Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt Freit»,, S. März 1NS0, abends »s 181 VV 16389 252 V0 16598 . ... . Die Einbrecher iette der Kirche em Fenster rin und hei Zufuhr von über 15 Ztr. Ztr. 12,20 ML 12.65 ML. 13,15 ML. Mm. gestatten, zur Ermittlung richtiger Angaben ihre Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher ein sehe» »n taffen. V. Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt. Insbesondere wer die nach ll erforderten Angaben nicht oder falsch erstattet oder die Einreichung der Vachtorrträg« unterläßt oder Pachtverträge mit falschen Angaben einreicht, oder wer auf Grund einer ungültigen oder für «»wirksam erklärten Vereinbarung «ine Leistung vollzieht, wird, soweit nickt höhere Strafen verwirkt sind, mit Gefängnis- bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. vi. Diele Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraftz Dresden, am 3. Mär» 1920. Wirtschaftsministerin«, LandeSlebenSmittelamt. Auf Ärund des 8 3t Abi. 2 H. G.B. soll das Erlöschen der Firmen 1. ) Sächsische Lachsteinwerke, vor«. A. von PetrtkowSkv, Aktiengrsellscha t in Forberge — Blatt 343 —, 2. ) Artur E«zman« in Langenberg — Blatt 475 —. 3. ) Göbel » Nmtaukt in Strehla - Blatt 458 -. 4. ) Eisenwerk Strehla, Ges. m. b. Hfta. in Strehla — Blatt 444 —, von AmtSwegrn in das Handelsregister eingetragen werden. Die Aktionäre der Gesellschaft zu 1 und die Inhaber der unter 2—4 genannte.»! Firmen oder deren Rechtsnachfolger können hiergegen Widerspruch geltend »rochen, der bis zum IS. Juli 1VS0 bei dem unterzeichneten Gericht eingegangen sein muß. Amtsgericht Ries«, den 4. Mär» 1920. Preis ab Lager des Kohlenhändlers Ztr. Niederlausther Briketts 11,60 Mk. Westsäcksische Briketts ») Salon- und Halbstes»« 12,05 Mk. d) NutzbrikettS 12,55 Mk. Da« Wirtschaftsministerin« nimmt mit Rücksicht auf die große wirtschaftliche Be deutung der Gesunderhaltung unserer zurzeit ohurdir« stark verminderte» Schweinebrftände Veranlassung, erneut aut den Wert der Schutzimpfungen gegen de« Schweiuerottank ans- merksam zu macken. Dabei wird darauf bingewiesen, daß für Rotlaufsckutzimpfungen, welche die Schweinebesißer in den Monaten Avril bi« Juli jede« Jahre« freiwillig durch Tierärzte ansführen lassen wollen, der Impfstoff kostenlo« zur Verfügung gestellt wird, so fern mindestens der vierte Teil der Schweinebesißer einer Gemeinde bis Ende März jede« Jahres die Vornahme der Impfung beantragt. Die Kosten der Impfung selbst find von den Besitzern zu tragen. Nähere« ergibt sich aus den mit Verordnung vom 20. Januar 1917 veröffentlichten Grundsätzen für Schntzimvsunaen gegen den Schweinerotlanf lSächsische StaatSzeitung und Leipziger Zeitung Nr. 23). Die dort unter 0 Absatz 8 vorgesehenen Gebübrenböchstlätze für Rotlaufschntzimpfungen werden aufgehoben und mit Rücksicht auf di« bestehende Teue rung wie folgt festgesetzt: Für die Impfung von Beständen bis zu 10 Schweinen eines Gehöfts je 1.50 Mk. mindestens jedoch 4,50 Mk, Für die Impfung von Beständen bis zu 100 Schweinen eines Gehöft« je 1,20 Mk, mindestens jedoch 15,00 Mk. Für die Impfung von Beständen über 100 Schweine eines Gehöfts je 0,75 Mk. mindestens jedoch 120,00 Mk. Die neuen Gebührensätze treten sofort in Kraft. Dresden, am 3. März 1920. Wirtschaft«,M I n i stert««. Versammlung stellte am Schlüsse ihren übereinstimmenden Willen dabin fest: Die Landes» und Bezirksverbände wer- en, soweit es nicht schon geschehen ist, ihre Lohn- und arifpolitik für ihre Landesteile selbständig treiben. Mit der vorläufigen Geschäftsführung bei Fragen gemeinsamen Interesses wird beauftragt der Arbeitgeberverband des sächsischen Holzgewerbes DreSden-A. 16, Bertbeltftr. 1,1. -* Die Seidel-Sänger, eine der angesehensten und ältesten Herrengesellschaften Leipzigs, geben am 11. und 12. März Konzerte in Höpfners Saal. Seit 1914 treten sie erstmalig wieder hier auf. —* Zur Frage der Aufhebung Ler sächsischen Sonden feiertags. Der RechtSauSschuß der BolkSkam- mer hat folgenden Antrag gestellt: „Die Volkskammer wolle beschließen: 1. den Antrag Dr. Reinhold und Genossen in folgender veränderter Fassung anznnehmen: Die Negierung zu ersuchen, auf dem Gesetzeswege zu bestimmen, daß am 0. Januar lHohneujahrStag), wenn dieser auf einen Wochen tag fällt, u. am Frühjahrsbubtag keine allgemeine Arbeits ruhe herrschen soll: S. die eingegangenen Gesuche, soweit sie sich gegen Aushebung deS HohneujahrStageS und drS FrÜH- jahrSbutztages als kirchlicher Feiertag wenden, durch den zu 1. gefaßten Beschluß für erledigt zu erklären, im übrigen auf sich beruhen zu lassen r 8. die Gesuche, soweit sie sich gegen Aufhebung -es ReformationSfesteS wenden, für erledigt zu erklären, da sich die darin ausgesprochenen Wünsche inhalt lich mit dem Antrag Dr. Reinhold und Genossen und mit dem zu 1. gefaßten Beschlüsse vollständig decken: 4. dem An träge unter 1. folgend« Ergänzung anzufügen: die Re- Regierung zu ersuchen, auf die ReichSregierung dahin einzu wirken, daß für erwerbstätige Arbeiter und Angestellte durch NetchSgesetze die Gewährung von Ferien in der Mindest dauer von sechs aufeinanderfolgenden Tagen angeordnet wird. Dl« Minderheit des Ausschusses, die unabhängigen Abgeordneten Lipinski, Müller, Dcnnhardt, beantragt: Die Volkskammer wolle beschließen: die sächsische Regierung zu ersuchen,, aus die Reichsregierung dahin einzuwirken, -aß für erwerbstätige Arbeiter und Angestellte durch NeichSgcsrtz die Gewährung von Ferien in -er Mindestdauer von sechs aufeinanderfolgenden Wochentagen, unter Fortzahlung deS Lohne», angeordnet wird. Nach dieser reichSgesetzltchen Re gelung erklärt sich die BolkSkammer bereit, die sächsischen Wochenfeiertage alS: Hohneujahr. FrühjahrSbußtag und NesormattonSfest, die allgemeinen Feiertage, al«: Karfrei tag, Himmelfahrt und Herbpbußtag ihres Charakter» al» staatlich anerkannte Feiertage zu entkleiden r da» sächsische Gesetz, betreffend die Sonn-, Feste und VußtagSfeler vom 19. Sevternber »879, nebst «uSsüHruugSverorLnung vvM gleichen Tage aufzuheben,- den Antrag Nr. 514, Dr. Nein- hold und Genossen, betreffend Aufhebung sächsischer Sonder»' feiertage, als erledigt zu betrachten. — Zur Frage der Steuernachsicht. Wer Vermögen oder Einkommen, das zu einer össentlichen Ab gabe hätte veranlagt werden mü>sen, bisher nicht ange geben hat, und deswegen verwirkte Strafen wegen Steuer zuwiderhandlung sowie Verfall des verschwiegenen Ver mögens gemäß dem Gerede über Steueniachttcht abwenden will, wird aufgefordert, das bisher nicht angegebene Ver mögen im Einkommen spätestens bis zum 15. April 192- einem Finanzamt, das für die Kriegsabgabe vom Ver mögenszuwachs zuständig ist, anzugeben. Die Angaben können mit der Steuererklärung für die Kriegsabgabe vom Vermögenszuwachs verbunden oder als Nachttag hierzu innerhalb der Fkist — bis zum 15. April 1920 — ein gereicht werden. Dabei sind Vor» und Zuname, Stand, Beruf oder Gewerbe nebst Wohnort und Wohnung oder Firma und Sitz genau zu bezeichnen. Die Angabe befreit den Steuerpflichtigen von jeder Strafe wegen Steuerzu- widerkandlungcn, die sich aus das nacht.äglich angegebene Vermögen oder Einkommen beziehen. Nachfo derungcn von Abgaben für die Zeit vor dem 1. April 1915 sind aus geschlossen. Vermögen, das bei der Veranlagung zur Krregsabgabe Pom Vermögenszuwachs oder zum Neichs- notopfer vorsätzlich verschwiegen ist, verfällt kraft Gesetze? dem Reich. Unrichtige Angaben, die sich etwa noch in der Steuererklärung zur Kriegsabgabe vom Vermögeuszuwachs finden, müssen daher unverzüglich und ledensallS so zeitig berichtigt werden, daß die Angabe noch bei der Veran lagung zu der Steuer berücksichtigt werden kann. * GrSba. Ter auf dem hiesigen alten Rittergut bei den BedachungSarbeiteu beschästtgte Dachdecker Reinhard Emil Kluge au» Riesa verunglückte dadurch tödlich, daß er mit der elektrischen Starkstromleitung in Berührung kam und vom Tack« herabftürzte. * Gröba. Oeffrntlicke Sitzung de« G«m«inderater findet am Sonnabend, den 6. März, nachmittag« 6 Uhr im SitznngSsaale in der Zentralschule statt. Beratungsgeaen- ftiinde: 1. HanSbaltplanberatnng. 2. Beschlußfassung über Erhebung von Gemeiudeeinkommen» und Grundsteuer im 1. Vierteljahr 1920. 8. Bekanntmachungen über Woh nungswesen. 4. Mitteilungen und Anfragen. — Hierauf nichtöffentliche Sitzung. )( Meißen. Ein schwerer Einbruch mit Kircken- beraubung ist in der vorletzten Nacht in der Trinitatlskirche des Ortsteiles Zickcila verübt worden. Die Einbrecher schlugen auk der Südseite der Kirche em Fenster ein und Verordnung über die Verpachtung von Obttnntzunge« im Jahre Auf Grund der Verordnung über die Errichtung von Preisvrttfpngsstellen nick die Lersorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 <R.-G.-Bl. S. 607-728) und der Bundesratsverordnung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (R.-G.'Bl. S. 604) wird unter Anfhebunu der Verordnung des Wirtschastsministeriums vom 14. Mai 1919 — Nr. 746 vcri — (Sachs. StaatSzeitung Nr. 110 vom 16. Mai) folgende« angeordnet: I. Das Wirtschaftsministerium wird bekanntgeben, van welchem Zeitpunkt an der Abschluß neuer Pachtverträge über Obstnntzungen von Kirschen, Aepseln und Birnen wieder zulässig ist. ÄcS dahin ist der Abschluß untersagt und für das Jahr 1920 unwirksam. Pachtverträgen stehen im Sinne dieser Verordnung andere Verträge gleich, die den Uebergang der VrrsügnngSberechtigung über die Obsternte vom Erzeuger auf einen anderen bezwecken. II. Pachtverträge über Obstnutzungen vop Kirschen, Aepfeln und Birnen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich unter Benennung der Pachtsumme und des vor der Ver pachtung abzuschätzenden voraussichtlichen Ernteergebnisses abgeschlossen sind. Eine Aus» sertigung des Vertrages ist binnen 8 Tagen seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung bez. 5 Tagen nach Abschluß des Vertrages vom Verpächter dem Kommnnalverband, in dessen Gebiet die Obstnutzung liegt, einznreichcn. Gleichzeitig mit dieser Einreichung sind unter Benennung der Pächter und Erträge die Pachtpreise, die in den Jahren 1914,1915, 1916, 1917, 1918 und 1919 für dieselbe Obstnutzung bezahlt worden sind, sowie die Zahl der tragsahigen Bäume der Obstnutzung und ihr durchschnittliches Alter anznzeigen. Auch ist eine Bescheinigung eines am Pachtvertrag nickt beteiligten obstkundigen Dritten über die Richtigkeit der Zahl und der AlterSangabe der tragfähigen Bäume, sowie ein Gut achten über den voraussichtlichen Ernteertrag dem Kommunalverband vorzulege». Ul. Ter Kommunalverband ist berechtigt, Pachtverträge wegen übermäßig hohen Pachtzinses nach Anhörung von Sachverständigen für das Jahr 1920 für unwirksam zu erklären, soweit nickt die Vertragsparteien binnen einer vom Kommunalverband zu bestimmenden Frist die schriftliche Vereinbarung eines angemessenen Pachtzinses nachweisen. Alle Verpächter und Pächter von Obstnutzung«» sind verpflichtet, demKommunal- verband und feinen Beauftragten — die zur Geheimhaltung verpflichtet find — jederzeit zu 78. Johr«. Preis frei vorS Haus bei Zufuhr von 1-15 Ztr. Ztr. 12,40 ML 12,85 Mk. 13,35 Mk. Der Not der Stadt Niefa, den 4. März 1920. Kohlenverlaufsprelse. In teilweiser Abänderung unserer Bekanntmachungen vom 17. Januar 1920 — Nr. 14 des Riesaer Tageblattes vom 19. Januar 1920 — und 6. Februar 1920 — Nr. 32 des Riesaer Tageblattes vom 9. Februar 1920 — geben wir bekannt, daß mit sofortiger Wirkung für Braunkohlenbriketts folgende Kleiuverkaufsrichtpreif« in Kraft treten: Stadtbücherei, über 5500 Bande, jeden Dienstag, ausschließlich schulfreier Tage, abends von 6—' .8 Uhr geöffnet. Eingang: Hanpttor des Kiiabenschuloebäudes Goethestr. Leihgebühr für den Band 1. und 2. Woche 5 Pf., für jede weitere Woche 5 Pf. mehr. Die Verwaltung der Stadtbücherei. Tbielemann. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 5. Marz 1920. —» NochkeineweitereKürzungberBrot« iration. In den letzten Tagen waren Allgemeine Ge rüchte im Umlauf, daß eine wettere Herabsetzung der Brot ration auf 3 Pfund pro Kops und Woche demnächst zu erwarten sei. Wie wir erfahren, hat sich das sächsische Landeslebensmitielamt an die maßgebenden Berliner Stel len gewandt, und von dort den Beicheid erhalten, daß «me weitere Herabsetzung der Brotration zur Zeit an keiner maßgebenden Stelle auch nur in Erwägung gezogen se —* Tarifvertrag für hie Landarbeiter. Nach langwierigen unter dem Vorsitz des Wirtfchaftsmi- msteriums geführten Verhandlungen ist es gestern ge lungen, einen Tarifvertrag für die Landarbeiter des Re gierungsbezirkes Dresden zustande zu bringen. —* Die Achtstundenschicht im Sächs. Berg bau. Wie im Lugau—Oelsnitzer Kohlenrevier, so ver fahren auch auf den meisten Kohlenwerken des Zwickauer Reviers die Bergarbeiter jetzt wieder die Achtstundenschrcht, indem sie freiwillig täglich eine mit 25 Prozent Aufschlag bezahlte Ueberstunde zur Siebenstundenschicht leisten. Nur die Belegschaften des Zwickauer Sleinkohlenbauve^esns und der Bügergewerkschaft nehmen zur Achtstundenschtcht noch eine ablehnende Haltung ein. Durchgängig aber erklären die Bergarbeiter, daß die Achtstundenschicht nur für die nächsten Monate, nicht aber für den Sommer in Betracht komme und daß man ihr dann erst tm nächsten Winter werde wieder nähertreten können. —"ArbeitSvertragSpolltik im deutschen Holzgewerbe. Einer Anregung des Arbeitgeber» verbandeS des sächsischen Holzgewerbes. Sitz Dresden, fol gend, versammelten sich vor kurzem in Erfurt Vertreter von zehn selbständigen Landes» bezw. größeren festgefügte» Bezirksverbändrn der Arbeitgeber de» deutschen Holz gewerbes, in deren Betrieben zusammen rund 120000 organisierte Holzarbeiter beschäftigt find. — Die vertretenen Verbände lehnten eine zentrale Regelung der Lohn» und Larisoerhiiltniffe ab, weil e» sich erwiesen hat, daß e» un möglich ist, für ganz Deutschland von einer Stelle au« di« örtlich verschiedenen Verhältnisse zu Überblicken und die Arbeit«, und Lohnverhältniffe so »u gestalten, daß de» Eigenarten der einzelnen Landesteile Rechnung getragen wird. — Nur starke, selbständige, sich selbst verwaltende, auch finanziell kräftige Landes- bezw. Bezirksverbände können auf gründ ihrer Kenntnis der lokalen Verhältnisse die Interessen ttznr Mitglieder wirttam vertritt». Die Markenausgabe in Gröba. Sonnabend, de« 6. Mär» 1820, nachmittags 4—8 Nhr werden in den bekannte» MarkrnauSgabeftellen die Rährmittetkarte« ausgegeben. Gröba (Elbe), am 4. März 1920. Der Gemelnbevorstautz. Die fick häufenden Matrrialdiebstähle unteres Werks- und BauversonalS grürv uns Veranlassung, eine Belohnung bis zu «ttr. Ivoo - auszusetzen. Je nach Umfang und Wert der Diebstähle zahlen wir bis zu obigem Betrog ein« Belohnung an solche, welche einen oder die Diebe so nachweisen, daß wir sie gericht lich belangen können. Außerdem warnen wir, vor allem Materialauskäufer, vor Ankauf des gestohlenen Gute«.Elektriritätsverbaud Gröba (Elbe). ««d Arr?elgrr MMM and Ziycher). Iss am Postschalter monatlich S itz Mart ohne Postgebühr. Anzeige« für die Nummer dr» Ausgabetage» sind bi» v Uhr vormittag» aufzuarben und im oorau» zu bezahlen: «ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Lagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei» für di« «8 mm breite, 8 mm hohe Brundschrift-getl« (7 Silben) 80 Pf., OrtSprel» 70 Pf.: zeitraubender und tabellarischer Satz Stz°/, Aufschlag. Nachweisung»- und vermittelungtgebühr SO Pf. Fest« Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Ikonkur» gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Bierzehntägige Unterhaltungsbeilage »Erzähler an der Elbe*. — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Truckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung bei Bezugspreises. NotaUonsdnick und Verlag! LangrrL Winterlich. Riesa. GeschSstSstelke: Goetbettrahe 5S. Verantwortlich für Redaktion: Arthur HSHnel, Riesa: für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrcch, Riesa.