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Riesaer GTagMM ««v A«r»rsev (LldeblM Mld Archer). SraPanschrfft: Tageblatt «stf». Fernruf kr. SO, Amtsblatt Postscheckkonto: Leipzig ««-. Strokass« Mesa Str. «. > e e c' t a n h. n t- ie fr s- g, c- re et. ls- >ie ler )e- >rd egi- ren- Hielt sichs- sier-- sehl, ra!" erst ritte vom des Ma- stge- »tow dtige^ Dorf ter :en Ni rn ckM rchi >rt- her ag- cn- cem zu aus gen :lbe des ster Re- huß lisch für ein- zeant mrch reich- )äm- ndete. vor- eska- >mew ferne z sei- daille e hat Masse leber- lerkcit >d die le er- seinen Wir- über- n den : vcr- >. MN» für die Königt. Amtshauptmannschaft Großenhain, das Köniql. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinöerat GröVa. 4S. Freitag, S2. Februar 1S18, avtlldtz. 71. Aavrg. Da» Meiner Tageblatt erscheint jeden Tag abends '/,7 Uhr mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Bezugspreis, gegen DoranSzahlung, durch unsere Träger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstalten v:ertel,«hrttch S Mark, monatlich I Mark. Anzeige« für die Nummer de« Ausgabetages sind bi« l» Uhr vonniitag« aus-,»geben und im voran? ^n befahlen: eine e>ien>ähr jiir da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird mcht übernommen Prei« für die 43 mm breite Srundschrift-Zeile (7 Silben) 25 Pf^ OrtSpreiS 20 Pr- zeitraubender rmd tabellarischer Satz enl- brechend höher. Nachweisung«, und vermittelungSaebühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage emaezogen wer-tn mutz oder der Auftraggeber in Kontur« gerät. Zahlung«, und Erfüllungsort: Niesa. Dierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder smfftteer irgendwelcher Störungen de« Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten -der der DesördenmgSemrrchtunarn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieserima der Zeit»»» oder auf Rückzahlung de? V.-zugSpreiseS. Rotationsdruck und Verlag: 8 an g er L Wi n terl ich, R i« s a «eschüftSftelle: SoetVeftraHe 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für An.vi«ent-il: Wilhelm Dittrich, Riesa. , li —————— --- , 103 k IV. ;u Eingelegte Eier betreffend. Auf die Abschnitte vom 25. Februar bis 1V. März 1918 kann pro Kopf und Woche 1 Stück der vom Kommunalverband eingelegten Eier auSgegeben werden. Diese sind von den Einlegestellen, und zwar der Bergbrauerci in Zschieschen, sowie der Molkerei von Schmidt in Radeburg unmittelbar zu entnehmen. Großenhain, am 21. Februar 1918. Der Kommunalverband. Die nach Gehör des Stadtverordneten-KollegiumS neuaufgestellte Gebührenordnung und die sonstigen Bestimmungen für die Heimbürginnen der Stadt Riesa werden hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Der Rat der Stadt Riesa, am 22. Februar 1918. Kr. Gebühren-Ordnung und sonstige Bestimmungen für die Heimbürginnen der Stadt Riesa. Auf Grund von 8 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 1850 wird Folgendes bestimmt. 8 1. Den Heimbürginnen steht für die ihnen obliegenden notwendigen Verrichtungen, als das Waschen, Ankleiden und Einsargen der Leiche, die Befestigung des Blumenschmuckes und die Begleitung zum Grabe, sowie der Ausfüllung der LeichenbestattunoSscheine und der anderen vorgeschriebenen Anzcigeformulare, eine feste Gebühr zu. Diese beträgt: ») 10.— M. für die Besorgung von Leichen Erwachsener, I>) 7.— M. für die Besorgung von Leichen von Kindern im Alter von 2—14 Jahren. e) 5.— M. für die Besorgung von Leichen von Kindern im Alter bis zu 2 Jahren. Sind die Begräbniskosten aus der Armenkasse oder ans anderen öffentlichen Mitteln zu bezahlen, so Haven die Heimbürginnen eine Gebühr von 2 M. — Pf. zu beanspruchen. Die festgesetzten Gebühren sind auch Kann zu bezahlen, wenn die in 8 1 genannten Verrichtungen nur teilweise vorzunehmen waren, insbesondere, wenn die Vornahme einzelner Handlungen ohne Veranlassung der Heimbürgin von Dritten stattfand, wenn ihr frei- willig Beihülse geleistet wird, wenn eine Leiche von auswärts zur Beerdigung eingcftthrt -der wenn eine Leiche zur Beerdigung nach einem anderen Orte überführt wird. 8 3- Die Gebühren sind an die Heimbürginnen unmittelbar zu entrichten. Gebühren, die nicht zur Bezahlung gelangen, werden auf Antrag der Heimbürginnen nach den über Einhebung der Gemeindeanlagen bestehenden Bestimmungen zwangsweise eingehoben. 8 4. Den Heimbürginnen soll bis auf Weiteres, aber gegen jederzeitigen entschädigungS- losen Widerruf gestattet sein, auf Antrag der Beteiligten auch andere, mit dem Leichen dienste verbundene Verrichtungen, insbesondere die Beschaffung von TargauSschlag, Ruhe kissen u. s. w. auszuführcn. Die Vergütung für alle diese Verrichtungen haben die Heim bürginnen im Voraus zu vereinbaren. Wegen der Bezahlung dieser Vergütung findet die Bestimmung in 8 3 Absatz 2 keine Anwendung. Der Empfehlung einzelner Handwerker, z. D. Tischler zur Anfertigung des Sarges, haben sich die Heimbürginnen zu enthalten. Werden die Heimbürginnen mit der Bestellung des Leichenwagens beauftragt, so haben sie unter Enthaltung jeder Empfehlung den Beteiligten die Preisverzeichnisse der hiesigen Begräbnisgesellschaften vorzulegen und ihnen die Auswahl unter den Gesellschaften zu überlassen. Diese Bestimmungen treten am 1. ^lärz 1918 in Kraft. Mit dem gleichen Zeit punkte treten die Gebührenordnung und sonstige Bestimmungen für die Heimbürginnen der Stadt Riesa vom 4. September 1902 und der durch Bekamrtmachnng vom 9, März 1909 abgeändcrtc 8 1 der Gebührenordnung außer Kraft. Riesa, am 12. Februar 1918. Der Rat her Stadt Riesa. (I-. 8.) I>r Scheider, Bürgermeister. Oertliches «uv Sächsisches. Riesa, de» 22. Febrnar 1918. —* Auszeichnung. Mit dem Eisernen K«us 2. Klasse wurde ausgezeichnet der Soldat Arthur Korf, Sohn des GärtneretbesitzrrS Rich- Korf, chier. —Verleihung. Dem Gend.-Wachtmeister Grö sch o p p auf Bahnhof Riesa wurde von Sr. Mat. dem König die Friedrich August-Medaille in Silber mit Spange ver- liehen. —* Freiwillige Spenden. Bei der anläßlich des Geburtstages S. M. des Kaisers von der Arbeiterschaft der Geschoßfüllerei Zeithain veranstalteten Festlichkeit sind freiwillige Spenden von zusammen M. SOO.— gesammelt worden. Dieser Betrag wurde je zur Hälfte denk „Roten Kreuz" und der „U-Bootspende'^ur Verfügung gestellt. —*Die liahnamtliche Gewicht Sfe st stellung bei Heu- und Strohlieferungen. Bei HeereSliefe- rung an die Proviantämter wird das Gewicht des gelieferten Heues oder Strohes von diesen in der Weise ermittelt, daß der beladene Eisenbahnwagen auf der Abgangsstation bahn amtlich gewogen wird und darauf nach Abzug des Wagen- gewichtes von dem Bruttogewicht die Bezahlung der ver ladenen Heu- und Strohmengen erfolgt. La aber in vielen Fällen das an den Eisenbahnwagen angefchriebene Gewicht mit dem tatsächlichen Gewicht nicht überrinstimmt und auch sonst noch Gewichtsverluste aus dem Transport eintrrten können, ist es nötig, folgende zwei Punkte bei der Der- ladung zu beachten. 1. Man halte darauf, daß da« Gewicht auf der Verladestation ermittelt wird, dagegen begnüge man sich nicht mit einer GewichtSermittlung am Ankunfts orte der Sendung. 2. Man lass« das Gewicht d«S leeren Eisenbahnwagens vo r den Beladen bahnamtlich feftstellrn. Rur bei genauer Befolgung dieser Vorschriften wird es möglich fern, sich »or Nachteilen bei Leu- und Strohliefe- rungen zu bewahren und gegebenenfalls begründeten Ein spruch gegen eine unrichtig erscheinende Gewichts- oder Prrisermitteluna zu erbeben. —* «emüsesa men Verteilung. Die Verteilung von Stangen- und Buschbohnen, Erbsen, sowie Weitz-, Rot kraut-, Kohlrabi-, Kohlrüben- und Möhrensamen kann den Anmeldungen entsprechend vorläufig nur prozentual erfolgen, Tiere — die nicht unter fünf Zentner wiegen dürfen — zum Höchstpreis der Klasse k bezahlt. Außerdem könne» aber die Viehbalter auch selbst und für eigene Rechnung Metz mit nach Holstein, Oldenburg und Mecklenburg auf die Weide schicken, z. D. Jung- und Zuchtvieh. Die Fracht^ kosten und dergleichen werden sich aus etwa 45 Mk. stellen. Da« Weidegeld beträgt bei Tieren bis zum Alter von einem Jahr 80 Alk., bis zu zwei Jahren 100 Mk., die ersten Transporte sollen im April und Mai nach den nord deutschen Marschen abgehen. —" Von der Elbe schi fra l>r t. Wie berichtet wird, ist in der Eldeichiffabrt der Mhlenvcrlehr ans Böh men schwach. Di- Grunbfrachlen für Braunkohlen haben sich wie folgt gestellt: Dresden 4M. -'>0 Pf., Magdeburg 7 M. 50 Pf., Nnterelbe 9 M- 50 Pf. für die Tonne neben eventuellen Stafselzusctilügen nach Wafscrstaud. Das Ham- burger Bcrggefchöft lMt sich in ziemlich engem Rahmen. Die Massengutfrncht für lflbestcittonen blieb unverändert und auch die Kohleufracht von Hamburg nach Berlin hielt sich auf 65—68 Pf. für 100 Kilogramm. Auf den mär kischen Wasserstraßen hat der Verkehr noch nicht den Um fang angenommen, Ivie inan wohl erwarten konnte. E4 liegt dies zum Teil an der kälter gewordenen Witterung, zum Teil aber auch daran. Laß die Bedienung der Um schlagsplätze mit Eisenbahmvage» zu wünschen übrig läßt. Für kleine bemanitte Milche besteht fortgesetzt Nachfrage. * Meißen. Gewerbeinspettor Elsner. Vorstand der Gewerbeinspektion Meißen, wurde Mit dem Kriegsverdienst- krenzanSgezeichnet. Mutzschen. Ein äußerst frecher Einbcuchsdiebstatzl bat stch in Prösitz zugetragrn. Dort sind in der Nacht zu« Sonntag Diebe in ein Gut eingeftiegcu und stahlen sämt liche irlrpchvorräte aus der Räucherei, Decken, einen Fleisch wolf u^w., und obendrein fügten sie dem Besitzer noch «ei teren Schaden zn, indem sie in die zum Buttern bereit stehende «ahne das zur Wnrstbereitung bestimmte Blut goßen. - 'Dresden. Flilirsoch wurde durch, das Platzen einer Zündmasse, o.e er sich selbst ,'^rgestelit »na i» der Tasche bei nch trug, der 14 Jahre alte Oberreatschüler H., Sohn cmcs Maschinenmeisters, so schwer verletzt, daß <-r nach! dem Errolnkmuse g eia acht werden mutzte. Die 'Schüler Die Ausgabe der Brot- und Mehlmarken auf die nächsten 4 Wochen erfolgt Montag, den LS. Februar 1918, vormittag- von 8 bi- mittags 12 Uhr. Eine spätere Ausgabe der Karten in unserer Kartcnzentrale erfolgt nur gegM Zahlung einer Gebühr von 50 Pfg. ; Der Rat der Stadt Riesa, am 23. Februar 1918. Kr. ' Nachstehend bringen wir der nach Gehör des Stadtverordneten-KollegiumS ausgestellten U. Nachtrag zu der Instruktion für den Schornsteinsegermcister Herrn Friedrich Roger iu^ Riesa, von: 1. September 1877 zur öffentlichen Kenntnis. Der Rat der Stadt Riesa, am 21. Februar 1918. Kr. ll. Nachtrag der Instruktion für den Gchornfteinfegcrmeister Herrn Friedrich Röger In Riesa, vom 1. September 1877. Die Festsetzungen in 8 8 unter 1, 2 und 3 werden aufgehoben. An ihre Stelle tritt folgendes: 1. für das Kebren einer 1 stückigen Esse 15. Pfg., 2. für das Kehren einer 2 stockigen Esse 25. Psg., 3. für jedes Stockwerk höher vom 2. Stockwerk ab S Pfg, mehr. 2. Diese Festsetzungen treten sofort in Kraft. Riesa, am 20. FdvrUar 1918. Der Rat der Stadt Sttesa. (D 8.) (gez.) Dr. Scheider, Bürgermeister,«^ Brotmarken werden Sonnabend, den SS. Februar 1918, nachmittags 5—7 Uhr, durch die bereits bekanntaeaebenen Vertrauensmänner auSgegeben. Weida, den 21. Februar 1918.Der Gemeindevorstand. - MdchmßMmz ns Witz». MeMn ii. MbM AniÄMttitt?! Ratskeller zu Freiberg. Donnerstag, den 7. März 1918, vorn». 11 Nhr: 1. vom Lößnitzer Revier: 1786 w. Stämme von den Kablschliiaen in Abt. 6, 55 u. 82, sowie, 70 ht. n. 343 w. Klötzer von den Schlügen in Abt. 5, »5, 82 u. einzeln in Abt. 15, 21, bis 23, 32, 48, 80, 88 u. lit. yy. 2. vom Reichenbacher Revier: 130 ht. u. 4805 w.j Stämme, sowie 1307 w. Klötzer von den Kablschlüqen in Abt. 22, 27, 31, 32, 41, 42 u. einzeln in Abt. 3, 7 bis 11, 13, 16, 17, 25, 29, 30 u. 49. 3. vom Mardacher Nevierp 4907 w. Stämme von den KahlsckMgen in Abt. 69, 86, 87 u. 88. Nähere Auskunft erteilen die mitunterz. Rev.-Verw., von wo auch Auszüge bezogen werden können. ! Kgl. Forstrevierverwaltungen Loßnitz b. Freiberg, Reichenbach b. Großvoigtsberg, Marbach b. Roßwein u. Kgl. Forstrentamt Anguftnsburg. weil die Lieferungen von diesen Samensorten durch Züchter und Händler wegen der schlechten Ernte unzureichend sind. Bei Kraut- und anderen Kohlarten wird auch auf den Pflanzendes», aus Gärtnereien hinaewiesen. —88 Sächsisches Maaervreb nach den nord deutschen Marschen. Ein Unternehmen von weit tragender Bedeutung für die Fleischversorgung Sachsens ist soeben beschlossen worden- Auf den sächsischen Vieh- und Schlachthöfen konnte man in den letzten Jahren einen sich immer mehr fühlbarer machenden Rückgang des Schlacht wertes des sächsischen Schlachtviehs beobachten. Fleischer und Viehhändler und nicht zuletzt die Verbraucher klagten fortgesetzt, daß das sächsische Schlachtvieh dem Gewicht und der Güte des Fleisches nach sehr viel L« wünschen übrig laßt. Die Erzeuger und Landwirte führten den Rückgang des Schlachtvieh-Wertes auf das fehlende Kraftfutter und die nur wenig vorhandenen Dauerweiden zurück. Diesen Klagen aus Fachkreisen soll nun durch entsprechende Maß nahmen entgegengearbeitct werden. Vom sächsischen Dieh- handelsverband werden deshalb jetzt Vorarbeiten zu einer Maßnahme getroffen. um besseres Schlachtvieh zu erzielen und auf den Markt zu bringen. ES sollen bei den sächsi schen Landwirten Ankäufe von Magervieb vorgenommen werden, das nach den holsteinischen, mecklenburgischen und oldenburgischen Marschen geschickt und auf den dort vor handenen sogenannten Fettweiden während der Sommer monate g«mästet werden soll. Holstein und Oldenburg bieten hierzu reichliche Gelegenheit, denn in den dortigen Marschen können die Fettweid,ni nicht vollständig auSge- nützt werden, da nicht genügend Vieh vorhanden ,st. Das sächsische Vieh" kann also ohne Schwierigkeiten mehrere Monate dort untergebracht werden. Ter Weide,an, in den Holsteinischen und oldenburgischen Marschen wird sich aus die Zeit »on Ende April bis Oktober, je nach der Witterung und dem Stande der Weiden erstrecken. Nach dem e« dort bis zu einem gewissen Stande fettgrmacht ist, kommt es znr Schlachtung nach Sachsen zurück. Man hofft mit Bestimmtheit mit der Einrichtung dieses norddeutschen WeidegangeS bedeutende Eewichtsoerbessernngen und eine Heduno der Qualität zu erzielen. Es sollen letzt zunächst 3000 Stück Maaervieh in Sachsen zu diesen: Zwecke ange- kauft und verschickt werden. Tie Landwirte erhalten die Freiavgave der Laiideslartoffelkartc v. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbands Großenhain vom 6. Februar 1918 tRiesacr Tageblatt Nr. 38 vom 14. Februar 1918) fordern wir die Inhaber von Landeskartoffelkarten auf, sich die Kartoffeln auf Abschnitt 0 alsbald und innerhalb der gestellten Fristen durch unmittelbaren Ankauf beim Erzeuger zu verschaffen. Auch -ieieutaen Personen, bei denen ein vorzeitiger Avfbrauch der Kartoffel« aus Marken 4. und « vorliegt, werden hiermit besonders anfgrfordrrt, dies dein Kom- mnnalverband zu melden. ' Riesa, am 20. Februar 1818. Der Rat der Stadt Riesa.Kr.i Nutzyolzverfteigerirng auf Mardacher Staatsforstrevier.! Gasthof znm „Tachsenhof" in Nossen. Donnerstag, de« 28. Februar 1918,' vorn». 1V Uhr: 34 ht. Stämme, 279 w. u. 800 ht. Klötzer, 403 fi. Derbstanaen, 276 st.', Daumpfähle, 16 rm ht. gtutzknüvpel, 2 m lang (Korbholz) u. 6 rm bi. Besenreisig von de« Kahlschlägen in Abt. 69, 86, 87 u. 88 ». den Durchforstungen in Abt. 66 u. 100. Kgl. Forstrevierverwaltuna Marbach u. Kgl. Forstrentamt Augustusburg. i