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Riesaer M Tageblatt ««d Anroiarv ILlbeblatt und Ilmeia»). Soimabenv, 4. Aebriiar 1SSS, abends 78 Jahrg Anmeldung der schulpflichtigen Kinder in Gröba. Knaben r Donnerstag, de« v Februar, nachmittag S 4 Ubr. Mädchen: Freitag, den 1«. Februar, nachmittag S 4 Ubr. Die Anmeldungen finden im Amtszimmer des Unterzeichneten statt. Beizubringen ist für alle Kinder der Impfschein, für nicht in Gröba geborene autzerdem Geburtsurkunde mit Taufbescheinigung oder Familienbuch. Kinder, die nach dem 30. Hunt 1922 das 6. Lebensjahr vollenden, können Ostern 1922 nicht ausgenommen werden. Die Anmeldung hat nur durch erwachsene Familienangehörige zu geschehen. Gröba (Tlbe), den 30. Januar 1922. Schuldir. Börner. ! WEWWkWWWWUM-M Bezirksarbeitsnachweis Großenhain, Nebenstelle Riesa — Babnhofftrake Nr. IV, Tel. Nr. 40. — Kostenlose Arbeit-Vermittelung und Stellennachweis für Jedermann. Meldezeit für Frauen vor«. 8-10, für Münner 10 .-12 /, Uhr. Offene Stellen für: 6 Böttcher, 3 Tischler, 1 Armaturendreher, 1 Kraftwagen- schlaffer (gelernter Motorschloffer), mehrere Elektro-Jnstallateure, 1 Linotypeseber, gelernte Weber und Weberinnen, Fabrikarbeiterinnen nach auswärts (günstige Arbeitsbedingungen, Unterkunft vorhanden), 1 Verkäuferin für Damenkonfektion, mehrere Hausmädchen, landw. Pferdeburschen, Knechte und Mägde gegen Tariflohn. und darnach gehandelt. Dies ist aber bisher nicht der Fall. Cl. —* Bostverkrhr. WTB. meldet untrem 2. Februar aus Berlin: Infolge des im Reich« mit Ausnahme von SUddeutschland und dem besetzten Gebiet stockenden Eisen« bahnverkebrs ist der durchlaufende Postverkehr unterbunden, zum Teil stark gefährdet. Die Annahme von Postsendungen, besonders Pakete», mutz deshalb von den Oberpostdirektionen soweit und solange eingeschränkt werden, als die Erreichung der Bestimmungsorte aussichtslos ist. Die Beförderung lebenswichtiger Sendungen wird jedoch möglichst bevorzugt. Die von der Eisenbavnverwattung eingenchteten Notzüge werden für die Postbeförderung benutzt. Soweit angängig, richten die Obervoftdirektionen auch M, weite Ent fernungen einen Reiseverkehr mit PostkrastwaM ein, gleich zeitig zur Beförderung der Briefpost. Soweit die be schränkte Zahl der flugbereiten Flugzeuge gestattet, werden zur Beförderung eiliger Briefsendungen vom 3. d. M. ab an einzelnen Lagen Gelegenheitsflüge von Berlin nach Dresden, Dortmund. Bremen, Hamburg und Stettin unter nommen werden, die auch auf dem Rückwege zur Post beförderung benutzt werden. —" Oskar JunghähnelS Sänger fanden, wie vorauSzusebe» war, gestern abend einen gutbesrtzten Saal vor. Die VortragSfolge war überaus glücklich in der An wendung der Devise „Du sollst und Du mutzt lachen. Wer gekommen war, um sich einige heitere Stunden zu gönnen, kam jedenfalls auf seine Rechnung. Wahre Lach salven entfesselte der drastische Humorist Ferdinand Lämmchen und auch die am Schluffe des ersten und zweiten Teiles aufgeführten Burlesken verbreiteten ausgelassen« Heiterkeit. Die Quartett- und Sologesänge sprachen gut an. Wohl- verdiente Anerkennung erwarb sich der Damendarsteller „Jung Talmary". Heut« abend findet im „Stern" das zweite Konzert statt. —* Schwimmfest in Riesa. Wie aus dem Preisausschreiben in vorliegender Nummer ersichtlich ist, veranstaltet der Schwimm-Club „Otter" von 1908, Riesa am 1, und 2. Juli 1922 ein grobes Schau-, Werbe- und Wettschwimmen. Wie «nS gemeldet wird, beteiligen sich an diesem Feste sämtliche Schwimmvereine Dresdens, der Umgegend und einig« aus Leipzig. Das Fest verspricht «ine Kundgebung ersten Ranges für den deutschen Schwimm- soort zu werden, da die besten Schwimmer und Springer Sachsen« bereits hierzu verpflichtet sind. Unter anderem ist «in Werbefeftzug durch unsere Stadt geplant. Wir machen bereit« beute ans diese in unserer Stadt wohl seltene Ver anstaltung aufmerksam. —»Der Wahlkreisverband Ostsachsea der DeutschnattonalenVolkSpartet veranstaltet am 9. Februar in Löbau seinen diesjährigen Parteitag. Nutzer der für nachmittags 8 Uhr festgesetzten öffentlichen Haupt versammlung, in der di« Herren Dr. Reichert, M. d. R., Domsch, M. d. Ä., und Oekonomierat Schmidt, M. d. L., über ihre Arbeit im Reichstag, Reichswirtschaftsrat und Sächsischen Landtag sprechen werden, findet am Vormittag 10'/, Uhr im Gasthof zum Lamm eine Parlamentariertagung statt, die einer vertraulichen Aussprache zwischen den Ab- geordneten und den führenden Persönlichkeiten des Wahl kreises dienen soll. —* Zahlkarteuverkehr. Poftscheckkunden, die früher ein Postscheckkonto bei dem Postscheckamt« in Leipzig batten und nach Eröffnung des Dresdner Postscheckamtes die UebersÜhrung ihre» Kontos auf diese» beantragt haben, sind ». T. noch im Besitze gröberer Mengen von Zählkarten und anderen Vordrucken mit anhängender Zählkarte, auf denen di« alte Kontobezeichnung eingedruckt ist. Um da« Auf brauchen solcher Vordrucke zu ermöglichen, hat das R. P. M., obwohl sonst die Annahme von Zählkarten, die auf dem Hauptteile Aenderungen ausweisen, aus Sicherheitsgründen untersagt ist, für die UeberaangSzeit einige Ausnahmen ge stattet. Danach ist «S zulässig, aus Vordrucken mit ein gedruckter Kontobezeichnung zu ändern r 1. dewMamen de» Postscheckamtes durch Druck oder handschriftlich; 2. die Kontonummer durch Buchdruck oder «in andere« Druck verfahren, aber nicht handschristlich. —* Bersorgunasgebttbrnlsse der Ruhe geldempfänger. Au» mehrfachen Anfragen bei den Zahlstellen für die VersorgungSgebührnisse der Ruhegeld- empfänger ist zu entnehmen, daß bet vielen Ruhegeld- empfängrrn «in Interesse dafür vorhanden ist, eine lieber- sicht zu erhalten, welcher Betrag an VrrsorgungSgrdührnissen ihnen ab 1. April 1920 unter Berücksichtigung der inzwischrn mehrfach eingetretrnrn Veränderungen in den Bezügen end gültig zusteht. Dl« Ausstellung und Ueberkrndnna ein« derartigen Abrechnung würde an sich nur auf Antrag vor zunehmen fei». Die Verwaltung hat sich aber trotz der wachsenden bedeutenden Arbeit und der entstehenden Druck kosten im Interesse der Ruhegeldempfänger entschlossen, ihnen sämtlich ohne Antrag eine solche Abrechnung zugeben zn lassen. Da die Urbersendung dieser Abrechnung nicht vorwiegend im Staatsinteresse liegt, kann sie nach den be stehenden Bestimmungen nur unfrankiert als „portopflichtige" Dienstsache vorgenommen werden. Das entstehende Porto mutz also von den Empfängern der Abrechnung getragen werden. Hierbei wird noch darauf aufmerksam gemacht, datz den Ruhegetdempfangern Ausweise über die Steuerabzüge künftig nicht mehr zugehen, weil diese Ausweise auf Grund der neuen Bestimmungen über da» erleichterte Verfahren beim Steuerabzüge bei Behörden an die zuständigen Finanz ämter unmittelbar abgegeben werden (zu vgl. auch die Bekanntmachung des Landesfinanzamts Dresden vom 18. Januar 1922, Nr. 21 der „Sächsischen StaatSzeitung" vom 25. Januar 1922). Ten Empfängern von Wartegeld, Ruhegehalt und Witwengeld werden übrigens auf die ihnen ab 1. Januar 1922 neuerdings bewilligte Erhöhung des ÄersorgungSzuschlagS Abschlagszahlungen in Höbe von 80 Mk. monatlich gewährt und zwar wird für die Monate Januar, Februar und März einmalig der Betrag von 240 Mr. znsammen mit den DersorgungSgebührnissen für März ansgezahlt werden. Ab 1. Avril wird der Abschlags betrag von 80 Mk. monatlich jeweilig mit den übrigen VersorgungSgebührniflen zur Auszahlung gelangen, dafern die neuen zuständigen Gebührnisse bis dahin noch nicht sollten ausgezahlt werden können. —* Die Notlage der Gemeinden. Veranlaßt durch einen Antrag, die Steuergewalt der Gemeinden wiederherzuftellen und die Gemeinden zu beauftragen, die Einkommensteuer für das Reich rinzuzieben, befaßte sich der RechtSauSschutz des Sächsischen Landtages mit der schweren finanziellen Bedrängnis, in di« die sächsische» Gemeinden dadurch gekommen sind, datz di« Steuerhoheit von den Ländern auf das Reich übertragen wurde. Gegen den An trag, die Steuergewalt der Gemeinden wiederherzuftellen, wurde ans den Kreise» der Ausschussmitglieder eingewendet, datz dies zu weit gehe. Man verwies auf die letzten Ver handlungen des Reichstages über diese Frage und betont« auch hier die Notwendigkeit, den Gemeinden ein gewisser Steuerrecht einzuränmen, um ihr« finanzielle Selbständigkeit zu gewährleisten. Der Vertreter des Finanzministeriums erkannt« die Notlage der Gemeinden an, erklärte aber, datz die Regierung keinen Weg zur Abhilfe wisse. Das Reich werde in Zukunft wahrscheinlich 10 v. H. der Umsatzsteuer und von der Einkommensteuer einen höheren Anteil als bis her an die Gemeinden überweisen, obwohl das in den ent sprechenden Gesetzentwürfen noch nicht vorgesehen fei. Dem Plane, den Gemeinden das Recht einzuränmen. Zuschläge zur Einkommensteuer zu erheben, werde die sächsische Regie rung nicht »»stimmen. Vor allem müsse man «isst einmal das Steuersoll für 1920 abwarten. Von einem Abgeord neten wurde darauf hingewiesen, datz der Städretag die Fordermig ausgestellt habe, datz den Gemeinden je 10 v. H. von der Einkommen-, von der Körperschasts- und von der Umsatzsteuer zuflietzen mühten. Der Ausschuss vertagte die Weiterberatung der Angelegenheit. Weitere Schritte des Reiches sollen abgewartet werden. —* Grenzsragen des Uebersinnlich en lautet das Thema, das Leo Erichsen am Freitag, den 10. Februar» im Saale des „Wettiner HoseS" behandeln wird. Wohl keine zweite Persönlichkeit der Orffentlichkeit hat diese Er folge aufzuweisen wie Leo Erichsen, der vor dem Kriege seine Vortragsreisen durch drei Erdteile ausdehuen tonnte und in Deutschland in einer Reihe vo» Grobstädten bereits 100 Mal ausgetreten ist. Leo Erichsen ist der einzige, der da» eigenartige und schwierige Gebiet der Grenzsragen des Uebersinnlichen restlos beherrscht, es durch glänzenden Vortrag wie durch Demonstrationen dem Publikum naherrückt. Darin liegt sein großer Erfolg be gründet. Er leugnet «ine vierte Dimension, bejaht aber unbekannte Naturkräfte. Der er, der gerichtliche Sach verständige, Mitarbeiter an Meyers Lexiken, unter anderen der Entlarver des Mediums Rothe, alle Tricke und LäuschungSkünste der Medien, Gedankenleser, Fakire ujf» genan kennt, so bringt er in seinem Aufklärungsoortrag «ine Reihe hochinteressanter Enthüllungen und Demon strationen. Oschatz. Vom Kirchenvorstand wurde Pfarrer Michael- Chemnitz, St. Nicolai, zum Stadtpfarrer und damit zu« ,l«i^^"m des Kirchenbezirks Oschatz Oertliches und SiichsischeS. Riesa, de» 4. Februar 1922. —* Detriebseinschränkung im Eisenwerk. Wegen der Unterbindung der Kohlenversorgnng durch den Eisenbahnerstreik sieht sich das Eisenwerk genötigt, die Warmbetriebe bis auf weiteres ftillzusetzen. Die Kalt betriebe arbeiten, solange Material vorhanden ist, weiter. Die im Werke Beschäftigten finden Näheres im Anzeigenteil. —* Eine Erwiderung. Zu dem „Eingesandt" der Ortsgruppe Riesa d er Reichs« ewerk schäft deutscher Eisenbahnbeamten und Anwärter zum Streik in Nr. 29 des Riesaer Tageblattes .wird unH seitens der höheren Eisenbahnbeamten RitsaS splgrndeS mitgeteilt: Die in aller Oeffentlicbkelt erhobenen herabsetzenden Ver dächtigungen, daß „die Oberbeamten aus der Reichsgewerk schaft ausgetreten sind, als sie genug streicht hatten, und heute im Kampfe aegen die mittlere und untere Beamten- schäft stehen", müssen mit aller Entschiedenheit zurück gewiesen werden. Daß die oberen Beamten durch die De- soldungsregelung ah 1. Oktober 21 zufriedengestellt worden sind, glaubt der Einsender wohl selbst nicht. Ein ver heirateter Oberbeamter mit 2 Kindern von 6 bis 14 Jahren bezieht laut amtlichen Feststellungen das sechs- bi achtfache seines Friedenseinkommens. Ob damit unter den heutigen PreiSverhältniffen, wo sämtliche zum Lebensunterhalt erforderlichen Waren mindestens das 80 sacke des Friedenspreise» kosten, selbst ein Oberbeamter zufrieden sein kann, wird wohl von niemand behauptet werden können. In der Industrie bezieht ein Beamter in gleicher verantwortlicher Stelle wie der Oberbeamte der Reichsbahn mindestens das dreifache Einkommen. Datz die Oberbeamten nunmehr im Kampfe gegen die mittlere und untere Beamtenschaft stehen, ist eine ebenso beleidigende wie haltlose und jeder Begründung entbehrende Behauptung. Daraus, daß die Oberbeamten sich an diesem unverant wortlichen Streik der Reichsgewerkschaft, der sie seit Ende vorigen Jahres nicht mehr angebören, nicht beteiligen, kann diese Folgerung nicht gezogen werden. Die Ober- beamten der Reichsbahn, vor allem die Sachsens, haben jederzeit volles Verständnis für die Wünsche und Schmerzen der unteren und mittleren Beamten schaft gezeigt. Sie haben jederzeit in der Reichsgewerk schaft tätig mitgewirkt und sind, durchdrungen von dem Zusammengehörigkeitsgefühl, für alle Be amtenklaffen in gleicher Weise eingetretrn. Auch nachdem die Fachgewerkschaft IX, der Verband der oberen Reichs- risenbahnbeamten, Ende vorigen Jahres au« der Reichs- aewerkschaft ausgetreten war, haben die sächsischen Oberbeamten bis zuletzt versucht, den Anschluß an die Reichsgewerkschaft in irgend einer Form aufrecht zu erhalte», was dem Einsender sehr wohl bekannt ist. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Belange der unteren und mittleren Beamtenschaft find die Oberbramten jederzeit für die Sicherung des sogen. Existenzminimums eingetreten, wie erst der letzt« Vorschlag des Reichsbundes der höheren Beamten anläßlich der Le uerungSaktion Anfang Dezember von neuem bewiesen bat. Weshalb die Facbgewerkschaft IX aus der Reichsgewerkschaft ausgetreten ist, beruht auf einer ganzen Reihe schon seit langem bestehender Meinungs verschiedenheiten zwischen der Fachgewerkfchaft und der Reichsgewerkschaft, die zu erörtern hier nicht derPlatz ist. Den letzten Anstoß zum Austritt hat die Wahl de« neuen Vorstandes der Reichsgewerkschaft im Dezember vorigen Jahres gegeben, wo mit geringer Mehrheit und unter Beseitigung des auf einem ordentlichen Vtr- tretertage in Berlin im November bereits gewählten Vorstandes ein radikal gerichteter Vorstand an ot« Spitz« der Reichsgewerkschaft gewählt wurde. Di« Wahl Menne S zum 1. Vorsitzenden bedeutete für die oberen Eisenbahn beamten das Abschminken der ReichSgewerk- schaftin das radikalsteFo^hrwasser, letzten Endes zum Streik. Die Entwicklung der Dinge hat den oberen Eisenbahnbeamten Recht gegeben. Diese un verantwortliche Scharfmacherpolitik tonnten die oberen Eisenbahnbeamten nicht mitmachen. Den Streik um jeden Preis mutzten sie und werden sie im Interesse unsere» schwergeprüften Vaterlandes t n aller Zukunft ab lehnen. Ob der Streikbeschluß ordnungsgemäß zustande, gekommen ist, soll hier nicht erörtert werden. Wenn «in« unmittelbar« Gefahr für di« Gewerkschaften selbst bestand, wie der Einsender den Streik- beschlutz ohne Urabstimmung ,u begründen versucht, so hätten di«» gewiß guch Lis Svdsrea Wwmckschaftm erkannt 8». Da» Riesaer'Tageblasi erscheint jede» L», atzend» '/,« Uhr mit Ausnahme der Bonn- und Festtage. Bez«,»Preis, gegen Barauszahlung, monatlich ll — Mure einschließlich Brinaerlohn. Einzelnummer SO Pf. Anzeige» für ds« Nummer des «u»gaLetage« sind bi« S Uhr vormittag« aufzugeben und im voraus zu bezahlen; «Ine Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 4S mm örrit«, S nun hoh« Grundschrift-Zetl« (7 Gilben) LSD Mark; zeitraubend«« und tabellarischer Gass 50°/, Aufschlag. Nach- Weisung«- «cd Ännntttelung-ge-tyr t G. -ast» Lart:«. Bewilligter Rabatt erlischt, nun» der Betrag »erfüllt, durch Klag« eingezogen werden mutz »der der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung-- und »rfüüung-ort: Riesa. llchnSgig« Untertaltung-betlag« .Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, drr Li«ferant«n oder der vesörderungseinnchtunarn — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises Rotationsdruck und Verlag: Lang«» 4 winterlich, Riesa. Gefchiifttftelle: Goethrstratze 89. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigent,tl: Wilhelm Dittrich, Riesa. ««d Anzeiger (Llbebiatt md Anzeiger). Ach, »Ktt «qm »I« «M»» -er AmtStzaichtmmiuschast Großenhain, de» Amtsgericht», der Amtsanwaltschaft heim Amt»gerlchte «nd de» Nack» 8 8 der Verordnung über die Anzeigepflickit Lei ansteckenden Krankheiten vom 29. April 1908 in Verbindung mit den Verordnungen vom 28. Februar 1916,14. September 1917, 7. Juni 1918 und vom 28. 7. 1919 ist UN« jeder Erkrankung»- und Todesfall, sowie feder Verdacht an Aussatz, Cholera, FleckfieLer, Gelbfieber, Pest, Pocken, Milzbrand, eitrig« Augenentzündung der Neugeborenen, Diphtherie und Krupp, Genickstarre, Kindbettfieber, Ruhr, Scharlach, Typhus und Wutkrankheit, wenn ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zugezogen worden ist, unverzüglich und spätesten» binnen 24 Stunden mündlich oder schriftlich an,»»eigen. Anzeigepflichtig sind in diesen Fällen: 1. der Haushaltungsvorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pfleg« de» Erkrankten beschäftigte Person, 8. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der ErkrankungS- oder Todes fall sich ereignet hat, 4. bei Todesfällen an Kindbettfieber außerdem noch die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2 bis 4 genannten Personen tritt indes nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. Wir weisen hiermit auf diese Anzeigepflicht erneut hin und bemerken, daß Zuwider handlungen an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 1800 Mk. oder mit Haft geahndet werden. Der Rat der Stadt Riesa, am 3. Februar 1922. Kbsch. Der 2. Dermin Htaatögrundsteuer 1021 ist fällig und umgehend an die Gemrindekaffe abzuführen. Weida bei Riesa, am 4. Februar 1922. Der Semeindevorftand.