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1. Beilage znm „Riesaer Tageblatt". RotattoaSdruck und «erlag »o» Langer K »tu «erltch tu Rtesa. — Für dl« RedaMon nrantwartltchk Arthur HIHnel i« Riesa. 2S5 Sonnabend, SV. Dezember IMS, abends. ÜS. Jahrg. Via ftreu-es Urteil. EW. Leutnant v. Forstner vom 99. Jinfanterie-Regi- ment tn Zabern ist gestern vom Kriegsgericht der 30. Di vision in Straßburg zu 43 Tagen Gefängnis verurteilt worden, weil ,r am 2 Dezember frühmorgens aus dem Wege zu einer militärischen üebung dem Fabrikschuster Blank, der ihn beschimpft und tätlich anzugreifen ver sucht haben soll, eine 10 Zentimeter lange Kopfwunde mit der Dienstwaffe beigebracht hat. Die Verhandlung hat in breitester Oeffentlichkeit stattgefunden und eine eingehende Untersuchung beS Tatbestandes zur Grund lage gehabt. Die Bemühungen des BerhandlungSleiterS, KrtegSgerichtSratS v.Jkm, allen Prozeßbeteiligten ge recht zu werden und in einwandfreiester Weise ein zu treffendes Bild der Vorgänge zu gewinnen, waren offen kundig. Tie Begründung deS Urteils läßt auch keinen Zweifel darüber aufkommen, daß das erkennende Ge richt dem angeklagten Leutnant in der Strasabmessung weitgehendes Verständnis seiner Persönlichkeit und seiner Lage zuteil werden ließ. ES hat nicht nur auf die zulässige Mindeststrafe erkannt, sondern auch hervorge hoben, daß FestungSstrase — wenn das Gesetz sie zu gelassen hätte — „in diesem Falle außerordentlich an gezeigt gewesen wäre". Trotzdem darf man das Ur teil hart nennen. Die Gründe menschlichen Mitleids liegen zunächst in der Persönlichkeit des Verurteilten. Mlan muß sich nur einmal frei von allen politischen Vorurteilen machen, um zu erkennen, daß der eben 20 jährige junge Leutnant, der einer alten Militärfamilie entsprossen und in der Anschauungsweise des Kadettenkorps aufgewachsen, als militärischer Befehlshaber in das Offizierskorps von Zabern frisch eingereiht war und der sich nach der un bedachten Wackes-Aeußerung im Rekrutenunterricht nir gends außerhalb der Kaserne mehr sehen lassen konnte, ohne schwerster Beschimpfung ausgesetzt zu sein, schließ lich nervös werden mußte. An seiner Stelle hätte wohl auch ein anderer Offizier oder irgend ein Ehrenmann aus der Zivilbevölkerung, selbst wenn ihm nicht wie Herrn v. Forstner große Uebereiltheit und mangelnde Weltersah- rung bescheinigt worden wären, unüberlegte Handlungen begehen können. Mehr noch als die Persönlichkeit des jungen Offi ziers entschuldigt aber die Instruktion, die er von seinem Vorgesetzten, dem Regimentskommandeur Oberst v. Reu ter, erhalten hatte, seine übereilte Tat. vor dem Straß- burger Kriegsgericht hat dieser hohe Vorgesetzte selbst bekundet, daß er gleich nach den ersten Zwischenfällen befohlen habe, daß jeder Offizier seine Pistole bei sich tragen und den Sähel bereit halten müsse, um energisch Gebrauch von diesen Waffen zu machen. Gegen jeden Offizier, vernicht so handeln werde, wie er es verlange, werde ein ehrengerichtliches Verfahren eingeleitet tverdcn. Man wird der Instruktion deS Oberst v. Reuter, daß sich die Offiziere „unter allen Umständen" Respekt verschaffen müßten, im Interesse des Ansehens des Offizierskorps zustimmen können und dennoch die hier gegebenen Be fehle für durchaus ungeeignet halten dürfen, um in der gegebenen Lage heilsam zu wirken. Hütte der Komman deur statt mit rücksichtsloser Strenge mit der notwen digen Klugheit eingegrisfen und gleich nach den ersten Wackes-Zwischenfällen Herrn von Forstner mit einigen Tagen Arrest bestraft oder auch nur auf einige Zeit fern von Zabern dienstlich beschäftigt oder beurlaubt, so wäre das Unglück von Lettweiler sicher nicht passiert. Auch das Militärgericht hat in der Begründung der Strafe ausdrücklich die große Jugend und die Befolgung der Befehle des Regimentskommandeurs als mildernde Umstände berücksichtigt. Allein das Militärstrafgesetzbuch kennt für Körperverletzung mit rechtswidrigem Waffen gebrauch keine mildere Strafe als 43 Tage Gefängnis. Und so mußte dem Recht freier Lauf gelassen werden. Ter Verurteilte will Berufung beim Oberkriegsgericht einlegen. Erkennt auch dieses aus Gefängnisstrafe, so muß die Dienstentlassung deS Offiziers folgen. Be trachtet man den ganzen Vorfall für sich allein, los gelöst von allen Begleitumständen und politischen Fol gen, so wird man auch darin dem Kriegsgericht zu stimmen müssen, daß die Strafe in keinem rechten Ver hältnis zur relativen Geringsügigkeit der begangenen Gesetzwidrigkeit steht. Lntmt». m dm SriGzM. Unseren bereits gestern veröffentlichten kurzen Be richten über die Kriegsgerichtsverhandlung gegen den Leutnant v. Forstner lassen wir noch nachstehendes folgen: Verhandlungsleiter Kriegsgerichtsrat von Jean er- mahnt zunächst die Zeugen, streng Lei der Wahrheit zu bleiben und ihre schwere Pflicht zu erfüllen, indem sie sich frei machen von allem, was später in der Kaserne oder in den Fabriken gesprochen wurde. Nur so sei bad Gericht in der Lage, ein gerechtes Urteil zu fällen, Ter Verhandlungsführer schreitet alsdann zur Verneh mung deS Angeklagten und stellt fest, daß Leutnant von Forstner zweimal disziplinarisch bestraft ist. Jin seinem Führungszeugnis stehe, daß er ein sicheres Auf treten und einen gewandten Blick hätte, andererseits sei aber auch eine gewisse Unüberlegtheit in seinem Handeln und ein Mangel an Welterfahrenheit zu konstatieren. KriegSgerichtSrat von Jean fordert alsdann den Ange klagten auf, ihm die Vorgänge vom 2. Dezember zu schildern. Leutnant von Forstner führt darauf etwa fol gendes aus: Nm Morgen deS 2. Dezember gegen 6,45 Uhr, noch bei völliger Dunkelheit, sei er mit seiner kriegs starken Truppe durch Lettweiler gezogen. An der Brücke habe ihm Fahnenjunker Wieß darauf aufmerksam ge macht, daß er von einem Manne fixiert werde. Fünfzig Schritte später sielen Schimpfworte, worauf er habe seine Leute kehrt machen lassen. Eine Festnahme der Uebeltäter sei jedoch nicht gelungen, da die Leute sich in der Dunkelheit in Häusern versteckten. Fahnenjunker Wieß habe ihm gemeldet, daß er beinahe einen Mknn fest genommen habe, der gerufen habe: „Warte nur, Junge, bald wirst Tu gemetzt!" Später sei ihm Blank als der Mann bezeichnet worden. Er habe dann den Fahnenjunker Wieß zur Festnahme deS Männes aufgefordert. Dieser schlug aber um sich und traf den Fahnenjunker zweimal inS Genick. Darauf griffen auch die Soldaten zu, Blank riß sich aber los und wollte sich auf Leutnant von - kill' keinsokmeollae: roaoaat-ttoeo/oäer tkdbm - Fboeo/sito f koket 8//ter-c/ioco/»ite / 50^ cseso,«-5je,.v-i, 0errert>0«-too 2,Si,.M. Tamentaschen empf. E. Mittag. Deutsche und Orient-Teppiche empf. E. Mittag. MkMtll, 300 Stück eingegangen, empfiehlt Lui»! cklgnun, vnLb«. Fette Gänse verpf. heute u. folgende Tage, «lei«. Leder. Fett. Desgleichen empfehle: starke Hasen, gestr.,gesp. u.i.Fell, auch geteilt. LMM,»' Dünnschalige süße MpGuluinun, 6 Stück 30 u. 35 Pfg. 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