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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Metlitl m- Allzciger). Lelegn>mm-Adr«Is« Ries«. Amtsölatt Femsprrchstell« Ar. 20 der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Ssl. Sonnabend, JA. September 1894, Abends. 47. Jahrg. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expedition« in Riesa und Strehla, den AnSßtRßMU sowie am Schalter der laijerl. Postaustalt« 1 Mart 2S Pf., durch die Träger srei In» Hau» 1 Mark SO Pf., durch dm Brieftollger frei in» Hau» 1 Mark Ri Pf. Anzeigen-Nniiah«» pr Re Rm»« de» Ausgabetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kaftautenstraste SS. — Für die Redaktion twraattvortlich: Her». Gchwttzt in Riss» Bekanntmachung. In Sachen, die Zwangsversteigerung des dem Kaufmann Kranz Gustav Walther gehörigen Grundstücks Fol. 1045 des Grundbuchs für Riesa betreffend, wird, nachdem das Ver fahren endgültig eingestellt worden ist, der auf den 4. Oktober 1894 anberaumte Versteigerungs termin sowie der auf den 18. desselben Monats bestimmte Termin zur Verkündung eines Ver- theilungsplanes aufgehoben. Riesa, am 21. September 1894. Königliches Amtsgericht. Ast. Reichest. Sänger, G.-S. Bekanntmachung. Bei den polizeilichen Ueberwachungen der wöchentlichen Reinigungsarbeiten an den in den Schankstätten hiesiger Stadt aufgestellten Bierdruckapparaten hat es sich herausgestellt, daß entgegen der Bekanntmachung des Stadtraths vom 30. September 1880 (Amtsblatt Nr. 117) und der Generalverordnung der Königlichen Krcishauptmannschaft Dresden vom 17. Juli 1880 unter Nr. 4, die Luftpumpen der genannten Apparate vielfach nicht so auf gestellt sind, daß das Einsaugen nur völlig frischer und reiner Luft möglich ist. Es wird deshalb hiermit bestimmt, das an der Luftpumpe der Bierdruckapparate ein mit derselben dauernd zu verbindendes, metallenes oder gläsernes Saugrohr anzubringen und so in's Freie zu führen ist, daß das Einsaugen frischer, reiner Luft ermöglicht wird. (General- Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschast Dresden vom 17. Juli 1880, No. 4.) Kann die Ausmündung dieses Rohres nur in Höfen erfolgen, in denen Nicht völlig reine, Ausdünstungen aus Gruben, Gerinnen, Stubenfenstern rc. rc. ausgesetzte oder durch Luftzug nicht bewegte Luft herrscht, so ist das Rohrende bi« über Dach zu legen. Um ferner eine wirksamere Controle der Druckleistungen der Apparate in Bezug auf ihre Reinlichkeit und des Zustandes des Bieres in denselben zu ermöglichen, ist in die Bier druckleitung an geeigneter, leicht zugänglicher Stelle in der Nähe der Schankhähne ein Stück Glasrohr von niindestens 15 em Länge und mindestens derselben Weite in die Leitung so einzuschalten, daß es feiten des Stadtraths unter Siegel oder Plonibe gelegt und ohne Ver letzung dieser Sicherungsmittel nicht herausgenommen werden kann. Zur Dichtung einzelner Rohrleitungsstücke darf vulkanisirter Kautschuk nicht Verwendung finden (General-Verordnung vom 27. Juni 1886.) Zur Vornahme dieser Maßnahmen wird hiermit eine Frist bis zum 31. Oktober dieses Jahres gestellt, nach deren Ablauf Revision sämmtlicher Bierdruckapparate eintritt. Säumige Besitzer solcher Apparate werden mit 5 bis 100 M. Geldstrafe eventuell entsprechender Haftstrafe belegt. Auch wird der nicht vorschriftsmäßige Apparat sofort poli- » zeilich außer Gebrauch gesetzt. I Riesa, den 21. September 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Bekanlmachung. Herr Ziegeleibesitzer Gustav Hohnstein in Riesa beabsichtigt den auf seinem Grund stück Brandcatafter No. 118 S der Abtheilung A. stehenden Ziegelofen in einen sogenannten Ringofen mit 8 Kammern umzubauen, somit die Anlage bedeutend zu vergrößern. In Gemäßheit von 16 und 17 der Reichsgewerbeordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hier gegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Stadtrath anzubringen. Riesa, den 22. September 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Kr. Bekanntmachung. Die auf den 3. Termin werden am 15. dieses Monats fällig und sind bei Vermeidung zwangswe^er Beitreibung längstens bis zum 1. Oktober laufenden Jahres an die hiesige Stadthauptkaffe abzuführen. Riesa, am 12. September 1894. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadtrath. * Mohr. Gegen Vie Convertirung wendet sich nunmehr auch die „Nordd. Allg. Z"; sie schreibt: „Untersucht man, ob ein Grund zur Beunruhigung dec In haber 4prozemiger Staatswerthe vorliegt, so ist zunächst fest zustellen, daß der bis jetzt zu Gunsten einer Convertirung aufgebotene Eifer im Wesentlichen zurückzuführen ist auf den gegenwärtig herrschenden Geldüberfluß. Alleroi'gs ist auch aus die Courssteigerung der 3'/,- und 3procentigen deutschen Werthe im Auslande hingewiesen worden. Schon nach der Aufnahme der letzten Reichsanleihe wurde in der Presse ver- schicdenllich hcrvorgehoben, daß der deutsche StaatScredit, gegenüber demjenigen anderer Staaten, viel zu gering es- comptirt werde. Von da an hat sich eine fortgesetzte Stei gerung der 3procentigen deutschen Consols geltend gemacht. Diese ist jedoch im Ganzen adäquat geblieben der Coursbe- wczung der französischen und englischen Werthe. Die fran zösische 3proccntige Rente weist seit Anfang April bi» Mitte September eine Steigerung von 99,, bis 104,„ Procent auf, die englischen 2'/,procentigen Consols stiegen von 99^ auf 102die ungarische Goldrente von 96 auf 100, auch , die türkischen Consols von 23°/, auf 26 Procent. Wir ha ben es hier mir einer gleichzeitigen Steigerung in der ganzen « Welt zu thun. Wenn Hand in Hand damit auch die deut schen Werthe besser escomptirt werden sollten, so ist das an und für sich keineswegs eine unerfreuliche Erscheinung; daß aber daraus ohne Weiteres zu folgern sei, es empfehle sich, eine Convertirung der 4procentigen heimischen Anleihen her- beizuführen, muß als unzutreffend bezeichne, werden. Bon der Seite, von welcher zu einem sclchen Schritte gerathen wird, verweist man mit Vorliebe auf das Beispiel Frank reichs, das erst unlängst eine Summe von »nd 6790 Mil lionen Francs 4'/,procemiger Anleihen 3'/,procentige gewissermaßen mit einem Federstriche convi rte, ohne daß deshalb die französischen Staatspapiere a^yörtcn, als An lageeffecten psr sxosUsncs in Frankreic h zu gelten. Dem gegenüber ist zu bemerken, daß der durchschnittliche Wohlstand der Bevölkerung Deutschlands vorerst noch keineswegs so groß ist, um einen Vergleich mit dem Frankreich« auszuhalten. Außerdem aber dürfte nicht zu verkennen sein, daß eine be trächtliche Anzahl kleiner deutscher Capitalisten, die in den letzten Jahren durch ihre Verluste an exotischen Werthen gewitzigt worden, sich heimischen Renten wieder zugewandt haben, in der Ueberzeugung, Zeit ihre» Lebens in unge schmälertem Zinsgenuß zu bleiben. Bedenkt man, daß auf dem gegenwärtigen Zinsfuß die Bilanz der LebenSversiche- rungs- und Feuerversicherungsgesellschaften, sowie der Spar- kaffen beruht, daß auch mit 4procentigen Rentenbriefen dau ernde Lasten abgetragen werden, daß auf dem Ertrage dieser Rentenbriefe bestimmte Verpflichtungen beruhen zur Unter haltung der Inhaber bestimmter Aemter, und daß endlich der Zinsfuß eine Lebensfrage für eine Menge kleiner Kapi talisten ist, so kann nicht in Abrede gestellt werden, daß die Frage der Convertirung eine sehr schwerwiegende ist. Eine viel zu schwerwiegende, als daß es denkbar erscheinen könnte, die verantwortlichen Stellen des Reiches und der Einzel staaten würden über die Räthlichkeit oder Unräthlichkeit eines entsprechenden Schrittes ebenso leicht ins Reine kommen, wie ein Thcil der Presse, welcher unvorsichtig genug war, in die Kreise der Inhaber 4procentiger Werthe eine Beunruhigung zu tragen, während nicht die geringste Bürgschaft dafür ge geben ist, daß die derzeitige Art der Escomptirung des Staatskredits andauert. Bei der Erwägung der Räthlichkeit eines solchen Schrittes, wie es die Convertirung sein werde, können nicht lediglich finanzpolitische Gesichtspunkte maßgebend sein, sondern es fallen auch wirthschaftliche uns sogar huma nitäre Rücksichten ins Gewicht. Insbesondere steht aber auch die ganze Frage nicht in einem unmittelbar nothwendigen Zusammenhang mit den zeitweiligen Coursnotirungen, da die Stellung des Staates gegenüber seinen Gläubigern eine wesentlich andere ist, als die eines Privatmannes. Und daß es dabei bleiben muß, liegt auf der Hand." Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Wie aus Swinemünde gemeldet wird, traf die „Hohenzollern" Donnerstag Nacht 12 Uhr auf der dortigen Rhede ein. Die übrigen Kriegsschiffe trafen Freitag früh 7 Uhr ein und begrüßtcn die „Hohenzollern", sobald sie der Kaiserstandarte ansichtig wurden, mit Salut schüssen. Gegen 8 Uhr ging die ganze Flotte 4 Seemeilen von Swinemünde vor Anker. Bei der darauf folgenden Flaggenparade stand die Flotte in doppelter Geschwaderlinie. Alle Schiffe hatten in den Toppen geflaggt. Gegen '/.IO Uhr begab Se. Majestät der Kaiser sich an Bord des Panzers „Baden" zu Sr. König!. Hoheit dem Prinzen Heinrich. — Aus Thorn wird berichtet, daß das Scharfschießen aus 600 Geschützen, das den Abschluß der vierzehntägigen FestungS* Manöver bildet, gestern Mittag in Gegenwart des Kriegs ministers begonnen hat. Der Verein deutscher Zuckerfabrikanten bereitet dem Vernehmen nach eine Eingabe an den Bundesrath vor, worin um reichsgesetzliche Maßregeln zum Schutze der deutschen Rübenzuckerfabrikation gegen die durch das Saccharin drohen- den Schädigungen gebeten wird. In erster Linie wird ein reichsgesetzliches Verbot der Herstellung von Saccharin, wie ein solches bereit« in Frankreich besteht, befürwortet werden; in zweiter Linie, wenn ein solches Verbot nicht rathsam er scheinen sollte, eine Besteuerung des Saccharins nach dem Beispiele der einschlägigen Bestimmungen des Zuckerfteuer- geietzes. Begründet soll dieses Gesuch durch den ziffermäßigen Nachweis werden, daß unsere Zuckerindustrie, die ohnehin in den nächsten Jahren infolge des Wegfalls der Ausfuhrprämien dem Auslande gegenüber einen schweren Stand haben wird, im Julande durch den immer wachsenden Verbrauch von Saccharin bereits einen schwierigen Wettbewerb zu bestehen habe. DaS Saccharin werde gegenwärtig in großen Mengen zur Bereitung von Konfitüren, Konserven und Schaumwaaren verwendet. Der Verbrauch dieses neuen Süßmittels komme in Deutschland schon jetzt nahezu einer Million Centner ge- wöhnlichen Zuckers gleich. Daß sich die verbündeten Regie rungen zu einem reichsgesetzlichen Verbote der Herstellung von Saccharin entschließen sollten, erscheint allerdings voll ständig ausgeschlossen. Dagegen dürste der Wunsch des Vereins deutscher Zuckerfabrikanten nach einer Besteueri ng des Saccha rins sehr bald in Erfüllung gehen. Bekanntlich haben die verbündeten Regierung kürzlich bereit« aus freien Stücken Erhebungen über den Verbrauch von Saccharin im Deutschen Reiche angeordnet. Der Reichskanzler Graf von Caprivi wird, der „Post" zufolge, nächsten Dienstag Vormittags Karlsbad verlassen und über Leipzig nach Berlin zurückkehren, wo die Ankunft 8 Uhr 14 Minuten Abends erfolgen wird. In diesem Jahre, so schreibt man der „Magdeb. Z", ist zum ersten Male der Versuch gemacht worden, ein Re servebataillon ausschließlich aus Elsaß-Lothringern zu bilden. E« ist dies das vierte Bataillon des Jnfanterie-Regimems dir. 143. Die Haltung und Leistungsfähigkeit diese« Ba- taillon«, das in den elsässischen Quartirren sich einer beson ders freundlichen Aufnahme zu erfreuen hatte, wird allgemein gelobt. In einheimischen Kreisen knüpft man daran die