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WWW Riesaer W Tageblatt und An;riger «Mrdum «a AMigert. .S'R:,. Amtsötatt für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat der Stadt Rieiu, sowie den Gemeinderat Gröba 53. Montag, 5 März 1917, avenos. 79. Zahra. „ Verkehr mit Saatkartoffeln Lietr. der genannten Öbftbaumschädlinge werden die Besitzer von Obst- und Frucktbäumen an- ' Die Ausfuhr von Kartoffeln ,n Saatzwecke« durch Kartoffclerzeugcr aus dein -«wiesen, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderlichen Vernicktungsarbeitc», vorzü- Kommunalverband, sowie der Absatz von Saatkartoffeln an Landwirte innerhalb dort nehmen, mit dem Bemerken, datz etwaige Säumigkeiten in dieser Richtung gemäss 8 368 Kommunalverbands ist «nr mit Genehmigung des Kommunalverbands zulässig. Ziffer 2 des Strafgesetzbuches mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis «" 14 Tagen Wer Kartoffeln zur Aussaat vetäußern will, hat deshalb in jedem Falle vorher ein geahndet werden. schriftliches Gesuch bei der Königlichen Aintsüauvtinannlchalt cinzureicken. iu welchem an- Da» Riesa» Tageblatt erschew» leier» Laa abend» v,7 Ubr mrt Ausnahme der Sonn, und Festtage. vez«»«drel», gegen Vorauszahlung, durch unser« Träger frei Hau» oder bei Abholung am Schalter d« Kaiser!. Postanstalten vierteljährlich 2,10 Mark, monatlich 70 Pf. Anzeige« für die Nummer de» Ausgabetage» find bi» 10 Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; eine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breit« Ärundschrist-Zeile (7 Gilben) 2d Pf., OrtSprel» IS Pf.; zeitraubender und tabellarischer Sag ent- sprechend höher. Nachweisung», und Vermittelungsgebühr 20 Pf. Feste Tarife Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Mag« «ingezoäen werden mutz oder der Auftraggeber in Kontur» gerät Zahlung», und Erfüllungsort: Rresa. Wöchentlich« Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebe» der Druckerei, der Lieferanten oder der BcsörderungSeinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspru..; auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder aus Rückzahlung de» Bczugrp eifeS.- Rotationsdruck und Berlag: Langers Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goetheftratze öS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähne!, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Nieka, Die OrtSvolizeibehörden werden angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der amtlichen Verkündigung besonders bekannt zu machen, deren Befolgung zu überwachen und geaen etwaige Säumige unnachsichtlich mit Strafverfügungen vorzugeben. Auch für den Apfelblütenstecher (ämlwnomn, pomon.m) bietet der Jnsektenfanggürtel geeigneten Unterschlupf. ES ist ein Rüffelkäfer von 3 bi» 4 mm Länge und graubrauner Farbe; er trügt eine hellere Querbinde aus den Flügeldecken. Männchen und Weibchen unterscheiden sich fast nicht von einander. Der Käfer bat seinen Winterschlaf unter Rindenschuppen oder Moosen am Stamme, in Astwinkeln und ähnlichen Verstecken gehalten. Sobald die Sonne Anfang oder Mitte März etwas mehr Kraft erlangt hat, sieht man ihn langsam bei den schwellender! Vliitenknosven herumstcigcn. Haben diese sich soweit entwickelt, daß sich die einzelnen fünf oder sechs Blüten des Quirls von einander zu trennen beginnen, so schneidet er in jede mit seinem Rüssel ein Loch und legt ein Ei hinein. Mit steigender Sonnenmärme schlüpft aus dem Ei eine winzige gelbe Blade, die ihre Nahrung in den Staubgefäßen und dem Griffel der Blüte findet. Dadurch ist die Blüte in ihrem Wachstum gehemmt, Die Vlütenblätter entfalten sich nicht, sondern ver- dorren. Merkwürdigerweise tritt dieses Verdorren immer in dem Augenblick ein, wo die Blütenblätter gerade vor dem Ausbrecher» stehen. Sie bilden dann eine Art Häuschen, in welchem sich die Made in der Folge verpupvt und in dem sie nach vier Wochen als fertiger Käfer zu finden ist. Dieser beisst ein Loch in sein Gefängnis nud lebt den Rest des Sommers ohne sich weiter zu vermehre». Schon früh im August und Seplember findet man ihn zur Winterruhe zurückgezogen in den oben genannten Verstecken. Er wird zu meist in kleinen Gruppe»» von 2 bis 5 Stück gefunden.» Bei den vom Apfelblütenstecher — man nennt ihn auch Kaiwurm oder Brenner — befallenen Bäumen sehen die Blüten wie verbrannt aus und können keine Früchte zur Entwicklung bringen, »veil ihnen die dazu nötigen Organe abgefressen wurden. Diese Blüten werde»» verbrannt. Was endlich die an ObstbÜumen hier und da wahrgenommenen Schädigungen durch Pilzkrankheiren anlaugt, so sind es namentlich drei Wlzarten, welche im letzten Jahrzehnt in den Obstgärten zum Teil Verheerungen angerichtet habe». Dle Pilze, welche in die Gattung Komlia gehören und als Komb» vinscsa San und Llomlia krnoci^'suL Ssi-i unterschieden werden, machen einmal viele Früchte faul, zum andern gebe»» sie Veranlassung zum Ab sterben der Blüten, Blütenzweige und kleinerer Laubzrveige der Bäume. Ferner der Schorf (Lohet.al«FuMMM»^Mvuvr uni» l»'. äsvtntioum bekannt, rusci» schorfige Flecken auf Früchten und Blättern hervor. Ihre Bekämpfung geschieht durch Bespritzung der Bäume mit Kupferkalkbrühe vor und nach der Blüte, sowie 14 Tage nach der zweiten Spritzung. Ferner käme die Schwefelkalkbrühe, jedoch mit Vorsicht verwendet, in Frage. Zur Bekämpfung der schädlichen Pilze LoviU» sind von sachverständiger Seite fol gende Maßnahmen vorgeschlagen worden: 1. Moniliakranke Zweige werden bis ins gesunde Holz abgcschiiittei» und ver brannt. Im Winter sind die rnit kleinen Höcker»» (Warzen- versehenen dürren Zweige zu verbrennen. 2. Umpfropsen der Bäume, d. h. Bepfropfen solcher Aepfel- und Birnsortcn, die sich als besonders stark befalle»» von der Krankheit erwiesen haben, mit Sorten, die als widerstandsfähig und unempfänglich geger» diese parasitische Krankheit erkannt worden sind. 3. Uebersprühen der Obstbäume und Sträucher, sowie der Weinreben — mit Aus nahme vor» Pfirsich und Aprikose — mit zweiprozentiger Carbolineumlösung mittels der Holderspritze, solange die Blatt- und Blutenknospen noch geschlossen sind. Die Lösnng wird derart hcrgestellt, daß zu 98 Liter Wasser 2 Liter Carbolineum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau» gegossen werden und diese Mischung hierauf gut umgeriihrt wird. Die milchige Flüssigkeit ist dann spritzfcrtlg. 4. Abgefallene, oder an den Baumen hängende, mit den obengenannte»» Pilzen befallene Früchte sind zu verbrennen. 5. Das im Herbste heruntergefallene Laub erkrankter Oüstbäurne ist zu verbrennen oder mit Kalk zu Kompost zu verarbeiten. Im übrigen ist das Spritzen nie bei Regen oder Schnee, auch nicht bei starkem Frost oder Wind, der den feuchten Nebel schnell verweht, vorzunehmeu. Die Ortspolizeibehörden wollen dafür sorgen, dass auch die vorstehend unter 1—5 empfohlenen Bekämpfungsmittel — da wo nötig — gemeinsam und einheitlich bez. plan mäßig durchgesührt werden. Was die znr tunlichsten Verhütung des Auftretens voi» Krankheiten an den Wein stöcken — echter Mehltau oder Traubenschimmelpilz (Oickinm Inakori) und falscher Mehltau (ksrooospor» vitiaoi») erforderlichen Maßnahmen anlangt, so wird auf die Bekanntmachung der unterzeichnete»» Königliche»» AmtShauptmannschast vom S. Mai 1906 — Nr. 105 de- Großenhainer Amtsblattes — verwiesen. Gro ßcnhain, am 28. Februar 1917. 91 äL Königliche AmtShauptmannschast. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung — Vir. M 1/2,17. KNN. — vom 8. Februar 1917, betreffend Beschlagnahm e, B estandSerhebung und Enteign« na von Bierglasdeckeln »nd Bierkrugdeckeln aus Zinn nud frei willige Ablieferung von anderen Ainngegenständcn - abgcdruckt in Nr. 32 der Sächsischen Staatszeitung vom 8. Februar 1917 — wird darauf hingewiesen, daß nach 8 4 dieser Bekanntmachung alle Brauerei-, Gastwirtschafts- und Schankbetriebe (z. B. Brauereien, Mervcrläge, Gastwirtschaften, Kaffeehäuser und Konditoreien, überhaupt Bierausschänke aller Art), sür Vereine und Gesellschaften, Kasinos »»nd Kantine,» betroffen werden, welche die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände <8 2) in Besitz oder Gewahrsam haben: ferner sämtliche Handlungen, Laden- und Jnftalla- tionSgefchäfte, Fabriken und Privatpersonen — ausgeuomme-r Aitwarcu- händler (siehe 8 1«) — welche die in 8 2 der Bekanntmachung genannten Gegenstände erzeuge« oder verkaufen, oder welche solche GegenstünSe zum Zwecke des Verkaufs in Besitz oder Gewahrsam haben. Diejenigen, die nach der früheren Bekanntmachung vom 10. Januar 1917 — Nr. M 1/12. 16. K.R.A. — noch nicht verpflichtet waren, eine Meldung über die in ihren» Besitz befindliche» Zinndeckel von Bieraläsern und -krügen zu erstatten, haben diese nunmehr bis zum 1V. dieses Monats nachzubolen, wobei darauf hingewiesen wird, daß Zuwiocrhand- lungen Strafen bis zu 10000 Mark oder Gefängnis bis zu 6 Monaten nach sich ziehen. Das Anmeldeformular ist bei der OrtSbrhörde (Stadtrat, Gemcindevo»stand. Guts vorsteher) zu entnehme»» und nach erfolgter Ausfüllung bis zum obengenannte»» Zeitpunkt an dieselbe zurückzngeben. Die Ortsbehörden habe»» die gesammelten Meldungen bis zum LS. dieses Mo'-»"" bei dec Königlichen Amthauptmannschast Großenhain einzureichen. Großenhain, am 1. März 1917. 72 k vir.Die Königliche AmtShauvtmanuschaft. I. Das KriegSerniihrungSamt hat veröffentlicht, daß die frühesten Kartoffel«, das sind die sogenannten vorgekeimten, die in Mistbeeten, Treibhäuser»» und garteninäßige»» Kul turen gezogenen Kartoffeln, von der Festsetzung eines einheitlichen Höchstpreises für das Reichsgebiet und von der öffentlichen Bewirtschaftung und zwar bis zum 30. Juni aus genommen sein sollen. Dagegen werden ganz allgemein vorn 1. Juli ab die Frühkartoffeln wie bisher ösfent- Nch bewirtschaftet werden. Im Monat Juli soll der Höchstpreis sür Frühkartoffeln nir gends weniger als 8 M. für den Zentner betragen. Damit aber den große»» Verschieden heiten innerhalb der einzelnen Anbaugebiete in der Ergiebigkeit und in der Reifezeit der Frühkartoffeln Rechnung getragen werden kann, sind die einzelnen Landes und Provinzial kartoffelstellen ermächtigt, je nach den Verhältnisse»» in ihrem Amtsbereiche de»» Julipreis bis auf den im Vorjahre vom Bundesrat festgesetzte»» Preis von 10 M. zu erhöhen und dies jetzt schon bekannt zu geben. Vom 1. August ab werde»» die Landes- und Provinzialkartoffelstellen mit Genehmigung deS Reiches (unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse) den Abba» des Kartoffel- vreiseS derart vornehmen, daß der Preis für Herbstkartoffeln, der in nächster Zeit vom Krieaserniihrungsamt bekanntgegeben wird, am 15. September erreicht ist. Der Abba« der Preise wird unter Zuziehung sachverständiger Ausschüsse vorgenommen werden, die sich aus Erzeugern, Verbraucher»» und HändterNn-usalninensetzen sollen. Die beim Ministerium des Innern befindliche Landeskartoffelstelle für das König reich Sachsen bat folgendes festgestellt: Der Höchstpreis für Frühkartoffeln aus der Ernte 1917 in» Königreiche Sachsen be trägt beim Verkaufe durch den Kartoffelerzeuger für eine»» Zentner vom 1. Juli 1917 ab bis einschließlich 31. Juli 10 M. Dresden, am 3. März 1917. Ministerium des Nnnern. 454USIV Die jetzige Jahreszeit scheint insofern zur erfolgreichen Bekämpfung der Obftbaum- schädltuge noch geeignet, als infolge des blätterlosen Zustandes der Bäume die Brut der schädlichen Sckuretterliuge leicht sichtbar ist. Zu den letzteren gehören inSbesüttdtte^ 1. der Goldastcr, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupe»» in zusammen gesponnenen und deshalb in die Augen fallende»» dürren Blättern «in den Zweigen als sog. „Groste Raupennestcr" (hingegen nennt mar» die ähnlichen Ansiedlungen des BaumweistlingS „Kleine Raupennester") überwintert, 2. der Ringelspinner, welcher seine Eier perlschnürenartig ii» 14 bis 16 leicht sichtbaren Reihen, gleich einem Fingerring um dünne Nestchen absetzt, und 3. der Schwammspinner, welcher seine Eier an Obstbäumen, Mauern und Zäunen in daumdicken, feuerschwammähnlichen braunen Gebilde»» ablegt. Die Vernichtung geschieht am bester» durch Abschneide»» beziehentlich Abkratzen und Verbrennen des Abfalles. Zu schonen dagegen sind die in geringen, zusammengesponncnen Mengen häufig zu findenden länglichen, kleinen 2—3 Millimeter langen, seidenartig glänzenden Cocons, welche die Larven nützlicher Schlupfwespen beziehentlich Jchneumomden enthalten. Hierbei wird gleichzeitig auch auf die Vertilgung der Blutlaus, der SchildlSuse und der Blattläuse hingewiesen. Die Blutlaus, welche au ein- und zweijährige»» Zweigen, aber auch an älteren Teilen der Apfelbäume meist in größerer Gesellschaft saugend zusammensitzt, ist leicht, namentlich im Herbst und Frühjahr, erkenntlich an dem weißen, schon in einiger Ent fernung von den befallene»» Bäumen zu bemerkenden schimmelartigeu Ueberzug. Von den verschiedenen Vertilgungsmitteln, welche in der im Jahre 1897 an die Herren Gemeindevorstände abgegebenen Belehrung erwähnt sind, sei in den Wintermonaten die Anwcndungvon Kalkmilch odermitObstbaum-Karbolineum, 15°/sObstbaum-Karbolir»eum, Spiritus und Petroleum ganz besonders empfohlen. Tchildläuse findet man auf Pfirsich-, Aepfel- und Birnbäumen, sowie auch häufig an Weinreben, und zwar in Form kreisrunder musckelartiger Höcker oder ii» Form eines Bindestriches (Komma). Unter diesen kleinen Erhöhungen sind jetzt oft Tausende voi» kleinen Eiern vorhanden. Die Eier der auf der Weinrebe vorkommenden Schildlaus überwintern unter den» Schilde der abgestorbene»» Schildlaus. Die Stämme sind abzu kratzen und nachträglich mit einem Anstrich einer 15°/.igen Obstbaum-Karbolineum-Lösung zu versehen. Die Lösung wird derart hergestellt, datz zu 85 Liter Wasser 15 Liter Karbo- lineum (Lohsol von dec Firma Lohse L Rothe in Niederau) gesoffen werden. Hinsichtlich der Rebenschildläuse empfiehlt sich, die jetzt vorhandenen braunen Schilder, unter welche»» sich die Streusand ähnlichen rosafarbige»» Eier befinden, abzubürsten. Die Eier der Blattläuse find oftmals massenhaft an den Zweigen des Kern- und Steinobstes vorhanden. Die glänzend schwarzen Eier sehen aus wie feines Schiesspulver. Die besetzten, ander Spitze meist gekrümmten Zweige sind abzuschneiden und zu verbrennen. Durch die klebrigen Ausscheidungen der Schild- und Blattläuse bildet sich der Nährboden für Rutztau. eine schwarze Schickt, die nur insofern sckadet, als sie die Blätter verdunkelt und deren Arbeit schmälert. Bei anhaltendem Regen fallen die Ansiedlunge»» meist ab. An Obstbäumen, insbesondere an solche,», die in» vorigen Jahre nicht mit dem Jnsektenfanggürtel versehen waren, wird sich jetzt die Obstmade (0arpoo»i>«L powcmsUa) vor finden. Die Made ist jetzt noch unter den Rindenschuppen eingebettet »md durch Abkratzer» der lockere» Rindenteile zu entfernen und zu vernichten. Wird die lockere Rinde an den Stämmen nickt entfernt, so verpuppt sich die Raupe. Aus -«braunen Puppe erscheint im Avril beziehentlich im Mai der Schmetterling, welcher in der Folge die junge»» Früchte der Apfel- und Birnbäume »nit Eier», besetzt. Aus de», Eiern entwickeln sich die Räupchen, durch welche die Früchte madig werden uud infolge dessen abfallen, so grossen Schaden verursachend. Gegen die Made sind Ende Mai Jnsektenfanggürtel anzulegen. Ende Juni bez. Anfang Juli, nachdem die erste Generation der Obstmade den Fang gürtel bezogen, wird dieser entleert, aber sogleich wieder angelegt und verbleibt bis zum Winter, weil er da allerlei Käfer mit aufnimlnt, die in ihm gern ihr Winterquartier auf schlagen. Entfernt wird der Gürtel spätestens Ende Februar. Gleichsam niinmt der Fanggürtel die schädlichen Blütenstecher auf. Bis dahin dient er als willkommene Futter stelle für Meise», und Spechte. Ferner ist das madige, heruntergefallene Obst zu sammeln und tunlichst zu Mus, Marmelade und Gelee zu verarbeiten, oder wenn zu klein, möglickst noch zu tierischer Nahrung zu verwenden, oder wenn auch dies nicht aygängia, durch Der- : brennen. zu vernichten. Auch ist zu bedenken, datz mit den abgeernteten Früchten, die madig sind, die Maden der zweiten Folge in den Keller gelangen, sich dort in Riffen ver- i vuopen und die Schmetterlinge ziehen »m Frühjahr wieder ins Freie. Die Kellcrfenster I find daher mit Fliegenfenttern zu versehen, damit die Schmetterlinge im Ausflug br- / hindert »»nd abgefangen werden. . I Im Hinblick auf da» obwaltende volkswirtschaftliche Interesse an der Vertilgung j