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RiksaerH Tageblatt ««d A«r»tS»V (LlbebM und MMger). «edgMmwAdrch«: HU Femsprechslül» ^ag.blatt-.Nt.sa. M.SL fir Lie Königl. AmtShaupLmcmnschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und dm Rat der Stadt Riesa, ' sowie den Gemeinderat Gröba. - 8. Dienstag, 12. Januar 19VS, abends. 62. Jahrg. ^"^biatt erschein« jede« Tag abends mit Ausnahme der Sonn» und Festtag«. Vierteljährlicher Bezu-SprriS bet Abholung in der Expedition in Riesa 1 Mart SO Psg., durch unser« Träger ft« mS Hau» 1 Mart öS Pjg^ bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart öS Psg, durch den Briefträger irrt in» HauS 2 Mart 7 Psg. Auch MonatSabonnementS werden angenommen. Anzeigeu-Aunahmr für di« Nummer des Ausgabetages bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Rotationsdruck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Goethestraße SV. — Für die Redaktion verantwortlich! Edwin PlaSnick In Riesa. Bekanntmachung, betr. den freiwilligen Eintritt zum mehrjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, fall» er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei» oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, den Maschinen gewehr-Abteilungen, der fahrenden Feldartillerte oder dem Train, »der zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Ziviloorsttz^nden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes (d. i. in Sachsen der AmtShauptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatz-Kömmisston gibt seine Erlaubnis durch Erteilung «ine» Meldeschein». - Die Erteilung d«S Meldescheins ist abhängig zu machen: u) von der Einwilligung de» Vaters oder Vormunde», d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Ziotlverhästnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl de» Truppen teils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung ihre» Meldeschein» bet dem Kommandeur des gewählten Truppenteil» nachzusuchen.*) Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihr« körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bi» 31, März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin (im Oktober) und nur insoweit statt, al» Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Frei willige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär- mufikkorpS einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonder» aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bet der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bet sonstiger Brauchbarkeit, bi» 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-EinstellungStermine. Wenn keine Stellen offen find, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zett ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar de» Kalenderjahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger ge *) Für den Eintritt bei den sächsischen Eisenbahnkompagnien und der sächsischen Telegraphen kompagni« in Berlin sind die Anmeldungen an den Kommandeur des Königl. Preuß. Eisenbahn regiments Nr. 2 bez. des Königl. Preuß. TelegraphenbataillonS Nr. 1 zu richten. nügen und im Falle de« Verbleiben» in der aktiven Armee und Erreichens de« Unter- osstzier-Dienstgrade» bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Zivilversorgung», schein und die Dienstprämte von 1000 Mark bereit» vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußlruppen, der Maschinengewehr-Abteilungen, der fahrenden Feld-v llerte und de» Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr 1. Aufgebot» nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. S. Diejenigen Mannschaften, welche bet der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reseroeverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich erst im Musterungstermine freiwillig zur AuS- Hebung melden und dadurch auf da» Los verzichten, erwächst ein besonderes Recht au" die Auswahl der Waffengattung oder de» Truppenteils nicht. Krtegsmivisterium. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Otto Semmler in Riesa, Inhabers der Firma Max Heinicke Nachf. daselbst, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de» GläubigerausschuffeS — Termin auf deu 6. Februar 1909, vormittags Nhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 12. Januar 1909. Königliches Amtsgericht. L 6/08. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Bäckereiinhaberin Johanna Lanra Kranse genannt Peritz geb. Schaal in Röderau ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußver- zeichniS der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren VermögenSstücke sowie über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder de» GläubigerausschuffeS der Schlußtermin auf den 6. Februar 1909, vormittags 11 Uhr vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte bestimmt worden. Riesa, den 11. Januar 1909. Königliches Amtsgericht. L 13/07. Freibank Heyda. Morgen Mittwoch nachmittag 1 Uhr wird Schweinefleisch verkauft. Pfund 40 Pfg. Der Gemetndevorstaud. — Freibank Oelsitz. Morgen Mittwoch nachmittag 2 Uhr wird ein Schwein verpfändet. V- ^8 45 Pfg. Der Gemeindrvorstand. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 12. Januar 1909. —* Eines gräßlichen Todes starb heute vor- mittag gegen 10 Uhr der in einem hiesigen, industriellen Etablissement beschäftigte Arbeiter Wittig aus Grödel. Der Genannte geriet in die im Gange befindliche Trans mission und wurde von dec Welle mehrfach herumge- schliudert. Hierbei'wur.'e ihm der Kopf zerschlagen und der ganze Körper zerdrückt, sodaß der Tod sofort eingetreten sein muß. Ter auf so schreckliche Weise ums Leben Gekommene war 59 Jahre alt; er hin terläßt Frau und zwei erwachsene Kinder. Wittig ivar seit bereits 40 Jahren i»t dem Betriebe tätig. —* Anfangs diese' Monats haben Baumfrevler ihr nichtswürdiges Wesen auf der Pausitzerstraße zwischen dec Kirche und dem „Kusfenhmls" getrieben. ES sind dort 17 Kirsch bäume beschädigt worden, davon zwölf Stück durch Abbrechen der Kvone und fünf Stück durch Abscylit" ., der Aeste. Ferner sind auf dem Wege von Pausltz nach Oelsitz sieben Kirschbänme in ähn licher Weife besckäl. Worden. Leider sind die Frevler bisher unentdeckt geblieben. Ihre Ermittelung wäre bei der gezeigten gemeinen Gesinnung recht erwünscht, da mit sie für ihr? Tat zur Verantwortung gezogen werden könnten. Wahrnehmungen, die zur Feststellung der Namen der Täter führen könnten, wolle man unver züglich der hiesigen Polizeiwache mitteilen. Mr 80 —* Zu der kürzlich im StadtverordnetensitzungSberichte erwähnten Zahl der Einwohner Riesa» in früheren Zeiten sei noch angeführt, daß sich die Einwohnerzahl seit 60 Jahren verfünffacht hat. 1849 zählte man in Riesa 2950 Einwohner und Ende 1908 14 535. Vor 50 Jahren wurden in Riesa einschließlich de» Vorwerks Göhli» und des damals anwesenden Militärs 4152 Einwohner in 913 Haushaltungen festgestellt. —* Gestern abend hielt die BegräbniSgesell- schaft„Cantorei" im Wettiner Hof die dieSjShrige Generalversammlung ab. Unter Leitung de« Vorsitzenden, Herrn Hermann Riedel, wurden die nötigen Neu- bez. Wie derwahlen vorgenommen, sowie der Jahres- und Kaffen bericht zum Vortrag gebracht und einige innere Gesellschafts angelegenheiten durch gegenseitige Aussprache erledigt. Die Gesellschaft zählte am Jahresschluß 1908 128 Mitglieder. Tie hatte 102 Beerdigungen auSgeführt, gegen 54 im Jahre 1907 (48 mehr). Der Geschäftsbetrieb ergab im Jahre 1908 einen reinen Vermögenszuwachs von rund 1060 Mk., sodaß nunmehr das Sesamtvermögen einschlteß- ltch Inventar rund 7543 Mk. beträgt. — Der Ceremonien- meister der Begräbnisgesellschaft „Cantoret", Herr Rich. Nttzsche, Goethestr. 3, übernimmt bet oorkommenden Trauer fällen alle Besorgungen, welche sich bet Beerdigungen not- wendig machen. —* Kalter Wind, der di« letzten Tage vorherrschend war, verdichtete sich heute mittag 2 Uhr plötzlich zu einem Sturm, der starke Graupeln mit sich führte. Sein Wü- pro Monat kostet dies« Zeitung bei Abholung in der Geschäftsstelle; durch die Post frei ins HauS öS Pfg.; bei Abholung an fedem Postschaltrr Deutschlands und durch die Austräger frei ins HauS: ten war aber nur von kurzer Dauer. Als er sich gelegt, begann ein anhaltender, ruhiger Schneefall, der di« Landschaft wieder zu einer winlerlichen gestaltete. —* In der Zweiten Kammer des Landtags wur den gestern die Petitionen um Errichtung von Amts gerichten beraten. Die Kammer trat allenthalben den in der Sonntagsnummer veröffentlichten Vorschlägen der Finanzdeputation bei. —* Ueber die Anmeldung neuer Fern sprechanschlüsse schreibt uns die Kaiserl. Oberpost- direktion Dresden: Neue Teilnehmeranschlüffe, die im Früh jahrs-Bauabschnitt zur Ausführung kommen sollen, sind spätestens bi» zum 1. März bei dem zuständigen Vermitt lungsamt anznmelden. Später angemeldete Anschlüsse können während dieses Bauabschnitts nur hergestellt wer den, wenn zur Deckung des Mehraufwands ein entsprechen der Kostenzuschuß entrichtet wird. — Zur s ä cd s i s ch e n Wahlre ch tsrefizr m schreibt das „Ehcmn. TblTie von der Gcsetzgebungsdeputation der Ersten Kammer ausgearbcitcten Vorschläge zur Reform unseres Wahlrechts haben in der bürgerlichen Presse im allgemeinen eine günstige Beurteilung erfahren. Im vrn- servativen wie im nationalliberalen Lager ist man be friedigt darüber, daß nunmehr sichere Aussicht vorhan den ist, etwas zustande zu bringen, was wenigstens im Vergleich zu dem gegenwärtigen Gesetze eine Verbesserung bedeutet, wenn cs auch Nicht das Ideal eines Wahl gesetzes darstellt. Wir haben schon darauf hingewiesen, »ne SS ?la.