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Riesaer G Tageblatt ««d A«r»rg»r MtblM Wd MMger). TütgramwAdr^s« Femsprechstell, »La«,blatt-. Riesa. Nr. SU. für die König!» TmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Grööfi, 224.Dienstag, S6. Teptemver 1811, abends. 64. Jahrg. Da» Riesa« Tageblatt «schont je»«« Da, abend» mit Au-nahmr der Sonn, nnd Frsttag«. «ierteli«hrllcher »e»n,»»r»i» bet Abholung in der Expedition in Stiel» 1 Mark SV Psg^ durch unsere Lrüger s«t in» Hau» 1 Mark VS Pfg, bei Abholung am Schalter der laiseri. PosiansiaNen.1 Mark VS Psg» dnrch den »riestrvger sre« tn» Hau» 2 Mark 7 Psg. «nch Monat«ado>m«n,nt» werde» angenommen. AngrlgemAnuahnie fltr die Rümmer de» Ausgabetage» bl» vormittag S Uhr ohne Wewtlhr. Rotationsdruck nnd Verlag von Lange» L Winterlich in Riesa. — VesLiislSsirllr: Goethrsirahe bv. — tzvr die Redaktion verantwortlich: Arthur HSHnel w Rtesa. Nachdem nach Mitteilung der Kövtglichm AmtShauptmanuschaft Oschatz die Maul« und Klauenseuche in Unterreußen erloschen ist, scheidet Her Ort Oberreußrn aus dem Wegen diese« Seuchenfaller gebildeten BtobachtungSgebiete au». E« werden deshalb die für den Ort Oberreußen in Leitung gewesenen Bestimmungen hiermit aufgehoben. Großenhain, am 26. September 1S11. 1932 k L. Königliche AmtShauptmanuschaft. Unter Be-ugnahm« auf die Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmanuschaft vom 12. diese« Monat« — Nr. 215 de« Riesaer Amtsblattes — wird hiermit aus Grund einer weiteren Verordnung de« Königlichen Ministerium« de« Innern noch folgende» bekanntgegeben. 1. Die Ausfuhr von Saugserkel« au« seucheufreie« (durchgeseuchten wie noch nicht ergriffenen) Gehöfte« de» Sperrbezirk« kann von der Königlichen AmtShauptMann- schäft unter den folgenden Bedingungen genehmigt werden: a. Der gesamte Klauenviehbestand ist am AuSfuhrtage bezirkstierörztlich zu unter« suchen nnd da« bezirkstierärztliche Zeugni« über die Unverdächttgkeit de» Bestände» der OrtSpolizetbehörde vorzulegen. Bei Ausfuhr von Saugferkeln au» dnrchgeseuchten Beständen bedarf e« der tezirkstterSrztlicheu Untersuchung de« Klauenoiehs im Gehöft nicht, wenn kein Klauen« vieh in da» Gehöft eingeführt worden ist und seit dem Erlöschen der Seuche nicht mehr al« 3 Monate verstrichen find. - d. Auf Grund de» bezirk-tierärztlichen Zeugnisse» haben die OrtSpolizeibehörden Ursprungszeugnisse für die auSzuslihrendetr Saugserkel auszustellen, aus denen der Grund der Ausfuhr und die besonder» erteilte Ausfuhrgenehmigung zu vermerken ist. o. Die Ausfuhr und Abgabe der Saugserkel darf in der Regel nur an Züchter oder Mister, an Händler «ur aaSMhwsweise auf vorherige schriftliche Bestellung mit der Maßgabe erfolgen, daß Händler und ihre Angestellten das Gehöft nicht betreten. ä. Die Ausfuhr der Ferkel darf nur zu Wagen erfolgen. Bet Verladung der Saug ferkel auf der Eisenbahn sind Körbe, oder sonstige geeignete Behälter zu benutzen, die mit anderem Klauenvieh nicht in Berührung gebracht werden dürfen. v. Die rr.lt besonderer Genehmigung ausgeführteu Saugserkel dürfen nicht zu Markt gebracht werden, sondern sind ihrem Bestimmungsorte unmittelbar zuzuführen. Die Polizeibehörde des Bestimmungsorte« ist von der der AuSsuhrorteS über das bevor stehende Eintreffen der Saugferkel rechtzeitig, nach Befinden telegraphisch oder telephonisch, zu verständigen. Die Polizeibehörde de« Bestimmungsorte« hat sich vom Eintreffen der Ferkel zu überzeugen. 2. Au« dem Beobachtung-gebiet kann die Äu«fuhr von Saugserkel» nach vor heriger tierärztlicher Untersuchung der Bestände von der Königlichen AmtShauptmann- jchaft unter ähnlichen Bedingungen wie vorstehend unter 1 aufgeführt ebenfalls zu« gelassen werden. Nachdem sich im übrigen gezeigt hat, daß zahlreiche Viehbesitzer, namentlich in an Preußen grenzenden Gegenden, den in § 21 Ziffer 9 der Verordnung vom 10. Juni 1911 — Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 133 ff. mit abgedruckt in Nr. 142 der Riesaer Amtsblatt«« mit Bekanntmachung der Königlichen AmtShauptmannfchaft vom 21. Juni 1911 — bei Agkaaf von Rinder«, Schafe« «ad Schweine« vorgeschriebenen Ber- Vflichtnnge« (Beibringung von Ursprungszeugnissen eo., soweit Klauenvieh von auster halb Sachsen« erworben und diese« mit der Bah« elngesührt wird, Anzeige an die OrtSpolizetbehörde innerhalb 12 Stunden, welche diese an den Königlichen BezirkStierarzt weiter zu geben hat! sowie Stellung de« Vieh« unter Beobachtung auf 1« Tage und beztrkStierürztliche Untersuchung, ehe es mit anderem Klauenvieh zusammengebracht wird) nicht Nachkomme", werden die Ortipolizeibehörden hiermit erneut angewiesen, mit aller Strenge auf die Befolgung der Vorschriften zu achte« und bei Zuwiderhandlungen gegen diese Borschriften wie auch gegen die anderen in Betracht kommenden veterinär, polizeilichen Bestimmungen, insbesondere bei Verheimlichungen der Seuchenausbrüche, scharf einzuschrsiten bez. zur Herbeiführung einer angemessenen Bestrafung sofort der Königliche« AmtShauptmanuschaft Anzeige zu erstatten. Gegenüber der vielfach zu beobachtenden Neigung, Handelsvteh von autzersöchfischen Orten, wo «r einer polizeilichen Beobachtung in der Regel nicht untersteht, zu bezieht«, werden die Viehbefitzer hiermit auf die aus einem solchen Vteherwerb drohende Seuchen gefahr wiederholt ausdrücklich aufmerksam gemacht. Königliche AmtShauptmanuschaft Grotzevhatn, 3016 » L. - " am 25. September 1911. KmABeen. Mittwoch, den 27. September 1911, mittags 12 Uhr sollen in Reu-Gröba versteigert werden: 1 Plüschsofa, 1 Sofatisch, 1 Vertikow, 1 Wasch tisch, 1 Ecktisch, 1 Küchenschrank, 1 Bettstelle mit Matratze und Kiffen, 1 Nähmaschine, 1 Pfeilersptegel u. a. m. Sammel«: Restaurant Wartburg. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht Riesa. Am 27. d. Mts., 9« oorm. werden auf dem Kasernenhofe der ll. Abteilung 6. Feldartillerie-RegimentS Nr. 68 die im Herbst guSgeumsterten Dienstpferde versteigert. Oertliches,md Siichfisches. Riesa, 26. September 1911. —* Herr Geheimer Regierungsrat Dr. Uhlemann ist vom Urlaub zurückgekehrt und hat die Leitung der Geschäfte wieder übernommen. —* An da» Ort«-Fernsprechnetz Riesa haben neuerdings Anschluß erhalten: Bley, Albin, Nähmaschinen« und Fahrrad-Handlung, «oethestr. 57 342, Marle, Paul, Sattler und Tape-lerer, Paufltzer Straße 10 843, Kranke, Moritz, Gchloffermeister, Parkstr. 13 344, Peschke, Paul, HolzkommisstonS-Geschäst, Gröba, Weststr. 10 348, Heinze, Franz, Herren-Garderoben, Haüptstr. 28 846. —* Am Sonntag vormittag fanden auf der Ballon« Mstelle in Nünchritz zwei vallonaufstiege statt. 815 Uhr erhob sich Ballon »Hilde- zu einer Luftreise, die bi« Radibor führte, in dessen Nähe nachmittag« 3 Uhr die Landung erfolgte. Im Korbe hatten Herren von Kgl. Sächsischen Luftschifferverein Platz genommen: 848 Uhr stieg Ballon »Heyden I' mit Herren vom Berliner Verein für LNftschiffahrt auf. Di« Landung erfolgte sehr glatt 4 Uhr vachmtttag« bei Herrnhut. —* Auf der Polizeiwache ist eine Brill« al« ge« fand« abgegeben worden. —- Wir machen darauf aufmersavr, h-tz Riesa wegen Ausbruch« der Maul« und Klauenseuche upwr dem Vieh bestand« der Gutsbesitzerin Gelbhaar i« Riesa al» Sperr bezirk gllt und deshalb sämtliche Hund« In der Stadt festzulegen sind. --7* Auch in seinen! letzten ausipÄettgen Gastspielen hak dÄ ZiriluS May einen durchschkqgenden Erfolg errungen. Täglich soll! daL Zweiumstechelii auSverkauft gewesen sehr. Der gM Besuch spricht ML die Güte de- GÄvtenen. Titz erste Boxstellung in RW findet mpr- MN statt. s — Au« dem Berichte, den da« sächsische LandeSkonst- stortum der jetzt tagenden LandeSsynode» über di« Ver hältnisse der eoangeltsch-lutherischen Lan deskirche Sachs»«« in dem Aeitrautne von 1905 bi« 1910 vorgelegt hat, geht hervor, daß 1« hm fünf Bericht«, jähren 245 Person« au» der Landeskirche zur römisch katholischen Kirche, dagegen von der römisch-katholischen Kirche zur Landeskirche 4884 Personen übergetreten sind. Zum Judentum traten 44 Evangelisch - Lutherische über, während sich 144 Juden in die Landeskirche aufnehmen ließen. — Nach dem zwischen dem Königreich Sachsen und der französischen Republik abgeschlossenen Auslieferungs vertrag« vom 28. April 1850 konnte bisher die NuS« lteferung wegen falschen Zeugnisse» nur in solchen Fällen erfolgen, in denen da» falsche Zeugnis nach den französischen Gesetzen Leibe«- und entehrende Strafe nach sich zog. Nach einer Verordnung de« sächsischen Ministerium« der Justiz soll auf Grund von neuerlich ausgetauschten Gegenseitig« keitSerklärungen künftig im AuSlieferungSoerkehre zwischen dem Königreich Sachsen und Frankreich die Auslieferung wegen falschen Zeugnisse« ganz allgemein stattfinden, sofern nur die Tat nach den Gesetzen beider Teile al» strafbar anzusehen sei. — Die diesjährigen Herbstprüfungen für Einjährig «Freiwillige vor der Kgl. Prüfung« kommtssto» in Dresden wurden in der Zett vom 31. August bis 22. September avgehalten. Der Prüfung unterzogen sich 61 Bewerber, von denen einer die Ver günstigung der erleichterten Prüfung erhallen hatte. — Der Oklober-Um-ugStermin gibt in die sem Jahre Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten, zu den hier Stellung genommen werden soll. Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen besagen: wenn da« Mtetverhält- «i« am 30. September endigt und der nächste Tag (wie in diesem Jahre) ein Sonntag ist, so bravchen di« Mieter nicht schon am 1. Oktober (Sonntag), sondern erst am nächsten Werktage, d. i. am Montag, zu räumen. Auch braucht für diese« Sonntag, obwohl da« MietSoerhältni« Mit Ablauf de» 30. September beendigt ist, kein MietziN» bezahlt zu werden, wir empfehlen unseren Lesern, sich diese Notiz auSzuschneiden und aufzubewahren. — Bedauerlicherweise werden die Vorschriften zur Verhütung der Weiterverbreitung der Maul- und Klauenseuche von den Landwirten und deren Gesinde sehr oft verletzt bez. Überhaupt nicht beachtet. In der AmtShauptmanuschaft Meißen hat sich deshalb di« zuständig« Behörde gezwungen gesehen, empfindliche Strafen auSzu- wrrfen. In der letzten Zeit find zum Beispiel wegen Verheimlichung bez. Nichtanzelgen de« verdachte« oder de« Ausbruche« dieser ebenso heimtückischen wie gefährlichen Seuche Geldstrafen von 50 bis 150 Mark eo. Haft bi» zu 14 Tagen verhängt worden. Ausfuhr von Vieh und Aus- fuhr von Seuchendünger ohne Genehmigung sind mit Geldstrafen von 30 und 100 Mark oder entsprechender Haft bestraft worden. Wegen Übertretung der Bedingungen zur Ausfuhr von Seuchendünze? sind Strafen von 50, 100 und 150 Mark bez. Haft bis zu 14 Tagen, wegen Uebertretung der Stall- und Gehöftsperre Strafen von 150 Mark bez. 14 Tagen Haft und wegen Freiumher- laufenlaflen von Hunden im Sperrbezirke solche von 10 bi» 30 Mark ausgeworfen worden. Trotz dieser Bestrafungen werden die bestehenden Vorschriften noch immer übertreten und namentlich auch die Bedingungen, unter denen die Behörde in Einzelfällen Ausnahmen von den lästigsten Vorschriften gewähren konnte, nicht «ingchalten. ES kann daher kaum wundernehmen, daß noch immer kein Still- stand in der Seuchenverbrettung eintritt und die noch nicht betroffenen Landwirte über zu große Nachsicht der Behörden in der Bekämpfung der Seuche klagen, während anderseits die betroffenen Landwirte sich lebhaft über die Härte der Vorschriften und die Streng« der Behörden beschweren. —* Im Postscheckoerkehr ist e» bisher als Nach teil empfunden worden, daß bei Zahlungsanweisungen die Bestellgebühr vom Aussteller dr» Scheck» nicht im voran» entrichtet werden konnte. Den auf Einführung eine» solchen Verfahren« abzielenden Wünschen hat da» Reichs- Postamt nunmehr entsprochen. Der Scheckaussteller hat auf der Rückseite des Schecks — und zwar am oberen Rande über dem Vordruck »Adresse für die Postbesürderung" — den Vermerk »bestellgeldfrei" ntederzuschreibrn und die der Gebühr entsprechenden. Freimarken rechts neben den Vermerk zu kleben. Bei SammelschrckS ist der Vermerk in der Anlage neben den Beträgen anzugeben, die bestellgeld frei ausgezahlt werden sollen; die Freimarken sind in diesem Falle so beizufügen, daß sie beim Postscheckamt ab genommen und auf die Zahlungsanweisung geklebt werden können. Bei Zahlungsanweisungen für in Bayern oder Württemberg wohnhafte Empfänger ist dl« Vorausbezah lung de» Bestellgelder nicht zulässig. —88 Der Plan der Anlage eine« Hafen« bei Schandau erregt auch in Oesterreich große« Interesse. Da schon seit langer Zeit die Absicht besteht, dicht an der LandeSgrenze und zwar in Staffeln bet Letschen einen Hafen zu errichten, der besonder« di« am vmschlagplatz