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""i; ' ^ . , > ' - - ' - . Riesaer G Tageblatt 70 Favra ^.- S87 Fernsprrchffell» Nr. 20. . . Pf-, Ort»p> . . — v r ' - - - — ^-.- »-, .-- ,.. Betrag verfällt, durch Klage «ingezogen werden mutz oder der Auftraggeber in Konkurs" acrat. ' ZaNunaS^ünd C"rfüllungsört:Rl-i'a. ^Wöchentliche"Ünterhaltüngübeilage",,Erzähler an der Elbe". — Am Fall« höberer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de« §'p Betriebes der Druckerei, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachkefe.ru»?, der Zertung oder aus Rückzahlung de» Bezugspreise». K« Notatinnsbruck und Verla-,: Lonyerä-Winterliä'Niesa Getchättsttelle Goetbestraste 59 verantwortlich iiir Neda Man! Artbur Sabnel, Ni-sai für Anzelgenterl: Wilhelm Dittrich, Riesa. Freitag, den 14. und Sonnabend, den IS. Dezember 1V17 finden bei uns wegen Reinigung sämtlicher Geschäftsräume (diesmal auch der Sparkasse) nur unaufschiebbare Sachen ihre Erledigung. Im Königlichen Standesamts werden mr beiden Tagen Anzeigen über Totgeburten vormittags von 8—9 Ubr angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, den 11. Dezember 1917. Fnd. ««d Anzeiger MrblM mü> Ayeiger) Amtsblatt für die König!. Arntshauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht nnd den Rat der Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. Dienstag, 11. Dezember 1917. avenss Oeffentliche Aufforderung zur Meldung zwecks Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen. Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrates vom 13. November 1917 werden die nachstehend aufgeführten Personen aufgefordert, soweit sie ihren Wohnort im Bezirke der AmtShauptmannschaft Großenhain mit Ausschluß der Städte Großenhain, Riesa und Radeburg haben, sich in der Zeit vom IS. bis 17. Dezember auf dem Gemeindeamte ihres Wohnsitzes während der für dieses festgesetzten DicnMunden Persönlich zu melden, um die für die Eintragung in die Nachweisung der Hilfsdienstpflichtigen erforderlichen Angaben zu machen: 4 1. alle mäunlichen Deutschen, die nach dem 31. Mär» 18S8 geboren sind und das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht ») zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine geboren oder b) auf Grund einer Reklamation vom Dienste im Heere oder in der Marine zurückgestellt sind, 2. alle männlichen Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie, die nach dem 31. März 1858 geboren sind und das siebzehnte Lebensjahr vollendet haben, soweit sie im Gebiete des Deutschen Reiches ihren Wohnsitz oder ge wöhnlichen Aufenthalt haben und nicht zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gehören. Nicht nochmals zu melden brauchen sich diejenigen Hilfsdienstpflichtigen, die sich bei der ersten Eintragung auf Grund der Verordnung vom 1. März 1917 oder aus Anlaß eines späteren Stellen- oder Wohnungswechsels bei der von der OrtSbchörde angegebenen Stelle oder beim EinberufungS-AuSschuß gemeldet habe» und dies durch Vorlegung des abgestempelten Abreißftreifens der Meldekarte nachweisen können. Bon der persönlichen Meldung ist befreit, wer sich bis rum 17. Dezember schrift lich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte meldet. Die schriftliche Meldung erfolgt durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte im Gemeindeamts oder durch Abgabe der ausgefüllten Meldekarte in offenem, unfrankiertem, adressiertem Umschläge bei einer Postanstalt (Postagcntur) gegen Aushändigung der ausgefüllten und gestempelten Meldebestätigung. Diese Bestätigung ist sorgfältig aufzubewahren. Die Ab gabe der ausgefüllten Meldekarten im Gemeindeamts oder bei der Postanstalt (Postagentur) kann auch durch den Arbeitgeber, bei Beamten durch die vorgesetzte Dienstbehörde, er folgen. Für die in öffentlichen oder privaten Anstalten (Straf., BesserungS-, Heilanstalten usw.) mit Einschluß der geschloffenen Unterrichtsanstalten (Internate) untergcbrachten Meldepflicktigen hat der Anstaltsleiter oder der von ihm dazu bestellte Vertreter die Mel dung schriftlich unter ordnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeschriebenen Meldekarte bis zum 17. Dezember entweder durch Ablieferung im Gemcindeamte oder durch Abgabe bei einer Postanstalt (Postagentur) gegen Aushändigung der Meldebestätigung vorzunehmeu. Auf Antrag eines Anstaltleiters kann die für seinen Wohnort zuständige Kriegsamtsstelle ihm gestatten, die Meldungen ganz oder teilweise auf Listen zu erstatten. , Die Meldekarten nebst Umschlag für die schriftliche Meldung werden von den Ge meindebehörden unentgeltlich ausgegeben. Dort sind auch gegen Zahlung von 10 Pfennig für das Stück die Bekanntmachungen über Mitteilungen des Stellen- und Wohnungs wechsels erhältlich, zu deren Aushang nach 8 12 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 13. November 1917 jeder Arbeitgeber verpflichtet ist, der in seinem Betriebe Hilfs dienstpflichtige beschäftigt. Wer die Meldung schuldhaft unterläßt, kann durch den Einberufungsausschuß mit emer Ordnungsstrafe bis zu 100 Mark und, wenn die Geldstrafe nicht beizutreibcn ist, mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft werden. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 10000 Mark wird be straft, wer in einet Meldung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Die gleiche Strafe trifft den Anstaltsleiter oder seinen Vertreter, der in einer Mel dung wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, sowie den Meldepflichtigen selbst, der in einem solchen Falle dem Anstaltsleiter oder seinem Äertreter gegenüber der artige Angaben macht. Großenhain, am 10. Dezember 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Anwärtern versprochen wurden, wie z. B. der Banat sowohl Rumänien wie Serbien. Unsere Gegner hatten diese Beute vor einem Jahre ja nun noch nicht in der Hand, ja sie war ihnen schon recht ferne geruckt. Aber sie erhofften sic im Laufe des Jahres 1917 zu erstreiten. Was aber haben sie während des neuen langen Kriegsjahrcs erreicht? Einige wenige Kilometer an unserer Westfront mit den schwersten blutigen Opfern und der Uebcrzeugung erkauft, das; es vergebliches Be mühen ist, die Eisenmauer unserer tapferen Feldgrauen zu durchbrechen. Dagegen haben unsere Truppen Zehn- tauicnde von Quadratkilometern neu beseht, und ihre Siege haben das zaristische Rußland derart erschüttert, daß „Väterchen" abdanken und die- Macht den Revolu tionären überlassen mußte, die ihrerseits für baldigsten Friedensschluss eintreten. Im Süden aber haben wir und unsere Verbündeten nicht nur den Ansturm der Italiener gebrochen, soirdcrn denselben auch eine Niederlage beige bracht, die alles bisher Dagewesene übertrifft. Wie aus den enthüllten Geheimdokumenten der Mft- und Nachwelt überliefert wird, ist cs der ungeheuerlichste Volksbetrug, mit welchem die Führer der Entente die Stün- mung für den Krieg gegen die Mittelmächte schufen. Denn weder Deutschland noch Oesterreich-Ungarn dachte daran, die Landkarte zu seinen Gunsten zu revidieren. Dagegen fanden sich die leitenden Staatsmänner der Ententelan der in langjähriger, zielbewußter Vorbereitung zu dem schmählichsten Raubzuge zusammen, der nur je gegen friedliebende Nationen unternommen wurde. Vor kei nem Verbrechen gegen das Völkerrecht zurückschreckcnd, Ha- Pen sie die kleinen Nationen hierbei entrechtet und ge knebelt und eben lMen sic noch, wie aus dem Geständ nis des kürzlich als Ententespion verhafteten und im Gc- fängms freiwillig in den Tod gegangenen Schweizer Kästli hervrngeht, den Plan entworfen, nach Ankunft der amc- rrkanrscheu Hilsstruppen sich den Marsch durch die Schweiz zu erzwingen, um den Deutschen in den Rücken zu fallen. Auch das ward ihnen nicht gelingen, die Schweizer werden ihnen mit heiligem Zorn jeden Fußbreit Landes streitig machen. So stehen die Ententeleute jetzt nach einem weiteren Fuhr, ui dem Hekatomben von Opfern gebracht wurden, noch weit erfolg- und hoffnungsloser da als zur Leit un- scres Friedensangebotes. Ein neues Meer von Blut und O--r Da» Riesa» Laaebkatt erscheint jede» La, avend» v,7 Uhr Mil Ausnahme d» Sonn- und Festtag«. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere LrSg» frei Hau» oder del Abholung am Schalt» SL der Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,55 Mark, monatlich 85 Pf. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind bis 10 Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu befahlen; «ine Gewahr für O -- da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die »3 mm breite Grundschrift-Zeile (7 Silben) 20 Pf., OrtArel» 15 Pf.; zeitraubender uno tabellarischer Satz ent- L« sprechend höher. -Nachweisung«- und VermittelungSgebühr 20 Pf. Feste Laris«. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bet -L § Konkurs gerat. Zahlung», und Erfüllungsort: Rl«,a. <- Zum Jahrestag -es Friedensangebots. Am 12. Dezember jährt es sich, das; der deutsche Kai ser, gestützt auf die bisherigen Erfolge unserer Waffen und getragen von dem Geiste der Versöhnung und des Friedens, sowie beseelt von hem Wunsche, dem blutigen, alle Kultur vernichtenden Kriege ein Ende zn bereiten zum Segen der- leidenden Völker — auch der im feindlichen Lager be findlichen —, unseren Gegnern die Hand zum Friedens schluß bot. Ihm folgten darin unmittelbar auch die Staatsoberhäupter der mit uns verbündeten Mächte. Wel ches Schicksal dieses aufrichtige, von der Wohlsahrt für die Menschheit diktierte Friedensangebot hatte, ist be kannt. Höhnend wurde es zurückgewiesen und in eitler Selbstverblendung als ein Zeichen unserer Schwäche ans- gelegt. Wir wissen jetzt durch die russischen Veröffentlichungen der Geheimdokumente unserer Gegner — sehr viele von ihnen und vielleicht die wichtigsten sind übrigens noch nicht ver öffentlicht worden —, daß unsere Feinde sich zu einem großen Raub- und Eroberunaszuge gegen uns zusammen getan hatten. Rußland sollte Konstantinopel mit dem Bosporus, das Marmarameer und mit den Dardanellen die vor dem südlichen Eingänge derselben gelagerten In seln JmbroS und Tenedos erhalten, außerdem freie Hand haben, seine Grenzen gegen Deutschland und Oesterrcich- Ilngaru so weit auszudehnen, als ihm beliebte; Frank reich war Elsah-Lothnngen und -in Bestimmungsrecht über das linke Rhernufer zugesagt, England sollte seine Herr schaft in Dreiviertel von Persien dauernd etablieren dür fen, und es waren ihm sehr wahrscheinlich noch weitere territoriale Versprechungen gemacht worden, insbesondere solche auf Kosten des deutschen Kolonialbesitzes und der Türkei. Oesterreich-Ungarn aber sollte, soweit es nicht von Rußland selbst beansprucht wurde, große Teile fei nes Gebietes an Italien, Rumänien und Serbien abgebcn. In dieser letzteren Beziehung sind vor allem die bisher in Petersburg veröffentlichten Geheimdokumente noch un vollständig, dock können wir aus den veröffentlichten Bruch stücken die Größe der auf Kosten Oesterreich-Ungarn ge planten Annexionen ermessen und hierbei auch zugleich d-t« recht vergnügliche Tatsache feststellen, daß Teile des ost««ichisch-'..ngarischen Gebietes gleichzeitig mehreren GrießkartenEgave. Die Ausgabe der Grießkarten für ») Kinder unter 2 Jahren, ' b) Schwangere vom Anfang des 9. SchwangerschastSmonats an, c) stillende Mütter bezw. Wöchnerinnen erfolgt nach Vorlegung entsprechender Bescheinigungen der Hebamme bez. des NrzteS und der Ausweise über das Alter der Kinder Donnerstag, den 13. Dezember 1V17, nachmittags von S—4 Uhr in der Pottzeiwache. Die bisher gültigen Ausweiskarten sind bei der Entnahme der neuen GricßvorzugS» karten unbedingt mitzubringen. Bei späterer Abholung in unserer Lebensmittelkartenzentrale sind 50 Pfg. Gebühren für besondere Abfertigung zu entrichten. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. Dezember 1917. E. Tränen umflutct sic — für nichts, für weniger als nichts. Wenn sie das verzweislungsvollc Wehklagen der Eltern, die ihre Söhne, der Frauen, die ihre Gatten, der Kinder, die ihre Väter lind Ernährer verloren haben, das an klagend und Vergeltung kreischend zum Himmel cmpordringt, vcruchmcu. daun muß selbst in ihr verhärtetes Gemüt Er kenntnis und Reue darüber einziehen, daß sie vor Jahres frist die ihnen entgegengestrcckte Friedenshand nicht ergriff- fcu haben. Kein russischer Staatsvankerott. Die Petersburger Telcgraphen-Agentur stellt die eng» lische Nachricht entschieden in Abrede, daß alle russischen Anleihen im Auslande durch ein Dekret der maximalisti- schen Regierung für ungültig erklärt seien. Man gewinnt aus dem Widerspruch der Meldungen den Eindruck, daß die russischen Machthaber in der Form der Falschmeldung eine nachhaltige Drohung auf die Gläubigerstaaten Ruß- lands auszuüben und sie um jeden Preis zu den Friedens- Verhandlungen heranzuziehen versucht haben. Wie sehr man sich in Petersburg Mühe gibt, tue widerstrebenden Ententegenoffen an den Verhandlungstisch zu zwingen, geht auch aus der französischen Meldung hervor, daß die Maxi malisten die Absicht hätten, die Verhandlungen mit Deutschland abznbrechen, nm mit einem allgemeinen Friedensprogramm an die Kriegführenden hcranzutrcten und dann, wenn die Berbündeten ablehnten, mit Deutsch land einen Sonderfrieden abzuschlicsten. Auch diese Pariser Meldung kau» über das Ziel hinausschießen und eine Falschmeldnng sein. Immerhin bleibt der Eindruck, daß man in Petersburg reckt geschickt zu droben versteht, und daß die verbündeten Gläubiger die maximalistischen Drohungen nickt leichtfertig beiseiteschieben. Ob sie sich freilich dadurch bewegen lassen, mit Rußland zusammen tu allgemeine Friedensverbandtungen einzutreten, ist stoch sehr ungewiß. * Die Waffenstillstandsverhandlung««. Nach einer Meldung der Petersburger Telegraphen Agentur vom 7. Dezember unterrichtete Trotzky die Gesandten von Frank- reich, England, Amerika, Italien, China, Japan, Rumänien, Belgien und Serbien in amtlicher schriftlicher Form über den bisherigen Gang der dentfch-rnfsifchen Verband MkWe IlätmMW in PmMMu« in HuWniW ick. Zur Vermeidung des Verderbs und des vorzeitige« Verbrauchs der von den Ver brauchern zur Deckung des Winterbedarss eingelagerten Kartoffeln wird für den Bezirk der Königlichen AmtShauptmannschaft Großenhain und der Städte Großenhain und Riesa folgendes bestimmt: 1. Die von den Verbrauchern zur Deckung des Winterbedarfs erworbenen Kar toffeln unterliegen der Uebcrwachung durch die vom Kommunalverband bez. in den Städten Großenhain und Riesa von den Stadträten eingesetzten Revisoren. 2. Die Revisoren haben darüber zu wachen, daß die von den Verbrauchern erworbenen Kartoffeln fachgemäß aufbewahrt und damit nach Möglichkeit vor dem Verderb geschützt werden und daß ein vorzeitiger Verbrauch der Kartoffel« unterbleibt. Die Revisoren sind befugt, Auskunft über die vorhandenen Kartoffelvorräte zu fordern, die Räume, in denen die Kartoffel« aufbewahrt werden, zu betreten und, soweit nötig, Anordnungen wegen veränderter Lagerung, Feststellung der Höhe der Vorräte und Einschränkung des Verbrauchs zu treffen. 3. Die Besitzer von Kartoffclvorräten sind vervffichtet den Revisoren Auskunft über ihre Kartoffelvorräte zu geben, den Zutritt zu den Räume«, in denen die Kartoffeln ausbewahrt werden, zu gestatten und ihren Anordnungen wegen veränderter Lagerung, Feststellung der Vorräte oder Einschränkung des Verbrauchs nachzukommen. 4. Bei Verderb oder vorzeitigem Verbrauch der Kartoffel« kann eine Nachlieferung von Kartoffeln mangels hierfür verfügbarer Vorräte nicht stattfiudcn. Zur Behebung der in solchen Fällen etwa eintretenden ErnährungSschwierigkeiten können nur Kohlrüben in frischem oder getrocknetem Zustande, soweit die Vorräte hierzu ausreichen, zur Verfügung gestellt werden. 5. Wer der Bestimmung in Punkt 3 zuwiderbandelt, wird nach den Bestimmungen der Bundesratsverordnuna vom 25. September 1915 in der Fassung der Verordnung vom 4. November 1915 mit Gefängnis bis. zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Großenhain, am 6. Dezember 1917. 2504 ll. Der Kommunalverband. Der Schluß der Sammlungen von Eicheln, Roßkastanien und Steinobstkernen erfolgt am IS. Dezember. Nur bis zu diesem Tage werden etwa noch vorhandene Mengen in der Polizeiwache angenommen. Der Rat der Stadt Riesa, am 11. Dezember 1917.Fnd.