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Naundorf in Großenhain; Gutsbesitzer Hilmar Edwin Rudolph in Ziegenhain. —88 Zu der vielerörterten Frage der „vermeint lichen" publizistischen Pflicht der Presse" hat dar Sächsische OberlandeSgericht einen gerade nicht allzu pressefreundlichen Standpunkt eingenommen. Der Chefredakteur deS „Freiberger Anzeiger", Professor Burk hardt, war wegen zweier im „Freiberger Anzeiger" er schienener Artikel, die vermeintliche Uebelstände in der Freiberger Ortskrankenkasse rügten, wegen Beleidigung der Vorsitzenden der Ortskrankenkasse zu 30 M. Geldstrafe ver urteilt worden. Dies« Strafe wurde vom Landgericht als Berufungsinstanz auf 300 M. erhöht. Die Artikel ent hielten die Behauptung, daß «in Beamter der Krankenkasse durch das Verhalten seine- Vorgesetzten, der Vorsitzenden der Freiberger Ortskrankenkasse, zum Selbstmord getrieben worden sei. Di« beiden inkrtminierten Artikel waren vom Landgericht als „Dauerdelikt" angesehen worden und gegen diese Auffassung richtete sich di« beim OberlandeSgericht eingelegte Revision, denn als Strafantrag gestellt wurde, waren bereits drei Monat« nach dem Erscheinen deS ersten Artikels verflossen. Nach Ansicht deS Beklagten hätte daS Landgericht diesen ersten Artikel nicht mehr bet der Straf zumessung berücksichtigen dürfen. Ferner hatte der beklagte Chefredakteur zu seiner Rechtfertigung geltend gemacht, er habe nur seine publizistische Pflicht erfüllen wollen, als «r die vermeintlichen Uebrlstände rügte und im Interesse der bevorstehenden Krankenkassenwahlen Kritik an der Ortskrankenkasse Übte. Sr habe somit auch das Recht auf Zubilligung deS 8 193. DaS OberlandeSgericht erkannte auf kostenpflichtige Verwerfung der Revision und begrün dete seine Entscheidung damit, daß der Strafantrag mit Recht auf den ersten, bet Stellung des Strafantrages be reits verjährten Artikel ausgedehnt worden sei. Mit Recht habe daS Landgericht ein „Dauerdelikt" angenommen. Ferner seien di« in den betreffenden Artikeln aufgestellten schweren Vorwürfe nicht bewiesen worden. Der Beklagte sei lediglich Gerüchten nachgegangen und hierzu habe die Presse kein Recht. Die vermeintliche publizistische Pflicht bestehe nicht und sei zum mindesten weit überschritten, so daß dem Beklagten der Schutz des 8 193 nicht zugebilligt wirden könne. — Di« Sitte, bei Uebersendung von Geldbeträgen; Wechseln, Schecks, usw. das Porto für den Brief ab- zuziehen, ist im Zunehmen begriffen, wr-hakb «in Mahn- wort gewiß am Platze ist. Diese Beeinträchtigung deS Empfängers durch den Portoabzug infolge des Geldoer. lusteS, der sich mit der Zeit summiert, ist ungerechtfertigt, außer wenn ausnahmsweise der Wohnort des Absenders statt wie allgemein der deS Lieferers als Erfüllungsort ver- abredet ist. Wo aber über den Erfüllungsort Zweifel herrschen, kommt 8 270 des B. G.-B. in Anwendung, wo- nach das Geld seitens deS Schuldners im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohn sitz zu übermitteln ist. Portoabzüge für Geld- und Wert sendungen sind also gesetzlich vollkommen unzulässig. —bc. Für unternehmende junge Leute, die ihre Welt- und Menschenkenntnis erweitern und sich die deutsche Heimat einmal von draußen anseheu wollen, bietet sich eine günstige Gelegenheit, ihren Gesichtskreis zu vergrößern durch die Möglichkeit, ihrer Dienstpflicht in solchen Truppenteilen zu genügen, die außerhalb der deutschen Heimat stationiert sind. Unter anderen kommen hiersür auch die Matrosen- arttlltrteabtetlung Kiauischou und die Marine- infanterie in Tsingtau in Betracht, zwei Truppen- körper, die sich aus diesen Gründen vornehmlich aus Drei- bez. Vierjährig-Freiwilligen rekrutieren. Im Oktober jedes Jahre» erfolgt die Einstellung der Rekruten: für die Stammabteilung der Matrosenartillerieabteilung Kiautschou in Cuxhaven und für das 3. Stammseebataillon der Marineinfanterie in Wilhelmshaven. Nach der ersten infanteristischen AuSbildpng, die während der Winter monate noch in der Heimat vor sich geht, wird im Januar die Ausreise nach Ostasten angetreten. Ein großer Tran»- portbampfer, für solche Zwecke und die Fahrt durch die Tropen besonders ausgerüstet, führt diese „Ablösung durch daS Mtttelmeer über Colombo, Hongkong und Shanghai nach dem ostastattschen Schutzgebiet. Lier in Tsingtau, jn der blühenden und ständig an Bedeutung wachsenden deutschen Siedelung wird der Rest der Dienstzeit absolviert. Di« wechselnden Eindrücke der langen Reise, dl«, tägliche Berührung mit fremden Völkern und Kulturen, die neu artige und moderne Organisation unsere» Schutzgebiets, alle» das bietet den Angehörigen dieser Besatzungstruppen, die von ihnen heißersehnte Gelegenheit, ein Stück der wellen Welt kennen zu lerne» und mit reichen, mühelos erwor benen Kenntnissen in die alt« Heimat -urückzukehren. Nach einer soeben veröffentlichten Bekanntmachung der genannten Truppenteile sind di« Bedingungen für die Aufnahme: Mindestgröße 1,65 Meter, kräftig« Konstitution, gestuche «Md- Anzeiger Mebiatt rmd Nyekger» Amtsblatt für bist König!. ÄmtShauptmannschaft Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grüba. 226. Donnerstag, 28. September 1S11, avenvs. 64. Jahrg. La« Mefarr Tageblatt erschrbtt jede« Le« abend« mit Ausnahme brr kann- und Festtage. Lierieljährlicher «rzu,«Preis bei Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mark VO Psg„ durch unser« Tröger stet in« Hau« 1 Mart w Pfg„ bei Abholung am Schalter der kaiserl. Poslanslalten 1 Mark SS Psg„ durch de» Briefträger sret in« Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MonaUabonnement« werde» angenommen. . Auzrlgrn-Aunahni« sür die Nummer de« Ausgabetage» bi« vormittag V Uhr ohne Bewähr. . Rotatlon«drurk und L erlag von Langer 0 lkSinterlich in Li le la. — vrlNäsiesirNe! Boetheslrahe bv. — Filr die Redaktion verantwortlich: Arthur Hähnel tu Riesa. Unter dem Viehbestände de» Gutsbesitzer» Paul Kaule in Forderte ist die AIwiiI- wwsö RIwwwwwwmoÄ» ausgebrochen Die Königliche ÄmtShauptmannschaft bestimmt daher weg«« dieses Seuchenfalles gemäß ß 23 der Verordnung deS Königlichen Ministerium» de» Innern vom 5. Oktober 1908 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 335 ff. — den Gemetndebezirk Korberge al» SpwnwAswre-R und die Gemeindebezirke vberreutzen und Gröba mit vrtsteil Rengrvba und selbständigem Gutsbezirk Sröba als GsodwvktzwnGwgwIsiwb. E» gelten demnach für den Sperrbezirk und sür da» BeobachtungSgebiet die mittel» brr Bekanntmachung vom 7. Juli 1911 — siehe Nr. 156 de» Riesaer Tageblattes — unter L, L und 6 bekanntgemachten Bestimmungen und Strafandrohungen. Soweit der Bezirk der Königlichen ÄmtShauptmannschaft Oschatz in Frage kommt, wird da» Erforderliche von dort au» angeordnet werden. Großenhain, am 27. September 1911. 8048 » L. Königliche ÄmtShauptmannschaft. > Unter dem Viehbestände deS Gutsbesitzers und GemetndeoorstandS Werner in Spansberg ist die UlmmI- wnG RlchuwnwseivA« au-gebrochen. Die Königlich« ÄmtShauptmannschaft bestimmt daher wegen dieses Seuchenfalles gemäß 8 23 der Verordnung de» Königlichen Ministeriums des Innern vom 5. Oktober 1908 — Gesetz, und.Verordnungsblatt Seite 335 ff. — den Gemetndebezirk Spansberg als und die Gemeindebezirke Schweiufurth, NteSka, Nauwalde und Tiefenau mit SutSdeztrk Tiefenau als ES gelten demnach sür den Sperrbezirk und für das BeobachtungSgebiet die mit der Bekanntmachung vom 7. Juli 1911 siehe Nr. 156 deS Riesaer Tageblattes — unter L und 0 bekanntgemachten Bestimmungen und Strafandrohungen. Wegen der angrenzenden preußischen Ortschaften wird daS Erforderliche vom Königlichen LandratSamt Liebenwerdw aaarordnet werden. Großenhain, am 27. SepWber 1911. 3033 a L. Königliche ÄmtShauptmannschaft. Die Manl- und Klauenseuche im Borwerk Grotzholz bet Mehltheuer tst erloschen. E» werden deshalb di- wegen dieses Seuchenfalles sür das Vorwerk Großholz und sür die Gemeindebezirke Prausitz, Mehltheuer und Pahren- mit der Bekanntmachung vom 22. August 1911 — 2635 a L — vorgeschriebenen Sperr- und Schutzmaßregeln aufgehoben. Da» Vorwerk Großholz gehört nunmehr noch zum BeobachtungSgebiet in den Seuchenfällen Mehltheuer, Prausitz, Pahrenz und Dörschnitz (AmtSH. Meißen); die Orte Prausitz, Mehltheuer und Pahrenz find al» Sperrbezirke bestimmt. Für diese Orte und Oertliches mid Sächsisches. Riesa, 28. September 1911. —* Bon der hiesigen Polizei wurde ein aus Sachsen bezw. dem Deutschen Reiche auSgewiesener Orsterretcher festgenommen. Der Verhaftete wurde auch wegen Widerstande» gegen die Staatsgewalt steckbrieflich gesucht. — Au» einer hiesigen Gastwirtschaft ist in vergangener Nacht ein Faß Vier (Vs Hektoliter Lagerbier) gestohlen worden. Die Diebe find noch »richt ermittelt. Sachdien liche Mitteilungen werden an die Polizei erbeten. — Ein Arbeiter au» Dresden wurde hier von einem Unwohlsein befallen, da» sich so verschlimmerte, daß der Arbeiter von der Sanitätskolonne nach dem Krankenhaus gebracht werden mußte. —"Der Zirkus May ist heute früh 81/4 Uhr mittel» Sonderzuge» auf dem hiesigen Bahnhofe ringe- troffen. Die Entladung der Tiere und Requisiten erfolgte mit großer Schnelligkeit. Lebhafte» Interesse erweckte der Ausbau de» Zirku» und der übrigen Zelte auf dem Schützen- platze. Die Vorbereitungen versprechen eine reiche Fülle der Darbietungen. Auf die heutige Eröffnungsvorstellung sei nochmals aufmerksam gemacht. — Am 1. Oktober diese» Jahre» sollen die er zlehungSunsähigen schwachsinnigen Kinder, di« in den Landesanstatten HubertuSburg und Chemnitz mit untergebracht sind, nach der »«»«richteten Lander- anstatt Großhennersdorf gebracht «erden, die gleichzeitig auch der Aufnahme geisteskranker Kinder diept. Die Unterbringung geisteskranker. Kinder ist unmittelbar bei der AnstaltSdirektiou Großhennersdorf zu beantragen. Dabet ist für da» ärztliche Gutachten der Vordruck zu ver wend«», der für die Unterbringung Geisteskranker schon bisher vorgeschrieben war; nur in besonder» dringlichen Fällen genügt et» kurze» ärztliche» Zeugnt» Über die Krankh«U»ersch«tnungen. Für alle schwachsinnigen Kinder sind die Aufuahmeanträge «ach wie vor an di« AnstaltS- direktton Chemnitz zu richte». — Al» Hauptgeschworen« sür die 5. die»jährige Tagung de» Schwurgericht» werden laut endgültiger Spruch liste u. a. nachbenannte Herren tätig sei»»: Rentner Arwed Paul Kretzschmar in Großenhain; Tuchfabrik«»» veruyard Wilhelm Gustav Eugen Hampe tu Großenhains Rentner Friedrich Brust Patzig in Großenhain; Kaufmann Otto Alfred Heyn tu Riesa; Fabrikbesitzer Ernst Johanne» da» Vqrwerk Großholz bleiben deshalb die mit der Bekanntmachung der Königlichen ÄmtShauptmannschaft vom 7. Juli 1911 — abgedruckt in Nr. 156 deS Riesaer Lage blatte» — unter L und V bez. L und 0 bekanntgemachten Bestimmungen und Straf androhungen weiterhin in Geltung. Groß'enhain, am 27. September 1911. 2635 0 L. Königliche Amt-Hauptmannschaft. Die Brandverstchernugsbetträge auf den 2. Termin diese» Jahres nach Vi Pfg- auf die Einheit sind bis zum 16. Oktober dieses Jahres, die Einkommensteuer und die Ergänznugsstener je auf den 2. Termin dieses Jahre» sind bis zum 21. Oktober dieses Jahres an unsere Steuerkaffe — Rathaus, Zimmer Nr. 13 — abznführen. Mit der Einkommensteuer find von den Handel- und Gewerbetreibenden zur Deckung der Aufwands der Handels-, wie ouch der Gewerbekammer in Dresden Beiträge zu erheben und zwar sür die Handelskammer nach 2 Psg. und sür die Gewerbekammer «ach 3 Pfg. auf jede M. desjenigen Steuersatzes, der nach dem im Einkommensteuergesetze enthaltenen Tarife auf da» in Spalte ä de» Katasters eingestellte Einkommen entfallen würde. Besondere Zufertigungen über diese Beiträge werden nach bestehender Vorschrift nicht ausgegeben. vis Ende Oktober dieses Jahres wird an den Werktagen, autzer Sonnabends, «nsere Stenerkaffe auch nachmittag von 3-4 Uhr für de» Verkehr geöffnet sein. Der Rat der Stadt Mesa, am 27. September 1911. N. Röderan. Die Stelle der Ortssteuereinnehmers und Sparkassenkasfierers ist durch Ableben deS bisherigen neu zu besetzen. Bewerber wollen sich bis 5. Oktober d. I. bet dem Unterzeichneten melden, wo auch das Nähere zu erfahren ist. OrtSeinwohner werden bevorzugt, Kaution ist zu hinterlegen. Röderau, den 27. September 1911. Der Gemeindevorstaud. Sonnabend, den 30. September 1911, vormittag» 11 Uhr werden 2 ausgemusterte Pferde vor dem Haupteingang des Barackenlagers versteigert. Kommandantur des Tr. P. Zeithain.