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a«d A«x»is»r <«deblatt m» Aiyttzech. Awtsötatt -rr* für die Künigl. AmtShauptmannschast Großenhain, das Königs Amtsgericht und den Rat der Stadt Mela, sowie den Gemeinderat Gröba. Riesaer GTageblatt 188. Donnerstag, 0. August 1017, abciivs. 70. Aaltrg. 70 Mark 80 „ 85 „ 00 „ 60 .. Lei Saatwicken «Vwis ostivo, . so Mark „ Winter-, Sand- oder Zottel- Wicken (Viels villoss) . . 45, „ Vogelwicken (Viois oracs) . 28 „ stellung kleinerer Lieferungen zu Saminelladnngeii nachweislich entstandenen Vorfrachtkosten. Abnahmeort im Sinne dieser Verordnung ist der Ort, bis zu dem der Verkäufer die Kosten der Beförderung trägt. 8 8. Tie Höchstpreise gelten nicht für Saatgut von Hülsenfrüchteu, das zum Ge müsebau bestimmt ist (Gemüsesaatgut), und für Originalsaatgut, wenn die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut innegehalten werden. Als Originalsaatgut gilt das Saat gut solcher Sorten, au denen die Stammbaumzucht durch schriftliche Belege nachgewiesen werden kann (Hochziicht), wenn der Züchter in einem im Deutschen Neichsau^eigcr zur Ver öffentlichung gelangenden Verzeichnis für die Fruchtart als Züchter von Originalsaatgut anfgeführt ist. , 8 9. Bei anerkanntem Saatgut aus anerkannten Saatgutwirtschaften dürfen dein Höchstpreis folgende Beträge -»geschlagen werden: für die erste Absaat bis zu 30 Mark „ „ -weite „ „ „25 „ .... dritte „ „ „ 20 „ für den Doppelzentner. Als anerkannte Saatgutwirtschaften gelten nur solche Wirtschaften, die in einem im Deutschen Reichsanzeiger zur Veröffentlichung gelangenden Verzeichnis für die Fruchtart als anerkannte Saatgutwirtschaften aufgeführt sind. Bei nicht anerkanntem Saatgut (Handelssaatgut) dürfen dem Höchstpreis bis zu 15 Mark für den Doppelzentner zugeschlagen werden. Die Zuschläge nach Abs. 1, 2 find nur zulässig, wenn die Bestimmungen über den Verkehr Mit Sstgtgut inneaebalten werden. Sie schließen die Zuschläge für den Handel und die besonderen. Zuschläge nach 8 7 Satz 1 ein. Nicht einbegriffen sind die Beförde rungskosten von der Verladestelle des Erzeugers ab. s 10. Die Rcichsaetreidestelle ist bei Abgabe vou Hülsenfrüchten an die Höchstpreise nicht gebunden. Dasselbe gilt für die Kommunalverbände hinsichtlich der Abgabe solcher Früchte zu Futterzwelteu. 8 11. Die in dieser Verordnung sowie die auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 iu der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 «Reichs-Gesetzbl. S. 516) in Verbindung mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 25), vom 23. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 183) und vom 22. März 1917 (Reichs-Gesetzbl. S. 253). .... ..5 ..... . . 8 12. Diese Perordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Juli 1917. Ter Präsident des Kricgsernährungsamts. . In Vertretung: von B raun. — Da» Riesaer Laaeblatt erscheint ietze« Tp« avend» V»7 Uhr mir Ausnahme der Tonn- und Festlag,. Vezugsprett, gegen Vorauszahlung, durch unser« TrSger frei Hau« oder bei Abholung am Schalter Zs d« Kaiser!. Postanstalten vierteljayrlich 2,55 Mark, monatlich SS Pf. Anzeigen für di« Nummer de« Ausgabetage« sind bi« 18 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für H da. Erscheinen an bestimmten Tagen mch Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 44 mm breite Grundschrift-Zaile. <7 Silben) 20 Pf., Ortsprei« IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Satz ent- DU lvrechend höher. Nachweisung«'- und VernnttelungSgebühr 28 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Ertrag verfällt, durch Klag« eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in .§<§ Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Km Falle höherer Gewalt — Krieg ober sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe« der Druckerei, der Lieferanten oder der Besörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachiieferunz der Zeitung «der auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Rotationsdruck und Berlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethestratze 80. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 1 — Nachstehende Verordnung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. „ Dresden, den 6. August 1917. 841II» Vl a Ministerium des Innern. 37o4 Verordnung über Höchstpreise für Hülsensrüchte. Vom 24. Juli 1917. Auf Grund der Bekanntmachung über Krregsmabnahmen zur Sicherung der VolkS- ernährung vom 22. Mai 1916 (RcichSgesetzbl. S. 401) jn Verbind»»« nut 8,1 der Be kanntmachung über die Errichtung eines KnegSernahrnngSämtS vom 22. Äkar 1916 (Reichs-Gesetzbl. 402) wird bestiuiint: . - 8 1. Der Preis für den Doppelzentner inländischer Hulsenfruchte aus der Ernte 1S17 darf nicht übersteigen hei Erbsen „ Bohnen Z, Linsen „ Ackerbohnen , Peluschken .. .... Der Preis für Gemenge richtet sich nach der Art der gemilchten Fruchte und dem Mischungsverhältniffe. Er darf 55 Mark für den Doppelzentner nicht übersteigen. 8 2. Für die Bewertung der Hülsenfruchte gelten folgende Grundsätze: o) die Höchstpreise sind nur für beste, gesunde und trockene Hülsenfrüchte zu zahlen. - Für kleine Erbsen dieser Beschaffenheit sind höchstens 68 Mark zu zahlen: » für gute handelsübliche Durchschnittswarc ist zu zahlen: bei gelben und grünen Liktoriaerbsen sowie großen grauen Erbsen 65 Mark für den Doppelzentner, bei kleinen gelben, grünen und grauen Erbsen 63 Mark für den Doppelzentner, bei weißen, gelben und braunen Bohnen 75 Mark für den Doppelzentner, bei Linsen 80 Mark für den Doppelzentner: - ») für Hülsenfrüchte von geringerer Beschaffenheit ist entsprechend weniger zu zahlen. Bei feuchteil und bei käfer- und madenhaltigen Hülsenfrüchten sind außer dem Mindermerte die durch künstliche Trocknung und Bearbeitung ent- ' - stehenden Kosten und Gewichtsverluste zu berücksichtige». Z 3. Für die Bewertung ist die'Mschaffenheit der Hülsenfrüchte bei der Ankunft an dem von dem Erwerber bezeichnete» Bestimmungsorte maßgebend. 8 4. Für Hülsenfrüchte aus früheren Ernten find die Preise der Verordnung über Hülsensrüchte vom 29. Juni 1OI8tt'ReMSWe1etz5l. S. 846) in Verbindung mit Artikel IV der Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Hülsenfrüchte vom 29. Juni 1916, vom 30. August 1916 «Reichs-Gesetzbl. S. 981) maßgebend. Diese Preise gelten auch für Mischungen von Hülsenfrüchten der Ernte-1917 mit Hülsensrüchte» früherer Er»ten. 8 5. Die Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack- Für leihweise Ueberlassung der Säcke darf eine Leihgebühr bis z» 20 Pfennig für den Doppelzentner berechnet werden. Werden die Säcke nicht binnen drei Wochen nach der Lieferung znrückgegeben, so darf die Leihgebühr für jede folgende Woche um 20 Pfennig bis zum Höchstbetrage von 3 Mark für den Doppelzentner erhöht werden. Angefangene Wochen sind voll zn berechnen. Werden die Säcke mitverkanft, so darf dec Preis für den Sack nicht mehr als 4,50 Mark und für den Sack, der 75 Kilogramm oder mehr enthält, nicht mehr als 5,50 Mark be tragen. Werden Leihsäcke nicht znrückgegeben, so gilt dec Höchstbetrag der Leihgebühr als verfallen. Außerdem ist für den Lerlust der Säcke eine Entschädigung zu zahlen, die die genannten Höchstpreise für Säcke nicht übersteigen darf. 8 6. Die Höchstpreise gelten für Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 von. Hundert Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. Die Höchstpreise schließen die Beförderungskosten ein, die der Verkäufer vertraglich übernommen hat. Der Verkäufer hat auf jeden Fall die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Pahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens daselbst zu tragen.. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zu dieser Verladestelle zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden. A 7. Beinr Umsatz von Hülsenfrüchten dürfen dem Höchstpreis» als Kommissions-, Vermittlunas- und ähnliche Gebühren sowie für alle Arten von Aufwendungen nur die von der Rerchsgetreidestelle festzufetzenden Beträge zugeschlagen werden. Dieser Zuschlag umfaßt, vorbehaltlich abäudernder Befttmmuuge» der Reichsgetreidestelle, nicht die Aus- lagen für Säcke (8 5) und für die Fracht von dem Abnahmeorte sowie die durch Zusammen Mhmt sm kmiltel« m NeWln m Art»-, WWtei1O Ast. Die häufigen, nicht bloß den Eigentümer benachteiliqenden sondern auch die All- gemeircheit — dadurch, daß zum Teil noch gar nicht auSgereifte und genußfähige Früchte hierbei/ vernichtet werden — schädigenden Diebstähle von Garten-, Feldfrüchte» und Obst veranlassen die unterzeichnete Amtshauptinannschafr eine Belohnung, deren Höhe festzusetzen sie ,m E,iuzelfnlle sich vorbchält, denjenigen zuzusicheru, die ohne durch ihr Amt zur Anzeige verpflichtet zu sein oder an der Sache nicht persönlich interessiert sind, den Dieb so zur Anzeige bringen, Last er strafrechtlich verfolgt werden kann. Großenhain, am 6. August 1917. 2555 »L. V Der ttomumnalvcrbaud. ' Bestaudsilnzeigen! Die Vordrucke zu den von den Mühlen, Händlern, Bäckern, Konditoren und Klein händlern am 12. August 1917 nach 8 22 dec Bekanntmachung des Kommunalverbandcs vom 2. September 1915 zu erstattenden Bcstandsanzcigen sind hier eingegangen und im Rathaus, Zimmer Nr. 4 abzuholcn. Zur Ersparung von Portokosten sind wir bereit, die ausgefüllten Bestandsanzeige» zu sammeln und wcitcrzugebcu, wenn sic uns bis Montag, den 1». Angnst 1017, nachmittag- S Uhr zurückgegeben werden. - Der Rat der Stadt Riesa, am 8. August 1917. Kriezsoachrichten. Der englische Angriff bet Nteuvort. Der seit Tagen erwartete englische Angriff an der Küste setzte in oer Nacht vom 8. August bei Nieuport ein. Das englische Artilleriefeuer, das an Stärke seit Tagen über das übliche Maß hinausging, wuchs am Nachmittag des 7. August trotz des nebligen dunstigen Wetters zu bedeu tender Heftigkeit au. Von 9 Uhr abends an verstärkten die Engländer ihre Artillerietätigkeit immer mehr, bis sie am 8. August um 2 Uhr vormittags zum Trommelfeuer überging. Nach dreiviertelstündigem Trommeln griffen die Engländer von Nieuport aus sowie dicht südlich des Nieu- vort-Kauals in Richtung auf Battevalle an. Der Angriff wurde überall verlustreich abgewiese» und endete mit einer schweren englischen Niederlage. An einzelnen Stellen wurde der Feind in erbitterten Nahkämpfeu mit Bajonett und Handgranaten von unseren mit größter Tapferkeit fechten den Truppen geworfen. Er ließ eine große Anzahl Gefal lener auf den Kampfstätten zurück. Auf dem bisherigen Kampfgelande im Bpern-Bogen versuchten die Engländer wiederum durch Teilangriffe am späten Abend des 7. August ihre Linien zu verbessern, um aus dem zerschossene,» und verschlammten Trichtergelände, in das sie durch den miß- lunaenen Angriff, geraten sind, herausznkommcn. Alle An- griffSversuche scheiterten jedoch wiederum, obwohl die Eng länder stark« Kräfte rücksichtslos einsetzten und dichte Ko- lonnen südlich der Bahn Bottinghe—Langemarck vorführten. Sämtliche Stellungen blieben unverändert in deutscher Hand. Auch südlich des Kanals von Hollebeke nnd an zahlreichen Stellen der ArraSfront war die Artillerie- und Patrouillentätigkeit rege. Der im französischen Funkspruch vom 7. August nach- mittag «Meldete Angriff zwischen dem Walde von Bvocourt und der Höhe 304 ist frei erfunden. Bei dein deutsch«» St^mttmWunternehmrn östlich der Maas am 7. August 1 Uhr 80 Min. nachmittags wurden ohne eigene Verluste ««fangen«-und Schnellad«gewshre au« den französischen B^aben Außerdem erlitten di« Franzose« schwere . An der galizisch-russischen Grenze sowie in dem Ost- zwfelder Bukowina ist die Lage unverändert. Die rus sische Karpathenfront bröckelt langsam unter dem Drucke der Oefterreicher und Uimarn weißer ab. Südlich der Bist- ritza wurden die Höhen Mt. Stejaru, Mt» Stege, Ptr. Scsul, La Comornic im Stur», genommen. Nach stärker Artille rievorbereitung griff am 7. August 9 Uhr abends der Feind nördlich des Casinul-Tales heftig an. Der Angriff brach jedoch unter schwersten blutigen Feindverlüsten zusammen. Ebenso scheiterten starke Gegenangriffe nördlich von Föe- sani, wo die Verbündeten um westlichen Sereth-Ufer weiter vordrangen. Von der italienische« Frout. Aus den, ÄriegSpresse- quartter wird gemeldet: /lln der Jsonzofront steigerte sich in den Abendstunden das feindliche Geschützfeuer, um nach Einbruch der Dunkelheit wieder ab-Nfläusn. Nur aisi Karst-Plategu war auch nachts lebhaftes Stvrnngsfeuer. * Feuerüberfall auf die Insel Chios. Der amtliche türkische Bericht vom 7. August meldet; Unsere Artillerie machte einen Feuerübcrfall gegen die Insel Chios. Gute Wirkung wurde gegen die im Hafen liegenden Schiffe, gegen eine feindliche Flugzeughalle und in der Nähe befind liche Lager beobachtet. Ein feindlicher Kreuzer erwiderte unser Feuer, zog sich aber zurück, nachdem er einen Voll treffer erhalte» hatte. ^Leutsch-Ostafrika unbesiegt. Aus London kämmt wie der -einmal ein amtlicher Bericht (von uns bereits in ge striger Nummer mitgeteilt), der uns deutlich zeigt, daß der deutsche Heldenkampf in Deutsch-Ostafrika nicht zuende und diese deutsche Kolonie noch lange nicht in den Besitz Eng lands übergeaangen ist. Das System der verschleierten Niederlage wird auch diesmal wieder gehandhabt; aber man merkt doch sehr deutlich, daß die Briten sich zweifellos im Lindi-Bezirk eine blutige Niederlage geholt haben. Um nunrdas Interesse der Oefstnklichkeit von Litten, allzu sicht baren. Mißerfolg abzulenken »schwenkt der Bericht mit er- staufllicher Gewandtheit.auf andere KampfgMiete ad. Ab?r, auch.im Jrmga-Land und im portugiesischen NjaM-Land sind' zweifellos deutsch« Erfolge zu verzeichnen. Daß unser« allerdings größte Kolonie nach dreijährigem Kampfe noch imstande ist, aus eigenen Mitteln ihre Verteidigung zn organisieren und den an Zahl überaus überlegenen Gegnern Schlappen und Niederlagen beizubringen, ist nicht nur ciir Beweis für den -Heldengeist, dec unsere ostafrikanische Kämpferschar belebt, sondern auch für die Notwendigkeit, das deutsche Land im Herzen Afrikas beim Friedensschluß unter keinen Umständen dem britischen Heißhunger auszu liefern. Pom See- und Luftkrieg Zum Angriff auf ein spanisches Fischerfahrzeug. Der Ministerpräsident Dato erklärte zu dem Angriffe des deutschen Unterseebootes, dessen Befehlshaber habe ihm mit geteilt, daß er sich geirrt und das spanische mit einem fran zösischen Fischerfahrzcuge verwechselt habe. Las Mcuine- nilillsterium hat alle eingegangencn Nachrichten dem Mini sterium des Aeußeren übermittelt, um in Beritt dringlich tatkräftige Vorstellungen zu erbeben. Die Tätigkeit der französische» Flugzeuge. HavaS berichtet aus Paris: Während des Monats JnN führten die Apparate des Sceflugwesens 2139 Flüge aus. Sie griffe» 10 Mal Unterseeboote an, legten 6 Mal-Minen felder und haben in 9 Nächten an Beschießungen feindlicher Stützpunkte teilgenommen. -Bei einigen Erkundungen war ihre Arbeit vortrefflich. Die Marineluftschiffe führten 141 Ausfahrten aus, gleich 483 Fahrtstunden. Eine Schule für Unterseeschiffahrt. „Petit Parisien" Meldet, das Marineministerium hat in Toulon eine Schule für Unterseeschiffahrt errichtet, in welcher Offiziere nnd Mannschaften für den U-Bootdienst eine ergänzende Aus bildung erhalten sollen. Ferner sei ein Ausschuß gebildet worden, der alle grundsätzlichen Kragen betreffend u-Bootc nnd deren Verwertung sowie Projekte und Erfindnngku prüfen soll. Versenkt. Wie „Eoeaiua Post" meldet, ist der japanische Dampfer .Soive Marn" (0724. Vr.-Reg.-To.) mit Erzen an Bord auf der Tour Peru-Dokohama von einem Torpedo (?) getroffen worden oder auf ein« Mine gelaufen. Der Untergang des