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Mesaer H Tageblatt und Anzeiger Mtblaü md Alyei-ch. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Ries». JZ Za. Donnerstag, 24. Januar 18SS, Abends. 48. Jahrs. Das Riemer Tageblatt erschein, jeden Tag Abends nm Ausnahme der Sonn- uns Festtag-, Bterttljiihrlicher «eipigsPeeis bei Abholung tn den Expedition«» tu Riesa und Strehla, de» AMtMÜOMH sowie am Schall« der kauert. Postlmstatten 1 Mart LS Ps., durch dir Träger «re« ins Hau« t Mark SO Ps., durch den Briefträger frei in» Hau« 1 Marl « Pf. «o«ei,t»M>uuch»w Po dt» «MM» de« Ausgabetage« bi« Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstrahe SS. — Für die Redaktion veauttwortltche Har». Schmidt in Rtela. Zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers soll Sonntag, den 27. Januar dieses Jahres von Nachmittags 5 Uhr ab in den Räumen der A. Bretschneider'schen Etbterrasse Hierselbst ein —Festmahl — abgehalten werden. Alle patriotisch gesinnten Herren der Stadt und ihrer Umgegend werden zur Theilnahme an dieser Feier mit dem Ersuchen crgebenst einge laden, ihre Betheiligung bis zum 25. Januar in den auf der Rathskanzlei und im Festlokal ausliegenden Listen cinzutragen. Der Preis eines Gedeckes (einschl. Musik) ist auf 3,50 M. festgesetzt. Riesa, den 19. Januar 1895. Heldner, A.-G.-R. Klötzer, Bürgermeister. * Bekanntmachung, betreffend den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Wer sich freiwillig zu zum-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppen- theil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Ertheilung eines Meldescheines. Die Ertheilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: s) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme wegen unter Vor legung ihres Meldescheines an den Kommandeur des Truppentheils zu wenden, bei welchem sie dienen wollen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. 6) Die Einstellung von Freiwilligen findet in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstermin — im Oktober — und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Meldung nicht eingestellp^verden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath beur laubt werden. 7) Ten mit Meldescheinen versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppentheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen, und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilver- sorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. d) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herange zogen; ebenso wird die Landmehrkavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 22. Januar 1895. * Kriegs-Ministerium. von der Planitz. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 24. Januar 1895. — In der am Dienstag Abend 6 Uhr stattgehabten öffentlichen Stadtverordnetensitzung waren an wesend 14 Mitglieder dcs Kollegiums und zwar die Herren H. Barth, Barthel, Berg, Braune, Fritzsche, Hammitzsch, Heldner, Or. Mende, Nitzjche, Richter, Schütze, Starke, Thal heim, Thost und als Rathdeputirter Herr Stadtrath Schwarzen- berg. Entschuldigt waren ausgeblieben die Herren Pietschmann, O. Barth, Donath und Förster. Unter Leitung des Herrn Vorsitzenden Thost gelangten nachfolgende Gegenstände zur Berathung und resp. Beschlußfassung: 1. Auf ein Gesuch des Kirchenvorstandes an die städtischen Kollegien um Uebernahme des Baues der Strafen an dem neuen Kirchenbauplatze auf Kosten der Stadt hatte der Stadt rath sich ablehnend verhalten und der Kirchenvorstand hatte daraufhin sein an das Kollegium gerichtetes Gesuch zurückgezogen. Nach einem darauf gefaßten Beschlüsse der Finanzdeputation des KirchenvorstandeS hat dieser beschlossen, eine weitere Anleihe im Betrage von 60000 M. aufzunehmen und die Genehmigung hierzu nachzusuchen. Das Kröger'sche Projekt ist nach dem Anschläge in seinem Baue mit 275000 M. ausführbar, von der erstaufgenommenen Anleihe verbleiben hierzu ca. 270000 M. disponibel, somit ergiedt sich ein Fehlbetrag von 5000 M. Diesen schließen sich an: die erste Zinsrate der aufgenommenen Anleche, welche dem Kirchenbaufonds ent nommen ist, die Kosten für herzustellende Straßenbauten, die e;cl. der Maxstraße mit 12 750 M. veranschlagt sind, die der letzteren mit 3276 M., die Kosten der Anlagen auf dem Kirchplatze und für sonstige Verschönerungen, sodaß dem Kirchenvorstande die Aufnahme genannter Anleihe geboten erscheint. Der Stadtrath hat die Aufnahme dieser Anleihe einstimmig genehmigt und drückt seine Befriedigung darüber au«, daß der Kirchenvorstand nunmehr auf den einzig rich tigen Weg gekommen ist. Da« Kollegium wird ersucht, dieser Genehmigung beizustimmen. Stadtv. H. Barth ist der Meinung, daß hier die gewünschte Beistimmung wohl erfolgen müsse, da es feststehe, daß mit der bisherigen Anleihesumme nicht auszukommen sei. Stadtv. On. Mende bemerkt, daß der Kirchenvorstand die Anleihe aufzunehmen auch um deshalb gezwungen sei, al« ihm eine Unterstützung zum Kirchrnbaue > feiten der Landesbehörde nicht in Aussicht stünde, wie er selbst aus dem Munde des Herrn Präsidenten des Landeskonsistorium« vernommen. Im Nebligen aber fände das jetzige Projekt des Kirchenbaues das Einverständniß genannter Behörde in vollstem Maße. Redner bittet, die Anleihe zu genehmigen. Stadtv. Braune stimmt gleichfalls dafür und betont, daß jetzt ein günstiger Zeitpunkt zur Aufnahme da sei, da Gelder ge nügend disponibel. Stadtv. Hammitzsch ist gleichfalls für die Anleihe, bittet aber vorher um Auskunft über die Zahl der Sitzplätze in der neuen Kirche, da das Gerücht cirkulire, die selbe enthalte nur 700 Sitzplätze. Stadtv. Or. Mende tritt diesen falschen Gerüchten entgegen und führt aus, der Sirchen- baumeister Schramm in Dresden habe nach dem ersten Kröger- schen Projekt 1008, nach dem jetzt abgeänderten aber 994 Sitz plätze für das Publikum und 82 dergl. auf dem Chor für Sänger bei Musikaufführungen herausgerechnet. Diese Anzahl Plätze dürfe wohl al« vollkommen genügend anzusehen sein. Stadtv. H. Barth bestätigt die Anzahl der Sitzplätze. Hier auf wird die Erhöhung der Kirchenbauanleihe um 60000 M. einstimmig genehmigt. 2. Einem Berichte der Schuldirektion zufolge hat der Ausschuß der gewerblichen Fortbildungsschule beschlossen, ähn lich dem Vorgehen anderer Städte in der gewerbl. Forbil- dungsschule vorläufig versuchsweise eine Klasse zu errichten, in welcher befähigten und mit ersten Sittrncensuren ver sehe, en FortbiltungSschulpflichtigen Gelegenheit geboten wer den soll, der Fortbildungsschulpflicht bei wöchentlich 14—16 Stunden Unterricht in einem, statt in drei Jahren zu ge nügen. Die Anzahl der Theilaehmer ist hierbei aus SO an genommen, der zu zahlende Schulgeldbettag auf 50 M., so daß eine Einnahme von 1000 M. erzielt werden würde, die zur Bestreitung der erwachsenden Kosten au«reiche. Der Stadtrath hat diesen Beschluß des Ausschusses genehmigt unter der Bedingung, daß besonderer Aufwand der Stadt nicht erwächst und von jedem Schüler 50 M. Schulgesd er hoben werden. Stadtv. Barthel empfiehlt den Rathsbeschluß zur Annahme, da Kosten der Stadt nicht erwachsen dürften. Stadtv. H. Barth nimmt einen gegnerischen Standpunkt ein. Es sei keine Garantie vorhanden, daß der Stadt Kosten nicht erwüchsen, die event. Einnahmen reichten entschieden nicht aus und selbst diese seien nur angenommen. Ein Beispiel nach dieser Richtung sei die höhere Mädchenschule, die in ihren oberen Klassen eine so geringe Anzahl Schülerinnen aufweise, daß sie sich nicht bezahlt mache. Jetzt seien 75 Schüler in der Fortbildungsschule, die jährlich 4 M. zahlten, wenn hiervon 20 in die neue Klasse übertreten würden, so seien hier 20 X 4 --- «0 M. jährlich- Einnahme weniger zu verzeichnen. Auch die Anstrengung sei für die Schüler eine zu große ; zu Hause hätten diese die Arbeiten al« Lehrling zu verrichten und dann noch die vielen Unterrichtsstunden, da« sei zu viel. Die Schule sei nicht für die Meister da, die ihre Lehrlinge bald gänzlich von der Schule los haben wollten, man müsse aber hier unter die Innungen treten und deren Meinungen hören. Es könne dahin kommen, daß Meister solche Lehrlinge, welche nicht mit einem Jahre Fort bildungsschule wegkommen, nicht aufnehmen, da ihnen A Jahre Schulunterricht zu viel sei. Arme Eltern könnten aber das Schulgeld für den einjährigen Unterricht nicht aufbringen, auch lerne der Lehrling in der Fortbildungs schule bis zum 17. Jahre entschieden mehr, al« wenu er nur bis zum 15. Jahre die Schule besuche. Stadtv. Richter: ES soll nur jungen Leuten, deren Mittel e« gestatten, Gelegen heit geboten werden, den Fortbildungsschulunterricht bald hinter fich zu haben. Kosten würden der Stadt nicht erwachsen. Stadtv. Schütze ist der Meinung de- Stadtv. H. Barth. Stadttath Schwarzenberg: Lokal und Lehrmittel würden, da vorhanden.