Verkauf von Marmeladen Sorte II, Hl, IV und V geben wir bis auf weiteres zu den vom Reichskanzler festgesetzten Höchstpreisen und Bedingungen — Bekanntmachung vom 14. Dezember 1915, Reichs-Gesetzbl. S. 817 — frei. Zur Herstellung von Marmelade Sorte 1 werden wir demnächst eine beschränkte Menge Zucker den Fabriken zur Verfügung stellen. Die Preise für 50 tg Marmelade Sorte 1 dürfen nachstehende Sätze nicht übersteigen: . l- Herstellergrundpreise einschließlich Verpackung in Gefäßen von 10 bis einschließ lich 15 Erdbeer-Marmelade Himbeer- IohanniSbcer-Mnrnlelade Kirsch- Heidelbeer. „ Stachclbeer- Pflaumen- oder Zwetschen-Marmelade Bei Lieferung einschließlich Verpackung in anderen als 10 bis 15 Verp, dürfen folgende Zuschläge genommen werden: 1. bei Verpackung in Fässern oder sonstigen Gefäßen über 15 für 50 i-g M. 2. bei Verpackung in Gefäßen von 5 bis einschließlich 10 kg für 50 kx 3. bei Verpackung in Gefäßen von 2,50 kg für 50 ,, 4. Bei Verpackung in Blechdosen von 1 und in Blechdosen von 0,50 kg und in Hartpappdoscn von 0,50 Kg für 50 kg „ 5. bei Verpackung in Gläsern von ungefähr 0,50 i-g Jnhak für 50 Lg „ Die Hcrstellerpreisc für Marmelade Sorte l treten am 1" II. Die '2- ltz- beinr Verkauf von pfundweise abgewogener Ware für: Erdbeer-Marmelade s" "' . - - ------- Himbeer- „ „ 0H5 „ Johnnnisbeer-Marmeküde „ 0,5 „ Kirsch- . ,^0,5 „ Heidelbeer- - 0^ Ltachelbeer- . „0,5 „ , Pflnu,neu oder Zwetschen-Marmelade ,, 0,5 „ „ e „ c-.v» 2. beim Verlaus in Vlecheimern oder sonstigen Gesäßen von 10 bis einschließlich 15für: Erdbeer-Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht M. 1.15 Himbeer- „ „ 0,5 „ Johannisbeer-Marmeladv „ 0,5 Kirsch- „ 0,5 „ Heidelbeer- „ 0,5 Stachelbeex- „ 0,5 „ Pflaumen- oder Zwetschen-Marmelade „ 0,5 „ 3. beim Verkauf in Gefäßen von 5 bis einschließlich 10 Kg für: Erdbeer-Marmelade sür 0.5 lx Bruttogewicht M. 1.20 Himbeer- „ „ 0,5 Johaunisbeer-Marmelade „ 0,5 Kirsch- „ „ 0,5 Heidelbeer- „ „ 0,5 Stachelbcer- ,, „ 0,5 Pflaumen- oder Zwetschen-Marmelade „ 0,5 4. beim Verkauf in Gefäßen von 2,50 kx für: Erdbeer-Marmelade für 0,5 1-g Bruttogewicht M. 1.25 Himbeer- , „ 0,5 Johannisbeer-Marncelade „ 0,5 Kirsch- „ „ 0,5 Heidelbeer- „ „ 0.5 Stachelbcer- „ „ , 0,5 Pflaumen- oder Zwetschen-Marmelade „ 0,5 sür 50 l-s - M. 90.-- . 50 - „ 90- . 50 - .. 75.- 50 . - ,. 75.- „ 50 - „ 70.- „ so » 6S.- .. so » ^3.-